Banken können pleitegehen. Selten, aber es passiert. Für dein Erspartes auf Girokonto, Tagesgeld und Festgeld gibt es darum einen gesetzlichen Schutz: die Einlagensicherung.
Hier steht, wie viel Geld geschützt ist, was nicht darunter fällt und wann sogar bis zu 500.000 € sicher sind. Mit den Regeln aus dem Einlagensicherungsgesetz, Stand: 2026. Und mit der Frist, die nach einem Hausverkauf, einer Abfindung oder einer Scheidung zählt.
Betrifft dich, wenn du deine Finanzen im Blick behalten möchtest du Vermögen aufbauen willst du deinen Job verlierst ihr euch trennt die Rente näher rückt
Das Wichtigste in Kürze
- Einlagen sind gesetzlich bis 100.000 € pro Person und Bank geschützt. Girokonto, Tagesgeld, Festgeld und Sparbuch zählen zusammen.
- Im Ernstfall zahlt die Einlagensicherung innerhalb von 7 Arbeitstagen aus.
- Nach einem Hausverkauf, einer Abfindung, einer Scheidung oder dem Renteneintritt sind bestimmte Gutschriften 6 Monate lang bis 500.000 € geschützt. Das musst du selbst anmelden und belegen.
- Auf einem Gemeinschaftskonto zählt nur dein Anteil, ohne andere Abrede die Hälfte.
- Wertpapiere sind keine Einlagen. Fondsanteile sind Sondervermögen, getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft.
So gehst du vor
- Rechne für jede Bank zusammen, was du dort auf allen Konten hast. Liegt die Summe über 100.000 €, verteile das Geld auf mehrere Banken.
- Bekommst du eine große Summe aus Hausverkauf, Abfindung oder Scheidung, trage dir den Tag der Gutschrift plus 6 Monate in den Kalender ein.
- Hebe Belege für solche Gutschriften auf: Kaufvertrag, Aufhebungsvertrag, Scheidungsunterlagen.
- Ordne deine Konten nach Zweck. Wie das geht, zeigt das Kontenmodell mit vier Konten.
Inhalt
- Was ist die Einlagensicherung genau?
- Was ist nicht geschützt?
- Gilt die Grenze von 100.000 € pro Konto oder pro Bank?
- Wann sind bis zu 500.000 € geschützt?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Ist dein Geld bei einer Bank im EU-Ausland auch geschützt?
- Kostet dich die Einlagensicherung etwas?
- Wenn deine Bank pleitegeht: So läuft die Entschädigung ab
- Was bei der Sicherheit deines Geldes jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist die Einlagensicherung genau?
Die kurze Antwort: Die Einlagensicherung ersetzt dir dein Guthaben, wenn deine Bank es nicht mehr zurückzahlen kann. Gesetzlich geschützt sind bis zu 100.000 € pro Person und Bank.
Grundlage ist das Einlagensicherungsgesetz, kurz EinSiG. Fällt eine Bank aus, zahlt ihr Sicherungssystem dein Guthaben bis zur Grenze aus (§ 8 EinSiG).
Einlagen sind Guthaben auf Konten: Girokonto, Tagesgeld, Festgeld und Sparbuch. Es ist also Geld, das du der Bank leihst und das sie dir zurückschulden. Genau dieses Geld steht auf dem Spiel, wenn die Bank pleitegeht.
Wer sichert welche Bank?
Private Banken gehören einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung an. Sie sammelt Beiträge der Banken ein und zahlt im Ernstfall aus (§ 22 EinSiG).
Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken sichern Einlagen über eigene Sicherungssysteme ihrer Gruppe. Die BaFin kann solche Systeme als Einlagensicherung anerkennen (§ 43 EinSiG). Für dich gilt in beiden Fällen dieselbe gesetzliche Grenze von 100.000 €.
Was ist nicht geschützt?
