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Immobilie im Alter zu Geld machen: Illustration zum Thema

Immobilie im Alter zu Geld machen: drei Wege im Check

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Das Haus ist abbezahlt, die Rente ist kleiner als das Gehalt früher. Dein Vermögen steckt in Wänden, nicht auf dem Konto. Genau hier setzen drei Modelle an, mit denen du deine Immobilie im Alter zu Geld machen kannst: Umkehrhypothek, Leibrente und Teilverkauf.

Alle drei versprechen dasselbe: Geld jetzt, und du bleibst wohnen. Sie unterscheiden sich aber darin, wem das Haus danach gehört, wer die Reparaturen zahlt und was am Ende übrig bleibt. Hier liest du, wie die drei Wege funktionieren, was sie in Zahlen kosten und welche Fragen du vor jeder Unterschrift klären solltest.

Betrifft dich, wenn die Rente näher rückt du an die Rente denkst du regeln willst, was bleibt

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Umkehrhypothek nimmst du einen Kredit auf dein Haus auf und bleibst Eigentümerin. Getilgt wird erst nach deinem Tod oder beim Verkauf. Im Frühjahr 2023 lag die Grenze bei der Hälfte des Werts.
  • Bei der Leibrente verkaufst du das Haus ganz und bekommst eine monatliche Rente bis zum Lebensende. Dein Wohnrecht steht im Grundbuch.
  • Beim Teilverkauf verkaufst du 10 bis 50 Prozent und zahlst für den verkauften Teil ein monatliches Nutzungsentgelt. Das Risiko, dass der Wert sinkt, trägst du allein.
  • Alle drei Wege gelten als teuer. Welcher besser ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt vom konkreten Angebot für dein Haus ab.
  • Vorher zählt eine andere Frage: Wie groß ist deine Lücke wirklich, und lässt sie sich auch ohne das Haus schließen? Manchmal ist ein normaler Verkauf der klarere Weg.

So gehst du vor

  • Rechne zuerst, wie viel Geld dir im Ruhestand im Monat fehlt: Deine Rentenlücke: die Zahl, die du einmal gerechnet haben solltest.
  • Lass den Wert deines Hauses von einer unabhängigen Stelle schätzen, bevor du mit einem Anbieter sprichst.
  • Hol mindestens zwei Angebote ein und frag bei jedem nach: Zins und Zinsbindung, Nutzungsentgelt, Gebühren, Rang des Wohnrechts im Grundbuch, wer Reparaturen zahlt.
  • Sprich mit deinen Kindern oder Erbinnen und Erben, bevor du unterschreibst. Wie du regelst, was bleibt, steht in der Lebensphase Wenn du regeln willst, was bleibt.
  • Wenn du klären willst, ob du die Verrentung überhaupt brauchst, rechnen wir mit dir in der Beratung.
Inhalt
  1. Was ändert sich, wenn dein Zuhause dein größtes Vermögen ist?
  2. Welche drei Wege gibt es, und was unterscheidet sie?
  3. Wie funktioniert die Umkehrhypothek?
  4. Wie funktioniert die Immobilien-Leibrente?
  5. Wie funktioniert der Teilverkauf?
  6. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  7. Was kostet jeder Weg, in Zahlen?
  8. Warum zählt deine Lebenserwartung so sehr?
  9. Welche Wege gibt es außer der Verrentung?
  10. Was tust du jetzt?
  11. Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich, wenn dein Zuhause dein größtes Vermögen ist?

Die kurze Antwort: Du bist reich an Wert und knapp an Geld. Die Rente deckt den Alltag, aber nicht immer Reparaturen, Pflege oder Wünsche. Das Haus selbst bringt dir monatlich nichts, solange du darin wohnst.

Du bist im Ruhestand oder kurz davor. Dann ändert sich die Rechnung. Das Gehalt fällt weg, die Rente ist meist deutlich kleiner. Gleichzeitig wird das Haus älter. Für die Instandhaltung, also Reparaturen und Erneuerung, rechnet die Verbraucherzentrale mit rund 2 Prozent des Werts der Bausubstanz pro Jahr. Größere Summen kommen oft nach etwa 20 Jahren.

