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Nachversicherung nach der Geburt: Illustration zum Thema

Nachversicherung nach der Geburt: diese Fristen laufen

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Ein Baby ist da, und plötzlich laufen Fristen, von denen dir niemand erzählt hat. Die Nachversicherung nach der Geburt ist so eine Frist. Genauer gesagt sind es mehrere: für dein Kind und für dich.

Viele haben die Zahl 12 Monate im Kopf. Für die wichtigste Frist stimmt sie nicht. Hier liest du, welche Tür nach 2 Monaten zugeht, welche in deinem Vertrag steht und in welcher Reihenfolge du sie im ersten Babyjahr abarbeitest.

Betrifft dich, wenn ein Kind kommt du für dein Kind vorsorgen willst du länger ausfällst

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist ein Elternteil privat krankenversichert, kann das Baby ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in denselben Versicherer. Die Anmeldung muss spätestens 2 Monate nach der Geburt erfolgen, sie wirkt rückwirkend ab Geburt.
  • Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, ist das Kind meist kostenlos familienversichert. Ausnahme bei Verheirateten: Der privat versicherte Elternteil verdient mehr als 6.450 Euro im Monat (2026) und mehr als der gesetzlich versicherte.
  • Für dich selbst heißt Nachversicherung: Du erhöhst deine BU-Rente ohne neue Gesundheitsfragen. Die Geburt ist dafür ein typischer Anlass.
  • Diese Frist steht nicht im Gesetz, sondern in deinem Vertrag. Oft sind es 12 Monate nach dem Ereignis. Verlass dich nicht darauf, lies nach.
  • Eine Auslands- oder Reisekrankenversicherung schließt dein Baby nicht automatisch ein, wenn es schon anderweitig krankenversichert ist.

So gehst du vor

  • Trag dir das Geburtsdatum plus 2 Monate in den Kalender ein. Bis dahin muss die Krankenversicherung deines Kindes geklärt sein.
  • Such in deinem BU-Vertrag nach „Nachversicherung“ oder „Nachversicherungsgarantie“. Notiere die Frist und welche Nachweise verlangt werden.
  • Lies den Unterschied zur allgemeinen Garantie nach: Die Nachversicherungsgarantie: zwei Wörter, an denen alles hängt.
  • Welche Fristen in der Elternzeit sonst laufen, steht in Elternzeit und Versicherungen: die vier Fristen, die zählen.
  • Wenn du nicht sicher bist, ob und wie viel du nachversichern kannst: Lass deine Verträge prüfen.
Inhalt
  1. Welche Fristen laufen nach der Geburt?
  2. Was heißt Nachversicherung nach der Geburt eigentlich?
  3. Wie versicherst du dein Baby in der privaten Krankenversicherung?
  4. Wann ist dein Kind in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert?
  5. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  6. Wie erhöhst du deine BU nach der Geburt?
  7. Was gilt für Risikoleben, Reiseversicherung und Kinderinvalidität?
  8. Was tust du jetzt?
  9. Häufig gestellte Fragen

Welche Fristen laufen nach der Geburt?

Die kurze Antwort: Zwei Arten. Eine steht im Gesetz: 2 Monate, um dein Baby ohne Prüfung in die private Krankenversicherung zu bringen. Die anderen stehen in deinen Verträgen, etwa bei der BU, oft mit 12 Monaten. Die kurze Frist kommt zuerst.

Du hast gerade ein Kind bekommen. Damit verändert sich mehr als dein Alltag. Es hängt jetzt ein Mensch von dir ab. Gleichzeitig sinkt in der Elternzeit meist dein Einkommen.

Genau in diese Zeit fallen Fristen, die du nur einmal bekommst. Sie öffnen eine Tür ohne Gesundheitsfragen. Wer sie verpasst, kann oft trotzdem noch Schutz abschließen. Dann aber mit Fragebogen, Risikoprüfung und dem Risiko, abgelehnt zu werden.

