Mit der Approbation kommt die erste Stelle in der Klinik. Und mit dem ersten Gehalt als Assistenzärztin die Frage: Bleibst du in der gesetzlichen Krankenversicherung, oder wechselst du in die private Krankenversicherung?
Entschieden wird das meist ganz am Anfang des Berufslebens. Die Folgen reichen bis in Elternzeit, Teilzeit und Rente. Hier steht, wann du überhaupt wechseln darfst, was deine Klinik dazuzahlt und was du vorher durchrechnen solltest.
Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest ein Kind kommt du deine Arbeitszeit reduzierst
Hier geht es nur um die Krankenversicherung
Dieser Artikel klärt GKV oder PKV für angestellte Ärztinnen in der Weiterbildung. Berufsunfähigkeit, Haftpflicht und das Versorgungswerk als Rente bekommen eigene Artikel.
Für Beamtinnen und Beamte und für Selbstständige gilt etwas anderes: Sie dürfen unabhängig vom Einkommen in die PKV. Wie die Absicherung deiner Arbeitskraft funktioniert, steht in Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Als angestellte Ärztin darfst du nur in die PKV, wenn dein regelmäßiges Jahresentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 sind das 77.400 € im Jahr.
- Ein Jahr über der Grenze reicht nicht. Für einen Wechsel zum 1.1.2027 musst du auch über der Grenze für 2027 liegen. Das Kabinett hat 84.150 € beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
- Deine Klinik zahlt die Hälfte des PKV-Beitrags, 2026 höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung. In unbezahlter Elternzeit fällt dieser Zuschuss weg.
- In der PKV braucht jedes Kind einen eigenen Vertrag. Eine kostenlose Familienversicherung gibt es dort nicht.
- Vor 55 bringt dich nur eine neue Versicherungspflicht zurück in die GKV, etwa eine Teilzeit unter der Grenze. Ab 55 ist der Weg zurück fast immer zu.
So gehst du vor
- Rechne dein regelmäßiges Jahresentgelt hoch und leg es neben 77.400 € (2026) und 84.150 € (2027). Wie du die Abrechnung liest, steht in Berufsstart: Gehaltsabrechnung, Versicherungen und erste Rücklage.
- Frag in der Personalabteilung, wie deine Dienste in diese Rechnung eingehen. Lass dir die Antwort schriftlich geben.
- Schreib auf, was in den nächsten zehn Jahren kommen kann: Klinikwechsel, Kind, Teilzeit, Forschung, eigene Praxis.
- Lies nach, wie beide Systeme rechnen: PKV für Angestellte, gesetzliche Krankenversicherung und Krankenversicherung für Kinder.
- Lass die Rechnung prüfen, bevor du bei der Kasse kündigst: Termin oder Rückrufbitte.
Inhalt
- Darfst du als Assistenzärztin in die private Krankenversicherung?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wie viel zahlt deine Klinik zur PKV dazu?
- Was ändert sich in der PKV mit Kind, Elternzeit und Teilzeit?
- Kommst du aus der PKV wieder zurück in die GKV?
- Was hat das Versorgungswerk mit deiner Krankenversicherung zu tun?
- Wie entwickeln sich die Beiträge über die Jahre?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Darfst du als Assistenzärztin in die private Krankenversicherung?
Die kurze Antwort: Nur wenn dein regelmäßiges Jahresentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 sind das 77.400 € im Jahr, also 6.450 € im Monat. Liegst du darunter, bist du gesetzlich pflichtversichert.
Du startest gerade ins Berufsleben. Approbation, erster Vertrag, erste Dienste. Bis eben warst du vielleicht als Studentin versichert. Jetzt bist du Angestellte, und für Angestellte gilt eine feste Grenze.
Diese Versicherungspflichtgrenze heißt auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG. Sie trennt Pflicht und Wahl. Darunter bist du in der GKV pflichtversichert. Darüber darfst du wählen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Ob du als Assistenzärztin darüber liegst, hängt von deinem Tarifgehalt ab. Gerechnet wird mit dem, was regelmäßig kommt. Wie deine Dienste darin stecken, steht selten klar auf der Abrechnung. Frag deshalb in der Personalabteilung nach, bevor du planst.
