Mit der Approbation wirst du Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Viele Ärztinnen verlassen sich darauf: Das Versorgungswerk zahlt doch auch bei Berufsunfähigkeit.
Das stimmt, aber nur in einem engen Fall. Hier steht, wann das Versorgungswerk zahlt, wo eine private BU für Ärztinnen ansetzt und welche Klauseln in deinem Vertrag zählen. Stand: 12.10.2026.
Betrifft dich, wenn du länger ausfällst du ins Berufsleben startest
Hier geht es nur um die Berufsunfähigkeit
Dieser Artikel klärt, was dein Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit leistet und was eine private BU dazu beiträgt. Die Rente im Alter, die Elternzeit im Versorgungswerk und die Krankenversicherung bekommen eigene Artikel.
Wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich funktioniert, steht in Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Versorgungswerk zahlt in der Regel erst, wenn du keine ärztliche Tätigkeit mehr so ausüben kannst, dass sie dich ernährt. Die Arbeitsgemeinschaft der Versorgungswerke nennt das eine berufsbezogene volle Erwerbsminderung.
- Manche Satzungen verlangen zusätzlich, dass du deine gesamte berufliche Tätigkeit aufgibst. So steht es in der Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung.
- Eine private BU fragt nach deinem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er vor der Erkrankung aussah (§ 172 VVG). Sie kann schon zahlen, wenn du nur noch teilweise arbeiten kannst.
- Bist du von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, fehlen dir dort meist die Pflichtbeiträge für eine Erwerbsminderungsrente.
- Wichtig im Vertrag: Verzicht auf die abstrakte Verweisung, eine Nachversicherungsgarantie und eine Laufzeit bis 67.
So gehst du vor
- Frag bei deinem Versorgungswerk nach, unter welchen Bedingungen es bei Berufsunfähigkeit zahlt und wie hoch die Rente heute wäre.
- Schreib auf, wie dein Arbeitsalltag aussieht: Fachrichtung, Stunden, Dienste, Eingriffe. Danach richtet sich eine private BU.
- Prüf deine BU auf die Klauseln aus diesem Artikel. Mehr dazu in BU-Klauseln: Diese drei zählen bei Pause und Teilzeit und Die Nachversicherungsgarantie.
- Noch keine BU und Sorge wegen Vorerkrankungen? Lies zuerst Anonyme Risikovoranfrage.
- Lass deinen Vertrag prüfen, bevor du etwas änderst: BU-Vertrag prüfen lassen.
Inhalt
- Reicht das Versorgungswerk, wenn du nicht mehr als Ärztin arbeiten kannst?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wann zahlt das Versorgungswerk und wann eine private BU?
- Bekommst du als befreite Ärztin eine Erwerbsminderungsrente?
- Auf welche Klauseln kommt es für Ärztinnen an?
- Wie hoch sollte deine BU-Rente als Ärztin sein?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Reicht das Versorgungswerk, wenn du nicht mehr als Ärztin arbeiten kannst?
Die kurze Antwort: Meist nicht. Das Versorgungswerk zahlt erst, wenn du gar nicht mehr ärztlich arbeiten kannst. Eine private BU zahlt, wenn du deine konkrete Arbeit nicht mehr schaffst.
Du arbeitest als angestellte Ärztin. Für dich zahlt deine Klinik nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern an das Versorgungswerk. Das ist die Altersversorgung deines Berufsstands. Sie ersetzt für dich die gesetzliche Rente (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).
Das Versorgungswerk sichert auch den Fall ab, dass du krank wirst und nicht mehr arbeiten kannst. Es spricht dann von Berufsunfähigkeit. Das klingt wie die private Versicherung mit demselben Namen. Gemeint ist aber etwas anderes.
Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen beschreibt es so: Ein Anspruch besteht in der Regel, wenn jedwede berufsspezifische Tätigkeit nicht mehr so ausgeübt werden kann, dass sie ein existenzsicherndes Einkommen bringt. Die Einzelheiten regelt die Satzung deines Versorgungswerks.
Für dich heißt das: Kannst du noch irgendwo ärztlich arbeiten, etwa als Gutachterin oder in einer Verwaltung, bekommst du meist nichts. Auch nicht, wenn du deine Arbeit auf Station nie wieder machen kannst.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
In diesem Artikel ist Lisa Ärztin, Jahrgang 1995. Sie arbeitet in der Inneren Medizin einer kommunalen Klinik und wird nach dem Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA bezahlt.
- Mit 24Lisa studiert Medizin. Sie schließt eine BU mit 1.500 € Monatsrente ab, Laufzeit bis 67.
