Dieser Artikel gehört zur Serie „System trippeln“. Sie zeigt, was zwischen zwei Regeln passiert, wenn sich dein Leben ändert. Hier: zwischen deiner privaten Krankenversicherung und deiner Elternzeit.
In der Elternzeit fällt dein Gehalt weg. Dein Beitrag zur PKV in der Elternzeit bleibt. Und der Arbeitgeber, der bisher die Hälfte getragen hat, zahlt nichts mehr dazu.
Gesetzlich versicherte Kolleginnen und Kollegen sind in dieser Zeit oft beitragsfrei. Hier liest du, warum das bei dir anders ist, was ein Jahr Elternzeit in Euro kostet und welche drei Stellschrauben du hast: Teilzeit, Tarif und Rücklage.
Betrifft dich, wenn ein Kind kommt du deine Arbeitszeit reduzierst
Das Wichtigste in Kürze
- In der PKV gibt es keine beitragsfreie Elternzeit. Dein Vertrag läuft weiter, und ohne Gehalt fällt der Arbeitgeberzuschuss weg. Den vollen Beitrag zahlst du allein.
- Im Mutterschutz bekommst du als Privatversicherte vom Staat höchstens 210 Euro Mutterschaftsgeld, einmalig. Dein Arbeitgeber stockt nur ab 13 Euro pro Tag auf. Über die Schutzfristen fehlen dir so rund 1.077 Euro.
- Arbeitest du in der Elternzeit in Teilzeit unter der Versicherungspflichtgrenze, wirst du gesetzlich versicherungspflichtig. Du kannst dich für die Elternzeit befreien lassen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten bei der Krankenkasse sein und ist nicht widerrufbar.
- Den Beitrag senken kannst du mit einem Tarifwechsel beim eigenen Versicherer. Willst du später wieder mehr Leistung, darf der Versicherer dafür eine Gesundheitsprüfung verlangen.
- Als Beamtin beim Bund bekommst du in der Elternzeit 70 Prozent Beihilfe. Passe deinen PKV-Anteil an und danach wieder zurück, innerhalb von sechs Monaten.
So gehst du vor
- Schau in deine Beitragsrechnung: Was zahlst du für dich und dein Kind ohne den Anteil des Arbeitgebers? Das ist der Betrag, den du in der Elternzeit allein trägst.
- Prüfe in deinem Tarif, ob dein Krankentagegeld in den Mutterschutzfristen zahlt. Grundlagen zu deinem Vertrag: PKV für Angestellte.
- Leg den Betrag für die Monate ohne Gehalt vorher zur Seite, in einem eigenen Topf: Kontenmodell: So ordnest du dein Geld mit vier Konten.
- Welche Fristen in der Elternzeit sonst noch laufen: Elternzeit und Versicherungen: die vier Fristen, die zählen. Für Beamtinnen und Beamte: Beihilfe und PKV für Beamtinnen und Beamte.
- Planst du Teilzeit in der Elternzeit oder danach? Dann sprich vorher mit uns in der Beratung. Die Entscheidung über eine Befreiung lässt sich nicht zurücknehmen.
Inhalt
- Was ändert sich an deiner PKV, wenn du in Elternzeit gehst?
- Warum zahlen gesetzlich Versicherte in der Elternzeit oft nichts?
- Was bekommst du im Mutterschutz als Privatversicherte?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was kostet dich die PKV in einem Jahr Elternzeit?
- Was passiert, wenn du in der Elternzeit in Teilzeit arbeitest?
- Wie kannst du den Beitrag in der Elternzeit senken?
- Was gilt für Beamtinnen in der Elternzeit?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Was ändert sich an deiner PKV, wenn du in Elternzeit gehst?
Die kurze Antwort: Am Vertrag ändert sich nichts. Dein Schutz bleibt, dein Beitrag auch. Neu ist nur, wer ihn zahlt: In der unbezahlten Elternzeit trägst du ihn allein.
Du bekommst ein Kind und gehst in Elternzeit. Dein Gehalt fällt weg, dafür kommt Elterngeld. Bei deiner privaten Krankenversicherung passiert dabei zunächst nichts. Kein Brief, keine Anpassung, kein Ruhen.
