Zum Inhalt springen
Was zählt.Der Ratgeber von FemininFinance
Lebensphasen

Arbeit und Einkommen

BerufsstartJobwechselTeilzeitJobverlustAuszeitSelbstständig

Liebe und Partnerschaft

ZusammenziehenHeiratTrennungVerwitwetOhne Trauschein

Kinder und Familie

KinderwunschKindZweites KindKindervorsorgeAlleinerziehendPatchworkKinder und GeldVolljährigLeeres Nest

Gesundheit und Fürsorge

KrankLanger AusfallPflegeEigene Pflege

Rente und Alter

RenteRuhestandNachlass

Vermögen

VermögenMehr EinkommenEigenheimKapitalanlageErbe

Finanzorganisation

Finanzen im BlickBudgetplanerKontenmodell
Alle auf einen Blick
System trippelnSo ist der Ratgeber gedacht
Wenn du an die Rente denkst
Was Teilzeit deine Rente kostet – und was sie dir zurückgibt: Illustration zum Thema

Was Teilzeit deine Rente kostet – und was sie dir zurückgibt

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Das Wichtigste

Ein Jahr Teilzeit mit 60 Prozent kostet dich rund 17 Euro Monatsrente. Zwanzig Jahre kosten rund 340 Euro.

Es gibt eine Regel, die diesen Verlust auf etwa 4 Euro im Jahr drückt. Sie steht in Paragraf 70 SGB VI. Kaum jemand kennt sie.

Der teurere Teil ist nicht die Rente. Es ist die Rückkehr. Dein Recht auf weniger Stunden ist stark. Dein Recht auf mehr Stunden ist schwach.

Die Lage

Jede zweite Frau arbeitet Teilzeit

Bei Männern ist es jeder siebte.

50,6 %

der erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit

14,3 %

der erwerbstätigen Männer arbeiten Teilzeit

17 €

weniger Monatsrente je Jahr in 60-Prozent-Teilzeit

Teilzeit ist in Deutschland kein Randphänomen. Sie ist der Normalfall für Frauen mit Kindern.

Trotzdem wird über die Rentenfolgen fast nur in Schlagzeilen geredet. Mal heißt es, Teilzeit ruiniere die Rente. Mal heißt es, das sei halb so wild.

Beides stimmt. Es kommt darauf an, ob du ein Kind unter zehn hast.


Die Zahl

So rechnet die Rentenversicherung

Ein Jahr Durchschnittsverdienst ist ein Entgeltpunkt.

Die gesetzliche Rente kennt nur eine Währung: Entgeltpunkte. Wer ein Jahr lang genau den Durchschnitt aller Versicherten verdient, bekommt einen Punkt.

Ein Punkt ist seit Juli 2026 rund 42,53 Euro Monatsrente wert. Wer die Hälfte verdient, bekommt einen halben Punkt.

Teilzeit senkt dein Gehalt. Damit senkt sie deine Punkte. Linear, ohne Extrastrafe.

Ein Jahr Teilzeit mit 60 Prozent

Vollzeit, Durchschnittsverdienst1,00 Punkte

Teilzeit mit 60 Prozent0,60 Punkte

Verlust0,40 Punkte

Weniger Monatsrente, lebenslang17,01 €

Siebzehn Euro klingen harmlos. Sie sind es auch, wenn es bei einem Jahr bleibt.

Der Punkt ist: Es bleibt selten bei einem Jahr. Wer nach dem ersten Kind reduziert, bleibt im Schnitt viele Jahre unten.

Zwanzig Jahre Teilzeit mit 60 Prozent

Verlust je Jahr0,40 Punkte

Verlust nach 20 Jahren8,00 Punkte

Weniger Monatsrente, lebenslang340,16 €

Das ist die Zahl, die in den Schlagzeilen steht. Sie ist richtig gerechnet.

Sie ist aber nur die halbe Geschichte.


Die Ausnahme

Die Regel, die den Verlust viertelt

Paragraf 70 Absatz 3a SGB VI.

Wer ein Kind erzieht und gleichzeitig arbeitet, bekommt seine Punkte in dieser Zeit um die Hälfte erhöht.

Gedeckelt ist die Erhöhung bei einem vollen Punkt pro Jahr. Mehr als einen Durchschnittsverdienst bekommst du also nicht geschenkt.

Ein Jahr Teilzeit mit 60 Prozent, Kind unter 10

Punkte aus dem Gehalt0,60 Punkte

Erhöhung um 50 Prozent0,90 Punkte

Verlust gegenüber Vollzeit0,10 Punkte

Weniger Monatsrente, lebenslang4,25 €

Aus siebzehn Euro werden gut vier. Der Verlust schrumpft auf ein Viertel.

