Dieser Artikel gehört zur Serie „System trippeln“. Darin geht es um das, was zwischen zwei Regeln passiert, mit einer Beispielrechnung in der Mitte.
Du bist in Elternzeit, und ein kleiner Job würde dir guttun: etwas Geld, ein paar Stunden unter Erwachsenen, der Kontakt zum Beruf. Ein Minijob klingt dafür ideal. Doch neben dem Elterngeld rechnet er anders, als die meisten denken.
Hier liest du, was du mit deinem Arbeitgeber klären musst, wie viel vom Minijob nach dem Elterngeld wirklich bleibt und warum die Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus darüber entscheidet. Mit einer Rechnung in Euro.
Betrifft dich, wenn ein Kind kommt du deine Arbeitszeit reduzierst du an die Rente denkst
Das Wichtigste in Kürze
- In der Elternzeit darfst du bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, auch im Minijob. Für einen Job bei einem anderen Arbeitgeber brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers.
- Ein Minijob bringt 2026 bis zu 603 Euro im Monat, 2027 bis zu 633 Euro. Mehrere Minijobs sind erlaubt, wenn sie zusammen unter der Grenze bleiben.
- Mit Basiselterngeld wird dein Verdienst angerechnet. Bei Lisa bleiben von 603 Euro Minijob nur rund 256 Euro mehr im Monat.
- Mit ElterngeldPlus bleibt dein Elterngeld trotz Minijob oft gleich hoch. Dann behältst du den Minijob-Lohn fast ganz.
- Im Minijob zahlst du 3,6 Prozent Rentenbeitrag, außer du lässt dich befreien. In den ersten drei Jahren sichert die Kindererziehungszeit einen Teil dessen ab, was die Befreiung sonst kostet.
So gehst du vor
- Hol die Zustimmung deines Arbeitgebers in Textform ein, bevor du woanders anfängst. Er hat 4 Wochen Zeit für eine Ablehnung.
- Entscheide, ob du die Minijob-Monate als Basiselterngeld oder als ElterngeldPlus nimmst. Die Rechnung unten zeigt den Unterschied.
- Melde den Minijob der Elterngeldstelle, damit sie neu rechnen kann.
- Prüf die Fristen bei deinen Versicherungen: Elternzeit und Versicherungen: die vier Fristen, die zählen.
- Lies, wofür die Pflichtbeiträge in der Rente zählen: Erwerbsminderungsrente. Oder sprich mit uns in der Beratung.
Inhalt
- Darf ich in der Elternzeit einen Minijob haben?
- Was musst du mit deinem Arbeitgeber klären?
- Wie wirkt sich der Minijob auf dein Elterngeld aus?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Warum kostet der Minijob mit ElterngeldPlus oft kein Elterngeld?
- Solltest du im Minijob Rentenbeitrag zahlen?
- Was gilt bei Krankenversicherung und Krankengeld?
- Was passiert, wenn du mehr als 603 Euro verdienst?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Darf ich in der Elternzeit einen Minijob haben?
Die kurze Antwort: Ja. Du darfst in der Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten. Ein Minijob liegt fast immer darunter.
Du bist in Elternzeit. Dein Arbeitsvertrag ruht, dein Gehalt fehlt, das Elterngeld ersetzt einen Teil davon. Ein Minijob schließt einen Teil der Lücke. Er ist eine Beschäftigung mit kleinem Verdienst, für die du kaum Abgaben zahlst.
Was dabei untergeht: In dieser Phase greifen drei Regelwerke ineinander. Das Elternzeitrecht bestimmt, ob und wie viel du arbeiten darfst. Das Elterngeld rechnet deinen Verdienst an. Und die Rentenversicherung fragt, ob du für den Minijob Beiträge zahlst.
Wer nur auf den Minijob-Lohn schaut, verrechnet sich leicht. Entscheidend ist, was nach Elterngeld und Beiträgen übrig bleibt.
Was musst du mit deinem Arbeitgeber klären?
Die kurze Antwort: Arbeitest du bei einem anderen Arbeitgeber, brauchst du die Zustimmung deines bisherigen. Er darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, innerhalb von 4 Wochen und in Textform.
Die Grenze von 32 Wochenstunden gilt für alles zusammen. Maßgeblich ist der Durchschnitt im Monat, nicht jede einzelne Woche. Bezahlte Zeiten ohne Arbeit wie Urlaub oder Feiertage zählen mit, Überstunden auch.
