Ab einem bestimmten Gehalt dürfen Angestellte selbst entscheiden, wie sie sich krankenversichern. Die private Krankenversicherung für Angestellte lockt dann mit besseren Leistungen und einem Arbeitgeber, der die Hälfte zahlt. Der Schritt ist leicht gemacht. Zurück geht es oft nur mit Umwegen.
Denn die PKV fragt nicht nach deinem Gehalt, sondern nach Alter und Gesundheit. Und das Leben bleibt nicht stehen: ein Kind, eine Elternzeit, ein paar Jahre Teilzeit. Solche Pausen sind gewollt, bei Müttern wie bei Vätern. Für die Krankenversicherung können sie aber den Status ändern.
Hier findest du alles, was Angestellte wissen sollten: die Grenze für 2026, die beschlossene Erhöhung ab 2027, den richtigen Zeitpunkt für den Wechsel, den Arbeitgeberzuschuss, Familie, Elternzeit, Teilzeit, den Weg zurück und die Rente.
Betrifft dich, wenn dein Einkommen steigt du den Job wechselst ein Kind kommt du deine Arbeitszeit reduzierst
Das Wichtigste in Kürze
- Angestellte dürfen in die PKV, wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 sind das 77.400 Euro brutto, also 6.450 Euro im Monat.
- Beschlossen ist: Ab 1. Januar 2027 steigt die Grenze zusätzlich zur üblichen Anpassung um 3.600 Euro. Wer am 31.12.2026 schon versicherungsfrei ist, hat Bestandsschutz. Der genaue Wert steht noch nicht fest.
- Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 508,59 Euro für die Kranken- und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung.
- Sinkt dein Gehalt unter die Grenze, etwa durch Teilzeit nach der Elternzeit, wirst du vor 55 meist wieder gesetzlich pflichtversichert. Nur in bestimmten Fällen kannst du dich befreien lassen.
- Kinder sind in der PKV nicht kostenlos mitversichert. Ab 55 ist der Weg zurück in die Kasse fast immer zu.
So gehst du vor
- Wechsel zum Jahreswechsel geplant: Prüfe jetzt, ob dein Gehalt auch über der höheren Grenze für 2027 liegt. Sonst bleibst du pflichtversichert.
- Nach dem Hinweis deiner Krankenkasse hast du zwei Wochen, um deinen Austritt zu erklären. Eine schriftliche Zusage der PKV muss dann schon vorliegen.
- Wirst du wieder pflichtig und willst privat bleiben, stellst du den Antrag auf Befreiung binnen drei Monaten. Er ist unwiderruflich.
Inhalt
- Was ist eine private Krankenversicherung für Angestellte?
- Ab welchem Gehalt Angestellte in die PKV wechseln dürfen
- Was sich 2027 bei der Versicherungspflichtgrenze ändert
- Wann der Wechsel möglich ist: beim neuen Job oder zum Jahreswechsel
- Was gilt für Angestellte ohne private Krankenversicherung?
- Was die PKV Angestellte kostet und was der Arbeitgeber dazugibt
- Familie und Kinder: wer mitversichert ist und wer einen eigenen Vertrag braucht
- Elternzeit, Teilzeit und der Rückfall in die gesetzliche Kasse
- So läuft der Wechsel als Angestellte oder Angestellter in die PKV ab
- Wenn du krank wirst: Lohnfortzahlung, Krankentagegeld und Arztrechnungen
- Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: Wege und die Grenze mit 55
- Privat versichert in der Rente: was Angestellte vorher wissen sollten
- Was bei der privaten Krankenversicherung für Angestellte als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine private Krankenversicherung für Angestellte?
Die kurze Antwort: Es ist dieselbe private Krankenvollversicherung, die auch Selbständige, Beamtinnen und Beamte abschließen. Für Angestellte gelten aber eigene Regeln: wer hinein darf, wann, was der Arbeitgeber zahlt und wann man wieder hinaus muss.
Grundsätzlich sind Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das steht in § 5 SGB V. Erst wenn das Gehalt eine Grenze übersteigt, werden sie nach § 6 SGB V versicherungsfrei. Das heißt: Sie dürfen wählen, ob sie freiwillig in der Kasse bleiben oder in die PKV wechseln.