Genau das ist die Falle. Bisher hat dein Arbeitgeber einen Beitragszuschuss gezahlt, meist die Hälfte deines Beitrags. Dieser Zuschuss hängt an deinem Arbeitsentgelt. Ohne Entgelt gibt es keinen Zuschuss.
Dein Beitrag zur PKV richtet sich nicht nach deinem Einkommen. Er richtet sich nach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheit bei Abschluss. Darum bleibt er gleich, wenn dein Einkommen sinkt.
Warum zahlen gesetzlich Versicherte in der Elternzeit oft nichts?
Die kurze Antwort: Weil die gesetzliche Krankenversicherung nach Einkommen rechnet. Pflichtversicherte bleiben in der Elternzeit Mitglied und sind für die Zeit mit Elterngeld beitragsfrei. Die PKV kennt diese Regel nicht.
In der GKV bleibt die Pflichtmitgliedschaft während der Elternzeit bestehen. Wer Elterngeld bekommt, zahlt darauf keine Beiträge. Das regelt § 224 SGB V.
In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag, unabhängig vom Einkommen. Eine Familienversicherung gibt es nicht. Auch dein Kind braucht einen eigenen Vertrag, wenn es nicht beim anderen Elternteil gesetzlich mitversichert werden kann.
Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist
Bist du freiwillig gesetzlich versichert und ist dein Ehepartner nicht in der GKV, gibt es eine eigene Regel. Die Kasse darf während des Elterngelds die Hälfte seines Einkommens bei deinem Beitrag berücksichtigen, höchstens bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze.
Das Bundessozialgericht hat das am 20.02.2024 als verfassungsgemäß bestätigt (Az. B 12 KR 1/23 R). Beitragsfrei ist nur das Elterngeld selbst.
Was bekommst du im Mutterschutz als Privatversicherte?
Die kurze Antwort: Vom Staat höchstens 210 Euro für die ganze Schutzfrist. Dazu den Zuschuss deines Arbeitgebers. Die Lücke von 13 Euro pro Tag füllt nur ein Krankentagegeld, wenn dein Tarif in dieser Zeit leistet.
Gesetzlich versicherte Angestellte bekommen im Mutterschutz bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag von ihrer Kasse. Du bekommst es auf Antrag vom Bundesamt für Soziale Sicherung, höchstens 210 Euro insgesamt.
Dein Arbeitgeber zahlt in beiden Fällen nur den Unterschied zwischen 13 Euro und deinem Netto pro Tag.
Bei Geburt am errechneten Termin dauert der Mutterschutz 99 Tage: sechs Wochen davor, der Entbindungstag und acht Wochen danach. 13 Euro am Tag ergeben 1.287 Euro. Davon kommen 210 Euro vom Bundesamt. Es fehlen also rund 1.077 Euro.
Diese Lücke kann ein Krankentagegeld schließen. Das Gesetz sieht vor, dass es in den Schutzfristen und am Tag der Entbindung zahlt, soweit kein anderer angemessener Ersatz besteht. Für Leistungen rund um die Entbindung darf der Tarif eine Wartezeit von bis zu acht Monaten haben.
Was die PKV in der Schwangerschaft selbst zahlt, welche Wartezeiten gelten und wie du dein Kind versicherst, steht im Artikel „PKV und Schwangerschaft: was gezahlt wird und was nicht“.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin und schließt zum Berufsstart eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Mit 29In diesem Beispiel wird Lisa Projektleiterin. Ihr Gehalt steigt über die Versicherungspflichtgrenze, und sie wechselt in die private Krankenversicherung.
- Mit 31Sie verdient 7.000 Euro brutto im Monat. Ihre PKV kostet 560 Euro für die Krankenversicherung und 60 Euro für die Pflege. Die Hälfte, 310 Euro, trägt ihr Arbeitgeber.
- Stell dir vor · 31Lisa ist schwanger. Sie ist verheiratet, ihr Mann ist gesetzlich versichert und verdient weniger. Darum kann das Kind nicht in die Familienversicherung. Sie versichert es in den ersten zwei Monaten nach der Geburt bei ihrem Versicherer, für 160 Euro im Monat.
