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Riester und Kindererziehungszeiten: Illustration zum Thema

Riester und Kindererziehungszeiten: die Rechnung

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Dieser Artikel gehört zur Serie „System trippeln“. Darin geht es um das, was zwischen zwei Absicherungen passiert.

Du bist in Elternzeit, das Gehalt fehlt, und die Altersvorsorge scheint warten zu müssen. Dabei arbeiten in genau diesen Jahren zwei staatliche Systeme für dich: die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rente und die Riester-Förderung.

Beide hängen enger zusammen, als es aussieht. Hier siehst du an einer Beispielrechnung, was dir die Jahre mit Kind bringen, wie wenig du dafür einzahlen musst und was die Reform 2027 daran ändert.

Betrifft dich, wenn ein Kind kommt noch ein Kind kommt du an die Rente denkst

Das Wichtigste in Kürze

  • Für ein Kind ab Geburtsjahr 1992 bekommst du bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit. Beim Rentenwert ab Juli 2026 sind das rund 127,56 Euro Monatsrente je Kind.
  • In der Kindererziehungszeit bist du rentenversicherungspflichtig. Damit bekommst du Riester-Zulagen, auch ohne Gehalt: 175 Euro Grundzulage und 300 Euro je ab 2008 geborenem Kind.
  • Für die volle Zulage zählen 4 Prozent deines Verdienstes aus dem Vorjahr, abzüglich der Zulagen. Elterngeld zählt nicht. Hattest du im Vorjahr kaum Verdienst, reichen 60 Euro im Jahr.
  • Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis 31. Dezember 2026. Bestehende Verträge laufen mit den alten Regeln weiter.
  • Schließt du ab 2027 zusätzlich einen neuen geförderten Vertrag ab, gelten die neuen Regeln auch für deinen alten Vertrag. Der Sockel von 60 Euro fällt dann weg.

So gehst du vor

  • Lass die Kindererziehungszeit bei der Rentenversicherung vormerken. Sie kommt nicht von allein aufs Konto. Mehr dazu: Kindererziehungszeiten und Mütterrente.
  • Prüf in deinem Riester-Vertrag, ob dein Eigenbeitrag zum Verdienst des Vorjahres passt. In Elternzeit-Jahren reicht oft der Sockelbetrag.
  • Lies die Grundlagen zur Riester-Rente und zum Altersvorsorgedepot ab 2027.
  • Entscheide vor einem neuen Vertrag, ob dein alter Riester-Vertrag im alten Recht bleiben soll: Altersvorsorgedepot oder Versicherung.
  • Oder sprich mit uns in der Beratung.
Inhalt
  1. Was haben Riester und Kindererziehungszeiten miteinander zu tun?
  2. Was bringt dir die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rente?
  3. Warum bekommst du in der Kindererziehungszeit Riester-Zulagen?
  4. Wie viel musst du in der Elternzeit einzahlen?
  5. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  6. Wie sieht die Rechnung bei Lisa aus?
  7. Was ändert sich 2027 für Riester-Verträge?
  8. Wo liegen die Fallen?
  9. Was tust du jetzt?
  10. Häufig gestellte Fragen

Was haben Riester und Kindererziehungszeiten miteinander zu tun?

Die kurze Antwort: Die Kindererziehungszeit macht dich in der gesetzlichen Rente pflichtversichert. Genau das öffnet dir die Riester-Förderung, auch wenn du in der Elternzeit nichts verdienst.

Du bist in Elternzeit. Dein Arbeitsvertrag ruht, das Gehalt fällt weg, vielleicht bekommst du Elterngeld. Für die Rente sieht das zunächst nach einer Pause aus.

Das stimmt nur zur Hälfte. Der Staat schreibt dir für die Erziehung deines Kindes Rentenpunkte gut, als hättest du gearbeitet. Und weil du dadurch als pflichtversichert giltst, darfst du in denselben Jahren Riester-Zulagen bekommen.

Das Besondere: In Jahren mit wenig Vorjahresverdienst ist die Hürde für die volle Zulage sehr niedrig. Für viele Mütter und Väter sind die Elternzeit-Jahre deshalb die Jahre, in denen ein Riester-Vertrag am meisten Förderung pro eingezahltem Euro bringt.

Gleichzeitig ändert sich das System. Ab 2027 kommt eine neue geförderte Vorsorge, und alte und neue Regeln vertragen sich nicht beliebig. Darum lohnt es sich, beides zusammen zu denken.

