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Einkommensteuer erklärt: Illustration zum Thema

Einkommensteuer erklärt: Tarif, Progression, Splitting

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Auf deiner Gehaltsabrechnung steht jeden Monat eine Zahl unter „Lohnsteuer“. Wie sie zustande kommt, erklärt dir niemand. Dabei steckt dahinter eine einzige Formel: der Tarif der Einkommensteuer. Er entscheidet, wie viel von jeder Gehaltserhöhung bleibt und was eine Pause im Job steuerlich bedeutet.

Hier steht, wie die Einkommensteuer funktioniert. Was steuerfrei bleibt, wie der Steuersatz steigt, warum Splitting ungleiche Einkommen belohnt und warum nach dem Elterngeld oft eine Nachzahlung kommt. Mit allen Werten für 2026 und dem, was für 2027 geplant ist.

Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest dein Einkommen steigt ihr heiratet du deine Arbeitszeit reduzierst

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einkommensteuer gilt für dein zu versteuerndes Einkommen, nicht für dein Brutto. Vorher werden Werbungskosten, Vorsorgebeiträge und andere Abzüge abgezogen.
  • 2026 bleiben 12.348 € im Jahr steuerfrei, für Ehepaare 24.696 €. Das ist der Grundfreibetrag.
  • Danach steigt der Steuersatz stufenlos von 14 % auf 42 % ab 69.879 € und 45 % ab 277.826 €. Der höhere Satz gilt immer nur für den Teil darüber.
  • Wer 36.000 € zu versteuern hat, zahlt 2026 im Schnitt 16,6 % Steuer. Von jedem zusätzlichen Euro gehen aber rund 30 % an das Finanzamt.
  • Für 2027 ist ein Grundfreibetrag von 12.564 € geplant. Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen.
Inhalt
  1. Was ist die Einkommensteuer genau?
  2. Wie viel Einkommen bleibt steuerfrei?
  3. Wie wird aus deinem Brutto das zu versteuernde Einkommen?
  4. Wie hoch ist der Steuersatz 2026?
  5. Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?
  6. Wie werden Ehepaare besteuert?
  7. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  8. Warum kommt nach Elterngeld oder Krankengeld oft eine Nachzahlung?
  9. Wann musst du eine Steuererklärung abgeben?
  10. Was ändert sich 2027 bei der Einkommensteuer?
  11. Was bei der Einkommensteuer jetzt zählt
  12. Häufig gestellte Fragen

Was ist die Einkommensteuer genau?

Die kurze Antwort: Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das, was du im Jahr verdienst. Als Angestellte zahlst du sie schon während des Jahres, als Lohnsteuer direkt vom Gehalt. Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

Abgerechnet wird nach dem Kalenderjahr. Gibst du eine Steuererklärung ab, rechnet das Finanzamt die Steuer für das ganze Jahr genau aus. Es vergleicht sie mit der Lohnsteuer, die schon bezahlt ist. Daraus ergibt sich eine Erstattung oder eine Nachzahlung.

Welche Einkünfte zählen?

Das Gesetz kennt sieben Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG). Gehalt als Angestellte gehört zur nichtselbstständigen Arbeit. Ein Honorar als Freiberuflerin zur selbstständigen Arbeit. Mieteinnahmen zu Vermietung und Verpachtung, die gesetzliche Rente zu den sonstigen Einkünften.

EinkunftsartBeispiel aus dem Alltag
Land- und Forstwirtschafteigener Hof oder Wald
GewerbebetriebLaden, Onlineshop, Agentur
Selbstständige Arbeiteigene Praxis, freie Texterin oder freier Texter
Nichtselbstständige ArbeitGehalt, Lohn, Minijob mit individueller Besteuerung
KapitalvermögenZinsen, Dividenden, Gewinne aus ETF
Vermietung und Verpachtungvermietete Wohnung
Sonstige Einkünftegesetzliche Rente, Unterhalt mit Zustimmung zum Realsplitting

Kapitalerträge laufen meist getrennt. Für sie gilt in der Regel ein fester Satz von 25 %, die Abgeltungsteuer. Bis 1.000 € im Jahr bleiben sie steuerfrei, für Ehepaare 2.000 €. Mehr dazu auf der Seite Steuern auf Kapitalerträge.

