Ein Depot ist der Ort, an dem deine Wertpapiere liegen. Wer ETFs, Aktien oder Fonds kaufen will, braucht eins. Viele schieben das jahrelang vor sich her, weil Begriffe wie Verrechnungskonto, Freistellungsauftrag oder Depotübertrag nach Papierkram klingen.
Dabei ist ein Depot schnell eröffnet. Die eigentlichen Fragen kommen später: Was kostet es wirklich, was passiert mit deinem Geld, wenn die Bank pleitegeht, wie wechselst du, und was geschieht mit dem Depot bei Trennung oder im Erbfall.
Hier steht alles dazu, mit den Regeln aus Depotgesetz und Einkommensteuergesetz, einem Rechenweg zur Steuer und Kriterien statt Banknamen. Stand: Oktober 2026.
Betrifft dich, wenn du Vermögen aufbauen willst du ins Berufsleben startest du deine Finanzen im Blick behalten möchtest du erbst
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Depot verwahrt Wertpapiere. Dazu gehört fast immer ein Verrechnungskonto, über das Käufe, Verkäufe, Dividenden und Steuern laufen.
- Deine Wertpapiere bleiben dein Eigentum, auch wenn die Bank pleitegeht. Sie sind Sondervermögen. Das Geld auf dem Verrechnungskonto schützt die Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Person und Bank, Stand: September 2026.
- Die Kosten stecken in Depotgebühr, Ordergebühr, Fremdspesen, Handelsplatzentgelt und Spread. Viele Depots kosten heute in der Führung nichts, die Order kostet oft rund 1 Euro, Stand: Oktober 2026.
- Mit einem Freistellungsauftrag bleiben 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr steuerfrei, für Ehepaare 2.000 Euro. Ohne ihn zieht die Bank sofort Steuern ab.
- Ein Depotübertrag zu einer anderen Bank ist ohne Verkauf möglich. Die Anschaffungsdaten wandern mit, damit später richtig versteuert wird.
Inhalt
- Was ist ein Depot?
- Was passiert mit deinem Geld ohne Depot?
- Wofür du ein Verrechnungskonto brauchst
- So eröffnest du ein Depot: vom Antrag bis zur ersten Order
- Was ein Depot kostet und woran du ein gutes Depot erkennst
- Was mit deinem Depot passiert, wenn die Bank pleitegeht
- Freistellungsauftrag, Verlusttöpfe und Steuerbescheinigung
- Wenn du Geld brauchst: so verkaufst du und bekommst dein Geld aufs Konto
- So wechselst du mit dem Depotübertrag zu einer anderen Bank
- Gemeinschaftsdepot: Und-Depot oder Oder-Depot für Paare
- Ein Depot für Kinder: was anders ist
- Was mit einem Depot im Erbfall passiert
- Was beim Depot als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Depot?
Die kurze Antwort: Ein Depot ist ein Konto für Wertpapiere. Auf einem Girokonto liegt Geld, in einem Depot liegen Aktien, ETFs, Fonds oder Anleihen. Die Bank verwahrt sie für dich und führt Buch darüber, was dir gehört.
Der Fachbegriff dafür ist Verwahrung. Das Depotgesetz verpflichtet die Bank, deine Wertpapiere getrennt von ihrem eigenen Bestand zu führen, so dass jederzeit erkennbar ist, wem sie gehören. Das steht in § 2 Depotgesetz und ist der Kern dessen, was ein Depot sicher macht.
Heute sind Wertpapiere fast nie mehr Papier. Die meisten liegen in der Girosammelverwahrung: Ein zentraler Verwahrer hält alle Stücke einer Sorte in einem Topf, und du besitzt einen Bruchteil davon. Bei Wertpapieren aus dem Ausland ist es oft eine Gutschrift in Wertpapierrechnung. Dann hält eine Lagerstelle im Ausland die Stücke treuhänderisch für die Bank und damit für dich.
Was ein Depot nicht ist
Ein Depot ist keine Geldanlage für sich. Es ist der Behälter. Ob du darin breit gestreute ETFs, einzelne Aktien oder Anleihen hältst, entscheidest du selbst. Mehr dazu steht auf unseren Seiten zum ETF und zum Sparplan.