Den Minijob kannst du bei deinem bisherigen Arbeitgeber machen oder bei einem anderen. Für einen anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Arbeit brauchst du die Zustimmung deines bisherigen Arbeitgebers.
Ablehnen kann er nur innerhalb von 4 Wochen, in Textform und mit dringenden betrieblichen Gründen. Bitte trotzdem ausdrücklich um eine Zustimmung. Dann ist sie belegt.
Willst du beim eigenen Arbeitgeber mehr Stunden, gibt es einen Anspruch auf Teilzeit von 15 bis 32 Wochenstunden. Voraussetzung: Er hat mehr als 15 Beschäftigte, du bist länger als 6 Monate dort, und die Teilzeit läuft mindestens 2 Monate. Ein Minijob mit wenigen Stunden fällt meist nicht darunter, er ist Verhandlungssache.
Auch mehrere Minijobs sind in der Elternzeit möglich. Zusammen dürfen sie 603 Euro im Monat nicht übersteigen. 2027 steigt die Grenze mit dem Mindestlohn von 14,60 Euro auf 633 Euro.
Wie wirkt sich der Minijob auf dein Elterngeld aus?
Die kurze Antwort: Dein Minijob-Lohn wird angerechnet. Das Elterngeld ersetzt dann nur noch einen Teil der Lücke zwischen deinem Netto vorher und dem, was du jetzt verdienst.
Ohne Job ersetzt das Elterngeld 65 bis 100 Prozent deines Nettos vor der Geburt. Bei einem Netto ab rund 1.240 Euro sind es 65 Prozent. Basiselterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro, ElterngeldPlus die Hälfte, 150 bis 900 Euro.
Mit Minijob zählt der Unterschiedsbetrag: dein Netto vorher minus dein Einkommen jetzt. Davon gibt es deine Ersatzrate. Das Netto vorher zählt dabei höchstens mit 2.770 Euro.
Was beim Minijob als Einkommen zählt
Vom Minijob-Lohn zieht die Elterngeldstelle eine Pauschale für Werbungskosten ab. Das ist ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro, also 102,50 Euro im Monat. Steuern und Sozialabgaben zieht sie nicht ab, weil im Minijob normalerweise keine anfallen.
Bei 603 Euro Minijob zählen also 500,50 Euro als Einkommen. 2027, bei 633 Euro, wären es 530,50 Euro.
Zwei Grenzen schützen dich
Erstens: Das Elterngeld fällt nie unter den Mindestbetrag. Es bleiben immer mindestens 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus.
Zweitens rechnet ElterngeldPlus mit einem Deckel. Es darf höchstens halb so hoch sein wie das Basiselterngeld, das dir ganz ohne Job zustünde. Liegt der Betrag aus dem Unterschied darüber, bekommst du einfach den Deckel. Genau hier liegt der Hebel, den das Beispiel zeigt.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin in Vollzeit und schließt zum Berufsstart eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Mit 31Sie verdient 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro, ihr Erspartes liegt auf dem Tagesgeld.
- Stell dir vor · 31Lisa bekommt ein Kind und nimmt zwei Jahre Elternzeit. Die ersten zwei Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld zählen schon als Basis-Monate. Ihr bleiben noch 10 Basis-Monate oder 20 Monate ElterngeldPlus.
- Im Beispiel jetzt · 31Nach dem Mutterschutz bietet ihr eine Agentur einen Minijob an: Firmenreisen planen, 30 Stunden im Monat zu 20,10 Euro, also 603 Euro. Ihr Arbeitgeber stimmt zu.
Eine Vereinfachung vorweg: Wir behandeln Lisas Netto von 2.500 Euro wie ihr Elterngeld-Netto. Die Elterngeldstelle rechnet mit eigenen Pauschalen, das echte Ergebnis weicht etwas ab. Lisa bleibt in der Rentenpflicht und zahlt 21,71 Euro Rentenbeitrag.
Ohne Minijob bekäme Lisa 1.625 Euro Basiselterngeld, das sind 65 Prozent von 2.500 Euro. Als ElterngeldPlus wären es 812,50 Euro.
