Das Wichtigste
Ein Jahr Teilzeit mit 60 Prozent kostet dich rund 17 Euro Monatsrente. Zwanzig Jahre kosten rund 340 Euro.
Es gibt eine Regel, die diesen Verlust auf etwa 4 Euro im Jahr drückt. Sie steht in Paragraf 70 SGB VI. Kaum jemand kennt sie.
Der teurere Teil ist nicht die Rente. Es ist die Rückkehr. Dein Recht auf weniger Stunden ist stark. Dein Recht auf mehr Stunden ist schwach.
Die Lage
Jede zweite Frau arbeitet Teilzeit
Bei Männern ist es jeder siebte.
50,6 %
der erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit
14,3 %
der erwerbstätigen Männer arbeiten Teilzeit
17 €
weniger Monatsrente je Jahr in 60-Prozent-Teilzeit
Teilzeit ist in Deutschland kein Randphänomen. Sie ist der Normalfall für Frauen mit Kindern.
Trotzdem wird über die Rentenfolgen fast nur in Schlagzeilen geredet. Mal heißt es, Teilzeit ruiniere die Rente. Mal heißt es, das sei halb so wild.
Beides stimmt. Es kommt darauf an, ob du ein Kind unter zehn hast.
Die Zahl
So rechnet die Rentenversicherung
Ein Jahr Durchschnittsverdienst ist ein Entgeltpunkt.
Die gesetzliche Rente kennt nur eine Währung: Entgeltpunkte. Wer ein Jahr lang genau den Durchschnitt aller Versicherten verdient, bekommt einen Punkt.
Ein Punkt ist seit Juli 2026 rund 42,53 Euro Monatsrente wert. Wer die Hälfte verdient, bekommt einen halben Punkt.
Teilzeit senkt dein Gehalt. Damit senkt sie deine Punkte. Linear, ohne Extrastrafe.
Vollzeit, Durchschnittsverdienst1,00 Punkte
Teilzeit mit 60 Prozent0,60 Punkte
Verlust0,40 Punkte
Weniger Monatsrente, lebenslang17,01 €
Siebzehn Euro klingen harmlos. Sie sind es auch, wenn es bei einem Jahr bleibt.
Der Punkt ist: Es bleibt selten bei einem Jahr. Wer nach dem ersten Kind reduziert, bleibt im Schnitt viele Jahre unten.
Verlust je Jahr0,40 Punkte
Verlust nach 20 Jahren8,00 Punkte
Weniger Monatsrente, lebenslang340,16 €
Das ist die Zahl, die in den Schlagzeilen steht. Sie ist richtig gerechnet.
Sie ist aber nur die halbe Geschichte.
Die Ausnahme
Die Regel, die den Verlust viertelt
Paragraf 70 Absatz 3a SGB VI.
Wer ein Kind erzieht und gleichzeitig arbeitet, bekommt seine Punkte in dieser Zeit um die Hälfte erhöht.
Gedeckelt ist die Erhöhung bei einem vollen Punkt pro Jahr. Mehr als einen Durchschnittsverdienst bekommst du also nicht geschenkt.
Punkte aus dem Gehalt0,60 Punkte
Erhöhung um 50 Prozent0,90 Punkte
Verlust gegenüber Vollzeit0,10 Punkte
Weniger Monatsrente, lebenslang4,25 €
Aus siebzehn Euro werden gut vier. Der Verlust schrumpft auf ein Viertel.
Tipp
Die Erhöhung greift, solange das Kind noch nicht zehn ist. Praktisch wirkt sie ab dem vierten Geburtstag, denn bis dahin läuft ohnehin die Kindererziehungszeit.
Es gibt eine Bedingung, und die ist wichtig: Du brauchst am Ende 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten.
Dazu zählen nicht nur Arbeitsjahre. Kindererziehungszeiten zählen mit, Pflegezeiten auch, Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld ebenfalls.
Wer die 25 Jahre nicht schafft, verliert die Erhöhung rückwirkend komplett.
Achtung
Die Erhöhung gilt nur für Zeiten, in denen du Pflichtbeiträge zahlst. Wer in dieser Zeit gar nicht arbeitet oder nur im Minijob ohne Beiträge, bekommt sie nicht.
Dein Recht
Weniger Stunden kannst du verlangen
Paragraf 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Du hast einen echten Anspruch auf weniger Stunden. Keine Bitte, kein Entgegenkommen.
- Dein Betrieb hat mehr als 15 Beschäftigte
- Du bist seit mehr als sechs Monaten dort
- Du meldest dich drei Monate vor dem Wunschtermin
- Du schreibst es auf, Textform genügt seit 2025 – eine E-Mail reicht
Ablehnen darf dein Arbeitgeber nur mit betrieblichen Gründen. Die muss er benennen, und zwar spätestens einen Monat vor deinem Wunschtermin.
Schweigt er, gilt deine Reduzierung als genehmigt. Das nennt sich Zustimmungsfiktion und ist die stärkste Waffe im ganzen Gesetz.
- Datum rückwärts rechnenDrei Monate vor dem Tag, an dem du reduzieren willst.
- Stunden und Verteilung nennenSchreib beides hin, sonst verhandelst du später blind.
- Nachweis sichernE-Mail an dich selbst in Kopie, oder Empfangsbestätigung.