Ein Eigenheim ist in erster Linie ein Zuhause, kein Sparkonto. Es bindet Kapital und lässt sich nicht in Stücken verkaufen. Du kannst nicht ein Zimmer verkaufen, wenn das Dach neu muss.

Die Modelle der Immobilienverrentung wollen genau das ändern. Sie machen aus dem Wert deines Hauses laufendes Geld oder eine größere Summe, ohne dass du ausziehst. Das ist nicht falsch. Du sollst nur wissen, was du dafür abgibst.

Welche drei Wege gibt es, und was unterscheidet sie?

Die kurze Antwort: Bei der Umkehrhypothek bleibt das Haus deins, und du nimmst einen Kredit auf. Bei der Leibrente verkaufst du es ganz. Beim Teilverkauf verkaufst du einen Teil und mietest diesen Teil quasi zurück.

UmkehrhypothekLeibrenteTeilverkauf
Wem gehört das Haus?DirDer Käuferin oder dem KäuferDir und dem Teilkäufer gemeinsam
Was du bekommstEinmalbetrag oder Rente, befristet oder lebenslangMonatliche Rente bis zum LebensendeEinmalbetrag für den verkauften Anteil
Was du laufend zahlstIm Idealfall nichtsNichts, du hast WohnrechtNutzungsentgelt für den verkauften Anteil
Wer zahlt Reparaturen?DuDer neue Eigentümer, wenn nichts anderes vereinbart istIn der Regel du
Was die Erben bekommenEin Haus mit Kredit daraufNichts vom HausIhren Anteil am Erlös, wenn alles verkauft wird

Stand: Verbraucherzentrale, Seite zu Umkehrhypothek und Leibrente (Stand 02.01.2025), und Verbraucherzentrale Hamburg zum Teilverkauf (Stand 16.04.2026). Die Angebote am Markt unterscheiden sich stark. Lies immer den konkreten Vertrag.

Wie funktioniert die Umkehrhypothek?

Die kurze Antwort: Du leihst dir Geld und sicherst es mit deinem Haus ab. Du bleibst Eigentümerin und zahlst im Idealfall zu Lebzeiten weder Zins noch Tilgung. Zurückgezahlt wird nach deinem Tod oder wenn das Haus verkauft wird.

Gesichert wird der Kredit in der Regel über eine Grundschuld. Das ist ein Eintrag im Grundbuch, der dein Grundstück mit einer Geldsumme belastet. Er steht in Abteilung III, dort, wo auch Baukredite stehen.

Ausgezahlt wird als Einmalbetrag, als Rente für eine feste Zahl von Jahren oder als Rente bis zum Lebensende. Laut Verbraucherzentrale ist die Auszahlung steuerfrei. Sie ist ein Kredit, kein Einkommen.

Wie viel geht? Im Frühjahr 2023 gab es nur wenige Angebote. Das Darlehen durfte höchstens die Hälfte des Immobilienwerts betragen. Das ist ein älterer Marktstand, aktuelle Angebote können abweichen.

Worauf du achten solltest

Echte Umkehrhypotheken ohne laufende Raten gibt es kaum. Musst du doch Zinsen aus deiner Rente zahlen, dient das Haus nur als Sicherheit für einen normalen Kredit. Prüfe außerdem, ob der Zins für die ganze Laufzeit gilt oder nur für 5 oder 10 Jahre.

Ein Verkauf, etwa wenn du ins Pflegeheim ziehst, ist in den meisten Fällen möglich. Der Kredit wird dann aus dem Erlös getilgt.

Reparaturen bleiben deine Sache, denn das Haus gehört weiter dir. Und deine Erben übernehmen ein Haus mit Kredit darauf. Sie müssen das Darlehen ablösen oder verkaufen.

Der häufigste Denkfehler: „Die Umkehrhypothek kostet mich nichts, ich zahle ja keine Rate.“ Die Zinsen laufen trotzdem. Sie wachsen jeden Monat mit und werden am Ende aus dem Haus bezahlt. Du siehst die Kosten nur nicht auf dem Konto, sondern erst im Grundbuch und in der Erbmasse.

Wie funktioniert die Immobilien-Leibrente?

Die kurze Antwort: Du verkaufst dein Haus und bekommst dafür eine monatliche Rente bis zum Lebensende. Wohnen bleibst du über ein lebenslanges Wohnrecht, das im Grundbuch steht.