Was ist steuerfrei?

Manches Geld ist steuerfrei, wirkt aber trotzdem auf deine Steuer. Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Arbeitslosengeld gehören dazu. Sie erhöhen den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Warum das so ist, steht weiter unten bei Lohnersatz.

Wie viel Einkommen bleibt steuerfrei?

Die kurze Antwort: 2026 bleiben 12.348 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr steuerfrei. Das ist der Grundfreibetrag. Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt er sich auf 24.696 €.

Der Grundfreibetrag soll sichern, dass das Existenzminimum nicht besteuert wird. Er gilt für alle, egal ob angestellt, selbstständig oder in Rente. Erst der Euro darüber kostet Steuer.

Dazu kommen Freibeträge für besondere Lagen. Für Kinder gibt es 2026 je Kind 9.756 € für beide Eltern zusammen, falls das günstiger ist als das Kindergeld. Wer allein mit Kind lebt, bekommt den Entlastungsbetrag von 4.260 € im Jahr.

Wie wird aus deinem Brutto das zu versteuernde Einkommen?

Die kurze Antwort: Vom Brutto wird in mehreren Schritten abgezogen, bis das zu versteuernde Einkommen übrig bleibt. Nur darauf wendet das Finanzamt den Tarif an. Darum ist dein Steuersatz nie der Anteil der Steuer an deinem Brutto.

SchrittWas abgezogen wirdBeispiel 2026
1. EinkünfteBrutto minus Werbungskostenmindestens 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag
2. Summe der Einkünftealle sieben Einkunftsarten zusammenGehalt plus Miete aus einer Wohnung
3. Einkommenminus Sonderausgaben und außergewöhnliche BelastungenRentenbeitrag, Krankenversicherung, Kinderbetreuung
4. Zu versteuerndes Einkommenminus Freibeträge für Kinder, falls günstigerje Kind 9.756 € für Eltern zusammen
5. SteuerTarif nach § 32a EStGsiehe nächster Abschnitt

Vereinfachte Darstellung nach § 2 EStG. Werbungskosten sind Kosten für deinen Job, etwa der Arbeitsweg. Seit 2026 zählen 0,38 € für jeden Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer.

Sonderausgaben sind vor allem Vorsorge: Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie sind der größte Abzug, den Angestellte haben.

Wie hoch ist der Steuersatz 2026?

Die kurze Antwort: Der Steuersatz beginnt bei 14 % und steigt stufenlos bis 42 %. Ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen sind es 45 %. Diese Sätze gelten für Ledige, für Ehepaare mit Splitting doppelt so hohe Grenzen.

Zu versteuerndes Einkommen 2026 (Ledige)Steuersatz auf den Euro in dieser Zone
bis 12.348 €0 %, Grundfreibetrag
12.349 € bis 17.799 €steigt von 14 % auf rund 24 %
17.800 € bis 69.878 €steigt von rund 24 % auf 42 %
69.879 € bis 277.825 €42 %
ab 277.826 €45 %

Stand: § 32a Abs. 1 EStG, Fassung ab 01.01.2026. Die Prozentwerte zwischen den Grenzen ergeben sich aus den Formeln im Gesetz. Wir haben sie nachgerechnet.

Dieser stufenlose Anstieg heißt Progression. Wer mehr verdient, zahlt nicht nur mehr Steuer, sondern auch einen größeren Anteil. Dahinter steht eine Idee: Wer mehr hat, kann mehr tragen. Für Einkommen bis zum Grundfreibetrag gilt gar keine Steuer.

Neben der Einkommensteuer kann Kirchensteuer anfallen, wenn du Mitglied einer Kirche bist. Sie richtet sich nach der Einkommensteuer.

Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?

