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Kosten der Rentenversicherung: Illustration zum Thema

Kosten der Rentenversicherung: Effektivkosten lesen

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Eine Rentenversicherung verkauft sich über die Rente am Ende. Was sie unterwegs kostet, steht klein im Informationsblatt. Dabei entscheidet genau diese Zahl mit, wie viel am Ende ankommt: die Effektivkosten.

Hier steht, wo du die Kosten deiner Rentenversicherung findest, wie du Effektivkosten liest und was 1,5 Prozentpunkte über 30 Jahre ausmachen. Mit Rechenbeispiel und den Regeln für Kündigung und Beitragsfreistellung, Stand: 11.10.2026.

Betrifft dich, wenn du an die Rente denkst du Vermögen aufbauen willst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest

Das Wichtigste in Kürze

  • Effektivkosten zeigen in Prozentpunkten, um wie viel die Kosten die jährliche Rendite bis zum Rentenbeginn drücken. Mit dieser Zahl vergleichst du zwei Angebote direkt.
  • Der Versicherer muss die Abschlusskosten als Gesamtbetrag in Euro nennen und die Verwaltungskosten gesondert ausweisen. Das regelt § 2 der VVG-Informationspflichtenverordnung.
  • Schon 1,5 Prozentpunkte machen viel aus: 100 € im Monat über 30 Jahre ergeben bei 5 Prozent rund 83.200 €, bei 3,5 Prozent rund 63.500 €. Die Renditen sind Annahmen im Beispiel.
  • Die Effektivkosten gelten nur bis zum Rentenbeginn. Kosten in der Rentenphase stehen getrennt in den Unterlagen.
  • Kündigst du früh, ist der Rückkaufswert oft klein, weil die Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Eine Beitragsfreistellung ist oft die bessere Pause.

So gehst du vor

  • Such für jeden Vertrag das Produktinformationsblatt heraus und notiere Effektivkosten, Abschlusskosten in Euro und Verwaltungskosten.
  • Schau in deine letzte Standmitteilung: Wie viel hast du eingezahlt, wie viel ist der Vertrag heute wert?
  • Lies, wie eine private Rentenversicherung und eine fondsgebundene Rentenversicherung aufgebaut sind.
  • Vergleiche die Wege fürs Alter: Altersvorsorgedepot oder Versicherung.
  • Bevor du kündigst, lass den Vertrag in der Beratung prüfen.
Inhalt
  1. Was sind Effektivkosten genau?
  2. Wo stehen die Kosten in deinen Unterlagen?
  3. Was zeigen die Effektivkosten nicht?
  4. Wie viel kosten 1,5 Prozent Effektivkosten über die Jahre?
  5. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  6. Wie liest du die Modellrechnung richtig?
  7. Was passiert mit den Kosten, wenn du kündigst?
  8. So prüfst du ein Angebot Schritt für Schritt
  9. Was ändert sich 2027?
  10. Was bei den Kosten einer Rentenversicherung jetzt zählt
  11. Häufig gestellte Fragen

Was sind Effektivkosten genau?

Die kurze Antwort: Effektivkosten sind die Minderung der Rendite durch Kosten, angegeben in Prozentpunkten pro Jahr. Liegen sie bei 1,5, dann wird aus 5 Prozent Rendite vor Kosten eine Rendite von 3,5 Prozent nach Kosten.

Du denkst an deine Rente und willst wissen, ob dein Vertrag gut ist. Dafür reicht kein Blick auf den Beitrag. Entscheidend ist, wie viel von jedem eingezahlten Euro für dich arbeitet und wie viel unterwegs für Kosten draufgeht.

In einer Rentenversicherung stecken mehrere Kostenarten: Abschlusskosten für Beratung und Vertrieb, Verwaltungskosten für den laufenden Vertrag und bei fondsgebundenen Verträgen oft Kosten für die Fonds. Jede wird anders berechnet, mal in Euro, mal in Prozent vom Beitrag, mal in Prozent vom Guthaben.

