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Rente beantragen: Illustration zum Thema

Rente beantragen: wann und wie

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Die Rente kommt nicht von allein. Auch wenn du dein Leben lang eingezahlt hast, zahlt die Rentenversicherung erst, wenn du sie beantragst. Wer das zu spät tut, verliert Monatsrenten, die nicht nachgezahlt werden.

Hier steht, wann du den Antrag stellen solltest, welche Unterlagen du brauchst, welche Wege es gibt und was nach dem Bescheid passiert. Mit den Fristen aus dem Gesetz, Stand Oktober 2026.

Betrifft dich, wenn die Rente näher rückt du an die Rente denkst dein Ehepartner stirbt

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede gesetzliche Rente gibt es nur auf Antrag, auch die Witwenrente und die Erwerbsminderungsrente.
  • Stell den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Das empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung.
  • Beantragst du später als drei Kalendermonate nach dem Monat, in dem du alle Voraussetzungen erfüllst, beginnt die Rente erst im Antragsmonat. Die Monate davor sind verloren.
  • Beantragen kannst du online, auf Papier oder mit kostenloser Hilfe vor Ort. Prüfe vorher, ob dein Versicherungsverlauf vollständig ist.
  • Die erste Rente kommt am Ende des ersten Rentenmonats. Steuer zieht die Rentenversicherung nicht ab. Kranken- und Pflegebeiträge behält sie ein, wenn du in der Krankenversicherung der Rentner bist.

So gehst du vor

  • Fordere ab 55 deine Rentenauskunft an und prüfe den Versicherungsverlauf auf Lücken. Wie du sie liest: Die Renteninformation lesen: vier Zahlen, drei Fallen.
  • Entscheide, wann du gehen willst und mit welcher Rentenart: Ruhestand: Wann du gehen kannst und was dann zählt.
  • Trag dir den Termin für den Antrag drei Monate vor Rentenbeginn in den Kalender ein.
  • Leg die Unterlagen aus der Liste unten bereit und stell den Antrag online oder mit Hilfe einer Beratungsstelle.
  • Rechne vorher, ob die Rente nach Abzügen zu deinen Ausgaben passt. Dabei helfen wir dir in der Beratung.
Inhalt
  1. Was ist der Rentenantrag genau?
  2. Was passiert, wenn du die Rente zu spät beantragst?
  3. Wann solltest du die Rente beantragen?
  4. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  5. Was kostet der Antrag, und was geht von der Rente ab?
  6. So läuft der Rentenantrag ab
  7. Wenn der Rentenbescheid kommt
  8. Was gilt beim Antrag auf Witwenrente?
  9. Was beim Rentenantrag jetzt zählt
  10. Häufig gestellte Fragen

Was ist der Rentenantrag genau?

Die kurze Antwort: Der Rentenantrag ist dein Startsignal an die Rentenversicherung. Erst damit prüft sie deinen Anspruch, rechnet die Rente aus und zahlt sie.

Viele verwechseln den Antrag mit der Post, die vorher kommt. Die Renteninformation bekommst du jedes Jahr ab 27, wenn du fünf Jahre Beiträge hast. Ab 55 kommt alle drei Jahre die Rentenauskunft. Beide sind nur Information. Sie lösen keine Zahlung aus.

Seit Oktober 2026 ist die Rentenauskunft neu gestaltet. Sie zeigt in einer Tabelle alle Altersrenten, die für dich in Frage kommen, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und offene Lücken im Versicherungsverlauf. Das ist die beste Vorbereitung auf den Antrag.

Der Antrag gilt für jede Rentenart: Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Erziehungsrente und Hinterbliebenenrenten. Für die Altersrente muss außerdem die Wartezeit erfüllt sein, also mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung. Wie die Rente selbst funktioniert, steht in Gesetzliche Rente.

Was passiert, wenn du die Rente zu spät beantragst?

Die kurze Antwort: Dann beginnt deine Rente erst in dem Monat, in dem du sie beantragst. Für die Monate davor gibt es nichts, auch nicht rückwirkend.

Die Regel steht in § 99 SGB VI. Eine Rente aus eigener Versicherung beginnt mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt aber nur, wenn du sie bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat beantragst, in dem du die Voraussetzungen erfüllt hast.

Du hast also einen Puffer von drei Monaten. Er ist als Sicherheit gedacht, nicht als Planungszeit. Wer ihn verpasst, verliert jeden Monat, der zwischen Rentenbeginn und Antrag liegt.

Der häufigste Denkfehler: „Die Rentenversicherung weiß doch, wann ich 67 werde, die meldet sich schon.“ Sie kennt dein Geburtsdatum, ja. Zahlen darf sie aber erst, wenn du einen Antrag stellst. Ohne Antrag wartet sie, und jeder Monat ohne Antrag nach Ablauf der Frist ist verloren.

Wann solltest du die Rente beantragen?

Die kurze Antwort: Etwa drei Monate vor dem Rentenbeginn, den du dir wünschst. So kommt die erste Rente ohne Lücke nach dem letzten Gehalt.