Die kurze Antwort: Der Grenzsteuersatz sagt, wie viel Steuer auf den nächsten verdienten Euro fällt. Der Durchschnittssteuersatz sagt, wie viel Steuer du auf dein ganzes zu versteuerndes Einkommen zahlst. Der Durchschnitt liegt immer darunter.

Zu versteuerndes EinkommenEinkommensteuer 2026DurchschnittssteuersatzGrenzsteuersatz
15.000 €435 €2,9 %rund 19 %
20.000 €1.570 €7,9 %rund 25 %
36.000 €5.971 €16,6 %rund 30 %
50.000 €10.548 €21,1 %rund 35 %
80.000 €22.464 €28,1 %42 %
100.000 €30.864 €30,9 %42 %

Eigene Rechnung nach § 32a EStG, Ledige, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Grenzsteuersatz ist die Steuer auf die nächsten 100 €, gerundet.

Wofür du das brauchst: Jeder Abzug spart Steuer zu deinem Grenzsteuersatz. Mit 36.000 € zu versteuerndem Einkommen bringen dir 1.000 € zusätzliche Werbungskosten rund 300 € zurück. Mit 15.000 € wären es rund 190 €.

Der häufigste Denkfehler: „Wenn ich mehr verdiene, rutsche ich in eine höhere Steuerstufe und habe am Ende weniger.“ Das passiert bei der Einkommensteuer nicht. Der höhere Satz gilt nur für den zusätzlichen Euro, nie rückwirkend für das ganze Einkommen. Von jeder Gehaltserhöhung bleibt dir nach Steuer immer etwas übrig.

Wie werden Ehepaare besteuert?

Die kurze Antwort: Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können sich zusammen veranlagen lassen. Dann gilt das Ehegattensplitting. Das Finanzamt halbiert das gemeinsame Einkommen, berechnet darauf die Steuer und verdoppelt sie (§ 32a Abs. 5 EStG).

Der Vorteil entsteht durch die Progression. Wenn eine Person viel und die andere wenig verdient, rutscht das hohe Einkommen durch das Halbieren in eine niedrigere Zone. Verdienen beide gleich viel, bringt das Splitting nichts. Je ungleicher die Einkommen, desto größer der Vorteil.

Einkommen Person AEinkommen Person BSteuer einzelnSteuer mit SplittingSplittingvorteil
36.000 €0 €5.971 €2.166 €3.805 €
36.000 €12.000 €5.971 €5.174 €797 €
36.000 €20.000 €7.541 €7.320 €221 €
36.000 €36.000 €11.942 €11.942 €0 €

Eigene Rechnung nach § 32a EStG 2026, zu versteuerndes Einkommen, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Ehepaare können wählen, ob sie einzeln oder zusammen veranlagt werden. Voraussetzung für die Zusammenveranlagung: Beide sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und leben nicht dauernd getrennt. Beantragt eine Person die Einzelveranlagung, wird einzeln veranlagt (§ 26 EStG).

Die Steuerklassen III, IV und V ändern an der Jahressteuer nichts. Sie verteilen nur, wie viel Lohnsteuer jeden Monat einbehalten wird. Wer sich für III und V entscheidet, muss eine Steuererklärung abgeben. Mehr zur Heirat steht in Heirat: Was sich bei Steuern, Absicherung und Vertrag ändert.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 3.850 € brutto im Monat, 46.200 € im Jahr. Annahme im Beispiel: Nach Abzug von Werbungskosten und Vorsorgebeiträgen bleiben ihr rund 36.000 € zu versteuerndes Einkommen.

Darauf zahlt sie 2026 genau 5.971 € Einkommensteuer, im Schnitt 16,6 %. Stell dir vor, Lisa bekommt eine Gehaltserhöhung und hat 1.000 € mehr zu versteuern. Ihre Steuer steigt um 304 €. Fast 70 % der Erhöhung bleiben ihr vor Sozialabgaben.

Stell dir weiter vor, Lisa heiratet. Ihr Mann hat 60.000 € zu versteuerndes Einkommen. Einzeln würden beide 20.204 € zahlen, mit Splitting 19.704 €. Der Vorteil: 500 € im Jahr.

