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Geld in der Partnerschaft: Illustration zum Thema

Geld in der Partnerschaft: vier Irrtümer und drei Konten

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Das Wichtigste

Die Zugewinngemeinschaft ist keine Gütergemeinschaft. Während der Ehe gehört jedem nur das Eigene.

Vom gemeinsamen Oder-Konto darf jeder alles abheben. Auch am Tag der Trennung.

Als Ehefrau darfst du ohne Vollmacht keine Bankgeschäfte für ihn erledigen. Auch nicht im Notfall.

Die Lage

Bei jedem zehnten Paar verdient sie mehr

Mit Kindern ist es noch seltener.

9,9 %

der Paare, in denen die Frau das Haupteinkommen bringt

16 %

weniger Stundenlohn für Frauen, 22,81 gegen 27,05 Euro

36 %

weniger eigene Alterseinkünfte als Männer

Bei Paaren mit Kindern sinkt der erste Wert auf 7,7 Prozent. Wer Kinder bekommt, rutscht finanziell nach hinten.

Das ist kein Vorwurf an irgendjemanden. Es ist der Ausgangspunkt für die Frage, wie ihr euer Geld ordnet.

Wer weniger verdient, braucht klarere Regeln. Nicht weniger.


Irrtum eins

„Was wir in der Ehe erwerben, gehört uns beiden“

Falsch. Und der Irrtum ist teuer.

Ohne Ehevertrag lebt ihr in Zugewinngemeinschaft. Der Name klingt nach Gemeinsamkeit. Juristisch ist es eine Gütertrennung mit Ausgleich am Ende.

Kauft er während der Ehe ein Depot, eine Wohnung, ein Unternehmen und steht allein im Vertrag, gehört es allein ihm.

Du hast während der Ehe kein Mitspracherecht und keinen Zugriff. Du hast nur eine Aussicht auf einen Geldausgleich, wenn die Ehe endet.

Beispiel: Zugewinnausgleich bei Scheidung

Bei Heirat: sie 10.000 €, er 20.000 €

Bei Scheidungsantrag: sie 30.000 €, er 220.000 €

Zugewinn sie 20.000 €, Zugewinn er 200.000 €

Ihre Ausgleichsforderung, die Hälfte der Differenz90.000 €

Zwei Dinge dazu, die selten jemand sagt:

  • Was er erbt oder geschenkt bekommt, zählt nicht zum Zugewinn. Nur die Wertsteigerung daraus
  • Ausgeglichen wird nur, was am Stichtag noch da ist. Verbrauchtes Vermögen gibt es nicht zurück

Achtung

Stichtag ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag bei Gericht eingeht – nicht der Auszug. Wer sich trennt und jahrelang keinen Antrag stellt, lässt seinen Zugewinn weiterlaufen und deinen auch.

Der wichtigste Hebel für Frauen, die nie Einblick in die Finanzen hatten: Du hast einen Auskunftsanspruch. Schon ab der Trennung, nicht erst bei der Scheidung.

Du darfst Belege verlangen und ein gemeinsames Vermögensverzeichnis.


Irrtum zwei

„Ein gemeinsames Konto ist einfacher“

Einfacher ja. Sicherer nein.

Das übliche Gemeinschaftskonto ist ein Oder-Konto. Jeder darf allein über alles verfügen.

Oder-Konto

Jeder verfügt allein. Auch über das gesamte Guthaben.

Gläubiger eines Partners dürfen das ganze Konto pfänden.

Alltagstauglich, aber angreifbar.

Und-Konto

Jede Verfügung braucht beide Unterschriften.

Pfändung nur mit Titel gegen beide.

Sicher, aber im Alltag unpraktisch.

Das Pfändungsrisiko ist der Punkt, der Frauen am häufigsten überrascht. Eine Selbstständigkeit, eine Bürgschaft oder Schulden von einem Partner genügen.

Dann ist auch dein Gehalt mit gepfändet, weil es auf demselben Konto liegt.