Wann du frühestens gehen kannst, hängt an deinem Jahrgang und deinen Versicherungsjahren. Die Regelaltersgrenze steigt bis 2031 auf 67 Jahre. Ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 67, für Jahrgang 1961 bei 66 Jahren und 6 Monaten.

RentenartVoraussetzungFrühester Beginn
Regelaltersrente5 Jahre VersicherungRegelaltersgrenze, ab Jahrgang 1964 mit 67
Rente für langjährig Versicherte35 Jahre Versicherungab 63, mit Abschlag von 0,3 % je Monat, höchstens 14,4 %
Rente für besonders langjährig Versicherte45 Jahre Versicherungohne Abschlag, Jahrgang 1962 mit 64 Jahren und 8 Monaten, ab Jahrgang 1964 mit 65

Stand: Bundesregierung, Fragen und Antworten zur Rente, 13.01.2026. Die Rente für besonders langjährig Versicherte gibt es nicht früher, auch nicht mit Abschlag. Der Abschlag bei der Rente ab 63 gilt dauerhaft.

Plane den Antrag rückwärts. Steht dein Rentenbeginn fest, ziehst du drei Monate ab. Davor brauchst du Zeit, um fehlende Zeiten im Versicherungsverlauf zu belegen. Fang damit am besten ein Jahr vor dem Antrag an.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin und schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
  • Mit 31Sie verdient 3.850 Euro brutto im Monat. Ihre Renteninformation schätzt die gesetzliche Rente auf 1.333 Euro brutto. Geboren ist sie im März 1995.
  • Stell dir vor · 55Die erste Rentenauskunft kommt. Lisa prüft den Verlauf und reicht ihre Ausbildungsnachweise nach.
  • Im Beispiel jetzt · 66Lisa wird im März 2062 67 Jahre alt. Ihre Rente kann am 1. April 2062 beginnen. Sie plant den Antrag für Januar.

Lisas Fristen sehen so aus: Mit 67 erfüllt sie im März 2062 alle Voraussetzungen. Die Rente beginnt mit dem Folgemonat, also am 1. April 2062. Ende April kommt die erste Zahlung.

Um diesen Beginn zu halten, muss der Antrag spätestens am 30. Juni 2062 bei der Rentenversicherung sein. Das ist das Ende des dritten Kalendermonats nach März.

Stell dir vor, Lisa vergisst den Antrag und stellt ihn erst im Oktober 2062. Dann beginnt die Rente im Oktober. April bis September fehlen: 6 Monatsrenten zu 1.333 Euro, zusammen 7.998 Euro brutto. Die Rente ist eine Schätzung in heutigen Werten.

Was kostet der Antrag, und was geht von der Rente ab?

Die kurze Antwort: Der Antrag selbst kostet nichts, auch die Hilfe der Rentenversicherung nicht. Von der Rente gehen aber Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, und sie kann steuerpflichtig sein.

Krankenversicherung der Rentner

Im Antrag gibst du an, wie du kranken- und pflegeversichert bist. Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner wirst du, wenn du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu neun Zehnteln gesetzlich versichert warst, als Mitglied oder familienversichert.

Für jedes Kind werden dir drei Jahre auf diese Zeit angerechnet. Das hilft vor allem nach einer Familienpause. Bist du dort versichert, gehen die Beiträge direkt von der Rente ab. Die neue Rentenauskunft weist sie schon vorher aus.

Steuer

Die Rentenversicherung zieht keine Steuer ab. Sie meldet deine Rente dem Finanzamt, das ist die Rentenbezugsmitteilung. Bist du steuerpflichtig, gibst du eine Steuererklärung mit der Anlage R ab. Plane die Steuer deshalb selbst ein, sonst kommt sie als Nachzahlung.

So läuft der Rentenantrag ab

Die kurze Antwort: Erst Versicherungsverlauf prüfen, dann Unterlagen sammeln, dann den Antrag stellen, online, auf Papier oder mit Hilfe. Der erste Schritt dauert am längsten.

1

Versicherungsverlauf prüfen

Prüfe vor dem Antrag, ob alle Zeiten erfasst sind. Fehlen Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kindererziehung, leg Nachweise bei. Auch einen Lehrvertrag, wenn du eine Lehre abgebrochen hast.

2

Unterlagen bereitlegen

Du brauchst deine Rentenversicherungsnummer, Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung und deine IBAN. Je nach Fall kommen Steuer-ID, Ausweiskopie, Geburtsurkunden der Kinder und Ausbildungsnachweise dazu. Bei Schwerbehinderung den Ausweis und den Feststellungsbescheid, bei Beamtenzeiten das Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle.

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Den Weg wählen

Online geht es über das eService-Portal der Rentenversicherung, auch ohne Signaturkarte. Du kannst Nachweise hochladen und Entwürfe speichern. Online musst du Steuer-ID und Ausweis meist nicht angeben. Alternativ füllst du den Antrag auf Papier aus.

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Hilfe holen, wenn du sie willst

Kostenlos helfen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sowie Versichertenälteste. Auch Versicherungsämter und Gemeindeverwaltungen nehmen Anträge an. Das Servicetelefon erreichst du unter 0800 1000 4800.