Bei der Immobilien-Leibrente wechselt das Eigentum schon bei der Unterschrift. Dein Wohnrecht ist dein Recht, bis zum Lebensende mietfrei in der Wohnung zu bleiben. Es wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen, bei den Lasten.

Für Sanierungen ist dann der neue Eigentümer zuständig, wenn ihr nichts anderes vereinbart. Das ist ein echter Unterschied zur Umkehrhypothek. Eine Einmalzahlung ist bei der Leibrente nicht vorgesehen, kann aber Teil des Vertrags sein, zum Beispiel um einen Restkredit abzulösen.

Wie die Leibrente versteuert wird

Die monatliche Rente aus dem Verkauf ist nur mit ihrem Ertragsanteil steuerpflichtig. Das ist der Teil, den das Gesetz als Zinsanteil ansieht. Wie hoch er ist, hängt von deinem Alter bei Rentenbeginn ab.

Beginnt die Rente mit 65 oder 66, sind 18 Prozent steuerpflichtig, mit 70 noch 15 Prozent, mit 75 noch 11 Prozent. Von 1.000 Euro Leibrente mit Beginn mit 72 zählen also 130 Euro als Einkommen. Der Betrag von 1.000 Euro ist eine Annahme im Beispiel.

Der Haken der Leibrente: Das Eigentum ist weg, für immer. Ziehst du später doch aus, etwa ins Pflegeheim, bleibt dir nur, was im Vertrag für diesen Fall steht. Frag deshalb vorher, was mit dem Wohnrecht passiert, wenn du es nicht mehr nutzen kannst.

Wie funktioniert der Teilverkauf?

Die kurze Antwort: Du verkaufst 10 bis höchstens 50 Prozent deines Hauses, meist an ein Unternehmen. Du nutzt das Haus weiter allein und zahlst für den verkauften Anteil jeden Monat ein Nutzungsentgelt.

Zuerst schätzt ein Gutachterbüro den Wert. Danach bekommst du den Kaufpreis für deinen Anteil auf einmal. Das Nutzungsentgelt wirkt wie eine Miete oder ein Kreditzins, ist rechtlich aber keins von beiden. Du hast also weder die Rechte einer Mieterin noch die einer Kreditnehmerin.

Reparaturen, Sanierungen und Umbauten zahlst du in der Regel weiter selbst, auch für den Teil, der dir nicht mehr gehört. Andere Regeln sind möglich, wenn der Vertrag sie vorsieht.

Drei Punkte, die viele zu spät lesen

Das Nutzungsentgelt kann steigen. Ist es an den Verbraucherpreisindex gekoppelt, wächst es mit der Inflation. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt einen Fall, in dem es binnen eines Jahres von 340 auf 500 Euro im Monat stieg.

Das Wohnrecht steht oft nur im zweiten Rang. Geht der Teilkäufer pleite, kann dessen Bank das Haus zwangsversteigern lassen. Du könntest dein Zuhause verlieren, ohne selbst etwas falsch gemacht zu haben. Der erste Rang ist sicherer, aber seltener und oft teurer.

Am Ende wird meist alles verkauft. Bei deinem Tod, wenn du verkaufen willst oder wenn ihr euch nicht einigt, verkauft der Teilkäufer die ganze Immobilie. Dafür hat er eine notarielle Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, auch gegenüber den Erben. Einen Anteil zurückzukaufen ist laut Verbraucherzentrale Hamburg nur bei sehr kleinen Anteilen realistisch.

Tipp

Frag jeden Anbieter schriftlich: An welcher Stelle steht mein Wohnrecht im Grundbuch, im ersten oder im zweiten Rang? Lass dir die Antwort mit dem Vertragsentwurf geben und vergleiche erst dann die Auszahlung.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin und schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
  • Mit 31Sie verdient 3.850 Euro brutto, 2.500 Euro netto, und wohnt zur Miete. Ihre Renteninformation schätzt die gesetzliche Rente auf 1.333 Euro brutto im Monat.
  • Stell dir vor · 67Lisa geht in Rente. Inzwischen gehört ihr eine Wohnung, die schuldenfrei ist und 300.000 Euro wert ist. Alle Beträge sind Annahmen im Beispiel, gerechnet in heutigen Werten.
  • Im Beispiel jetzt · 72Die Rente reicht für den Alltag. Für Reisen, Rücklagen und anstehende Reparaturen fehlen Lisa rund 400 Euro im Monat. Drei Anbieter haben ihr geschrieben.

