Auf dem Rentenbescheid steht eine Zahl. Auf dem Konto kommt eine kleinere an. Und ein Jahr später meldet sich vielleicht das Finanzamt. Denn die Rente wird versteuert, nur zieht niemand die Steuer automatisch ab.
Hier steht, welcher Teil deiner Rente steuerpflichtig ist, ab wann wirklich Steuer anfällt und warum Betriebsrente, Riester und private Rente ganz unterschiedlich behandelt werden. Mit allen Zahlen, Stand: 11.10.2026.
Betrifft dich, wenn die Rente näher rückt du an die Rente denkst dein Ehepartner stirbt
Das Wichtigste in Kürze
- Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der Bruttorente. Der Anteil steigt mit jedem Jahrgang um 0,5 Punkte, ab Rentenbeginn 2058 sind es 100 Prozent.
- Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben. Jede spätere Rentenerhöhung ist darum voll steuerpflichtig.
- Steuer fällt erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt: 12.348 € im Jahr 2026, für Verheiratete doppelt so viel.
- Die Rentenversicherung zieht keine Steuer ab. Sie meldet deine Rente ans Finanzamt. Liegst du über dem Freibetrag, musst du eine Steuererklärung mit Anlage R abgeben.
- Eine private Rentenversicherung wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert, bei Rentenbeginn mit 67 sind das 17 Prozent. Eine Betriebsrente aus steuerfreien Beiträgen ist voll steuerpflichtig.
So gehst du vor
- Lies deinen Rentenbescheid und prüfe, in welchem Jahr deine Rente begonnen hat. Daraus folgt dein Besteuerungsanteil in der Tabelle unten.
- Zähle alle Renten zusammen: gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester, Rürup, private Rente, Witwenrente. Entscheidend ist die Summe, nicht die einzelne Rente.
- Bitte die Deutsche Rentenversicherung um die jährliche Bescheinigung über die ans Finanzamt gemeldeten Daten. Sie ist kostenlos.
- Plane die Steuer und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in deine Rentenlücke ein: Rentenlücke berechnen.
- Rechne mit uns durch, was von deiner Rente netto bleibt, in der Beratung.
Inhalt
- Wie wird die Rente versteuert?
- Wann zahlst du auf deine Rente keine Steuer?
- Wie viel deiner Rente ist steuerpflichtig?
- Warum steigt die Steuer, obwohl dein Freibetrag fest ist?
- Wie werden Betriebsrente, Riester, Rürup und private Rente besteuert?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was kannst du als Rentnerin von der Steuer abziehen?
- So läuft die Steuererklärung mit Rente ab
- Was gilt bei Witwenrente, Arbeit neben der Rente und für Paare?
- Was ändert sich 2027?
- Was bei der Steuer auf die Rente jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Wie wird die Rente versteuert?
Die kurze Antwort: Nachgelagert. Das heißt: Die Beiträge zur gesetzlichen Rente sind im Berufsleben steuerlich absetzbar, dafür wird die Rente im Alter besteuert. Wie viel davon steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab.
Rückt die Rente näher, verändert sich mehr als das Einkommen. Aus dem Lohn mit Lohnsteuer wird eine Rente, von der niemand Steuer abzieht. Was du schuldest, rechnest du selbst mit dem Finanzamt ab.
Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung. Bis dahin wurden Rentenbeiträge zum großen Teil aus versteuertem Geld gezahlt. Darum ist der steuerpflichtige Anteil für frühere Rentenjahrgänge kleiner. Er wächst langsam, bis die Rente ab Rentenbeginn 2058 voll steuerpflichtig ist.
Im Gegenzug sind die Beiträge seit 2023 zu 100 Prozent als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar, bis zu einem Höchstbetrag. Wer heute arbeitet, zahlt also aus unversteuertem Geld ein und versteuert die Rente später voll.
Dieselben Regeln gelten für die Rürup-Rente, die auch Basisrente heißt, für die Rente aus berufsständischen Versorgungswerken und für Hinterbliebenenrenten wie die Witwenrente. Beamtenpensionen werden anders besteuert. Sie heißen Versorgungsbezüge und bleiben bis 2058 höher belastet.
Wann zahlst du auf deine Rente keine Steuer?
Die kurze Antwort: Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. 2026 sind das 12.348 € im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare 24.696 €. Darunter fällt keine Einkommensteuer an.