Ein Depot ist auch kein Altersvorsorgevertrag. Es hat keinen Versicherungsmantel, keine Bindung und keine staatliche Förderung. Du kommst jederzeit an dein Geld, trägst aber auch die Schwankungen allein. Ab dem 1. Januar 2027 kommt mit dem Altersvorsorgedepot eine geförderte Variante dazu. Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen, die Regeln gelten ab 2027 und können sich bis dahin noch ändern. Details stehen auf der Seite zum Altersvorsorgedepot.
Ein Depot kannst du selbst führen, einem Robo-Advisor überlassen, also einem Programm, das ETFs nach einem Fragebogen mischt, oder einer Vermögensverwaltung übergeben. Je mehr du abgibst, desto höher die laufenden Kosten.
Was passiert mit deinem Geld ohne Depot?
Ohne Depot bleibt dein Erspartes auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten. Das ist für Rücklagen richtig. Die Verbraucherzentrale empfiehlt als Notgroschen zwei bis drei Nettogehälter auf einem schnell verfügbaren Konto, Stand: September 2026. Diese Guthaben schützt die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Person und Bank.
Für alles, was du länger als zehn Jahre nicht brauchst, hat Kontogeld einen Haken. Die Zinsen liegen oft unter der Teuerung. Dann wächst die Zahl auf dem Konto, aber du kannst dir weniger davon kaufen. Wertpapiere schwanken, haben über lange Zeiträume aber die höheren Renditechancen. Wie du Rücklage und Anlage aufteilst, zeigen die Seiten Notgroschen und Tagesgeld.
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht. Lisa ist 31, Projektmanagerin, und verdient 2.500 Euro netto im Monat. Nach 1.600 Euro Fixkosten bleiben ihr 900 Euro. Bisher spart sie nur auf dem Tagesgeldkonto, weil Fachbegriffe sie abschrecken. Ihr Notgroschen von drei Nettogehältern, also 7.500 Euro, bleibt dort. Für das Geld darüber hinaus will sie jetzt ein Depot eröffnen und monatlich 200 Euro in einen ETF-Sparplan stecken.
Wofür du ein Verrechnungskonto brauchst
Zu fast jedem Depot gehört ein Verrechnungskonto. Das ist ein Geldkonto, über das alles läuft, was im Depot Geld kostet oder bringt: Kaufpreise, Verkaufserlöse, Dividenden, Zinsen, Gebühren und Steuern.
Manche Banken nutzen dein Girokonto als Verrechnungskonto. Andere eröffnen automatisch ein eigenes Konto, das du nur mit deinem Referenzkonto verbinden kannst. Das Referenzkonto ist das Girokonto, auf das du Geld zurücküberweist. Das schützt dich: Auszahlungen gehen nur an dieses hinterlegte Konto.
Halte auf dem Verrechnungskonto immer etwas Puffer. Läuft ein Sparplan und das Konto ist leer, wird die Rate nicht ausgeführt. Im Januar zieht die Bank außerdem bei thesaurierenden Fonds, die Erträge nicht ausschütten, eine Steuer auf die sogenannte Vorabpauschale ein. Fehlt dafür das Geld, fordert die Bank dich auf, nachzuzahlen, und meldet den Betrag sonst dem Finanzamt. Wie die Vorabpauschale berechnet wird, steht auf der Seite Steuern auf Kapitalerträge.
Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist Geld bei der Bank, kein Wertpapier. Es fällt deshalb unter die Einlagensicherung und nicht unter den Schutz als Sondervermögen. Bei manchen Anbietern wird es verzinst, bei manchen nicht. Das ist ein echtes Vergleichskriterium, wenn dort regelmäßig größere Beträge liegen.
So eröffnest du ein Depot: vom Antrag bis zur ersten Order
Die kurze Antwort: online, in einer Stunde, mit Ausweis und Steuer-Identifikationsnummer. Die Reihenfolge ist dabei immer gleich, nur die Wege unterscheiden sich.