Was bringt dir die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rente?

Die kurze Antwort: Für ein Kind ab Geburtsjahr 1992 bis zu 3 Jahre Rentenpunkte, als hättest du durchschnittlich verdient. Beim heutigen Rentenwert sind das rund 127,56 Euro Monatsrente je Kind.

Die Kindererziehungszeit ist die Zeit, die dir die Rentenversicherung für die Erziehung eines Kindes anrechnet. Für Kinder ab Geburtsjahr 1992 sind es bis zu 36 Monate, für ältere Kinder bisher bis zu 30 Monate.

Die Zeit zählt als Pflichtbeitragszeit, so als hättest du den Durchschnittsverdienst aller Versicherten gehabt. Ein Jahr bringt fast einen Entgeltpunkt, laut Rentenversicherung 42,52 Euro Monatsrente. Drei Jahre ergeben rund 127,56 Euro.

Arbeitest du in diesen 3 Jahren wieder, bekommst du die Kindererziehungszeit zusätzlich zu deinen eigenen Beiträgen. Beides zusammen zählt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, der Obergrenze für Rentenbeiträge.

Bis zum 10. Geburtstag des Kindes laufen außerdem Kinderberücksichtigungszeiten. Sie zählen für Wartezeiten und können die Rente erhöhen, etwa wenn du in dieser Zeit nebenbei arbeitest oder zwei Kinder unter 10 erziehst.

Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, kommt ab 1. Januar 2027 die Mütterrente III: auch für sie bis zu 36 Monate, also ein halber Entgeltpunkt mehr je Kind. Das sind beim heutigen Rentenwert 21,26 Euro im Monat. Ausgezahlt wird ab 2028, rückwirkend.

Tipp

Die Kindererziehungszeit kommt nicht automatisch auf dein Rentenkonto. Du beantragst sie mit der Kontenklärung, Formular V0800 mit dem Zusatzbogen V0805. Ist sie einmal vorgemerkt, zählt sie später von selbst. Ein Blick in deinen Versicherungsverlauf zeigt dir, ob sie schon drin ist.

Bei gemeinsamer Erziehung bekommt grundsätzlich die Mutter die Zeit. Soll der Vater sie bekommen, braucht ihr eine gemeinsame Erklärung, Formular V0820. Sie wirkt nur für die Zukunft oder höchstens 2 Monate rückwirkend. Wer die Zeit hat, ist darüber auch für Riester pflichtversichert.

Warum bekommst du in der Kindererziehungszeit Riester-Zulagen?

Die kurze Antwort: Weil die Kindererziehungszeit dich rentenversicherungspflichtig macht. Pflichtversicherte gehören zum Kreis, den der Staat bei Riester fördert.

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die der Staat mit Zulagen fördert. Gefördert wird, wer in der gesetzlichen Rente pflichtversichert ist. Kindererziehungszeiten begründen diese Pflichtversicherung. Du bist also auch dann förderberechtigt, wenn dein Gehalt ruht.

Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums reicht es, wenn die Voraussetzung in einem Teil des Jahres vorliegt. Im Jahr der Geburt bist du also in jedem Fall dabei, wenn du vorher angestellt warst.

Für Verträge nach dem bisherigen Riester-Recht gibt es diese Zulagen:

Zulage (bisheriges Recht)Höhe im Jahr
Grundzulage175 €
Kinderzulage, Kind ab 2008 geboren300 € je Kind
Kinderzulage, Kind vor 2008 geboren185 € je Kind
Berufseinsteigerbonus, bis zum 25. Geburtstageinmalig 200 €

Mit einem Kind kommst du also auf 475 Euro im Jahr. Für viele Mütter mit kleinem Einkommen ist die Kinderzulage damit der größte Teil der Förderung.

Wer sie bekommt, ist geregelt. Bei verheirateten Eltern, die zusammenleben, geht sie in der Regel an die Mutter. Auf gemeinsamen Antrag kann sie dem Vater zugeordnet werden. Ab 2027 folgt sie im neuen Recht dem Kindergeld: Sie bekommt, wem gegenüber das Kindergeld festgesetzt ist.

Wie viel musst du in der Elternzeit einzahlen?

Die kurze Antwort: Für die volle Zulage 4 Prozent deines Verdienstes aus dem Vorjahr, abzüglich der Zulagen, mindestens 60 Euro im Jahr. Mit wenig Verdienst im Vorjahr reichen die 60 Euro.