Warum ein Jahr über der Grenze nicht reicht
Die Pflicht endet nicht sofort. Du bleibst bis zum Ende des Kalenderjahres pflichtversichert, in dem du die Grenze überschreitest. Sie endet nur, wenn dein Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V).
Für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 heißt das: über 77.400 € im Jahr 2026 und über 84.150 € ab 2027. Die 84.150 € hat das Bundeskabinett am 07.10.2026 beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen (Stand: 11.10.2026).
Von 2026 auf 2027 steigt die Grenze damit um 6.750 €. Wer knapp über der alten Grenze liegt, liegt deshalb leicht unter der neuen.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
In diesem Artikel ist Lisa Ärztin, Jahrgang 1995. Sie arbeitet in einer kommunalen Klinik und wird nach dem Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA bezahlt. Alle Gehälter sind Grundgehälter laut Tabelle ab 1.6.2026, ohne Dienste und Zuschläge.
- Mit 27Approbation. Erste Stelle als Assistenzärztin. Lisa ist gesetzlich pflichtversichert.
- Mit 28 bis 30Weiterbildung. Mit wachsender Berufserfahrung steigt sie Stufe um Stufe in der Gehaltstabelle.
- Im Beispiel jetzt · 31Herbst 2026, Lisa ist in Stufe 4: 6.679,58 € im Monat, also 80.154,96 € im Jahr. Lisa liegt über 77.400 €, aber unter 84.150 €. Sie bleibt 2027 in der GKV.
Lisa hat die Grenze für 2026 überschritten. Trotzdem darf sie zum 1. Januar 2027 nicht wechseln. Für 2027 bräuchte sie mehr als 84.150 €. Mit 80.154,96 € fehlen ihr 3.995,04 €.
Stell dir vor, Lisa erreicht im Juli 2027 die Stufe 5. Nach der Tabelle ab 1.6.2026 sind das 7.158,37 € im Monat, also 85.900,44 € im Jahr. Dann liegt sie über der Grenze für 2027. Ob sie zum 1. Januar 2028 wechseln kann, entscheidet die Grenze für 2028. Die steht heute noch nicht fest.
Stell dir außerdem vor, Lisa wechselt 2028 in die PKV. Mit 34 bekommt sie ein Kind, nimmt ein Jahr Elternzeit und kommt danach mit einer halben Stelle zurück. Was das kostet, zeigen die nächsten Abschnitte. Sie zeigen auch, warum Lisa mit 31 schon an Lisa mit 34 denken sollte.
Wie viel zahlt deine Klinik zur PKV dazu?
Die kurze Antwort: Die Hälfte deines Beitrags, 2026 aber höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung. Für die Pflegeversicherung kommt ein eigener Zuschuss dazu.
Der Zuschuss hat zwei Deckel. Er ist nie höher als das, was die Klinik bei GKV-Versicherung zahlen würde. Und er ist nie höher als die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags (§ 257 Abs. 2 SGB V).
So entsteht die Zahl: 14,6 % allgemeiner Beitrag plus 2,9 % Zusatzbeitrag ergeben 17,5 %, die Hälfte davon 8,75 %. Gerechnet wird auf die Beitragsbemessungsgrenze, also das Einkommen, bis zu dem Beiträge höchstens berechnet werden. 2026 sind das 5.812,50 € im Monat. 8,75 % davon sind 508,59 €.
Was das für dich heißt, zeigt die Tabelle. Die Monatsbeiträge sind angenommen, damit die Regel sichtbar wird.
| Dein Monatsbeitrag Krankenversicherung (angenommen) | Zuschuss der Klinik | Dein Anteil |
|---|---|---|
| 600 € | 300,00 € | 300,00 € |
| 900 € | 450,00 € | 450,00 € |
| 1.100 € | 508,59 € | 591,41 € |
| 600 € in unbezahlter Elternzeit | 0 € | 600,00 € |
Ab einem Beitrag von 1.017,18 € im Monat trägst du jeden weiteren Euro allein.
Die letzte Zeile ist die wichtigste. Der Zuschuss richtet sich nach deinem Arbeitsentgelt. Fällt das Entgelt weg, fällt auch der Zuschuss weg.
Was ändert sich in der PKV mit Kind, Elternzeit und Teilzeit?