1
Antrag ausfüllen und Fragen zur Erfahrung beantworten
Du gibst Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf und deine Steuer-Identifikationsnummer an. Die Bank fragt außerdem nach deinen Kenntnissen und Erfahrungen mit Wertpapieren. Das schreibt das Wertpapierhandelsgesetz vor. Die Bank prüft so, ob ein Produkt für dich angemessen ist. Antworte ehrlich. Wenig Erfahrung ist kein Ausschluss, du bekommst bei riskanten Produkten nur einen Warnhinweis.
2
Legitimation: die Bank prüft, wer du bist
Nach dem Geldwäschegesetz muss die Bank dich eindeutig identifizieren, bevor die Geschäftsbeziehung beginnt. Das geht per Video-Identverfahren, bei dem du deinen Personalausweis oder Reisepass in die Kamera hältst, mit der Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises, in einer Postfiliale oder in einer Filiale der Bank. Halte ein gültiges Ausweisdokument bereit, ein abgelaufener Ausweis wird abgelehnt.
3
Zugangsdaten, Verrechnungskonto und Referenzkonto
Nach der Prüfung bekommst du deine Zugangsdaten, meist per Post und per App. Jetzt verbindest du das Depot mit deinem Referenzkonto und überweist das erste Geld auf das Verrechnungskonto. Bei vielen Anbietern dauert das Ganze nur wenige Tage.
4
Freistellungsauftrag erteilen, dann erst kaufen
Lege den Freistellungsauftrag an, bevor die ersten Erträge fließen. Erst dann richtest du deinen Sparplan ein oder gibst eine Einzelorder auf. Beim Kauf wählst du den Handelsplatz und die Orderart, etwa eine Order zum aktuellen Kurs oder mit Preisgrenze, dem Limit.
Lisa hat das an einem Sonntag im Café erledigt, mit Video-Identifikation und ihrem Girokonto als Referenzkonto. Ihren Sparplan von 200 Euro hat sie erst eingerichtet, als der Freistellungsauftrag stand.
Was ein Depot kostet und woran du ein gutes Depot erkennst
Die kurze Antwort: Ein Depot kann in der Führung nichts kosten, teuer wird es über die Orders und über Kosten, die man nicht auf der Rechnung sieht. Viele Direktbanken und Neobroker, also App-Banken für Wertpapiere, verlangen heute keine Depotgebühr. Eine Einzelorder kostet dort oft um 1 Euro, ETF-Sparpläne sind häufig gebührenfrei.
| Kostenart | Was dahinter steckt | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Depotgebühr | Jährliche Gebühr für die Verwahrung, pauschal oder als Prozentsatz vom Depotwert | Ob sie an Bedingungen hängt, etwa eine Mindestzahl an Orders |
| Ordergebühr | Preis je Kauf oder Verkauf, fest oder als Prozent vom Ordervolumen | Mindestgebühr, die bei kleinen Beträgen ins Gewicht fällt |
| Sparplan-Gebühr | Preis je Ausführung eines Sparplans | Ob alle gewünschten ETFs gebührenfrei besparbar sind |
| Handelsplatzentgelt und Fremdspesen | Kosten der Börse und fremder Stellen, die die Bank weitergibt | Ob sie in der Ordergebühr enthalten sind |
| Spread | Abstand zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs | Liquide Handelsplätze und Handelszeiten mit viel Umsatz |
| Fondskosten | Laufende Kosten des Fonds, sie stecken im Kurs | Ein niedriger Wert bei vergleichbarem Index |
| Auslandsgebühren | Kosten für ausländische Börsen und Währungstausch | Nur wichtig, wenn du dort handelst |
Ein Beispiel zeigt, warum kleine Gebühren zählen. Lisa spart 200 Euro im Monat, also 2.400 Euro im Jahr. Würde jede Sparplanausführung 1,50 Euro kosten, wären das 18 Euro im Jahr oder 0,75 Prozent ihrer Einzahlungen. Das ist mehr, als ein breit gestreuter ETF oft an laufenden Kosten hat. Bei einem gebührenfreien Sparplan fällt dieser Posten weg.
