Du arbeitest in Teilzeit und wirst länger krank. Dann zahlt dir die Krankenkasse Krankengeld in Teilzeit, aber nach welchem Gehalt? Nach dem jetzigen oder nach den Vollzeit-Jahren davor? Und was gilt in der Elternzeit, im Minijob oder neben einer Teilrente?
Die Antworten sind klar geregelt, nur selten an einem Ort erklärt. Hier findest du sie zusammen, mit einer Rechnung für Lisa und den Fristen, an denen der Anspruch hängen kann.
Betrifft dich, wenn du deine Arbeitszeit reduzierst du krank wirst ein Kind kommt
Das Wichtigste in Kürze
- Krankengeld sind 70 Prozent deines Bruttos, höchstens 90 Prozent deines Nettos. Maßgeblich ist dein aktuelles Teilzeit-Gehalt, nicht das aus früheren Vollzeit-Jahren.
- Die ersten sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber das volle Gehalt. Danach zahlt die Krankenkasse, für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen in drei Jahren, die Lohnfortzahlung eingerechnet.
- Arbeitest du in der Elternzeit versicherungspflichtig in Teilzeit, bekommst du Krankengeld aus dieser Teilzeit. Ohne diese Teilzeit ruht es.
- Mit nur einem Minijob oder in der Familienversicherung gibt es kein Krankengeld.
- Ab 2027 gibt es kein Krankengeld mehr neben einer Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente. Wer das ändern will, muss bis 31.12.2026 bei der Rentenversicherung einen Antrag stellen.
So gehst du vor
- Nimm deine letzte Gehaltsabrechnung und rechne: 70 Prozent vom Brutto, 90 Prozent vom Netto. Der kleinere Wert ist dein Krankengeld vor Abzügen.
- Vergleiche das mit deinen Fixkosten. Die Lücke ist der Betrag, den du absichern oder puffern willst.
- Lies, wie du eine Lücke beim Krankengeld schließen kannst: Die Krankengeld-Lücke und Krankentagegeld.
- Beziehst du neben der Teilzeit eine Teilrente, prüfe vor dem 31.12.2026, ob sie über zwei Dritteln der Vollrente liegt.
- Oder rechne die Lücke gemeinsam mit uns durch, in der Beratung.
Inhalt
- Wie viel Krankengeld bekommst du in Teilzeit?
- Wie wird das Krankengeld in Teilzeit genau berechnet?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Ab wann und wie lange zahlt die Krankenkasse?
- Was gilt, wenn du in der Elternzeit in Teilzeit arbeitest?
- Bekommst du Krankengeld mit Minijob oder in der Familienversicherung?
- Was ändert sich 2027, wenn du Teilzeit und Teilrente kombinierst?
- Wie viele Kinderkrankentage hast du?
- Wie schließt du die Lücke beim Krankengeld in Teilzeit?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Wie viel Krankengeld bekommst du in Teilzeit?
Die kurze Antwort: 70 Prozent deines aktuellen Teilzeit-Bruttos, aber höchstens 90 Prozent deines Nettos. Was du früher in Vollzeit verdient hast, zählt nicht.
Du arbeitest weniger Stunden, vielleicht seit dem ersten Kind, vielleicht wegen der Pflege, vielleicht für dich selbst. Solange du gesund bist, merkst du den Unterschied vor allem auf dem Konto. Bei längerer Krankheit merkst du ihn ein zweites Mal.
Das Krankengeld ist der Lohnersatz deiner gesetzlichen Krankenkasse. Es rechnet mit deinem Regelentgelt, also dem regelmäßigen Bruttoverdienst vor der Krankheit. Wer in Teilzeit arbeitet, bekommt entsprechend weniger, auch nach vielen Jahren Vollzeit.
Das ist keine Strafe und kein Fehler im System. Das Krankengeld soll den Lohn ersetzen, den du gerade hast. Für dich heißt das nur: Deine Lücke bei Krankheit ist eine andere als zu Vollzeit-Zeiten, und dein Schutz sollte dazu passen.
Wie wird das Krankengeld in Teilzeit genau berechnet?
Die kurze Antwort: Die Kasse rechnet zwei Werte aus und zahlt den kleineren. Gezahlt wird pro Kalendertag, ein voller Monat zählt mit 30 Tagen.
Der erste Wert sind 70 Prozent deines Bruttos. Der zweite Wert sind 90 Prozent deines Nettos. Bei den meisten Gehältern ist der Netto-Wert der kleinere, er bestimmt dann dein Krankengeld.
