Zum Inhalt springen
Was zählt.Der Ratgeber von FemininFinance
Lebensphasen

Arbeit und Einkommen

BerufsstartJobwechselTeilzeitJobverlustAuszeitSelbstständig

Liebe und Partnerschaft

ZusammenziehenHeiratTrennungVerwitwetOhne Trauschein

Kinder und Familie

KinderwunschKindZweites KindKindervorsorgeAlleinerziehendPatchworkKinder und GeldVolljährigLeeres Nest

Gesundheit und Fürsorge

KrankLanger AusfallPflegeEigene Pflege

Rente und Alter

RenteRuhestandNachlass

Vermögen

VermögenMehr EinkommenEigenheimKapitalanlageErbe

Finanzorganisation

Finanzen im BlickBudgetplanerKontenmodell
Alle auf einen Blick
System trippelnSo ist der Ratgeber gedacht
Wenn ihr zusammenzieht
Kosten teilen als Paar: Illustration zum Thema

Kosten teilen als Paar: was bei ungleichem Gehalt fair ist

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Ihr zieht zusammen, und die erste Miete steht an. Halbe-halbe fühlt sich gerecht an, solange ihr ähnlich verdient. Sobald eine Person deutlich mehr verdient, wird aus der einfachen Rechnung eine Frage: Wie teilt ihr eure Kosten als Paar fair auf?

Hier liest du die drei üblichen Wege, gerechnet an einem Beispiel. Und du liest, was in keiner der drei Rechnungen steht: Zeit, Steuerklasse, Rente und das, was nach einer Trennung zählt.

Betrifft dich, wenn ihr zusammenzieht ihr heiratet du deine Arbeitszeit reduzierst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest

Hier geht es nur um die Frage, wer wie viel zahlt

Wie ihr eure Konten dafür einrichtet, steht im Artikel Geld in der Partnerschaft: vier Irrtümer und drei Konten. Mietvertrag und Versicherungen beim Zusammenziehen findest du in Zusammenziehen: Miete, Versicherungen und Kosten fair regeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt drei übliche Wege: halbe-halbe, nach Einkommen oder gleicher Rest. Bei ungleichem Einkommen führen sie zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.
  • Halbe-halbe belastet die Person mit weniger Einkommen am stärksten. Nach Einkommen behält jede Person den gleichen Anteil ihres Nettos. Beim gleichen Rest bleibt beiden derselbe Betrag frei.
  • Fair ist eine Aufteilung erst, wenn auch Zeit und Vorsorge mitgedacht sind. Wer weniger arbeitet, um mehr Familienarbeit zu machen, verliert Rente.
  • Verheiratete sollten mit dem Netto aus Steuerklasse IV rechnen. Steuerklasse V lässt ein Gehalt kleiner wirken, als es übers Jahr ist.
  • Ohne Trauschein werden laufende Kosten nach einer Trennung in der Regel nicht ausgeglichen. Wer den Alltag zahlt, während der andere Vermögen aufbaut, geht leer aus.

So gehst du vor

  • Schreibt eure gemeinsamen Kosten auf: Miete, Nebenkosten, Strom, Internet, Lebensmittel, Haushalt.
  • Rechnet alle drei Wege mit euren echten Netto-Zahlen durch, bevor ihr euch entscheidet.
  • Legt fest, wann ihr neu rechnet, etwa bei Gehaltssprung, Teilzeit oder Kind.
  • Sprecht darüber, wer welche Altersvorsorge hat, nicht allein darüber, wer die Miete zahlt. Hilfe dazu: Was Teilzeit deine Rente kostet.
  • Prüft gemeinsam, ob jede von euch allein gut abgesichert ist. Gern mit uns in der Beratung.
Inhalt
  1. Was heißt fair, wenn ihr unterschiedlich viel verdient?
  2. Welche Wege gibt es, gemeinsame Kosten zu teilen?
  3. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  4. Warum reicht eine Rechnung in Euro nicht aus?
  5. Was ändert sich, wenn ihr verheiratet seid?
  6. Was gilt, wenn ihr nicht verheiratet seid?
  7. Gemeinsames Konto oder getrennte Konten?
  8. Was tust du jetzt?
  9. Häufig gestellte Fragen

Was heißt fair, wenn ihr unterschiedlich viel verdient?

