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Alte Lebensversicherung: kündigen, verkaufen oder behalten?

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Irgendwo im Ordner liegt sie: eine Lebensversicherung oder private Rentenversicherung, abgeschlossen vor Jahren, oft bei der Bank oder auf Rat der Eltern. Jeden Monat geht der Beitrag ab. Und irgendwann kommt die Frage, ob das noch passt.

Kündigen ist nur einer von vier Wegen. Du kannst den Vertrag auch beitragsfrei stellen, verkaufen oder beleihen. Hier steht, was jeder Weg kostet, was er bringt und in welcher Reihenfolge du prüfst, bevor du unterschreibst.

Betrifft dich, wenn du deine Finanzen im Blick behalten möchtest du deinen Job verlierst ein Kind kommt ihr euch trennt

Hier geht es nur um bestehende Verträge

Diese Seite erklärt, was du mit einer laufenden Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung tun kannst. Wie diese Verträge grundsätzlich funktionieren, steht auf der Seite Private Rentenversicherung. Betriebsrenten und Riester-Verträge folgen eigenen Regeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt vier Wege: kündigen, beitragsfrei stellen, verkaufen oder beleihen. Nur beim Kündigen und Verkaufen ist der Vertrag danach weg.
  • Wer kündigt, bekommt den Rückkaufswert. In den ersten Jahren liegt er oft unter dem, was du eingezahlt hast.
  • Beim Beitragsfreistellen läuft der Vertrag mit kleinerer Leistung weiter. Eine mitversicherte Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung fällt dabei meist weg.
  • Ein Verkauf am Zweitmarkt bringt oft mehr als der Rückkaufswert. Nicht alle Käuferfirmen stehen unter Aufsicht der BaFin.
  • Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, haben oft einen Steuervorteil. Den verlierst du mit der Kündigung für immer.

So gehst du vor

  • Such die letzte Standmitteilung heraus. Dort stehen Rückkaufswert und beitragsfreie Leistung.
  • Prüf, ob eine Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenen-Absicherung im Vertrag steckt. Mehr dazu auf der Seite Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Brauchst du nur kurz Geld, frag zuerst nach Stundung oder Policendarlehen. Eine Rücklage nach dem Notgroschen-Prinzip verhindert, dass es so weit kommt.
  • Hol vor einer Kündigung ein Angebot vom Zweitmarkt ein und vergleiche es mit dem Rückkaufswert.
  • Lass die Wege durchrechnen, bevor du unterschreibst. Das machen wir mit dir in der Beratung.
Inhalt
  1. Was heißt kündigen, beitragsfrei stellen, verkaufen und beleihen?
  2. Was passiert, wenn du einfach nicht mehr zahlst?
  3. Was bekommst du, wenn du kündigst?
  4. Wann ist Beitragsfreistellen die bessere Wahl?
  5. Bringt ein Verkauf mehr als die Kündigung?
  6. Wie funktioniert ein Policendarlehen?
  7. Welche Steuer fällt an?
  8. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  9. So läuft die Kündigung einer Lebensversicherung ab
  10. Was gilt bei Verträgen von 1994 bis 2007?
  11. Was bei deiner alten Lebensversicherung jetzt zählt
  12. Häufig gestellte Fragen

Was heißt kündigen, beitragsfrei stellen, verkaufen und beleihen?

Die kurze Antwort: Kündigen beendet den Vertrag gegen Auszahlung. Beitragsfrei stellen stoppt nur die Beiträge. Verkaufen gibt den Vertrag an eine Käuferfirma ab. Beleihen bringt dir Geld, während der Vertrag weiterläuft.

Eine Kapitallebensversicherung zahlt bei Ablauf eine Summe aus oder, wenn du vorher stirbst, an die Person, die du als bezugsberechtigt eingetragen hast. Eine private Rentenversicherung zahlt im Alter eine Rente, oft mit der Wahl, stattdessen Kapital zu nehmen. Für beide gelten beim Ausstieg fast dieselben Regeln.

