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Steuerklassen: Illustration zum Thema

Steuerklassen: welche Kombination für euch passt

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Nach der Hochzeit stellt sich fast jedem Paar dieselbe Frage: Welche Steuerklassen nehmen wir? Meist wird sie mit einem Blick aufs Netto beantwortet. Wer mehr verdient, nimmt III, wer weniger verdient, nimmt V. Am Monatsende ist zusammen mehr auf dem Konto.

Das stimmt, aber es ist nur die halbe Rechnung. Die Steuerklasse entscheidet auch darüber, wie viel Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld du bekommst. Hier steht, welche Kombination wofür passt, was sie wirklich kostet und wann du wechseln solltest. Stand: 01.01.2026, geprüft im Oktober 2026.

Betrifft dich, wenn ihr heiratet ein Kind kommt ihr euch trennt du deinen Job verlierst

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer jeden Monat abgezogen wird. Die Steuer fürs ganze Jahr ist bei Ehepaaren in jeder Kombination gleich.
  • Nach der Heirat seid ihr automatisch beide in Klasse IV. III/V oder IV mit Faktor gibt es nur auf gemeinsamen Antrag.
  • III/V bringt der Person mit dem höheren Gehalt mehr Netto, der anderen deutlich weniger. Oft folgt eine Nachzahlung.
  • Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld werden aus dem Netto berechnet. Klasse V senkt diese Leistungen.
  • Wechseln könnt ihr im laufenden Jahr, der Antrag muss bis 30. November beim Finanzamt sein. Fürs Elterngeld zählt die Klasse in den meisten Monaten vor der Geburt.

So gehst du vor

  • Prüft, wie unterschiedlich eure Gehälter sind und ob in den nächsten zwei Jahren ein Kind, ein Jobwechsel oder eine längere Krankheit absehbar ist.
  • Ist ein Kind geplant, wechselt früh. Die neue Klasse sollte spätestens sieben Monate vor dem Monat gelten, in dem der Mutterschutz beginnt. Sie wirkt ab dem Monat nach dem Antrag.
  • Stellt den Antrag beim Finanzamt, auf Papier mit beiden Unterschriften oder über ELSTER.
  • Legt bei III/V oder Faktor Geld für eine mögliche Nachzahlung zur Seite. Ihr müsst dann jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben.
  • Was sich nach der Hochzeit sonst noch ändert, steht in Heirat: Was sich bei Steuern, Absicherung und Vertrag ändert.
Inhalt
  1. Was sind Steuerklassen genau?
  2. Welche Steuerklasse gilt, wenn ihr nichts beantragt?
  3. Welche Kombination passt zu euch?
  4. Wie wirkt die Steuerklasse auf Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld?
  5. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  6. So wechselt ihr die Steuerklasse
  7. Werden die Steuerklassen III und V abgeschafft?
  8. Was bei der Steuerklasse jetzt zählt
  9. Häufig gestellte Fragen

Was sind Steuerklassen genau?

Die kurze Antwort: Steuerklassen sind sechs Gruppen, nach denen dein Arbeitgeber jeden Monat die Lohnsteuer berechnet. Sie richten sich nach Familienstand und Lebenslage (§ 38b EStG). Die Steuerklasse ist eine Vorauszahlung, keine eigene Steuer.

Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer, die direkt vom Gehalt einbehalten wird. Am Ende des Jahres zählt allein die Einkommensteuer auf dein ganzes Einkommen. Ist zu viel abgezogen worden, gibt es Geld zurück. War es zu wenig, zahlst du nach.

KlasseFür wenWie viel Lohnsteuer
ILedige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebendenormal
IIAlleinerziehende mit Entlastungsbetragetwas weniger als I
IIIVerheiratete auf gemeinsamen Antrag, wenn die andere Person V hatdeutlich weniger
IVVerheiratete, Regelfallwie I
VVerheiratete auf gemeinsamen Antrag, Gegenstück zu IIIdeutlich mehr
VIzweiter und jeder weitere Jobam meisten

Stand: § 38b EStG, gültig 2026. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten dieselben Regeln wie für Ehepaare (§ 2 Abs. 8 EStG).

Für Ehepaare gibt es drei Möglichkeiten: IV/IV, III/V und IV mit Faktor. Alle drei setzen voraus, dass ihr beide in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig seid und nicht dauernd getrennt lebt.