Nach oben gibt es eine Grenze. Das Bruttogehalt zählt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, der Obergrenze für Kassenbeiträge. 2026 liegt sie bei 5.812,50 Euro im Monat. Das höchste Krankengeld sind damit 135,63 Euro brutto pro Tag, rund 4.068,75 Euro für 30 Tage.
Für 2027 ist eine höhere Grenze geplant. Damit stiege das höchste Krankengeld auf 148,75 Euro pro Tag. Beschlossen ist das noch nicht, der Bundesrat muss zustimmen. In Teilzeit spielt die Obergrenze selten eine Rolle, weil das Gehalt meist deutlich darunter liegt.
Vom Krankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Was du ausgezahlt bekommst, liegt also unter dem berechneten Betrag. Dafür zählt die Zeit weiter für deine Rente.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Mit 31Sie arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro.
- Stell dir vor · 31Lisa reduziert auf 30 Stunden pro Woche. Ihr Gehalt sinkt auf 2.887,50 Euro brutto. Für das Beispiel nehmen wir an, dass ihr davon rund 1.950 Euro netto bleiben, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer.
- Im Beispiel jetzt · 31Ein Bandscheibenvorfall. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung ist klar: Lisa fällt noch Monate aus. Ab Tag 43 zahlt die Krankenkasse.
Lisa rechnet beide Werte für ihre Teilzeit aus. 70 Prozent von 2.887,50 Euro brutto sind 2.021,25 Euro. 90 Prozent von 1.950 Euro netto sind 1.755 Euro. Der kleinere Wert gilt.
| Lisa | Vollzeit | Teilzeit 30 Stunden |
|---|---|---|
| Brutto im Monat | 3.850 € | 2.887,50 € |
| Netto im Monat | 2.500 € | rund 1.950 € (Annahme im Beispiel) |
| 70 % vom Brutto | 2.695 € | 2.021,25 € |
| 90 % vom Netto | 2.250 € | 1.755 € |
| Krankengeld vor Abzügen, 30 Tage | 2.250 € | 1.755 € |
| pro Kalendertag | 75 € | 58,50 € |
In Teilzeit bekommt Lisa also 495 Euro weniger Krankengeld als in Vollzeit. Gegenüber ihrem Teilzeit-Netto fehlen ihr vor Abzügen 195 Euro im Monat. Nach den Sozialbeiträgen wird die Lücke größer.
Vor Abzügen deckt das ihre Fixkosten von 1.600 Euro knapp. Nach den Sozialbeiträgen kann es schon nicht mehr reichen. Und das kann lange dauern, wie der nächste Abschnitt zeigt.
Ab wann und wie lange zahlt die Krankenkasse?
Die kurze Antwort: Ab dem 43. Tag, nach sechs Wochen Lohnfortzahlung. Für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, die Lohnfortzahlung zählt dabei mit.
Die ersten sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber dein volles Teilzeit-Gehalt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse. Weil die sechs Wochen auf die 78 Wochen angerechnet werden, bekommst du bis zu 72 Wochen Krankengeld. Das sind gut 16 Monate.
Die drei Jahre beginnen mit der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit. Kommt während der Krankschreibung eine zweite Krankheit dazu, verlängert das die Dauer nicht.
Die Krankschreibung muss lückenlos sein
Der Anspruch beginnt am Tag, an dem die Ärztin oder der Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt. Jede Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem letzten bescheinigten Tag ausgestellt sein. Samstage zählen dabei nicht als Werktag.
Kommt die Folgebescheinigung zu spät, kann dein Anspruch enden. Bei Arbeitslosen kann auch die Mitgliedschaft mit Krankengeld wegfallen.
Tipp
Mach den Termin für die Folgebescheinigung schon beim Arztbesuch aus, spätestens für den letzten bescheinigten Tag. Endet die Krankschreibung an einem Freitag, ist der nächste Werktag der Montag. So entsteht keine Lücke.
Was gilt, wenn du in der Elternzeit in Teilzeit arbeitest?
Die kurze Antwort: Arbeitest du in der Elternzeit versicherungspflichtig in Teilzeit, bekommst du Krankengeld aus dieser Teilzeit. Arbeitest du nicht, ruht das Krankengeld.
In der Elternzeit ruht der Anspruch auf Krankengeld grundsätzlich. Es gibt zwei Ausnahmen. Die erste: Deine Arbeitsunfähigkeit hat schon vor der Elternzeit begonnen. Die zweite: Du arbeitest in der Elternzeit in einer versicherungspflichtigen Teilzeit.
Im zweiten Fall rechnet die Kasse mit dem Gehalt aus dieser Teilzeit. War sie klein, ist auch das Krankengeld klein. Was die Elternzeit sonst für deine Verträge bedeutet, steht in Elternzeit und Versicherungen: die vier Fristen, die zählen.