Die vier Wege unterscheiden sich vor allem in einer Frage: Bleibt der Vertrag bestehen? Beim Beitragsfreistellen und Beleihen ja. Beim Kündigen und Verkaufen nein. Wer den Vertrag aufgibt, gibt auch alles auf, was in ihm steckt: Garantiezins, Todesfallschutz und Zusatzbausteine.

WegVertrag danachGeld jetztWas du aufgibst
KündigenendetRückkaufswertGarantien, Schutz, oft einen Teil der Einzahlungen
Beitragsfrei stellenläuft weiterkeinsTeil der späteren Leistung, meist Zusatzbausteine
Verkaufengehört der KäuferfirmaKaufpreisGarantien und Schutz
Beleihenläuft weiterDarlehennichts, solange du Zinsen und Darlehen zurückzahlst

Dazu kommen kleinere Hebel, die oft schon reichen. Die Verbraucherzentrale nennt etwa die Umstellung auf jährliche Zahlung, weil dann Ratenzuschläge wegfallen. Auch eine Dynamik, also die automatische jährliche Beitragserhöhung, lässt sich aussetzen. Und viele Verträge erlauben eine Stundung der Beiträge für eine begrenzte Zeit.

Was passiert, wenn du einfach nicht mehr zahlst?

Die kurze Antwort: Dann setzt der Versicherer dir eine Zahlungsfrist. Zahlst du weiter nicht und kündigt er, wird dein Vertrag automatisch beitragsfrei. Das regelt § 166 VVG.

Der Versicherer muss dich bei dieser Frist darauf hinweisen, dass die Umwandlung droht. Erreicht der beitragsfreie Vertrag die vereinbarte Mindestleistung nicht, zahlt er stattdessen den Rückkaufswert aus. Dann ist der Vertrag beendet, als hättest du gekündigt.

Einfach nicht mehr zu zahlen ist also kein Ausweg, sondern ein ungesteuerter. Du verlierst die Kontrolle darüber, wann und wie der Vertrag endet. Und stirbst du nach Ablauf der Frist, zahlt der Versicherer nur die kleinere beitragsfreie Leistung. Besser ist es, selbst zu entscheiden.

Was bekommst du, wenn du kündigst?

Die kurze Antwort: Den Rückkaufswert plus bereits zugeteilte Überschüsse. Die Kündigung wirkt bei laufenden Beiträgen zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode, bei monatlicher Zahlung meist zum Monatsende.

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer bei vorzeitigem Ende auszahlt. Du findest ihn in der jährlichen Standmitteilung als „Auszahlungsbetrag bei Kündigung“. Er ist in den ersten Jahren klein, weil zuerst Abschluss- und Vertriebskosten verrechnet werden.

Für Verträge ab 2008 gibt das Gesetz eine Untergrenze vor.

Der Rückkaufswert muss mindestens so hoch sein, als wären diese Kosten gleichmäßig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt worden (§ 169 Abs. 3 VVG). Einen Stornoabzug, also einen Abschlag für die Kündigung, darf der Versicherer nur abziehen, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist.

Was bei der Kündigung oft verloren geht, sind zwei Posten, die erst am Vertragsende sicher feststehen. Der Schlussüberschuss wird nur einmal zugeteilt und ist vorher nicht garantiert.

An den Bewertungsreserven, also stillen Reserven in den Kapitalanlagen des Versicherers, bist du bei Vertragsende zur Hälfte beteiligt (§ 153 Abs. 3 VVG). Dieser Anteil kann auch null sein.

Wie viel Verlust in einer Kündigung steckt, zeigt eine Zahl der BaFin. Sie rechnet bei fondsgebundenen Policen mit mehr als 3 Prozent vorzeitig beendeter Verträge pro Jahr. Über 40 Jahre gerechnet sind das mehr als 70 Prozent aller Verträge.

