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Früher in Rente: Illustration zum Thema

Früher in Rente: Abschläge und Wege

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Viele planen den Ruhestand nach Gefühl: mit 63 aufhören, mit 65 vielleicht. Das Gesetz plant nach Jahrgang, Versicherungsjahren und Monaten. Wer früher gehen will, bekommt einen Abschlag, und der bleibt ein Leben lang.

Hier steht, wann du frühestens in Rente gehen kannst, was jeder Monat kostet und welche Wege es neben der Rente mit 63 gibt. Mit allen Altersgrenzen nach heutigem Recht, Stand: 11.10.2026, und dem, was die Politik gerade verändern will.

Betrifft dich, wenn die Rente näher rückt du an die Rente denkst du deinen Job verlierst

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit 35 Versicherungsjahren kannst du ab 63 in Rente gehen, aber mit Abschlag. Ab Jahrgang 1964 sind das bis zu 14,4 Prozent weniger Rente.
  • Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze kostet 0,3 Prozent deiner Rente. Der Abschlag gilt dauerhaft, auch nach dem 67. Geburtstag.
  • Mit 45 Jahren geht es ohne Abschlag zwei Jahre früher, ab Jahrgang 1964 mit 65. Früher geht diese Rente nicht, auch nicht mit Abschlag.
  • Ab 50 kannst du Abschläge mit Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen, wenn du eine vorgezogene Altersrente bekommen kannst.
  • Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Rente nach 45 Jahren abzuschaffen und die Grenze von 63 auf 64 anzuheben. Das ist noch nicht beschlossen.

So gehst du vor

  • Lies deine letzte Renteninformation oder Rentenauskunft und notiere, wie viele Versicherungsjahre schon drin sind.
  • Prüfe deinen Versicherungsverlauf auf Lücken, etwa fehlende Kindererziehungszeiten. Lücken lassen sich jetzt leichter klären als kurz vor dem Antrag.
  • Ab 50: Frag bei der Deutschen Rentenversicherung nach einer Auskunft, wie viel ein Ausgleich der Abschläge kosten würde. Sie verpflichtet dich zu nichts.
  • Lies, wie du den Rentenbeginn als Ganzes planst: Ruhestand: Wann du gehen kannst und was dann zählt.
  • Rechne mit uns durch, wie groß deine Lücke bei einem früheren Start wird.
Inhalt
  1. Was heißt früher in Rente gehen genau?
  2. Was gilt, wenn du bis zur Regelaltersgrenze arbeitest?
  3. Wie viel kostet jeder Monat früher?
  4. Was zählt auf die 45 Jahre und was nicht?
  5. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  6. Kann man Abschläge ausgleichen?
  7. Welche anderen Wege führen früher aus dem Job?
  8. So läuft der Antrag auf eine frühere Rente ab
  9. Was ändert sich 2027 und was ist nur geplant?
  10. Was beim früheren Rentenbeginn jetzt zählt
  11. Häufig gestellte Fragen

Was heißt früher in Rente gehen genau?

Die kurze Antwort: Früher in Rente gehen heißt, eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze zu beziehen. Das ist das gesetzliche Rentenalter, ab Jahrgang 1964 der 67. Geburtstag. Früher geht es nur über bestimmte Rentenarten, und jede hat eigene Bedingungen.

Rückt die Rente näher, wird aus einer fernen Zahl ein Datum. Dann zählt nicht nur, wann du gehen willst, sondern welche Rentenart dir zusteht und was sie kostet.

Es gibt drei Altersrenten, die vor der Regelaltersgrenze beginnen können. Jede setzt eine bestimmte Wartezeit voraus, also eine Mindestzahl an Jahren in der Rentenversicherung.

RentenartVoraussetzungOhne Abschlag ab Jahrgang 1964Frühestens
Altersrente für langjährig Versicherte35 Versicherungsjahremit 67mit 63, mit Abschlag
Altersrente für besonders langjährig Versicherte45 Versicherungsjahremit 65mit 65, kein früherer Start
Altersrente für schwerbehinderte MenschenGrad der Behinderung mindestens 50 und 35 Jahremit 65mit 62, mit Abschlag

Stand: Bundesregierung, Fragen und Antworten zur Rente, 13.01.2026, und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 20.04.2026.

