Mitten in der Weiterbildung ein positiver Test. Die Freude ist da, und gleich danach die Fragen: Darf ich noch in den OP, was wird aus den Diensten, und wie lange dauert mein Facharzt jetzt?
Du bist damit nicht allein. 2024 waren erstmals mehr als die Hälfte der berufstätigen Ärzteschaft Frauen, 50,1 %. Hier steht, was das Mutterschutzgesetz in der Klinik ändert, wie viel Geld du in jeder Phase bekommst und was du für Rente und Absicherung jetzt klären solltest.
Betrifft dich, wenn ein Kind kommt du dir ein Kind wünschst
Hier geht es nur um angestellte Ärztinnen in der Weiterbildung
Dieser Artikel gilt für Assistenzärztinnen mit Arbeitsvertrag in einer Klinik. Für Ärztinnen in eigener Praxis gelten beim Geld andere Regeln.
Was eine Schwangerschaft allgemein für Geld und Job bedeutet, steht in Schwanger: Was Geld, Job und Kopf jetzt brauchen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nachtdienste von 20 bis 6 Uhr sind in der Schwangerschaft tabu. Mehr als 8,5 Stunden am Tag und 90 Stunden in der Doppelwoche darfst du nicht arbeiten.
- Ein pauschales OP-Verbot gibt es nicht. Die Klinik muss erst den Arbeitsplatz umgestalten, dann einen anderen anbieten. Erst wenn beides nicht geht, folgt ein Beschäftigungsverbot.
- Im Beschäftigungsverbot zahlt die Klinik deinen Durchschnittsverdienst weiter, berechnet aus den drei Monaten vor der Schwangerschaft. Deine Dienste stecken darin.
- Elterngeld ist auf 1.800 € im Monat gedeckelt. Für viele Ärztinnen ist die Lücke zum Netto im Elternjahr größer als das Elterngeld selbst.
- Zeiten im Beschäftigungsverbot und in der Elternzeit zählen in der Regel nicht als Weiterbildungszeit. Teilzeit-Weiterbildung wird angerechnet.
So gehst du vor
- Sag deiner Klinik früh Bescheid. Erst dann greifen Schutz und Kündigungsschutz.
- Bitte um ein Gespräch zur Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes und lass dir die Ergebnisse geben.
- Rechne das Elternjahr durch, bevor das Kind kommt. Wie Elterngeld gerechnet wird, steht in Elterngeld: der größte Hebel liegt vor der Schwangerschaft.
- Notier dir die Fristen rund um Elternzeit und Versicherungen: Elternzeit und Versicherungen: die vier Fristen, die zählen.
- Lass deine Absicherung vor der Geburt prüfen: Termin oder Rückrufbitte.
Inhalt
- Was ändert sich, wenn du in der Facharztausbildung schwanger wirst?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Darfst du weiter operieren und Dienste machen?
- Wie viel Geld bekommst du im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz?
- Wie viel Elterngeld bekommst du als Ärztin?
- Verlängert sich deine Facharztausbildung?
- Was passiert mit Rente und Absicherung?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Was ändert sich, wenn du in der Facharztausbildung schwanger wirst?
Die kurze Antwort: Dein Arbeitsalltag wird umgebaut, dein Geld bleibt bis zur Geburt weitgehend gleich, und deine Weiterbildung dauert länger. Den Schutz bekommst du aber erst, wenn die Klinik von der Schwangerschaft weiß.
Du bist in der Facharztausbildung, du machst Dienste, und du bist schwanger. Ab jetzt gilt für dich das Mutterschutzgesetz. Es schützt dich und dein Kind, und es verpflichtet deine Klinik, deinen Arbeitsplatz zu prüfen.
Eine Pflicht, die Schwangerschaft sofort zu melden, hast du nicht. Aber die Klinik kann dich erst schützen, wenn sie davon weiß. Auch der Kündigungsschutz setzt voraus, dass sie Bescheid weiß. Kündigt sie, ohne es zu wissen, kannst du die Mitteilung binnen zwei Wochen nachholen.
