Dieser Artikel gehört zur Serie „System trippeln“. Darin geht es um das, was zwischen zwei Regeln passiert, mit einer Beispielrechnung in der Mitte.
Ihr wollt beide arbeiten und beide für euer Kind da sein. Genau dafür gibt es den Partnerschaftsbonus: bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus für jeden von euch. Viele Eltern lassen ihn liegen, weil die Regeln eng sind und die Rechnung unübersichtlich wirkt.
Hier liest du, wie ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus zusammenhängen, welche Bedingungen ihr Monat für Monat erfüllen müsst und was der Bonus eurem Haushalt unterm Strich bringt. Mit einem Plan für alle 20 Monate und einer Rechnung in Euro.
Betrifft dich, wenn ein Kind kommt du deine Arbeitszeit reduzierst du allein erziehst
Das Wichtigste in Kürze
- ElterngeldPlus ist die halbe Monatsrate über doppelt so viele Monate: 150 bis 900 Euro. Arbeitest du in Teilzeit, ist es oft genauso hoch wie Basiselterngeld.
- Den Partnerschaftsbonus bekommt ihr, wenn ihr beide gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeitet. Dann gibt es für jeden 2 bis 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
- Die Bonusmonate müssen gleichzeitig und am Stück liegen. Verfehlt einer von euch in einem Monat die Stunden, entfällt der Bonus für diesen Monat bei beiden.
- Alleinerziehende bekommen den vollen Partnerschaftsbonus allein, wenn sie selbst 24 bis 32 Stunden arbeiten.
- Ein Entwurf sieht vor, den Bonus für Geburten ab November 2027 zu streichen. Das ist geplant, aber noch nicht beschlossen.
So gehst du vor
- Legt fest, wer in welchem Lebensmonat wie viele Stunden arbeitet. Der Plan unten im Beispiel zeigt, wie das aussehen kann.
- Rechnet für jeden von euch ElterngeldPlus mit dem geplanten Teilzeit-Netto aus. Die Formel steht im Abschnitt zur Teilzeit.
- Stimmt die Stunden früh mit beiden Arbeitgebern ab. Wie Teilzeit und der Weg zurück funktionieren: Teilzeit und Wiedereinstieg.
- Prüft vorher, was an eurer Steuerklasse hängt: Elterngeld: der größte Hebel liegt vor der Schwangerschaft.
- Behaltet die Fristen bei euren Versicherungen im Blick: Elternzeit und Versicherungen: die vier Fristen, die zählen. Oder sprich mit uns in der Beratung.
Inhalt
- Was ist der Partnerschaftsbonus, und was hat er mit ElterngeldPlus zu tun?
- Wie rechnet ElterngeldPlus, wenn du in Teilzeit arbeitest?
- Welche Bedingungen gelten für den Partnerschaftsbonus?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Lohnt es sich, dass beide ihre Stunden reduzieren?
- Wie legt ihr die Monate, damit nichts verfällt?
- Welche Fallen gibt es beim Partnerschaftsbonus?
- Fällt der Partnerschaftsbonus 2027 weg?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Was ist der Partnerschaftsbonus, und was hat er mit ElterngeldPlus zu tun?
Die kurze Antwort: Der Partnerschaftsbonus ist eine Zugabe aus zusätzlichen Monaten ElterngeldPlus. Ihr bekommt sie, wenn ihr beide gleichzeitig in Teilzeit arbeitet, jeweils 24 bis 32 Stunden pro Woche.
Euer Kind ist da, und ihr wollt die Arbeit nicht mehr so verteilen wie vorher. Einer ganz zu Hause, einer voll im Job, das passt nicht zu euch. Ihr wollt beide reduzieren. Damit sinken zwei Gehälter gleichzeitig.
Genau diese Lage belohnt der Staat. Wer sich Job und Kind teilt, bekommt Monate dazu. Die Bonusmonate sind immer ElterngeldPlus, also die Variante mit der halben Monatsrate.
Darum hängen beide Begriffe zusammen. Wer den Bonus verstehen will, muss zuerst verstehen, wie ElterngeldPlus in Teilzeit rechnet. Und dort liegt der Punkt, an dem viele sich verschätzen.
Wie rechnet ElterngeldPlus, wenn du in Teilzeit arbeitest?
Die kurze Antwort: Es ersetzt einen Teil der Lücke zwischen deinem Netto vor der Geburt und deinem Netto in Teilzeit. Meist sind das 65 Prozent dieser Lücke, gedeckelt auf die halbe Basis-Rate.