Die kurze Antwort: Fair heißt nicht gleich viel zahlen. Fair heißt, dass beide nach der Aufteilung ein Leben haben, das zu ihrem Einkommen passt, und dass keiner von beiden still Rente oder Rücklage verliert.

Ihr zieht zusammen. Damit ändern sich zwei Dinge auf einmal. Viele Kosten sinken, weil ihr sie teilt. Und es entsteht eine neue Frage, die vorher niemand stellen musste: Wer zahlt was?

Solange beide ähnlich verdienen, ist die Antwort leicht. Bei einem deutlichen Unterschied entscheidet die Rechenregel darüber, wie viel jeder Person im Monat für sich bleibt. Und wie viel sie sparen kann.

Dazu kommt etwas, das in keiner Kontoübersicht steht. Wer weniger verdient, arbeitet oft weniger Stunden, und zwar häufig, weil diese Person mehr Familien- oder Hausarbeit übernimmt. Eine faire Aufteilung schaut deshalb auf Euro und auf Zeit.

Welche Wege gibt es, gemeinsame Kosten zu teilen?

Die kurze Antwort: Drei. Ihr zahlt gleich viel, ihr zahlt im Verhältnis eurer Einkommen, oder ihr zahlt so, dass beiden derselbe Betrag frei bleibt.

1

Halbe-halbe

Jede Person zahlt die Hälfte der gemeinsamen Kosten. Das ist einfach und transparent. Bei ungleichen Einkommen trägt die Person mit weniger Geld aber einen viel größeren Teil ihres Nettos.

2

Nach Einkommen

Jede Person zahlt im Verhältnis ihres Nettos. Wer 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens hat, zahlt 60 Prozent der Kosten. Beiden bleibt danach derselbe Anteil ihres Gehalts, in Euro aber unterschiedlich viel.

3

Gleicher Rest

Ihr legt rechnerisch beide Gehälter zusammen, zieht die gemeinsamen Kosten ab und teilt den Rest gleich. Beiden bleibt derselbe Betrag frei. Das kommt einem gemeinsamen Topf am nächsten, auch ohne gemeinsames Konto.

Keiner der drei Wege ist falsch. Sie stehen für drei verschiedene Vorstellungen von Gerechtigkeit. Halbe-halbe sagt: Wir sind zwei Einzelne, die eine Wohnung teilen. Der gleiche Rest sagt: Wir sind ein Haushalt. Der Weg nach Einkommen liegt dazwischen.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin und schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
  • Mit 31Lisa arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto. Sie wohnt allein zur Miete.
  • Stell dir vor · 31Lisa zieht mit ihrem Freund zusammen. Er verdient 2.000 Euro netto. Die gemeinsamen Kosten liegen bei 1.900 Euro im Monat: 1.300 Euro Warmmiete und 600 Euro für Strom, Internet, Lebensmittel und Haushalt.
  • Im Beispiel jetzt · 31Die beiden setzen sich an einem Sonntag ins Café und rechnen die drei Wege durch.

Das Einkommen ihres Freundes und die gemeinsamen Kosten sind Annahmen im Beispiel. Zusammen haben die beiden 4.500 Euro netto. Lisa bringt davon gut 55 Prozent mit, ihr Freund knapp 45 Prozent.

WegLisa zahltFreund zahltLisa bleibenFreund bleiben
Halbe-halbe950 €950 €1.550 €1.050 €
Nach Einkommen1.056 €844 €1.444 €1.156 €
Gleicher Rest1.200 €700 €1.300 €1.300 €

Bei halbe-halbe bleiben Lisa 500 Euro mehr als ihrem Freund. Nach Einkommen sind es knapp 290 Euro mehr. Beim gleichen Rest haben beide 1.300 Euro für sich.

Lisa merkt, dass ihr der Weg nach Einkommen am ehesten gerecht vorkommt. Sie spart weiter für ihre eigene Rücklage, und ihr Freund kann das auch. Den gleichen Rest heben sie sich für später auf, für den Fall, dass einer von beiden für ein Kind kürzer tritt.

Was die Tabelle nicht zeigt: Wie viel jede Person von ihrem Rest spart. Bleiben dem Freund nach halbe-halbe nur 1.050 Euro, wird er kaum etwas zurücklegen können. Das ist in einer Partnerschaft auch Lisas Problem.

Warum reicht eine Rechnung in Euro nicht aus?

