Als Beamtin zahlst du nicht in die Rentenversicherung ein, und doch bekommst du im Alter Geld: die Beamtenversorgung, im Alltag Pension genannt. Sie gilt als sicher und hoch. Beides stimmt, aber nur für ein Berufsleben ohne Lücken.
Hier steht, wie sich deine Pension berechnet, was Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung kosten, was bei Dienstunfähigkeit passiert und welche Abzüge im Ruhestand kommen. Mit allen Zahlen aus dem Beamtenversorgungsgesetz des Bundes, Stand 2026.
Betrifft dich, wenn du deine Arbeitszeit reduzierst ein Kind kommt du an die Rente denkst die Rente näher rückt
Hier geht es um das Recht des Bundes
Alle Zahlen gelten für Beamtinnen und Beamte des Bundes. Seit der Föderalismusreform 2006 regeln die Länder die Versorgung ihrer Beamtinnen und Beamten selbst. Viele haben das alte Bundesrecht weitgehend übernommen, andere eigene Gesetze gemacht. Bist du Lehrerin oder Landesbeamtin, prüfe die Werte im Versorgungsgesetz deines Landes. Das Prinzip ist überall gleich.
Das Wichtigste in Kürze
- Für jedes volle Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit bekommst du 1,79375 Prozent deiner ruhegehaltfähigen Bezüge. Höchstens sind es 71,75 Prozent, erreicht nach 40 Jahren.
- Teilzeit zählt nur anteilig. 10 Jahre mit halber Stelle bringen so viel wie 5 Volljahre. Beurlaubung ohne Bezüge zählt grundsätzlich gar nicht.
- Für Kinder ab 1992 gibt es statt Rentenpunkten einen Kindererziehungszuschlag für 36 Monate. Im Bund sind das rund 127,51 Euro im Monat je Kind, Stand Juli 2026.
- Wer vor der Altersgrenze geht, verliert 3,6 Prozent je Jahr, dauerhaft. Wer vor fünf Dienstjahren dienstunfähig wird, bekommt in der Regel gar keine Pension.
- Die Pension wird wie Arbeitslohn versteuert, und Beihilfe und private Krankenversicherung laufen im Ruhestand weiter.
So gehst du vor
- Beantrage bei deiner Versorgungsdienststelle eine Versorgungsauskunft. Sie zeigt dir deinen heutigen Stand.
- Lass Zeiten vor der Verbeamtung, etwa Ausbildung oder Angestelltenjahre, früh anerkennen. Dafür gibt es eine Entscheidung vorab auf Antrag.
- Prüfe vor Teilzeit oder Beurlaubung, wie viele Prozentpunkte dich das kostet. Die Rechnung steht unten.
- Kläre, wie du in den ersten fünf Dienstjahren abgesichert bist: Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtinnen und Beamte.
- Rechne deine Lücke zur Wunschpension mit uns in der Beratung.
Inhalt
- Was ist die Beamtenversorgung genau?
- Was gilt, wenn du noch keinen Anspruch auf Pension hast?
- Wie wird die Pension berechnet?
- Was kosten Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was passiert, wenn du früher in den Ruhestand gehst?
- Was kostet dich die Pension: Steuer und Krankenversicherung?
- So läuft der Weg in die Pension ab
- Wenn du dienstunfähig wirst
- Was passiert mit Rentenansprüchen aus der Zeit vor der Verbeamtung?
- Was bekommt deine Familie, wenn du stirbst?
- Reicht die Pension, oder brauchst du zusätzliche Vorsorge?
- Was bei der Pension jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist die Beamtenversorgung genau?
Die kurze Antwort: Die Beamtenversorgung ist das Alterseinkommen von Beamtinnen und Beamten. Der Dienstherr zahlt sie direkt aus dem laufenden Haushalt. Eine Versicherung mit eigenen Beiträgen steht nicht dahinter.
Das Ruhegehalt, also die Pension, folgt aus dem Grundgesetz. Der Dienstherr schuldet dir einen amtsangemessenen Unterhalt, die Alimentation, im Dienst und im Ruhestand. Darum gibt es keinen Beitrag auf deinem Gehaltszettel und keine Rentenpunkte.