Ohne Job ist es einfach. Basiselterngeld ersetzt 65 bis 100 Prozent deines Nettos vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. ElterngeldPlus ist dann genau die Hälfte, 150 bis 900 Euro. Ein Monat Basis entspricht zwei Monaten Plus.
Die Ersatzrate ist der Anteil, den das Elterngeld ersetzt. Sie liegt bei 67 Prozent und sinkt bei einem Netto über 1.200 Euro schrittweise auf 65 Prozent. Ab rund 1.240 Euro Netto sind es 65 Prozent. Unter 1.000 Euro steigt sie bis auf 100 Prozent.
Arbeitest du in Teilzeit, wird anders gerechnet. Dann zählt der Unterschiedsbetrag: Netto vorher minus Netto jetzt. Davon gibt es die Ersatzrate, die zu deinem Netto vor der Geburt gehört.
Zwei Grenzen kommen dazu. Das Netto vor der Geburt zählt in Teilzeit höchstens mit 2.770 Euro. Und ElterngeldPlus darf höchstens halb so hoch sein wie das Basiselterngeld, das dir ganz ohne Job zustünde.
Erlaubt sind höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Mindestens bleiben dir 150 Euro ElterngeldPlus, auch wenn die Rechnung weniger ergibt.
Welche Bedingungen gelten für den Partnerschaftsbonus?
Die kurze Antwort: Ihr müsst beide in denselben Monaten 24 bis 32 Stunden arbeiten, und zwar für mindestens 2 und höchstens 4 Monate am Stück.
Das Gesetz stellt vier Bedingungen. Alle gelten für jeden Lebensmonat einzeln. Lebensmonate zählen ab dem Tag der Geburt. Ist dein Kind am 15. geboren, läuft jeder Lebensmonat vom 15. bis zum 14. des Folgemonats.
1
Beide arbeiten 24 bis 32 Wochenstunden
Maßgeblich ist der Durchschnitt im Lebensmonat. Eine Woche mit 35 Stunden ist kein Problem, wenn der Monat insgesamt passt.
2
Ihr bezieht den Bonus gleichzeitig
Die Bonusmonate von dir und deinem Partner oder deiner Partnerin liegen in denselben Lebensmonaten. Einer allein reicht nicht.
3
Die Monate liegen am Stück
Die Bonusmonate müssen aufeinanderfolgen. Eine Pause mitten im Bonus ist nicht vorgesehen.
4
Jeder nimmt 2 bis 4 Monate
Weniger als 2 Monate gibt es nicht. Mehr als 4 auch nicht. Den Bonus beantragt ihr bei der Elterngeldstelle.
Für Alleinerziehende gilt eine eigene Regel. Sie bekommen den vollen Bonus allein, also 2 bis 4 zusätzliche Monate. Die Stundenbedingung von 24 bis 32 Wochenstunden müssen sie selbst erfüllen. Mehr dazu in der Lebensphase Wenn du allein erziehst.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin in Vollzeit und schließt zum Berufsstart eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Mit 31Sie verdient 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro im Monat.
- Stell dir vor · 31Lisa und ihr Partner bekommen ein Kind. Er arbeitet Vollzeit und hat 3.000 Euro netto, eine Annahme im Beispiel.
- 31 · nach der GeburtLisa bleibt die ersten 8 Lebensmonate zu Hause. Ab dem 9. Lebensmonat will sie mit 24 Stunden zurück. Angenommen bleiben ihr dann 1.500 Euro netto.
- Im Beispiel jetzt · 32Ihr Partner überlegt, im 17. bis 20. Lebensmonat auf 28 Stunden zu gehen. Angenommen hätte er dann 2.250 Euro netto. Lohnt sich das?
Eine Vereinfachung vorweg: Wir rechnen mit dem Netto vom Lohnzettel. Die Elterngeldstelle ermittelt das Netto mit eigenen Pauschalen. Das echte Ergebnis weicht deshalb etwas ab, die Richtung stimmt.
Schritt 1: Was steht jedem ohne Job zu?
Lisa hat 2.500 Euro netto, ihre Ersatzrate ist 65 Prozent. Ohne Job bekäme sie 1.625 Euro Basiselterngeld. Ihr Deckel für ElterngeldPlus liegt bei der Hälfte, also bei 812,50 Euro.
Bei ihrem Partner ergeben 65 Prozent von 3.000 Euro 1.950 Euro. Das liegt über dem Höchstbetrag. Er bekäme also 1.800 Euro Basiselterngeld, sein Plus-Deckel liegt bei 900 Euro.
Schritt 2: Was bringt ElterngeldPlus in Teilzeit?
