Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte, Apothekerinnen und Apotheker: Wer einen Kammerberuf hat, sorgt meist nicht über die gesetzliche Rente vor. Zuständig ist das Versorgungswerk der eigenen Berufsgruppe.
Das funktioniert gut, solange dein Berufsleben geradeaus läuft. Hier steht, was das Versorgungswerk zahlt, was es kostet und wo es hakt: beim Jobwechsel, bei einem Kind und in Teilzeit. Mit Zahlen, Stand: 01.07.2026.
Betrifft dich, wenn du den Job wechselst ein Kind kommt du deine Arbeitszeit reduzierst du an die Rente denkst
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Versorgungswerk sichert Kammerberufe im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene ab. Es bekommt kein Geld vom Staat und legt die Beiträge am Kapitalmarkt an.
- Als Angestellte musst du dich von der gesetzlichen Rente befreien lassen. Den Antrag stellst du innerhalb von drei Monaten nach Jobbeginn, und zwar bei jedem neuen Job wieder.
- Der Beitrag entspricht 2026 meist dem gesetzlichen Satz von 18,6 % bis 8.450 € brutto im Monat. Als Angestellte trägt dein Arbeitgeber die Hälfte.
- Die Rente richtet sich nach deinen Beiträgen. Teilzeit und Jahre ohne Beitrag senken sie direkt, einen Ausgleich gibt es nur, wenn die Satzung ihn vorsieht.
- Für die Kindererziehung bekommst du oft Zeiten in der gesetzlichen Rente. Eine Rente daraus gibt es aber erst nach 60 Beitragsmonaten.
So gehst du vor
- Neuer Job? Stelle den Befreiungsantrag über dein Versorgungswerk innerhalb von drei Monaten. Auch nach der Elternzeit, wenn du den Arbeitgeber wechselst.
- Lies in der Satzung deines Versorgungswerks nach, wie es Kindererziehung, Teilzeit und Berufsunfähigkeit regelt.
- Kommt ein Kind, beantrage die Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung. Mehr dazu auf der Seite Kindererziehungszeiten.
- Prüfe, ob deine Berufsunfähigkeitsversicherung die Lücke schließt, die das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit lässt. Dabei helfen wir dir in der Beratung.
Inhalt
- Was ist ein Versorgungswerk genau?
- Wie wirst du als Angestellte von der gesetzlichen Rente befreit?
- Was gilt ohne Versorgungswerk und was zahlt der Staat?
- Was kostet das Versorgungswerk?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was passiert mit deiner Versorgung bei Kind und Elternzeit?
- Was bedeutet Teilzeit für deine Rente im Versorgungswerk?
- So läuft es ab, wenn du Leistungen aus dem Versorgungswerk brauchst
- Wie ergänzt du das Versorgungswerk sinnvoll?
- Was beim Versorgungswerk jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Versorgungswerk genau?
Die kurze Antwort: Ein Versorgungswerk ist die Pflichtversorgung für Berufe mit eigener Kammer. Es ersetzt für diese Berufe die gesetzliche Rentenversicherung und zahlt Rente im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene.
Eine Kammer ist die Selbstverwaltung eines Berufs, etwa die Ärztekammer oder die Rechtsanwaltskammer. Wer dort Mitglied sein muss, ist meist auch Pflichtmitglied im Versorgungswerk seines Bundeslands.
2024 gab es in Deutschland 91 solcher Einrichtungen mit mehr als 1 Million Mitgliedern. Es gibt sie unter anderem für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker.
Dazu kommen Architektinnen und Architekten, Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater. Auch Wirtschaftsprüfung, Ingenieurwesen und Psychotherapie haben eigene Werke.
Worin unterscheidet es sich von der gesetzlichen Rente?
Die gesetzliche Rente zahlt die Renten von heute mit den Beiträgen von heute. Das heißt Umlageverfahren.
Ein Versorgungswerk bekommt keine Zuschüsse vom Staat. Es legt die Beiträge seiner Mitglieder am Kapitalmarkt an. Deine Rente hängt an dem, was du eingezahlt hast, und an den Erträgen, die das Werk damit erwirtschaftet.