Lisa will verstehen, bevor sie handelt. Also legt sie die drei Wege nebeneinander, mit den Annahmen aus den Beispielen der Verbraucherzentralen.

Umkehrhypothek: Bei 300.000 Euro Wert sind 150.000 Euro Darlehen möglich. Bei 10 Jahren Laufzeit und 6 Prozent Zins ergibt das ohne Gebühren rund 900 Euro Rente im Monat. Mit 82 endet die Zahlung. Dann sind 150.000 Euro Schulden offen, gesichert über die Grundschuld.

Teilverkauf: Lisa verkauft die Hälfte und bekommt 150.000 Euro auf einmal. Dafür zahlt sie jeden Monat Nutzungsentgelt. Wird die Wohnung später ganz verkauft und ist der Wert gleich geblieben, bleiben ihr oder ihren Erben 113.790 Euro. Ist der Wert um 30 Prozent gefallen, nur 27.003 Euro.

Leibrente: Lisa verkauft ganz und wohnt mit Wohnrecht weiter. Wie hoch die Rente wäre, hängt vom Angebot ab. Versteuern müsste sie davon 13 Prozent, weil die Rente mit 72 beginnt.

Dann stellt Lisa die Frage anders. Sie braucht 400 Euro im Monat, keine 150.000 Euro. Eine Lösung, die ihr mehr als das Doppelte für zehn Jahre gibt, kostet sie mehr, als sie braucht. Und ihr Bedarf endet nicht mit 82.

Was kostet jeder Weg, in Zahlen?

Die kurze Antwort: Die Kosten stecken an unterschiedlichen Stellen: bei der Umkehrhypothek im Zins, beim Teilverkauf im Nutzungsentgelt und im Wertrisiko, bei der Leibrente im Preis, den der Käufer für dein Wohnrecht abzieht.

1

Umkehrhypothek: der Zins wächst mit

Im Beispiel der Verbraucherzentrale gibt es aus 150.000 Euro Darlehen knapp 83.000 Euro als Einmalzahlung. Nach 10 Jahren sind 150.000 Euro offen. Die Differenz von rund 67.000 Euro sind Zinsen. Um diesen Betrag sinkt die Erbmasse. Gebühren kommen noch dazu.

2

Teilverkauf: Entgelt plus Wertrisiko

Über die anfängliche Laufzeit summiert sich das Nutzungsentgelt laut Verbraucherzentrale Hamburg auf 50 bis deutlich über 70 Prozent der Auszahlung. Bei 150.000 Euro sind das 75.000 bis über 105.000 Euro. Beim späteren Gesamtverkauf kommt ein Durchführungsentgelt von 0 bis 5,5 Prozent des Verkaufspreises dazu.

Dazu kommt die Wertsicherung. Der Teilkäufer bekommt beim Verkauf mindestens seinen Kaufpreis plus einen Aufschlag, üblich sind rund 17 Prozent. Fällt der Wert, trifft das nur deinen Teil. So rechnet die Verbraucherzentrale Hamburg:

Haus mit 400.000 € Wert, Hälfte für 200.000 € verkauftWert bleibt gleichWert fällt um 10 %Wert fällt um 30 %
Verkaufspreis des ganzen Hauses400.000 €360.000 €280.000 €
Anteil des Teilkäufers (200.000 € plus 17 %)234.000 €234.000 €234.000 €
Dein Anteil vor Kosten166.000 €126.000 €46.000 €
Verkaufskosten (3,57 %)14.280 €12.852 €9.996 €
Dir bleiben151.720 €113.148 €36.004 €

Stand: Verbraucherzentrale Hamburg, 16.04.2026. Die gezahlten Nutzungsentgelte sind hier noch nicht abgezogen.

3

Leibrente: der Preis für dein Wohnrecht

Bei der Leibrente bekommst du nicht den vollen Wert. Der Käufer zahlt weniger, weil du die Wohnung noch nutzt. Wie viel weniger, steht im Angebot. Die Verbraucherzentrale nennt Leibrente und Umkehrhypothek beide eher teuer. Vergleiche deshalb immer mit dem, was ein normaler Verkauf bringen würde.

