Das Wichtigste
In der Elternzeit laufen vier Fristen gleichzeitig. Drei davon sind kurz, und keine davon erinnert dich von allein.
Die teuerste ist die Zuordnungserklärung für die Rente. Sie wirkt nur zwei Monate rückwirkend.
Deine Krankenkasse ist in der Elternzeit meist beitragsfrei. Deine Berufsunfähigkeitsversicherung ist es nicht.
Der Überblick
Vier Fristen, und sie fangen alle mit der Geburt an
In den Wochen, in denen du am wenigsten Kopf dafür hast.
7 Wochen vorher
Elternzeit anmelden
Schriftlich beim Arbeitgeber, mit eigenhändiger Unterschrift
2 Monate
Kind privat versichern
Nur dann ohne Gesundheitsprüfung, rückwirkend ab Geburt
2 Monate
Zuordnung der Erziehungszeit
Formular V0820, wenn der Vater die Zeit bekommen soll
3 Monate
Elterngeld beantragen
Länger zurück wird nicht gezahlt
Keine dieser Fristen läuft ab, weil du etwas falsch gemacht hast. Sie laufen ab, weil niemand dich erinnert.
Krankenversicherung
Meistens beitragsfrei – aber nicht immer
Es kommt darauf an, wie du versichert bist.
Wer pflichtversichert ist, zahlt während der Elternzeit keine Beiträge. Der Schutz läuft komplett weiter.
Das steht in Paragraf 192 und 224 SGB V. Es gilt, solange du Elterngeld beziehst oder in Elternzeit bist und nicht nebenbei zu viel verdienst.
Pflichtversichert
Keine Beiträge während der Elternzeit.
Voller Schutz, ohne dass du etwas tun musst.
Freiwillig versichert
Du zahlst grundsätzlich weiter, mindestens den Mindestbeitrag.
Ausnahme: Wer ohne die freiwillige Versicherung familienversichert wäre, zahlt nichts.
Tipp
Bist du freiwillig versichert und dein Partner gesetzlich? Frag deine Kasse ausdrücklich, ob du in der Elternzeit familienversichert sein könntest. Das spart oft den kompletten Beitrag.
Privat Versicherte zahlen weiter. Voll, und ohne Arbeitgeberzuschuss, denn der Zuschuss hängt am Gehalt.
Das Kind
Zwei Monate für die Kindernachversicherung
Paragraf 198 VVG. Gilt nur für privat Versicherte.
Bist du privat versichert, kannst du dein Kind ohne Gesundheitsprüfung in deinen Vertrag aufnehmen. Rückwirkend ab dem Tag der Geburt.
Dafür hast du zwei Monate. Danach prüft die Versicherung die Gesundheit des Kindes wie bei jedem anderen Antrag.
Achtung
Bei Frühgeburten oder frühen Diagnosen ist das die Frist, die über den Versicherungsschutz des Kindes für Jahrzehnte entscheidet. Melde das Kind an, bevor Befunde vorliegen.
Gesetzlich Versicherte haben diese Frist nicht. Das Kind ist in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Es sei denn, der andere Elternteil ist privat versichert und verdient mehr. Dann greift der Ausschluss nach Paragraf 10 Absatz 3 SGB V.
Die Rente
Drei Jahre Rente geschenkt – wenn sie richtig zugeordnet sind
Paragraf 56 und 57 SGB VI.
Für jedes Kind bekommst du drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Bewertet wird jedes Jahr mit etwa einem Entgeltpunkt – als hättest du durchschnittlich verdient.
Danach laufen bis zum zehnten Geburtstag die Berücksichtigungszeiten weiter. Die bringen keine Punkte, zählen aber für Wartezeiten und für die Höherbewertung bei Teilzeit.
Entgeltpunkte je Jahrrund 1,0
Drei Jahre je Kindrund 3,0 Punkte
Monatsrente, lebenslangrund 127 €
Standardmäßig bekommt die Mutter diese Zeit. Wollt ihr das anders, braucht ihr eine Zuordnungserklärung, Formular V0820.
Und hier liegt die Falle: Eine Zuordnung wirkt nur zwei Kalendermonate rückwirkend. Für die Zeit davor bleibt es bei der Mutter.