Dahinter steht das Äquivalenzprinzip: Leistung gibt es für Beitrag. Das klingt fair. Es heißt aber auch: Ein Jahr ohne Beitrag fehlt später in der Rente, ohne dass jemand es ausgleicht.
Wo steht es im Gesamtbild deiner Vorsorge?
In unserem Kurs ordnen wir die Altersvorsorge in drei Schichten. Das Versorgungswerk gehört in die erste Schicht, die Basisversorgung. Dort steht es neben der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente.
Das ist mehr als Theorie. Es entscheidet, wie die Beiträge steuerlich behandelt werden und wie die Rente später versteuert wird. Mehr zum Modell steht auf der Seite Drei Schichten der Altersvorsorge.
Wie wirst du als Angestellte von der gesetzlichen Rente befreit?
Die kurze Antwort: Mit einem Antrag, den du über dein Versorgungswerk stellst. Die Deutsche Rentenversicherung Bund entscheidet darüber. Die Befreiung kommt nicht automatisch, und sie gilt nur für den einen Job.
Bist du angestellt, etwa in einer Klinik, einer Kanzlei oder einer Apotheke, wärst du eigentlich in der gesetzlichen Rente pflichtversichert. Die Befreiung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI sorgt dafür, dass dein Beitrag stattdessen ins Versorgungswerk fließt.
Welche Voraussetzungen gelten?
Du musst per Gesetz Pflichtmitglied in deiner Kammer und in deinem Versorgungswerk sein. Für deine Berufsgruppe muss es die Kammerpflicht am Ort schon vor dem 01.01.1995 gegeben haben.
Außerdem muss das Versorgungswerk Beiträge nach dem Einkommen erheben, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Und es muss bei Erwerbsminderung, im Alter und für Hinterbliebene zahlen.
Warum die drei Monate so wichtig sind
Stellst du den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Jobbeginn, gilt die Befreiung ab dem ersten Tag. Stellst du ihn später, gilt sie erst ab Eingang des Antrags.
Bis dahin bist du in der gesetzlichen Rente versichert. Deine Beiträge für diese Zeit landen dort und nicht im Versorgungswerk. Seit 2023 läuft der Antrag nur noch elektronisch über das Versorgungswerk.
Bei jedem Jobwechsel neu
Die Befreiung gilt nur für die konkrete Beschäftigung. Das hat das Bundessozialgericht am 31.10.2012 klargestellt. Wechselst du den Arbeitgeber, brauchst du einen neuen Antrag.
Das gilt auch, wenn du nach der Elternzeit oder in Teilzeit bei einem neuen Arbeitgeber anfängst. Vergisst du den Antrag, wirst du in der gesetzlichen Rente pflichtversichert.
Eine Ausnahme gibt es für eine andere Tätigkeit, die von Anfang an befristet ist. Sie kann von deiner Befreiung mit erfasst sein, wenn das Versorgungswerk für diese Zeit Anwartschaften nach deinem Einkommen sichert. Frag in diesem Fall bei deinem Versorgungswerk nach.
Der häufigste Denkfehler: „Ich bin doch schon befreit.“ Die Befreiung hängt nicht an dir, sondern an deinem Job. Neue Stelle, neuer Antrag. Wer das nach der Elternzeit übersieht, zahlt ab dem neuen Job in die gesetzliche Rente, bis der Antrag eingeht.
Was gilt ohne Versorgungswerk und was zahlt der Staat?
Die kurze Antwort: Ohne Befreiung bist du als Angestellte in der gesetzlichen Rente pflichtversichert. Staatliches Geld fließt ins Versorgungswerk nicht. Einen sozialen Ausgleich für Kind oder Teilzeit gibt es dort nur, wenn die Satzung ihn regelt.
Die gesetzliche Rente rechnet Zeiten an, für die du nichts gezahlt hast, etwa Kindererziehung. Ein Versorgungswerk kann so etwas nur aus den Beiträgen aller Mitglieder finanzieren. Darum ist es dort Sache der Satzung.