Auf die 35 Jahre zählen alle rentenrechtlichen Zeiten. Dazu gehören neben Beiträgen aus dem Job auch Kindererziehung und sogenannte Anrechnungszeiten, etwa Schule oder Studium ab 17. Die Hürde schaffen darum viele, auch mit Pausen.

Auf die 45 Jahre zählt deutlich weniger. Was genau, steht weiter unten. Wer nach der Schule studiert hat, kommt bis 65 oft nicht auf 45 Jahre.

Welche Grenze gilt für deinen Jahrgang?

JahrgangRegelaltersgrenzeNach 45 Jahren ohne AbschlagMit 63 und 35 Jahren: Abschlag
196066 Jahre und 4 Monate64 Jahre und 4 Monate12,0 %
196166 Jahre und 6 Monate64 Jahre und 6 Monate12,6 %
196266 Jahre und 8 Monate64 Jahre und 8 Monate13,2 %
196366 Jahre und 10 Monate64 Jahre und 10 Monate13,8 %
ab 196467 Jahre65 Jahre14,4 %

Stand: Deutsche Rentenversicherung und Bundesregierung, 2026. Die Abschläge sind gerechnet aus 0,3 Prozent je Monat zwischen dem 63. Geburtstag und der Regelaltersgrenze. Für Jahrgang 1963 sind das 46 Monate, also 13,8 Prozent.

Wenn deine Gesundheit nicht mehr mitspielt, ist nicht die Altersrente der richtige Weg, sondern die Erwerbsminderungsrente. Sie hat eigene Regeln und eigene Abschläge.

Was gilt, wenn du bis zur Regelaltersgrenze arbeitest?

Die kurze Antwort: Dann bekommst du deine volle Rente ohne Abschlag. Mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung reichen dafür. Arbeitest du über die Regelaltersgrenze hinaus und schiebst die Rente auf, steigt sie um 0,5 Prozent je Monat.

Die Regelaltersgrenze ist der Normalfall. Sie steigt bis 2031 auf 67 Jahre. Für Jahrgang 1961 liegt sie bei 66 Jahren und 6 Monaten, ab Jahrgang 1964 bei 67.

Wer länger arbeitet und die Rente erst später beantragt, bekommt einen Zuschlag: 0,5 Prozent für jeden Monat, also 6 Prozent im Jahr. Dazu kommen die Beiträge, die du in dieser Zeit noch einzahlst.

Seit 1. Januar 2026 gibt es dafür einen Steuerbonus, die Aktivrente. Wer das Rentenalter erreicht hat und angestellt weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei verdienen. Das gilt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, nicht für Selbständige, Beamtinnen und Beamte und nicht für Minijobs. Geregelt ist das in § 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz.

Arbeiten neben der Rente ist ohnehin frei. Seit 1. Januar 2023 gibt es auch bei einer vorgezogenen Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Melde jede Beschäftigung trotzdem der Rentenversicherung.

Wie viel kostet jeder Monat früher?

Die kurze Antwort: 0,3 Prozent deiner Rente für jeden Monat, den du vor der Regelaltersgrenze startest. Das sind 3,6 Prozent im Jahr. Ab Jahrgang 1964 kostet die Rente mit 63 also 14,4 Prozent, und zwar für den Rest des Lebens.

Der Abschlag wird über den Zugangsfaktor berechnet. Das ist die Zahl, mit der die Rentenversicherung deine Rentenpunkte beim Start gewichtet. Statt mit 1,0 wird bei 48 Monaten früher mit 0,856 gerechnet.

Monatliche Rente ohne Abschlag12 Monate früher (3,6 %)24 Monate früher (7,2 %)48 Monate früher (14,4 %)
1.000 €964 €928 €856 €
1.200 €1.157 €1.114 €1.027 €
1.500 €1.446 €1.392 €1.284 €

Eigene Rechnung nach der Abschlagsregel der Deutschen Rentenversicherung, Stand 2026, auf volle Euro gerundet. Brutto, vor Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuer.