In der PKV richtet sich der Beitrag nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif, nicht nach dem Einkommen. Jede Person braucht einen eigenen Vertrag. Wie die PKV grundsätzlich funktioniert, mit Alterungsrückstellung, Beitragserhöhungen und Tarifwechsel, erklärt die Seite Private Krankenversicherung: Grundlagen.
Ab welchem Gehalt Angestellte in die PKV wechseln dürfen
Die kurze Antwort: Dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt muss über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Fachleute sagen auch Jahresarbeitsentgeltgrenze. 2026 beträgt sie 77.400 Euro im Jahr, Stand: Januar 2026.
Für einen kleinen Kreis gilt eine niedrigere, besondere Grenze von 69.750 Euro. Sie betrifft nur Menschen, die schon am 31. Dezember 2002 wegen ihres Gehalts privat krankenversichert waren. Die Grenze wird jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst.
Gerechnet wird nicht rückblickend, sondern vorausschauend. Bei Jobbeginn und bei jeder Gehaltsänderung schätzt die Personalabteilung, was du in den nächsten zwölf Monaten sicher verdienst. Was du im Kalenderjahr tatsächlich bekommen hast, spielt dafür keine Rolle.
Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen:
- das monatliche Bruttogehalt mal zwölf,
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder ein 13. Gehalt, wenn sie vertraglich zugesagt sind oder mit hinreichender Sicherheit fließen,
- vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers,
- feste Pauschalen für Überstunden oder Bereitschaft, die regelmäßig gezahlt werden.
Nicht mit dabei sind gelegentlich bezahlte Überstunden, ungewisse Boni und Zuschläge, die wegen deines Familienstands gezahlt werden. Hast du zwei sozialversicherungspflichtige Jobs, werden die Gehälter addiert. Ein Minijob bis 603 Euro im Monat bleibt dabei außen vor, Stand: 2026.
Was sich 2027 bei der Versicherungspflichtgrenze ändert
Die kurze Antwort: Die Grenze steigt ab 1. Januar 2027 stärker als sonst. Beschlossen ist eine einmalige Zusatz-Anhebung um 3.600 Euro im Jahr, oben auf die übliche Anpassung an die Löhne.
Das steht im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat haben es am 10. Juli 2026 beschlossen, verkündet ist es im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 vom 29. Juli 2026. Diese Regeln gelten ab 1. Januar 2027 und können sich bis dahin noch ändern. Auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt dann zusätzlich um 300 Euro im Monat.
Für Angestellte, die am 31. Dezember 2026 schon wegen ihres Gehalts versicherungsfrei sind, enthält das Gesetz einen Bestandsschutz. Wer heute privat versichert ist, soll also nicht allein durch die Sonder-Anhebung zurück in die Pflicht rutschen. Der normale Jahresvergleich mit der regulären Grenze bleibt.
Den genauen Euro-Betrag für 2027 legt eine Rechengrößen-Verordnung fest. Stand Anfang Oktober 2026 ist sie noch nicht beschlossen. Wer neu wechseln will, braucht ab 2027 spürbar mehr Gehalt als 2026. Was die Reform sonst ändert, steht auf der Seite Gesetzliche Krankenversicherung und im Artikel GKV-Reform 2027.
Wann der Wechsel möglich ist: beim neuen Job oder zum Jahreswechsel
Die kurze Antwort: Startest du einen neuen Job mit einem Gehalt über der Grenze, bist du ab dem ersten Arbeitstag frei. Überschreitest du die Grenze im laufenden Job, kannst du erst zum Jahresende wechseln.
Bei einer Gehaltserhöhung im bestehenden Job endet die Pflicht nach § 6 Abs. 4 SGB V mit Ablauf des Kalenderjahres. Dazu musst du auch die Grenze des folgenden Jahres überschreiten. Wer im Herbst 2026 eine Erhöhung bekommt, muss also schon die höhere Grenze für 2027 schaffen.
Ein Beispiel: Jemand verdient bis Juli 3.300 Euro im Monat und bekommt ab August 8.000 Euro. Vorausschauend sind das 96.000 Euro im Jahr. Die Pflicht endet am 31. Dezember, wenn die 96.000 Euro auch über der Grenze des neuen Jahres liegen.
