Zinsen auf dem Tagesgeld, Dividenden, Gewinne aus dem Depot: Auf all das zieht die Bank Steuer ab, bevor das Geld bei dir ankommt. Wie viel, ist aber kein Schicksal. Ein paar Einstellungen entscheiden, ob du zu viel zahlst.
Hier steht, wie du die Kapitalertragsteuer legal senkst: mit dem Freistellungsauftrag, dem Sparerpauschbetrag von 1.000 €, den Verlusttöpfen und der Günstigerprüfung. Mit allen Beträgen nach dem Einkommensteuergesetz, Stand: 2026.
Betrifft dich, wenn du Vermögen aufbauen willst du deine Arbeitszeit reduzierst ein Kind kommt ihr heiratet ihr euch trennt
Das Wichtigste in Kürze
- Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % besteuert, mit Solidaritätszuschlag 26,375 %, gegebenenfalls plus Kirchensteuer.
- Bis 1.000 € im Jahr bleiben steuerfrei, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 €. Das ist der Sparerpauschbetrag.
- Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Steuer ab. Er lässt sich auf mehrere Banken verteilen.
- Verluste verrechnet die Bank automatisch. Für Verluste bei einer anderen Bank brauchst du eine Verlustbescheinigung, Antrag bis zum 15. Dezember.
- Ist dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25 %, holst du mit der Günstigerprüfung Geld zurück.
So gehst du vor
- Schau in deinem Online-Banking nach, ob bei jeder Bank mit Zinsen oder Depot ein Freistellungsauftrag liegt. Zusammen höchstens 1.000 €, als Paar 2.000 €.
- Verteile den Betrag so, wie die Erträge tatsächlich anfallen. Wie das Tagesgeld funktioniert, steht auf der Seite Tagesgeld und Festgeld.
- Hast du Verluste bei einer Bank und Gewinne bei einer anderen, beantrage bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung.
- Verdienst du in diesem Jahr wenig, kreuze in der Steuererklärung die Günstigerprüfung an.
Inhalt
- Was ist die Kapitalertragsteuer genau?
- Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
- Wie nutzt du Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag richtig?
- Wie viel Steuer kostet dich das im Jahr?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wie funktionieren die Verlusttöpfe der Bank?
- Was gilt bei wenig Einkommen, etwa in Elternzeit oder Teilzeit?
- Warum zahlst du auf Aktienfonds weniger Steuer?
- So holst du zu viel gezahlte Steuer zurück
- Was gilt für Ehepaare, nach einer Trennung und für Kinder?
- Was bei der Steuer auf Kapitalerträge jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist die Kapitalertragsteuer genau?
Die kurze Antwort: Die Kapitalertragsteuer ist die Steuer, die deine Bank direkt von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen abzieht. Sie beträgt 25 %. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer, zusammen 26,375 %, und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Oft hörst du auch den Begriff Abgeltungsteuer. Gemeint ist dasselbe Prinzip: Mit dem Abzug durch die Bank ist die Steuer auf diese Erträge in der Regel abgegolten (§ 32d EStG). Du musst sie nicht extra in der Steuererklärung angeben.
Zu den Kapitalerträgen gehören Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld, Dividenden von Aktien, Ausschüttungen von Fonds und Gewinne, wenn du Wertpapiere verkaufst. Mieteinnahmen gehören nicht dazu. Sie werden mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
Wichtig zu wissen: Kosten für dein Depot oder deine Bank kannst du nicht absetzen. Statt der echten Kosten gibt es eine Pauschale für alle, den Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG).
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Die kurze Antwort: Dann zieht die Bank vom ersten Euro an Steuer ab. Das Geld ist nicht verloren. Du holst es aber nur über die Steuererklärung zurück, also erst ein Jahr später.
Die Bank weiß nicht, ob du deinen steuerfreien Betrag schon woanders nutzt. Darum braucht sie deinen Auftrag. Ohne ihn behandelt sie jeden Euro Zinsen als steuerpflichtig.
Bei 300 € Zinsen im Jahr sind das ohne Freistellungsauftrag rund 79 € Steuer, die die Bank abführt. Mit Freistellungsauftrag sind es 0 €. Kirchensteuer ist hier nicht eingerechnet.
Wie nutzt du Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag richtig?
Die kurze Antwort: Erteile bei jeder Bank, bei der Erträge anfallen, einen Freistellungsauftrag. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € nicht übersteigen, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften mit gemeinsamer Veranlagung 2.000 €.