In unserer Finanzplanung zählt die Geburt zu den lebensverändernden Ereignissen. Sie verändert mehrere Ebenen gleichzeitig: Geld, Zuständigkeiten, Kopf und Zeit. Mehr dazu in Lebensverändernde Risiken: Die vier Ebenen, auf die es ankommt.

Die finanzielle Ebene ist die einzige, die du vorher ordnen kannst. Die Nachversicherung gehört genau dorthin.

Was heißt Nachversicherung nach der Geburt eigentlich?

Die kurze Antwort: Zwei verschiedene Dinge mit fast demselben Namen. Die Kindernachversicherung bringt dein Baby ohne Prüfung in eine Krankenversicherung. Die Nachversicherungsgarantie lässt dich deinen eigenen Schutz erhöhen, ebenfalls ohne Prüfung.

KindernachversicherungNachversicherungsgarantie
Wer wird versichertdein Kinddu
Woprivate Kranken- und KrankenzusatzversicherungBU, manchmal Risikoleben
GrundlageGesetz (§ 198 VVG)deine Vertragsbedingungen
Frist2 Monate nach der Geburtsteht im Vertrag, oft 12 Monate
Gesundheitsprüfungkeinekeine, innerhalb der Grenzen

Wenn du „Nachversicherung Geburt“ hörst, kann beides gemeint sein. Darum lohnt es sich, die beiden auseinanderzuhalten. Die eine schützt dein Kind. Die andere schützt dein Einkommen, von dem dein Kind jetzt mit lebt.

Wie versicherst du dein Baby in der privaten Krankenversicherung?

Die kurze Antwort: Melde dein Kind spätestens 2 Monate nach der Geburt beim Versicherer an, bei dem ein Elternteil privat versichert ist. Dann nimmt er es rückwirkend ab Geburt auf, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten.

Das regelt § 198 VVG. Der Schutz für dein Kind darf dabei nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils. Will das Kind mehr Schutz, prüft der Versicherer für den Mehrteil die Gesundheit.

Der Versicherer darf verlangen, dass der Elternteil am Tag der Geburt schon eine Zeit lang bei ihm versichert ist. Diese Vorversicherungszeit darf höchstens 3 Monate betragen. Wer kurz vor der Geburt den Versicherer wechselt, sollte das im Blick haben.

Das Gesetz spricht allgemein von Krankenversicherung, nicht nur von der Vollversicherung. Darum gilt die Regel auch für Krankenzusatzversicherungen, etwa eine Zahnzusatzversicherung eines Elternteils.

Ausgenommen ist nur die Reisekrankenversicherung, dazu weiter unten. Bei einer Adoption gilt das ähnlich, solange das Kind minderjährig ist.

Dann darf der Versicherer bei erhöhtem Risiko aber einen Zuschlag bis zur Höhe des einfachen Beitrags verlangen.

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Jedes Kind hat einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag. Mehr dazu in Krankenversicherung für Kinder.

Der häufigste Denkfehler: „Für die Nachversicherung habe ich ein Jahr Zeit.“ Für deine BU stimmt das oft. Für dein Kind in der privaten Krankenversicherung nicht. Dort sind es 2 Monate. Danach braucht es einen normalen Antrag mit Gesundheitsfragen, und frühe Befunde deines Babys zählen dann mit.

Wann ist dein Kind in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert?

Die kurze Antwort: Wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist, meist ab Geburt und ohne Beitrag. Ausnahme: Ihr seid verheiratet, und der privat versicherte Elternteil verdient mehr als 6.450 Euro im Monat und mehr als du.

Die Familienversicherung ist die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Kinder von Mitgliedern sind darüber beitragsfrei versichert (§ 10 SGB V). Du beantragst sie bei deiner Krankenkasse.

Kinder bleiben bis 18 familienversichert. Bis 23, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Bis 25, wenn sie zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr leisten. Bei einer Behinderung gibt es keine Altersgrenze, wenn sich das Kind nicht selbst unterhalten kann.