Anders beim Berufsstart oder Arbeitgeberwechsel. Wer etwa nach dem Studium am 1. Juli mit 5.500 Euro im Monat, einem vollen Weihnachtsgeld und einem halben Urlaubsgeld anfängt, kommt auf 5.500 Euro mal 13, also 71.500 Euro. Das liegt 2026 unter der Grenze. Mit 6.000 Euro mal 13, also 78.000 Euro, wäre der Wechsel sofort zum Jobstart möglich.
Nach dem Ende der Pflicht bleibst du nicht automatisch draußen. Die Kasse führt dich als freiwilliges Mitglied weiter und schickt dir einen Hinweis. Nach § 188 Abs. 4 SGB V hast du dann zwei Wochen, um den Austritt zu erklären. Wirksam wird er nur mit dem Nachweis einer anderen Absicherung, also der Zusage der PKV.
Verpasst du die Frist, ist nichts verloren. Als freiwilliges Mitglied kannst du später zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Läuft bei deiner Kasse ein Wahltarif, etwa mit Selbstbehalt, prüfe vorher, ob er dich bindet.
Was gilt für Angestellte ohne private Krankenversicherung?
Die kurze Antwort: Ohne PKV bist du gesetzlich versichert. Unter der Grenze pflichtversichert, darüber freiwillig. Der Beitrag hängt am Gehalt, höchstens bis 5.812,50 Euro im Monat. Stand: Januar 2026.
2026 sind das 14,6 Prozent plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, dazu 3,6 Prozent für die Pflege, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 Prozent. Angestellte zahlen davon die Hälfte, Kinderlose den Zuschlag allein. Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind kostenlos mitversichert.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, und verdient 3.850 Euro brutto im Monat. Das sind 46.200 Euro im Jahr. Bis zur Grenze von 77.400 Euro fehlen ihr 31.200 Euro. Sie ist pflichtversichert und kann nicht in die PKV.
Lisa zahlt für Kranken- und Pflegeversicherung rund 429 Euro im Monat, ihr Arbeitgeber legt fast genauso viel dazu. Wird sie länger krank, zahlt die Kasse ab der siebten Woche Krankengeld, bei Lisa rund 1.980 Euro netto. Ihr fehlen dann rund 520 Euro im Monat.
Was die PKV Angestellte kostet und was der Arbeitgeber dazugibt
Die kurze Antwort: Den Beitrag legt dein Tarif fest, nicht dein Gehalt. Der Arbeitgeber zahlt nach § 257 SGB V die Hälfte, aber höchstens so viel, wie er bei einer gesetzlich versicherten Person mit Höchstbeitrag zahlen würde.
Dieser Höchstzuschuss errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze, dem halben allgemeinen Beitragssatz und dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Für die Pflege gilt dasselbe mit dem Pflege-Beitragssatz. In Sachsen ist der Pflegezuschuss niedriger, weil dort Beschäftigte einen größeren Teil der Pflegebeiträge tragen.
| Zuschuss 2026 | Rechnung | Höchstbetrag im Monat |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 8,75 Prozent von 5.812,50 Euro | 508,59 Euro |
| Pflegeversicherung | 1,8 Prozent von 5.812,50 Euro | 104,63 Euro |
| Pflegeversicherung in Sachsen | 1,3 Prozent von 5.812,50 Euro | 75,56 Euro |
| Zusammen, außer Sachsen | Kranken und Pflege | 613,22 Euro |
Stand der Tabelle: 2026, Quelle: PKV-Verband. Ein Rechenbeispiel: Kostet dein Tarif 700 Euro im Monat, zahlt der Arbeitgeber 350 Euro. Kostet er 1.100 Euro, zahlt er nur 508,59 Euro, den Rest trägst du. Der Zuschuss ist steuerfrei und erscheint auf der Gehaltsabrechnung.
Was der Arbeitgeber bezuschusst und was nicht
Bezuschusst wird alles, was der Art nach den Leistungen der Kasse entspricht. Dazu zählen der Grundschutz für Arzt, Klinik und Zahn, das Krankentagegeld, der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent und Beiträge für einen Beitragsentlastungstarif. Mit Letzterem sparst du schon heute für niedrigere Beiträge im Alter, und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte mit.