Der Kündigungsschutz gilt von Beginn der Schwangerschaft bis mindestens vier Monate nach der Geburt (§ 17 MuSchG). Das gilt auch nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Woche.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
In diesem Artikel ist Lisa Ärztin, Jahrgang 1995, in der Weiterbildung zur Fachärztin in einer Klinik. Sie ist gesetzlich krankenversichert und Mitglied im Versorgungswerk. Ihr Gehalt nehmen wir mit 6.700 € brutto plus im Schnitt 900 € für Dienste an, netto 4.400 € im Monat.
- Mit 27Approbation, erste Stelle in der Orthopädie. Befreiung von der gesetzlichen Rente, Beiträge ans Versorgungswerk.
- Mit 28 bis 30Weiterbildung mit Nachtdiensten und Wochenenden. Die Dienste machen einen festen Teil ihres Einkommens aus.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa ist in der achten Woche schwanger. Sie sagt es ihrer Oberärztin und fragt, was jetzt mit Diensten, Geld und Facharzt passiert.
Ab der Mitteilung darf Lisa keine Nachtdienste mehr machen. Ihr Geld sinkt dadurch nicht. Die Klinik muss ihr den Durchschnitt der drei Monate vor der Schwangerschaft zahlen, und darin stecken die Dienste.
Stell dir vor, die Klinik kann Lisas Arbeitsplatz nicht sicher gestalten und spricht ab der 20. Woche ein Beschäftigungsverbot aus. Dann bekommt Lisa weiter ihren Durchschnittsverdienst. Ihre Weiterbildung steht in dieser Zeit aber in der Regel still.
Nach der Geburt nimmt Lisa zwölf Monate Elternzeit. In den ersten acht Wochen bekommt sie über Mutterschaftsgeld und Zuschuss ihr Netto. Danach liegt ihr Elterngeld bei 1.800 € im Monat, ihr bisheriges Netto bei 4.400 €. In den rund zehn Monaten danach fehlen ihr 2.600 € im Monat, zusammen rund 26.000 €.
Darfst du weiter operieren und Dienste machen?
Die kurze Antwort: Operieren vielleicht, Nachtdienste nein. Ein pauschales OP-Verbot gibt es nicht. Ob du weiter in den OP darfst, entscheidet die Prüfung deines Arbeitsplatzes.
Die Klinik muss sich an eine feste Reihenfolge halten (§ 13 MuSchG). Zuerst gestaltet sie deinen Arbeitsplatz so um, dass keine unverantwortbare Gefährdung besteht. Geht das nicht, bietet sie dir einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz an. Erst wenn auch das nicht geht, darf sie dich nicht weiter beschäftigen.
Was in der Klinik besonders zählt
| Thema | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Nachtdienst | Keine Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr. Bis 22 Uhr nur mit behördlichem Verfahren und deinem ausdrücklichen Einverständnis. | § 5 MuSchG |
| Arbeitszeit | Höchstens 8,5 Stunden am Tag und 90 Stunden in der Doppelwoche, im Monatsschnitt nicht mehr als vertraglich vereinbart. | § 4 MuSchG |
| Sonn- und Feiertage | Nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung, mit Ersatzruhetag und ohne gefährliche Alleinarbeit. Die Zustimmung kannst du jederzeit widerrufen. | § 6 MuSchG |
| Infektionen und Strahlung | Keine Tätigkeiten mit unverantwortbarer Gefährdung durch bestimmte Krankheitserreger, außer bei ausreichendem Immunschutz. Ebenso keine gefährdende ionisierende Strahlung. | § 11 MuSchG |
Damit fallen Nachtdienste und viele Bereitschaftsdienste weg. Für den OP kommt es auf die Fachrichtung, die Eingriffe und deinen Immunschutz an. Frag nach der Gefährdungsbeurteilung und lass dir erklären, welche Tätigkeiten du weiter ausüben darfst.