Lisa mit 24 Stunden: 2.500 minus 1.500 Euro ergibt 1.000 Euro Lücke. Davon 65 Prozent sind 650 Euro ElterngeldPlus. Das liegt unter ihrem Deckel, sie bekommt die 650 Euro voll.
Ihr Partner mit 28 Stunden: Hier greift die Grenze von 2.770 Euro. Sein Netto vorher zählt nur bis dahin. 2.770 minus 2.250 Euro ergibt 520 Euro Lücke. Davon 65 Prozent sind 338 Euro.
Ohne diese Grenze wären es 487,50 Euro. Wer vor der Geburt gut verdient, bekommt in Teilzeit also weniger, als die einfache Rechnung verspricht.
Schritt 3: Der Plan für 20 Lebensmonate
| Lebensmonat | Lisa | Ihr Partner | Elterngeld im Monat |
|---|---|---|---|
| 1 bis 2 | Mutterschutz, zählt als Basis | Vollzeit | Mutterschaftsgeld und Zuschuss, sie werden voll angerechnet |
| 3 bis 8 | Basis, ohne Job | Vollzeit | 1.625 € |
| 9 bis 10 | 24 Stunden, ElterngeldPlus | Basis, zu Hause | 650 € plus 1.800 € |
| 11 bis 16 | 24 Stunden, ElterngeldPlus | Vollzeit | 650 € |
| 17 bis 20 | 24 Stunden, Bonus | 28 Stunden, Bonus | 650 € plus 338 € |
Der Plan nutzt alle 14 Monate. Lisa verbraucht 12: acht als Basis und acht Plus-Monate, die vier Basis-Monaten entsprechen. Ihr Partner nimmt die zwei Partnermonate als Basis.
Zusammen bekommen die beiden ab dem 3. Lebensmonat 22.502 Euro Elterngeld. Davon stammen 3.952 Euro aus dem Partnerschaftsbonus: 2.600 Euro für Lisa und 1.352 Euro für ihren Partner.
Rechner: Wie viel Elterngeld bekommt ihr?
Mit unserem Elterngeld-Rechner rechnest du Basiselterngeld und ElterngeldPlus aus deinem Netto aus. Rechnet für jeden von euch einzeln und tragt die Beträge dann in euren Monatsplan ein.
Lohnt es sich, dass beide ihre Stunden reduzieren?
Die kurze Antwort: Für den Elternteil, der zusätzlich reduziert, gleicht der Bonus das fehlende Gehalt meist nicht ganz aus. Für den Haushalt kann die Rechnung trotzdem aufgehen, weil erst beide Teilzeiten den Bonus für beide öffnen. Dazu kommt Zeit mit dem Kind.
Bei Lisa sieht die Rechnung für die vier Bonusmonate so aus. Ihr Partner verzichtet auf 750 Euro netto im Monat, zusammen 3.000 Euro. Dafür bekommt er 1.352 Euro ElterngeldPlus.
Allein betrachtet verliert er also 1.648 Euro. Aber erst seine 28 Stunden öffnen auch Lisa den Bonus. Ohne ihn hätte sie im 17. bis 20. Lebensmonat kein Elterngeld mehr.
| In den 4 Bonusmonaten | Partner bleibt in Vollzeit | Partner geht auf 28 Stunden |
|---|---|---|
| Gehalt des Partners, netto | 12.000 € | 9.000 € |
| ElterngeldPlus Lisa | 0 € | 2.600 € |
| ElterngeldPlus Partner | 0 € | 1.352 € |
| Zusammen | 12.000 € | 12.952 € |
Unterm Strich hat der Haushalt mit Bonus 952 Euro mehr. Dazu kommen rund 50 Stunden im Monat, in denen der Partner beim Kind ist. Lisas Gehalt mit 24 Stunden ist in beiden Spalten gleich und deshalb weggelassen.
Ganz kostenlos ist das nicht. Weniger Gehalt heißt auch weniger Rentenbeitrag und, bei Krankheit, weniger Krankengeld. Bei vier Monaten fällt das wenig ins Gewicht. Wird aus der Teilzeit ein Dauerzustand, lohnt ein Blick auf Was Teilzeit deine Rente kostet.
Der häufigste Denkfehler: „Der Bonus lohnt sich nur, wenn er mehr bringt, als wir an Gehalt verlieren.“ Das ist nur die halbe Rechnung. Ohne den zweiten Elternteil in Teilzeit gibt es für den ersten gar keinen Bonus. Rechnet deshalb immer beide Gehälter und beide Elterngelder zusammen, nie nur eins.
Wie legt ihr die Monate, damit nichts verfällt?
Die kurze Antwort: Basiselterngeld gehört in die ersten 14 Lebensmonate, ElterngeldPlus danach ohne Lücke. Der Bonus kommt am besten direkt im Anschluss.
