Das Elterngeld ist da, das Gehalt nicht. Und jeden Monat gehen dieselben Beiträge ab wie vorher: BU, Rentenvertrag, Sparplan. Viele denken dann zuerst ans Kündigen. Dabei gibt es fast immer einen leiseren Weg: Beiträge stunden statt kündigen.
Nur: Ein Recht darauf hast du nicht. Ob dein Vertrag eine Stundung erlaubt, steht in den Bedingungen, und dort steht es längst nicht überall. Hier liest du, welche drei Wege es gibt, was jeder dich kostet und bei welchen Beiträgen du keinen Monat Rückstand riskieren solltest.
Betrifft dich, wenn ein Kind kommt du deinen Job verlierst du deine Arbeitszeit reduzierst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt drei Wege: stunden (Zahlung aussetzen, Schutz bleibt, später nachzahlen), beitragsfrei stellen (Vertrag läuft mit kleinerer Leistung weiter) und kündigen (du bekommst nur den Rückkaufswert).
- Eine Stundung ist bei Lebens- und Rentenversicherungen meist Kulanz, kein gesetzlicher Anspruch. Üblich sind höchstens 2 Jahre, in der Regel mit Zinsen. Manche Versicherer stunden in der Elternzeit zinslos.
- Beim Beitragsfreistellen fallen Zusatzbausteine wie eine BU-Zusatzversicherung in der Regel weg. Der Weg zurück gilt als Neuabschluss, oft mit neuer Gesundheitsprüfung.
- Eine Betriebsrente aus Entgeltumwandlung, die in der Elternzeit beitragsfrei wurde, kannst du binnen 3 Monaten nach dem Ende der Elternzeit zu den alten Bedingungen fortsetzen.
- Private Krankenversicherung, Haftpflicht und Hausrat nie einfach offen lassen. Hier kostet ein Rückstand den Schutz.
So gehst du vor
- Leg alle Verträge nebeneinander, die du selbst bezahlst. Markiere, welche dich schützen und welche nur sparen.
- Such in den Bedingungen nach den Wörtern „Stundung“, „Beitragspause“ und „Elternzeit“. Steht nichts drin, frag schriftlich beim Versicherer nach.
- Lies, was in der Elternzeit bei deiner BU zählt: Deine BU in der Elternzeit. Welche Fristen sonst laufen, steht in Elternzeit und Versicherungen: die vier Fristen, die zählen.
- Trag dir das Ende deiner Elternzeit in den Kalender ein, mit einer Erinnerung für die Betriebsrente: 3 Monate Frist.
- Wenn du unsicher bist, welcher Vertrag pausieren darf: Lass deine Verträge prüfen.
Inhalt
- Was kannst du tun, wenn in der Elternzeit das Geld für Beiträge knapp wird?
- Was ist der Unterschied zwischen Stunden, Beitragsfreistellen und Kündigen?
- Hast du ein Recht darauf, Beiträge zu stunden?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was passiert mit deiner BU, wenn du nicht zahlst?
- Was gilt für Riester, Betriebsrente und private Rentenversicherung?
- Welche Beiträge solltest du nie einfach liegen lassen?
- Was ist mit Sparplänen, VL-Verträgen und Kinderpolicen?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Was kannst du tun, wenn in der Elternzeit das Geld für Beiträge knapp wird?
Die kurze Antwort: Erst sortieren, dann entscheiden. Verträge, die dich schützen, sollten möglichst weiterlaufen, notfalls gestundet. Verträge, die nur sparen, kannst du eher beitragsfrei stellen oder pausieren. Kündigen ist fast immer der teuerste Weg.
Du bist in Elternzeit. Damit ändern sich zwei Dinge gleichzeitig. Es kommt weniger Geld rein, denn das Elterngeld ersetzt bei einem Netto über 1.240 Euro nur 65 Prozent davon, höchstens 1.800 Euro im Monat (§ 2 BEEG). Und es geht mehr raus, weil ein Kind Geld kostet.
Die Verträge merken davon nichts. Sie wurden auf dein Einkommen von damals abgeschlossen. Die Lastschrift kommt jeden Monat in gleicher Höhe, ob du arbeitest oder nicht.