Der häufigste Denkfehler: „Ich kündige und hole mir mein Geld zurück.“ Zurück bekommst du den Rückkaufswert, nicht deine Einzahlungen. Und eine ausgesprochene Kündigung kannst du nur mit Zustimmung des Versicherers zurücknehmen.

Wann ist Beitragsfreistellen die bessere Wahl?

Die kurze Antwort: Wenn du die Beiträge nicht mehr zahlen willst, den Vertrag aber nicht brauchst, um an Geld zu kommen. Er läuft dann mit kleinerer Leistung weiter, und Garantiezins und Überschüsse bleiben dir erhalten.

Beitragsfrei stellen kannst du jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (§ 165 VVG). Die beitragsfreie Leistung muss für jedes Versicherungsjahr im Vertrag stehen. Den aktuellen Betrag nennt die Standmitteilung. Wird die vereinbarte Mindestleistung nicht erreicht, zahlt der Versicherer stattdessen den Rückkaufswert aus.

Zwei Dinge musst du vorher wissen. Erstens entfallen mitversicherte Bausteine wie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in der Regel. Wer in der Elternzeit freistellt, kann so den BU-Schutz verlieren, ohne es zu merken.

Zweitens gibt es kaum einen Weg zurück. Wieder in Kraft setzen geht nur, wenn der Versicherer zustimmt. Das gilt dann als Neuabschluss, oft mit neuen Kosten und neuer Gesundheitsprüfung.

Eine Ausnahme gilt für Direktversicherungen aus Entgeltumwandlung, die in einer Zeit ohne Gehalt beitragsfrei wurden, etwa in der Elternzeit. Dann kannst du binnen drei Monaten danach verlangen, dass sie zu den alten Bedingungen weiterlaufen (§ 212 VVG).

Lohnt sich das? Die Verbraucherzentrale empfiehlt einen einfachen Vergleich: Wie viel ist bei Weiterzahlung garantiert, wie viel beim Freistellen? Die Differenz müssten die gesparten Beiträge woanders erwirtschaften. Gerade alte Verträge mit hohem Garantiezins schneiden dabei oft gut ab.

Bringt ein Verkauf mehr als die Kündigung?

Die kurze Antwort: Oft ja. Käuferfirmen am Zweitmarkt zahlen häufig mehr als den Rückkaufswert. Das Risiko liegt darin, wem du verkaufst.

Beim Verkauf übernimmt eine Firma deinen Vertrag mit allen Rechten. Sie zahlt dir einen Kaufpreis, führt die Beiträge fort und kassiert am Ende die Leistung. Für dich ist der Vertrag damit erledigt, genau wie bei einer Kündigung. Nur der Betrag ist oft höher.

Die BaFin warnt vor einer Spielart: Manche Firmen behalten einen Teil des Kaufpreises ein und zahlen ihn erst später in Raten aus. Sie stehen nicht unter Aufsicht der BaFin. Geht die Firma pleite, ist dieser Teil womöglich weg. Achte darauf, dass der volle Kaufpreis sofort fließt.

Wichtig bei Paaren: Ist eine andere Person unwiderruflich bezugsberechtigt, kannst du das Bezugsrecht grundsätzlich nur mit ihrer Zustimmung ändern. Das betrifft Verkauf und Kündigung gleichermaßen. Nach einer Trennung lohnt deshalb ein Blick, wer im Vertrag steht.

Wie funktioniert ein Policendarlehen?

Die kurze Antwort: Du nimmst ein Darlehen auf und setzt die Versicherung als Sicherheit ein. Der Vertrag läuft weiter, und du zahlst das Darlehen später zurück, spätestens aus der Auszahlung.

Ein Policendarlehen vergibt der Versicherer selbst oder eine Bank. Laut Verbraucherzentrale sind bis etwa 100 Prozent des Rückkaufswerts möglich, bei Fondspolicen bis 60 Prozent. Zins und Höhe regelt der Geldgeber im Einzelfall. Vergleiche das Angebot mit einem normalen Ratenkredit.