Warum ist die Jahressteuer immer gleich?

Weil Ehepaare am Jahresende in der Regel gemeinsam veranlagt werden. Dann gilt das Ehegattensplitting: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG). Das Ergebnis hängt nicht von der Steuerklasse ab.

Die Steuerklasse verteilt also nur, wann und bei wem das Geld vom Gehalt abgezogen wird. Wer mehr Netto im Monat hat, bekommt am Jahresende weniger zurück oder zahlt nach.

Welche Steuerklasse gilt, wenn ihr nichts beantragt?

Die kurze Antwort: Nach der Heirat werdet ihr automatisch beide in Klasse IV eingeordnet. Das Standesamt meldet die Eheschließung dem Bundeszentralamt für Steuern. Ihr müsst nichts tun.

IV/IV ist der gesetzliche Regelfall. Die Kombination geht davon aus, dass ihr ungefähr gleich viel verdient. Jede und jeder zahlt dann monatlich so viel Lohnsteuer wie eine ledige Person in Klasse I. Den Vorteil aus dem Splitting bekommt ihr erst mit der Steuererklärung.

Eine Pflicht zur Steuererklärung habt ihr mit IV/IV nur aus anderen Gründen, etwa wegen eines Nebenjobs oder Lohnersatzleistungen. Bei Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, kommt die Klasse IV nicht automatisch. Dann stellt ihr selbst einen Antrag.

Was gilt nach Trennung oder Tod?

Lebt ihr dauernd getrennt, gelten im Trennungsjahr noch die bisherigen Klassen. Ab dem 1. Januar danach gilt Klasse I, mit Kind im eigenen Haushalt auf Antrag Klasse II. Den Splittingtarif gibt es nur noch für das Trennungsjahr.

Stirbt deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner, gilt im Jahr danach noch Klasse III für dich (§ 38b Abs. 1 Nr. 3 b EStG). Auch das Splitting gibt es noch für dieses Folgejahr. Erst danach wechselst du in Klasse I oder II.

Welche Kombination passt zu euch?

Die kurze Antwort: IV/IV passt, wenn ihr ähnlich verdient. Bei großem Unterschied senken III/V oder IV mit Faktor die monatliche Lohnsteuer. Der Faktor verteilt die Steuer fair nach den Gehältern, III/V schiebt sie auf die Person mit dem kleineren Gehalt.

KombinationPasst, wennSteuererklärungRisiko
IV/IVbeide ähnlich verdienenkeine Pflicht nur deswegenSplittingvorteil kommt erst im Folgejahr
III/Veine Person deutlich mehr verdient, ausgelegt auf etwa 60 zu 40PflichtNachzahlung, Klasse V senkt Lohnersatzleistungen
IV mit Faktordie Gehälter unterschiedlich sind und beide fair belastet werden sollenPflichtkaum Nachzahlung, Antrag etwas aufwendiger

Stand: Bundesportal für Verwaltungsleistungen, Änderung der Steuerklasse bei Eheschließung, freigegeben 09.03.2026; § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG.

So funktioniert III/V

In Klasse III wird fast der ganze Vorteil aus dem Splitting auf ein Gehalt gelegt. Dafür wird in Klasse V auf das andere Gehalt besonders viel Lohnsteuer abgezogen. Zusammen ist das Netto meist höher als bei IV/IV.

Die Kombination ist auf ein Verhältnis der Gehälter von etwa 60 zu 40 ausgelegt. Weicht eures stark ab, passt der Abzug übers Jahr nicht. Dann kommt oft eine Nachzahlung. Darum müsst ihr mit III/V jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG).

So funktioniert IV mit Faktor

Beim Faktorverfahren bleibt ihr beide in Klasse IV. Das Finanzamt berechnet einen Faktor unter 1. Er ergibt sich aus der voraussichtlichen gemeinsamen Steuer mit Splitting, geteilt durch die Summe der Lohnsteuer, die ihr beide in Klasse IV zahlen würdet (§ 39f EStG).

Mit diesem Faktor wird eure Lohnsteuer jeden Monat multipliziert und damit kleiner. Jede Person bekommt den Splittingvorteil im Verhältnis zu ihrem Gehalt. Der monatliche Abzug liegt so nah an der echten Jahressteuer. Nachzahlungen sind selten.