- Mit 27Approbation und erste Stelle als Assistenzärztin. Lisa wird Mitglied im Versorgungswerk und lässt sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa verdient 6.679,58 € brutto im Monat, Grundgehalt laut Tabelle ab 1.6.2026. Ihre BU zahlt weiter 1.500 €. Ihre festen Kosten liegen bei 2.400 € im Monat, Annahme im Beispiel.
Stell dir vor, Lisa bekommt mit 33 eine schwere Erkrankung der Wirbelsäule. Langes Stehen, Nachtdienste und die Arbeit am Krankenbett gehen nicht mehr. Gutachten am Schreibtisch kann sie noch schreiben, ein paar Stunden am Tag.
Ihr Versorgungswerk zahlt in diesem Fall voraussichtlich nichts. Lisa kann ja noch ärztlich arbeiten, nur anders. Ihre private BU prüft dagegen ihren letzten Beruf: Stationsärztin in der Inneren Medizin, so wie die Stelle vor der Erkrankung aussah.
Kann Lisa diese Arbeit voraussichtlich auf Dauer zu mindestens 50 % nicht mehr machen, zahlt ihre BU die vereinbarten 1.500 € im Monat. So ist die Grenze in ihrem Vertrag geregelt.
Die 1.500 € decken aber nicht einmal Lisas feste Kosten von 2.400 €. Es fehlen 900 € im Monat. Die BU stammt aus dem Studium. Damals hat die Summe gepasst, heute nicht mehr.
Wann zahlt das Versorgungswerk und wann eine private BU?
Die kurze Antwort: Das Versorgungswerk fragt, ob du noch irgendwie ärztlich arbeiten kannst. Die private BU fragt, ob du deine bisherige Arbeit noch schaffst.
Eine private BU leistet, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kannst. Maßstab ist der Beruf, wie er ohne die Erkrankung ausgestaltet war (§ 172 Abs. 2 VVG).
Das Versorgungswerk verzichtet dafür auf etwas, das die private Versicherung verlangt. Es fragt beim Eintritt nicht nach deiner Gesundheit und setzt keine Mindestzeit voraus. Zum Ausgleich ist sein Begriff der Berufsunfähigkeit enger. Auch das erklärt die Arbeitsgemeinschaft der Versorgungswerke.
| Frage | Versorgungswerk | Private BU |
|---|---|---|
| Was wird geprüft? | Ob du noch irgendeine ärztliche Tätigkeit ausüben kannst, die dich ernährt | Ob du deinen letzten Beruf so ausüben kannst wie vor der Erkrankung |
| Reicht ein Teil? | In der Regel nein, gemeint ist eine volle Erwerbsminderung im Beruf | Ja, wenn der vereinbarte Grad erreicht ist. Die Verbraucherzentrale empfiehlt 50 % |
| Musst du aufhören? | Je nach Satzung musst du die gesamte Tätigkeit aufgeben | Nein, die BU fragt nur, was du gesundheitlich noch kannst |
| Gesundheitsfragen beim Start? | Nein | Ja |
| Wie hoch? | Nach deinen Anwartschaften laut Satzung | Die Rente, die du vereinbart hast |
Was „gesamte Tätigkeit aufgeben“ bedeutet
Die Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung verlangt für das Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit, dass du deine gesamte berufliche Tätigkeit nachweislich aufgegeben hast. Solange ein Arbeitsvertrag besteht, gilt das nach der Satzung als nicht erfüllt.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat 2025 entschieden: Bei einer angestellten Ärztin muss der Arbeitsvertrag nicht erst rechtlich beendet sein. Es reicht, dass sie tatsächlich aufgehört hat (Urteil vom 17.02.2025, RO 5 K 24.2776). In diesem Fall dauerte die Prüfung rund vier Jahre.
Jedes Versorgungswerk hat eine eigene Satzung. Lies deine nach oder frag direkt nach, was dort für die Berufsunfähigkeit gilt.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Ärztinnen sagen mir oft: Ich habe doch das Versorgungswerk. Dann frage ich zurück: Was machst du, wenn du nicht mehr operieren kannst, aber noch Gutachten schreiben könntest? Meistens wird es dann still. Das Versorgungswerk ist eine gute Grundlage für dein Alter. Für deinen Beruf im Alltag ist es kein Ersatz.“
Bekommst du als befreite Ärztin eine Erwerbsminderungsrente?
Die kurze Antwort: Meist nicht. Dafür brauchst du in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung. Als befreite Ärztin zahlst du dort keine.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass du in den fünf Jahren vor dem Ausfall mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hast. Außerdem brauchst du die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 43 SGB VI).