Woran du ein gutes Depot erkennst, ohne auf Namen zu schauen
Wir nennen keine Banken. Die Kriterien sind wichtiger, weil sich Preise und Angebote ständig ändern. Diese Punkte helfen beim Vergleich:
- Die Depotbank hat ihren Sitz in der EU, und du weißt, welche Bank dein Depot tatsächlich führt. Bei manchen Apps ist die App nur der Vermittler, das Depot liegt bei einer Partnerbank.
- Die Kosten für Order, Sparplan, Handelsplatz und Fremdspesen stehen klar im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Es gibt mehrere Handelsplätze, mindestens eine große Börse mit langen Handelszeiten.
- Die Bank führt die Steuer für dich ab, verrechnet Verluste und stellt eine Steuerbescheinigung aus. Das tun Banken in Deutschland automatisch, ausländische meist nicht.
- Gemeinschaftsdepot, Kinderdepot und Vollmachten sind möglich, wenn du sie brauchst.
Ein Wort zu ausländischen Depots: Eine Bank ohne deutsche Niederlassung führt keine Abgeltungsteuer ab. Dann musst du alle Erträge selbst in der Steuererklärung angeben, auch die Vorabpauschale. Das ist erlaubt, aber aufwendig.
Was mit deinem Depot passiert, wenn die Bank pleitegeht
Die kurze Antwort: Deine Wertpapiere sind weiter deine. Sie gehören nicht zum Vermögen der Bank, sondern sind Sondervermögen. Im Insolvenzfall kannst du verlangen, dass sie herausgegeben oder auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen werden. Juristisch heißt das Aussonderung.
Bei ETFs wirkt der Schutz sogar doppelt. Das Depot ist Sondervermögen gegenüber der Bank, und das Fondsvermögen ist Sondervermögen gegenüber der Fondsgesellschaft. Geht der Anbieter des ETF pleite, gehören die Aktien im Fonds weiter den Anlegerinnen und Anlegern.
Für das Geld auf dem Verrechnungskonto greift die gesetzliche Einlagensicherung: bis 100.000 Euro je Person und Bank, Stand: September 2026. Viele Banken sind zusätzlich in freiwilligen Sicherungssystemen. Liegt das Verrechnungskonto bei einer Bank im EU-Ausland, schützt die Einlagensicherung dieses Landes, ebenfalls mindestens bis 100.000 Euro.
Und wenn Wertpapiere fehlen, weil die Bank sie verbotenerweise verliehen oder veruntreut hat? Dann gibt es zwei Ebenen. Das Depotgesetz gibt dir in § 32 ein Vorrecht in der Insolvenz, du wirst aus den vorhandenen Stücken derselben Art vorrangig bedient. Für den Rest greift die gesetzliche Anlegerentschädigung. Sie ersetzt 90 Prozent des Schadens, höchstens 20.000 Euro je Person, nach dem Anlegerentschädigungsgesetz.
Kursverluste sind kein Fall für den Schutz
Weder die Einlagensicherung noch die Anlegerentschädigung zahlt, wenn deine Aktien oder ETFs an Wert verlieren. Der Schutz greift nur, wenn die Bank das Verwahrte nicht zurückgeben kann. Das Risiko der Börse bleibt bei dir. Darum gehört ins Depot nur Geld, das du lange nicht brauchst.
Achte bei manchen Angeboten auf zwei Feinheiten. Bei Bruchstücken, also Anteilen kleiner als ein ganzes Wertpapier, die bei Sparplänen entstehen, hält die Bank diese oft treuhänderisch für dich. Und manche Bedingungen erlauben der Bank, deine Wertpapiere gegen Gebühr zu verleihen. Das steht in den Bedingungen und lässt sich bei vielen Banken ausschließen.
Freistellungsauftrag, Verlusttöpfe und Steuerbescheinigung
Die kurze Antwort: Die Bank zieht von Gewinnen und Erträgen automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer ab, dazu 5,5 Prozent davon als Solidaritätszuschlag und, wenn du in der Kirche bist, 8 oder 9 Prozent davon als Kirchensteuer. Mit einem Freistellungsauftrag bleiben die ersten 1.000 Euro im Jahr frei.