Die kurze Antwort: Weil Einkommen oft deshalb ungleich ist, weil Zeit ungleich verteilt ist. Wer weniger arbeitet, um sich um Haushalt, Kinder oder Angehörige zu kümmern, zahlt das später mit weniger Rente.

Stell dir vor, Lisa reduziert ein paar Jahre später für ein Kind auf Teilzeit, und ihr Netto sinkt auf 1.800 Euro. Das ist eine Annahme im Beispiel. Nach Einkommen zahlt sie dann 900 Euro, ihr Freund 1.000 Euro. Beiden bleiben 900 und 1.000 Euro.

Auf den ersten Blick ist das fair. Auf den zweiten Blick nicht ganz. Lisa sammelt in der Teilzeit weniger Rentenpunkte, ihr Freund nicht. Die Lücke in ihrer Altersvorsorge taucht in keiner Monatsrechnung auf. Sie zeigt sich erst Jahrzehnte später.

Eine faire Aufteilung gleicht das aus. Zum Beispiel, indem die Person mit mehr Einkommen einen festen Betrag in die Altersvorsorge der anderen zahlt. Was eine Teilzeit an Rente kostet, steht in Was Teilzeit deine Rente kostet und was sie dir zurückgibt.

Tipp

Rechnet aus, wer wie viel zahlt, und dann, wer wie viel sparen kann. Steht bei einer Person unter dem Strich kein Euro für Rücklage und Altersvorsorge, ist die Aufteilung nicht fair, egal welcher Weg es ist.

Diese Frage lohnt sich besonders, sobald einer von euch weniger arbeitet. Dann ändert sich das Einkommen heute und das, was jede Person im Alter hat.

Was ändert sich, wenn ihr verheiratet seid?

Die kurze Antwort: Das Splitting senkt eure gemeinsame Steuer, und zwar umso mehr, je ungleicher ihr verdient. Bei den Steuerklassen III und V sieht das Netto der Person mit weniger Einkommen aber kleiner aus, als es übers Jahr gerechnet ist.

Beim Ehegattensplitting wird euer gemeinsames Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und dann verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG). Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für eine Person und bei 24.696 Euro für ein Ehepaar.

Der Vorteil ist umso größer, je ungleicher eure Einkommen sind. Das hat eine Kehrseite. Es lohnt sich steuerlich wenig, wenn die Person mit dem kleineren Einkommen ihre Stunden aufstockt. Nach einer Trennung fällt der Vorteil ab dem Jahr nach dem Trennungsjahr weg (§ 26 EStG).

Für eure Aufteilung ist die Steuerklasse wichtig. In Steuerklasse V wird jeden Monat viel Lohnsteuer abgezogen. Die gemeinsame Jahressteuer bleibt gleich, nur das Netto der Person in Klasse V wirkt kleiner. Bei ähnlichem Einkommen passt IV/IV. Bei großem Unterschied senken III/V oder IV mit Faktor die monatliche Lohnsteuer.

Rechnet ihr nach Einkommen und nehmt dabei das Netto aus Klasse V, zahlt diese Person zwar weniger. Ihr Gehalt wird aber kleingerechnet. Fairer ist es, mit dem Netto aus IV/IV zu rechnen oder die Steuerersparnis gemeinsam zu verteilen.

Achtung bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Sie hängen ganz oder teilweise vom Netto ab. Klasse V kann sie mindern. Wie das beim Elterngeld wirkt, steht in Elterngeld: der größte Hebel liegt vor der Schwangerschaft.

Auch beim Sparen gilt für Verheiratete etwas Besonderes. Zusammen veranlagt habt ihr einen gemeinsamen Sparerpauschbetrag von 2.000 Euro im Jahr. Nutzt eine Person ihren Anteil nicht aus, geht der Rest auf die andere über.

Was gilt, wenn ihr nicht verheiratet seid?

Die kurze Antwort: Dann gibt es nach einer Trennung meist keinen Ausgleich für laufende Kosten. Was jede Person bezahlt hat, ist weg. Was sie aufgebaut hat, gehört ihr.

Beiträge zu Miete, Haushalt und Alltag sind nach einer Trennung unverheirateter Paare grundsätzlich nicht ausgleichspflichtig (BGH, XII ZR 179/05). Nur in Ausnahmen gibt es einen Ausgleich. Dafür müssen die Beiträge deutlich über das tägliche Zusammenleben hinausgehen und das Vermögen des anderen messbar erhöht haben.