Mit der Befreiung gehen deine Beiträge an das Versorgungswerk. In der gesetzlichen Rentenversicherung kommen dann keine Pflichtbeiträge mehr dazu. Nach einigen Jahren als Ärztin bleibt für den Ausfall deshalb meist nur das Versorgungswerk und das, was du selbst vorsorgst.
Die Befreiung gilt übrigens nur für die jeweilige Stelle. Wechselst du die Klinik, stellst du den Antrag neu, innerhalb von drei Monaten. Sonst gilt die Befreiung erst ab dem Antrag. Was die gesetzliche Erwerbsminderungsrente überhaupt bringt, steht in Erwerbsminderungsrente.
Auf welche Klauseln kommt es für Ärztinnen an?
Die kurze Antwort: Auf die Verweisung, den Maßstab deines letzten Berufs, die Nachversicherung und die Laufzeit. Bei Ärztinnen kommt das Tätigkeitsverbot wegen einer Infektion dazu.
Verzicht auf die abstrakte Verweisung
Ein Versicherer darf dich nur dann auf einen anderen Beruf verweisen, wenn das im Vertrag steht. Dieser Beruf muss zu deiner Ausbildung, deinen Fähigkeiten und deiner bisherigen Lebensstellung passen (§ 172 Abs. 3 VVG).
Bei der abstrakten Verweisung reicht es, dass du einen solchen Beruf theoretisch ausüben könntest. Die Verbraucherzentrale empfiehlt einen Vertrag, der darauf verzichtet. Für Lisa hieße das: Die BU darf nicht sagen, sie könne ja als Gutachterin arbeiten, solange sie es nicht tut.
Bei der konkreten Verweisung zählt nur ein Beruf, den du tatsächlich ausübst. Fängt Lisa als Gutachterin an und passt die Stelle zu ihrer bisherigen Lebensstellung, kann der Versicherer darauf verweisen, wenn der Vertrag das vorsieht.
Der Maßstab ist dein letzter Beruf, wie er wirklich war
Die BU vergleicht mit dem Beruf, den du zuletzt ohne gesundheitliche Einschränkung ausgeübt hast. Bei Ärztinnen zählt der Alltag: Fachrichtung, Dienste, Eingriffe, Stunden. Halte das fest, solange du gesund bist. Im Leistungsfall musst du es beschreiben.
Hast du die BU im Studium abgeschlossen wie Lisa, ist das kein Nachteil. Maßgeblich ist der Beruf, den du zuletzt ausübst, also heute deine Arbeit als Ärztin. Was bei Pause und Teilzeit gilt, steht in Die Teilzeitklausel in der BU.
Tätigkeitsverbot wegen einer Infektion
Das Gesundheitsamt kann dir die Arbeit ganz oder teilweise untersagen, wenn du ansteckend bist oder Erreger in dir trägst (§ 31 Infektionsschutzgesetz). Dann darfst du nicht arbeiten, auch wenn du dich gesund fühlst.
Eine BU knüpft nach dem Gesetz an Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall an, nicht an ein Verbot der Behörde. Ob dein Vertrag ein solches Verbot wie eine Berufsunfähigkeit behandelt, steht nur in seinen Bedingungen. Frag gezielt danach.
Nachversicherung und Laufzeit
Mit einer Nachversicherungsgarantie erhöhst du die BU-Rente bei bestimmten Anlässen ohne neue Gesundheitsfragen, etwa bei einem Karriereschritt oder einem Kind. Die Verbraucherzentrale nennt sie als wichtigen Baustein. Der Vertrag sollte außerdem bis 67 laufen, also bis zur Rente.
Der häufigste Denkfehler: „Ich habe eine BU, also bin ich abgesichert.“ Eine BU aus dem Studium hat oft eine Rente, die zum Studium gepasst hat. Wer heute als Ärztin verdient, braucht meist mehr. Ohne Nachversicherung kostet jede Erhöhung neue Gesundheitsfragen.
Wie hoch sollte deine BU-Rente als Ärztin sein?
Die kurze Antwort: So hoch, dass deine laufenden Kosten gedeckt sind. Die Verbraucherzentrale nennt 80 % deines heutigen Nettos als Richtwert.
Die BU-Rente soll alles bezahlen, was weiterläuft, wenn du nicht mehr arbeiten kannst: Miete, Versicherungen, Alltag. Die Verbraucherzentrale hält 80 % vom Netto oft für einen guten Richtwert.
Was das Versorgungswerk zahlen würde, kannst du gegenrechnen. Es zahlt aber nur im engen Fall von oben. Für die vielen Fälle dazwischen, in denen du noch teilweise ärztlich arbeiten könntest, zählt allein die private BU.