Der Freistellungsauftrag
Der Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an deine Bank, bis zu einem Betrag keine Steuer abzuziehen. Er nutzt den Sparer-Pauschbetrag aus § 20 Absatz 9 Einkommensteuergesetz: 1.000 Euro im Jahr für Einzelne, 2.000 Euro für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, die zusammen veranlagt werden. Die Beträge gelten seit 2023.
Ohne Steuer-Identifikationsnummer ist der Auftrag unwirksam, so steht es in § 44a Einkommensteuergesetz. Bei einem gemeinsamen Auftrag braucht die Bank beide Nummern. Du kannst den Betrag auf mehrere Banken verteilen, insgesamt aber nicht mehr als den Pauschbetrag. Hast du ihn vergessen, ist das Geld nicht verloren. Du holst die zu viel gezahlte Steuer mit der Anlage KAP in der Steuererklärung zurück.
Lisa hat ihren Pauschbetrag aufgeteilt: 200 Euro bei der Bank mit dem Tagesgeldkonto für die Zinsen, 800 Euro bei der neuen Depotbank. Wer ein sehr niedriges Einkommen hat, zum Beispiel Studierende, kann statt des Freistellungsauftrags eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt bekommen. Sie gilt höchstens drei Jahre.
Rechenweg: so viel Steuer zahlt Lisa beim Verkauf
Stell dir vor: Lisa verkauft in einigen Jahren ETF-Anteile mit 3.000 Euro Gewinn. Ihr ETF ist ein Aktienfonds mit mehr als 50 Prozent Aktien. Dafür sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, die Teilfreistellung. Die Rechnung sieht so aus:
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Gewinn aus dem Verkauf | 3.000,00 Euro |
| minus 30 Prozent Teilfreistellung | 2.100,00 Euro |
| minus freier Rest des Freistellungsauftrags bei der Depotbank | 1.300,00 Euro |
| 25 Prozent Abgeltungsteuer | 325,00 Euro |
| 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer | 17,88 Euro |
| Steuer insgesamt, ohne Kirchensteuer | 342,88 Euro |
Grundlage sind die Werte für 2026: Abgeltungsteuer und Teilfreistellung laut Einkommensteuer- und Investmentsteuergesetz, Sparer-Pauschbetrag laut § 20 Einkommensteuergesetz. Der Rechenweg ist vereinfacht, eine schon gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale würde den Gewinn noch mindern.
Verlusttöpfe: wie die Bank Verluste verrechnet
Verkaufst du etwas mit Verlust, merkt sich die Bank das in einem Verlusttopf. Es gibt zwei. Verluste aus Aktien dürfen nach § 20 Absatz 6 Einkommensteuergesetz nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Alle anderen Verluste, etwa aus ETFs, landen im allgemeinen Topf und werden mit allen Erträgen verrechnet.
Die Töpfe gelten nur bei dieser einen Bank. Hast du bei Bank A Verluste und bei Bank B Gewinne, beantragst du bis zum 15. Dezember bei Bank A eine Verlustbescheinigung. Mit ihr verrechnet das Finanzamt beides über die Steuererklärung. Das steht in § 43a Absatz 3 Einkommensteuergesetz. Ehepaare mit gemeinsamem Freistellungsauftrag bekommen am Jahresende automatisch eine Verlustverrechnung über beide Depots.
Die Steuerbescheinigung
Einmal im Jahr bekommst du von der Bank eine Jahressteuerbescheinigung nach amtlichem Muster. Sie zeigt Erträge, abgezogene Steuern, genutzten Freistellungsauftrag und Verlusttöpfe. Gesetzlich muss die Bank sie nach § 45a Einkommensteuergesetz auf Verlangen ausstellen, die meisten schicken sie automatisch ins Postfach.