Hilfreich ist eine Frage aus unserer Finanzplanung: Gehört dieser Vertrag ins Fundament oder in die erste Etage? Ins Fundament gehört alles, was dich vor existenziellen Risiken schützt, etwa die BU. In die erste Etage gehören Vorsorge und Vermögensaufbau.
Das Fundament bleibt stehen, auch wenn oben eine Weile nicht weitergebaut wird.
Was ist der Unterschied zwischen Stunden, Beitragsfreistellen und Kündigen?
Die kurze Antwort: Beim Stunden zahlst du eine Zeit lang nicht und holst es später nach, der Schutz bleibt. Beim Beitragsfreistellen zahlst du nicht mehr, der Vertrag läuft mit weniger Leistung weiter. Beim Kündigen ist der Vertrag weg, du bekommst den Rückkaufswert.
| Weg | Was passiert | Schutz | Was es kostet |
|---|---|---|---|
| Stunden | Zahlung ruht, meist höchstens 2 Jahre | bleibt voll | Nachzahlung aller Beiträge, in der Regel mit Zinsen |
| Beitrag senken | Dynamik aussetzen, Zusatzbausteine streichen, jährlich zahlen | bleibt, teils kleiner | weniger Leistung, wenn die Prämie sinkt |
| Beitragsfrei stellen | Keine Beiträge mehr, Vertrag läuft weiter | kleiner, Zusatzbausteine fallen meist weg | Rückweg nur mit Zustimmung, gilt als Neuabschluss |
| Kündigen | Vertrag endet | weg | Rückkaufswert oft unter den eingezahlten Beiträgen |
Stunden heißt: Der Versicherer verzichtet eine Zeit lang auf die Zahlung. Der Vertrag bleibt, wie er ist. Danach zahlst du die offenen Beiträge nach, meist mit Zinsen. Das lohnt sich nur, wenn du die Nachzahlung später sicher stemmen kannst.
Beitragsfrei stellen ist dein gesetzliches Recht bei Lebens- und Rentenversicherungen. Du kannst es jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode verlangen. Erreicht der Vertrag die vereinbarte Mindestleistung nicht, zahlt der Versicherer stattdessen den Rückkaufswert aus (§ 165 VVG).
Kündigen bringt dir den Rückkaufswert. Das ist das angesparte Kapital abzüglich bestimmter Kosten. In den ersten Jahren liegt er oft deutlich unter dem, was du eingezahlt hast. Einen Abzug darf der Versicherer nur machen, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist (§ 169 VVG).
Dazwischen gibt es einen vierten, oft übersehenen Weg: den Beitrag senken. Wer jährlich statt monatlich zahlt, spart Ratenzuschläge. Eine Dynamik, also die automatische jährliche Erhöhung, lässt sich aussetzen. Und teure Zusatzbausteine wie eine Unfalltod-Zusatzversicherung kannst du oft streichen.
Hast du ein Recht darauf, Beiträge zu stunden?
Die kurze Antwort: Nein, ein gesetzliches Recht auf Stundung gibt es nicht. Ob und wie lange gestundet wird, regeln die Bedingungen deines Vertrags oder die Kulanz des Versicherers.
Die Verbraucherzentrale beschreibt die Praxis so: Bei Lebens- und Rentenversicherungen setzen Versicherer die Zahlung meist höchstens 2 Jahre aus. Die Stundung ist in der Regel zinspflichtig. Bei Elternzeit oder Arbeitslosigkeit bieten manche Versicherer eine zinslose Stundung an.
Das Wort „manche“ ist der Kern dieses Artikels. In vielen Bedingungen steht die Stundung gar nicht drin. In anderen steht sie, aber mit Bedingungen: eine Mindestlaufzeit des Vertrags, ein bestimmter Anlass, eine Obergrenze in Monaten. Was du bekommst, hängt also von deinem Vertrag ab, nicht von deiner Lage.
Tipp
Frag nicht am Telefon „Kann ich pausieren?“. Schreib dem Versicherer: „Ich bin ab dem 1. März in Elternzeit. Bietet mein Vertrag eine Stundung an? Für wie lange, mit oder ohne Zinsen, und wie zahle ich nach?“ So bekommst du eine Antwort, die du vergleichen kannst.