Nicht bezuschusst wird dein Selbstbehalt, also der Teil der Rechnungen, den du selbst trägst. Ein höherer Selbstbehalt senkt deshalb auch den Zuschuss. Eine Beitragsrückerstattung ändert am Zuschuss dagegen nichts. Manche Arbeitgeber beteiligen sich freiwillig an mehr.
Damit der Zuschuss fließt, legst du eine Bescheinigung deines Versicherers vor. Sie nennt die Leistungen, die versicherten Personen und die Beiträge. Der Versicherer muss darin auch bestätigen, dass er die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, etwa den Basistarif anbietet. Diese Bestätigung erneuerst du alle drei Jahre.
Ändert sich der Beitrag, der Schutz oder die Zahl der versicherten Personen, meldest du das deinem Arbeitgeber sofort. Sonst zahlt er zu wenig dazu.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Bei Angestellten in der PKV heißt das doppelt hinschauen: auf den Tarif nach jeder Erhöhung und auf die Gehaltsabrechnung, ob der Zuschuss noch stimmt.
Familie und Kinder: wer mitversichert ist und wer einen eigenen Vertrag braucht
Die kurze Antwort: In der PKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag. Der Arbeitgeber zahlt dafür aber mit.
Der Zuschuss gilt auch für Angehörige, die in der Kasse über dich familienversichert wären. Das sind Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder, auch Stief-, Enkel- und Pflegekinder, die du überwiegend unterhältst. Sie dürfen nicht hauptberuflich selbständig sein und 2026 höchstens 565 Euro im Monat verdienen, mit Minijob 603 Euro.
Kinder zählen bis 18, bis 23, wenn sie nicht erwerbstätig sind, und bis 25 während Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst. Ein Freiwilligendienst kann das verlängern. Ein Kind, das sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten kann, zählt ohne Altersgrenze. Für alle zusammen bleibt es aber beim Höchstzuschuss von 508,59 Euro.
Wo das Kind versichert wird, regelt § 10 Abs. 3 SGB V. Sind die Eltern verheiratet und ein Elternteil ist privat versichert, kann das Kind nicht kostenlos in die Kasse, wenn dieser Elternteil regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze verdient und mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil. 2026 sind das 6.450 Euro im Monat.
Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt diese Regel nicht. Das Kind kann dann über den gesetzlich versicherten Elternteil kostenlos mitversichert sein. Willst du dein Kind privat versichern, meldest du es nach § 198 VVG binnen zwei Monaten nach der Geburt an. Dann gibt es keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit. Mehr dazu unter Krankenversicherung für Kinder.
Elternzeit, Teilzeit und der Rückfall in die gesetzliche Kasse
Die kurze Antwort: Während der Elternzeit bleibst du privat versichert, zahlst aber ohne Gehalt den ganzen Beitrag allein. Arbeitest du danach in Teilzeit und liegst unter der Grenze, wirst du vor 55 in der Regel wieder gesetzlich pflichtversichert.
Der Arbeitgeberzuschuss hängt am Gehalt. Gibt es in der Elternzeit kein Gehalt, gibt es auch keinen Zuschuss. Das Elterngeld bringt dir in der PKV keine Beitragsfreiheit, anders als Pflichtversicherten in der Kasse. Manche Tarife bieten für diese Zeit Erleichterungen. Frag deinen Versicherer vorher danach.
Im Mutterschutz bekommen privat versicherte Angestellte vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 Euro Mutterschaftsgeld. Ein Krankentagegeld zahlt nach § 192 Abs. 5 VVG auch in den Schutzfristen, wenn es vereinbart ist.
Teilzeit in der Elternzeit: Befreiung für die Dauer der Elternzeit
Arbeitest du während der Elternzeit in Teilzeit unter der Grenze, wirst du pflichtig. Du kannst dich aber nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V befreien lassen. Die Befreiung gilt nur bis zum Ende der Elternzeit. Der Antrag muss binnen drei Monaten bei der Kasse liegen und ist unwiderruflich.
Bist du befreit, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss nach deinem tatsächlichen Teilzeitgehalt. Bei 3.350 Euro brutto im Monat wären das 2026 höchstens 293,13 Euro für die Kranken- und 60,30 Euro für die Pflegeversicherung, nie mehr als die Hälfte deines Beitrags. Den Rest trägst du selbst.