Ein Policendarlehen passt, wenn du Geld für eine begrenzte Zeit brauchst und sicher bist, es zurückzuzahlen. Es passt nicht, um laufende Beiträge zu finanzieren. Einen Vertrag auf Pump weiterzuführen, hält auch die Verbraucherzentrale nicht für sinnvoll.

Bei Verträgen von vor 2005 kann eine Beleihung in bestimmten Fällen den alten Steuervorteil gefährden. Kläre das vorher mit dem Finanzamt, einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Welche Steuer fällt an?

Die kurze Antwort: Steuer zahlst du nur auf den Ertrag, also auf das, was über deine Einzahlungen hinausgeht. Liegt der Rückkaufswert unter den Beiträgen, fällt keine Steuer an.

Für Verträge ab 2005 gilt: Der Ertrag ist die Auszahlung minus die Summe der Beiträge (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Das gilt für die Auszahlung am Ende und für den Rückkauf. Der Versicherer behält Kapitalertragsteuer auf den vollen Ertrag ein. Ein Freistellungsauftrag beim Versicherer kann den Abzug mindern.

Ist der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen und bekommst du das Geld nach deinem 62. Geburtstag, ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig. Für Verträge von 2005 bis 2011 reicht der 60. Geburtstag. Die Halbierung wirkt erst über die Steuererklärung. Wie das genau rechnet, erklärt die Seite zu Steuern auf Kapitalerträge.

Auch beim Verkauf ist der Gewinn steuerpflichtig: Kaufpreis minus eingezahlte Beiträge (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG). Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt weiter das alte Steuerrecht (§ 52 Abs. 28 EStG).

Nach Angaben der Verbraucherzentrale bleibt bei solchen Altverträgen die Auszahlung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit steuerfrei, wenn weitere Bedingungen des alten Rechts erfüllt sind. Kündigst du so einen Vertrag, um einen neuen abzuschließen, gilt für den neuen das heutige Recht.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 22Stell dir vor, Lisa schließt bei ihrer Bank eine private Rentenversicherung ab: 100 Euro im Monat, Rentenbeginn mit 67, Garantiezins 0,90 Prozent.
  • Mit 24Zum Berufsstart schließt sie eine eigene BU ab, getrennt von der Rentenversicherung.
  • Mit 31Lisa hat 108 Beiträge gezahlt, zusammen 10.800 Euro. Sie will die 100 Euro lieber selbst steuern.
  • Im Beispiel jetzt · 31Sie legt die Standmitteilung neben die vier Wege und rechnet.

Lisa ist Projektmanagerin, verdient 2.500 Euro netto und hat ihre Fixkosten von 1.600 Euro im Griff. Fachbegriffe schrecken sie ab, also geht sie die Standmitteilung Zeile für Zeile durch. Die Werte darin sind eine Annahme im Beispiel, echte Verträge weichen ab.

WegWas Lisa bekommt (Annahme im Beispiel)Was das heißt
Kündigen9.900 Euro jetzt900 Euro weniger als eingezahlt
Beitragsfrei stellen11.300 Euro garantiert mit 67, plus Überschüsseaus 9.900 Euro werden in 36 Jahren 11.300 Euro
Verkaufennur mit konkretem Angebot zu sagenVertrag ist weg, wie bei der Kündigung
BeleihenDarlehen bis zur Höhe des Rückkaufswertspasst nicht, Lisa braucht kein Geld

Die Zahl, die Lisa überrascht: Der garantierte Teil des freigestellten Vertrags wächst nur um rund 0,37 Prozent im Jahr. Dazu kommen Überschüsse, die nicht garantiert sind. Mit dieser Zahl kann sie jede Alternative vergleichen.

Steuer fällt bei einer Kündigung keine an, weil der Rückkaufswert unter ihren Beiträgen liegt. Ihre BU ist nicht betroffen, weil sie ein eigener Vertrag ist. Lisa entscheidet sich deshalb, nichts zu überstürzen. Sie lässt beide Wege durchrechnen, bevor sie wählt.