Die Effektivkosten fassen die Kosten des Vertrags in einer Zahl zusammen. Sie rechnen aus, wie stark die Kosten die jährliche Wertentwicklung bis zum Rentenbeginn mindern. Fachleute sprechen von Renditeminderung.

Der Vorteil: Du kannst zwei Angebote mit gleicher Laufzeit direkt vergleichen. 0,8 gegen 1,6 heißt, dass beim zweiten Vertrag doppelt so viel Rendite in Kosten verschwindet.

Wo stehen die Kosten in deinen Unterlagen?

Die kurze Antwort: Im Produktinformationsblatt, das du vor dem Abschluss bekommst. Bei vielen privaten Rentenversicherungen kommt ein Basisinformationsblatt dazu. Während der Laufzeit zeigt dir die jährliche Standmitteilung, was aus deinen Beiträgen geworden ist.

Was genau drinstehen muss, regelt § 2 der VVG-Informationspflichtenverordnung. Bei Renten- und Lebensversicherungen sind das vor allem diese Angaben:

AngabeSo steht sie im BlattWas sie dir sagt
AbschlusskostenGesamtbetrag in EuroWas Beratung und Vertrieb insgesamt kosten
Übrige KostenAnteil der Jahresprämie mit LaufzeitWas jedes Jahr vom Beitrag abgeht
Verwaltungskostengesondert als Anteil der JahresprämieWas der laufende Vertrag kostet
Sonstige Kostenin Euro, etwa für Kündigung oder FondswechselWas einmalig oder aus besonderem Anlass anfällt
EffektivkostenProzentpunkte bis RentenbeginnWie stark die Kosten die Rendite mindern

Stand: § 2 VVG-Informationspflichtenverordnung, 2026.

Die Standmitteilung kommt jedes Jahr. Bei Verträgen ab 1. Juli 2018 muss sie auch die Summe der gezahlten Beiträge zeigen. So siehst du, ob dein Vertragswert schon über deinen Einzahlungen liegt.

Was zeigen die Effektivkosten nicht?

Die kurze Antwort: Sie zeigen keine Kosten nach Rentenbeginn, sie sagen nichts über die Rendite selbst und für Riester- und Rürup-Verträge gelten eigene Informationsregeln. Eine niedrige Zahl macht einen Vertrag also noch nicht gut.

Die Rentenphase fehlt. Die Effektivkosten reichen nur bis zum Beginn der Auszahlung. Viele Verträge berechnen danach weiter Kosten, etwa einen Anteil jeder Rente. Diese Angaben stehen bei den übrigen Kosten.

Die Rendite fehlt. Effektivkosten sagen, wie viel abgeht, nicht wie viel reinkommt. Ein klassischer Vertrag mit Garantie und ein fondsgebundener Vertrag ohne Garantie können gleich hohe Kosten haben und trotzdem ganz anders verlaufen.

Bei klassischen Verträgen gibt es einen garantierten Zins und eine Überschussbeteiligung. Für Neuverträge liegt der Garantiezins seit 1. Januar 2025 bei höchstens 1,0 Prozent. Schlussüberschüsse sind nicht garantiert.

Bei fondsgebundenen Verträgen trägst du das Kapitalmarktrisiko. Rein fondsgebundene Verträge haben keinen garantierten Teil. Wie hoch die Fondskosten sind, hängt vom Fonds ab, den du wählst. Frag nach, ob sie in den Effektivkosten schon eingerechnet sind. Wie ein Depot ohne Versicherung funktioniert, steht beim ETF.

Wie viel kosten 1,5 Prozent Effektivkosten über die Jahre?

Die kurze Antwort: Bei 100 € im Monat über 30 Jahre rund 19.700 €. So viel weniger hast du am Ende, wenn 1,5 Prozentpunkte Kosten aus 5 Prozent Rendite 3,5 Prozent machen. Die Renditen sind Annahmen im Beispiel.