Du brauchst sie, wenn du Steuer zurückholen willst: bei vergessenem Freistellungsauftrag, bei Verlusten über mehrere Banken, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt und du die Günstigerprüfung beantragst, oder wenn auf ausländische Dividenden Quellensteuer einbehalten wurde. Bewahre sie zusammen mit deinen Steuerunterlagen auf.
Wenn du Geld brauchst: so verkaufst du und bekommst dein Geld aufs Konto
Die kurze Antwort: Du verkaufst über die App oder das Online-Banking, das Geld landet auf dem Verrechnungskonto, und von dort überweist du es auf dein Referenzkonto. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht.
Beim Verkauf wählst du Handelsplatz und Orderart. Bei einer Order ohne Limit wird zum nächsten Kurs verkauft. Mit einem Limit legst du fest, zu welchem Preis du mindestens verkaufen willst. Die Gutschrift auf dem Verrechnungskonto kommt in der Regel nach zwei Börsentagen. Die Steuer ist dann schon abgezogen.
Plane größere Entnahmen frühzeitig. Fällt der Markt gerade, musst du sonst mehr Anteile verkaufen. Dafür ist der Notgroschen da: Er fängt kurzfristige Ausgaben auf, damit das Depot weiterlaufen kann.
Willst du nur deinen Sparplan pausieren, etwa in einer Elternzeit oder einem Sabbatical, geht das meist mit wenigen Klicks. Die Anteile bleiben liegen, und du startest wieder, wenn es passt. Das ist eine bewusste Entscheidung, kein Scheitern.
So wechselst du mit dem Depotübertrag zu einer anderen Bank
Die kurze Antwort: Du eröffnest das neue Depot und beauftragst dort den Übertrag. Deine Wertpapiere werden umgebucht, nicht verkauft. Es entsteht also keine Steuer, und du bist keinen Tag aus dem Markt.
Beim Übertrag muss die alte Bank der neuen die Anschaffungsdaten mitteilen, also wann du was zu welchem Preis gekauft hast. So schreibt es § 43a Absatz 2 Einkommensteuergesetz vor. Fehlen die Daten, etwa bei sehr alten Käufen, rechnet die neue Bank beim Verkauf mit einer Ersatzgröße: 30 Prozent des Verkaufserlöses gelten dann als Gewinn. Das kann teuer werden. Du kannst die Steuer über die Steuererklärung korrigieren, wenn du alte Abrechnungen hast.
Für den Übertrag selbst darf die abgebende Bank kein eigenes Entgelt verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof 2004 entschieden. Kosten fremder Stellen, etwa einer Lagerstelle im Ausland, können trotzdem anfallen. Ein Übertrag dauert meist einige Tage bis wenige Wochen.
Drei Dinge gehen beim Übertrag gern unter. Der Verlusttopf wandert nur mit, wenn du das Depot vollständig überträgst und das ausdrücklich so beauftragst. Bruchstücke lassen sich oft nicht übertragen, die alte Bank verkauft sie dann. Und Sparpläne, Freistellungsauftrag und Daueraufträge musst du bei der neuen Bank neu einrichten. Den Freistellungsauftrag bei der alten Bank kannst du auf den bereits genutzten Betrag senken.
Wichtig ist der Unterschied zur Übertragung auf eine andere Person. Gehen Wertpapiere auf das Depot eines anderen Menschen, gilt das steuerlich zunächst als Verkauf. Nur wenn du der Bank mitteilst, dass es eine Schenkung oder ein Erbe ist, entsteht keine Abgeltungsteuer. Die Bank meldet die unentgeltliche Übertragung dann dem Finanzamt, so steht es in § 43 Absatz 1 Einkommensteuergesetz.