Tipp

Frag beim Versicherer schriftlich nach einer aktuellen Berechnung für drei Fälle: weiterzahlen, beitragsfrei stellen, kündigen. Er muss dir die Werte nennen. Mit diesen drei Zahlen nebeneinander ist die Entscheidung viel leichter.

So läuft die Kündigung einer Lebensversicherung ab

Die kurze Antwort: Formlos, ohne Begründung, zum Ende der Versicherungsperiode. Am sichersten per Einwurfeinschreiben, damit du den Zugang beweisen kannst.

1

Unterlagen prüfen

Lies Abschlussdatum, Standmitteilung und Bezugsrecht. Prüf, ob Zusatzbausteine wie eine BU im Vertrag stecken und ob du sie anderswo ersetzen kannst, bevor du sie aufgibst.

2

Alternativen anfragen

Hol beim Versicherer die Werte für Beitragsfreistellung und Kündigung ein. Hol dazu mindestens ein Angebot vom Zweitmarkt ein, mit sofortiger Zahlung des vollen Kaufpreises.

3

Kündigung schreiben

Nenne Vertragsnummer, gewünschten Termin und dein Konto für die Auszahlung. Bitte um eine schriftliche Abrechnung mit Rückkaufswert, Überschüssen und eventuellem Abzug.

4

Abrechnung prüfen

Vergleiche die Abrechnung mit der Standmitteilung. Gegen eine falsche Berechnung kannst du nach Angaben der Verbraucherzentrale in der Regel drei Jahre lang vorgehen, gerechnet ab dem 1. Januar nach der Kündigung.

Was gilt bei Verträgen von 1994 bis 2007?

Die kurze Antwort: Für viele dieser Verträge gelten Sonderregeln. Sie können einen höheren Rückkaufswert haben, und in manchen Fällen ist sogar ein Widerspruch Jahre nach dem Abschluss möglich.

Für Verträge von Mitte 1994 bis Ende 2007 hat der Bundesgerichtshof einen Mindest-Rückkaufswert festgelegt. Er entspricht laut Verbraucherzentrale grob der Hälfte der eingezahlten Beiträge. Viele dieser Verträge haben zudem einen hohen Garantiezins: von Juli 1994 bis Juni 2000 waren es 4 Prozent, danach sank er Schritt für Schritt.

Wurden diese Verträge im sogenannten Policenmodell geschlossen, bekamst du die Vertragsbedingungen erst mit dem Versicherungsschein. War die Belehrung über dein Widerspruchsrecht fehlerhaft, kann ein Widerspruch noch heute möglich sein. Die Hürden sind aber hoch: Der Fehler muss gravierend sein.

Ein Widerspruch beendet den Vertrag rückwirkend. Damit enden auch Zusatzversicherungen und ein hoher Garantiezins. Lass solche Fälle vorher von einer Verbraucherzentrale, einer Versicherungsberaterin oder einer Fachanwältin prüfen.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Fast alle, die zu mir kommen, haben die Kündigung schon im Kopf. Selten hat jemand vorher die Standmitteilung gelesen. Dabei steht dort die Antwort: was der Vertrag heute wert ist und was er garantiert, wenn du nichts mehr zahlst. Ein alter Vertrag mit hohem Garantiezins ist kein Fehler, den man loswerden muss. Er ist oft das Beste, was du heute nicht mehr bekommst.“

Was bei deiner alten Lebensversicherung jetzt zählt

Die kurze Antwort: Erst verstehen, was der Vertrag heute wert ist. Dann entscheiden, ob du Geld brauchst oder nur die Beiträge loswerden willst. Danach wählst du den Weg.