Mit Minijob zählen 500,50 Euro als Einkommen. Der Unterschied zu vorher beträgt 1.999,50 Euro. Davon 65 Prozent sind 1.299,68 Euro. So viel Basiselterngeld bekommt sie noch, 325,32 Euro weniger als ohne Job.
Beim ElterngeldPlus sieht es anders aus. Auch hier ergibt die Rechnung zuerst 1.299,68 Euro. Das liegt weit über ihrem Deckel von 812,50 Euro. Lisa bekommt also den Deckel, genau wie ohne Minijob.
| Pro Monat | Elterngeld | Minijob nach Rentenbeitrag | Zusammen | Mehr als ohne Minijob |
|---|---|---|---|---|
| Basis ohne Minijob | 1.625,00 € | 0 € | 1.625,00 € | – |
| Basis mit Minijob | 1.299,68 € | 581,29 € | 1.880,97 € | 255,97 € |
| Plus ohne Minijob | 812,50 € | 0 € | 812,50 € | – |
| Plus mit Minijob | 812,50 € | 581,29 € | 1.393,79 € | 581,29 € |
Das ist der Kern. Mit Basiselterngeld bringen Lisa 30 Stunden Arbeit 255,97 Euro mehr im Monat. Mit ElterngeldPlus bringen dieselben 30 Stunden 581,29 Euro mehr.
Dafür ist die Monatssumme mit Plus kleiner. Mit 1.393,79 Euro fehlen Lisa zu ihren Fixkosten jeden Monat 206,21 Euro. Mit Basis und Minijob ist sie mit 1.880,97 Euro darüber.
Lisa entscheidet sich für Plus. Ihr Elterngeld läuft so 20 statt 10 Monate. Die Lücke von 206,21 Euro nimmt sie aus dem Tagesgeld, über 20 Monate sind das 4.124,20 Euro. Ohne Minijob müsste sie bei Plus jeden Monat 787,50 Euro zuschießen.
Warum kostet der Minijob mit ElterngeldPlus oft kein Elterngeld?
Die kurze Antwort: Weil ElterngeldPlus bei kleinem Verdienst am Deckel hängt und nicht an deinem Einkommen. Solange der Minijob-Betrag klein genug ist, bleibt dein Plus gleich.
Die Rechnung ist für fast alle gleich. ElterngeldPlus bleibt unverändert, solange dein Einkommen im Minijob höchstens halb so hoch ist wie dein Netto vor der Geburt. Die Ersatzrate spielt dabei keine Rolle, sie kürzt sich heraus.
Bei 603 Euro Minijob zählen 500,50 Euro. Lag dein Netto vor der Geburt über rund 1.000 Euro, bleibt dein ElterngeldPlus also gleich hoch. 2027, bei 633 Euro Minijob, liegt die Schwelle bei rund 1.060 Euro. Das ist unsere eigene Berechnung nach dem Elterngeldgesetz.
Lag dein Netto darunter, wird auch ElterngeldPlus gekürzt, aber nie unter 150 Euro. Bei Basiselterngeld wird dagegen fast immer gekürzt, weil es keinen Deckel unterhalb des vollen Betrags hat.
Der häufigste Denkfehler: „Was ich im Minijob verdiene, zieht mir das Elterngeld sowieso wieder ab.“ Das stimmt nur für Basiselterngeld, und auch dort nur zum Teil. Mit ElterngeldPlus behalten viele den Minijob-Lohn fast ganz. Die Frage ist also nicht, ob sich der Minijob lohnt, sondern in welchen Elterngeld-Monaten.
Wichtig für den Alltag: Melde den Minijob der Elterngeldstelle, damit sie neu rechnen kann. Ändern kannst du deinen Antrag bis zum Ende des Bezugszeitraums. ElterngeldPlus-Monate lassen sich nachträglich in Basis tauschen.
Solltest du im Minijob Rentenbeitrag zahlen?
Die kurze Antwort: In den ersten drei Jahren nach der Geburt ist der Beitrag für die Mutter weniger wichtig als sonst, weil die Kindererziehungszeit vieles absichert. Für den anderen Elternteil kann er umso wichtiger sein.
Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Beitrag liegt bei 18,6 Prozent. Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent und du 3,6 Prozent, bei 603 Euro also 21,71 Euro. Im Privathaushalt ist dein Anteil mit 13,6 Prozent höher.