Das hat Folgen für die Aufteilung. Stell dir vor, eine Person zahlt die Miete und den Einkauf. Die andere zahlt die Rate für eine Wohnung, die nur auf ihren Namen im Grundbuch steht. Nach einer Trennung hat die eine nichts, die andere eine Wohnung. Eigentum hat, wer im Grundbuch steht.

Bei Verheirateten ist das anders. Dort fließt das, was in der Ehe dazugewonnen wurde, in den Zugewinnausgleich. Ohne Trauschein schützt dich nur, was du selbst auf deinen Namen aufbaust.

Der häufigste Denkfehler: „Wer mehr verdient, zahlt mehr, damit ist es fair.“ Das stimmt für die Monatsrechnung. Es übersieht aber, was jede Person mit ihrem Rest macht. Wenn eine Person den Alltag trägt und die andere Vermögen bildet, entsteht über Jahre ein großer Unterschied. Ohne Trauschein bleibt er auch nach einer Trennung bestehen.

Gemeinsames Konto oder getrennte Konten?

Die kurze Antwort: Ein gemeinsames Konto für gemeinsame Kosten ist praktisch. Euer Gehalt und eure Rücklage gehören zusätzlich auf Konten mit eurem eigenen Namen.

Bei einem Gemeinschaftskonto kann meist jede Person allein über das Geld verfügen. Für einen Dispo haftet ihr beide. Ein Gemeinschaftskonto kann auch kein P-Konto werden. Wird es wegen Schulden einer Person gepfändet, bleibt der anderen nur ein Monat, um ihren Anteil zu retten.

Bei Verheirateten verpflichten Geschäfte für den normalen Lebensbedarf der Familie beide, auch wenn nur eine Person unterschreibt (§ 1357 BGB). Das endet, sobald ihr getrennt lebt.

Wie ihr eure Konten so einrichtet, dass die Aufteilung automatisch läuft, steht im Kontenmodell mit vier Konten. Dort gibt es auch die Variante für Paare.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Paare fragen mich oft, welcher Weg der richtige ist. Meine Gegenfrage lautet: Wer von euch hätte nach zehn Jahren weniger, wenn ihr euch trennt? Wer diese Frage ehrlich beantwortet, findet meist schnell die passende Aufteilung. Geld in der Beziehung ist selten ein Rechenproblem. Es ist eine Frage, ob beide wissen, wofür sie gemeinsam zahlen und was jede für sich behält.“

Was tust du jetzt?

Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wie groß der Unterschied bei euch ist und wer von euch Zeit für die Familie aufbringt.

1

Das kannst du so lassen

Ihr verdient ähnlich viel, beide sparen für sich, und keiner arbeitet für die Familie kürzer. Dann ist halbe-halbe fair und einfach. Rechnet einmal im Jahr nach.

2

Wenn eine Person deutlich mehr verdient

Wechselt zur Aufteilung nach Einkommen. Prüft danach, ob beide noch etwas für Rücklage und Altersvorsorge übrig haben.

3

Wenn eine Person für die Familie kürzer tritt

Rechnet mit dem gleichen Rest oder vereinbart einen festen Beitrag in ihre Altersvorsorge. Schreibt die Absprache auf.

4

Wenn ihr verheiratet seid und III/V habt

Rechnet eure Aufteilung mit dem Netto aus IV/IV. Prüft vor Elterngeld oder Krankengeld, welche Steuerklasse dann besser passt.

5

Wenn ihr nicht verheiratet seid und eine Person Vermögen aufbaut

Sorgt dafür, dass beide etwas auf den eigenen Namen aufbauen. Bei einer gemeinsamen Immobilie gehören beide ins Grundbuch oder ihr regelt den Ausgleich schriftlich.

Seid ihr beide gleich gut abgesichert?

Wir legen eure Einkommen, Verträge und Vorsorge nebeneinander und zeigen euch, wo eine von euch weniger geschützt ist. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Absicherung prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich verdiene weniger als mein Freund. Muss ich trotzdem die Hälfte der Miete zahlen?

Nein, ihr könnt die Aufteilung frei vereinbaren. Eine Möglichkeit ist die Aufteilung nach Einkommen: Wer 60 Prozent des gemeinsamen Nettos verdient, zahlt 60 Prozent der gemeinsamen Kosten. Rechtlich gilt aber gegenüber dem Vermieter, was im Mietvertrag steht.