Gemeinschaftsdepot: Und-Depot oder Oder-Depot für Paare
Die kurze Antwort: Ein Gemeinschaftsdepot gehört zwei Menschen gemeinsam. Beim Oder-Depot darf jede Person allein kaufen und verkaufen, beim Und-Depot nur beide zusammen.
| Frage | Oder-Depot | Und-Depot |
|---|---|---|
| Wer darf verfügen? | Jede Person allein | Nur beide gemeinsam |
| Im Alltag | Bequem, wenige Absprachen nötig | Jede Order braucht beide Zustimmungen |
| Bei einer Trennung | Eine Person kann alles verkaufen und abheben | Niemand kann allein über das Depot verfügen |
| Wenn eine Person stirbt | Die andere kann vorerst weiter verfügen | Die Erbinnen und Erben müssen mitwirken |
| Freistellungsauftrag | Gemeinsam bis 2.000 Euro, wenn ihr verheiratet seid | Gemeinsam bis 2.000 Euro, wenn ihr verheiratet seid |
Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften ist ein gemeinsamer Freistellungsauftrag möglich. Unverheiratete Paare können keinen gemeinsamen Auftrag erteilen. Bei ihnen zieht die Bank auf einem Gemeinschaftsdepot zunächst Steuer ab, die sich jede Person über die Steuererklärung zurückholt. Manche Banken bieten Unverheirateten deshalb gar kein Gemeinschaftsdepot an.
Denk auch an die Schenkungsteuer. Zahlt eine Person mehr ein als die andere, kann das als Schenkung gelten. Ehepartnerinnen und Ehepartner haben dafür 500.000 Euro Freibetrag in zehn Jahren, unverheiratete Partnerinnen und Partner nur 20.000 Euro. So steht es in § 16 Erbschaftsteuergesetz. Darum empfehlen wir gerade für die eigene Altersvorsorge meist getrennte Depots. Dann ist auch bei einer Trennung klar, was wem gehört.
Ein Depot für Kinder: was anders ist
Die kurze Antwort: Ein Kinderdepot läuft auf den Namen des Kindes, die Eltern verwalten es als gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter. Das Geld darin gehört dem Kind. Eine Einzahlung ist eine Schenkung, die man nicht einfach zurücknehmen kann.
Das Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro und kann zusätzlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommen, wenn es sonst kein Einkommen hat. Mit 18 verfügt das Kind allein über das Depot. Alles Weitere, auch zu Kindergeld, BAföG und der Frage, ob ein Depot auf den Namen der Eltern besser passt, steht auf der Seite Kinderdepot.
Was mit einem Depot im Erbfall passiert
Die kurze Antwort: Das Depot fällt in den Nachlass. Die Bank sperrt es für Verfügungen, bis die Erbinnen und Erben sich ausgewiesen haben, und meldet den Bestand dem Finanzamt. Die Wertpapiere werden nicht automatisch verkauft.
Sobald die Bank vom Tod erfährt, muss sie dem Finanzamt innerhalb eines Monats mitteilen, was im Depot und auf den Konten lag. So steht es in § 33 Erbschaftsteuergesetz. Als Nachweis verlangt sie einen Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Einen Erbschein darf die Bank nicht in jedem Fall verlangen, wenn das Erbrecht anders klar belegt ist. Das hat der Bundesgerichtshof 2013 entschieden.
Danach haben die Erbinnen und Erben die Wahl: Wertpapiere verkaufen oder auf ein eigenes Depot übertragen. Die Übertragung gilt nicht als Verkauf, wenn der Bank der Erbfall mitgeteilt ist. Die Anschaffungsdaten der verstorbenen Person werden übernommen. Erbschaftsteuer fällt nur an, wenn der Wert über dem Freibetrag liegt: 500.000 Euro für Ehepartnerinnen und Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkelkinder, laut § 16 Erbschaftsteuergesetz, Stand: Oktober 2026.
Eine Vollmacht über den Tod hinaus hilft in der Zeit bis zum Erbschein. Damit kann eine Vertrauensperson sofort Rechnungen zahlen oder das Depot verwalten. Lege sie direkt bei der Bank an, viele Banken erkennen nur ihre eigenen Formulare zuverlässig an. Wer selbst erbt, findet mehr dazu unter Erbschaft.
Was beim Depot als Nächstes zählt
Ein Depot ist kein großes Projekt. Es ist ein Werkzeug, das einmal sauber eingerichtet werden will: Notgroschen auf dem Tagesgeld, ein Depot mit klaren Kosten, ein Freistellungsauftrag, der zur Aufteilung deiner Konten passt, und ein Sparplan, der zu deinem Monat passt.