Du kannst dich auf Antrag von deinem Anteil befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt seinen Pauschalbeitrag weiter. Die Befreiung gilt einheitlich für alle Minijobs, die du gleichzeitig hast.
Was dein Anteil dir bringt
Mit eigenem Beitrag zählt der Minijob voll für die Wartezeit, also die Mindestzeit für eine Rente. Er hält den Schutz bei Reha und Erwerbsminderung und öffnet dir die Riester-Förderung. Die Rente selbst steigt nur geringfügig.
Für Reha und Erwerbsminderungsrente brauchst du Pflichtbeiträge: für eine Reha 6 Monate in den letzten 2 Jahren, für eine Erwerbsminderungsrente 3 Jahre in den letzten 5 Jahren. Befreite Minijobzeiten sind keine vollen Pflichtbeiträge.
Die Rolle der Kindererziehungszeit
Hier hilft die Kindererziehungszeit. Sie zählt in den ersten drei Jahren als Pflichtbeitragszeit. Arbeitest du daneben, bekommst du sie zusätzlich zu deinen eigenen Beiträgen, zusammen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Die Erziehungszeit bekommt aber nur ein Elternteil. Bei gemeinsamer Erziehung ist das grundsätzlich die Mutter. Für Lisa hängen Reha und Erwerbsminderung in diesen drei Jahren also nicht am Minijob.
Anders ist es beim Elternteil ohne Erziehungszeit. Macht etwa ein Vater in Elternzeit einen Minijob und hat sonst keine Pflichtbeiträge, kann die Befreiung genau dort eine Lücke reißen. Mehr dazu auf unserer Wissensseite Kindererziehungszeiten und Mütterrente.
Tipp
Lass dir vom Minijob-Arbeitgeber schriftlich bestätigen, ob du rentenversicherungspflichtig bist oder befreit. Und gib der Elterngeldstelle die Abrechnung, sobald sie da ist. Zwei Mails, und beide Seiten rechnen mit denselben Zahlen.
Was gilt bei Krankenversicherung und Krankengeld?
Die kurze Antwort: Als gesetzlich Pflichtversicherte bleibst du in der Elternzeit Mitglied deiner Krankenkasse. Der Minijob ändert daran nichts, er bringt dir aber auch kein Krankengeld.
Deine Mitgliedschaft bleibt erhalten, solange du Elterngeld beziehst oder in Elternzeit bist. Auf das Elterngeld zahlst du keinen Beitrag. Die Beitragsfreiheit gilt aber nur für das Elterngeld selbst. Lohn aus einer Teilzeit in der Elternzeit kostet weiter Beitrag.
Krankengeld ist der Lohnersatz der Krankenkasse, wenn du länger krank bist. Ein Minijob allein begründet keinen Anspruch darauf. Rechne den Minijob-Lohn deshalb nicht als abgesichertes Einkommen.
Wenn du familienversichert bist
Manche Mütter und Väter sind in der Elternzeit über ihren Partner oder ihre Partnerin familienversichert, etwa weil sie vorher nicht pflichtversichert waren. Für sie gilt eine Einkommensgrenze.
Mit einem Minijob bleibt die Familienversicherung bis 603 Euro im Monat möglich (2026). Kommen Mieten oder Kapitalerträge dazu, zählt das Gesamteinkommen. Dann gilt die Grenze von 565 Euro. Familienversicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld.
Was passiert, wenn du mehr als 603 Euro verdienst?
Die kurze Antwort: Dann ist es kein Minijob mehr, sondern ein Midijob mit eigenen Sozialbeiträgen. Die Grenze von 32 Wochenstunden gilt weiter.
Ein Verdienst von 603,01 bis 2.000 Euro im Monat liegt im Übergangsbereich, auch Midijob genannt. Dort zahlst du reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung. Familienversicherte verlieren mit einem Midijob ihre Familienversicherung, weil die Grenze von 603 Euro überschritten ist.