- Im Beispiel jetzt · 31Der Mutterschutz endet. Lisa beginnt zwölf Monate Elternzeit. Ihr Gehalt und der Zuschuss des Arbeitgebers fallen weg.
Die Beiträge sind Annahmen im Beispiel. Jeder Tarif kostet anders. Die Regeln dahinter gelten aber für alle angestellten Privatversicherten.
Lisa bekommt Elterngeld. Mit ihrem Einkommen erreicht sie den Höchstbetrag von 1.800 Euro im Monat. Zusammen mit ihrem Mann liegt sie unter der Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, ab der es kein Elterngeld mehr gibt.
Was kostet dich die PKV in einem Jahr Elternzeit?
Die kurze Antwort: In Lisas Beispiel 4.680 Euro mehr als sonst. Ihr eigener Anteil steigt von 390 auf 780 Euro im Monat. Das sind 43 Prozent ihres Elterngelds.
| Lisas PKV im Monat (Annahme im Beispiel) | Mit Gehalt | In der Elternzeit |
|---|---|---|
| Krankenversicherung Lisa | 560 € | 560 € |
| Pflegeversicherung Lisa | 60 € | 60 € |
| Krankenversicherung Kind, Pflege beitragsfrei | 160 € | 160 € |
| Zuschuss des Arbeitgebers | – 390 € | 0 € |
| Lisa zahlt selbst | 390 € | 780 € |
| Mehr pro Monat | 390 € | |
| Mehr in 12 Monaten | 4.680 € |
Der Zuschuss mit Gehalt setzt sich so zusammen: Für die Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber die Hälfte von 720 Euro, also 360 Euro. Das liegt unter dem Höchstbetrag von 508,59 Euro (2026).
Für die Pflege trägt er die Hälfte von 60 Euro, also 30 Euro. Der Höchstbetrag liegt hier bei 104,63 Euro.
Dazu kommt die Lücke aus dem Mutterschutz von rund 1.077 Euro, wenn ihr Krankentagegeld nicht einspringt. Zusammen braucht Lisa für das erste Jahr also gut 5.700 Euro, die sonst niemand bemerkt hätte.
Das ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund zur Planung. Für jedes Risiko gibt es drei Wege: absichern, puffern oder bewusst in Kauf nehmen. Hier passt Puffern: Du trägst die Kosten selbst, aber vorbereitet.
Lisa legt sich den Betrag vor der Geburt auf ein eigenes Rücklagenkonto.
Tipp
Rechne deinen eigenen Betrag: Monatsbeitrag für dich und dein Kind, ohne Zuschuss, mal die Monate ohne Gehalt. Leg diese Summe vor der Geburt in einen eigenen Topf. Lebt ihr als Paar mit gemeinsamen Fixkosten, gehört der Beitrag für das Kind dorthin. Teilt ihn nach euren Einkommen in der Elternzeit auf, nicht nach den alten.
Was passiert, wenn du in der Elternzeit in Teilzeit arbeitest?
Die kurze Antwort: Liegt dein Teilzeitgehalt unter der Versicherungspflichtgrenze, wirst du gesetzlich versicherungspflichtig. Du kannst dich für die Dauer der Elternzeit befreien lassen und in der PKV bleiben. Dann zahlt dein Arbeitgeber wieder einen Zuschuss.
In der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Sinkt dein Gehalt dabei unter 6.450 Euro im Monat (2026), wirst du als Angestellte versicherungspflichtig in der GKV.
Willst du in der PKV bleiben, stellst du einen Antrag auf Befreiung nach § 8 SGB V. Er muss innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse sein. Die Befreiung gilt nur für die Elternzeit und lässt sich nicht widerrufen.
Mit Gehalt gibt es wieder einen Zuschuss. Er richtet sich nach deinem Teilzeitgehalt. Verdient Lisa in Teilzeit 3.500 Euro brutto, wären bei Versicherungspflicht 8,75 Prozent davon 306,25 Euro. Das ist weniger als die Hälfte ihres Beitrags für sich und das Kind von 360 Euro.