Der Abschlag ist nur die halbe Rechnung

Wer früher aufhört, zahlt auch kürzer ein. Jedes Jahr ohne Beiträge fehlt später als Rentenpunkte. Die Zahl in deiner Renteninformation geht aber davon aus, dass du bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeitest.

Zwei Effekte kommen also zusammen: weniger Rentenpunkte und der Abschlag auf das, was übrig bleibt. Wie viel das ausmacht, zeigt das Beispiel mit Lisa.

Der häufigste Denkfehler: „Der Abschlag fällt doch weg, wenn ich 67 bin.“ Er fällt nicht weg. Die Rente bleibt dauerhaft niedriger, auch mit 75 oder 85.

Bei der Schwerbehindertenrente gilt dieselbe Rechnung. Hier ist der Abschlag auf höchstens 10,8 Prozent begrenzt, weil der Start höchstens 36 Monate vor der abschlagsfreien Grenze liegen kann.

Was zählt auf die 45 Jahre und was nicht?

Die kurze Antwort: Es zählen vor allem Pflichtbeiträge aus dem Job, Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag, Pflege von Angehörigen und Zeiten mit Arbeitslosengeld I oder Krankengeld. Schule, Studium und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich zählen nicht.

Das regelt § 51 Absatz 3a des Sechsten Sozialgesetzbuchs. Für Erwerbsbrüche stecken darin gute Nachrichten und zwei Fallen.

Was dir hilft

Teilzeit zählt voll. Ein Monat mit Pflichtbeiträgen ist ein Monat, egal ob du 20 oder 40 Stunden arbeitest. Teilzeit kostet Rentenpunkte, aber keine Monate auf die 45 Jahre.

Kindererziehung zählt bis zum 10. Geburtstag des Kindes als Berücksichtigungszeit. Auch nicht erwerbsmäßige Pflege zählt mit. Wie die Zeiten für Kinder genau angerechnet werden, steht bei den Kindererziehungszeiten.

Freiwillige Beiträge zählen, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen. Das kann eine Lücke schließen, etwa nach einer Phase in der Selbständigkeit.

Wo es hakt

Versorgungsausgleich: Monate, die du nach einer Scheidung über den Versorgungsausgleich bekommen hast, erhöhen deine Rente. Auf die 45 Jahre zählen sie nicht.

Arbeitslos kurz vor der Rente: Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt nicht mit. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Arbeitgeber insolvent ist oder den Betrieb ganz aufgibt.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit und verdient 3.850 € brutto im Monat. Ihre Renteninformation schätzt ihre Rente mit 67 auf 1.333 € brutto. Stell dir vor, Lisa möchte mit 63 aufhören. Sie will wissen, was das kostet, bevor sie anfängt zu sparen.

  • Mit 24Lisa startet nach dem Studium in den Job und zahlt ab jetzt Pflichtbeiträge.
  • Mit 63Ohne Pausen hat sie 39 Beitragsjahre, mit dem Studium als Anrechnungszeit noch mehr. Die 35 Jahre für die Rente mit 63 sind sicher erfüllt.
  • Mit 65Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren erreicht sie nicht. Von 24 bis 65 sind es nur 41 Jahre, und das Studium zählt hier nicht.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa rechnet: Was bleibt von 1.333 €, wenn sie mit 63 geht?

Lisa trennt die zwei Effekte. Annahme im Beispiel: Jedes Beitragsjahr bringt gleich viel Rente, alles in heutigen Euro, ohne Rentenerhöhungen und Steuern.