Der zweite Grundsatz heißt Versorgung aus dem letzten Amt. Maßgeblich sind die Bezüge aus deinem letzten Amt, nicht dein Durchschnitt über das ganze Berufsleben. Das ist der größte Unterschied zur gesetzlichen Rente.
Was ist die Pension nicht?
Sie ist keine Rente aus der Rentenversicherung. Für Beamtinnen gelten andere Regeln bei Altersgrenze, Abschlägen, Hinterbliebenen und Steuer. Sie ist auch keine Betriebsrente. Eine zusätzliche Betriebsrente wie bei Angestellten im öffentlichen Dienst gibt es für Beamtinnen nicht.
Und sie ist kein fester Betrag, der dir ab dem ersten Diensttag sicher ist. Wie hoch sie wird, hängt an deiner Dienstzeit, deinem letzten Amt und daran, wann und warum du in den Ruhestand gehst.
Was gilt, wenn du noch keinen Anspruch auf Pension hast?
Die kurze Antwort: Eine Pension gibt es grundsätzlich erst nach fünf Jahren Dienstzeit. Endet dein Beamtenverhältnis vorher, wirst du in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Ausnahme ist ein Dienstunfall.
Diese fünf Jahre sind die Wartezeit der Beamtenversorgung. Wer vorher dauerhaft dienstunfähig wird, ohne dass ein Dienstunfall dahintersteckt, wird entlassen, nicht in den Ruhestand versetzt.
Dann zahlt der Dienstherr nachträglich Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, als wärst du dort versichert gewesen. Diese Nachversicherung bringt für wenige Jahre oft nur eine kleine Erwerbsminderungsrente. Mit einer Pension hat das wenig zu tun.
Ist die Wartezeit erfüllt, gibt es eine Untergrenze. Die Mindestversorgung beträgt 35 Prozent deiner ruhegehaltfähigen Bezüge. Ist es günstiger, sind es 65 Prozent der Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Gezahlt wird der höhere Betrag. Die Mindestversorgung ist ein Netz, nicht der Normalfall.
Wie wird die Pension berechnet?
Die kurze Antwort: Ruhegehaltfähige Bezüge mal Ruhegehaltssatz. Der Satz wächst mit jedem Dienstjahr um 1,79375 Prozentpunkte, bis höchstens 71,75 Prozent.
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind vor allem dein Grundgehalt, der Familienzuschlag der Stufe 1 und Zulagen, die das Gesetz als ruhegehaltfähig bestimmt. Im Bund werden sie mit dem Faktor 0,9901 multipliziert. Für Teilzeit gilt dabei das volle Gehalt deines letzten Amts.
Wurdest du kurz vor dem Ruhestand befördert, zählt das neue Amt erst, wenn du es mindestens zwei Jahre hattest. Sonst gilt das Gehalt aus dem Amt davor.
Der Ruhegehaltssatz ist der Prozentsatz, den du davon bekommst. Er hängt an der ruhegehaltfähigen Dienstzeit:
| Ruhegehaltfähige Dienstzeit | Ruhegehaltssatz | Bei 4.000 € Bezügen |
|---|---|---|
| 5 Jahre | 8,97 % (Mindestversorgung greift) | mindestens 1.400 € |
| 10 Jahre | 17,94 % (Mindestversorgung greift) | mindestens 1.400 € |
| 20 Jahre | 35,88 % | 1.435 € |
| 30 Jahre | 53,81 % | 2.153 € |
| 35 Jahre | 62,78 % | 2.511 € |
| 40 Jahre und mehr | 71,75 % | 2.870 € |
Stand: § 14 BeamtVG, Bund, 2026. Die Bezüge von 4.000 Euro sind eine Annahme im Beispiel. Die 35 Prozent Mindestversorgung sind ohne den Vergleichswert aus A 4 gerechnet. Brutto, vor Steuer und Krankenversicherung.
Was kosten Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung?
Die kurze Antwort: Jedes fehlende volle Dienstjahr kostet 1,79375 Prozentpunkte Ruhegehaltssatz, ein Jahr mit halber Stelle die Hälfte davon. Das wirkt dein Leben lang.
Teilzeit zählt nur zu dem Teil, der deiner Arbeitszeit entspricht. Arbeitest du 10 Jahre mit halber Stelle, zählen davon 5 Jahre. Das kostet dich knapp 9 Prozentpunkte. Bei 4.000 Euro Bezügen sind das rund 359 Euro Pension im Monat.