Tipp

Die Erhöhung greift, solange das Kind noch nicht zehn ist. Praktisch wirkt sie ab dem vierten Geburtstag, denn bis dahin läuft ohnehin die Kindererziehungszeit.

Es gibt eine Bedingung, und die ist wichtig: Du brauchst am Ende 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten.

Dazu zählen nicht nur Arbeitsjahre. Kindererziehungszeiten zählen mit, Pflegezeiten auch, Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld ebenfalls.

Wer die 25 Jahre nicht schafft, verliert die Erhöhung rückwirkend komplett.

Achtung

Die Erhöhung gilt nur für Zeiten, in denen du Pflichtbeiträge zahlst. Wer in dieser Zeit gar nicht arbeitet oder nur im Minijob ohne Beiträge, bekommt sie nicht.


Dein Recht

Weniger Stunden kannst du verlangen

Paragraf 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Du hast einen echten Anspruch auf weniger Stunden. Keine Bitte, kein Entgegenkommen.

  • Dein Betrieb hat mehr als 15 Beschäftigte
  • Du bist seit mehr als sechs Monaten dort
  • Du meldest dich drei Monate vor dem Wunschtermin
  • Du schreibst es auf, Textform genügt seit 2025 – eine E-Mail reicht

Ablehnen darf dein Arbeitgeber nur mit betrieblichen Gründen. Die muss er benennen, und zwar spätestens einen Monat vor deinem Wunschtermin.

Schweigt er, gilt deine Reduzierung als genehmigt. Das nennt sich Zustimmungsfiktion und ist die stärkste Waffe im ganzen Gesetz.

  1. Datum rückwärts rechnenDrei Monate vor dem Tag, an dem du reduzieren willst.
  2. Stunden und Verteilung nennenSchreib beides hin, sonst verhandelst du später blind.
  3. Nachweis sichernE-Mail an dich selbst in Kopie, oder Empfangsbestätigung.
  4. Frist notierenEinen Monat vor Start muss die Antwort da sein.

Der Rückweg

Mehr Stunden bekommst du nicht automatisch

Hier liegt das eigentliche Risiko.

Wer nach Paragraf 8 reduziert, reduziert dauerhaft. Der alte Vertrag ist weg.

Für den Weg zurück gibt es nur Paragraf 9. Der verpflichtet deinen Arbeitgeber, dich bei einem freien Vollzeitplatz bevorzugt zu berücksichtigen.

Gibt es keinen freien Platz, gibt es keinen Anspruch. Das Bundesarbeitsgericht hat das mehrfach bestätigt.

Deshalb gibt es seit 2019 die Brückenteilzeit nach Paragraf 9a.

Brückenteilzeit, Paragraf 9a

Du legst vorher fest, wie lange. Ein bis fünf Jahre.

Danach gehst du automatisch zurück auf deine alten Stunden. Ohne Antrag, ohne freie Stelle.

Nur in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten.

Normale Teilzeit, Paragraf 8

Du legst nichts fest. Die Reduzierung gilt unbefristet.

Zurück geht es nur, wenn eine passende Stelle frei wird.

Schon ab mehr als 15 Beschäftigten.

Achtung

Während der Brückenteilzeit kannst du nicht erneut reduzieren oder aufstocken. Der Zeitraum ist fest. Wähle ihn lieber kurz und verlängere später.

In der Elternzeit gilt eine eigene Regel. Nach Paragraf 15 BEEG darfst du bis zu 32 Wochenstunden arbeiten und gehst danach automatisch auf deinen alten Vertrag zurück.

Elternzeit-Teilzeit ist der sicherste Weg in Teilzeit. Sie endet von selbst.


Der blinde Fleck

Teilzeit senkt auch dein Arbeitslosengeld

Und das Krankengeld, und die Erwerbsminderungsrente.

Fast alle Lohnersatzleistungen hängen an deinem Gehalt der letzten Monate. Teilzeit senkt sie alle gleichzeitig.

Beim Arbeitslosengeld gibt es einen Schutz, aber nur einen schmalen: Zeiten der Kindererziehung bleiben bei der Berechnung außen vor, solange das Kind unter drei ist.

Danach zählt dein Teilzeitgehalt. Voll.

Krankengeld

70 Prozent vom Brutto, gedeckelt auf 90 Prozent vom Netto. Aus dem Teilzeitgehalt.

Arbeitslosengeld

60 Prozent vom Netto, 67 mit Kind. Aus den letzten zwölf Monaten.

Erwerbsminderungsrente

Aus deinen Entgeltpunkten. Teilzeit senkt sie genauso wie die Altersrente.

Das ist der Grund, warum Teilzeit und private Absicherung zusammengehören. Wer weniger vom Staat bekommt, braucht mehr von sich selbst.


