Zum Inhalt springen
Was zählt.Der Ratgeber von FemininFinance
Lebensphasen

Arbeit und Einkommen

BerufsstartJobwechselTeilzeitJobverlustAuszeitSelbstständig

Liebe und Partnerschaft

ZusammenziehenHeiratTrennungVerwitwetOhne Trauschein

Kinder und Familie

KinderwunschKindZweites KindKindervorsorgeAlleinerziehendPatchworkKinder und GeldVolljährigLeeres Nest

Gesundheit und Fürsorge

KrankLanger AusfallPflegeEigene Pflege

Rente und Alter

RenteRuhestandNachlass

Vermögen

VermögenMehr EinkommenEigenheimKapitalanlageErbe

Finanzorganisation

Finanzen im BlickBudgetplanerKontenmodell
Alle auf einen Blick
System trippelnSo ist der Ratgeber gedacht
Wenn die Rente näher rückt
Ruhestand Finanzen: eine goldene aufgehende Sonne über einem hellen Horizont auf marineblauem Grund.

Ruhestand: Wann du gehen kannst und was dann zählt

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Noch ein paar Jahre, dann ist Schluss mit dem Arbeitsalltag. Aber wann genau darfst du gehen, und was bleibt dir dann?

Der Ruhestand verändert dein Einkommen, deine Krankenversicherung und deine Steuer. Die Rente kommt nicht automatisch.

Hier siehst du, welche Fristen zählen und welche Zahlen gelten.

Betrifft dich, wenn dein Rentenbeginn näher rückt du für später vorsorgst du an Pflege im Alter denkst

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Regelaltersgrenze steigt für Jahrgang 1964 und später auf 67 Jahre.
  • Wer früher geht, zahlt einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat, höchstens 14,4 Prozent. Und das dauerhaft.
  • Den Rentenantrag stellst du etwa drei Monate vor Beginn. Die Rente kommt nicht von selbst.
  • Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Das ist die Aktivrente seit 2026.
  • Als Rentnerin bist du meist in der Krankenversicherung der Rentner. Die Beiträge zur Pflege zahlst du allein.
Inhalt
  1. Was ändert sich im Ruhestand?
  2. Wann kannst du in Rente gehen?
  3. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  4. Welche Zahlen gelten 2026 und 2027?
  5. Welche Absicherung passt in diese Phase?
  6. Was tust du, je nachdem, was du findest?
  7. Was im Ruhestand als Nächstes zählt
  8. Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich im Ruhestand?

Die kurze Antwort: Dein Einkommen sinkt, deine Fixkosten oft nicht. Dazu kommt eine neue Rolle bei Krankenkasse und Steuer.

Viele unterschätzen, wie lange die Rente reichen muss. Wer mit 67 in Rente geht, plant oft für zwanzig Jahre und mehr.

Wichtig ist die Reihenfolge: zuerst den Rentenbeginn klären, dann Einkommen und Steuer, dann Absicherung im Alter.

Wann kannst du in Rente gehen?

Das Regelalter hängt von deinem Jahrgang ab. Die Tabelle zeigt es für die Jahrgänge, die gerade in die Rente kommen.

JahrgangRegelaltersgrenzeBesonders langjährig Versicherte, 45 Beitragsjahre
196066 Jahre und 4 Monate64 Jahre und 4 Monate
196166 Jahre und 6 Monate64 Jahre und 6 Monate
196266 Jahre und 8 Monate64 Jahre und 8 Monate
196366 Jahre und 10 Monate64 Jahre und 10 Monate
1964 und später67 Jahre65 Jahre

Wer 35 Jahre Wartezeit hat, kann mit 63 früher gehen. Dann gilt ein Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat, höchstens 14,4 Prozent.

Mehr zur Rente findest du unter gesetzliche Rente und Rentenlücke.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist Jahrgang 1995. Ihre Regelaltersgrenze liegt bei 67. Ihre Renteninformation schätzt die Rente heute auf 1.333 Euro brutto im Monat.

FallRente, brutto grobWirkung
Rente mit 67rund 1.333 Euroohne Abschlag
Rente mit 63rund 1.140 Euro14,4 Prozent Abschlag, dauerhaft
Rente mit 67, dazu Betriebsrente und private Vorsorgemehr als 1.333 Euroje nach Sparrate und Laufzeit

Die Zahlen sind eine Schätzung in heutigen Werten. Die Renteninformation der Rentenversicherung nennt den genauen Stand. Lisas Rentenlücke bleibt trotzdem: Sie braucht zusätzliche Vorsorge.

Welche Zahlen gelten 2026 und 2027?

Alle Werte stehen mit Stand Oktober 2026. Werte für 2027 sind, wo es sie gibt, beschlossen. Sie können sich noch ändern.

Was20262027, kann sich noch ändern
Aktueller Rentenwert seit 1. Juli 202642,52 Euro pro PunktAnpassung zum 1. Juli 2027, Höhe offen
Rentenanpassungplus 4,24 Prozent zum 1. JuliHöhe wird im Frühjahr festgelegt
Rentenniveau48 Prozent, Haltelinie bis 2031unverändert
Aktivrentebis 2.000 Euro im Monat steuerfreiunverändert
Mütterrente für Kinder vor 199230 Monate Erziehungszeit36 Monate, Auszahlung geplant ab 2028
Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn84,5 Prozent85 Prozent
Frühstart-Rentenicht in Kraftgeplant, noch nicht beschlossen

Welche Absicherung passt in diese Phase?