Bekommst du Krankengeld mit Minijob oder in der Familienversicherung?
Die kurze Antwort: Nein. Familienversicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld, und ein Minijob allein begründet keine Krankenversicherung mit Krankengeld.
Das betrifft viele, die sehr wenig Stunden arbeiten. Wer nur einen Minijob hat und über den Partner oder die Partnerin familienversichert ist, hat bei längerer Krankheit keinen Lohnersatz von der Kasse.
Hast du eine Teilzeit und daneben einen Minijob, zahlt die Kasse Krankengeld nur aus der Teilzeit. Nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung fehlt dir der Minijob-Lohn dann ganz. Plane ihn deshalb nicht als abgesichertes Einkommen ein.
Der häufigste Denkfehler: „Ich habe jahrelang Vollzeit eingezahlt, also bekomme ich auch Krankengeld nach Vollzeit.“ Das Krankengeld kennt kein Konto, auf dem sich Beiträge sammeln. Es ersetzt den Lohn, den du gerade hast. Wer heute 20 Stunden arbeitet, bekommt Krankengeld nach 20 Stunden.
Was ändert sich 2027, wenn du Teilzeit und Teilrente kombinierst?
Die kurze Antwort: Ab 1. Januar 2027 entfällt der Anspruch auf Krankengeld, wenn deine Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Willst du das zum Jahreswechsel ändern, musst du bis 31.12.2026 handeln.
Eine Teilrente bedeutet: Du beziehst nur einen Teil deiner Altersrente und arbeitest daneben weiter, oft in Teilzeit. Bisher konnte dir dabei auch Krankengeld zustehen. Das ändert sich ab 2027 durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das seit Juli 2026 gilt.
Liegt deine Teilrente über zwei Dritteln der Vollrente, gibt es dann kein Krankengeld mehr. Wer die Teilrente zum 01.01.2027 anpassen will, muss das bis 31.12.2026 bei der Rentenversicherung beantragen.
Das ist eine echte Frist. Schau in deinen Rentenbescheid, welchen Anteil du beziehst, und rechne nach, ob eine kleinere Teilrente mit Krankengeld für dich mehr Sicherheit bringt. Mehr zum Übergang steht in Ruhestand: Wann du gehen kannst und was dann zählt.
Wie viele Kinderkrankentage hast du?
Die kurze Antwort: 2026 sind es 15 Tage pro Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30, insgesamt höchstens 35 und 70 Tage. Ab 2027 gilt wieder die Grundregel mit 10 Tagen, für Alleinerziehende 20, wenn der Gesetzgeber nicht noch verlängert.
Ist dein Kind krank und du bleibst zu Hause, kannst du Kinderkrankengeld bekommen. Auch das zahlt die Krankenkasse.
Ab 2027 gelten ohne neue Verlängerung insgesamt höchstens 25 Tage im Jahr, für Alleinerziehende 50. Der Bundesgesundheitsminister hat sich im September 2026 gegen eine erneute Verlängerung der 15-Tage-Regel ausgesprochen. Ein Gesetz braucht es dafür nicht, die Grundregel gilt dann von selbst.
Für dich heißt das: Plane für 2027 vorsichtig mit 10 Tagen pro Kind. Gerade wer in Teilzeit arbeitet und die Betreuung trägt, sollte das jetzt im Team und in der Partnerschaft besprechen.
Wie schließt du die Lücke beim Krankengeld in Teilzeit?
Die kurze Antwort: Du hast drei Wege: die Lücke versichern, sie mit einer Rücklage puffern oder sie bewusst tragen. Welcher passt, hängt davon ab, wie groß sie ist und wie lange du sie tragen könntest.
Absichern heißt: Ein Krankentagegeld zahlt dir einen festen Betrag pro Krankheitstag, zusätzlich zum Krankengeld. Du legst ihn so fest, dass er genau deine Lücke schließt. Gezahlt wird in der Regel nur, solange du ganz arbeitsunfähig bist.
Puffern heißt: Du legst eine Rücklage an, die die Lücke für die ganze mögliche Dauer trägt. Bei Lisa fehlen vor Abzügen 6,50 Euro pro Tag. Über 72 Wochen, also 504 Tage, sind das mindestens 3.276 Euro, mit den Abzügen mehr.
Bewusst tragen kann sinnvoll sein, wenn dein Krankengeld deinen Bedarf deckt, etwa weil ein Partner oder eine Partnerin den Haushalt mitträgt. Wichtig ist nur, dass du dich dafür entscheidest und nicht aus Versehen dort landest.