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht deine Bruttorente. Es ist der steuerpflichtige Teil aller Renten und anderen Einkünfte, abzüglich Werbungskosten und Sonderausgaben. Dazu gehören vor allem deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Darum bleibt eine gesetzliche Rente oft steuerfrei, auch wenn sie über 1.000 € im Monat liegt. Eine Faustregel in Euro gibt es trotzdem nicht. Sie hängt vom Rentenbeginn, den Beiträgen und weiteren Einkünften ab.
Wichtig: Steuerfrei heißt nicht frei von Pflichten. Die Rentenversicherung meldet jede Rente an das Finanzamt, die sogenannte Rentenbezugsmitteilung. Fragt das Finanzamt nach, solltest du deine Zahlen kennen.
Wie viel deiner Rente ist steuerpflichtig?
Die kurze Antwort: Das bestimmt das Jahr, in dem deine Rente begonnen hat. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig, 2027 sind es 84,5 Prozent. Der Prozentsatz gilt für dich ein Leben lang.
| Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Anteil | Steuerfrei bleiben |
|---|---|---|
| 2005 und früher | 50 % | 50 % |
| 2020 | 80 % | 20 % |
| 2026 | 84 % | 16 % |
| 2027 | 84,5 % | 15,5 % |
| 2030 | 86 % | 14 % |
| 2040 | 91 % | 9 % |
| ab 2058 | 100 % | 0 % |
Stand: § 22 Einkommensteuergesetz und Deutsche Rentenversicherung, 2026. Seit Rentenbeginn 2023 steigt der Anteil um 0,5 Prozentpunkte je Jahr. Die Werte für 2030 und 2040 sind aus dieser Regel gerechnet.
Der Anteil wird auf die Jahresbruttorente angewendet, also vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge ziehst du danach als Sonderausgaben ab.
Warum steigt die Steuer, obwohl dein Freibetrag fest ist?
Die kurze Antwort: Weil der steuerfreie Teil kein Prozentsatz bleibt, sondern ein fester Euro-Betrag wird. Jede Rentenerhöhung kommt deshalb voll beim steuerpflichtigen Teil an.
Der Euro-Betrag heißt Rentenfreibetrag. Er wird aus der Rente des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn berechnet und gilt dann für die ganze Bezugszeit.
Die Deutsche Rentenversicherung zeigt das an einem Beispiel. Eine Rente beginnt 2005 mit 12.000 € im Jahr. Steuerfrei bleiben 50 Prozent, also 6.000 €. Bis 2023 ist die Rente auf 16.905 € gestiegen. Der Freibetrag liegt weiter bei 6.000 €. Steuerpflichtig sind jetzt 10.905 €, also rund 65 Prozent statt 50.
Der häufigste Denkfehler: „Ich zahle in der Rente keine Steuer, das war im ersten Jahr ja auch so.“ Mit jeder Rentenerhöhung wächst nur der steuerpflichtige Teil. Wer im ersten Jahr knapp unter dem Grundfreibetrag lag, kann ein paar Jahre später darüber liegen, ohne dass sich sonst etwas geändert hat.
Prüfe deshalb jedes Jahr nach der Rentenanpassung, ob du über dem Grundfreibetrag liegst. Der Grundfreibetrag steigt zwar ebenfalls, aber nicht im gleichen Takt wie die Renten.
Wie werden Betriebsrente, Riester, Rürup und private Rente besteuert?
Die kurze Antwort: Danach, ob die Beiträge früher steuerlich gefördert waren. Geförderte Beiträge bedeuten volle Steuer im Alter. Beiträge aus versteuertem Geld bedeuten nur Steuer auf den Ertragsanteil.
Das ist der wichtigste Unterschied zwischen den drei Schichten der Altersvorsorge. Die Tabelle zeigt, wie viel von 300 € Monatsrente steuerpflichtig ist, je nachdem, woher sie kommt.
| 300 € im Monat aus … | So wird besteuert | Davon steuerpflichtig |
|---|---|---|
| gesetzlicher Rente oder Rürup, Beginn 2026 | Besteuerungsanteil 84 % | 252 € |
| gesetzlicher Rente oder Rürup, Beginn ab 2058 | Besteuerungsanteil 100 % | 300 € |
| Betriebsrente aus steuerfreien Beiträgen oder Riester | voll, soweit die Beiträge gefördert waren | 300 € |
| privater Rentenversicherung, lebenslange Rente ab 67 | Ertragsanteil 17 % | 51 € |
Stand: § 22 Einkommensteuergesetz, 2026. Eigene Rechnung.