Tipp

Zuständig ist der Rentenversicherungsträger, der im Briefkopf deiner Renteninformation steht. Nimm sie zum Termin mit. Dann musst du nicht erklären, wer du bist, sondern nur, was fehlt.

Wenn der Rentenbescheid kommt

Die kurze Antwort: Prüfe ihn sofort. Gegen einen falschen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die erste Rente kommt am Ende des ersten Rentenmonats.

Im Rentenbescheid steht, ab wann du wie viel Rente bekommst und welche Zeiten zählen. Vergleiche den Versicherungsverlauf darin mit deinen Unterlagen. Fehlt etwas, zum Beispiel Kindererziehungszeiten, lohnt der Widerspruch.

Die Frist dafür beträgt einen Monat, nachdem dir der Bescheid bekannt gegeben wurde (§ 84 SGG). Du kannst schriftlich, elektronisch oder direkt bei der Rentenversicherung widersprechen.

Renten werden am Ende des Monats gezahlt, am letzten Bankarbeitstag. Beginnt deine Rente am 1. April, kommt das erste Geld Ende April. Endet dein Gehalt im März, passt das. Endet es früher, brauchst du einen Puffer für die Zeit dazwischen.

Was gilt beim Antrag auf Witwenrente?

Die kurze Antwort: Auch die Witwenrente gibt es nur auf Antrag. Rückwirkend zahlt die Rentenversicherung höchstens zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat.

Bezog dein Ehepartner schon Rente, bekommst du seine Rente für den Sterbemonat noch voll. Die Witwenrente beginnt im Monat danach. Bezog er noch keine Rente, beginnt sie am Todestag.

In den drei Monaten nach dem Sterbemonat zahlt die Rentenversicherung die volle Rente des Verstorbenen statt eines Anteils. Das ist das Sterbevierteljahr. Dein eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet.

War er schon Rentner, kannst du innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod einen Vorschuss bei der Deutschen Post beantragen, mit der Sterbeurkunde. Der Vorschuss beträgt das Dreifache der Rente aus dem Sterbemonat. Den Antrag bei der Rentenversicherung musst du trotzdem stellen. Was danach kommt, steht in Witwenrente: was im vierten Monat passiert.

Was beim Rentenantrag jetzt zählt

Der Rentenantrag ist kein großer Schritt, aber ein fester Termin. Wer ihn drei Monate vorher stellt, bekommt seine Rente ohne Lücke. Wer ihn vergisst, verschenkt Monate, die niemand nachzahlt.

Was jetzt zählt, liegt meist früher als der Antrag. Prüfe deinen Versicherungsverlauf, sobald die erste Rentenauskunft kommt, und rechne aus, was nach Steuer und Krankenversicherung bleibt. Dann ist der Antrag nur noch ein Formular, und deine Entscheidung über den Rentenbeginn eine bewusste.

Wie groß ist deine Rentenlücke wirklich?

Bevor du den Antrag stellst, rechnen wir mit dir, was von deiner Rente nach Steuer und Krankenversicherung bleibt und ob es zu deinen Ausgaben passt.

Rentenlücke berechnen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich werde im August 67. Wann muss ich die Rente beantragen?

Empfohlen sind etwa drei Monate vor dem Rentenbeginn. Erfüllst du die Voraussetzungen im August, beginnt die Rente im September. Stell den Antrag also im Juni. Spätestens bis Ende November muss er da sein, sonst beginnt die Rente erst im Antragsmonat.

Ich habe meinen Rentenantrag vergessen. Bekomme ich das Geld nachgezahlt?

Nur, wenn du ihn bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat stellst, in dem du die Voraussetzungen erfüllt hast. Danach beginnt die Rente erst im Antragsmonat. Die Monate davor werden nicht nachgezahlt.

Kann ich die Rente online beantragen?

Ja, über das eService-Portal der Deutschen Rentenversicherung, auch ohne Signaturkarte. Nachweise lädst du hoch. Online sind oft weniger Unterlagen nötig, zum Beispiel meist keine Steuer-ID und keine Ausweiskopie.

Wer hilft mir kostenlos beim Rentenantrag?

Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und -berater und Versichertenälteste. Das Servicetelefon ist unter 0800 1000 4800 erreichbar.

Mein Mann ist gestorben. Bis wann muss ich die Witwenrente beantragen?

Am besten sofort. Rückwirkend zahlt die Rentenversicherung höchstens zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat. War dein Mann schon Rentner, kannst du innerhalb von 30 Tagen bei der Deutschen Post einen Vorschuss für das Sterbevierteljahr beantragen.

Quellen: Wie beantrage ich meine Rente?, Deutsche Rentenversicherung, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · §§ 99 und 118 SGB VI, Beginn und Auszahlung der Rente, dejure.org (§ 99, § 118), Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · § 84 SGG, Widerspruchsfrist, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Rente: Fragen und Antworten, Bundesregierung, Stand 13.01.2026, geprüft am 12.10.2026 · Die neue Rentenauskunft, Deutsche Rentenversicherung, Stand 07.10.2026, geprüft am 11.10.2026 · § 5 SGB V, Krankenversicherung der Rentner, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Rentenantrag

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