Die Satzung ist das Regelwerk deines Versorgungswerks. Jedes der 91 Werke hat seine eigene. Darum gilt bei allen Details: Lies dort nach, was für dich gilt.
| Frage | Versorgungswerk | Gesetzliche Rente |
|---|---|---|
| Wie wird finanziert? | Beiträge der Mitglieder, angelegt am Kapitalmarkt, ohne Zuschüsse vom Staat | Umlage: Beiträge von heute für die Renten von heute |
| Wann gibt es Geld bei Krankheit? | meist erst, wenn du gar nicht mehr in deinem Berufsfeld arbeiten kannst | Erwerbsminderungsrente, wenn du in irgendeinem Job weniger als 6 Stunden (teilweise) oder 3 Stunden (voll) am Tag arbeiten kannst |
| Witwen- und Witwerrente | nach Angaben des Fachverbands meist unbefristet und ohne Anrechnung eigenen Einkommens | eigenes Einkommen über einem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet |
| Kindererziehung | nur, wenn die Satzung sie regelt | 36 Monate Kindererziehungszeit je Kind ab Geburtsjahr 1992 |
Stand: 01.07.2026. Quellen: Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), Deutsche Rentenversicherung, § 43 SGB VI. Die Werte für die Versorgungswerke sind Regelfälle. Deine Satzung kann abweichen.
Was kostet das Versorgungswerk?
Die kurze Antwort: Als Angestellte zahlst du 2026 in der Regel 18,6 % deines Bruttogehalts, bis 8.450 € im Monat. Die Hälfte davon trägt dein Arbeitgeber. Höchstens sind das 1.571,70 € im Monat, also 785,85 € für dich.
Der Satz folgt dem Beitrag der gesetzlichen Rente. Die Grenze ist die Beitragsbemessungsgrenze: Was du darüber verdienst, ist beitragsfrei. Diese Grenze liegt 2026 bei 8.450 € im Monat.
Der Zuschuss deines Arbeitgebers steht dir nach § 172a SGB VI zu. Er beträgt die Hälfte deines Beitrags.
Und wenn du selbstständig bist?
Mit eigener Praxis, Kanzlei oder Apotheke zahlst du den ganzen Beitrag selbst. Wie er berechnet wird, regelt die Satzung.
Die Bayerische Ärzteversorgung zum Beispiel verlangt 2026 von Selbstständigen 18 % des Berufseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze und 7 % auf den Teil darüber. Im Jahr der Niederlassung und in den beiden Jahren danach sind es 8 %.
Manche Werke erlauben zusätzlich freiwillige Mehrzahlungen. Bei der Bayerischen Ärzteversorgung geht das 2026 bis zu einem Jahreshöchstbeitrag von 47.142 €. Ob sich das lohnt, hängt von der Satzung und von deinem Steuersatz ab.
Was gilt bei der Steuer?
Beiträge zum Versorgungswerk zählen steuerlich zur Basisversorgung, genau wie Beiträge zur gesetzlichen Rente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG). Du setzt sie als Sonderausgaben ab.
Dafür gilt ein Höchstbetrag, der sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung richtet. In denselben Topf fallen auch Beiträge zur Rürup-Rente. Wer viel ins Versorgungswerk zahlt, hat dort also weniger Platz.
Die Rente selbst wird wie die gesetzliche Rente nur teilweise versteuert. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % davon. Bei Rentenbeginn 2027 sind es 84,5 %.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
In diesem Artikel ist Lisa Ärztin. Sie ist 31, arbeitet angestellt in einer Klinik und macht ihre Facharztausbildung. Annahme im Beispiel: Sie verdient 5.500 € brutto im Monat. Organisiert ist sie wie immer: Sie will verstehen, bevor sie unterschreibt.
- Mit 26Approbation und erste Stelle. Sie stellt den Befreiungsantrag über die Ärzteversorgung im ersten Monat.
- Mit 29Wechsel an eine andere Klinik. Neuer Job, neuer Antrag, wieder innerhalb von drei Monaten.
- Im Beispiel jetzt · 31Stell dir vor, Lisa erwartet ein Kind und will danach in Teilzeit mit 60 % zurückkommen.