Die kurze Antwort: Wertpapiere, Zertifikate und Geld in Versicherungen fallen nicht unter die Einlagensicherung. Für Wertpapiere gibt es einen eigenen, kleineren Schutz.
Fonds und ETFs im Depot
Fondsanteile sind Sondervermögen. Das Geld im Fonds ist vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt und gehört nicht zu ihrer Insolvenzmasse (§ 99 KAGB). Geht die Gesellschaft pleite, bleibt das Fondsvermögen davon getrennt. Gegen fallende Kurse schützt das aber nicht.
Gibt eine Bank deine Wertpapiere nicht heraus, greift die Anlegerentschädigung. Sie ersetzt 90 % deines Anspruchs, höchstens 20.000 € (§ 4 AnlEntG). Wie ein Depot funktioniert, steht auf der Seite Depot.
Zertifikate und Anleihen einer Bank
Schuldverschreibungen einer Bank sind keine geschützten Einlagen (§ 6 Nr. 11 EinSiG). Dazu gehören zum Beispiel Zertifikate und Anleihen, die eine Bank selbst ausgibt. Geht die Bank pleite, bist du hier Gläubigerin wie andere auch.
Der häufigste Denkfehler: „Mein Depot ist bis 100.000 € abgesichert.“ Die 100.000 € gelten nur für Guthaben auf Konten. Fonds sind als Sondervermögen vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt. Für Wertpapiere, die eine Bank nicht herausgibt, gibt es nur die kleinere Anlegerentschädigung. Gegen Kursverluste schützt keines von beiden.
Gilt die Grenze von 100.000 € pro Konto oder pro Bank?
Die kurze Antwort: Pro Bank. Alle deine Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet. Mehrere Konten bei einer Bank bringen also keinen zusätzlichen Schutz.
Hast du bei einer Bank 30.000 € auf dem Girokonto, 50.000 € auf dem Tagesgeld und 40.000 € auf dem Festgeld, sind das 120.000 €. Geschützt sind 100.000 €. Die übrigen 20.000 € sind im Ernstfall nicht gesetzlich gesichert.
Gemeinschaftskonto
Bei einem Gemeinschaftskonto zählt der Anteil jeder Kontoinhaberin und jedes Kontoinhabers einzeln (§ 7 EinSiG). Gibt es keine besondere Vereinbarung, wird zu gleichen Teilen geteilt. Dein Anteil kommt zu deinen übrigen Guthaben bei dieser Bank dazu.
Das wird nach einer Trennung wichtig. Liegt viel Geld auf dem gemeinsamen Konto, gehört dir für die Einlagensicherung in der Regel nur die Hälfte. Wie ihr Konten in der Partnerschaft ordnet, steht in Geld in der Partnerschaft: vier Irrtümer und drei Konten.
Wann sind bis zu 500.000 € geschützt?
Die kurze Antwort: Nach bestimmten Lebensereignissen, aber nur für 6 Monate ab der Gutschrift. Und nur, wenn du den höheren Anspruch selbst schriftlich anmeldest und belegst.
§ 8 Abs. 2 EinSiG hebt den Schutz auf bis zu 500.000 €, wenn dein Guthaben nur wegen einer besonderen Gutschrift über 100.000 € liegt. Dazu gehören:
- Erlöse aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie.
- Beträge im Zusammenhang mit Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Kündigung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität oder Tod. Dazu zählen etwa Abfindungen, Sozialleistungen, Zahlungen aus dem Versorgungsausgleich und Kapital aus der betrieblichen Altersvorsorge.
- Entschädigungen für Gesundheitsschäden durch Gewalttaten oder für eine unberechtigte Strafverfolgung.
Der höhere Schutz läuft 6 Monate ab der Gutschrift. Danach gilt wieder die Grenze von 100.000 € je Bank. Wer das Geld länger liegen lässt, sollte es vorher aufteilen.