SchrittRechnungMonatliche Rente
Rente laut Renteninformation mit 6743 Beitragsjahre von 24 bis 671.333 €
Vier Beitragsjahre weniger1.333 € mal 39 durch 431.209 €
Abschlag für 48 Monate1.209 € mal 0,8561.035 €
Unterschied zur Rente mit 671.333 € minus 1.035 €298 € weniger

Von den 298 € fehlen 124 €, weil Lisa vier Jahre weniger einzahlt. 174 € sind der eigentliche Abschlag. Der Abschlag ist also der kleinere Teil. Viele unterschätzen den größeren.

Dann vergleicht Lisa zwei Wege, wenn sie in jedem Fall mit 63 aufhört. Weg eins: sofort Rente mit Abschlag, 1.035 € im Monat. Weg zwei: vier Jahre aus eigenem Geld leben und mit 67 ohne Abschlag 1.209 € bekommen.

Mit Weg eins bekommt sie von 63 bis 67 schon 48 Renten, zusammen 49.680 €. Danach fehlen ihr jeden Monat 174 € gegenüber Weg zwei. Erst nach knapp 24 Jahren, also mit etwa 91, hat Weg zwei diesen Vorsprung eingeholt.

Für Weg zwei bräuchte Lisa außerdem Rücklagen von 58.032 €, um vier Jahre lang 1.209 € zu ersetzen. Dazu käme ihre Kranken- und Pflegeversicherung, die sie in dieser Zeit selbst zahlt. Ihr Fazit: Der teure Teil ist nicht der Abschlag, sondern die Jahre, in denen sie nicht mehr einzahlt.

Kann man Abschläge ausgleichen?

Die kurze Antwort: Ja. Ab 50 kannst du Abschläge mit Sonderzahlungen an die Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Voraussetzung ist, dass du Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente hast, also als langjährig Versicherte oder schwerbehinderter Mensch.

Wie viel der Ausgleich kostet, berechnet die Rentenversicherung auf Antrag. Die Auskunft nennt die voraussichtliche Rente, die Minderung und den nötigen Betrag. Weder der Antrag noch die Auskunft verpflichten dich zu zahlen.

Du kannst einmalig zahlen oder in Teilbeträgen. Gehst du am Ende doch nicht früher, ist das Geld nicht verloren. Es wird nicht erstattet, erhöht aber deine Rente.

Die Zahlungen können als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar sein. Ob Teilbeträge über mehrere Jahre steuerlich günstiger sind als eine große Zahlung, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung. Für Erwerbsminderungsrenten gibt es keinen solchen Ausgleich.

Tipp

Ab 55 bekommst du alle drei Jahre statt der Renteninformation eine ausführlichere Rentenauskunft. Auf Antrag steht darin auch, welche Zahlung nötig wäre, um die Minderung auszugleichen. Beantrage diese Zahl, bevor du eine Abfindung oder Erbschaft anders verplanst.

Welche anderen Wege führen früher aus dem Job?

Die kurze Antwort: Neben der vorgezogenen Altersrente gibt es die Teilrente mit weniger Arbeit, die Schwerbehindertenrente, die Erwerbsminderungsrente und den Weg über Arbeitslosengeld. Dazu kommt eigenes Geld, das die Zeit bis zur Rente überbrückt.

Teilrente: weniger arbeiten, einen Teil Rente beziehen

Eine Altersrente kannst du als Voll- oder als Teilrente beziehen. Du arbeitest zum Beispiel weniger Stunden und bekommst einen Teil der Rente dazu. Die Höhe kannst du jederzeit für die Zukunft ändern oder in die Vollrente wechseln.

Auch eine Teilrente vor der Regelaltersgrenze bekommt einen Abschlag. Wer daneben weiterarbeitet, zahlt aber weiter ein und sammelt neue Rentenpunkte.

Schwerbehinderung

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Jahren geht es ab Jahrgang 1964 mit 65 ohne Abschlag, ab 62 mit Abschlag. Fällt die Schwerbehinderung nach dem Rentenbeginn weg, bleibt die Rente.

Arbeitslos vor der Rente

Wer ab 58 arbeitslos wird und in den letzten fünf Jahren mindestens 48 Monate versicherungspflichtig war, bekommt bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. Danach ist ab 63 die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlag möglich.