Die kurze Antwort: In der PKV zahlt jede Person ihren eigenen Beitrag, auch ohne Gehalt. Mit Kind, Elternzeit und Teilzeit zeigt sich dieser Unterschied zur GKV am deutlichsten.
| Was passiert | In der GKV | In der PKV |
|---|---|---|
| Elternzeit ohne Gehalt | Die Pflichtmitgliedschaft bleibt erhalten (§ 192 SGB V). | Keine beitragsfreie Elternzeit. Kein Zuschuss, den vollen Beitrag zahlst du allein. |
| Ein Kind kommt | Kostenlose Familienversicherung ist möglich. | Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. |
| Teilzeit unter der Grenze | Du bleibst pflichtversichert. | Unter 55 wirst du wieder pflichtversichert. Befreien lassen kannst du dich nur in der Elternzeit oder nach mindestens fünf Jahren Versicherungsfreiheit, binnen drei Monaten und unwiderruflich. |
Elternzeit: der volle Beitrag ohne Gehalt
In unbezahlter Elternzeit fehlt das Entgelt, nach dem sich der Zuschuss richtet. Bei einem Beitrag von 600 € zahlst du dann 600 € statt 300 € im Monat. In der GKV bleibt deine Pflichtmitgliedschaft in der Elternzeit dagegen bestehen.
Diesen Beitrag kannst du puffern: Du legst ihn vorher zurück, auf einem eigenen Tagesgeldkonto. Für zwölf Monate mit 600 € sind das 7.200 €, dazu kommen die Beiträge für das Kind. So wird aus einer Überraschung ein Posten, den du kennst.
Mutterschutz: höchstens 210 € vom Staat
Bist du privat versichert, bekommst du vom Staat als Mutterschaftsgeld nur einmalig höchstens 210 € (§ 19 MuSchG). Deine Klinik zahlt in den Schutzfristen trotzdem ihren Zuschuss: dein Netto pro Kalendertag minus 13 € (§ 20 MuSchG).
Die 13 € pro Tag zahlt in der GKV die Krankenkasse. In der PKV fehlen sie dir. Über die üblichen 14 Wochen Schutzfrist sind das 1.274 €, von denen der Staat 210 € übernimmt. Es bleibt eine Lücke von 1.064 €.
Schließen kann sie ein Krankentagegeld. Das ist ein fest vereinbarter Betrag pro Tag, an dem du nicht arbeiten kannst. In den Schutzfristen muss es den Verdienstausfall ersetzen, soweit du keinen anderen Ersatz bekommst (§ 192 Abs. 5 VVG). Wie es funktioniert, steht in Krankentagegeld.
Kinder: jedes mit eigenem Vertrag
Ist ein Elternteil privat und einer gesetzlich versichert, kann das Kind meist frei wählen. Eine Ausnahme gibt es: Seid ihr verheiratet und der privat versicherte Elternteil verdient mehr und über der Grenze, entfällt die kostenlose Familienversicherung des Kindes in der GKV.
Seid ihr beide privat versichert, zahlt jedes Kind seinen eigenen Beitrag. Mehr dazu in Krankenversicherung für Kinder.
Teilzeit: zurück in die GKV oder befreien lassen
Arbeitest du in der Elternzeit in Teilzeit und würdest dadurch versicherungspflichtig, kannst du dich befreien lassen. Diese Befreiung gilt nur für die Dauer der Elternzeit.
Nach der Elternzeit ist es strenger. Kommst du in Teilzeit zurück oder reduzierst du später auf die Hälfte oder weniger, geht die Befreiung nur, wenn du schon mindestens fünf Jahre wegen deines Einkommens versicherungsfrei bist (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V).
Den Antrag stellst du innerhalb von drei Monaten bei der Krankenkasse. Die Befreiung ist nicht widerrufbar.
Stell dir vor, Lisa kommt nach der Elternzeit mit einer halben Stelle zurück und liegt damit unter der Grenze. Sie ist erst seit gut zwei Jahren privat versichert. Eine Befreiung ist deshalb nicht möglich, Lisa ist wieder gesetzlich pflichtversichert. Ihre PKV kann sie dann kündigen.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Am Anfang der Weiterbildung wird die Krankenversicherung oft nach dem Beitrag von heute entschieden. Ich frage lieber nach dem Leben mit 35: volle Stelle, Forschung, Elternzeit oder eigene Praxis? Die PKV kann zu jedem dieser Wege passen. Nicht ob du wechseln darfst, ist die Frage. Sondern ob du die Jahre ohne Gehalt mitgerechnet hast.“
Kommst du aus der PKV wieder zurück in die GKV?
