Über ein gemeinsames Konto laufen bei vielen Paaren Miete, Strom, Versicherungen und der Wocheneinkauf. Nach einer Trennung wird es zum Problem: Beide können darauf zugreifen, beide haften für ein Minus, und niemand weiß genau, was alles davon abgeht.
Hier liest du, in welcher Reihenfolge du das Konto auflöst, welche Fristen dabei laufen und wem das Geld darauf gehört. So geht keine Zahlung ins Leere, und du verlierst kein Geld, das dir zusteht.
Betrifft dich, wenn ihr euch trennt du allein erziehst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest
Hier geht es nur um das gemeinsame Girokonto
Dieser Artikel erklärt, wie du ein Gemeinschaftskonto nach einer Trennung sicher auflöst. Gemeinsame Kredite streifen wir nur kurz. Was in den ersten Wochen sonst noch zählt, steht im Überblick zur Lebensphase Wenn ihr euch trennt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein gemeinsames Konto endet nicht mit der Trennung. Es läuft weiter, jede Person kann meist allein verfügen, und ihr haftet beide für ein Minus.
- Das Guthaben gehört euch im Zweifel je zur Hälfte, wenn ihr nichts anderes vereinbart habt. Wer mehr abhebt, muss ausgleichen.
- Die Reihenfolge zählt: erst ein eigenes Konto, dann alle Zahlungen umstellen, dann teilen, zuletzt gemeinsam kündigen.
- Kündigen kannst du ein Girokonto jederzeit ohne Gebühr. Ein Gemeinschaftskonto lösen die Banken aber in der Regel nur mit beiden Unterschriften auf.
- Ein Gemeinschaftskonto kann kein P-Konto werden. Bei einer Pfändung gegen deinen Partner oder deine Partnerin hast du einen Monat, um deinen Anteil zu retten.
So gehst du vor
- Eröffne ein Konto auf deinen Namen, falls du keins hast, und lass dein Gehalt dorthin überweisen.
- Lade die Kontoauszüge des gemeinsamen Kontos für die letzten 13 Monate herunter und markiere jede Lastschrift und jeden Dauerauftrag.
- Ordne danach dein eigenes Geld neu: Kontenmodell mit vier Konten und Budgetplaner.
- Lies, wie Paare Konten und Vollmachten regeln können: Geld in der Partnerschaft.
- Lass prüfen, welche Versicherungsbeiträge noch vom gemeinsamen Konto abgehen, in der Beratung.
Inhalt
- Was passiert mit dem gemeinsamen Konto, wenn ihr euch trennt?
- Wem gehört das Geld auf dem gemeinsamen Konto?
- In welcher Reihenfolge löst du das Konto auf?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Welche Fristen laufen beim Auflösen?
- Wer zahlt, wenn das Konto im Minus ist?
- Was passiert, wenn das gemeinsame Konto gepfändet wird?
- Was tust du, wenn die andere Seite nicht mitmacht?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Was passiert mit dem gemeinsamen Konto, wenn ihr euch trennt?
Die kurze Antwort: Erst einmal nichts. Das Konto läuft weiter wie bisher. Genau das ist das Risiko, denn beide haben weiter vollen Zugriff, und beide haften.
Ihr trennt euch. Euer gemeinsames Konto weiß davon nichts. Daueraufträge laufen, Lastschriften werden eingezogen, und jede Person kann weiter Geld abheben oder überweisen. Bei den meisten Gemeinschaftskonten braucht es dafür keine Zustimmung der anderen Seite.
So ein Konto heißt Oder-Konto: Du oder er oder sie darf allein verfügen. Seltener gibt es das Und-Konto, bei dem nur beide gemeinsam verfügen dürfen. Welche Art ihr habt, steht in eurem Kontovertrag.
Das gemeinsame Konto ist oft das letzte Stück gemeinsamer Alltag. Es aufzulösen fühlt sich endgültig an. Darum bleibt es gern liegen. Ein Plan mit klarer Reihenfolge macht es leichter, und er schützt dich vor teuren Lücken.
Wem gehört das Geld auf dem gemeinsamen Konto?
Die kurze Antwort: Euch beiden, im Zweifel je zur Hälfte. Das gilt unabhängig davon, wer wie viel eingezahlt hat, solange ihr nichts anderes vereinbart habt.
Für die Bank ist jede Person berechtigt, der das Konto gehört. Untereinander gilt eine Regel aus dem Gesetz: Mehrere Berechtigte einer Forderung sind zu gleichen Anteilen berechtigt, wenn nichts anderes bestimmt ist. Das Guthaben auf einem Konto ist so eine Forderung gegen die Bank.
Hebt eine Seite mehr als die Hälfte ab, muss sie im Zweifel ausgleichen. Die Bank prüft das nicht. Sie zahlt aus, wer am Schalter steht oder online überweist. Den Ausgleich müsst ihr untereinander klären.