Kosten wirken wie ein Zinseszins, nur in die falsche Richtung. Jeder Euro, der heute in Kosten geht, fehlt nicht nur einmal. Er fehlt mit allen Erträgen, die er in den nächsten Jahrzehnten gebracht hätte.

EffektivkostenRendite nach KostenNach 30 JahrenNach 36 Jahren
keine5,0 %83.226 €120.650 €
0,8 Prozentpunkte4,2 %71.934 €100.681 €
1,5 Prozentpunkte3,5 %63.541 €86.364 €

Eigene Rechnung: 100 € Beitrag im Monat, monatliche Verzinsung, 5 Prozent Rendite vor Kosten als Annahme im Beispiel, keine Garantie, keine Steuer. Eingezahlt sind nach 30 Jahren 36.000 €, nach 36 Jahren 43.200 €.

Der Unterschied zwischen 0,8 und 1,5 Prozentpunkten liegt nach 30 Jahren bei 8.393 €. Nach 36 Jahren sind es schon 14.317 €. Je länger die Laufzeit, desto stärker zählt jeder Zehntelpunkt.

Der häufigste Denkfehler: „Die Kosten sind doch nur ein, zwei Prozent.“ Ein Prozent vom Beitrag wäre wenig. Effektivkosten sind aber ein Prozent vom Ertrag jedes Jahres, über Jahrzehnte. Bei 5 Prozent Rendite vor Kosten sind 1,5 Prozentpunkte fast ein Drittel deines Ertrags.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, und hat ihr Erspartes bisher auf dem Tagesgeld. Lange hat sie gezögert, mehr zu machen. Jetzt will sie 100 € im Monat für die Rente zurücklegen, bis sie 67 ist. Stell dir vor, sie hat zwei Angebote für eine fondsgebundene Rentenversicherung auf dem Tisch.

  • Mit 24Lisa startet in den Job und schließt ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Fürs Alter spart sie nur auf dem Tagesgeld.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa hat zwei Angebote mit lebenslanger Rente ab 67. Sie legt die Produktinformationsblätter nebeneinander.

Lisa liest zuerst die Effektivkosten: 0,8 Prozentpunkte bei Angebot A, 1,5 bei Angebot B. Dann die Abschlusskosten in Euro. Annahme im Beispiel: Angebot B nennt 1.080 €, das sind 2,5 Prozent ihrer Beitragssumme von 43.200 €.

Was Lisa vergleichtAngebot AAngebot B
Effektivkosten bis Rentenbeginn0,8 Prozentpunkte1,5 Prozentpunkte
Wert mit 67 bei 5 % vor Kosten100.681 €86.364 €
Unterschied14.317 € weniger
Eingezahlt43.200 €43.200 €

Eigene Rechnung, Renditen sind Annahmen im Beispiel. Mit Angebot B hätte Lisa mit 67 rund 14.300 € weniger. Das ist ein Drittel dessen, was sie insgesamt einzahlt.

Dann schaut Lisa auf die ersten Jahre. Werden die 1.080 € Abschlusskosten auf fünf Jahre verteilt, gehen in dieser Zeit 216 € im Jahr dafür ab. Das sind 18 € von jedem Monatsbeitrag. Kündigt sie früh, sieht sie das im Rückkaufswert.

Zum Schluss fragt sie nach den Kosten ab Rentenbeginn. Die stehen nicht in den Effektivkosten. Lisa trifft ihre Entscheidung erst, als sie alle drei Zahlen kennt.

Wie liest du die Modellrechnung richtig?

Die kurze Antwort: Als Rechenbeispiel, nicht als Versprechen. Die Modellrechnung zeigt, was bei drei festen Zinssätzen herauskäme. Wie sich der Vertrag wirklich entwickelt, sagt sie nicht.