Tipp
Lege dir für jede große Gutschrift einen Ordner an: Vertrag, Kontoauszug mit dem Tag der Gutschrift, Schreiben der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Im Ernstfall musst du den Anspruch über 100.000 € damit belegen.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit, 2.500 € netto im Monat. Bei ihrer Bank hat sie 3.000 € auf dem Girokonto und 60.000 € auf dem Tagesgeld. Die Beträge sind eine Annahme im Beispiel. Stell dir vor, sie hat dort mit ihrem Partner außerdem ein Gemeinschaftskonto mit 50.000 €.
| Konto bei Lisas Bank | zählt für Lisa |
|---|---|
| Girokonto | 3.000 € |
| Tagesgeld | 60.000 € |
| Gemeinschaftskonto, ihre Hälfte | 25.000 € |
| Summe | 88.000 € |
Lisa liegt unter 100.000 €. Alles ist geschützt. Stell dir weiter vor, Lisa wird gekündigt und bekommt eine Abfindung von 40.000 € auf ihr Girokonto. Ihr Guthaben bei dieser Bank steigt auf 128.000 €.
Weil sie nur wegen der Abfindung über 100.000 € liegt, ist der ganze Betrag 6 Monate lang geschützt. Danach nicht mehr. Lässt Lisa alles liegen, wären nach einem halben Jahr 28.000 € ohne gesetzlichen Schutz.
Lisa macht es anders. Sie legt einen Teil der Abfindung bei einer zweiten Bank an und bleibt bei der ersten unter 100.000 €. Ein Teil wird ihr Puffer für die Zeit bis zum neuen Job. Wie groß der sein sollte, steht auf der Seite Notgroschen.
- Mit 24Berufsstart. Lisa spart auf das Tagesgeld.
- Mit 3188.000 € bei einer Bank, alles geschützt.
- Im Beispiel jetzt · 31Abfindung 40.000 €. Lisa verteilt das Geld innerhalb der 6 Monate auf zwei Banken.
Ist dein Geld bei einer Bank im EU-Ausland auch geschützt?
Die kurze Antwort: Ja. Im ganzen Europäischen Wirtschaftsraum müssen Einlagen bis 100.000 € gesichert sein. Zuständig ist aber das Sicherungssystem des Landes, in dem die Bank sitzt.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören die EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Mindestdeckung ist überall gleich. Die Regeln im Detail können aber von den deutschen abweichen, sagt die BaFin.
Im Ernstfall musst du dich dann an die Einlagensicherung dieses Landes wenden.
Das betrifft oft Angebote über Zinsportale. Dort liegt dein Geld häufig bei einer Partnerbank im Ausland, nicht beim Portal selbst. Schau darum nach, welche Bank am Ende dein Geld hält. Mehr dazu auf der Seite Tagesgeld und Festgeld.
Kostet dich die Einlagensicherung etwas?
Die kurze Antwort: Nicht direkt. Die Banken zahlen Beiträge an ihr Sicherungssystem. Du bist automatisch geschützt, ohne Antrag und ohne Gebühr.
Kosten kann dich höchstens die Verteilung. Mehr Konten heißt mehr Überblick, den du behalten musst. Und die Zinsen bei verschiedenen Banken unterscheiden sich.
Verteilst du Geld mit Zinsen auf mehrere Banken, verteile auch deinen Freistellungsauftrag. Sonst zieht eine Bank Steuer ab, obwohl dein Freibetrag von 1.000 € im Jahr noch nicht verbraucht ist. Mehr dazu auf der Seite Steuern auf Kapitalerträge.
Wenn deine Bank pleitegeht: So läuft die Entschädigung ab
Die kurze Antwort: Wird der Entschädigungsfall festgestellt, bekommst du dein Geld bis 100.000 € innerhalb von 7 Arbeitstagen. Für mehr musst du selbst aktiv werden.
1
Der Entschädigungsfall wird festgestellt
Kann eine Bank Einlagen nicht mehr zurückzahlen, stellt die Aufsicht den Entschädigungsfall fest. Ab dann läuft die Frist.