Der Sparerpauschbetrag ist der Betrag, bis zu dem deine Kapitalerträge im Jahr steuerfrei bleiben. Er beträgt 2026 1.000 € für dich allein, 2.000 € für zusammen veranlagte Paare. Er steht dir zu, ob du ihn bei der Bank einträgst oder nicht.
Der Freistellungsauftrag ist dein Auftrag an die Bank, diesen Betrag schon beim Steuerabzug zu berücksichtigen (§ 44a EStG). Er ist nur gültig, wenn deine Steuer-Identifikationsnummer darauf steht. Du erteilst ihn meist im Online-Banking.
Wie verteilst du 1.000 € auf mehrere Banken?
Schätze, wie viel Ertrag bei jeder Bank im Jahr anfällt, und verteile danach. Hast du bei einer Bank Tagesgeld mit 600 € Zinsen und bei einer anderen ein Depot mit Dividenden, sind zum Beispiel 600 € und 400 € eine sinnvolle Aufteilung.
Ein Auftrag bei einer Bank, auf der fast nichts liegt, verschenkt Freibetrag. Prüfe die Verteilung einmal im Jahr, am besten im Dezember. Dann siehst du, wo tatsächlich Erträge angefallen sind.
Tipp
Steht in deiner Jahressteuerbescheinigung, dass die Bank trotz Freistellungsauftrag Steuer abgezogen hat, war der Auftrag dort zu klein. Pass die Aufteilung für das neue Jahr an und hol dir das Geld über die Steuererklärung zurück.
Wie viel Steuer kostet dich das im Jahr?
Die kurze Antwort: Jeder Euro Ertrag über deinem Freibetrag kostet dich gut 26 Cent Steuer. Wie viel das im Jahr ist, hängt davon ab, wie viel du über den 1.000 € liegst.
| Kapitalerträge im Jahr | davon steuerpflichtig | Steuer mit Soli, ohne Kirchensteuer |
|---|---|---|
| 800 € | 0 € | 0 € |
| 1.000 € | 0 € | 0 € |
| 1.500 € | 500 € | 131,88 € |
| 3.000 € | 2.000 € | 527,50 € |
Stand: § 20 und § 32d EStG, 2026. Gerechnet für eine alleinstehende Person mit vollem Freistellungsauftrag und 26,375 % auf den Betrag über 1.000 €. Bei Aktienfonds ist ein Teil der Erträge steuerfrei, dazu mehr weiter unten.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, 3.850 € brutto im Monat. Stell dir vor, auf ihrem Tagesgeld liegen 60.000 €. Betrag und Zinssatz von 2 % im Jahr sind eine Annahme im Beispiel. Das sind 1.200 € Zinsen.
| Ohne Freistellungsauftrag | Mit Freistellungsauftrag über 1.000 € | |
|---|---|---|
| Zinsen im Jahr | 1.200 € | 1.200 € |
| steuerpflichtig | 1.200 € | 200 € |
| Steuer mit Soli | 316,50 € | 52,75 € |
Mit einem einzigen Klick im Online-Banking behält Lisa 263,75 € mehr im Jahr. Ohne den Auftrag bekäme sie das Geld zwar über die Steuererklärung zurück. Aber erst, wenn sie daran denkt und die Erklärung abgibt.
Stell dir vor, Lisa bekommt mit 33 ein Kind und geht ein Jahr in Elternzeit. Ihr Gehalt fällt in dieser Zeit weg. Mit so wenig Einkommen kann ihr persönlicher Steuersatz in diesem Jahr unter 25 % liegen. Dann lohnt sich die Günstigerprüfung.
- Mit 24Berufsstart. Lisa legt jeden Monat etwas auf das Tagesgeld.
- Mit 3160.000 € auf dem Tagesgeld, 1.200 € Zinsen im Jahr. Der Freistellungsauftrag spart 263,75 €.
- Im Beispiel jetzt · 33Elternzeit. Lisa beantragt in der Steuererklärung die Günstigerprüfung.
Wie funktionieren die Verlusttöpfe der Bank?
Die kurze Antwort: Die Bank verrechnet Verluste und Gewinne eines Jahres automatisch. Was übrig bleibt, trägt sie ins nächste Jahr vor. Aktienverluste kommen dabei in einen eigenen Topf.
Juristisch steht das in § 43a Abs. 3 EStG. Praktisch führt deine Bank zwei Verlusttöpfe. In den einen kommen Verluste aus dem Verkauf von Aktien. Sie dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG). In den anderen kommen alle übrigen Verluste, etwa aus Fonds oder Anleihen.
Verluste aus Kapitalvermögen darfst du nicht mit deinem Gehalt oder deiner Rente verrechnen. Sie bleiben in der Welt der Kapitalerträge.