Für die Planung heißt das: Halte die Grenze im Blick, vor allem beim Jahreswechsel. 2026 sind es 603 Euro, ab Januar 2027 dann 633 Euro. Bei unverändertem Stundenlohn darfst du ab 2027 also etwas mehr arbeiten.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Ein Minijob in der Elternzeit ist selten nur eine Geldfrage. Viele wollen den Faden zum Beruf nicht verlieren, und das ist ein guter Grund. Ich rate nur, ihn mit dem Elterngeld zusammen zu planen und nicht danach. Wer den Minijob in Monate mit ElterngeldPlus legt, behält fast alles, was er verdient. Wer ihn in Monate mit Basiselterngeld legt, arbeitet zur Hälfte für die Anrechnung. Beides kann richtig sein. Nur sollte man wissen, welches man gewählt hat.“
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, ob du gerade Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommst und ob du selbst die Kindererziehungszeit hast.
1
Das kannst du so lassen
Dein Arbeitgeber hat zugestimmt, du bleibst unter 603 Euro und 32 Wochenstunden, der Minijob läuft in Monaten mit ElterngeldPlus, und die Elterngeldstelle weiß Bescheid. Dann passt es.
2
Wenn der Minijob in Monaten mit Basiselterngeld läuft
Rechne nach, wie viel er netto wirklich bringt. Prüfe, ob du die Monate als ElterngeldPlus nehmen kannst, solange der Bezugszeitraum läuft.
3
Wenn du vor der Geburt unter 1.000 Euro netto hattest
Dann wird auch ElterngeldPlus gekürzt. Lass dir die genaue Höhe von der Elterngeldstelle ausrechnen, bevor du zusagst.
4
Wenn du befreit bist und die Erziehungszeit nicht bei dir liegt
Prüfe, ob du sonst Pflichtbeiträge hast. Wenn nicht, kann die Rentenpflicht im Minijob deinen Schutz bei Reha und Erwerbsminderung halten.
5
Wenn du familienversichert bist
Bleib mit dem Minijob unter 603 Euro, 2027 unter 633 Euro. Hast du Mieten oder Kapitalerträge, frag bei der Krankenkasse nach, welche Grenze für dich gilt.
Was fehlt dir nach der Elternzeit in der Rente?
Elternzeit, Minijob und Teilzeit hinterlassen Spuren in deiner Rente. Wir rechnen mit dir aus, wie groß deine Lücke ist und was deine Verträge dazu beitragen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ja, bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Du brauchst die Zustimmung deines bisherigen Arbeitgebers. Er kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, innerhalb von 4 Wochen und in Textform.
Er wird angerechnet. Von deinem Lohn werden 102,50 Euro Werbungskosten abgezogen, der Rest zählt als Einkommen. Beim Basiselterngeld sinkt das Elterngeld dadurch. ElterngeldPlus bleibt oft gleich hoch, wenn dein Netto vor der Geburt über rund 1.000 Euro lag.
Ja, wenn sie zusammen 603 Euro im Monat nicht übersteigen, 2027 dann 633 Euro. Die Grenze von 32 Wochenstunden gilt für alle Jobs zusammen.
Das hängt davon ab, ob du die Kindererziehungszeit bekommst. Sie zählt in den ersten drei Jahren als Pflichtbeitragszeit. Fehlt sie dir, hält der eigene Beitrag von 3,6 Prozent deinen Schutz bei Reha und Erwerbsminderung.
Ja, bis 603 Euro im Monat (2026). Hast du zusätzlich Mieten oder Kapitalerträge, zählt das Gesamteinkommen, und die Grenze liegt bei 565 Euro.
Quellen: § 15 BEEG, Anspruch auf Elternzeit, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 2c BEEG, Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Wie wird Einkommen aus einem Minijob beim Elterngeld berücksichtigt?, Familienportal des Bundes, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Minijob in der Elternzeit, Minijob-Zentrale, Stand 03.03.2026, geprüft am 11.10.2026 · Kindererziehung, Deutsche Rentenversicherung, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Familienversicherung in der Krankenkasse, Verbraucherzentrale, Stand 03.03.2026, geprüft am 12.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Minijob in der Elternzeit
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Wenn Kundinnen und Kunden in der Elternzeit von einem Minijob erzählen, hilft die Frage, in welchen Monaten ElterngeldPlus läuft.
- Bei Vätern in Elternzeit lohnt der Blick, wem die Kindererziehungszeit zugeordnet ist, bevor eine Befreiung von der Rentenpflicht unterschrieben wird.
- Bei der Bedarfsrechnung für Krankentagegeld hilft es, den Minijob-Lohn getrennt aufzuführen.