Der Mindesteigenbeitrag ist der Betrag, den du selbst einzahlen musst, damit die Zulage nicht gekürzt wird. Er richtet sich nach deinen beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres. Zahlst du weniger, wird die Zulage im selben Verhältnis gekürzt.

So rechnest du: 4 Prozent vom Vorjahresverdienst, höchstens 2.100 Euro. Davon ziehst du deine Zulagen ab. Was übrig bleibt, zahlst du selbst. Liegt das Ergebnis unter 60 Euro, gilt der Sockelbetrag von 60 Euro.

Zwei Punkte machen die Elternzeit besonders. Das Elterngeld zählt nicht als Einnahme, so steht es im Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Und die Kindererziehungszeit selbst bringt dir zwar Rentenpunkte, aber keine Einnahme für diese Rechnung.

Daraus folgt eine einfache Grenze. Mit einem Kind ab 2008 und der Grundzulage reichen 60 Euro, solange dein Verdienst im Vorjahr höchstens 13.375 Euro betrug. Erst darüber steigt dein Eigenbeitrag.

Im Jahr der Geburt sieht das oft anders aus. Dann zählt meist noch ein volles Gehalt aus dem Vorjahr, und der nötige Beitrag ist hoch. Die Jahre danach sind die günstigen.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
  • Mit 31Sie arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto, im Jahr 46.200 Euro. Ihr Erspartes liegt auf dem Tagesgeld. Einen Riester-Vertrag hat sie nicht.
  • Stell dir vor · 31Lisa ist schwanger. Ihr Kind soll im März 2027 kommen. Sie plant 2 Jahre Elternzeit und will danach mit 30 Stunden zurück.
  • Im Beispiel jetzt · 31Es ist Herbst 2026. Lisa fragt sich: Schließt sie bis Dezember noch einen Riester-Vertrag ab, oder wartet sie auf das Altersvorsorgedepot 2027?

Zuerst schaut Lisa auf die gesetzliche Rente. Für ihr Kind bekommt sie 36 Monate Kindererziehungszeit. Beim heutigen Rentenwert sind das rund 127,56 Euro Monatsrente, ohne dass sie dafür einen Euro einzahlt.

Kehrt sie im März 2029 mit 30 Stunden zurück, läuft die Kindererziehungszeit noch ein Jahr weiter. Ihre eigenen Beiträge aus der Teilzeit kommen dann obendrauf.

Dann schaut sie auf die private Seite. Ein Riester-Vertrag ginge nur noch bis Ende 2026. Ein Altersvorsorgedepot gibt es erst ab 2027. Welche Wahl mehr Zulagen bringt, hängt an ihren Verdiensten in den Vorjahren.

Wie sieht die Rechnung bei Lisa aus?

Die kurze Antwort: In den Elternzeit-Jahren bringt der alte Riester-Vertrag die meiste Förderung pro Euro: 60 Euro Eigenbeitrag, 475 Euro Zulage. Im neuen Recht braucht Lisa für 450 Euro Zulage 300 Euro.

Für die Rechnung nehmen wir an: 2027 verdient Lisa bis zum Beginn des Mutterschutzes Mitte Februar rund 5.800 Euro, 2028 nichts. Ab März 2029 verdient sie in Teilzeit 2.887,50 Euro im Monat, 2029 also 28.875 Euro. Das sind Annahmen im Beispiel.

BeitragsjahrVerdienst im VorjahrAlter Riester-Vertrag: Eigenbeitrag für volle ZulageZulage altNeues Depot: EigenbeitragZulage neu
202746.200 €1.373 €475 €300 €450 €
2028ca. 5.800 €60 €475 €300 €450 €
20290 €60 €475 €300 €450 €
203028.875 €680 €475 €300 €450 €
Summe2.173 €1.900 €1.200 €1.800 €

So entstehen die Zahlen im alten Vertrag. 2027 zählt ihr volles Gehalt aus 2026: 4 Prozent von 46.200 Euro sind 1.848 Euro, minus 475 Euro Zulagen ergibt 1.373 Euro. Zahlt sie 2027 nur 300 Euro ein, sinkt ihre Zulage auf rund 103,79 Euro.

2028 und 2029 liegt ihr Vorjahresverdienst unter 13.375 Euro. Dann reichen 60 Euro für die vollen 475 Euro. In zwei Jahren zahlt Lisa 120 Euro ein und bekommt 950 Euro Zulagen.