- Frist notierenEinen Monat vor Start muss die Antwort da sein.
Der Rückweg
Mehr Stunden bekommst du nicht automatisch
Hier liegt das eigentliche Risiko.
Wer nach Paragraf 8 reduziert, reduziert dauerhaft. Der alte Vertrag ist weg.
Für den Weg zurück gibt es nur Paragraf 9. Der verpflichtet deinen Arbeitgeber, dich bei einem freien Vollzeitplatz bevorzugt zu berücksichtigen.
Gibt es keinen freien Platz, gibt es keinen Anspruch. Das Bundesarbeitsgericht hat das mehrfach bestätigt.
Deshalb gibt es seit 2019 die Brückenteilzeit nach Paragraf 9a.
Brückenteilzeit, Paragraf 9a
Du legst vorher fest, wie lange. Ein bis fünf Jahre.
Danach gehst du automatisch zurück auf deine alten Stunden. Ohne Antrag, ohne freie Stelle.
Nur in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten.
Normale Teilzeit, Paragraf 8
Du legst nichts fest. Die Reduzierung gilt unbefristet.
Zurück geht es nur, wenn eine passende Stelle frei wird.
Schon ab mehr als 15 Beschäftigten.
Achtung
Während der Brückenteilzeit kannst du nicht erneut reduzieren oder aufstocken. Der Zeitraum ist fest. Wähle ihn lieber kurz und verlängere später.
In der Elternzeit gilt eine eigene Regel. Nach Paragraf 15 BEEG darfst du bis zu 32 Wochenstunden arbeiten und gehst danach automatisch auf deinen alten Vertrag zurück.
Elternzeit-Teilzeit ist der sicherste Weg in Teilzeit. Sie endet von selbst.
Der blinde Fleck
Teilzeit senkt auch dein Arbeitslosengeld
Und das Krankengeld, und die Erwerbsminderungsrente.
Fast alle Lohnersatzleistungen hängen an deinem Gehalt der letzten Monate. Teilzeit senkt sie alle gleichzeitig.
Beim Arbeitslosengeld gibt es einen Schutz, aber nur einen schmalen: Zeiten der Kindererziehung bleiben bei der Berechnung außen vor, solange das Kind unter drei ist.
Danach zählt dein Teilzeitgehalt. Voll.
Krankengeld
70 Prozent vom Brutto, gedeckelt auf 90 Prozent vom Netto. Aus dem Teilzeitgehalt.
Arbeitslosengeld
60 Prozent vom Netto, 67 mit Kind. Aus den letzten zwölf Monaten.
Erwerbsminderungsrente
Aus deinen Entgeltpunkten. Teilzeit senkt sie genauso wie die Altersrente.
Das ist der Grund, warum Teilzeit und private Absicherung zusammengehören. Wer weniger vom Staat bekommt, braucht mehr von sich selbst.
Deine Schritte
Was du jetzt tun kannst
Vier Dinge, keine davon kostet Geld.
- Betriebsgröße klärenÜber 45 heißt Brückenteilzeit. Über 15 heißt normale Teilzeit. Darunter musst du verhandeln.
- Versicherungsverlauf prüfenSteht deine Kindererziehungszeit drin? Fehlt sie, beantrage sie mit Formular V0800.
- 25 Jahre gegenrechnenKommst du auf 25 rentenrechtliche Jahre? Nur dann greift die Höherbewertung.
- Ende mitdenkenSchreib dir auf, wann du zurück willst. Ohne Brückenteilzeit brauchst du einen Plan B.
Häufige Fragen
Lohnt sich Teilzeit für die Rente überhaupt noch?
Mit Kind unter zehn und 25 rentenrechtlichen Jahren kostet ein Teilzeitjahr rund vier Euro Monatsrente. Ohne diese Voraussetzungen sind es rund siebzehn.
Kann mein Arbeitgeber die Teilzeit einfach ablehnen?
Nur mit betrieblichen Gründen, und nur schriftlich bis spätestens einen Monat vor deinem Wunschtermin. Versäumt er die Frist, gilt deine Reduzierung als genehmigt.
Komme ich aus der Teilzeit wieder raus?
Nach Paragraf 8 nur, wenn eine passende Stelle frei wird. Nach Paragraf 9a Brückenteilzeit automatisch zum vereinbarten Termin. In der Elternzeit ebenfalls automatisch.
Was sind rentenrechtliche Zeiten?
Alle Zeiten, die in deinem Versicherungsverlauf stehen. Beitragszeiten aus Arbeit, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld, Schul- und Studienzeiten als Anrechnungszeit.
Gilt die Höherbewertung auch für Selbstständige?
Nur wenn du Pflichtbeiträge zahlst. Freiwillige Beiträge werden nicht höherbewertet.
Du willst wissen, was Teilzeit in deinem Fall kostet? Wir rechnen deinen Versicherungsverlauf einmal durch und schauen, ob die Höherbewertung bei dir greift.
Quellen: Paragraf 8, 9, 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz; Paragraf 15 BEEG; Paragraf 56, 57, 70 Absatz 3a SGB VI; Paragraf 130 ff. SGB III; Deutsche Rentenversicherung, aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2026; Statistisches Bundesamt, Teilzeitquoten 2025; BAG, Urteil 9 AZR 259/16. Zuletzt geprüft am 20.09.2026.