Warum zählt deine Lebenserwartung so sehr?

Die kurze Antwort: Weil alle drei Modelle mit der Zeit rechnen. Wer lange lebt, bekommt bei der Leibrente länger Geld, zahlt beim Teilverkauf länger Entgelt und überlebt eine befristete Umkehrhypothek.

Frauen, die 65 sind, leben im Schnitt noch 21,2 Jahre, Männer 18,2 Jahre. Das zeigt die Sterbetafel des Statistischen Bundesamts für 2025. Ein Durchschnitt ist keine Vorhersage. Er zeigt aber, wie lange ein Vertrag tragen muss.

Für dich heißt das: Eine Rente, die nach 10 Jahren endet, endet oft mitten im Ruhestand. Ein Nutzungsentgelt, das du allein und lange zahlst, wird über die Jahre zur größten Ausgabe. Eine lebenslange Leibrente dagegen arbeitet für dich, je länger du lebst.

Lebst du allein im Haus, etwa nach einer Trennung oder als Witwe, zählt das doppelt. Dann trägst du jede dieser Rechnungen ohne zweites Einkommen.

Welche Wege gibt es außer der Verrentung?

Die kurze Antwort: Der normale Verkauf, ein kleineres Zuhause oder ein gezielter Einsatz von anderem Vermögen. Die Verbraucherzentrale rät, zuerst zu prüfen, ob sich dein Geldbedarf anders decken lässt.

Verkaufen und umziehen. Hast du außer dem Haus kaum Vermögen, kann ein normaler Verkauf laut Verbraucherzentrale der bessere Weg sein. Du bekommst den vollen Marktpreis, nicht einen Preis mit Abschlag. Steuerfrei ist der Gewinn, wenn der Kauf mehr als zehn Jahre zurückliegt oder du die Immobilie im Verkaufsjahr und den zwei Jahren davor selbst bewohnt hast.

Erst die Lücke, dann das Haus. Für jede Lücke gibt es drei Wege: absichern, puffern oder bewusst tragen. Eine Lücke von 400 Euro im Monat lässt sich manchmal anders schließen, etwa mit einer Rücklage für die großen Reparaturen. Die Verrentung ist dann ein Werkzeug unter mehreren, nicht der Ausweg.

An die Erben denken. Kinder erben das Familienheim steuerfrei bis 200 Quadratmeter Wohnfläche, wenn sie sofort einziehen und zehn Jahre darin wohnen. Für Ehepartnerinnen und Ehepartner gibt es keine Größengrenze. Wer das Haus in der Familie halten will, sollte vor einer Verrentung mit den Erben sprechen.

Der schlechteste Verlauf ist laut Verbraucherzentrale dieser: erst Umkehrhypothek oder Leibrente, und später doch ein Verkauf, mit einem belasteten Haus oder ganz ohne Eigentum. Darum lohnt es sich, die eigenen nächsten zehn Jahre ehrlich durchzudenken, auch einen möglichen Umzug ins betreute Wohnen.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Wenn Kundinnen mit einem Verrentungsangebot kommen, schaue ich zuerst nicht auf das Angebot. Ich frage, wofür das Geld gedacht ist. Meist steht dahinter eine Lücke, die nie ausgerechnet wurde. Das Haus ist dann die bequemste Antwort, weil es da ist. Bequem heißt aber nicht günstig. Wer die Lücke kennt, braucht oft nur einen Teil dessen, was das Angebot verspricht, und hat damit eine andere Verhandlungsposition.“

Was tust du jetzt?

Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wie groß deine Lücke ist, wie lange du bleiben willst und was mit dem Haus nach dir passieren soll.

1

Das kannst du so lassen

Deine Rente trägt den Alltag, und für Reparaturen gibt es eine Rücklage. Dann musst du an dein Haus nicht ran. Prüfe nur alle paar Jahre, ob die Rücklage mit dem Alter des Hauses Schritt hält.

2

Wenn dir regelmäßig ein kleinerer Betrag fehlt

Rechne die Lücke genau aus und vergleiche, was jeder Weg pro Monat kostet. Eine große Einmalzahlung für einen kleinen Monatsbedarf ist teuer. Prüfe zuerst andere Wege, etwa den Einsatz von Erspartem.