Eltern haben zusammen 12 Monate Basiselterngeld. Zwei Partnermonate kommen dazu, wenn ein Elternteil in 2 Monaten weniger verdient als vorher. Jeder Elternteil nimmt 2 bis 12 Monate. Basiselterngeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten.
Beachtet die Monate mit Mutterschutz. Monate mit Mutterschaftsgeld zählen als Basiselterngeld-Monate der Mutter. Bei Lisa sind das die ersten zwei. Nach dem Mutterschutz bleiben ihr deshalb noch höchstens 10 Basis-Monate.
Gleichzeitig Basiselterngeld beziehen dürft ihr nur in einem einzigen der ersten 12 Lebensmonate. Ausnahmen gibt es bei Mehrlingen, Frühgeburten, Behinderung des Kindes und beim Geschwisterbonus. ElterngeldPlus dürft ihr dagegen parallel beziehen.
Nach dem 14. Lebensmonat geht es nur mit ElterngeldPlus weiter. Das klappt bis zum 32. Lebensmonat, aber nur ohne Lücke: Ab dem 15. Lebensmonat muss mindestens einer von euch jeden Monat Plus beziehen. Der Bonus zählt dabei als Plus.
Darum hängt Lisas Plan die Bonusmonate direkt an ihre Plus-Monate an. Hätte sie im 17. Lebensmonat pausiert, wäre der Anschluss verloren.
Welche Fallen gibt es beim Partnerschaftsbonus?
Die kurze Antwort: Verfehlte Stunden, eine späte Änderung des Antrags und die Rentenzeiten für die Erziehung. Alle drei lassen sich mit etwas Vorlauf vermeiden.
Ein Monat mit zu vielen oder zu wenigen Stunden
Arbeitet einer von euch in einem Bonusmonat im Schnitt weniger als 24 oder mehr als 32 Stunden, entfällt der Bonus für diesen Monat. Und zwar für euch beide. Der Bonus wird für diesen Monat zurückgefordert.
Die übrigen Bonusmonate bleiben, wenn ihr die Bedingungen in mindestens 2 Monaten erfüllt habt. Abweichungen müsst ihr der Elterngeldstelle melden. Sie kann dafür eine Bescheinigung eures Arbeitgebers über die Arbeitszeit verlangen.
Tipp
Plant eure Bonusmonate mit 26 bis 30 Stunden statt mit genau 24 oder 32. Dann trägt ein Monat mit Überstunden oder einem freien Tag nicht gleich den ganzen Bonus weg.
Den Antrag nachträglich ändern
Ihr könnt den Antrag bis zum Ende des Bezugszeitraums ändern, für künftige Monate. Schon ausgezahlte Monate bleiben grundsätzlich fest. ElterngeldPlus-Monate lassen sich nachträglich in Basis tauschen.
Eine Änderung kann aber deine Krankenversicherung berühren. Während du Elterngeld beziehst, bist du in der gesetzlichen Krankenkasse für das Elterngeld beitragsfrei. Verschiebst du Monate, kann dieser Schutz für einzelne Monate wegfallen. Frag deshalb vorher bei deiner Krankenkasse nach.
Passt der Bescheid nicht zu eurer Rechnung, könnt ihr innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Der Bescheid gilt trotzdem erst einmal weiter.
Die Kindererziehungszeit in der Rente
Die Kindererziehungszeit bringt einem Elternteil Rentenpunkte für die ersten drei Jahre. Bei gemeinsamer Erziehung bekommt sie grundsätzlich die Mutter. Soll sie der Vater bekommen, braucht es eine gemeinsame Erklärung bei der Rentenversicherung.
Diese Erklärung wirkt nur für die Zukunft oder höchstens 2 Monate rückwirkend. Wer das erst Jahre später regeln will, kommt zu spät. Mehr dazu auf unserer Wissensseite Kindererziehungszeiten und Mütterrente.
Fällt der Partnerschaftsbonus 2027 weg?
Die kurze Antwort: Das ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Für Kinder, die vor November 2027 geboren werden, gilt die heutige Regel ohnehin.
Ein Entwurf aus dem Familienministerium vom Sommer 2026 sieht vor, den Partnerschaftsbonus für Geburten ab November 2027 zu streichen. Nach dem Entwurf sollen Eltern dann zusammen 12 statt 14 Monate Basiselterngeld bekommen. Ein Elternteil allein soll höchstens 9 Monate nehmen können, Alleinerziehende 12.