Also bekommt sie 306,25 Euro für die Krankenversicherung und 30 Euro für die Pflege. Ihr eigener Anteil sinkt damit von 780 auf 443,75 Euro im Monat.
Die Tür zurück in die GKV
Stellst du keinen Antrag, wirst du gesetzlich versichert. Für manche ist das der Weg zurück in die GKV, solange sie unter 55 sind. Das ist eine große Entscheidung mit Folgen für Jahrzehnte. Triff sie bewusst und nicht, weil eine Frist verstrichen ist.
Auch nach der Elternzeit gibt es eine Regel. Wer seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger reduziert, kann sich ebenfalls befreien lassen, wieder mit drei Monaten Frist. Voraussetzung: Du warst vorher mindestens fünf Jahre wegen deines Gehalts versicherungsfrei. Elterngeld- und Elternzeit-Monate zählen dabei mit.
Mehr zur Rückkehr in den Job: Teilzeit und Wiedereinstieg: Rechte, Netto und der Weg zurück.
Der häufigste Denkfehler: „In der Elternzeit lasse ich die PKV einfach ruhen.“ Das sieht das Gesetz nicht vor. Zahlst du nicht, ruht der Vertrag erst nach zwei Mahnungen. Dann gilt der Notlagentarif, der nur noch eine Notversorgung bezahlt. Mit einem Baby ist das die schlechteste Zeit dafür.
Wie kannst du den Beitrag in der Elternzeit senken?
Die kurze Antwort: Mit einem Tarifwechsel bei deinem eigenen Versicherer. Er ist jederzeit möglich, deine Alterungsrückstellung bleibt erhalten. Der Haken liegt im Rückweg.
Nach § 204 VVG darfst du in jeden gleichartigen Tarif deines Versicherers wechseln. Die Alterungsrückstellung, also das Polster, das der Versicherer für deine höheren Kosten im Alter angespart hat, nimmst du mit. Günstiger wird es zum Beispiel mit einem höheren Selbstbehalt.
Der Rückweg kostet. Willst du nach der Elternzeit wieder in den besseren Tarif, ist das eine Mehrleistung. Dafür darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung, einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen. Alternativ kannst du einen Leistungsausschluss für die Mehrleistung wählen.
Gerade nach einer Schwangerschaft kann eine neue Gesundheitsprüfung schwierig werden. Wäge deshalb ab: Ein Jahr sparen gegen einen Schutz, der vielleicht dauerhaft kleiner bleibt.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Ich höre oft: Ich wusste, dass die PKV in der Elternzeit teuer wird. Aber nicht, wie teuer. Das liegt nicht an mangelnder Planung. Es liegt daran, dass der Zuschuss jeden Monat unsichtbar auf dem Gehaltszettel steht und erst sichtbar wird, wenn er fehlt. Bevor jemand in der Elternzeit den Tarif verkleinert, rechne ich lieber gemeinsam die Rücklage aus. Ein Jahr lässt sich überbrücken. Ein dauerhaft kleinerer Schutz nicht so leicht.“
Was gilt für Beamtinnen in der Elternzeit?
Die kurze Antwort: Beim Bund bleibt der Anspruch auf Beihilfe in der Elternzeit bestehen, auch ohne Bezüge. Der Beihilfesatz liegt dann bei 70 Prozent. Deine PKV musst du passend anpassen.
Die Beihilfe ist der Anteil deiner Krankheitskosten, den dein Dienstherr übernimmt. Den Rest deckt deine private Krankenversicherung. Steigt der Beihilfesatz in der Elternzeit auf 70 Prozent, brauchst du in der PKV nur noch 30 Prozent.
Passt du den Tarif nicht an, zahlst du für Schutz, den du gerade nicht brauchst. Sinkt der Beihilfesatz nach der Elternzeit wieder, hast du Anspruch, deinen PKV-Schutz ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit wieder aufzustocken. Dafür musst du den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellen.