Teilzeit nach der Elternzeit: wann du privat bleiben darfst
Nach der Elternzeit wird neu gerechnet. Liegt dein Gehalt dann unter der Grenze, wirst du pflichtversichert. Befreien lassen kannst du dich nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V nur, wenn du auf höchstens die Hälfte der Vollzeit reduzierst und schon mindestens fünf Jahre wegen deines Gehalts versicherungsfrei warst. Für Pflegezeit und Familienpflegezeit gibt es eine eigene Befreiung.
Stell dir vor: Lisa wechselt mit 34 in eine Leitungsstelle bei einem anderen Unternehmen. Sie verdient 6.700 Euro brutto im Monat, 13 Gehälter, also 87.100 Euro im Jahr. Weil sie damit schon bei Jobbeginn über der Grenze liegt, darf sie sofort in die PKV. Der Arbeitgeber zahlt dann bis zu 613,22 Euro dazu.
Mit 36 bekommt Lisa ein Kind und nimmt zwölf Monate Elternzeit. In dieser Zeit zahlt sie ihren PKV-Beitrag und den Vertrag für ihr Kind ganz allein. Danach kommt sie mit 30 Stunden zurück, das sind 75 Prozent. Ihr Gehalt liegt bei 65.325 Euro, unter der Grenze. Befreien kann sie sich nicht: Sie arbeitet mehr als die Hälfte und war erst rund zwei Jahre versicherungsfrei.
Lisa wird also wieder gesetzlich pflichtversichert. Ihre PKV kann sie nach § 205 Abs. 2 VVG binnen drei Monaten rückwirkend kündigen. Damit sie später ohne neue Gesundheitsprüfung zurückkann, schließt sie eine Anwartschaft ab. Die alte Alterungsrückstellung bleibt so erhalten, gegen einen kleinen Beitrag.
So läuft der Wechsel als Angestellte oder Angestellter in die PKV ab
Die kurze Antwort: Erst prüfst du, ob du darfst, dann ob du willst, dann wechselst du in der richtigen Reihenfolge. Die gesetzliche Kasse verlässt du erst, wenn die PKV dich schriftlich angenommen hat. Die Reihenfolge zählt hier wirklich.
1
Gehalt und Zeitpunkt klären
Lass dir von der Personalabteilung bestätigen, wie hoch dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt ist und ab wann du versicherungsfrei bist. Beim Wechsel zum Jahresende zählt auch die Grenze des neuen Jahres.
2
Gesundheit ehrlich aufschreiben
Hol dir Patientenquittung oder Leistungsauszug deiner Kasse. Der Antrag fragt oft drei bis zehn Jahre zurück. Bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage, über eine Maklerin oder einen Makler, ohne deinen Namen.
3
Antrag stellen und Zusage abwarten
Nach § 19 VVG beantwortest du alle Fragen, die der Versicherer in Textform stellt, vollständig. Erst mit der schriftlichen Annahme planst du den Austritt. Beim direkten Wechsel aus der Kasse entfallen die Wartezeiten.
4
Austritt bei der Kasse erklären
Nach dem Hinweis der Kasse erklärst du binnen zwei Wochen den Austritt und legst die Bestätigung der PKV bei. Beim neuen Job mit Gehalt über der Grenze reicht die Bestätigung zum Arbeitsbeginn.
5
Bescheinigung beim Arbeitgeber abgeben
Die Bescheinigung des Versicherers geht an die Personalabteilung. Ab dann zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss mit dem Gehalt aus. Du überweist den Beitrag meist selbst an die PKV.
Wenn du krank wirst: Lohnfortzahlung, Krankentagegeld und Arztrechnungen
Die kurze Antwort: Die ersten sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber das Gehalt weiter. Danach gibt es in der PKV kein Krankengeld, sondern nur das Krankentagegeld, das du vereinbart hast.
In der Kasse gibt es ab der siebten Woche Krankengeld, höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. In der PKV zahlt das Krankentagegeld einen festen Betrag pro Tag, solange du arbeitsunfähig bist, ohne feste Höchstdauer in vielen Tarifen. Es darf dein Netto nicht übersteigen.
Den Beginn wählst du selbst, für Angestellte meist ab dem 43. Tag, direkt nach der Lohnfortzahlung. Möglich sind auch spätere Starttage wie der 92., 183., 274. oder 365. Tag, wenn dein Arbeitsvertrag länger zahlt. Das Krankentagegeld ist steuerfrei und, anders als das Krankengeld der Kasse, nicht progressionswirksam.