Danach kommt es auf die Pflege an. Einmal im Jahr lohnt der Blick auf die Steuerbescheinigung, auf die Kosten und darauf, ob dein Depot noch zu deinem Leben passt. Neue Partnerschaft, ein Kind, ein Sabbatical oder ein Jobwechsel ändern oft, wie viel du sparen willst und wer Zugriff haben soll.
Lisa hat für sich entschieden, klein anzufangen und zu verstehen, bevor sie mehr macht. Das ist ein guter Weg. Wenn du deine Aufteilung zwischen Rücklage, Depot und Vorsorge einmal gemeinsam durchgehen willst, findest du uns hier: Beratung.
Lass uns dein Depot einmal gemeinsam durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Wertpapiere im Depot sind Sondervermögen und gehören dir, nicht der Bank. Der Insolvenzverwalter muss sie herausgeben oder auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen. Das Geld auf dem Verrechnungskonto schützt die Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Person und Bank. Fehlen Wertpapiere, weil die Bank sie veruntreut hat, ersetzt die Anlegerentschädigung 90 Prozent, höchstens 20.000 Euro.
Gebt der Bank die Sterbeurkunde und weist euch mit Erbschein oder eröffnetem notariellem Testament als Erbinnen und Erben aus. Danach könnt ihr die Wertpapiere verkaufen oder auf eigene Depots übertragen lassen. Die Übertragung gilt nicht als Verkauf, die Anschaffungsdaten werden übernommen.
Bei einem Oder-Depot ja, jede Person darf allein verfügen. Sprich mit der Bank, ob ihr das Depot in ein Und-Depot umwandeln könnt, dann sind für jede Order beide Unterschriften nötig. Die Aufteilung des Vermögens selbst klärt ihr untereinander oder mit rechtlicher Hilfe.
Nein. Die Bank hat Steuer abgezogen, die du über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholst. Du brauchst dafür die Jahressteuerbescheinigung der Bank. Für das laufende Jahr kannst du den Freistellungsauftrag jederzeit noch anlegen.
Nein. Mit einem Depotübertrag werden die Wertpapiere umgebucht, ohne Verkauf und ohne Steuer. Die alte Bank darf dafür kein eigenes Entgelt verlangen. Sparpläne und Freistellungsauftrag musst du bei der neuen Bank neu einrichten. Den Verlusttopf nimmst du nur bei einem vollständigen Übertrag mit.
So viele du willst. Achte nur darauf, dass deine Freistellungsaufträge zusammen nicht mehr als 1.000 Euro ergeben, als Ehepaar 2.000 Euro. Verluste bei der einen Bank verrechnest du mit Gewinnen bei der anderen über eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember und die Steuererklärung.
Das ist meist die Steuer auf die Vorabpauschale. Sie fällt bei Fonds an, die ihre Erträge nicht ausschütten, und wird einmal im Jahr vom Verrechnungskonto eingezogen. Solange dein Freistellungsauftrag reicht, bleibt sie steuerfrei. Später verkaufst du dafür mit weniger Steuer, weil die Vorabpauschale angerechnet wird.
Quellen: Verbraucherzentrale: ETF für Anfänger, die häufigsten Fragen, Stand 26.08.2025, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: §§ 20, 43, 43a, 44a und 45a EStG, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: §§ 2 und 32 Depotgesetz, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: §§ 16 und 33 Erbschaftsteuergesetz, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 11 Geldwäschegesetz, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Depot
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Fragt bei der nächsten Vorsorgeprüfung nach Depots im Haushalt. Freistellungsaufträge sind oft falsch verteilt oder fehlen ganz.
- Paare mit Oder-Depot freuen sich über einen ruhigen Hinweis auf Trennung, Schenkungsteuer und Vollmacht über den Tod hinaus.
- Wer gerade erbt, hat viele Fragen zum geerbten Depot. Ein Gespräch zu diesem Zeitpunkt hilft sehr.