Verluste bei zwei Banken: die Verlustbescheinigung
Jede Bank führt ihre Töpfe getrennt. Hast du bei Bank A einen Verlust und bei Bank B einen Gewinn, zahlst du bei Bank B Steuer, obwohl du insgesamt weniger verdient hast.
Die Lösung ist die Verlustbescheinigung. Du beantragst sie bei der Bank mit dem Verlust. Der Antrag muss dort bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres eingehen und ist nicht widerrufbar. Die Bank trägt den Verlust dann nicht ins nächste Jahr vor. Du verrechnest ihn stattdessen in der Steuererklärung.
Ziehst du dein ganzes Depot zu einer anderen Bank um, gibt die alte Bank den Verlust auf deinen Wunsch an die neue weiter. Eine Bescheinigung ist dann nicht nötig.
Welche Stücke gelten als verkauft?
Kaufst du dasselbe Wertpapier mehrmals und verkaufst später einen Teil, gelten die zuerst gekauften Stücke als zuerst verkauft. Das heißt FIFO, first in, first out. Du kannst dir also nicht die Stücke mit dem passenden Gewinn aussuchen.
Der häufigste Denkfehler: „Ich habe im Depot Verlust gemacht, also zahle ich weniger Steuer auf mein Gehalt.“ Das geht nicht. Kapitalverluste werden nur mit Kapitalerträgen verrechnet, Aktienverluste sogar nur mit Aktiengewinnen.
Was gilt bei wenig Einkommen, etwa in Elternzeit oder Teilzeit?
Die kurze Antwort: Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, beantragst du in der Steuererklärung die Günstigerprüfung. Liegt dein ganzes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, verhindert eine NV-Bescheinigung den Abzug von Anfang an.
Die Günstigerprüfung
Auf Antrag rechnet das Finanzamt alle deine Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz statt mit 25 % (§ 32d Abs. 6 EStG). Es nimmt automatisch das, was für dich günstiger ist. Bei Ehepaaren gilt der Antrag für beide.
Das lohnt sich oft in Jahren mit wenig Einkommen: in Elternzeit, in Teilzeit, in einer Auszeit oder im ersten Jahr der Rente. Du setzt dafür ein Kreuz in der Anlage KAP.
Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Wer im Jahr voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlt, kann beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen. Das gilt vor allem, wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Der beträgt 2026 12.348 €.
Mit der Bescheinigung zieht die Bank auch über 1.000 € hinaus keine Steuer ab. Sie gilt höchstens drei Jahre. Typische Fälle sind Studierende, Menschen mit kleiner Rente und Kinder mit eigenem Vermögen.
Warum zahlst du auf Aktienfonds weniger Steuer?
Die kurze Antwort: Weil bei Aktienfonds 30 % der Erträge steuerfrei sind. Das nennt sich Teilfreistellung. Die Bank berücksichtigt sie automatisch.
Bei Investmentfonds ist ein Teil der Erträge für dich steuerfrei (§ 20 InvStG). Bei Aktienfonds, also auch bei vielen ETFs, sind es 30 %. Bei Mischfonds ist es die Hälfte davon, also 15 %.
Ein Beispiel: 1.000 € Gewinn aus einem Aktien-ETF zählen steuerlich nur mit 700 €. Liegen sie innerhalb deines Freibetrags, zahlst du ohnehin nichts. Darüber zahlst du die 26,375 % nur auf 70 % des Gewinns. Wie ein ETF funktioniert, steht auf der Seite ETF einfach erklärt.
So holst du zu viel gezahlte Steuer zurück
Die kurze Antwort: Über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung. Dort holst du einen ungenutzten Freibetrag nach, verrechnest Verluste zwischen Banken und beantragst die Günstigerprüfung.
1
Jahressteuerbescheinigungen sammeln
Jede Bank schickt dir zu Beginn des Jahres eine Bescheinigung über Erträge und abgezogene Steuer. Lade sie aus dem Online-Banking herunter.
2
Prüfen, ob sich die Erklärung lohnt
Pflicht ist die Angabe nur, wenn keine Steuer abgezogen wurde, etwa bei einem Depot im Ausland. Freiwillig lohnt sie sich bei ungenutztem Freibetrag, bei Verlusten bei einer anderen Bank oder bei einem niedrigen Steuersatz.
3
Anlage KAP ausfüllen
Trage die Werte aus den Bescheinigungen ein, die Verlustbescheinigung und, wenn passend, den Antrag auf Günstigerprüfung. Das Finanzamt erstattet die zu viel gezahlte Steuer mit dem Bescheid.
Was gilt für Ehepaare, nach einer Trennung und für Kinder?