Die drei Sätze sind gesetzlich vorgegeben. Ausgangspunkt ist der Höchstrechnungszins mal 1,67. Dazu kommen dieser Wert plus und minus einen Prozentpunkt. Bei einem Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent sind das rund 0,67, 1,67 und 2,67 Prozent.

Achte darauf, ob ein Angebot mit eigenen, höheren Renditen rechnet, etwa mit 6 Prozent für einen Fonds. Solche Zahlen sind Annahmen. Vergleiche Angebote immer mit derselben Rendite vor Kosten. Nur dann zeigen die Unterschiede wirklich die Kosten.

Tipp

Bitte bei zwei Angeboten um Hochrechnungen mit derselben Rendite vor Kosten und derselben Laufzeit. Dann liegen die Effektivkosten direkt nebeneinander, und du siehst den Unterschied in Euro.

Wie sich Garantie und Rendite bei einer Indexpolice verhalten, ist wieder eine eigene Rechnung. Dort hängt der Ertrag an einem Index, die Kosten stehen aber genauso im Informationsblatt.

Was passiert mit den Kosten, wenn du kündigst?

Die kurze Antwort: Du bekommst den Rückkaufswert. Er ist in den ersten Jahren oft klein und kann unter deinen Einzahlungen liegen. Das Gesetz schützt dich aber vor dem Schlimmsten: Die Abschlusskosten dürfen dir nur verteilt über die ersten fünf Jahre angerechnet werden.

So regelt es § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes. Der Rückkaufswert muss mindestens so hoch sein, als wären die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt.

Einen Stornoabzug darf der Versicherer nur machen, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Ein Abzug für Abschlusskosten, die noch nicht getilgt sind, ist unwirksam.

Statt zu kündigen, kannst du den Vertrag beitragsfrei stellen. Du zahlst nichts mehr ein, der Vertrag läuft mit geringeren Leistungen weiter. Die Abschlusskosten sind dann meist schon bezahlt. Was genau gilt, steht in deinen Versicherungsbedingungen.

Gekündigt werden kann meist nur vor Rentenbeginn. Danach ist das Geld in einer lebenslangen Rente gebunden.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Viele Kundinnen kommen mit einem alten Vertrag und dem Satz: Der ist bestimmt zu teuer, den kündige ich. Manchmal stimmt das. Oft sind die teuren Jahre aber schon vorbei, weil die Abschlusskosten längst bezahlt sind. Dann kostet die Kündigung mehr, als sie spart. Die Frage ist nicht, ob ein Vertrag Kosten hat. Die Frage ist, was er ab heute noch kostet.“

Rechne darum mit den Kosten, die noch kommen, nicht mit denen, die schon bezahlt sind. Das ist bei einer Kündigung der wichtigste Unterschied.

So prüfst du ein Angebot Schritt für Schritt

Die kurze Antwort: In vier Schritten: Kosten herausschreiben, Angebote gleich rechnen, Kosten nach Rentenbeginn erfragen und die Flexibilität prüfen. So weißt du vor der Unterschrift, was der Vertrag kostet.

1

Kosten herausschreiben

Notiere aus dem Produktinformationsblatt Effektivkosten, Abschlusskosten in Euro, Verwaltungskosten und sonstige Kosten, etwa für Kündigung oder Fondswechsel.

2

Mit gleicher Rendite rechnen

Lass dir für jedes Angebot dieselbe Rendite vor Kosten und dieselbe Laufzeit hochrechnen. Nur so werden Unterschiede sichtbar.

3

Rentenphase erfragen

Frag nach den Kosten ab Rentenbeginn und danach, wie die Rente berechnet wird. Beides steht nicht in den Effektivkosten.

4

Flexibilität prüfen

Prüfe, ob du Beiträge senken, pausieren oder den Vertrag beitragsfrei stellen kannst und was das kostet. Dein Leben verläuft selten geradeaus, dein Vertrag sollte das aushalten.

Was ändert sich 2027?