  • Gesetzliche Rente: Beantrage sie rechtzeitig und prüfe den Bescheid.
  • Betriebsrente und private Rentenversicherung: Prüfe Auszahlungsform, Steuer und Beiträge zur Krankenkasse.
  • Krankenversicherung: Als Rentnerin gelten eigene Regeln. Privat Versicherte prüfen den Beitrag im Alter.
  • Pflege absichern: Je früher, desto günstiger.
  • Sterbegeld: Überlege, ob du die Kosten der Bestattung anders abdeckst.

Was tust du, je nachdem, was du findest?

  1. Das kannst du so lassen: Du hast genug Rente und Vorsorge. Dann stelle den Antrag drei Monate vorher und prüfe den Bescheid.
  2. Du willst früher gehen: Rechne den Abschlag durch. Vergleiche ihn mit dem Ersparten, das die Lücke füllt.
  3. Du willst weiterarbeiten: Prüfe die Aktivrente. Bis 2.000 Euro im Monat sind steuerfrei.
  4. Dein Geld reicht nicht: Hol dir Beratung bei der Rentenversicherung und bei uns, bevor du den Antrag stellst.

Was im Ruhestand als Nächstes zählt

Hole deine Renteninformation und prüfe den Beginn. Dann kommt die Frage, ob du früher gehen oder weiterarbeiten willst. Zuletzt schaust du auf Krankenkasse und Steuer.

Mehr zu den Hintergründen findest du im Beitrag Renteninformation lesen.

Lass uns deinen Weg in den Ruhestand einmal durchgehen.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich in Rente gehen?

Das hängt vom Jahrgang ab. Für Jahrgang 1964 und später liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Mit 35 Beitragsjahren geht es ab 63 mit Abschlag, mit 45 Jahren früher und ohne Abschlag.

Wie hoch ist der Abschlag bei früherer Rente?

Pro Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen, höchstens 14,4 Prozent. Der Abschlag gilt dauerhaft.

Was ist die Aktivrente?

Seit dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte nach der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen.

Muss ich den Rentenantrag selbst stellen?

Ja. Die Rente kommt nicht automatisch. Stelle den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wie wird meine Rente besteuert?

Rentenbeziehende zahlen Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Anteil. Er liegt bei Rentenbeginn 2026 bei 84,5 Prozent und steigt jedes Jahr weiter.

Quellen: dejure.org: § 35 SGB VI Regelaltersrente, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 236b SGB VI Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 77 SGB VI Zugangsfaktor und Abschläge, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 22 EStG Besteuerung der Renten, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung: Informationen zur Rente, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.

Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Ruhestand

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Der Rentenbeginn ist ein Moment, in dem Auszahlungsformen von Betriebsrente und privater Rente geprüft werden müssen.
  • Die Aktivrente schafft neue Gesprächsanlässe für Kundinnen, die weiterarbeiten möchten.
  • Beiträge zur Krankenkasse auf Betriebsrenten sollten vorher mit eingerechnet werden.

So arbeiten wir mit Berater:innen zusammen

Nächster Artikel

Inhalt

    Vertrag prüfen lassen ›

    Hier findest du uns

    Finanzberatung für dichRückrufbitteFür Berater:innenInstagramLinkedIn
    FemininFinance

    Freie Finanz- und Versicherungsberatung für Frauen, die selbst verstehen und selbst entscheiden wollen.

    Beratung

    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Dienstunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Krankentagegeld
    • Private Krankenversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Pflegezusatzversicherung
    • Altersvorsorge & Rente
    • Vermögensaufbau
    • Immobilie & Finanzierung

    Lebensphasen

    • Elternzeit & Teilzeit
    • Jobwechsel
    • Selbstständigkeit
    • Eigenheim
    • Trennung
    • Pflege
    • Weitere Lebensphasen

    Zweitmeinung

    • Berufsunfähigkeit
    • Dienstunfähigkeit
    • Private Krankenversicherung
    • Altersvorsorge
    • Alle Policen

    Rechner & Tools

    • Unabhängigkeits-Check
    • Rentenlücken-Rechner
    • Gehaltsausgleich- & Care-Rechner
    • Finanzcheck-PDF
    • Alle Rechner und Tools

    Ratgeber „Was zählt.“

    • Zum Ratgeber
    • Arbeit und Einkommen
    • Liebe und Partnerschaft
    • Kinder und Familie
    • Gesundheit und Fürsorge
    • Rente und Alter
    • Vermögen und Wohnen
    • Finanzorganisation
    • So ist der Ratgeber gedacht

    Unternehmen

    • Über uns
    • Wissen
    • Kontakt
    • FAQ
    • Rückrufbitte
    • So verdienen wir Geld
    • Instagram
    • LinkedIn

    Rechtliches

    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB
    • Widerrufsbelehrung
    • Haftungsausschluss
    • Erstinformation
    • Transparenzverordnung
    • Beschwerdemanagement
    Du bist Maklerin oder Makler? → Für Maklerinnen und Makler

    FemininFinance GmbH & Co. KG · § 34d GewO · Reg.-Nr. D-TAJS-4I8JO-48 · HRA 28456, Amtsgericht Düsseldorf

    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.