Achte auf die Reihenfolge. Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt nicht auf die 45 Jahre. Wer knapp davor steht, kann sich damit die abschlagsfreie Rente verbauen. Mehr zu dieser Lage steht in Jobverlust: Was Geld, Kopf und Alltag jetzt brauchen.

Mit eigenem Geld überbrücken

Du hörst früher auf und lebst bis zur Rente ohne Abschlag von Ersparnissen, einer Abfindung oder privater Vorsorge. Die Rücklage für Notfälle gehört nicht dazu. Wie hoch sie sein sollte, steht beim Notgroschen.

So läuft der Antrag auf eine frühere Rente ab

Die kurze Antwort: Erst den Versicherungsverlauf klären, dann rechnen lassen, dann rechtzeitig den Antrag stellen. Der Antrag muss spätestens im dritten Kalendermonat nach dem Monat eingehen, in dem du alle Voraussetzungen erfüllst. Sonst beginnt die Rente später.

1

Versicherungsverlauf prüfen

Fordere deinen Versicherungsverlauf an und prüfe ihn Jahr für Jahr. Fehlen Zeiten, etwa Ausbildung, Kindererziehung oder Pflege, reiche Nachweise ein. Das dauert oft Monate.

2

Rentenauskunft und Ausgleich anfragen

Lass dir deine Rente zum gewünschten Datum ausrechnen. Ab 50 kannst du gleichzeitig die Auskunft über eine Ausgleichszahlung beantragen. Die Beratung der Deutschen Rentenversicherung ist kostenlos.

3

Antrag stellen

Stelle den Antrag online, bei der Rentenversicherung oder über eine Auskunfts- und Beratungsstelle. Plane genug Vorlauf ein, damit die Rente im ersten Monat auch ankommt.

4

Krankenversicherung und Job klären

Kläre mit deiner Krankenkasse, wie du als Rentnerin versichert bist. Kündige den Job erst, wenn Rentenbeginn und Bescheid sicher sind.

Was ändert sich 2027 und was ist nur geplant?

Die kurze Antwort: Beschlossen ist für 2027 eine Änderung bei der Teilrente. Die großen Reformen zur Rente mit 63 und zur Rente nach 45 Jahren sind Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Sie sind noch nicht beschlossen, Stand: 11.10.2026.

Teilrente ab 2027: Laut Deutscher Rentenversicherung entfällt ab 1. Januar 2027 der Anspruch auf Krankengeld, sobald die Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Wer bei langer Krankheit abgesichert bleiben will, bezieht höchstens 66,66 Prozent.

Soll die Umstellung zum 1. Januar 2027 wirken, muss der Wunsch bis 31. Dezember 2026 bei der Rentenversicherung eingehen.

Empfehlungen der Kommission: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte soll wegfallen. Die früheste Grenze für langjährig Versicherte soll von 63 auf 64 steigen und später mit der Regelaltersgrenze mitwachsen. Die Regelaltersgrenze soll ab 2031 an die Lebenserwartung gekoppelt werden.

Union und SPD haben sich darauf verständigt, die Empfehlungen umsetzen zu wollen. Wie die Regeln im Einzelnen aussehen, wird noch verhandelt. Für rentennahe Jahrgänge schlägt die Kommission eine Härtefallregel bei gesundheitlichen Einschränkungen vor.

Bis ein Gesetz in Kraft ist, gilt das heutige Recht. Ein früher Antrag sichert dir kein altes Recht: Er ist höchstens ein Jahr vor Rentenbeginn möglich.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Früher in Rente ist für viele eine Frage der Erschöpfung, nicht der Rechnung. Das verstehe ich gut. Ich sehe aber oft, dass nur der Abschlag gerechnet wird. Die Jahre, in denen nichts mehr eingezahlt wird, fehlen in der Rechnung. Und genau sie kosten meistens mehr. Wer beides kennt, entscheidet nicht aus Erschöpfung allein, sondern mit offenen Augen.“

Was beim früheren Rentenbeginn jetzt zählt

Früher in Rente zu gehen ist eine Entscheidung mit zwei Preisschildern. Das eine ist sichtbar: 0,3 Prozent je Monat. Das andere steht nirgends auf dem Bescheid: die Jahre, die nicht mehr eingezahlt werden. Erst beide zusammen zeigen, was der frühe Start kostet.