Bei Lisa sieht die Rechnung so aus: 2.400 € feste Kosten, 1.500 € BU-Rente, es fehlen 900 € im Monat. Über eine Nachversicherung könnte sie erhöhen, wenn ihr Vertrag einen passenden Anlass vorsieht. Den Rest kann sie puffern, also mit Rücklagen auffangen, oder bewusst tragen.
Tipp
Leg dir eine Notiz mit drei Dingen an: deine BU-Rente, die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente laut Versorgungswerk und deine festen Kosten. Schau einmal im Jahr darauf, am besten nach jeder Gehaltserhöhung.
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Erst die Lücke kennen, dann handeln. Je nachdem, wo du stehst, sieht der nächste Schritt so aus.
1
Das kannst du so lassen
Deine BU deckt deine festen Kosten, läuft bis 67 und verzichtet auf die abstrakte Verweisung. Dann ist nichts zu tun. Schau nach dem nächsten Karriereschritt wieder drauf.
2
Deine BU-Rente ist zu niedrig
Prüf, ob dein Vertrag eine Nachversicherung ohne Gesundheitsfragen erlaubt und welcher Anlass gerade passt. Lies nach, welche Anlässe und Bedingungen dein Vertrag nennt.
3
Dein Vertrag erlaubt eine abstrakte Verweisung
Kündige ihn nicht vorschnell. Ein neuer Vertrag bedeutet neue Gesundheitsfragen. Lass erst prüfen, ob ein Wechsel für dich überhaupt möglich ist.
4
Du hast noch keine private BU
Prüf zuerst deine Gesundheit auf dem Papier: Arztbesuche und Behandlungen der letzten Jahre. Bei Unsicherheit hilft eine anonyme Risikovoranfrage, bevor du einen Antrag stellst.
5
Du verlässt dich nur auf das Versorgungswerk
Frag dort nach, wie die Satzung Berufsunfähigkeit definiert. Wenn du danach weißt, dass ein Teilausfall nicht abgesichert ist, entscheide bewusst: absichern, puffern oder tragen.
Passt deine BU noch zu deinem Leben als Ärztin?
Wir prüfen deine BU neben deinem Versorgungswerk: Höhe, Verweisung, Nachversicherung und Laufzeit. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nur teilweise. Das Versorgungswerk zahlt in der Regel erst, wenn du keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben kannst, die dich ernährt. Eine private BU stellt auf deinen konkreten letzten Beruf ab und kann schon bei einem teilweisen Ausfall zahlen (§ 172 VVG).
Das hängt von deiner Satzung ab. Die Bayerische Ärzteversorgung verlangt, dass du deine gesamte berufliche Tätigkeit aufgibst. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 17.02.2025 reicht bei angestellten Ärztinnen, dass sie tatsächlich aufgehört haben. Der Arbeitsvertrag muss nicht erst enden.
Nur, wenn du in den fünf Jahren vor dem Ausfall drei Jahre Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung hast. Bist du für das Versorgungswerk befreit, fehlen dir diese Beiträge meist.
Ja. Eine private BU prüft den Beruf, den du zuletzt ausgeübt hast, wie er ohne Erkrankung aussah. Das ist heute deine Arbeit als Ärztin. Prüf aber, ob die Rente aus dem Studium noch zu deinen Kosten passt.
Das steht nur in deinen Vertragsbedingungen. Das Gesundheitsamt kann dir die Arbeit nach § 31 Infektionsschutzgesetz untersagen. Eine BU knüpft nach dem Gesetz aber an Krankheit an. Frag deshalb gezielt, ob dein Vertrag ein solches Verbot abdeckt.
Quellen: Versicherungsvertragsgesetz § 172, Sozialgesetzbuch VI § 43 und Infektionsschutzgesetz § 31, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Berufsunfähigkeit, Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen, geprüft am 12.10.2026 · Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen, geprüft am 12.10.2026 · Urteil vom 17.02.2025, RO 5 K 24.2776, Verwaltungsgericht Regensburg, Bayern.Recht, geprüft am 12.10.2026 · Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern, Verbraucherzentrale, geprüft am 12.10.2026 · Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA ab 1.6.2026, Haufe Öffentlicher Dienst, geprüft am 11.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: BU neben dem Versorgungswerk
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Bei Ärztinnen mit BU aus dem Studium lohnt im Jahresgespräch die Frage, ob die Rente noch zu den heutigen Kosten passt.
- Nach Facharztprüfung oder Oberarztstelle passt ein kurzer Blick auf die Bedingungen der Nachversicherung.
- Hilfreich ist, die BU-Definition der eigenen Satzung des Versorgungswerks gemeinsam mit der Kundin zu lesen.