Wichtig ist der Zeitpunkt. Frag, bevor eine Lastschrift platzt. Ist eine Prämie erst einmal offen, läuft bei vielen Verträgen bereits das gesetzliche Mahnverfahren. Mehr dazu weiter unten.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Mit 31Sie arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro im Monat.
- Stell dir vor · 31Lisa bekommt ein Kind und nimmt ein Jahr Elternzeit. Über ihren Arbeitgeber zahlt sie seit zwei Jahren 100 Euro Gehalt in eine Direktversicherung, eine Form der Betriebsrente.
- Im Beispiel jetzt · 32Das Elterngeld läuft. Lisa sitzt mit ihren Verträgen am Küchentisch und fragt sich, welcher pausieren darf.
Zuerst die Einnahmen. Vereinfacht mit 65 Prozent ihres Nettos bekommt Lisa 1.625 Euro Elterngeld. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro. Es bleiben 25 Euro, bevor ihr Kind einen Euro gekostet hat.
Dann die Verträge. Annahme im Beispiel: Ihre BU kostet 80 Euro im Monat und steckt in den Fixkosten. Die Direktversicherung läuft über ihr Gehalt. Weil es in der Elternzeit kein Gehalt gibt, fließt dort automatisch nichts mehr ein.
Lisa fragt bei ihrem BU-Versicherer nach. Annahme im Beispiel: Ihr Vertrag erlaubt eine Stundung für 12 Monate. Dann wären 12 mal 80 Euro offen, also 960 Euro. Zahlt sie die nach der Elternzeit über 12 Monate ab, kostet die BU in dieser Zeit 160 Euro im Monat statt 80 Euro.
| Lisas Weg bei der BU | Im Elternzeit-Jahr | Danach | Schutz |
|---|---|---|---|
| Weiterzahlen | 80 € im Monat | 80 € im Monat | 1.500 € Rente bleibt |
| Stunden, 12 Monate | 0 € | 160 € im Monat für 12 Monate, ggf. plus Zinsen | 1.500 € Rente bleibt |
| Beitragsfrei stellen | 0 € | Rückweg nur mit Zustimmung, wie ein Neuabschluss | stark gekürzt oder ganz weg |
| Kündigen | 0 € | neue BU nur mit neuer Gesundheitsprüfung | weg |
Lisa entscheidet sich, die BU weiterzuzahlen, solange es irgendwie geht. Die Stundung hält sie als Notausgang bereit, schriftlich bestätigt. Bei der Direktversicherung notiert sie sich ein Datum: das Ende der Elternzeit plus 3 Monate. Bis dahin muss sie die Fortsetzung verlangen.
Was Lisa dabei lernt: Die 960 Euro verschwinden nicht. Sie verschieben sich in ein Jahr, in dem sie vielleicht in Teilzeit zurückkommt. Eine Stundung ist ein Kredit an dich selbst. Sie hilft, wenn das Loch kurz ist, nicht wenn es bleibt.
Was passiert mit deiner BU, wenn du nicht zahlst?
Die kurze Antwort: Bleibt ein Beitrag offen, kann der Versicherer dir eine Frist setzen und danach leistungsfrei werden oder kündigen. Beitragsfrei stellen ist bei einer reinen BU selten eine echte Lösung, weil oft nur wenig Leistung übrig bleibt.
Für die BU gelten die Regeln der Lebensversicherung zu Kündigung und Beitragsfreistellung entsprechend (§ 176 VVG). Eine beitragsfreie BU gibt es also nur, wenn dein Vertrag die dafür vereinbarte Mindestleistung erreicht. Bei einer reinen BU ist das Guthaben dafür oft klein.
Wie viel bei dir übrig bliebe, steht in der Tabelle deines Vertrags.
Hast du die BU als Zusatz an einer Renten- oder Lebensversicherung, wird es heikel. Stellst du den Hauptvertrag beitragsfrei, entfällt der BU-Baustein in der Regel. Willst du später zurück, braucht es die Zustimmung des Versicherers. Das gilt als Neuabschluss, oft mit neuer Gesundheitsprüfung.