Die kurze Antwort: Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften mit gemeinsamer Veranlagung haben 2.000 € zusammen. Nach einer Trennung braucht jede Person eigene Aufträge. Kinder haben einen eigenen Freibetrag.
Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft
Bei Zusammenveranlagung gilt ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von 2.000 €. Nutzt eine Person ihren Teil nicht aus, geht der Rest auf die andere über. Mit einem gemeinsamen Freistellungsauftrag verrechnet die Bank auch Verluste beider Partner miteinander.
Nach einer Trennung
Der gemeinsame Betrag setzt Zusammenveranlagung voraus (§ 26 EStG). Die ist nur für Jahre möglich, in denen ihr zu Beginn oder im Lauf des Jahres nicht dauernd getrennt gelebt habt.
Ab dem Folgejahr sollte jede Person eigene Freistellungsaufträge über 1.000 € erteilen. Was sich sonst bei der Steuer ändert, steht in Trennung ohne Kinder: Was Geld, Kopf und Alltag brauchen.
Kinder
Auch ein Kind hat seinen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 €. Liegt sein Einkommen unter dem Grundfreibetrag, ist eine NV-Bescheinigung möglich. Mehr dazu auf der Seite Kinderdepot.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Die Steuer auf Kapitalerträge ist eine der wenigen Stellen, an denen du mit zehn Minuten Arbeit sicher Geld sparst. Kein Risiko, keine Prognose, nur Ordnung. Gerade in Jahren mit wenig Einkommen lohnt es sich, einmal genau hinzusehen. In der Beratung sehe ich oft, dass Freistellungsaufträge noch auf ein Konto laufen, das es kaum noch gibt. Das kostet nicht viel. Aber es kostet jedes Jahr.“
Was bei der Steuer auf Kapitalerträge jetzt zählt
Die Steuer auf Kapitalerträge lässt sich nicht wegzaubern. Aber sie lässt sich auf das senken, was das Gesetz wirklich verlangt. Dafür reichen drei Handgriffe: Freistellungsaufträge passend verteilen, Verluste rechtzeitig bescheinigen lassen und in schwachen Jahren die Günstigerprüfung nutzen.
Wichtiger als die Steuer ist, wo dein Geld überhaupt liegt. Jede Anlage steht im Dreieck aus Rendite, Sicherheit und Verfügbarkeit. Laut BaFin lassen sich nur zwei davon zugleich erreichen.
Die Steuer ist die letzte Stellschraube, nicht die erste. Wie Steuern auf Kapitalerträge insgesamt funktionieren, steht auf der Seite Steuern auf Kapitalerträge.
Bevor du Geld anlegst, sollte dein Leben abgesichert sein. Darauf schauen wir gerne gemeinsam.
Wo steckt Geld in deinen Versicherungen?
Wir prüfen mit dir, ob deine Beiträge zu deinem Leben passen und wo Geld frei wird, das du für Rücklage und Vermögen nutzen kannst. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nein, wenn eine deutsche Bank die Steuer korrekt abgezogen hat. Sinnvoll ist die Angabe, wenn du deinen Freibetrag nicht ausgeschöpft hast, Verluste bei einer anderen Bank hast oder dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Pflicht ist sie bei Erträgen ohne Steuerabzug, etwa aus einem Depot im Ausland.
1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften.
Nein. Die Bank hat ab dem ersten Euro Steuer abgezogen. Die zu viel gezahlte Steuer holst du über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück. Erteile den Auftrag jetzt, damit es im laufenden Jahr nicht wieder passiert.
Nicht unbedingt. Ist dein persönlicher Steuersatz in diesem Jahr niedriger, beantragst du in der Steuererklärung die Günstigerprüfung. Dann zahlst du nur deinen persönlichen Satz auf die Erträge.
Der gemeinsame Betrag von 2.000 € gilt nur bei Zusammenveranlagung. Ab dem Jahr nach der Trennung braucht jede von euch eigene Freistellungsaufträge über höchstens 1.000 €.
Quellen: § 20 EStG, Kapitalvermögen, Sparerpauschbetrag, Verlustverrechnung, lxgesetze.de, Fassung 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 32d EStG, Steuersatz 25 % und Günstigerprüfung, lxgesetze.de, Fassung 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 43a EStG, Verlusttöpfe und Verlustbescheinigung, lxgesetze.de, Fassung 2026, geprüft am 12.10.2026 · § 44a EStG, Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung, lxgesetze.de, Fassung 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 20 InvStG, Teilfreistellung, lxgesetze.de, Fassung 2026, geprüft am 12.10.2026
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