Geplant sind auch neue Beträge, mindestens 330 und höchstens 1.900 Euro. Der Entwurf ist noch in der Abstimmung innerhalb der Regierung und kann sich bis zu einem Beschluss ändern.
Für eure Planung heißt das: Was heute im Gesetz steht, gilt, bis ein neues Gesetz beschlossen ist. Erwartet ihr ein Kind um den Herbst 2027, lohnt es sich, die Nachrichten im Blick zu behalten.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Der Partnerschaftsbonus ist im Kern keine Geldfrage, sondern eine Frage der Aufteilung. In der Beratung sehe ich oft, dass Paare ihn nach der Rechnung des einen Gehalts beurteilen. Dann wirkt er klein. Rechnet man den Haushalt, sieht es anders aus. Und es bleibt etwas, das in keiner Tabelle steht: Wer im zweiten Lebensjahr 28 Stunden arbeitet, ist danach nicht mehr der Elternteil, der nur abends da ist. Diese Gewohnheit hält oft länger als jeder Bescheid.“
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, ob ihr beide reduzieren könnt und wie nah ihr an den Stundengrenzen liegt.
1
Das kannst du so lassen
Ihr habt einen Monatsplan, ihr arbeitet beide in den Bonusmonaten 24 bis 32 Stunden, und die Monate liegen am Stück. Dann passt es. Prüft nur jeden Monat, ob die Stunden im Schnitt eingehalten sind.
2
Wenn nur einer von euch reduzieren will
Dann gibt es keinen Partnerschaftsbonus. Rechnet aus, ob der Bonus für beide den Gehaltsverzicht des anderen ausgleicht. Bei Lisa waren es 952 Euro mehr in vier Monaten.
3
Wenn du vor der Geburt mehr als 2.770 Euro netto hattest
Rechne dein ElterngeldPlus in Teilzeit mit 2.770 Euro als Netto vorher. Sonst planst du mit zu viel Geld.
4
Wenn du allein erziehst
Prüfe, ob du 24 bis 32 Stunden arbeiten kannst. Dann stehen dir 2 bis 4 Bonusmonate allein zu.
5
Wenn euer Kind im Herbst 2027 kommt
Plant mit der heutigen Regel und haltet eine zweite Rechnung ohne Bonus bereit. Ob der Entwurf so beschlossen wird, ist offen.
Passt eure Absicherung zur neuen Aufteilung?
Wenn ihr beide in Teilzeit geht, ändern sich Krankengeld, Rente und oft auch der Bedarf in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir schauen mit dir, ob deine Verträge noch zu eurem Familienleben passen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Bei Paaren müssen beide gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten, im Durchschnitt des Lebensmonats. Nur Alleinerziehende bekommen den Bonus allein.
Nein, nur der Bonus für diesen Monat, und zwar für euch beide. Die übrigen Bonusmonate bleiben, wenn ihr die Bedingungen in mindestens 2 Monaten erfüllt habt. Meldet die Abweichung der Elterngeldstelle.
Nur ohne Lücke. Ab dem 15. Lebensmonat muss mindestens einer von euch jeden Monat ElterngeldPlus beziehen, sonst endet der Anspruch. Möglich ist das bis zum 32. Lebensmonat.
Jeder Bonusmonat ist ein Monat ElterngeldPlus. Wie hoch er ist, hängt an deinem Netto vorher und in Teilzeit. Bei Lisa mit 2.500 Euro vorher und 1.500 Euro in Teilzeit sind es 650 Euro im Monat, in vier Monaten 2.600 Euro.
Für Geburten bis Oktober 2027 gilt die heutige Regel. Für Geburten ab November 2027 soll der Bonus laut einem Entwurf wegfallen. Das ist geplant, aber noch nicht beschlossen.
Quellen: § 4b BEEG, Partnerschaftsbonus, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 4 BEEG, Bezugsdauer und Anspruchsumfang, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 2 BEEG, Höhe des Elterngeldes, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Elterngeld, Bundesfamilienministerium, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Elterngeld: häufige Fragen, Familienportal des Bundes, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Reform beim Elterngeld, Stiftung Warentest, Stand 24.08.2026, geprüft am 11.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Partnerschaftsbonus
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Wenn ein Paar von Teilzeit zu zweit erzählt, hilft oft eine gemeinsame Haushaltsrechnung mehr als der Blick auf ein einzelnes Gehalt.
- Bei gut verdienenden Kundinnen und Kunden lohnt der Hinweis auf die Grenze von 2.770 Euro. Sie macht ElterngeldPlus in Teilzeit kleiner als erwartet.
- Im Jahresgespräch nach der Geburt passt die Frage, wem die Kindererziehungszeit zugeordnet ist.