Gerade nach einer Schwangerschaft kann diese Prüfung anders ausfallen als mit 24. Darum ist die BU der Vertrag, den du am wenigsten anfassen solltest. Ist das Geld wirklich nicht da, ist eine Stundung meist besser als jede andere Lösung.
Noch ein Punkt für den Ernstfall: Wirst du berufsunfähig und beantragst die Rente, dauert die Prüfung oft Monate.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Verträge, die die Beiträge während der Leistungsprüfung auf Wunsch stunden. Ob deiner das tut, steht ebenfalls in den Bedingungen. Mehr zur BU in unserer Wissensseite Berufsunfähigkeitsversicherung.
Der häufigste Denkfehler: „Beitragsfrei stellen ist wie eine Pause. Wenn das Geld wieder da ist, mache ich einfach weiter.“ Das stimmt nicht. Der Rückweg braucht die Zustimmung des Versicherers und gilt als Neuabschluss, oft mit neuen Kosten und neuen Gesundheitsfragen. Eine echte Pause ist nur die Stundung.
Was gilt für Riester, Betriebsrente und private Rentenversicherung?
Die kurze Antwort: Riester lässt du lieber ruhen als kündigen, sonst gehen Zulagen zurück. Die Betriebsrente aus Gehalt ruht in der Elternzeit von selbst, und du hast danach 3 Monate, um sie zu den alten Bedingungen fortzusetzen. Eine private Rentenversicherung kannst du beitragsfrei stellen, statt sie zu kündigen.
Riester-Rente
Kündigst du einen Riester-Vertrag und lässt dir das Geld auszahlen, ist das eine schädliche Verwendung. Du musst dann die Zulagen und die Steuervorteile zurückzahlen (§ 93 EStG). Wechselst du dagegen in einen anderen zertifizierten Vertrag auf deinen Namen, bleibt die Förderung erhalten.
Zahlst du eine Zeit lang weniger ein, als für die volle Zulage nötig ist, kürzt sich die Zulage im Verhältnis. Der Mindestbeitrag liegt bei 4 Prozent der Einnahmen des Vorjahres abzüglich Zulagen, mindestens aber bei 60 Euro im Jahr (§ 86 EStG). Mehr in unserer Wissensseite Riester-Rente.
Betriebsrente aus deinem Gehalt
Zahlst du über den Arbeitgeber Gehalt in eine Betriebsrente ein, heißt das Entgeltumwandlung. Ohne Gehalt gibt es nichts umzuwandeln. In der Elternzeit fließt dann kein Beitrag und auch kein Zuschuss des Arbeitgebers. Du darfst die Versorgung aber mit eigenen Beiträgen aus deinem Netto fortführen (§ 1a Abs. 4 BetrAVG).
Wird eine Direktversicherung aus Entgeltumwandlung wegen der Elternzeit beitragsfrei, kannst du binnen 3 Monaten nach dem Ende dieser Zeit verlangen, dass sie zu den alten Bedingungen weiterläuft. Davon darf nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden (§ 212 VVG).
Seit 1. Juli 2026 gilt das für jede Zeit ohne Gehalt bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis, nicht nur für die Elternzeit. Mehr dazu in Direktversicherung.
Private Rentenversicherung
Hier hast du alle drei Wege. Kündigen bringt den Rückkaufswert, oft mit Abschlag und in frühen Jahren unter den eingezahlten Beiträgen. Beitragsfrei stellen erhält den Vertrag mit kleinerer Leistung. Ein Verkauf an einen Aufkäufer kann mehr bringen als der Rückkaufswert. Mehr in Private Rentenversicherung.
Welche Beiträge solltest du nie einfach liegen lassen?
Die kurze Antwort: Krankenversicherung, Haftpflicht, Hausrat und Wohngebäude. Hier verlierst du bei einem Rückstand schnell den Schutz, und eine Stundung ist selten vorgesehen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibst du als Pflichtmitglied in der Elternzeit Mitglied. Solange du Elterngeld bekommst, bist du dort beitragsfrei (§ 224 SGB V). Bist du freiwillig gesetzlich versichert und schuldest zwei Monatsbeiträge trotz Mahnung, bekommst du nur noch Notfall-Leistungen (§ 16 Abs. 3a SGB V).