Steigt dein Gehalt, steigt das Tagegeld nicht von allein. Viele Tarife erlauben eine Anpassung ohne neue Gesundheitsfragen, wenn du sie binnen zwei Monaten nach der Erhöhung beantragst. Arztrechnungen bezahlst du selbst und reichst sie ein, Kliniken rechnen meist direkt ab.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: Wege und die Grenze mit 55
Die kurze Antwort: Freiwillig zurück in die Kasse geht nicht. Zurück kommst du nur, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst. Ab 55 ist auch dieser Weg in der Regel versperrt.
| Weg zurück | Bis 54 | Ab 55 |
|---|---|---|
| Gehalt sinkt unter die Grenze, etwa durch Teilzeit | Pflicht, Befreiung nur in Sonderfällen | Meist versicherungsfrei, bleibt privat |
| Arbeitslosengeld I | Pflicht, Befreiung nur unter Bedingungen | Meist versicherungsfrei |
| Familienversicherung über Ehepartnerin oder Ehepartner | Möglich bei Einkommen bis 565 Euro | Möglich, ohne Altersgrenze |
| Wechsel aus der Selbständigkeit in eine Anstellung | Pflicht, wenn Gehalt unter der Grenze | Meist versicherungsfrei |
Stand der Tabelle: 2026, Grundlage §§ 6, 8 und 10 SGB V und Verbraucherzentrale. Die 55-Regel steht in § 6 Abs. 3a SGB V. Wer nach dem 55. Geburtstag pflichtig würde, bleibt frei, wenn er in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder selbständig war.
Die Verbraucherzentrale nennt für Angestellte auch legale Wege, das Gehalt unter die Grenze zu bringen: weniger Stunden, ein Zeitwertkonto oder mehr Entgeltumwandlung in die Betriebsrente. Das muss dauerhaft sein und vor dem 55. Geburtstag passieren.
Wirst du pflichtig, kündigst du die PKV nach § 205 Abs. 2 VVG binnen drei Monaten rückwirkend und weist die Pflicht nach. Sonst gilt die normale Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist. Eine kleine oder große Anwartschaft hält dir die Tür zur PKV offen.
Privat versichert in der Rente: was Angestellte vorher wissen sollten
Die kurze Antwort: Mit der Rente fällt der Arbeitgeberzuschuss weg. Die Rentenversicherung zahlt dir nach § 106 SGB VI einen Zuschuss, 2026 von 8,75 Prozent deiner gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des Beitrags. Für die Pflege gibt es keinen Zuschuss.
Bei Lisas Renteninformation von 1.333 Euro wären das rund 117 Euro im Monat. Wäre Lisa im Alter privat versichert, trüge sie den Rest ihres Beitrags selbst. Ist sie in der Kasse in der Krankenversicherung der Rentner, zahlt sie auf diese Rente nach heutigen Sätzen rund 117 Euro für Kranken- und rund 56 Euro für die Pflegeversicherung.
In die Krankenversicherung der Rentner kommt nur, wer in der zweiten Hälfte des Berufslebens zu neun Zehnteln gesetzlich versichert war. Für jedes Kind werden drei Jahre angerechnet. Wer lange privat war, schafft das meist nicht. Dann bleibst du in der PKV oder wirst freiwilliges Mitglied der Kasse und zahlst auf alle Einnahmen.
Ein Vorteil der PKV im Alter: Betriebsrenten, private Renten und Mieten erhöhen den Beitrag nicht. Der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent endet mit dem Jahr, in dem du 60 wirst, und das Krankentagegeld mit der Rente. Ein Beitragsentlastungstarif, den der Arbeitgeber bis dahin zur Hälfte mitzahlt, senkt den Beitrag ab 65 oder 67.
Was bei der privaten Krankenversicherung für Angestellte als Nächstes zählt
Für Angestellte ist die PKV keine reine Gehaltsfrage. Wer heute über der Grenze liegt, entscheidet für Jahrzehnte, mit Kindern, Pausen, Teilzeit und Rente. Das System macht es dabei nicht leicht: Die Regeln für den Rückweg sind streng, und 2027 verschiebt sich die Grenze zusätzlich.