Jetzt die Ausnahme. Ist ein Elternteil privat versichert, verdient er mehr als ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze und mehr als das gesetzlich versicherte Elternteil, ist das Kind nicht familienversichert. 2026 liegt diese Grenze bei 6.450 Euro im Monat.

Diese Regel gilt nur für verheiratete Eltern und eingetragene Lebenspartnerschaften. Seid ihr nicht verheiratet, kann euer Kind über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert sein, egal was der andere verdient.

Trifft die Ausnahme zu, kommt das Kind in die private Krankenversicherung oder zahlt als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kasse.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
  • Mit 31Sie arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto. Sie ist gesetzlich krankenversichert.
  • Stell dir vor · 31Lisa und ihr Partner bekommen ein Kind. Sie sind nicht verheiratet. Ihr Partner ist privat versichert und verdient angenommen 7.000 Euro brutto im Monat.
  • Im Beispiel jetzt · 31Das Baby ist drei Wochen alt. Lisa legt die Verträge auf den Tisch und schreibt die Fristen auf.

Erste Frage: Wo wird das Kind versichert? Weil die beiden nicht verheiratet sind, kann das Kind über Lisa familienversichert werden. Das kostet nichts. Die Einkommensgrenze von 6.450 Euro spielt für sie keine Rolle.

Wären die beiden verheiratet, sähe es anders aus. Ihr Partner verdient mit 7.000 Euro mehr als 6.450 Euro und mehr als Lisa mit 3.850 Euro. Das Kind wäre dann nicht familienversichert. Wollten sie es beim Versicherer ihres Partners ohne Prüfung unterbringen, hätten sie dafür 2 Monate, also noch gut fünf Wochen.

Zweite Frage: Reicht Lisas BU noch? Als Richtwert nennt die Verbraucherzentrale etwa 80 Prozent des Nettos. Bei Lisa sind das 2.000 Euro. Ihre BU zahlt 1.500 Euro. Es fehlen also 500 Euro im Monat.

Lisas BUBetrag
Heutige BU-Rente1.500 €
Richtwert 80 % von 2.500 € netto2.000 €
Lücke500 €
Beispiel-Obergrenze 60 % von 3.850 € brutto2.310 €

Annahme im Beispiel: Die Geburt ist in ihrem Vertrag ein Anlass für die Nachversicherung. Lisa kann die Rente also ohne neue Gesundheitsfragen erhöhen, innerhalb der Grenzen ihres Vertrags.

Wie viel ein Versicherer höchstens versichert, hängt an seinen Annahmerichtlinien. Als Beispiel nennt der Bund der Versicherten 60 Prozent des Bruttogehalts. Bei Lisa wären das 2.310 Euro, die 2.000 Euro lägen darunter.

Lisa schreibt sich zwei Daten auf. Das Geburtsdatum plus 2 Monate für die Krankenversicherung, falls sie doch heiraten wollen. Und die Frist aus ihrem BU-Vertrag, an deren Ende die Tür ohne Gesundheitsfragen zugeht.

Tipp

Mach Fotos von der Geburtsurkunde, sobald du sie hast, und leg sie in einen eigenen Ordner. Für die Nachversicherung verlangen Versicherer einen Nachweis des Ereignisses. Mit dem Foto ist die Anfrage schnell geschrieben.

Wie erhöhst du deine BU nach der Geburt?

Die kurze Antwort: Über die Nachversicherungsgarantie in deinem Vertrag. Du meldest die Geburt innerhalb der Frist, legst einen Nachweis bei und erhöhst die Rente ohne neue Gesundheitsfragen.

Die Nachversicherungsgarantie ist eine Klausel in vielen BU-Verträgen. Sie erlaubt dir, die BU-Rente bei bestimmten Ereignissen zu erhöhen, ohne erneut Gesundheitsfragen zu beantworten. Typische Anlässe sind Heirat, Gehaltssprung, Hauskauf und die Geburt eines Kindes.

Der Bund der Versicherten beschreibt die übliche Praxis: Oft musst du die Nachversicherung innerhalb von 12 Monaten melden und das Ereignis nachweisen. Voraussetzung ist, dass du noch nicht berufsunfähig bist. Die Erhöhung ist an Grenzen gebunden, die dein Vertrag festlegt.