LageLisaIhr MannSteuer mit SplittingSplittingvorteil
Beide Vollzeit36.000 €60.000 €19.704 €500 €
Lisa in Teilzeit18.000 €60.000 €13.788 €1.528 €

Eigene Rechnung nach § 32a EStG 2026. Geht Lisa in Teilzeit, wächst der Splittingvorteil auf 1.528 €. Das klingt nach Geschenk. Es ist aber vor allem ein Rabatt auf das Einkommen ihres Mannes, der nur so lange gilt, wie die Ehe hält.

Nach einer Trennung fällt das Splitting weg, ab dem Jahr nach dem Trennungsjahr. Lisas eigene Steuer richtet sich dann wieder nur nach ihren eigenen 18.000 €. Wie viel Teilzeit langfristig an Rente kostet, zeigt Was Teilzeit deine Rente kostet und was sie dir zurückgibt.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Das Splitting wird oft als Steuervorteil für Familien verstanden. Rechnerisch ist es ein Vorteil für Paare mit ungleichem Einkommen, und er landet auf dem gemeinsamen Konto, nicht bei der Person, die weniger arbeitet. Ich frage in der Beratung darum immer: Wem gehört dieser Vorteil eigentlich? Wer ihn gemeinsam nutzt, sollte auch gemeinsam ausgleichen, was er kostet, etwa bei der Rente der Person in Teilzeit.“

Warum kommt nach Elterngeld oder Krankengeld oft eine Nachzahlung?

Die kurze Antwort: Weil Lohnersatz zwar steuerfrei ist, aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen erhöht. Das heißt Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Er gilt für Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Arbeitslosengeld.

So funktioniert es: Das Finanzamt tut so, als wäre der Lohnersatz normales Einkommen, und berechnet daraus einen Steuersatz. Diesen Satz wendet es dann nur auf dein steuerpflichtiges Einkommen an. Der Lohnersatz selbst bleibt steuerfrei.

Stell dir vor, Lisa ist ein halbes Jahr in Elternzeit. Sie hat 18.000 € zu versteuerndes Einkommen und bekommt 9.000 € Elterngeld (Annahme im Beispiel). Ohne Progressionsvorbehalt wären 1.083 € Steuer fällig. Mit ihm gilt der Satz für 27.000 €, also 12,54 %. Die Steuer steigt auf 2.257 €.

Der Unterschied von 1.174 € wurde nicht als Lohnsteuer abgezogen. Er kommt als Nachzahlung. Darum ist eine Steuererklärung Pflicht, wenn du mehr als 410 € Lohnersatz im Jahr bekommen hast. Lege für dieses Jahr einen Teil des Geldes zurück.

Wann musst du eine Steuererklärung abgeben?

Die kurze Antwort: Wenn ein Pflichtgrund vorliegt. Für Angestellte sind das vor allem: mehr als 410 € Lohnersatz oder Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug, Steuerklasse V oder VI bei Ehepaaren, zwei Arbeitgeber gleichzeitig oder ein eingetragener Freibetrag (§ 46 EStG).

Die Frist für 2025 endete am 31.07.2026. Wer eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis Ende Februar 2027 Zeit (§ 149 AO). Ohne Pflichtgrund kannst du freiwillig eine Erklärung abgeben, bis zu vier Jahre rückwirkend. Oft gibt es dann Geld zurück.

Was ändert sich 2027 bei der Einkommensteuer?

Die kurze Antwort: Geplant ist eine Reform des Tarifs. Beschlossen ist sie noch nicht. Der Bundestag hat den Entwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 am 08.10.2026 in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen.

Wert2026 (gilt)2027 (geplant)2028 (geplant)
Grundfreibetrag12.348 €12.564 €12.900 €
45 % ab277.826 €250.000 €–
Neuer Satz von 47 % abgibt es nicht280.000 €–
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.430 €–
Kindergeld je Kind und Monat259 €267 €272 €

Stand: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8235, und Bundesregierung, Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026. Grenzen für Ledige, „–“ heißt: Der Entwurf nennt dazu keinen eigenen Wert. Zusätzlich soll der Tarif zwischen 17.800 € und 70.600 € etwas abgeflacht werden. Wie stark, steht erst mit dem beschlossenen Gesetz fest.