Tipp

Wird ein Gemeinschaftskonto gepfändet, darf die Bank einen Monat lang nicht auszahlen. In dieser Zeit kannst du verlangen, dass dein Anteil auf ein Einzelkonto übertragen wird – ohne Zustimmung des Partners und ohne die des Gläubigers.

Ein Gemeinschaftskonto kann nicht als Pfändungsschutzkonto geführt werden. Dafür brauchst du ein eigenes Konto. Der Grundfreibetrag darauf liegt seit Juli 2026 bei 1.590 Euro im Monat.

Es gibt aber auch ein Argument für das Gemeinschaftskonto: Die Einlagensicherung gilt pro Person. Auf einem gemeinsamen Konto sind also 200.000 Euro geschützt statt 100.000.


Irrtum drei

„Unter Eheleuten gibt es keine Schenkungsteuer“

Doch, ab 500.000 Euro in zehn Jahren.

Zahlt einer deutlich mehr auf das Oder-Konto ein, gilt die Hälfte davon im Zweifel als Zuwendung an den anderen. So steht es im Gesetz.

Für Eheleute ist das meist harmlos: Der Freibetrag liegt bei 500.000 Euro alle zehn Jahre.

Für Unverheiratete liegt er bei 20.000 Euro. Und darüber greifen sofort 30 Prozent.

Unverheiratetes Paar, ungleiche Einzahlung

Sie zahlt monatlich mehr ein800 €

Im Jahr9.600 €

Davon gilt als Zuwendung4.800 €

Freibetrag aufgebraucht nachgut 4 Jahren

Gefährlich wird es vor allem bei großen Einmalbeträgen: Hausverkauf, Erbschaft, Abfindung, Lebensversicherung.

Und dann, wenn das Geld nicht verbraucht, sondern angelegt wird. Laufende Lebenshaltung ist keine Vermögensverschiebung.

Tipp

Wer größere Beträge auf ein Gemeinschaftskonto legt, sollte schriftlich festhalten, wem das Geld wirtschaftlich gehört. Bei größeren Summen lohnt sich vorher ein Gespräch mit einer Steuerberaterin.


Irrtum vier

„Als Ehefrau darf ich das sowieso“

Der gefährlichste Irrtum von allen.

Seit 2023 gibt es ein Notvertretungsrecht für Ehegatten. Es gilt ausschließlich für Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate.

Bankgeschäfte, Verträge, Vermögen: nicht dabei.

Nach einem Schlaganfall darfst du also seiner Ärztin zuhören, aber nicht seine Miete überweisen.

Ohne Vollmacht müsste das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten. Das dauert Wochen.

Kontovollmacht

Bei der Bank auf deren Formular. Gilt nur für die dort genannten Geschäfte – und meist auch über den Tod hinaus.

Vorsorgevollmacht

Am besten notariell und ausdrücklich für Bank- und Vermögensgeschäfte. Im Vorsorgeregister eintragen lassen.

Testament

Für unverheiratete Paare unverzichtbar: Ohne Trauschein gibt es kein gesetzliches Erbrecht.

Achtung

Eine Kontovollmacht gibt dir Zugriff, aber kein Eigentum. Wer jahrelang das Konto des Partners verwaltet hat, ist deshalb nicht Mitinhaberin des Vermögens.

Und ein Test für Augenhöhe: Vollmachten sollten in beide Richtungen ausgestellt sein.


Das Modell

Drei Konten, anteilig befüllt

Kein Gesetz, sondern ein Praxismodell. Aber ein gutes.

Zwei Einzelkonten, eins für jeden. Dazu ein Gemeinschaftskonto für alles Gemeinsame: Miete, Strom, Versicherungen, Kinder, Einkauf.

Der entscheidende Punkt ist nicht die Zahl der Konten. Es ist, wie ihr das gemeinsame befüllt.

Beispiel: anteilig statt halbe-halbe

Sie 2.400 €, er 3.600 € netto40 zu 60

Gemeinsame Kosten 3.000 €, anteilig1.200 € / 1.800 €

Frei bleibt anteilig1.200 € / 1.800 €

Frei bliebe bei halbe-halbe900 € / 2.100 €

Halbe-halbe fühlt sich fair an und ist es nicht. Bei ungleichen Einkommen verschiebt es den ganzen Spielraum zu einer Seite.