Tipp
Schreib dir auf, welche Teile deiner Weiterbildung du auch ohne Nachtdienste und Risiko-Eingriffe machen kannst, etwa Sprechstunden, Diagnostik oder Dokumentation. Mit dieser Liste gehst du ins Gespräch über die Umgestaltung. So bleibst du länger in der Weiterbildung.
Wie viel Geld bekommst du im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz?
Die kurze Antwort: Bis zur Geburt bleibt dein Geld weitgehend gleich. Im Beschäftigungsverbot zahlt die Klinik deinen Durchschnittsverdienst, im Mutterschutz bekommst du dein Netto aus Mutterschaftsgeld und Zuschuss.
Darfst du wegen eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise nicht arbeiten, zahlt die Klinik Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG). Er richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Monate vor der Schwangerschaft. Ein Attest beim Arbeitgeber genügt.
Die Schutzfristen dauern sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen danach (§ 3 MuSchG). Vor der Geburt darfst du auf eigenen Wunsch arbeiten, danach nicht.
| Phase | Wer zahlt | Wie viel |
|---|---|---|
| Schwanger, ohne Nachtdienste | Klinik | Mindestens dein Durchschnittsverdienst der drei Monate vor der Schwangerschaft |
| Beschäftigungsverbot | Klinik | Durchschnittsverdienst, wie oben |
| Schutzfristen, gesetzlich versichert | Krankenkasse und Klinik | Höchstens 13 € pro Tag Mutterschaftsgeld, die Klinik stockt auf dein Netto auf |
| Schutzfristen, privat versichert | Bundesamt für Soziale Sicherung und Klinik | Einmalig höchstens 210 €, dazu der Zuschuss der Klinik |
| Elternzeit | Elterngeldstelle | Elterngeld, höchstens 1.800 € im Monat |
Bist du privat versichert, fehlen dir in den Schutzfristen die 13 € pro Tag, die sonst die Kasse zahlt.
Nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche gilt seit dem 1. Juni 2025 ebenfalls ein Mutterschutz, je nach Woche zwei, sechs oder acht Wochen, wenn du nicht ausdrücklich arbeiten willst (§ 3 Abs. 5 MuSchG).
Wie viel Elterngeld bekommst du als Ärztin?
Die kurze Antwort: Meist den Höchstbetrag von 1.800 € im Monat. Elterngeld ersetzt normalerweise 65 % deines Nettos, berücksichtigt aber höchstens 2.770 € davon. Liegt euer zu versteuerndes Jahreseinkommen über 175.000 €, gibt es keins.
Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Ein Elternteil bekommt höchstens zwölf Monate, zusammen mit Partnermonaten sind es bis zu 14. ElterngeldPlus läuft doppelt so lange und ist halb so hoch.
Mutterschaftsgeld und der Zuschuss der Klinik werden voll auf das Elterngeld angerechnet (§ 3 BEEG). Die Monate mit Mutterschaftsgeld zählen als deine Basiselterngeld-Monate, auch wenn du in ihnen kein Elterngeld bekommst.
Für Lisa heißt das: 65 % von 2.770 € ergeben gerundet 1.800 €. Ihr Netto von 4.400 € spielt oberhalb dieser Grenze keine Rolle mehr. Die Lücke von 2.600 € im Monat kann sie puffern, also vorher zurücklegen, auf einem eigenen Tagesgeldkonto.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Bei Ärztinnen höre ich oft, das Geld sei im Elternjahr kein Thema, das Gehalt sei ja gut. Gerade deshalb ist es eins. Das Elterngeld hat einen Deckel, das Leben, das ihr euch eingerichtet habt, hat keinen. Wer die Lücke vor der Geburt kennt, entscheidet über die Elternzeit freier.“
In der Elternzeit darfst du bis zu 32 Wochenstunden im Monatsschnitt arbeiten. Willst du in Teilzeit bei einer anderen Klinik oder selbstständig arbeiten, braucht das die Zustimmung deiner Klinik. Sie kann nur binnen vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen in Textform ablehnen (§ 15 BEEG).