Für deine Planung heißt das: Rechne für 2027 mit den Werten von 2026. Kommt die Reform, bleibt dir etwas mehr.

Was bei der Einkommensteuer jetzt zählt

Die Einkommensteuer wirkt kompliziert, folgt aber einer klaren Logik. Ein Freibetrag, ein steigender Satz, ein paar Abzüge. Wer die zwei Steuersätze unterscheiden kann, versteht die meisten Steuerfragen im Alltag: was eine Gehaltserhöhung bringt und was ein Abzug wert ist.

Wichtig wird die Steuer vor allem an den Brüchen im Erwerbsleben. Elternzeit, Teilzeit, Krankheit und Trennung ändern nicht nur das Einkommen, sondern auch den Steuersatz und die Pflicht zur Erklärung. Deine Entscheidung bleibt deine. Du sollst nur wissen, was sie kostet.

Ein Teil deiner Steuer hängt an deinen Vorsorgeverträgen. Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung senken dein zu versteuerndes Einkommen. Ob deine Verträge noch zu deinem Einkommen passen, schauen wir in der Beratung mit dir an.

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Wir prüfen mit dir, ob deine Vorsorge und deine Versicherungen zu deinem heutigen Einkommen passen und wo du doppelt zahlst. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

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Häufig gestellte Fragen

Ich bekomme 2.000 € mehr Gehalt im Jahr. Lohnt sich das nach Steuern überhaupt?

Ja. Die Steuer steigt nur auf den zusätzlichen Betrag. Mit rund 36.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt dein Grenzsteuersatz 2026 bei etwa 30 %. Von 2.000 € mehr gehen also rund 600 € an Einkommensteuer, dazu Sozialabgaben. Der Rest bleibt dir.

Ab welchem Einkommen zahle ich 42 % Steuer?

Ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr, Stand 2026, für Ledige. Die 42 % gelten aber nur für den Teil darüber. Wer 80.000 € zu versteuern hat, zahlt im Schnitt rund 28 %, nicht 42 %.

Ich war ein halbes Jahr in Elternzeit und soll jetzt nachzahlen. Ist das ein Fehler?

Meist nicht. Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Diesen Progressionsvorbehalt berücksichtigt die Lohnsteuer im Monat nicht. Darum kommt die Differenz mit der Steuererklärung. Ab mehr als 410 € Elterngeld im Jahr ist die Erklärung Pflicht.

Lohnt sich die Zusammenveranlagung für uns, wenn wir beide gleich viel verdienen?

Steuerlich bringt das Splitting dann nichts, aber es schadet auch nicht. Der Vorteil entsteht nur, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind. Bei 36.000 € und 0 € zu versteuerndem Einkommen sind es 2026 rund 3.800 € im Jahr.

Ist der Grundfreibetrag für 2027 schon sicher?

Nein. Der Entwurf sieht 12.564 € für 2027 und 12.900 € für 2028 vor. Der Bundestag hat ihn am 08.10.2026 in erster Lesung beraten. Fest ist der Wert erst, wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben und das Gesetz verkündet ist.

Quellen: § 32a EStG, Einkommensteuertarif, dejure.org, Fassung ab 01.01.2026, geprüft am 12.10.2026 · §§ 2, 26, 32b, 46 EStG, dejure.org, Fassung 2026, geprüft am 12.10.2026 · § 149 AO, Abgabe der Steuererklärungen, dejure.org, Stand 01.09.2026, geprüft am 12.10.2026 · Einkommensteuerreform 2027 und Jahressteuergesetz 2026, erste Lesung, Drucksache 21/8235, Deutscher Bundestag, 08.10.2026, geprüft am 12.10.2026 · Kabinett beschließt Einkommensteuerreform 2027, Bundesregierung, 02.09.2026, geprüft am 12.10.2026

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