Private Rentenversicherung: der Ertragsanteil
Eine private Rentenversicherung zahlst du aus versteuertem Geld. Darum wird im Alter nur ein kleiner Teil besteuert, der Ertragsanteil. Er hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab und bleibt dann gleich.
| Alter bei Rentenbeginn | 60 bis 61 | 62 | 63 | 64 | 65 bis 66 | 67 | 68 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ertragsanteil | 22 % | 21 % | 20 % | 19 % | 18 % | 17 % | 16 % |
Stand: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Einkommensteuergesetz, 2026. Das gilt, wenn du die lebenslange Rente wählst.
Lässt du dir das Kapital auf einmal auszahlen, gelten andere Regeln. Dann wird der Gewinn besteuert. Bei Verträgen seit 2012 nur zur Hälfte, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und du mindestens 62 bist.
Betriebsrente und Riester: meist voll
Bei der Betriebsrente und bei der Riester-Rente waren die Beiträge meist steuerfrei oder gefördert. Darum ist die Rente in diesem Teil voll steuerpflichtig. Stammt ein Teil aus versteuerten Beiträgen, gilt für diesen Teil nur der Ertragsanteil.
Wie sich das aufteilt, steht in der Leistungsmitteilung, die dir der Versorgungsträger jedes Jahr schickt. Bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst kommt sie zum Beispiel von der VBL.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, gesetzlich krankenversichert und hat keine Kinder. Ihre Renteninformation schätzt ihre Rente mit 67 auf 1.333 € brutto im Monat.
- Mit 24Lisa zahlt ihre ersten Rentenbeiträge. Ein Teil davon ist steuerlich absetzbar.
- Mit 28Seit 2023 sind ihre Rentenbeiträge voll als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar, bis zum Höchstbetrag.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa rechnet: Wie viel Steuer kostet sie ihre Rente, wenn 100 Prozent steuerpflichtig sind?
Lisa wird 2062 genau 67. Weil ihre Rente nach 2058 beginnt, ist sie voll steuerpflichtig. Einen Rentenfreibetrag bekommt sie nicht mehr.
Annahme im Beispiel: Steuerrecht 2026, alles in heutigen Euro, keine weiteren Einkünfte. Für Kranken- und Pflegeversicherung rechnet sie mit rund 13 Prozent, beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 Prozent und dem Satz für Kinderlose in der Pflegeversicherung.
| Schritt | Besteuerungsanteil 100 % | Zum Vergleich: 84 % |
|---|---|---|
| Jahresbruttorente | 15.996 € | 15.996 € |
| steuerpflichtiger Teil | 15.996 € | 13.437 € |
| minus Werbungskosten-Pauschbetrag | 102 € | 102 € |
| minus Kranken- und Pflegeversicherung | 2.071 € | 2.071 € |
| minus Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € | 36 € |
| zu versteuerndes Einkommen | 13.787 € | 11.228 € |
| Einkommensteuer im Jahr | 220 € | 0 € |
Eigene Rechnung mit dem Einkommensteuertarif 2026. Bei 100 Prozent liegt Lisa 1.439 € über dem Grundfreibetrag und zahlt 220 € Steuer im Jahr, rund 18 € im Monat. Mit dem Anteil von heute bliebe dieselbe Rente steuerfrei.
Stell dir vor, Lisa hat zusätzlich eine private Rentenversicherung mit 300 € im Monat ab 67. Davon sind nur 17 Prozent steuerpflichtig, also 612 € im Jahr. Ihre Steuer steigt dadurch um 105 € auf 325 € im Jahr.
Kämen dieselben 300 € aus einer Betriebsrente mit steuerfreien Beiträgen, wären alle 3.600 € steuerpflichtig. Vor Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Betriebsrente läge ihre Steuer dann bei 937 € im Jahr. Für ihre Planung heißt das: Lisa rechnet ihre Rentenlücke netto, nicht brutto.
Was kannst du als Rentnerin von der Steuer abziehen?
Die kurze Antwort: Vor allem deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu kommen 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag für Renten und 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag, die das Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Als pflichtversicherte Rentnerin zahlst du die Hälfte von 14,6 Prozent Krankenversicherung plus den halben Zusatzbeitrag. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung.