Die kurze Antwort: Vor deinem 55. Geburtstag meist nur über eine neue Versicherungspflicht. Danach nur noch in Ausnahmen.
Versicherungspflicht entsteht zum Beispiel durch eine Stelle unter der Grenze oder durch Arbeitslosengeld. Dann bist du wieder in der GKV. Deine PKV kannst du innerhalb von drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 VVG).
Ab 55 bleibst du versicherungsfrei, auch wenn du eigentlich pflichtversichert würdest. Das gilt, wenn du in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert warst. Und wenn du davon mindestens die Hälfte versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig warst (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Die Ehe mit einer Person, auf die das zutrifft, wird genauso gewertet. Mit Ende 20 klingt 55 weit weg. Aber die Teilzeit, die dich zurückbringen könnte, liegt meist in den Jahren davor.
Der häufigste Denkfehler: „Wenn die PKV nicht passt, gehe ich eben zurück.“ Zurück in die GKV wählst du nicht wie einen Tarif. Du brauchst eine neue Versicherungspflicht. Mit einer Befreiung hast du dich davon selbst ausgenommen. Die Entscheidung für die PKV ist darum eine für Jahrzehnte.
Was hat das Versorgungswerk mit deiner Krankenversicherung zu tun?
Die kurze Antwort: Direkt nichts. Das Versorgungswerk ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung, nicht die Krankenversicherung. Die Frage GKV oder PKV stellst du davon unabhängig.
Trotzdem gehört es in dieselben ersten Wochen. Als angestellte Kammerangehörige kannst du dich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Deine Rentenbeiträge gehen dann an das Versorgungswerk, die Altersversorgung deines Berufsstands (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).
Den Antrag stellst du elektronisch. Entscheidend ist die Frist von drei Monaten. Stellst du ihn später, gilt die Befreiung erst ab dem Antrag.
Die Befreiung gilt nur für die jeweilige Stelle. Wechselst du die Klinik, brauchst du einen neuen Antrag. Das gilt auch, wenn du nach der Elternzeit an eine andere Klinik gehst.
Tipp
Leg dir mit jedem neuen Arbeitsvertrag zwei Erinnerungen an. Erstens: Befreiung für das Versorgungswerk beantragen, innerhalb von drei Monaten. Zweitens: im Herbst prüfen, ob dein Entgelt über der Grenze des nächsten Jahres liegt.
Wie entwickeln sich die Beiträge über die Jahre?
Die kurze Antwort: In beiden Systemen steigen sie, nur nach anderen Regeln. In der GKV hängt dein Beitrag an deinem Einkommen, in der PKV an deinem Tarif.
In der GKV zahlst du einen Anteil deines Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze: 14,6 % plus Zusatzbeitrag, 2026 im Durchschnitt 2,9 %. Steigt die Grenze oder der Zusatzbeitrag, steigt dein Beitrag. Verdienst du in Teilzeit weniger, sinkt er mit.
In der PKV richtet sich der Beitrag nach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheit beim Abschluss, nicht nach deinem Gehalt. Steigen die Leistungsausgaben in deinem Tarif dauerhaft, passt der Versicherer den Beitrag an (§ 203 VVG). In Teilzeit bleibt er gleich hoch.
Für dich zählt dein eigener Verlauf: wie lange du voll arbeitest, wann ein Kind kommt, wann du reduzierst. Was sich 2027 in der GKV ändert, steht in GKV-Reform 2027: Was sich für dich wirklich ändert.
Wechselst du in die PKV, beantwortest du beim Abschluss Gesundheitsfragen. Wie das abläuft und worauf du achtest, steht in Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht.
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Erst rechnen, dann wechseln. Je nachdem, wo du stehst, sieht der nächste Schritt so aus.
1
Das kannst du so lassen
Du liegst 2026 unter 77.400 € oder 2027 voraussichtlich unter 84.150 €. Dann bleibst du in der GKV, und es gibt gerade nichts zu entscheiden. Schau im nächsten Herbst wieder auf die Zahlen.