Habt ihr vereinbart, dass das Geld anders verteilt ist, gilt eure Absprache. Zum Beispiel, wenn auf dem Konto eine Erbschaft von dir liegt. Schreib solche Absprachen auf, solange ihr noch miteinander redet.
In welcher Reihenfolge löst du das Konto auf?
Die kurze Antwort: Erst ein eigenes Konto, dann alle Zahlungen umstellen, dann teilen, zuletzt kündigen. Wer zuerst kündigt, riskiert geplatzte Lastschriften.
1
Eigenes Konto eröffnen
Ein Konto nur auf deinen Namen ist die Basis. Dein Gehalt, deine Verträge und deine Rücklage gehören dorthin. Hast du schon eins, prüf, ob dein Gehalt wirklich dort ankommt.
2
Alle Zahlungen auflisten
Geh die Auszüge der letzten 13 Monate durch. Viele Verträge buchen nur einmal im Jahr oder im Quartal ab. Schreib zu jeder Zahlung auf, wem der Vertrag gehört.
3
Eingänge und Ausgänge umstellen
Stell zuerst deine Eingänge um, dann deine Lastschriften. Jede Firma bekommt deine neue IBAN und ein neues Lastschriftmandat. Die Verträge der anderen Seite stellt sie selbst um.
4
Guthaben teilen und Minus ausgleichen
Wenn keine Zahlung mehr kommt, teilt ihr das Guthaben. Steht das Konto im Minus, gleicht ihr es gemeinsam aus. Lasst einen kleinen Puffer für Nachzügler stehen.
5
Gemeinsam kündigen
Erst wenn das Konto leer ist und einen Monat lang nichts mehr abging, kündigt ihr es zusammen. Fordert eine Bestätigung an, dass es aufgelöst ist.
Tipp
Lege für die Umstellung eine einfache Tabelle an: Empfänger, Betrag, Rhythmus, wem der Vertrag gehört, umgestellt am. Hake jede Zeile ab, sobald die erste Zahlung vom neuen Konto ging. Dann weißt du ohne Grübeln, wann das alte Konto leer bleiben kann.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Stell dir vor · 27Lisa heiratet Tom. Sie richten ein gemeinsames Oder-Konto ein. Lisa überweist jeden Monat 1.000 Euro per Dauerauftrag, Tom 1.300 Euro.
- Mit 31Lisa verdient 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto. Ihr Gehalt geht auf ihr eigenes Konto.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa und Tom trennen sich. Auf dem gemeinsamen Konto liegen 2.400 Euro. Lisa zieht zum Monatsende aus.
Lisa lädt die Auszüge herunter und findet 9 regelmäßige Zahlungen. Sechs davon kennt sie, drei hatte sie vergessen. Alle Beträge sind Annahmen im Beispiel.
| Zahlung | Betrag | Rhythmus | Wem der Vertrag gehört |
|---|---|---|---|
| Miete gemeinsame Wohnung | 1.450 € | monatlich | beide |
| Strom | 90 € | monatlich | Tom |
| Internet | 40 € | monatlich | Tom |
| Hausrat und Haftpflicht | 19 € | monatlich | Tom |
| Handy | 25 € | monatlich | Lisa |
| Fitnessstudio | 35 € | monatlich | Lisa |
| Risikolebensversicherung | 216 € | jährlich im März | Lisa |
| Kfz-Versicherung | 480 € | jährlich im Januar | Tom |
| Zeitschrift | 89 € | jährlich im Juni | Lisa |
Hätte Lisa nur die letzten drei Monate angeschaut, wäre die Risikolebensversicherung durchgerutscht. Sie bucht nur im März ab. Wäre das Konto bis dahin aufgelöst, ginge die Lastschrift ins Leere, und Lisa würde es erst an der Mahnung merken.
Lisa stellt ihre vier Verträge auf ihr eigenes Konto um und stoppt ihren Dauerauftrag. Tom macht dasselbe mit seinen. Die Miete läuft bis zum Auszug weiter vom gemeinsamen Konto.
Dann teilen sie. Von 2.400 Euro steht jeder Seite die Hälfte zu, also 1.200 Euro. Angenommen, Tom hätte am Tag nach der Trennung 2.000 Euro abgehoben. Dann hätte er 800 Euro mehr als seine Hälfte, und Lisa könnte diese 800 Euro von ihm zurückverlangen.
Welche Fristen laufen beim Auflösen?