Den Faktor beantragt ihr gemeinsam beim Finanzamt, mit euren voraussichtlichen Jahresgehältern. Er gilt bis zum Ende des Jahres, das auf das Jahr des Antrags folgt, also bis zu zwei Jahre. Ändert sich ein Gehalt, könnt ihr einen neuen Faktor beantragen.

Wie wirkt die Steuerklasse auf Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld?

Die kurze Antwort: Diese Leistungen ersetzen einen Teil deines Nettos. Wer in Klasse V ist, hat ein kleines Netto und bekommt darum weniger. Wer in Klasse III ist, bekommt mehr. Das bleibt, auch wenn die Jahressteuer am Ende gleich ist.

Hier wird die Steuerklasse zur Lebensentscheidung. Denn Elternzeit, Jobverlust und lange Krankheit sind genau die Zeiten, in denen das Geld knapp wird. Ein kleineres Netto kurz davor wirkt dann monatelang nach.

Elterngeld

Das Elterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des Nettos vor der Geburt, höchstens 1.800 € im Monat (§ 2 BEEG). Für Angestellte zählen in der Regel die zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld werden dabei übersprungen (§ 2b BEEG).

Dieses Netto rechnet die Elterngeldstelle mit festen Abzügen neu aus, unter anderem nach deiner Steuerklasse.

Maßgeblich ist die Steuerklasse, die in der überwiegenden Zahl der Monate dieses Zeitraums galt (§ 2c Abs. 3 BEEG). Bei zwölf Monaten müssen es also mindestens sieben sein.

Wer von V nach III oder IV wechseln will, muss das früh tun. Wie viel das ausmachen kann, steht in Elterngeld: der größte Hebel liegt vor der Schwangerschaft.

Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent eines pauschal berechneten Nettos, mit Kind 67 Prozent (§ 149 SGB III). Gerechnet wird mit der Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres galt, in dem der Anspruch entsteht (§ 153 Abs. 2 SGB III).

Ein Wechsel im Lauf des Jahres zählt bei Ehepaaren nur, wenn die neuen Klassen zum Verhältnis eurer Gehälter passen. Oder wenn das Arbeitslosengeld dadurch sinkt (§ 153 Abs. 3 SGB III). Ein schneller Wechsel kurz vor dem Jobverlust hilft also meist nicht.

Krankengeld

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse beträgt 70 Prozent des Bruttos, aber höchstens 90 Prozent des Nettos (§ 47 Abs. 1 SGB V). In Klasse V ist das Netto klein. Dann greift oft die Grenze von 90 Prozent, und das Krankengeld fällt niedriger aus als in Klasse IV.

Der häufigste Denkfehler: „Klasse V ist teuer, also verliere ich Geld.“ Bei der Steuer stimmt das nicht. Übers Jahr zahlt ihr als Paar dieselbe Steuer, egal welche Klassen ihr habt.

Teuer wird Klasse V an einer anderen Stelle: bei Leistungen, die sich nach deinem Netto richten. Und im Kopf, weil das eigene Gehalt kleiner aussieht, als es ist.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 3.850 € brutto im Monat. Stell dir vor, Lisa heiratet. Ihr Mann verdient mehr als sie. Die beiden fragen sich, welche Klassen sie nehmen sollen.

Annahme im Beispiel: Lisas zu versteuerndes Einkommen liegt bei 38.000 € im Jahr, das ihres Mannes bei 62.000 €. Vereinfacht entspricht die Lohnsteuer in Klasse IV hier der Einkommensteuer nach dem Grundtarif 2026, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

LisaIhr MannZusammen
Steuer in Klasse IV im Jahr6.583 €15.011 €21.594 €
Steuer mit Splitting21.096 €
Faktor: 21.096 ÷ 21.5940,976
Lohnsteuer mit Faktor im Jahr6.425,01 €14.650,74 €21.075,75 €
Lohnsteuer mit Faktor im Monat535,42 €1.220,90 €

Der Splittingvorteil liegt bei den beiden nur bei 498 € im Jahr. Mit dem Faktor bekommt Lisa davon ihren Anteil schon jeden Monat, rund 13 € weniger Lohnsteuer. Ihr Mann bekommt seinen Anteil ebenso. Am Jahresende bleibt fast nichts nachzuzahlen.