Erst die Kosten. Bei 5.500 € brutto gehen 18,6 % ins Versorgungswerk, also 1.023 € im Monat. Lisa zahlt 511,50 €, die Klinik 511,50 €.
| Vollzeit | Teilzeit 60 % | |
|---|---|---|
| Brutto im Monat | 5.500 € | 3.300 € |
| Beitrag Versorgungswerk (18,6 %) | 1.023,00 € | 613,80 € |
| davon Lisa | 511,50 € | 306,90 € |
| davon Klinik | 511,50 € | 306,90 € |
| Weniger im Versorgungswerk pro Jahr | – | 4.910,40 € |
Stand: Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze 2026. In Teilzeit fließen jedes Jahr 4.910,40 € weniger ins Versorgungswerk. Nach dem Äquivalenzprinzip wächst ihre Anwartschaft in diesen Jahren etwa 40 % langsamer.
Jetzt das Kind. Lisa ist Mitglied der Bayerischen Ärzteversorgung. Die berücksichtigt die Erziehung nicht gleichwertig. Darum bekommt sie bei der Deutschen Rentenversicherung 36 Monate Kindererziehungszeit. Ein Jahr bringt dort heute 42,52 € Monatsrente, drei Jahre also 127,56 €.
Der Haken: Lisa hat bisher keine Beitragsmonate in der gesetzlichen Rente, so die Annahme im Beispiel. Eine Rente gibt es erst nach 60 Monaten. Ihr fehlen 24 Monate.
Füllt sie diese mit freiwilligen Beiträgen zum Mindestbeitrag von 2026 auf, kostet das 24 mal 112,16 €, zusammen 2.691,84 €. Rein rechnerisch hat sie das nach rund 21 Monaten Rente wieder heraus. Steuer und Krankenversicherung auf die Rente sind dabei nicht abgezogen.
Lässt sie es, bleiben die 36 Monate ohne Rente. Hätte Lisa schon Beitragsmonate, etwa aus einem Studentenjob, würden diese mitzählen. Das steht in ihrem Versicherungsverlauf.
Und dann der neue Job. Stell dir vor, Lisa kehrt nicht in ihre Klinik zurück, sondern fängt in einer Praxis an. Dann braucht sie wieder einen Befreiungsantrag, innerhalb von drei Monaten.
Was passiert mit deiner Versorgung bei Kind und Elternzeit?
Die kurze Antwort: In der Elternzeit fließt ohne Gehalt meist kein Beitrag ins Versorgungswerk. Dafür kannst du in der gesetzlichen Rente Kindererziehungszeiten bekommen, wenn dein Versorgungswerk die Erziehung nicht gleichwertig absichert.
Die Deutsche Rentenversicherung rechnet keine Kindererziehungszeiten an, wenn du für die Erziehung schon in einem anderen System gleichwertig abgesichert bist.
Sichert dein Versorgungswerk die Erziehung nicht gleichwertig ab, bekommst du die Zeiten in der gesetzlichen Rente (§ 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI).
Die Bayerische Ärzteversorgung bestätigt das für ihre Mitglieder. Bei anderen Werken hilft ein Blick in die Satzung oder eine kurze Anfrage.
Für jedes Kind ab Geburtsjahr 1992 sind das bis zu 36 Monate. Den Antrag stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem Formular V0800.
Die Wartezeit von 60 Monaten
Eine gesetzliche Rente gibt es erst nach fünf Jahren Versicherungszeit, der Wartezeit. Drei Jahre Kindererziehung reichen dafür bei einem Kind nicht.
Bei zwei Kindern reicht es: Kommt das zweite Kind während der Erziehungszeit des ersten, verlängert sich die Zeit um die gemeinsamen Monate (§ 56 Abs. 5 SGB VI). Zusammen sind das 72 Monate.
Bei einem Kind kannst du die Lücke mit freiwilligen Beiträgen auffüllen. Sonst bleibt die Zeit ohne Rente. Wie das genau geht, steht auf der Seite Kindererziehungszeiten und Mütterrente.
Beitrag ruhen lassen oder senken
Einige Versorgungswerke erlauben in ihrer Satzung, den Beitrag nach der Geburt eine Zeit lang ruhen zu lassen oder zu senken, solange du nicht arbeitest. Das entlastet jetzt. Später fehlt das Geld in der Rente.
Frag vor der Geburt nach, welche Wege dein Werk kennt. Das gilt besonders, wenn du selbstständig bist und deinen Beitrag allein trägst.