Die kurze Antwort: Für dich als Kundin gibt es beim Kündigen keine Frist. Wichtig sind die acht Wochen für Lastschriften und der eine Monat bei einer Pfändung.
| Was | Frist | Was das für dich heißt |
|---|---|---|
| Kündigung durch euch | jederzeit, ohne Frist | Eine vereinbarte Frist von mehr als einem Monat ist unwirksam. Eine Kündigungsgebühr ist verboten. |
| Kündigung durch die Bank | mindestens 2 Monate | Die Bank kann das Konto nicht von heute auf morgen schließen. |
| Lastschrift zurückholen | 8 Wochen ab Belastung | Ohne Angabe von Gründen. Die Bank erstattet binnen 10 Geschäftstagen. |
| Nicht erlaubte Abbuchung | bis zu 13 Monate | Gilt, wenn es für die Abbuchung kein Mandat gab (§ 676b BGB). |
| Pfändung des Gemeinschaftskontos | 1 Monat | So lange darf die Bank nicht an den Gläubiger auszahlen. In dieser Zeit holst du deinen Anteil. |
Eine Lastschrift zurückzuholen heißt nicht, dass die Rechnung bezahlt ist. Die Firma fordert das Geld neu an. Nutze die acht Wochen also für Fehlbuchungen, nicht um Verträge loszuwerden.
Wer zahlt, wenn das Konto im Minus ist?
Die kurze Antwort: Ihr beide, und zwar jede Person für den ganzen Betrag. Die Bank darf sich aussuchen, von wem sie das Geld fordert.
Für Schulden aus einem Gemeinschaftskonto haftet ihr als Gesamtschuldner. Das bedeutet: Die Bank kann den vollen Betrag von dir verlangen, auch wenn dein Ex-Partner oder deine Ex-Partnerin das Minus verursacht hat. Untereinander teilt ihr dann im Zweifel zur Hälfte.
Dasselbe gilt für einen Kredit, den ihr gemeinsam unterschrieben habt. Daran ändert die Trennung nichts. Aus dem Kreditvertrag kommst du nur heraus, wenn die Bank zustimmt. Eine Absprache nur zwischen euch beiden bindet die Bank nicht.
Der häufigste Denkfehler: „Er hat das Minus gemacht, also zahlt er.“ Untereinander mag das stimmen. Die Bank fragt aber nicht danach, wer es verursacht hat. Sie darf sich aussuchen, von wem sie das Geld fordert.
Darum gleicht ihr ein Minus aus, bevor ihr kündigt, und lasst euch das schriftlich bestätigen.
Viele Banken erlauben jeder Person auf einem Oder-Konto auch, das Konto vorübergehend zu überziehen. Einen neuen Dispo oder Kredit vereinbaren dürft ihr in der Regel aber nur zusammen. Prüfe, was eure Bank dazu in ihren Bedingungen schreibt.
Was passiert, wenn das gemeinsame Konto gepfändet wird?
Die kurze Antwort: Dann zählt ein Monat. In dieser Zeit holst du deinen Anteil auf dein eigenes Konto. Was danach noch auf dem gemeinsamen Konto liegt, darf die Bank an den Gläubiger auszahlen.
Ein P-Konto ist ein Konto mit Pfändungsschutz. Ein Grundbetrag bleibt dort für dich frei, auch wenn gepfändet wird. Ein Gemeinschaftskonto kann aber kein P-Konto werden. Es schützt dich also nicht.
Wird das gemeinsame Konto wegen Schulden der anderen Seite gepfändet, darf die Bank einen Monat lang nichts an den Gläubiger auszahlen.
In dieser Zeit kann jede Inhaberin und jeder Inhaber verlangen, dass der eigene Anteil auf ein Einzelkonto bei derselben Bank übertragen wird. Geteilt wird nach Köpfen, bei zwei Personen also je zur Hälfte.
Das musst du selbst anstoßen. Liegen die Schulden bei der anderen Seite, ist dein übertragener Anteil danach frei. Die Pfändung setzt sich auf deinem Konto nicht fort (§ 850l ZPO).
Geht es um deine eigenen Schulden, läuft die Pfändung auf deinem Einzelkonto weiter. Dann lass es sofort als P-Konto führen. Die Umwandlung ist kostenlos, danach gelten die normalen Kontogebühren.
Was tust du, wenn die andere Seite nicht mitmacht?
Die kurze Antwort: Du kannst das Konto allein nicht auflösen, aber du kannst es meist allein sperren lassen. Danach dürft ihr nur noch gemeinsam verfügen.
In den üblichen Bedingungen der Banken für Gemeinschaftskonten steht: Jede Inhaberin und jeder Inhaber kann die Einzelverfügung der anderen für die Zukunft widerrufen. Aus dem Oder-Konto wird dann praktisch ein Und-Konto. Jede Zahlung braucht ab da beide Unterschriften.
Das schützt das Guthaben vor dem Leerräumen. Es bremst aber auch dich. Daueraufträge und Lastschriften können dann ins Stocken geraten. Nutze den Widerruf darum, wenn du befürchtest, dass Geld verschwindet, und stell vorher deine eigenen Zahlungen um.