Das Wort „oft“ ist wichtig. Ein Gesetz für diese Frist gibt es nicht. Sie steht in deinen Bedingungen, ebenso die Höchstbeträge und die Nachweise. Darum lohnt der Blick in den eigenen Vertrag, bevor du dich auf eine Zahl verlässt.

Warum sich die Nachversicherung gerade jetzt lohnt: Versicherer begrenzen die BU-Rente meist an deinem aktuellen Einkommen. Schließt du in Elternzeit oder Teilzeit neu ab, bekommst du oft nur eine kleine Rente. Wer schon eine BU hat, kann über die Nachversicherung mitwachsen, ohne neu anzufangen.

Bei der Höhe hilft der Richtwert von etwa 80 Prozent des Nettos. Rechne dabei mit, was bei Berufsunfähigkeit weiterläuft: Krankenversicherung, Steuern und deine eigene Altersvorsorge. Mehr zur BU in Berufsunfähigkeitsversicherung.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Nach der Geburt fragen mich viele Eltern zuerst nach einer Versicherung für das Baby. Das ist verständlich. Aber das Baby ist meist schon gut versorgt, über die Krankenkasse. Was jetzt fehlt, ist der Schutz für das Einkommen, von dem es lebt. Die Nachversicherung ist dafür das leiseste Werkzeug, das es gibt. Sie kostet keinen Termin beim Arzt und keinen Fragebogen. Nur einen Brief, rechtzeitig.“

Kurz gesagt: Erst das Kind krankenversichern, dann dein Einkommen nachziehen. Beides hat eine Frist, und beide Fristen beginnen am Tag der Geburt.

Was gilt für Risikoleben, Reiseversicherung und Kinderinvalidität?

Die kurze Antwort: Bei der Risikolebensversicherung steht eine mögliche Nachversicherung in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Eine Reisekrankenversicherung schließt dein Kind nicht automatisch ein. Für eine Kinderinvaliditätsversicherung stellt der Versicherer Gesundheitsfragen.

Risikolebensversicherung

Mit einem Kind ändert sich, wer von deinem Einkommen abhängt. Die Verbraucherzentrale nennt als Richtwert für die Versicherungssumme: Wer allein für den Unterhalt einer Familie mit kleinen Kindern sorgt, sichert mindestens das 4-fache Jahresnetto ab.

Hat dein Vertrag eine Nachversicherungsgarantie, prüfe, ob die Geburt als Anlass genannt ist und welche Frist gilt. Mehr in Risikolebensversicherung.

Reise- und Auslandskrankenversicherung

Die Kindernachversicherung nach § 198 VVG gilt hier nicht, wenn dein Kind schon anderweitig krankenversichert ist. Dein Baby muss also eigens eingeschlossen werden. Denk daran vor der ersten Reise. Mehr in Auslandsreisekrankenversicherung.

Kinderinvaliditätsversicherung

Sie zahlt, wenn dein Kind durch Krankheit oder Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird. Eine Tür ohne Gesundheitsfragen gibt es hier nicht. Laut Verbraucherzentrale bieten Versicherer sie meist ab dem ersten Geburtstag an, manche schon 6 Wochen nach der Geburt.

Beantworte die Gesundheitsfragen vollständig und ehrlich, auch bei frühen Arztbefunden. Falsche oder lückenhafte Angaben können den Versicherer leistungsfrei machen. Mehr in Kinderinvaliditätsversicherung.

Was tust du jetzt?

Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wie ihr versichert seid und was in deinen Verträgen steht. Für jeden Punkt hast du drei Wege: absichern über die Nachversicherung, puffern mit einer Rücklage oder bewusst darauf verzichten.

1

Das kannst du so lassen

Ein Elternteil ist gesetzlich versichert, das Kind ist familienversichert, und deine BU-Rente liegt schon nahe an 80 Prozent deines Nettos. Dann meldest du nur das Kind bei der Krankenkasse an.