Deine Schritte

Was du jetzt tun kannst

Vier Dinge, keine davon kostet Geld.

  1. Betriebsgröße klärenÜber 45 heißt Brückenteilzeit. Über 15 heißt normale Teilzeit. Darunter musst du verhandeln.
  2. Versicherungsverlauf prüfenSteht deine Kindererziehungszeit drin? Fehlt sie, beantrage sie mit Formular V0800.
  3. 25 Jahre gegenrechnenKommst du auf 25 rentenrechtliche Jahre? Nur dann greift die Höherbewertung.
  4. Ende mitdenkenSchreib dir auf, wann du zurück willst. Ohne Brückenteilzeit brauchst du einen Plan B.

Häufige Fragen

Lohnt sich Teilzeit für die Rente überhaupt noch?

Mit Kind unter zehn und 25 rentenrechtlichen Jahren kostet ein Teilzeitjahr rund vier Euro Monatsrente. Ohne diese Voraussetzungen sind es rund siebzehn.

Kann mein Arbeitgeber die Teilzeit einfach ablehnen?

Nur mit betrieblichen Gründen, und nur schriftlich bis spätestens einen Monat vor deinem Wunschtermin. Versäumt er die Frist, gilt deine Reduzierung als genehmigt.

Komme ich aus der Teilzeit wieder raus?

Nach Paragraf 8 nur, wenn eine passende Stelle frei wird. Nach Paragraf 9a Brückenteilzeit automatisch zum vereinbarten Termin. In der Elternzeit ebenfalls automatisch.

Was sind rentenrechtliche Zeiten?

Alle Zeiten, die in deinem Versicherungsverlauf stehen. Beitragszeiten aus Arbeit, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld, Schul- und Studienzeiten als Anrechnungszeit.

Gilt die Höherbewertung auch für Selbstständige?

Nur wenn du Pflichtbeiträge zahlst. Freiwillige Beiträge werden nicht höherbewertet.

Du willst wissen, was Teilzeit in deinem Fall kostet? Wir rechnen deinen Versicherungsverlauf einmal durch und schauen, ob die Höherbewertung bei dir greift.

Termin vereinbaren

Quellen: Paragraf 8, 9, 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz; Paragraf 15 BEEG; Paragraf 56, 57, 70 Absatz 3a SGB VI; Paragraf 130 ff. SGB III; Deutsche Rentenversicherung, aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2026; Statistisches Bundesamt, Teilzeitquoten 2025; BAG, Urteil 9 AZR 259/16. Zuletzt geprüft am 20.09.2026.

Nächster Artikel

Inhalt

    Vertrag prüfen lassen ›

    Hier findest du uns

    Finanzberatung für dichRückrufbitteFür Berater:innenInstagramLinkedIn
    FemininFinance

    Freie Finanz- und Versicherungsberatung für Frauen, die selbst verstehen und selbst entscheiden wollen.

    Beratung

    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Dienstunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Krankentagegeld
    • Private Krankenversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Pflegezusatzversicherung
    • Altersvorsorge & Rente
    • Vermögensaufbau
    • Immobilie & Finanzierung

    Lebensphasen

    • Elternzeit & Teilzeit
    • Jobwechsel
    • Selbstständigkeit
    • Eigenheim
    • Trennung
    • Pflege
    • Weitere Lebensphasen

    Zweitmeinung

    • Berufsunfähigkeit
    • Dienstunfähigkeit
    • Private Krankenversicherung
    • Altersvorsorge
    • Alle Policen

    Rechner & Tools

    • Unabhängigkeits-Check
    • Rentenlücken-Rechner
    • Gehaltsausgleich- & Care-Rechner
    • Finanzcheck-PDF
    • Alle Rechner und Tools

    Ratgeber „Was zählt.“

    • Zum Ratgeber
    • Arbeit und Einkommen
    • Liebe und Partnerschaft
    • Kinder und Familie
    • Gesundheit und Fürsorge
    • Rente und Alter
    • Vermögen und Wohnen
    • Finanzorganisation
    • So ist der Ratgeber gedacht

    Unternehmen

    • Über uns
    • Wissen
    • Kontakt
    • FAQ
    • Rückrufbitte
    • So verdienen wir Geld
    • Instagram
    • LinkedIn

    Rechtliches

    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB
    • Widerrufsbelehrung
    • Haftungsausschluss
    • Erstinformation
    • Transparenzverordnung
    • Beschwerdemanagement
    Du bist Maklerin oder Makler? → Für Maklerinnen und Makler

    FemininFinance GmbH & Co. KG · § 34d GewO · Reg.-Nr. D-TAJS-4I8JO-48 · HRA 28456, Amtsgericht Düsseldorf

    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.