In den meisten Fällen ist das kein Problem, sondern genau richtig. Prüft es trotzdem bewusst.
Tipp
Beantrage die Anrechnung aktiv mit Formular V0800. Die Rentenversicherung fragt nicht nach. Prüf danach in deinem Versicherungsverlauf, ob die Zeit wirklich drinsteht.
Das Elterngeld
Drei Monate rückwirkend, keinen Tag länger
Und eine Einkommensgrenze, die viele übersehen.
300 €
Mindestbetrag Basiselterngeld
1.800 €
Höchstbetrag Basiselterngeld
175.000 €
Einkommensgrenze, darüber gibt es nichts
Die Grenze von 175.000 Euro gilt für das zu versteuernde Einkommen – bei Paaren gemeinsam, bei Alleinerziehenden allein.
Elterngeld ist steuerfrei. Es erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.
Das führt in der Steuererklärung regelmäßig zu Nachzahlungen. Leg etwas zurück.
Die privaten Verträge
Was in der Elternzeit weiterläuft
Und was du auf keinen Fall kündigen solltest.
Berufsunfähigkeit
Beitrag läuft weiter. Bei Geldnot Beitragsfreistellung oder Stundung verlangen – niemals kündigen.
Haftpflicht
Das Kind ist beitragsfrei mitversichert. Melden musst du es trotzdem.
Risikoleben
Jetzt ist der Moment, sie zu prüfen. Mit Kind steigt der Bedarf sprunghaft.
Viele BU-Verträge haben eine Nachversicherungsgarantie für die Geburt eines Kindes. Damit kannst du die Rente ohne neue Gesundheitsfragen erhöhen.
Auch diese Option hat eine Frist, meist sechs oder zwölf Monate. Sie steht in deinen Bedingungen.
Deine Schritte
Die Liste für die ersten acht Wochen
Fünf Punkte, dann hast du alle Fristen erwischt.
- Kind bei der Versicherung meldenPrivat: innerhalb von zwei Monaten. Gesetzlich: Familienversicherung anmelden.
- Elterngeld beantragenSpätestens drei Monate nach der Geburt, sonst verfällt der Anspruch für die ersten Monate.
- Kindererziehungszeit beantragenFormular V0800. Bei abweichender Zuordnung zusätzlich V0820, innerhalb von zwei Monaten.
- Haftpflicht anpassenEin Anruf, kein Mehrbeitrag. Aber ohne Meldung fehlt im Schadensfall der Nachweis.
- BU-Bedingungen aufschlagenSuch nach Nachversicherungsgarantie und der Frist nach der Geburt.
Häufige Fragen
Muss ich in der Elternzeit Krankenkassenbeiträge zahlen?
Als Pflichtversicherte nein. Freiwillig Versicherte zahlen grundsätzlich weiter, außer sie könnten stattdessen familienversichert sein. Privat Versicherte zahlen voll.
Wie lange habe ich Zeit, mein Kind privat zu versichern?
Zwei Monate ab der Geburt. In dieser Frist gilt die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und rückwirkend ab dem Geburtstag.
Bekomme ich die Kindererziehungszeit automatisch?
Nein. Du musst sie mit Formular V0800 beantragen. Prüf danach deinen Versicherungsverlauf, ob sie eingetragen ist.
Kann mein Mann die Kindererziehungszeit bekommen?
Ja, mit einer gemeinsamen Zuordnungserklärung, Formular V0820. Sie wirkt aber nur zwei Kalendermonate rückwirkend.
Muss ich Elterngeld versteuern?
Es ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz. Das führt oft zu einer Nachzahlung.
Du erwartest ein Kind und willst die Fristen einmal sauber durchgehen? Wir schauen uns deine Verträge an, bevor das Kind da ist.
Quellen: Paragraf 192, 224, 10 Absatz 3 SGB V; Paragraf 56, 57 SGB VI; Paragraf 198 VVG; Paragraf 15, 16 BEEG; Paragraf 32b EStG; Deutsche Rentenversicherung, Formulare V0800 und V0820; BMFSFJ, Elterngeld 2026. Zuletzt geprüft am 20.09.2026.