Die Pflegeversicherung von 3,6 Prozent zahlst du allein, ohne Kinder 4,2 Prozent. Was du davon für die Basisabsicherung zahlst, kannst du als Sonderausgaben abziehen.
Höhere Werbungskosten als 102 € kannst du nachweisen, etwa Kosten für eine Rentenberatung oder einen Rechtsstreit um deine Rente. Dazu kommen die üblichen Abzüge wie Spenden, Handwerkerleistungen oder Krankheitskosten.
Öffnungsklausel für frühere Gutverdienende
Hast du vor 2005 mindestens zehn Jahre Beiträge über der damaligen Beitragsbemessungsgrenze West gezahlt, kannst du für diesen Teil eine günstigere Besteuerung beantragen. Das geht nur in der Steuererklärung und mit einer Bescheinigung der Rentenversicherung.
Tipp
Beantrage einmal die Bescheinigung über die ans Finanzamt gemeldeten Rentendaten. Danach kommt sie jedes Jahr bis Ende Februar automatisch. Mit ihr füllst du die Anlage R in wenigen Minuten aus und siehst sofort, was das Finanzamt über dich weiß.
So läuft die Steuererklärung mit Rente ab
Die kurze Antwort: Die Rentenversicherung zahlt deine Rente ohne Steuerabzug aus und meldet sie dem Finanzamt. Liegt dein Einkommen über dem Grundfreibetrag, gibst du eine Steuererklärung mit Anlage R ab. Dann setzt das Finanzamt die Steuer fest.
1
Unterlagen sammeln
Du brauchst die Bescheinigung der Rentenversicherung, die Leistungsmitteilungen von Betriebsrente, Riester oder privater Rente und die Nachweise über deine Kranken- und Pflegeversicherung.
2
Anlage R ausfüllen
In die Anlage R gehören alle Renten. Gesetzliche Rente und Rürup stehen getrennt von privaten Renten und von Leistungen aus Betriebsrente und Riester. Die Werte übernimmst du aus den Bescheinigungen.
3
Erklärung abgeben
Reiche die Erklärung elektronisch oder auf Papier ein. Musst du sie abgeben, gilt die gesetzliche Frist für das jeweilige Steuerjahr.
4
Bescheid prüfen
Vergleiche den Steuerbescheid mit deinen Bescheinigungen. Stimmt der Rentenfreibetrag nicht, kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Wer jahrelang keine Erklärung abgegeben hat, obwohl er musste, bekommt oft Post vom Finanzamt. Die Rentenbezugsmitteilungen liegen dort seit Jahren vor. Eine späte Erklärung ist besser als eine Schätzung.
Was gilt bei Witwenrente, Arbeit neben der Rente und für Paare?
Die kurze Antwort: Alle Renten und Einkünfte werden zusammengerechnet. Darum kann eine Witwenrente plus eigene Rente über dem Grundfreibetrag liegen, obwohl jede allein steuerfrei wäre. Wer neben der Rente angestellt arbeitet, kann seit 2026 bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei verdienen, wenn das Rentenalter erreicht ist.
Witwenrente und eigene Rente
Hinterbliebenenrenten werden genauso besteuert wie Altersrenten. Kommen sie zusammen, zählt die Summe. Das überrascht viele im ersten Jahr nach dem Tod der Partnerin oder des Partners. Was dann sonst noch zählt, steht in Witwenrente: was im vierten Monat passiert.
Arbeit neben der Rente
Seit 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, hat einen Steuerfreibetrag von 2.000 € im Monat auf den Lohn.
Selbständige, Beamtinnen und Beamte profitieren nicht davon, Minijobs auch nicht. Geregelt ist das in § 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz. Wer vor dem Rentenalter dazuverdient, versteuert Lohn und Rente zusammen.
Paare
Bei der Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.696 €. Hat einer von euch eine hohe und einer eine kleine Rente, gleicht das Splitting die Unterschiede aus. Nach einer Scheidung oder nach dem Tod entfällt dieser Vorteil, im Todesfall nach einer Übergangszeit.

Samiras Blick
Samira Harkat
„In vielen Rentenplanungen steht eine Bruttozahl. Gelebt wird aber von dem, was nach Steuer, Kranken- und Pflegeversicherung bleibt. Wer mehrere kleine Renten aus verschiedenen Lebensphasen hat, erlebt das oft. Eine kleine Betriebsrente aus einem früheren Job ist dann kein Extra mehr, sondern der Teil, der dich über den Grundfreibetrag hebt. Das ist kein Grund, auf sie zu verzichten. Nur ein Grund, netto zu planen.“
Wer mehrere Verträge aus unterschiedlichen Jobs hat, sollte sie einmal nebeneinanderlegen. Dann siehst du, welche Rente voll und welche nur mit dem Ertragsanteil besteuert wird.