Tipp
Schreib dir vor der Elternzeit zwei Dinge auf: das Datum, an dem du wieder anfängst, und ob es derselbe Arbeitgeber ist. Ist es ein neuer, gehört der Befreiungsantrag in deine ersten Arbeitstage.
Was bedeutet Teilzeit für deine Rente im Versorgungswerk?
Die kurze Antwort: Teilzeit senkt deinen Beitrag und damit deine Rente im gleichen Verhältnis. Einen Ausgleich wie bei der Kindererziehung in der gesetzlichen Rente gibt es im Versorgungswerk nur, wenn die Satzung ihn vorsieht.
Das liegt am Äquivalenzprinzip. Wer 60 % verdient, zahlt 60 % Beitrag und baut in diesem Jahr auch nur etwa 60 % der Anwartschaft auf. Über ein paar Jahre wirkt das wenig. Über zehn Jahre wird es eine spürbare Zahl.
Teilzeit kann genau die richtige Entscheidung sein. Du sollst nur wissen, was sie kostet. Frag bei deinem Versorgungswerk nach, wie sich deine Anwartschaft in Teilzeit entwickelt. Dann siehst du den Effekt in Euro.
Wie du eine Lücke schließen kannst, hängt von deiner Lage ab. Manche Werke erlauben freiwillige Mehrzahlungen. Andere Wege liegen außerhalb, etwa ein eigenes Depot. Wie du deine Lücke berechnest, steht auf der Seite Rentenlücke berechnen.

Samiras Blick
Samira Harkat
„In der Beratung sehe ich oft, wie sicher sich Ärztinnen mit ihrem Versorgungswerk fühlen. Zu Recht, es ist ein starkes System. Nur rechnet es mit einem Berufsleben, das geradeaus läuft.
Die Fragen tauchen genau dort auf, wo das Leben eine Kurve nimmt: bei der neuen Stelle nach der Elternzeit, bei den Jahren in Teilzeit, beim Kind, dessen Erziehungszeit in einem ganz anderen System liegt. Wer diese Übergänge kennt, verliert dort kein Geld aus Versehen.“
So läuft es ab, wenn du Leistungen aus dem Versorgungswerk brauchst
Die kurze Antwort: Das Versorgungswerk zahlt in drei Fällen: im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Für jede Leistung stellst du einen Antrag. Was genau gilt, regelt die Satzung.
Im Alter
Die Altersrente beginnt mit der Altersgrenze aus deiner Satzung. Laut ABV ist eine vorgezogene Altersrente ab 62 möglich. Ob und wie stark sie dann gekürzt wird, regelt wieder die Satzung.
Die Höhe hängt an deinen Beiträgen und an den Erträgen des Werks. Eine Hochrechnung deines Werks ist darum keine Garantie, aber eine gute Grundlage für deine Planung.
Wenn du berufsunfähig wirst
Hier liegt der wichtigste Unterschied zu einer privaten Absicherung. Das Versorgungswerk zahlt in der Regel erst, wenn du jede Tätigkeit in deinem Berufsfeld nicht mehr so ausüben kannst, dass sie dich ernährt. Die ABV spricht von berufsbezogener voller Erwerbsminderung.
Für eine Ärztin heißt das: Kannst du nicht mehr operieren, aber noch begutachten oder beraten, zahlt das Versorgungswerk meist nicht. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schaut dagegen auf deinen konkreten letzten Beruf, so wie du ihn ausgeübt hast (§ 172 VVG).
Darum ersetzt das Versorgungswerk eine private Absicherung nur zum Teil. Wie die beiden zusammenspielen, steht auf der Seite Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wenn du stirbst
Dann zahlt das Versorgungswerk an deine Hinterbliebenen. Nach Angaben der ABV zahlen die Werke Witwen- und Witwerrenten unbefristet und ohne Anrechnung des eigenen Einkommens. In der gesetzlichen Rente wird Einkommen über einem Freibetrag zu 40 % angerechnet.
Wer genau Anspruch hat und wie hoch die Rente ist, regelt die Satzung. Wie du deine Familie darüber hinaus absicherst, steht auf der Seite Familie absichern.
Wie ergänzt du das Versorgungswerk sinnvoll?