Mit III/V sähe es anders aus. Lisa käme in Klasse V. Ihr monatlicher Abzug läge deutlich über ihrem Anteil an der gemeinsamen Steuer. Ihr Mann hätte in Klasse III spürbar mehr Netto. Das Paar hätte zusammen etwas mehr im Monat, aber mit dem Risiko einer Nachzahlung.

Stell dir jetzt vor, Lisa und ihr Mann wünschen sich ein Kind. Dann zählt nicht das gemeinsame Netto, sondern Lisas eigenes. In Klasse V wäre ihr Netto für das Elterngeld kleiner als in Klasse IV mit Faktor. Ihr Elterngeld fiele damit niedriger aus, über die ganzen Monate der Elternzeit.

Für Lisa ist IV mit Faktor darum die ruhigere Wahl. Wäre das Kind schon unterwegs und Lisa noch in V, käme es auf die Zahl der Monate an. Bei zwölf Monaten müsste die neue Klasse in mindestens sieben gelten.

So wechselt ihr die Steuerklasse

Die kurze Antwort: Ihr stellt einen Antrag beim Finanzamt, auf Papier oder über ELSTER. Die neue Klasse gilt ab dem Monat nach dem Antrag. Für das laufende Jahr muss der Antrag spätestens am 30. November gestellt sein (§ 39 Abs. 6 EStG).

1

Kombination wählen

Schaut auf eure Gehälter und auf das, was in den nächsten zwei Jahren kommt: Kind, Jobwechsel, Teilzeit, Selbständigkeit.

2

Antrag stellen

Das Formular heißt Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten. Auf Papier unterschreibt ihr beide eigenhändig. Über ELSTER braucht ihr ein Benutzerkonto, die Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern.

3

Faktor beantragen

Für IV mit Faktor gebt ihr eure voraussichtlichen Jahresgehälter an. Das Finanzamt rechnet den Faktor aus und meldet ihn an eure Arbeitgeber.

4

Gehaltsabrechnung prüfen

Ab dem Folgemonat sollte die neue Klasse auf der Abrechnung stehen. Die Arbeitgeber bekommen sie automatisch über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Zurück zu IV/IV geht es einfacher. Den Wechsel von III oder V nach IV kann auch eine Person allein beantragen (§ 38b Abs. 3 EStG). Dann kommen beide in Klasse IV. Das ist wichtig, wenn ihr euch nicht einig seid oder eine Trennung im Raum steht.

Tipp

Schreibt euch das Datum der Antragstellung in den Kalender und prüft zwei Monate später die Gehaltsabrechnung. Gerade vor dem Elterngeld zählt jeder Monat in der richtigen Klasse.

Auch nach dem Wechsel bleibt die Jahressteuer gleich. Nur die Verteilung auf die Monate und auf euch beide ändert sich.

Werden die Steuerklassen III und V abgeschafft?

Die kurze Antwort: Nein, Stand Oktober 2026 nicht. III/V gilt weiter. Der Kabinettsentwurf für die Einkommensteuerreform 2027 vom 02.09.2026 enthält keine Abschaffung.

Über eine Abschaffung von III/V zugunsten des Faktorverfahrens wird seit Jahren diskutiert. Beschlossen ist sie nicht. Der Entwurf für 2027 ändert Tarif, Grundfreibetrag, Kindergeld und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, aber nicht die Steuerklassen.

Für euch heißt das: Ihr könnt frei wählen. Wer schon heute den Faktor nutzt, wäre von einer späteren Abschaffung kaum betroffen.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Die Steuerklasse wird am Küchentisch oft in fünf Minuten entschieden. Gefragt wird: Wo ist mehr Netto? Ich frage lieber: Wessen Netto braucht ihr, wenn etwas schiefgeht? Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld hängen am eigenen Gehalt, nicht am gemeinsamen Konto.

Klasse V macht ein Einkommen kleiner, als es ist. Das ist kein Steuerproblem. Es ist eine Frage der Unabhängigkeit.“

Was bei der Steuerklasse jetzt zählt

Die Steuerklasse ändert nicht, wie viel Steuer ihr zahlt. Sie ändert, wer im Monat wie viel hat, und wie viel Geld fließt, wenn ein Gehalt wegfällt. Darum ist sie keine reine Steuerfrage. Sie ist eine Frage eurer Lebensplanung.