Was ändert sich 2027?
Die kurze Antwort: Für alle, die 2027 in Rente gehen, steigt der steuerpflichtige Anteil auf 84,5 Prozent. Das steht schon im Gesetz. Ein höherer Grundfreibetrag ist geplant, aber noch nicht beschlossen.
Grundfreibetrag: Laut Kabinettsentwurf vom 02.09.2026 soll er 2027 auf 12.564 € steigen und 2028 auf 12.900 €. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Steigt er, bleibt mehr Rente steuerfrei.
Besteuerungsanteil: Der Anstieg um 0,5 Punkte je Jahrgang ist beschlossen. Er betrifft nur, wer neu in Rente geht. Für laufende Renten bleibt der einmal festgelegte Freibetrag gleich.
Was bei der Steuer auf die Rente jetzt zählt
Die Rente wird versteuert, aber nicht automatisch. Das ist der Kern. Niemand zieht etwas ab, und doch weiß das Finanzamt alles. Wer das kennt, wird nicht überrascht.
Als Nächstes zählt die Summe. Nicht die einzelne Rente entscheidet, sondern alle Renten zusammen, nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Und wer noch arbeitet, sollte die Rentenlücke netto rechnen. Für alle, die heute jünger als 50 sind, wird die gesetzliche Rente fast oder ganz voll steuerpflichtig sein.
Wie sich die gesetzliche Rente zusammensetzt, steht bei der gesetzlichen Rente. Wann du gehen kannst und was dann zählt, steht in Ruhestand: Wann du gehen kannst und was dann zählt.
Wie viel bleibt dir von deiner Rente wirklich?
Wir legen deine Renten und Verträge nebeneinander und rechnen mit dir, was nach Steuer, Kranken- und Pflegeversicherung bleibt.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Meist nicht. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig, das sind 11.088 € im Jahr. Nach Abzug von Werbungskosten und Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung liegst du unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Bei einem früheren Rentenbeginn ist der Anteil noch kleiner (Stand 2026).
Weil die Rente nicht wie Lohn besteuert wird. Die Rentenversicherung meldet deine Rente an das Finanzamt. Ob Steuer anfällt, ergibt sich erst aus deiner Steuererklärung mit allen Einkünften.
Gut möglich. Dein steuerfreier Teil ist seit dem Jahr nach Rentenbeginn ein fester Euro-Betrag. Jede Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig. So kann eine Rente nach einigen Jahren über den Grundfreibetrag wachsen.
Ja. Beide Renten werden mit ihrem steuerpflichtigen Teil zusammengezählt. Auch wenn jede allein unter dem Grundfreibetrag läge, kann die Summe darüber liegen.
Wählst du die lebenslange Rente, nur mit dem Ertragsanteil. Bei Rentenbeginn mit 67 sind 17 Prozent steuerpflichtig, mit 63 sind es 20 Prozent. Lässt du dir das Kapital auszahlen, wird stattdessen der Gewinn besteuert.
Quellen: Steuern in der Rente, Deutsche Rentenversicherung, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 22 EStG, Arten der sonstigen Einkünfte, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · §§ 9a, 10, 10c und 32a EStG, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, Deutsche Rentenversicherung, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Rente: Fragen und Antworten, Aktivrente, Bundesregierung, Stand 13.01.2026, geprüft am 12.10.2026 · Einkommensteuerreform 2027, Kabinettsentwurf, Bundesregierung, 02.09.2026, geprüft am 12.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Rente und Steuer
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Beim Gespräch über die Rentenlücke lohnt es sich, gemeinsam netto zu rechnen. Viele Kundinnen und Kunden planen mit dem Bruttobetrag aus der Renteninformation.
- Bei mehreren Verträgen aus verschiedenen Schichten hilft eine kleine Übersicht: Welche Rente ist voll steuerpflichtig, welche nur mit dem Ertragsanteil?
- Nach einem Todesfall ist der Hinweis auf die Zusammenrechnung von Witwenrente und eigener Rente oft eine große Hilfe.