Brauchst du kurzfristig Geld, sind Stundung und Policendarlehen die schonendsten Wege. Willst du nur nicht mehr zahlen, ist Beitragsfreistellen meist besser als Kündigen, gerade bei hohem Garantiezins. Willst du endgültig raus, vergleiche den Kaufpreis am Zweitmarkt mit dem Rückkaufswert.

Bei allen Wegen gilt: Prüf zuerst, welcher Schutz am Vertrag hängt. Fällt eine BU oder ein Todesfallschutz für deine Familie weg, sollte der Ersatz stehen, bevor du kündigst. Und denk an das Geld danach: Ein Rückkaufswert auf dem Girokonto ist schnell verbraucht. Das Kontenmodell mit vier Konten gibt ihm einen festen Platz.

Was ist deine alte Lebensversicherung noch wert?

Wir rechnen mit dir durch, was Weiterzahlen, Beitragsfreistellen, Kündigen und Verkaufen bei deinem Vertrag bringen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Lebensversicherung prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Lebensversicherung jederzeit kündigen?

Ja, bei laufenden Beiträgen zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode (§ 168 VVG), ohne Begründung. Du bekommst den Rückkaufswert. Ausgenommen sind etwa zertifizierte Basisrentenverträge, bei denen eine Verwertung ausgeschlossen ist.

Ich bin in Elternzeit und kann die Beiträge nicht mehr zahlen. Was ist besser: kündigen oder beitragsfrei stellen?

Meist ist eine Stundung oder Beitragsfreistellung schonender als die Kündigung. Prüf aber vorher, ob eine BU-Zusatzversicherung im Vertrag steckt. Beim Freistellen fällt sie in der Regel weg, und ein Neuabschluss braucht neue Gesundheitsfragen.

Mein Ex-Mann steht noch als Bezugsberechtigter in meiner Lebensversicherung. Kann ich das ändern?

Ist das Bezugsrecht widerruflich, kannst du es beim Versicherer ändern. Ist es unwiderruflich, geht das grundsätzlich nur mit seiner Zustimmung. Schau im Versicherungsschein nach, welche Variante gilt.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine Lebensversicherung kündige?

Nur auf den Ertrag, also den Teil über deinen Beiträgen. Liegt der Rückkaufswert darunter, fällt keine Steuer an. Bei Verträgen vor 2005 gilt altes Steuerrecht. Nach zwölf Jahren Laufzeit bleibt die Auszahlung laut Verbraucherzentrale steuerfrei, wenn weitere Bedingungen des alten Rechts erfüllt sind.

Kann ich eine beitragsfreie Lebensversicherung später wieder aufleben lassen?

Nur wenn der Versicherer zustimmt. Das gilt als Neuabschluss, oft mit neuen Kosten und neuer Gesundheitsprüfung. Eine Ausnahme gilt für Verträge aus Entgeltumwandlung, die in einer Zeit ohne Gehalt beitragsfrei wurden, etwa in der Elternzeit. Sie lassen sich binnen drei Monaten danach zu den alten Bedingungen fortsetzen (§ 212 VVG).

Quellen: §§ 153, 165, 166, 168, 169, 212 VVG, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · § 20 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 6, § 52 Abs. 28 EStG, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Kapitallebensversicherung, BaFin, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Lebensversicherung kündigen? Diese Alternativen sind oft besser, Verbraucherzentrale, Stand 13.08.2026, geprüft am 12.10.2026 · Private Rentenversicherung: zur Altersvorsorge nicht die erste Wahl, Verbraucherzentrale, Stand 17.04.2026, geprüft am 11.10.2026

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Alte Lebensversicherungen

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Im Jahresgespräch hilft die Frage nach Abschlussdatum und Garantiezins alter Verträge. Gerade Verträge vor 2005 tragen Vorteile, die sich nicht neu kaufen lassen.
  • Wer über eine Kündigung nachdenkt, ist dankbar für drei Zahlen nebeneinander: weiterzahlen, beitragsfrei, Rückkauf. Dazu der Blick auf mitversicherte BU-Bausteine.

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