2
Du liegst 2026 und 2027 sicher über der Grenze
Dann darfst du zum 1. Januar 2027 wechseln. Rechne vorher drei Lagen durch: volle Stelle, ein Jahr Elternzeit ohne Zuschuss, halbe Stelle danach. Erst wenn alle drei tragen, ist die PKV deine Entscheidung und nicht nur dein Beitrag von heute.
3
Ein Kind oder Teilzeit sind in den nächsten Jahren wahrscheinlich
Dann zählt der volle Beitrag in der Elternzeit mehr als der Beitrag von heute. Plan einen Puffer für diese Monate ein, oder bleib bewusst in der GKV. Beides kann richtig sein.
4
Du bist schon privat und gehst in Teilzeit
Prüf zuerst, ob eine Befreiung überhaupt möglich ist: in der Elternzeit immer, danach erst nach fünf Jahren Versicherungsfreiheit. Ohne Antrag bist du zurück in der GKV. Mit Antrag bleibst du privat, und das endgültig. Die Frist sind drei Monate.
5
Du wechselst die Klinik
Stell den Antrag für das Versorgungswerk neu, innerhalb von drei Monaten. Prüf gleich mit, ob dein neues Entgelt über oder unter der Grenze liegt.
Welche Krankenversicherung passt zu deinem Leben?
Wir rechnen GKV und PKV für deine Weiterbildung durch, mit Elternzeit, Teilzeit und Kindern. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Wenn dein regelmäßiges Jahresentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 sind das 77.400 € im Jahr. Für einen Wechsel zum 1.1.2027 musst du außerdem über der Grenze für 2027 liegen. Das Kabinett hat 84.150 € beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen (Stand: 11.10.2026).
Gerechnet wird mit dem regelmäßigen Jahresentgelt. Wie deine Dienste darin berücksichtigt sind, hängt von deinem Vertrag und deiner Abrechnung ab. Frag in der Personalabteilung nach der Berechnung und lass sie dir schriftlich geben.
Die Hälfte deines Beitrags, 2026 höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung. Für die Pflegeversicherung gibt es einen eigenen Zuschuss. In unbezahlter Elternzeit fällt der Zuschuss weg.
Liegst du durch die Teilzeit unter der Grenze und bist unter 55, wirst du wieder pflichtversichert. Befreien lassen kannst du dich in der Elternzeit für deren Dauer. Danach geht es nur, wenn du schon mindestens fünf Jahre wegen deines Einkommens versicherungsfrei bist. Der Antrag muss binnen drei Monaten bei der Krankenkasse sein und ist nicht widerrufbar.
In der PKV braucht jedes Kind einen eigenen Vertrag. Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind meist frei wählen. Bei verheirateten Eltern entfällt die kostenlose Familienversicherung, wenn der privat versicherte Elternteil mehr und über der Grenze verdient.
Fast. Die Klinik zahlt dir in den Schutzfristen dein Netto minus 13 € pro Tag. Der Staat gibt einmalig höchstens 210 €. Die übrigen 13 € pro Tag kann ein Krankentagegeld ersetzen, das in den Schutzfristen leisten muss.
Quellen: Sozialgesetzbuch V, § 6, § 8, § 192 und § 257, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Versicherungsvertragsgesetz § 192, § 203, § 205 und Mutterschutzgesetz § 19, § 20, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen 2026, Bundesregierung, geprüft am 11.10.2026 · Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Beschluss vom 07.10.2026, geprüft am 11.10.2026 · Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA ab 1.6.2026, Haufe Öffentlicher Dienst, geprüft am 11.10.2026 · Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen, geprüft am 11.10.2026
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: GKV oder PKV nach der Approbation
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Im Herbst lohnt ein kurzer Anruf bei Assistenzärztinnen und -ärzten: Liegt das Entgelt auch über der Grenze des Folgejahres?
- Bei Kundinnen in der PKV mit Kinderwunsch: Elternzeit ohne Zuschuss und Kinderbeiträge gemeinsam durchrechnen.
- Bei jedem Klinikwechsel an die neue Befreiung für das Versorgungswerk denken, Frist drei Monate.