2

Wenn ein Elternteil privat versichert ist

Klärt in den ersten Wochen, ob das Kind familienversichert sein kann. Wenn nicht oder wenn ihr die private Krankenversicherung wollt: Anmeldung beim Versicherer vor Ablauf der 2 Monate.

3

Wenn deine BU-Rente zu niedrig ist

Melde die Geburt mit Nachweis innerhalb der Frist aus deinem Vertrag. Frag schriftlich, um wie viel du erhöhen kannst und was der höhere Beitrag kostet.

4

Wenn dein Vertrag keine Nachversicherung kennt

Dann geht eine Erhöhung nur mit neuen Gesundheitsfragen. Prüfe vorher anonym, ob du angenommen wirst. Wie das geht, steht in Anonyme Risikovoranfrage.

5

Wenn euch das Geld für mehr Schutz gerade fehlt

Nutze die Frist trotzdem für eine kleine Erhöhung, wenn dein Vertrag das erlaubt. Ein Teil ohne Gesundheitsfragen ist mehr wert als ein voller Neuabschluss später, den du vielleicht nicht mehr bekommst.

Nutzt du nach der Geburt alle Fristen?

Schick uns deine Verträge. Wir schauen, ob und wie weit du deine BU nachversichern kannst und wie dein Kind am besten krankenversichert ist. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Nachversicherung prüfen lassen

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mein Baby in der privaten Krankenversicherung anzumelden?

Spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt. Dann nimmt der Versicherer dein Kind rückwirkend ab Geburt auf, ohne Risikozuschläge und Wartezeiten. Der Versicherer darf verlangen, dass ein Elternteil dort schon bis zu 3 Monate versichert ist.

Mein Mann ist privat versichert, ich gesetzlich. Wo kommt unser Kind hin?

Verdient dein Mann mehr als 6.450 Euro im Monat (2026) und mehr als du, ist das Kind nicht familienversichert. Es kommt dann in die private Krankenversicherung oder zahlt freiwillig in der gesetzlichen Kasse. Sonst ist es über dich kostenlos familienversichert.

Wir sind nicht verheiratet. Gilt die Einkommensgrenze trotzdem?

Nein. Die Grenze gilt nur für verheiratete Eltern und eingetragene Lebenspartnerschaften. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind dort familienversichert sein, egal was der andere Elternteil verdient.

Ich habe die Frist für die BU-Nachversicherung verpasst. Was jetzt?

Dann geht eine Erhöhung meist nur noch mit neuen Gesundheitsfragen. Prüfe, ob dein Vertrag weitere Anlässe kennt, etwa einen Gehaltssprung, oder eine Nachversicherung ohne Anlass. Vor einem neuen Antrag hilft eine anonyme Risikovoranfrage.

Ist mein Baby in unserer Reisekrankenversicherung automatisch mitversichert?

Nicht unbedingt. Die gesetzliche Kindernachversicherung gilt für Auslands- und Reisekrankenversicherungen nicht, wenn das Kind anderweitig krankenversichert ist. Lass dein Kind vor der ersten Reise eigens einschließen.

Quellen: § 198 VVG, Kindernachversicherung, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 10 SGB V, Familienversicherung, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Infoblatt Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Bund der Versicherten, Stand 25.03.2025, geprüft am 11.10.2026 · Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern, Verbraucherzentrale, Stand 02.01.2025, geprüft am 11.10.2026 · Versicherung gegen Kinderinvalidität, Verbraucherzentrale, Stand 11.02.2026, geprüft am 11.10.2026

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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

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  • Eine kurze Nachricht in den ersten Wochen nach der Geburt hilft vielen Eltern sehr: zuerst die 2-Monats-Frist für das Kind, dann die Frist aus der BU.
  • Wer im Jahresgespräch nach geplantem Nachwuchs fragt, kann die Nachversicherung schon vorbereiten, samt Nachweisen.
  • Bei Paaren lohnt der Blick auf den Trauschein, bevor das Kind versichert wird.

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