Vorsicht bei Urlaub ohne Bezüge außerhalb der Elternzeit: Dauert er länger als einen Monat, entfällt der Beihilfeanspruch. Diese Regeln gelten für den Bund. Die Länder haben eigene Beihilfevorschriften.
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wie deine Elternzeit aussieht und wie gut dein Puffer ist.
1
Das kannst du so lassen
Du kennst deinen vollen Beitrag ohne Zuschuss, die Summe für die Monate ohne Gehalt liegt auf einem eigenen Konto, und dein Kind ist innerhalb von zwei Monaten nachversichert. Dann trägt dein Vertrag dich unverändert durch die Elternzeit.
2
Wenn dir die Rücklage fehlt
Rechne zuerst, wie viel fehlt, und plane die Monate gemeinsam mit deinem Partner. Ein Tarifwechsel ist erst die zweite Wahl, weil der Rückweg eine Gesundheitsprüfung kosten kann.
3
Wenn du in der Elternzeit Teilzeit arbeiten willst
Entscheide vor dem ersten Arbeitstag, ob du in der PKV bleiben willst. Wenn ja, stell den Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten. Wenn nein, lass dich beraten, bevor die Frist verstreicht.
4
Wenn du Beamtin bist
Melde dem Versicherer den höheren Beihilfesatz zu Beginn der Elternzeit. Notiere dir das Ende der Elternzeit und stell dann innerhalb von sechs Monaten den Antrag zur Aufstockung.
5
Wenn dein Krankentagegeld im Mutterschutz nicht zahlt
Plane die Lücke von rund 13 Euro pro Tag mit ein. Ob sich eine Anpassung lohnt, hängt von der Wartezeit ab. Ist die Schwangerschaft schon da, ist es dafür meist zu spät.
Passt deine private Krankenversicherung zu deinem Leben mit Kind?
Wir rechnen mit dir durch, was die Elternzeit deine PKV kostet, und prüfen Tarif, Krankentagegeld und Fristen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Die PKV kennt keine beitragsfreie Elternzeit. Weil du kein Gehalt bekommst, fällt auch der Zuschuss deines Arbeitgebers weg. Du zahlst den vollen Beitrag allein.
In der unbezahlten Elternzeit nicht, weil der Zuschuss am Arbeitsentgelt hängt. Arbeitest du in der Elternzeit in Teilzeit, gibt es wieder einen Zuschuss, berechnet nach deinem Teilzeitgehalt.
Vom Bundesamt für Soziale Sicherung höchstens 210 Euro insgesamt, auf Antrag. Dein Arbeitgeber zahlt den Unterschied zwischen 13 Euro und deinem Netto pro Tag. Die 13 Euro pro Tag fehlen dir, wenn kein Krankentagegeld einspringt.
Ja, wenn du in Teilzeit unter der Versicherungspflichtgrenze arbeitest, unter 55 bist und keinen Antrag auf Befreiung stellst. Dann wirst du versicherungspflichtig. Die Entscheidung hat langfristige Folgen.
Nach zwei Mahnungen ruht der Vertrag. Dann gilt der Notlagentarif, der nur noch eine Notversorgung bezahlt. Sprich deshalb früh mit deinem Versicherer über einen Tarifwechsel, bevor es so weit kommt.
Quellen: § 257 SGB V, Beitragszuschüsse für Beschäftigte, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 8 SGB V, Befreiung von der Versicherungspflicht, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 19 MuSchG, Mutterschaftsgeld, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 20 MuSchG, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 204 VVG, Tarifwechsel, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 46 BBhV, Bemessungssätze, lxgesetze.de, Stand 14.10.2025, geprüft am 11.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: PKV in der Elternzeit
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Wenn eine privat versicherte Kundin von ihrer Schwangerschaft erzählt, hilft eine kurze Rechnung: voller Beitrag ohne Zuschuss mal Monate ohne Gehalt.
- Bei geplanter Teilzeit in der Elternzeit lohnt der Hinweis auf die Drei-Monats-Frist für die Befreiung.
- Bei Beamtinnen passt die Erinnerung an die Sechs-Monats-Frist nach der Elternzeit gut in den Kalender.