In der privaten Krankenversicherung gibt es diese Beitragsfreiheit nicht. Bei einem Rückstand von zwei Monatsbeiträgen mahnt der Versicherer, dazu kommt 1 Prozent Säumniszuschlag je Monat. Nach der zweiten Mahnung ruht der Vertrag. Du bist dann im Notlagentarif: nur Akutbehandlung, Schmerzen und Schwangerschaft (§ 193 VVG).
Bei Sachversicherungen wie Haftpflicht oder Hausrat gilt: Bleibt ein Folgebeitrag offen, setzt der Versicherer dir in Textform eine Frist von mindestens 2 Wochen. Passiert danach ein Schaden, muss er nicht zahlen, und er kann kündigen.
Zahlst du binnen eines Monats nach der Kündigung, wird sie unwirksam. Für den Schaden in der Zwischenzeit bleibt er trotzdem leistungsfrei (§ 38 VVG).
Willst du eine Sachversicherung loswerden, um zu sparen, kündige sie ordentlich. Die Frist liegt zwischen 1 und 3 Monaten zum Ende der Laufzeit. Läuft ein Vertrag länger als drei Jahre, kannst du ihn zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich kündigen, mit 3 Monaten Frist (§ 11 VVG).
Was ist mit Sparplänen, VL-Verträgen und Kinderpolicen?
Die kurze Antwort: Einen normalen Sparplan kannst du meist pausieren oder senken, ohne etwas zu verkaufen. Ein VL-Vertrag dagegen bricht ab, wenn ein ganzes Kalenderjahr nichts eingezahlt wird. Eine Kinderpolice kostet beim Ausstieg oft Geld.
Bei einem Sparplan auf Fonds oder ETF hängt das Pausieren vom Anbieter ab. Meist geht es ohne Kosten und ohne Verkauf. Das ist der einfachste Hebel, wenn es eng wird. Mehr in Sparplan.
Bei vermögenswirksamen Leistungen ist es strenger. Wird in einem Kalenderjahr nach dem Abschlussjahr gar nichts eingezahlt, gilt der Vertrag als unterbrochen und kann nicht fortgeführt werden (§ 4 Abs. 6 5. VermBG). Ein kleiner Betrag im Jahr reicht, um das zu verhindern. Mehr in Vermögenswirksame Leistungen.
Hast du für dein Kind eine Kinderpolice abgeschlossen, also eine Rentenversicherung auf das Kind, lohnt ein genauer Blick. Die Provision richtet sich nach der Beitragssumme. In den ersten Jahren wird deshalb weniger angelegt. Wer früh aussteigt, verliert meist Geld. Mehr in Kinderpolice und Co..
Für alles, was nur spart, gilt: Lieber einige Monate weniger sparen als einen Vertrag mit Verlust auflösen. Gibt es ein Rücklagenkonto, ist genau jetzt der Moment, für den es gedacht war. Wie das mit vier Konten aussieht, steht in Kontenmodell: So ordnest du dein Geld mit vier Konten.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Wenn eine Kundin in der Elternzeit anruft und sagt ‚Ich muss was kündigen‘, frage ich zuerst: Welcher Vertrag fängt dich auf, wenn etwas passiert? Fast immer ist es der, über den sie gar nicht nachgedacht hat. Kündigen fühlt sich nach Kontrolle an. Stunden fühlt sich nach Aufschieben an. In Wahrheit ist es oft umgekehrt: Wer einen schützenden Vertrag kündigt, verschiebt das Risiko in eine Zeit, in der der Rückweg viel schwerer ist.“
Darum lohnt der Blick auf die ganze Liste, nicht auf den teuersten Posten. Ein Sparplan, der drei Monate ruht, kostet dich wenig. Eine BU, die weg ist, kostet dich vielleicht den Schutz für den Rest deines Berufslebens.
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wie groß die Lücke ist und wie lange sie bleibt. Für jeden Vertrag hast du drei Wege: absichern, also weiterzahlen oder stunden, puffern mit deiner Rücklage oder bewusst darauf verzichten.