3

Wenn du sicher bleiben und das Eigentum behalten willst

Dann kommt eher die Umkehrhypothek in Frage. Achte auf Zinsbindung, Laufzeit und darauf, ob wirklich keine Raten anfallen. Eine befristete Rente sollte nicht vor deinem wahrscheinlichen Lebensende auslaufen.

4

Wenn du sicher bleiben willst und keine Erben bedenken musst

Dann kann die Leibrente passen. Prüfe den Rang des Wohnrechts und was passiert, wenn du ausziehen musst. Vergleiche die Rente mit dem Preis bei einem normalen Verkauf.

5

Wenn dir ein Teilverkauf angeboten wird

Lass den Vertrag vor der Unterschrift unabhängig prüfen, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale. Frag nach dem ersten Rang für dein Wohnrecht, nach der Kopplung des Nutzungsentgelts und nach der Wertsicherung.

Wie groß ist deine Lücke im Ruhestand wirklich?

Bevor du über dein Zuhause entscheidest, rechnen wir mit dir, wie viel Geld im Ruhestand tatsächlich fehlt und wie du es auch ohne dein Haus schließen kannst.

Rentenlücke berechnen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Meine Mutter ist 78 und will ihr Haus verrenten. Worauf sollten wir achten?

Holt mindestens zwei Angebote ein und lasst den Wert unabhängig schätzen. Klärt, wer Reparaturen zahlt, wo das Wohnrecht im Grundbuch steht und was bei einem Umzug ins Pflegeheim passiert. Sprecht vorher in der Familie darüber, was mit dem Haus nach ihr geschehen soll.

Muss ich die Auszahlung aus einer Umkehrhypothek versteuern?

Nein. Die Auszahlung ist ein Kredit und laut Verbraucherzentrale steuerfrei. Anders ist es bei der Leibrente aus einem Verkauf: Dort ist der Ertragsanteil steuerpflichtig, bei Rentenbeginn mit 70 zum Beispiel 15 Prozent.

Kann ich nach einem Teilverkauf meinen Anteil zurückkaufen?

Theoretisch ja, du oder deine Angehörigen. Laut Verbraucherzentrale Hamburg ist das in der Praxis nur bei sehr kleinen Anteilen realistisch. Bei deinem Tod oder einem Verkaufswunsch wird in der Regel die ganze Immobilie verkauft.

Was passiert beim Teilverkauf, wenn das Unternehmen pleitegeht?

Steht dein Wohnrecht nur im zweiten Rang im Grundbuch, kann die Bank des Teilkäufers die Zwangsversteigerung betreiben. Dann kannst du dein Zuhause verlieren. Achte deshalb auf den ersten Rang.

Ist ein normaler Verkauf nicht einfacher?

Oft ja. Du bekommst den vollen Marktpreis und kannst frei entscheiden, wie du das Geld einsetzt. Hast du zuletzt selbst darin gewohnt oder liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist der Gewinn steuerfrei. Der Preis dafür ist der Umzug.

Quellen: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG, Ertragsanteil, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Umkehrhypothek und Leibrente: mietfrei im zuvor eigenen Haus wohnen, Verbraucherzentrale, Stand 02.01.2025, geprüft am 11.10.2026 · Lohnt es sich, im Alter einen Immobilien-Teilverkauf zu machen?, Verbraucherzentrale Hamburg, Stand 16.04.2026, geprüft am 11.10.2026 · Lebenserwartung bei Geburt 2025 auf neue Höchstwerte gestiegen, Statistisches Bundesamt, Stand 07.07.2026, geprüft am 12.10.2026 · § 23 EStG, Private Veräußerungsgeschäfte, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 13 ErbStG, Steuerbefreiungen, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Immobilienverrentung

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Wenn Kundinnen und Kunden ein Verrentungsangebot erwähnen, ist das ein guter Moment, gemeinsam die Rentenlücke zu rechnen. Oft ist der Bedarf kleiner als die angebotene Summe.
  • Beim Teilverkauf lohnt die gemeinsame Frage nach dem Rang des Wohnrechts und der Kopplung des Nutzungsentgelts.
  • Bei Alleinlebenden hilft es, die Laufzeit einer befristeten Rente neben die eigene Lebenserwartung zu legen.

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