Jetzt zählt vor allem der Zeitpunkt. Wer zum Jahreswechsel wechseln will, braucht ein Gehalt über der höheren Grenze 2027. Wer schon privat ist, schaut auf den Zuschuss nach jeder Erhöhung, auf ein passendes Krankentagegeld und auf einen Plan für die Familie. Und wer Elternzeit oder Teilzeit vorhat, rechnet beide Wege einmal ehrlich durch. Gern machen wir das mit dir in einer Beratung.
Lass uns deine Krankenversicherung als Angestellte oder Angestellter einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nein, bei einer Erhöhung im laufenden Job endet die Versicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres. Dein neues Jahresgehalt muss über 77.400 Euro und auch über der Grenze für 2027 liegen. Die steigt laut beschlossenem Gesetz zusätzlich um 3.600 Euro, der genaue Wert steht noch aus. Liegst du darüber, kannst du zum 1. Januar 2027 wechseln. Stand: Oktober 2026.
Nein. Der Zuschuss hängt am Gehalt. Ohne Gehalt zahlst du den Beitrag für dich und für dein Kind allein. Arbeitest du in der Elternzeit in Teilzeit, gibt es einen Zuschuss nach dem Teilzeitgehalt. Plane den vollen Beitrag vorher ein.
Wenn dein Gehalt dann unter der Versicherungspflichtgrenze liegt und du jünger als 55 bist, in der Regel ja. Befreien lassen kannst du dich nur, wenn du auf höchstens die Hälfte der Vollzeit reduzierst und schon fünf Jahre wegen deines Gehalts versicherungsfrei warst. Mit 30 von 40 Stunden klappt das nicht. Deine PKV kannst du dann binnen drei Monaten rückwirkend kündigen und eine Anwartschaft abschließen.
Seid ihr verheiratet und verdienst du mehr als er und mehr als 6.450 Euro im Monat, kann euer Kind nicht kostenlos in die Kasse. Dann versicherst du es privat oder freiwillig gesetzlich. Verdient er mehr oder liegst du unter dieser Grenze, ist das Kind über ihn kostenlos familienversichert. Seid ihr nicht verheiratet, gilt die Regel nicht. Privat meldest du dein Kind binnen zwei Monaten nach der Geburt an, dann ohne Gesundheitsprüfung.
Ja, wenn deine Kinder in der Kasse über dich familienversichert wären. Der Arbeitgeber zahlt dann die Hälfte ihrer Beiträge. Für dich und alle Angehörigen zusammen gilt aber der Höchstzuschuss, 2026 also 508,59 Euro für die Kranken- und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung. Reich die Bescheinigung des Versicherers für alle Personen ein.
Nein. Der Arbeitgeber bezuschusst nur Beiträge, nicht die Rechnungen, die du über den Selbstbehalt selbst trägst. Ein höherer Selbstbehalt senkt also deinen Beitrag und zugleich den Zuschuss.
Ja, und zwar sofort. Gib der Personalabteilung die neue Bescheinigung des Versicherers. Sonst zahlt dein Arbeitgeber den Zuschuss weiter nach dem alten Beitrag. Das gilt auch, wenn sich der Schutz oder die Zahl der versicherten Personen ändert.
Quellen:Bundesgesundheitsministerium: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Stand 29.07.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Wie wechsle ich von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung?, Stand 26.02.2026, geprüft am 07.10.2026 · Sozialgesetzbuch V über dejure.org: § 6 Versicherungsfreiheit, § 8 Befreiung, § 10 Familienversicherung, § 188 Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft, § 257 Beitragszuschüsse, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026 · Versicherungsvertragsgesetz über dejure.org: § 205 Kündigung des Versicherungsnehmers, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026 · Sozialgesetzbuch VI über dejure.org: § 106 Zuschuss zur Krankenversicherung, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: PKV für Angestellte
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Nach jeder Beitragsanpassung kurz bei privat versicherten Angestellten nachfragen, ob die neue Bescheinigung beim Arbeitgeber liegt. Das ist ein guter Anlass für ein Gespräch.
- Wer Familie plant, freut sich über einen frühen Hinweis zu Elternzeit, Teilzeit und Anwartschaft.
- Kundinnen und Kunden knapp über der Grenze von dir aus auf die Sonder-Anhebung 2027 ansprechen.