1
Das kannst du so lassen
Elterngeld und Rücklage tragen deine Beiträge bis zum Ende der Elternzeit. Dann zahlst du weiter wie bisher. Prüfe nur, ob deine Betriebsrente ruht, und notiere die 3-Monats-Frist.
2
Wenn das Geld ein paar Monate fehlt
Erst sparen, dann stunden. Pausiere Sparpläne und setze die Dynamik aus. Reicht das nicht, frag bei der BU nach einer Stundung und lass sie dir schriftlich bestätigen.
3
Wenn die Lücke länger bleibt
Etwa weil du nach der Elternzeit in Teilzeit gehst. Dann hilft eine Stundung nicht, sie verschiebt das Problem nur. Prüfe, welche Sparverträge du dauerhaft senken oder beitragsfrei stellen kannst, und lass die BU stehen.
4
Wenn du kündigen willst
Hol vorher den aktuellen Rückkaufswert und die Werte bei Beitragsfreistellung ein. Bei Riester rechne die Rückzahlung der Zulagen mit. Kündige einen schützenden Vertrag erst, wenn ein neuer angenommen ist.
5
Wenn schon eine Mahnung da ist
Zahl Krankenversicherung und Sachversicherungen zuerst. Ruf beim Versicherer an, bevor die Frist abläuft, und frag nach einer Ratenzahlung.
Welcher deiner Verträge darf pausieren?
Schick uns deine Verträge. Wir schauen, wo eine Stundung möglich ist, was eine Beitragsfreistellung dich kosten würde und welcher Vertrag besser weiterläuft. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nur, wenn dein Vertrag eine Stundung vorsieht oder der Versicherer zustimmt. Ein gesetzliches Recht darauf gibt es nicht. Frag schriftlich nach Dauer, Zinsen und Nachzahlung, bevor eine Lastschrift platzt.
Bei der Stundung bleibt der volle Schutz, du zahlst die Beiträge später nach. Bei der Beitragsfreistellung läuft der Vertrag mit kleinerer Leistung weiter, Zusatzbausteine wie eine BU-Zusatzversicherung fallen meist weg.
Nur, wenn der Versicherer zustimmt. Das gilt als Neuabschluss, oft mit neuen Kosten und neuer Gesundheitsprüfung. Ausnahme: eine Direktversicherung aus Entgeltumwandlung, die wegen der Elternzeit beitragsfrei wurde. Sie kannst du binnen 3 Monaten nach dem Ende zu den alten Bedingungen fortsetzen.
Die Zulagen, die schon auf dem Vertrag sind, bleiben, solange du nicht kündigst und dir das Geld auszahlen lässt. Zahlst du in einem Jahr weniger als den Mindestbeitrag, wird die Zulage für dieses Jahr gekürzt.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen muss der Versicherer für einen Schaden nicht zahlen. Zahlst du binnen eines Monats nach einer Kündigung, wird sie unwirksam. Für einen Schaden in der Zwischenzeit bleibt er trotzdem leistungsfrei.
Quellen: Lebensversicherung kündigen? Diese Alternativen sind oft besser, Verbraucherzentrale, Stand 13.08.2026, geprüft am 11.10.2026 · § 165 VVG, Prämienfreie Versicherung, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 212 VVG, Fortsetzung der Lebensversicherung nach der Elternzeit, dejure.org, Stand 01.07.2026, geprüft am 11.10.2026 · § 38 VVG, Zahlungsverzug bei Folgeprämie, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 193 VVG, Notlagentarif, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 93 EStG, Schädliche Verwendung, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026
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Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.
Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Beiträge in der Elternzeit
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Kurz vor der Geburt ist ein guter Moment für eine Frage: Welche Verträge laufen vom Gehalt, welche vom Konto? So sehen Kundinnen und Kunden früh, was in der Elternzeit ruht und was weiterläuft.
- Bei Direktversicherungen aus Entgeltumwandlung freuen sich viele über den Hinweis auf die 3-Monats-Frist nach § 212 VVG, gern mit einem Termin im Kalender.
- Eine schriftliche Stundungszusage vor der Elternzeit nimmt Druck aus dem ersten Engpass.