2
Auszahlung bis 100.000 €
Das Sicherungssystem zahlt spätestens 7 Arbeitstage danach aus (§ 14 EinSiG).
3
Höheren Anspruch anmelden
Liegst du wegen einer besonderen Gutschrift über 100.000 €, meldest du das schriftlich an und legst Belege bei. Die 7 Arbeitstage zählen dann ab Eingang deiner Anmeldung.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Wenn Frauen mir erzählen, dass ihr ganzes Geld auf einem Konto liegt, ist meine erste Frage nicht die nach der Rendite. Sie lautet: Wann kommt die nächste große Summe? Eine Abfindung, ein Hausverkauf, die Auszahlung nach der Scheidung. Genau dann wird aus gutem Sparen schnell ein Klumpen bei einer einzigen Bank. Sechs Monate sind kurz, wenn gleichzeitig das Leben neu sortiert wird.“
Was bei der Sicherheit deines Geldes jetzt zählt
Die Einlagensicherung ist kein Grund zur Sorge, sondern ein Grund zum Zählen. Für die meisten reicht eine einfache Rechnung: Was liegt bei welcher Bank? Bleibt es unter 100.000 €, ist dein Geld auf Konten gesetzlich geschützt.
Aufmerksam solltest du bei großen Gutschriften sein. Nach einer Abfindung, einem Hausverkauf oder einer Scheidung hast du 6 Monate Zeit, das Geld zu ordnen. Am einfachsten ist ein Plan, bevor das Geld kommt: Welcher Teil ist Rücklage, welcher wird bald gebraucht, welcher darf langfristig liegen? Dann ist klar, wohin das Geld geht.
Sicherheit heißt auch, dass dein Einkommen geschützt ist. Darauf schauen wir gerne gemeinsam.
Ist dein Geld sicher, aber dein Einkommen nicht?
Rücklage und Absicherung gehören zusammen. Wir prüfen mit dir, ob deine Versicherungen tragen, wenn das Einkommen ausfällt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Gesetzlich geschützt sind 100.000 € pro Person und Bank. Die übrigen 50.000 € sind es nur, wenn sie aus einer besonderen Gutschrift stammen, etwa einem Hausverkauf, und die Gutschrift höchstens 6 Monate zurückliegt. Sonst verteile das Geld auf eine zweite Bank.
Der Erlös aus einer privat genutzten Wohnimmobilie ist 6 Monate lang bis 500.000 € geschützt. Danach gilt wieder die Grenze von 100.000 € je Bank. Bewahre den Kaufvertrag auf und verteile das Geld rechtzeitig.
Nein, pro Person und Bank. Alle deine Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet.
Jede Person hat ihren eigenen Schutz bis 100.000 €. Auf dem Gemeinschaftskonto zählt ohne andere Vereinbarung für jede die Hälfte. Diese Hälfte kommt zu den übrigen Guthaben bei derselben Bank dazu.
ETFs sind keine Einlagen. Sie sind Sondervermögen, getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft. Gibt eine Bank Wertpapiere nicht heraus, ersetzt die Anlegerentschädigung 90 %, höchstens 20.000 €. Gegen Kursverluste schützt nichts davon.
Quellen: §§ 6, 7, 8, 14 EinSiG, Einlagensicherungsgesetz, lxgesetze.de, Fassung 2026, geprüft am 12.10.2026 · §§ 22, 43 EinSiG, Entschädigungseinrichtungen und institutsbezogene Sicherungssysteme, lxgesetze.de, Fassung 2026, geprüft am 12.10.2026 · Einlagensicherung, Gelder bei ausländischen Banken, BaFin, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 4 AnlEntG, Anlegerentschädigung, lxgesetze.de, Fassung 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 99 KAGB, Sondervermögen, lxgesetze.de, Fassung 2026, geprüft am 11.10.2026
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