Im neuen Recht zählt nicht mehr ihr Verdienst, sondern nur ihr Beitrag. Für 300 Euro Eigenbeitrag gibt es 300 Euro Kinderzulage und 150 Euro Grundzulage. Weniger als 120 Euro im Jahr bringt dort gar keine Zulage.

Was die Tabelle zeigt: Über 4 Jahre bringen beide Wege ähnlich viel Förderung. Der alte Vertrag holt sie mit sehr kleinen Beiträgen in den Elternzeit-Jahren.

Das neue Depot ist im Jahr mit hohem Vorjahresverdienst günstiger. Zahlt Lisa 2027 die vollen 1.373 Euro ins neue Depot, bekommt sie dort 733,25 Euro.

Nicht in der Rechnung stehen die Kosten des Vertrags, die Rendite und eine mögliche Steuerersparnis. Sie können den Unterschied größer oder kleiner machen. Darum ist die Zulage ein wichtiger Teil der Entscheidung, aber nicht der einzige.

Was ändert sich 2027 für Riester-Verträge?

Die kurze Antwort: Neue Riester-Verträge nach altem Recht gibt es nur noch bis 31. Dezember 2026. Bestehende Verträge laufen mit den alten Regeln weiter, bis die Auszahlung beginnt.

Das Altersvorsorge-Reformgesetz hat der Bundesrat am 8. Mai 2026 gebilligt. Ab 1. Januar 2027 kommen das Altersvorsorgedepot, ein Standarddepot und Garantieprodukte mit neuer Förderung.

Die neue Grundzulage beträgt 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Prozent auf die Beiträge bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro im Jahr. Die Kinderzulage beträgt 100 Prozent deiner Beiträge, höchstens 300 Euro je Kind. Die volle Kinderzulage gibt es also schon ab 25 Euro im Monat.

Ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr ist Pflicht. Darunter gibt es im neuen Recht weder Grund- noch Kinderzulage.

Für deinen bestehenden Riester-Vertrag gilt: Er läuft weiter, mit Zulagen und Mindesteigenbeitrag nach bisherigem Recht. Du kannst gegenüber deinem Anbieter erklären, dass du ins neue Recht wechseln willst.

Diese Erklärung gilt für alle deine Bestandsverträge und ist unwiderruflich. Zulagen musst du dafür nicht zurückzahlen. Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten können anfallen, sie sind gesetzlich begrenzt.

Der häufigste Denkfehler: „Ich behalte meinen alten Riester-Vertrag und mache ab 2027 einfach zusätzlich ein Depot auf.“ Laut Rentenversicherung gelten die neuen Regeln dann automatisch auch für den alten Vertrag. Der Sockel von 60 Euro fällt dann weg. Prüf das vor dem Abschluss.

Wo liegen die Fallen?

Die kurze Antwort: Bei der Zuordnung der Kinderzulage, bei einem Beitrag, der nicht zum Vorjahr passt, und bei einer Kündigung. Alle drei lassen sich vorher klären.

Die Kinderzulage landet beim falschen Elternteil

Die Kinderzulage gibt es nur einmal je Kind. Hat nur ein Elternteil einen Vertrag, sollte die Zulage auch dort ankommen. Nach einer Trennung gilt im neuen Recht: Wer das Kindergeld bekommt, bekommt die Zulage.

Der Beitrag passt nicht zum Vorjahr

Viele Verträge laufen mit einem festen Beitrag, der einmal zum Vollzeitgehalt gepasst hat. In den Elternzeit-Jahren zahlst du dann mehr ein, als für die volle Zulage nötig wäre. Im Jahr nach der Rückkehr ist es oft umgekehrt: Dann zählt wieder ein Verdienst, und 60 Euro reichen nicht mehr.

Kündigen kostet Zulagen

Lässt du dir gefördertes Kapital vorzeitig auszahlen, musst du Zulagen und Steuervorteile in vielen Fällen zurückzahlen. Fachlich heißt das schädliche Verwendung. Ein Wechsel in einen anderen zertifizierten Vertrag auf deinen Namen ist dagegen förderunschädlich.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„In der Beratung höre ich oft: In der Elternzeit habe ich ja nichts für die Rente getan. Dabei sind diese Jahre zweimal gefördert, über die Kindererziehungszeit und über die Zulage. Was fehlt, ist meist kein Geld, sondern der Blick auf die Regeln. Eine Entscheidung für 2027 trifft man besser jetzt, mit beiden Rechnungen auf dem Tisch.“

Was tust du jetzt?

Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, ob du schon einen Riester-Vertrag hast und wie viel du im Vorjahr verdient hast. Zuerst kommt immer die Kindererziehungszeit auf dein Rentenkonto.

1

Das kannst du so lassen

Deine Kindererziehungszeit ist vorgemerkt, dein Riester-Beitrag passt zum Vorjahresverdienst, und die Kinderzulage landet in deinem Vertrag. Dann prüfe nur jedes Jahr kurz, ob sich dein Vorjahresverdienst geändert hat.

2

Wenn du einen Riester-Vertrag hast und in Elternzeit bist

Rechne den Mindesteigenbeitrag für das laufende Jahr nach. Lag dein Vorjahresverdienst niedrig, reicht oft der Sockel von 60 Euro. Bevor du ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, kläre, ob dein alter Vertrag im alten Recht bleiben soll.

3

Wenn du noch keinen Vertrag hast

Bis 31. Dezember 2026 ist ein Riester-Vertrag nach altem Recht noch möglich. Ab 2027 gibt es nur noch die neue Förderung. Vergleiche beide Wege mit deinen Verdiensten der nächsten Jahre und mit den Kosten des Vertrags, nicht nur mit der Zulage.

4

Wenn der Vater die Erziehungszeit bekommen soll

Gebt die gemeinsame Erklärung früh ab, denn sie wirkt höchstens 2 Monate rückwirkend. Dann ist er über die Kindererziehungszeit pflichtversichert. Prüft dabei, bei wem die Kinderzulage ankommen soll.

Passt dein Riester-Vertrag zu deiner Elternzeit?

Wir schauen mit dir auf deinen Vertrag, deinen Beitrag und die Frage, was 2027 mit ihm passieren soll. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Riester-Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich in der Elternzeit Riester-Zulagen, obwohl ich kein Gehalt habe?

Ja. In der Kindererziehungszeit bist du in der gesetzlichen Rente pflichtversichert und damit förderberechtigt. Mit einem Kind ab 2008 bekommst du nach bisherigem Recht 175 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage im Jahr.

Wie viel muss ich in der Elternzeit in meinen Riester-Vertrag einzahlen?

Für die volle Zulage 4 Prozent deines Verdienstes aus dem Vorjahr, abzüglich der Zulagen, mindestens 60 Euro im Jahr. Elterngeld zählt nicht. Mit einem Kind reichen 60 Euro, solange dein Vorjahresverdienst höchstens 13.375 Euro betrug.

Zählt das Elterngeld beim Riester-Mindesteigenbeitrag mit?

Nein. Laut Bundesfinanzministerium ist das Elterngeld keine maßgebende Einnahme. Es bleibt bei der Berechnung außen vor.

Kann ich 2027 noch einen Riester-Vertrag abschließen?

Nein. Neue Verträge nach altem Riester-Recht sind nur bis 31. Dezember 2026 möglich. Ab 2027 gibt es die neue geförderte Vorsorge, etwa das Altersvorsorgedepot. Bestehende Verträge laufen weiter.

Was bringt mir die Kindererziehungszeit an Rente?

Für ein Kind ab Geburtsjahr 1992 bis zu 36 Monate, das sind beim Rentenwert ab Juli 2026 rund 127,56 Euro Monatsrente. Bei Fragen zur Riester-Zulage hilft die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen unter 03381 216 2324.

Quellen: Kindererziehung, Deutsche Rentenversicherung, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 86 EStG, Mindesteigenbeitrag, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · BMF-Schreiben vom 05.10.2023, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge, Rn. 1, 51, 68 und 81, Abdruck des Schreibens, Stand 05.10.2023, geprüft am 11.10.2026 · Lohnt sich Riester?, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Drucksache 21/4996, Altersvorsorge-Reformgesetz, §§ 84 bis 86 und § 52 Abs. 50a EStG, Deutscher Bundestag, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Altersvorsorge-Reformgesetz, Deutsche Rentenversicherung, Stand 17.09.2026, geprüft am 11.10.2026

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Riester und Kindererziehungszeiten

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Bei werdenden Eltern lohnt es sich, den Riester-Beitrag gemeinsam an die Vorjahresverdienste der nächsten drei Jahre anzupassen.
  • Vor jedem neuen geförderten Vertrag ab 2027 hilft die Frage nach bestehenden Riester-Verträgen. Ein Neuabschluss zieht sie ins neue Recht.
  • Im Jahresgespräch passt die Frage, ob die Kindererziehungszeit schon im Versicherungsverlauf steht.

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