Was ist fairer: nach Einkommen teilen oder gleich viel übrig behalten?

Das hängt davon ab, ob ihr euch als zwei Einzelne oder als ein Haushalt seht. Nach Einkommen bleibt beiden derselbe Anteil ihres Nettos. Beim gleichen Rest bleibt beiden derselbe Betrag. Arbeitet eine Person für die Familie weniger, passt der gleiche Rest meist besser.

Wir sind verheiratet und ich habe Steuerklasse V. Mit welchem Netto rechnen wir?

Am fairsten mit dem Netto aus Steuerklasse IV. In Klasse V wird monatlich mehr Lohnsteuer abgezogen, die gemeinsame Jahressteuer ist aber gleich. Sonst wirkt dein Gehalt kleiner, als es ist.

Wir sind nicht verheiratet und ich zahle die Miete, er die Rate für seine Wohnung. Bekomme ich nach einer Trennung etwas zurück?

In der Regel nicht. Laufende Kosten wie Miete und Haushalt werden bei unverheirateten Paaren nach einer Trennung grundsätzlich nicht ausgeglichen. Eigentum hat, wer im Grundbuch steht. Regelt so etwas darum vorher schriftlich.

Brauchen wir ein gemeinsames Konto?

Nicht unbedingt, aber es macht gemeinsame Kosten einfacher. Wichtig ist, dass jede Person zusätzlich ein Konto auf den eigenen Namen hat. Ein Gemeinschaftskonto kann kein P-Konto werden, und für einen Dispo haftet ihr beide.

Quellen: Urteil vom 09.07.2008, XII ZR 179/05, Bundesgerichtshof über dejure.org, Stand 09.07.2008, geprüft am 11.10.2026 · Ehegattensplitting, WD 4 – 3000 – 025/26, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Stand 15.04.2026, geprüft am 11.10.2026 · §§ 26, 32a EStG, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?, Vereinigte Lohnsteuerhilfe, Stand 23.01.2026, geprüft am 11.10.2026 · Fragen und Antworten zum P-Konto, Verbraucherzentrale, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Bankvollmacht: bei diesen Banken klappt die Kontovollmacht, Stiftung Warentest, Stand 27.11.2024, geprüft am 11.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.

Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Alle Artikel

Inhalt

    Vertrag prüfen lassen ›

    Hier findest du uns

    Finanzberatung für dichRückrufbitteFür Berater:innenInstagramLinkedIn
    FemininFinance

    Freie Finanz- und Versicherungsberatung für Frauen, die selbst verstehen und selbst entscheiden wollen.

    Beratung

    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Dienstunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Krankentagegeld
    • Private Krankenversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Pflegezusatzversicherung
    • Altersvorsorge & Rente
    • Vermögensaufbau
    • Immobilie & Finanzierung

    Lebensphasen

    • Elternzeit & Teilzeit
    • Jobwechsel
    • Selbstständigkeit
    • Eigenheim
    • Trennung
    • Pflege
    • Weitere Lebensphasen

    Zweitmeinung

    • Berufsunfähigkeit
    • Dienstunfähigkeit
    • Private Krankenversicherung
    • Altersvorsorge
    • Alle Policen

    Rechner & Tools

    • Unabhängigkeits-Check
    • Rentenlücken-Rechner
    • Gehaltsausgleich- & Care-Rechner
    • Finanzcheck-PDF
    • Alle Rechner und Tools

    Ratgeber „Was zählt.“

    • Zum Ratgeber
    • Arbeit und Einkommen
    • Liebe und Partnerschaft
    • Kinder und Familie
    • Gesundheit und Fürsorge
    • Rente und Alter
    • Vermögen und Wohnen
    • Finanzorganisation
    • So ist der Ratgeber gedacht

    Unternehmen

    • Über uns
    • Wissen
    • Kontakt
    • FAQ
    • Rückrufbitte
    • So verdienen wir Geld
    • Instagram
    • LinkedIn

    Rechtliches

    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB
    • Widerrufsbelehrung
    • Haftungsausschluss
    • Erstinformation
    • Transparenzverordnung
    • Beschwerdemanagement
    Du bist Maklerin oder Makler? → Für Maklerinnen und Makler

    FemininFinance GmbH & Co. KG · § 34d GewO · Reg.-Nr. D-TAJS-4I8JO-48 · HRA 28456, Amtsgericht Düsseldorf

    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.