Verlängert sich deine Facharztausbildung?
Die kurze Antwort: In der Regel ja. Unterbrechungen wegen Schwangerschaft oder Elternzeit werden nicht als Weiterbildungszeit angerechnet. Weiterbildung in Teilzeit zählt dagegen.
So beschreibt es das Hessische Ärzteblatt der Landesärztekammer Hessen in seiner Ausgabe 3/2026 mit Blick auf die Muster-Weiterbildungsordnung. Eine teilweise Anerkennung ist im Einzelfall möglich. Was genau gilt, regelt die Weiterbildungsordnung deiner Landesärztekammer.
Für Lisa heißt das: Schutzfristen und ein Jahr Elternzeit verschieben ihren Facharzt um mehr als ein Jahr. Ein Beschäftigungsverbot vor der Geburt kann weitere Monate kosten.
Steigst du nach der Elternzeit in Teilzeit wieder ein, läuft die Weiterbildung weiter, nur langsamer. Rechne mit deiner Weiterbildungsbefugten durch, welcher Weg dich schneller zum Facharzt bringt. Wie Teilzeit und Wiedereinstieg finanziell wirken, steht in Teilzeit und Wiedereinstieg.
Was passiert mit Rente und Absicherung?
Die kurze Antwort: Deine Erziehungszeiten landen in der gesetzlichen Rente, nicht im Versorgungswerk, wenn dieses sie nicht gleichwertig berücksichtigt. Und deine Berufsunfähigkeit sichert das Versorgungswerk nur für den Fall ab, dass du gar nicht mehr ärztlich arbeiten kannst.
Als befreite Ärztin zahlst du nicht in die gesetzliche Rente. Für dein Kind bekommst du dort trotzdem bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit, wenn dein Versorgungswerk die Erziehung nicht gleichwertig berücksichtigt (§ 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI). Den Antrag stellst du mit dem Formular V0800.
Eine Rente daraus gibt es aber erst nach 60 Beitragsmonaten. Hast du sonst keine Zeiten in der gesetzlichen Rente, fehlen dir 24 Monate. Mit dem Mindestbeitrag für freiwillige Beiträge von 112,16 € (2026) kostet das zusammen 2.691,84 €. Drei Jahre Erziehung bringen ab dem 1. Juli 2026 rund 127 € Monatsrente.
Der häufigste Denkfehler: „Ich bin im Versorgungswerk, die Erziehungszeiten bekomme ich dort.“ Ob dein Versorgungswerk sie gleichwertig anrechnet, steht in seiner Satzung. Tut es das nicht, liegen die Monate in der gesetzlichen Rente, und ohne 60 Beitragsmonate bleiben sie ohne Rente. Mehr dazu in Kindererziehungszeiten und Mütterrente.
Bei der Berufsunfähigkeit zahlt das Versorgungswerk in der Regel erst, wenn du gar nicht mehr ärztlich tätig sein kannst. Eine private BU stellt auf deinen konkreten letzten Beruf ab (§ 172 VVG).
Prüf deine BU vor der Geburt, vor allem, was in Elternzeit und Teilzeit mit ihr passiert. Mehr dazu in Deine BU in der Elternzeit.
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Erst den Arbeitsplatz klären, dann das Elternjahr rechnen. Je nachdem, wo du stehst, sieht der nächste Schritt so aus.
1
Das kannst du so lassen
Deine Klinik weiß Bescheid, dein Arbeitsplatz ist geprüft, und auf der Abrechnung stimmt dein Durchschnittsverdienst. Dann läuft der Schutz wie vorgesehen. Plan als Nächstes das Elternjahr.