Die kurze Antwort: Ab 1. Januar 2027 gibt es das geförderte Altersvorsorgedepot. Beim Standarddepot sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent im Jahr begrenzt. Das ist beschlossen.

Der Bundestag hat die Reform der privaten Altersvorsorge im März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Der Kostendeckel von 1,0 Prozent gilt für das Standardprodukt. Er gibt dir eine Vergleichsmarke, auch wenn du eine Rentenversicherung prüfst.

Wie das Depot funktioniert und für wen es passt, steht beim Altersvorsorgedepot ab 2027. Die neuen Produkte sollen ab Januar 2027 erhältlich sein.

Was bei den Kosten einer Rentenversicherung jetzt zählt

Kosten sind kein Grund gegen eine Rentenversicherung. Sie sind der Preis für Garantien, für eine lebenslange Rente und für die Beratung. Nur sollte dieser Preis bewusst gezahlt werden, nicht nebenbei.

Als Nächstes zählen drei Zahlen: die Effektivkosten, die Abschlusskosten in Euro und die Kosten ab Rentenbeginn. Wer sie kennt, kann vergleichen. Und wer schon einen Vertrag hat, rechnet mit dem, was ab heute noch kostet. Deine Entscheidung bleibt deine. Du sollst nur wissen, was sie kostet.

Wie groß deine Lücke im Alter ist, die ein Vertrag schließen soll, zeigt die Seite Rentenlücke.

Was kostet dich deine Rentenversicherung wirklich?

Wir lesen mit dir Produktinformationsblatt und Standmitteilung und zeigen, was dein Vertrag ab heute noch kostet. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

In meinem Informationsblatt stehen Effektivkosten von 1,9 Prozent. Ist das viel?

Das hängt von der Rendite ab, die der Vertrag vor Kosten erreicht. Bei 5 Prozent Rendite vor Kosten blieben nur 3,1 Prozent übrig. Vergleiche die Zahl mit anderen Angeboten bei gleicher Laufzeit. Als Vergleichsmarke: Beim geförderten Standarddepot ab 2027 liegt der Kostendeckel bei 1,0 Prozent.

Ich habe meinen Vertrag vor drei Jahren abgeschlossen und will kündigen. Bekomme ich mein Geld zurück?

Du bekommst den Rückkaufswert. Er ist in den ersten Jahren oft kleiner als deine Einzahlungen, weil die Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Lass dir vorher den Rückkaufswert und den Wert bei Beitragsfreistellung nennen.

Wo finde ich die Kosten bei meinem alten Vertrag?

Im Produktinformationsblatt aus den Vertragsunterlagen und in der jährlichen Standmitteilung. Fehlt das Blatt, kannst du die Kostenangaben beim Versicherer anfordern. Bei Verträgen ab 1. Juli 2018 zeigt die Standmitteilung auch die Summe deiner Beiträge.

Sind in den Effektivkosten auch die Kosten in der Rentenphase enthalten?

Nein. Die Effektivkosten reichen nur bis zum Rentenbeginn. Kosten während der Rentenzahlung stehen getrennt bei den übrigen Kosten.

Was ist besser, kündigen oder beitragsfrei stellen?

Oft die Beitragsfreistellung, weil die Abschlusskosten dann meist schon bezahlt sind und der Vertrag weiterläuft. Das hängt aber von deinem Vertrag und deinen Plänen ab. Rechne mit den Kosten, die ab heute noch anfallen.

Quellen: Private Rentenversicherung, BaFin, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 2 VVG-InfoV, Informationspflichten bei der Lebensversicherung, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · § 169 VVG, Rückkaufswert, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Kapitallebensversicherung, BaFin, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Lebensversicherung: Höherer Garantiezins ab 2025, Stiftung Warentest, Stand 2025, geprüft am 11.10.2026 · Reform privater Altersvorsorge nimmt letzte Hürde, beck-aktuell, Stand 08.05.2026, geprüft am 12.10.2026

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Effektivkosten

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