Als Nächstes zählt dein Versicherungsverlauf. Er entscheidet, welche Rentenart dir überhaupt offensteht. Danach zählt die Frage, wovon du die Jahre bis zur Rente lebst und wie lange dein Geld danach reicht. Deine Entscheidung bleibt deine. Du sollst nur wissen, was sie kostet.

Wie groß deine Lücke im Alter insgesamt ist, zeigt die Seite Rentenlücke. Die Grundlagen der gesetzlichen Rente stehen bei der gesetzlichen Rente.

Was kostet dich der frühere Rentenstart wirklich?

Wir rechnen mit dir durch, was Abschlag und fehlende Beitragsjahre für deine Rente bedeuten und wie du die Zeit bis zur Rente überbrückst.

Rentenlücke berechnen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich bin Jahrgang 1964 und habe 40 Versicherungsjahre. Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Mit 63, als langjährig Versicherte. Dann bekommst du 14,4 Prozent weniger Rente, dauerhaft. Ohne Abschlag geht es mit 67. Die abschlagsfreie Rente mit 65 setzt 45 Jahre voraus, die nach deinen Angaben fehlen (Stand: 11.10.2026).

Ich war zwölf Jahre in Teilzeit. Zählen diese Jahre für die Rente nach 45 Jahren?

Ja, voll. Jeder Monat mit Pflichtbeiträgen zählt, egal wie viele Stunden du gearbeitet hast. Teilzeit senkt deine Rentenpunkte, aber nicht die Zahl der Monate.

Fällt der Abschlag weg, wenn ich die Regelaltersgrenze erreiche?

Nein. Der Abschlag gilt für die ganze Bezugszeit. Er lässt sich nur vor Rentenbeginn mit Sonderzahlungen ab 50 ausgleichen.

Darf ich mit einer Frührente unbegrenzt dazuverdienen?

Ja. Seit 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Melde die Beschäftigung trotzdem der Rentenversicherung. Mit Lohn und Rente kann Einkommensteuer anfallen.

Ich wurde geschieden und habe Rentenpunkte aus dem Versorgungsausgleich. Helfen die mir bei den 45 Jahren?

Nein. Die Punkte erhöhen deine Rente, aber die Monate aus dem Versorgungsausgleich zählen nicht auf die 45 Jahre.

Quellen: Wann kann ich in Rente gehen?, Deutsche Rentenversicherung, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Rente: Fragen und Antworten, Bundesregierung, Stand 13.01.2026, geprüft am 12.10.2026 · §§ 51, 99, 109 SGB VI, § 147 SGB III und § 3 Nr. 21 EStG, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Mit Schwerbehinderung früher in die Altersrente, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Stand 20.04.2026, geprüft am 11.10.2026 · Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Änderungen bei Bezug einer Teilrente, Deutsche Rentenversicherung, Stand 16.09.2026, geprüft am 12.10.2026 · Alterssicherungskommission: Was die Vorschläge für Ihre Rente bedeuten würden, Deutsche Rentenversicherung, Stand August 2026, geprüft am 12.10.2026

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Tipps unter Fachkolleg:innen: früher in Rente

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Ab 50 ist das Jahresgespräch ein guter Moment, gemeinsam die Auskunft über eine Ausgleichszahlung anzufordern. Sie verpflichtet zu nichts und macht die Kosten greifbar.
  • Bei Scheidung oder Arbeitslosigkeit nach 55 lohnt der Blick auf die 45 Jahre: Versorgungsausgleich und Arbeitslosengeld kurz vor Rentenbeginn zählen dort nicht.
  • Wer eine Teilrente plant, freut sich über den Hinweis auf die Zwei-Drittel-Grenze beim Krankengeld ab 2027.

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