Die kurze Antwort: Indem du für jedes Risiko einzeln entscheidest: absichern, puffern oder bewusst tragen. So prüfen wir es auch in unserem Kurs. Beim Versorgungswerk geht es vor allem um zwei Lücken: die enge Berufsunfähigkeit und die Rente nach Brüchen.
Absichern heißt, das Risiko an eine Versicherung abzugeben. Das passt für die Berufsunfähigkeit, weil die Lücke dort früh und groß werden kann. Puffern heißt, Rücklagen aufzubauen. Das passt für die Rente, weil du bis dahin Zeit hast.
Bewusst tragen heißt, ein Risiko nicht abzusichern und das zu wissen. Auch das ist eine Entscheidung, wenn du sie kennst.
Was sich 2027 ändert
Ab dem 01.01.2027 gibt es das neue Altersvorsorgedepot mit staatlicher Zulage. Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind dort zulageberechtigt. Bei der Riester-Rente waren befreite Angestellte bisher meist ausgeschlossen.
Damit gibt es für Kammerberufe zum ersten Mal einen geförderten Weg außerhalb von Versorgungswerk und Rürup. Wie das Depot funktioniert, steht auf der Seite Altersvorsorgedepot ab 2027.
Was beim Versorgungswerk jetzt zählt
Das Versorgungswerk ist eine solide Basis. Es rechnet aber mit einem Berufsleben ohne Pausen. Was zählt, sind die Übergänge: der Befreiungsantrag bei jedem neuen Job, die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente und der Blick auf Teilzeitjahre.
Dazu kommt die Berufsunfähigkeit. Hier reicht das Versorgungswerk allein meist nicht. Nimm dir einmal die Satzung und deine letzte Mitteilung vor. Dann weißt du, wo du stehst, und kannst gezielt ergänzen.
Reicht dein Versorgungswerk für dein Leben?
Wir schauen mit dir auf Versorgungswerk, Berufsunfähigkeit und Rente und zeigen dir, wo eine Lücke liegt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ja, wenn du ins Versorgungswerk statt in die gesetzliche Rente zahlen willst. Die Befreiung ist ein Antrag, keine Automatik. Du stellst ihn elektronisch über dein Versorgungswerk innerhalb von drei Monaten nach Jobbeginn, bei jedem neuen Arbeitgeber wieder.
Dann bist du erst ab Eingang des Antrags befreit. Bis dahin bist du in der gesetzlichen Rente pflichtversichert, und deine Beiträge fließen dorthin.
Ja, in der gesetzlichen Rente, wenn dein Versorgungswerk die Erziehung nicht gleichwertig berücksichtigt. Eine Rente daraus gibt es aber erst nach 60 Beitragsmonaten. Fehlen dir Monate, kannst du sie mit freiwilligen Beiträgen auffüllen.
Ja. Die Befreiung gilt nur für den alten Job. Stelle innerhalb von drei Monaten nach dem Start einen neuen Befreiungsantrag über dein Versorgungswerk.
Nur teilweise. Es zahlt in der Regel erst, wenn du in deinem ganzen Berufsfeld nicht mehr existenzsichernd arbeiten kannst. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schaut auf deinen konkreten letzten Beruf.
Quellen: Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, ABV, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 6 SGB VI Befreiung von der Versicherungspflicht, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Kindererziehung, Deutsche Rentenversicherung, Stand 01.07.2026, geprüft am 12.10.2026 · Die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2026, Deutsche Rentenversicherung, Stand 18.12.2025, geprüft am 12.10.2026 · Kenngrößen zu Beitrag und Versorgung 2026, Bayerische Ärzteversorgung, Stand 09.12.2025, geprüft am 12.10.2026 · Leistungsfähigkeit von Versorgungswerken, ABV, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Versorgungswerk
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Bei Kundinnen aus Kammerberufen lohnt im Jahresgespräch die Frage, ob seit der letzten Befreiung der Arbeitgeber gewechselt hat.
- Vor der Elternzeit hilft ein kurzer Blick auf Satzung und DRV-Verlauf: Reichen die Kindererziehungszeiten für die 60 Monate?
- Bei BU-Anträgen gut zu klären, wie der Versicherer die Anwartschaft aus dem Versorgungswerk bei der Höchstgrenze behandelt.