Eine Kontovollmacht, die ihr gemeinsam für eine dritte Person erteilt habt, endet nach diesen Bedingungen schon, wenn eine von euch sie widerruft.
Auflösen könnt ihr das Konto dagegen nur gemeinsam. Weigert sich die andere Seite dauerhaft, hilft dir eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Das gemeinsame Konto ist selten das größte Geld in einer Trennung. Aber es ist das Konto, an dem man merkt, wie viel Alltag man geteilt hat.
In der Beratung sehe ich, dass gerade hier lange gezögert wird. Mein Rat ist nüchtern: Behandle es wie ein Projekt mit Liste und Enddatum. Gefühle dürfen bleiben. Lastschriften nicht.“
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wie ihr gerade miteinander umgehen könnt und was auf dem Konto liegt. Für jeden Fall gibt es einen nächsten Schritt.
1
Das kannst du so lassen
Ihr redet noch sachlich miteinander, das Konto steht im Plus, und ihr habt ein Datum für die Auflösung. Dann arbeitet ihr die Reihenfolge einfach gemeinsam ab.
2
Wenn du befürchtest, dass Geld verschwindet
Stell zuerst deine Eingänge um. Dann widerrufst du bei der Bank schriftlich die Einzelverfügung. Notiere den Kontostand an diesem Tag.
3
Wenn das Konto im Minus ist
Klärt, wer welchen Teil ausgleicht, und zahlt das Minus vor der Kündigung zurück. Ohne Absprache haftest du gegenüber der Bank für alles.
4
Wenn die andere Seite Schulden hat
Hol dein Geld frühzeitig auf dein eigenes Konto, nicht erst bei einer Pfändung. Kommt doch eine, nutze den einen Monat und lass deinen Anteil auf dein eigenes Konto bei derselben Bank übertragen.
5
Wenn ihr einen gemeinsamen Kredit habt
Sprich mit der Bank, bevor ihr eine Lösung unter euch beschließt. Ohne ihre Zustimmung bleibst du in der Haftung, auch nach der Scheidung.
Welche Verträge hängen noch an eurem gemeinsamen Konto?
Wir sehen uns mit dir an, welche Versicherungsbeiträge noch vom gemeinsamen Konto abgehen, wer Vertragspartner ist und was du auf dein eigenes Konto umstellen solltest. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Bei einem Oder-Konto ja, die Bank zahlt jeder Inhaberin und jedem Inhaber aus. Untereinander steht euch ohne andere Absprache aber je die Hälfte zu. Was darüber hinausgeht, kannst du zurückverlangen. Willst du weitere Abhebungen verhindern, widerrufe bei der Bank die Einzelverfügung.
In der Regel nicht. Die üblichen Bedingungen der Banken sehen vor, dass ein Gemeinschaftskonto nur von allen Inhabern gemeinsam aufgelöst wird. Allein kannst du meist die Einzelverfügung widerrufen. Dann sind nur noch gemeinsame Zahlungen möglich.
Nicht automatisch. Ohne andere Vereinbarung gilt untereinander die Hälfte. Hattet ihr eine Absprache, etwa weil eine Erbschaft von dir auf dem Konto lag, gilt diese. Belege wie Kontoauszüge oder Nachrichten helfen dir dabei.
Gegenüber der Bank ja. Ihr haftet beide für den ganzen Betrag, und die Bank darf sich aussuchen, von wem sie das Geld fordert. Was du über deine Hälfte hinaus zahlst, kannst du dir von deinem Ex zurückholen.
Für die Kündigung selbst darf die Bank kein Geld verlangen. Bis zur Auflösung laufen aber die normalen Kontogebühren weiter. Darum lohnt ein klares Enddatum.
Quellen: § 430 BGB, Ausgleichungspflicht der Gesamtgläubiger, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 675h BGB, Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 675x BGB, Erstattung bei Lastschriften, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Fragen und Antworten zum P-Konto, Verbraucherzentrale, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten, Mustertext einer Genossenschaftsbank, Bankbedingungen (PDF), Stand 06/2018, geprüft am 11.10.2026 · Pfändungsschutzkonto: Existenzminimum sichern, Stiftung Warentest, Stand 01.07.2026, geprüft am 11.10.2026
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Das gemeinsame Konto nach der Trennung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Nach einer Trennung lohnt der gemeinsame Blick darauf, von welchem Konto jeder Beitrag abgebucht wird. Jahresbeiträge fallen sonst oft erst mit der Mahnung auf.
- Wer Kundinnen und Kunden eine kurze Liste mit Vertrag, Versicherungsnehmer und Abbuchungskonto mitgibt, nimmt ihnen viel Sucharbeit ab.