Rechner: Wie groß ist deine Krankengeld-Lücke?
Hier rechnest du bald selbst nach: wie viel Krankengeld dir in Teilzeit zusteht und wie viel im Monat bis zu deinen Fixkosten fehlt.
Zieht sich die Krankheit über die 72 Wochen hinaus, endet das Krankengeld. Dann geht es um Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Wie Teilzeit dort wirkt, steht in Die Teilzeitklausel in der BU.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Ich sehe oft, dass der Schutz noch aus Vollzeit-Zeiten stammt und keiner ihn nach der Teilzeit angepasst hat. Manchmal ist er dann zu hoch und kostet Geld, das gerade fehlt. Manchmal passt er nicht mehr zur neuen Lücke. Sobald sich deine Stunden ändern, rechne die Lücke einmal neu. Das spart dir im Ernstfall viel Unruhe.“
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wie groß deine Lücke ist und welche Sonderregel auf dich zutrifft. Gehe die Fälle der Reihe nach durch.
1
Das kannst du so lassen
Dein Krankengeld aus der Teilzeit deckt deine Fixkosten mit etwas Luft, und du hast eine Rücklage für ein paar Monate. Dann bist du für eine längere Krankheit ordentlich aufgestellt. Rechne nur neu, wenn sich deine Stunden ändern.
2
Wenn das Krankengeld deine Fixkosten nicht deckt
Entscheide, ob du die Lücke mit einem Krankentagegeld absicherst oder mit einer Rücklage pufferst. Rechne dafür mit bis zu 72 Wochen.
3
Wenn du einen Vertrag aus Vollzeit-Zeiten hast
Prüfe, ob die Höhe noch zu deiner heutigen Lücke passt. Ein Krankentagegeld, das höher ist als die Lücke, bringt dir keinen Vorteil.
4
Wenn du nur einen Minijob hast oder familienversichert bist
Dann gibt es kein Krankengeld. Überlege, ob eine Rücklage oder mehr versicherungspflichtige Stunden für dich der bessere Schutz sind.
5
Wenn du Teilrente und Teilzeit kombinierst
Prüfe vor dem 31.12.2026, ob deine Teilrente über zwei Dritteln der Vollrente liegt. Wenn ja und du das Krankengeld behalten willst, stell rechtzeitig den Antrag bei der Rentenversicherung.
Wie groß ist deine Lücke beim Krankengeld?
Wir rechnen mit dir aus, wie viel Krankengeld dir in Teilzeit bleibt und ob dein Schutz noch zu deinen Stunden passt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nach deinem aktuellen Teilzeit-Gehalt. Das Krankengeld rechnet mit dem regelmäßigen Verdienst vor der Krankheit. Frühere Vollzeit-Jahre zählen dafür nicht.
Ja, wenn die Teilzeit versicherungspflichtig ist. Dann bekommst du Krankengeld aus dieser Teilzeit. Arbeitest du in der Elternzeit nicht, ruht das Krankengeld, außer die Arbeitsunfähigkeit hat schon vorher begonnen.
Ja. Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem letzten bescheinigten Tag ausgestellt sein, hier also am Montag. Samstage zählen nicht als Werktag. Sonst kann der Anspruch enden.
Nein. Familienversicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld, und ein Minijob allein begründet keine Krankenversicherung mit Krankengeld.
Liegt deine Teilrente über zwei Dritteln der Vollrente, gibt es ab 1. Januar 2027 kein Krankengeld mehr. Wer die Teilrente zum Jahreswechsel ändern will, muss das bis 31.12.2026 bei der Rentenversicherung beantragen.
Quellen: § 47 SGB V, Höhe und Berechnung des Krankengeldes, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 48 SGB V, Dauer des Krankengeldes, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 46 SGB V, Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 49 SGB V, Ruhen des Krankengeldes, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 45 SGB V, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, dejure.org, Stand Fassung ab 01.01.2026, geprüft am 11.10.2026 · Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Änderungen bei Bezug einer Teilrente, Deutsche Rentenversicherung, Stand 16.09.2026, geprüft am 11.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Krankengeld in Teilzeit
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Wenn Kundinnen und Kunden ihre Stunden ändern, lohnt sich ein gemeinsamer Blick auf die Höhe des Krankentagegelds. Oft stammt sie noch aus Vollzeit-Zeiten.
- Bei Kundinnen und Kunden mit Teilrente ist der 31.12.2026 ein guter Anlass für einen kurzen Anruf.
- Minijob und Familienversicherung kommen im Gespräch selten von allein zur Sprache. Die Frage danach zeigt schnell, ob überhaupt Krankengeld besteht.