Verdient ihr ähnlich, ist IV/IV einfach und richtig. Verdient ihr unterschiedlich, ist IV mit Faktor oft die fairste Lösung. III/V passt vor allem dann, wenn in den nächsten Jahren weder Kind noch Jobwechsel noch längere Krankheit absehbar sind. Und wenn ihr Geld für eine Nachzahlung zurücklegt.

Wie ihr als Paar euer Geld ordnet, steht in Geld in der Partnerschaft: vier Irrtümer und drei Konten. Die Steuererklärung selbst macht ihr mit ELSTER, einem Programm, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung. Wie gut eure Absicherung zu euren Gehältern passt, schauen wir uns gern mit euch an.

Passt eure Absicherung zu euren Gehältern?

Wir prüfen mit euch, was im Krankheitsfall, bei Berufsunfähigkeit und in der Elternzeit wirklich ankommt, und wo eine Lücke entsteht. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Absicherung prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben gerade geheiratet. Müssen wir die Steuerklasse ändern?

Nein. Ihr seid automatisch beide in Klasse IV. Ändern müsst ihr nur, wenn ihr III/V oder IV mit Faktor wollt. Dafür stellt ihr gemeinsam einen Antrag beim Finanzamt.

Ich bin schwanger und in Steuerklasse V. Bringt ein Wechsel noch etwas fürs Elterngeld?

Das hängt am Zeitpunkt. Fürs Elterngeld zählt die Steuerklasse, die in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums galt. Bei zwölf Monaten müssen es mindestens sieben sein. Der Wechsel wirkt ab dem Monat nach dem Antrag. Zähle die Monate genau nach.

Mein Mann und ich haben III/V. Warum müssen wir jedes Jahr nachzahlen?

Weil III/V auf ein Gehaltsverhältnis von etwa 60 zu 40 ausgelegt ist. Weicht eures ab, wird übers Jahr zu wenig Lohnsteuer abgezogen. Mit IV und Faktor liegt der monatliche Abzug näher an der echten Jahressteuer.

Wir leben getrennt. Kann ich allein aus Klasse V raus?

Ja. Den Wechsel von III oder V nach IV kann eine Person allein beantragen. Dann sind beide in Klasse IV. Lebt ihr dauernd getrennt, gilt ab dem 1. Januar des Folgejahres Klasse I, mit Kind auf Antrag Klasse II.

Ich habe einen Zweitjob. Welche Steuerklasse gilt dafür?

Für den zweiten und jeden weiteren Job gilt Klasse VI, außer es ist ein Minijob mit pauschaler Steuer. In Klasse VI wird viel Lohnsteuer abgezogen. Was zu viel war, bekommst du mit der Steuererklärung zurück.

Quellen: § 38b EStG, Lohnsteuerklassen, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · § 39 Abs. 6 und § 39f EStG, Wechsel und Faktorverfahren, dejure.org und lxgesetze.de, geprüft am 12.10.2026 · Änderung der Steuerklasse bei Eheschließung, Föderales Informationsmanagement (FIM), freigegeben durch das Bundesministerium der Finanzen am 09.03.2026, geprüft am 12.10.2026 · §§ 2, 2b und 2c BEEG, Elterngeld, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · §§ 149 und 153 SGB III, Arbeitslosengeld, und § 47 SGB V, Krankengeld, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Einkommensteuerreform 2027, Kabinettsentwurf, Bundesregierung, 02.09.2026, geprüft am 12.10.2026

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Steuerklassen

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  • Nach einer Heirat ist das Jahresgespräch ein guter Moment, gemeinsam auf die Steuerklassen und das Krankengeld zu schauen. Mit Klasse V greift die 90-Prozent-Grenze beim Netto oft früher.
  • Steht ein Kinderwunsch im Raum, hilft der Hinweis auf die Monate vor dem Mutterschutz. Danach lässt sich die Klasse fürs Elterngeld kaum noch drehen.
  • Bei Krankentagegeld und BU lohnt ein Blick, ob die versicherte Höhe zum Netto in Klasse IV passt und nicht zum Netto in V.

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