2
Du bekommst weniger, seit die Dienste weg sind
Frag in der Personalabteilung nach dem Mutterschutzlohn. Er richtet sich nach den drei Monaten vor der Schwangerschaft, deine Dienste zählen dort mit.
3
Dein Netto liegt deutlich über 2.770 €
Dann bekommst du den Elterngeld-Höchstbetrag, und die Lücke wächst mit jedem Euro Netto. Rechne sie aus und leg die Summe bis zur Geburt zurück, oder plan die Elternzeit danach.
4
Du bist im Versorgungswerk und hast kaum gesetzliche Rentenzeiten
Frag dein Versorgungswerk, ob es Erziehungszeiten anrechnet. Wenn nicht, beantrag sie bei der Deutschen Rentenversicherung und rechne, wie viele Monate dir bis 60 fehlen.
5
Du willst in der Elternzeit arbeiten
Bis 32 Wochenstunden geht das. Sprich früh mit deiner Weiterbildungsbefugten, damit die Teilzeit für deinen Facharzt zählt.
Was brauchst du, bevor dein Kind kommt?
Wir rechnen dein Elternjahr durch und prüfen BU, Krankenversicherung und Vorsorge für die Zeit mit Kind. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Zwischen 20 und 6 Uhr darfst du nicht arbeiten. Bis 22 Uhr geht es nur mit einem behördlichen Verfahren und deinem ausdrücklichen Einverständnis (§ 5 MuSchG).
Ein pauschales OP-Verbot gibt es nicht. Die Klinik muss prüfen, ob sie deinen Arbeitsplatz so gestalten kann, dass keine unverantwortbare Gefährdung besteht. Gelingt das nicht, muss sie dir einen anderen Arbeitsplatz anbieten oder dich freistellen (§ 13 MuSchG).
In der Regel nicht. Darfst du wegen eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise nicht arbeiten, zahlt die Klinik Mutterschutzlohn. Er richtet sich nach deinem Durchschnittsverdienst der drei Monate vor der Schwangerschaft, deine Dienste zählen dort mit (§ 18 MuSchG).
In der Regel nicht. Unterbrechungen wegen Schwangerschaft oder Elternzeit werden nach der Muster-Weiterbildungsordnung nicht als Weiterbildungszeit angerechnet. Im Einzelfall ist eine teilweise Anerkennung möglich. Es gilt die Weiterbildungsordnung deiner Landesärztekammer.
Meist den Höchstbetrag von 1.800 € im Monat, weil höchstens 2.770 € deines Nettos berücksichtigt werden. Liegt euer zu versteuerndes Jahreseinkommen über 175.000 €, gibt es kein Elterngeld.
Quellen: Mutterschutzgesetz § 3, § 4, § 5, § 6, § 11, § 13 und § 18, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 3 und § 15, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Mutterschutz, Mutterschaftsleistungen und FAQ Elterngeld, Familienportal des Bundesfamilienministeriums, geprüft am 12.10.2026 · Mutterschutz im Arztberuf, Hessisches Ärzteblatt 3/2026, Landesärztekammer Hessen, geprüft am 11.10.2026 · Kindererziehungszeiten und Werte der Rentenversicherung 2026, Deutsche Rentenversicherung, geprüft am 12.10.2026 · Ärztestatistik 2024, Bundesärztekammer, geprüft am 11.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Schwanger in der Facharztausbildung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Bei Ärztinnen mit Kinderwunsch lohnt es, das Elternjahr früh durchzurechnen: Netto, Elterngeld-Höchstbetrag und Lücke.
- Bei befreiten Kundinnen hilft eine Frage zu den Erziehungszeiten und zur Wartezeit von 60 Monaten.
- Vor der Geburt bietet sich ein Blick auf die BU an, vor allem auf Beitragspause und Teilzeitregel.