Ein Punkt fehlt in diesem Modell allerdings: Sorgearbeit. Wer Teilzeit arbeitet, damit der andere voll arbeiten kann, finanziert dessen Einkommen mit.

Der ehrlichste Ausgleich dafür ist kein Taschengeld. Es ist eine Einzahlung in ihre Altersvorsorge.


Der Notgroschen

Er gehört auf ein Konto mit deinem Namen

Sonst ist es kein Notgroschen.

Ein Notgroschen auf dem Oder-Konto ist am Tag einer Trennung potenziell weg. Und bei einer Pfändung gegen deinen Partner mit gepfändet.

Die üblichen Empfehlungen: drei Monatsausgaben für Angestellte, vier bis sechs mit Kindern oder Immobilie, sechs bis zwölf für Selbstständige.

Das sind Faustregeln aus der Beratungspraxis, keine amtlichen Werte.

Tipp

Schau nach, was dein Tagesgeld wirklich bringt. Im Schnitt bekommen Haushalte auf täglich verfügbare Einlagen rund 0,28 Prozent. Spitzenangebote liegen deutlich höher – meist aber nur für Neukundinnen und nur ein paar Monate.


Deine Schritte

Fünf Dinge für ein Wochenende

In dieser Reihenfolge.

  1. Eigenes Konto prüfenHast du ein Konto, auf das nur du Zugriff hast? Wenn nein, ist das Schritt eins.
  2. Anteile ausrechnenWie viel Prozent des gemeinsamen Nettos bringt jede und jeder? Danach die Fixkosten aufteilen.
  3. Notgroschen umziehenVom Gemeinschaftskonto auf dein Tagesgeld.
  4. Vollmachten ausstellenKontovollmacht bei der Bank, Vorsorgevollmacht beim Notar. In beide Richtungen.
  5. Liste anlegenAlle Konten, Depots, Versicherungen und Zugänge an einem Ort, den ihr beide kennt.

Häufige Fragen

Gehört mir die Hälfte vom Haus, wenn nur er im Grundbuch steht?

Nein. In der Zugewinngemeinschaft bleibt jeder Alleineigentümer. Du bekommst bei Scheidung einen Geldanspruch, keinen Anteil am Haus.

Darf mein Partner das gemeinsame Konto leerräumen?

Beim Oder-Konto rechtlich ja. Es kann ein Ausgleichsanspruch entstehen, den musst du aber geltend machen. Bei Trennung lässt sich das Oder-Konto in ein Und-Konto umwandeln.

Ist ein Ehevertrag eine gute Idee?

Das hängt vom Inhalt ab. Reine Gütertrennung trifft meist die Person, die beruflich zurücksteckt – und kostet im Erbfall zusätzlich. Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft schützt zum Beispiel ein Unternehmen, ohne alles andere aufzugeben.

Kann ich ein Pfändungsschutzkonto vorsorglich einrichten?

Du hast jederzeit einen Anspruch darauf. Die Einrichtung wird aber an die SCHUFA gemeldet. Deshalb ist ein P-Konto ohne konkreten Anlass meist keine gute Idee.

Wie hoch sind Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026?

Das Kindergeld beträgt 259 Euro je Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag liegt bei 9.756 Euro für beide Eltern zusammen. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.

Du willst euer Geld einmal sauber ordnen, ohne dass es nach Misstrauen aussieht? Wir gehen die fünf Schritte gemeinsam durch.

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Quellen: Paragraf 430, 1358, 1363, 1365, 1373, 1374, 1378, 1379, 1384, 1408, 1414, 1931 BGB; Paragraf 5, 7, 14, 16, 19 ErbStG; Paragraf 850k, 850l, 899 ZPO; Paragraf 32, 66 EStG; BFH, Urteil II R 33/10; BFH, Urteil II R 41/14; Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026; Statistisches Bundesamt, Gender Pay Gap 2025 und Gender Pension Gap 2025; BaFin zur Einlagensicherung; Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik Juli 2026. Zuletzt geprüft am 21.09.2026.

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