Beurlaubung ohne Dienstbezüge zählt grundsätzlich gar nicht. Es gibt eine Ausnahme, wenn die Beurlaubung öffentlichen Belangen dient und das schriftlich anerkannt ist. Dann zahlst du einen Versorgungszuschlag von 30 Prozent.
Was gilt für Kinder?
Beamtinnen bekommen für Kindererziehung keine Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung, weil ihre Versorgung die Erziehung berücksichtigt. Stattdessen gibt es den Kindererziehungszuschlag zum Ruhegehalt.
Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, gilt er für 36 Monate. Je Monat gibt es 0,0833 des aktuellen Rentenwerts, so viel wie ein Monat Kindererziehung in der Rente bringt. Bei 42,52 Euro Rentenwert seit 1. Juli 2026 sind das für 36 Monate rund 127,51 Euro im Monat.
Zwei Grenzen gibt es. Der Zuschlag entfällt, wenn du für diese Zeit in der Rentenversicherung versichert warst und dort die Wartezeit erfüllt hast. Und Ruhegehalt und Zuschlag zusammen dürfen eine Höchstgrenze nicht übersteigen. Auf die Mindestversorgung wird er nicht angewandt.
Der häufigste Denkfehler: „Als Beamtin bin ich im Alter sowieso gut versorgt.“ Für 40 volle Jahre stimmt das. Die Pension rechnet aber genau wie die Rente mit Zeit. Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung senken den Satz, und anders als bei der Rente gibt es keine Rentenpunkte, die das später ausgleichen.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Hier ist Lisa Beamtin des Bundes. Nach ihrem Wirtschaftsstudium arbeitet sie als Projektmanagerin in einer Bundesbehörde.
- Mit 27Lisa wird verbeamtet. Ihre Regelaltersgrenze liegt bei 67, Jahrgang 1995.
- Mit 31Sie arbeitet in Vollzeit. Bleibt das so, kommt sie mit 67 auf 40 Dienstjahre und den Höchstsatz von 71,75 Prozent.
- Stell dir vor · 33Lisa bekommt ein Kind und nimmt ein Jahr Elternzeit ohne Bezüge.
- Stell dir vor · 34 bis 41Sie arbeitet acht Jahre mit halber Stelle, danach wieder Vollzeit.
- Im Beispiel jetzt · 41Lisa beantragt eine Versorgungsauskunft und rechnet nach, was die neun Jahre kosten.
Ihre ruhegehaltfähigen Bezüge im letzten Amt setzt sie mit 4.500 Euro an, in heutigen Werten. Das ist eine Annahme im Beispiel.
| Ohne Pause | Mit Elternzeit und Teilzeit | |
|---|---|---|
| Dienstzeit bis 67 | 40 Jahre | 40 minus 1 minus 4 = 35 Jahre |
| Ruhegehaltssatz | 71,75 % | 62,78 % |
| Pension brutto im Monat | 3.228,75 € | 2.825,16 € |
| Kindererziehungszuschlag | – | bis rund 127,51 € |
Die Lücke liegt bei 403,59 Euro im Monat, bevor der Zuschlag fürs Kind dazukommt. Ob er voll gezahlt wird, hängt an der Höchstgrenze. Das zeigt Lisa die Versorgungsauskunft.
Lisa sieht noch etwas. Die Elternzeit selbst kostet nur ein Jahr. Teuer sind die acht Jahre Teilzeit danach. Jedes weitere Jahr mit halber Stelle würde sie noch einmal knapp 0,9 Prozentpunkte kosten, rund 40 Euro Pension im Monat.
Was passiert, wenn du früher in den Ruhestand gehst?
Die kurze Antwort: Für jedes Jahr vor der maßgeblichen Altersgrenze sinkt die Pension um 3,6 Prozent, dauerhaft. Dazu fehlen dir die Dienstjahre, die du nicht mehr arbeitest.
Die Regelaltersgrenze für Bundesbeamtinnen liegt bei 67 Jahren. Für Jahrgänge bis 1963 gelten Übergangsstufen. Auf Antrag kannst du ab 63 gehen, mit Schwerbehinderung ab 62.
| Wann du gehst | Abschlag | Höchstens |
|---|---|---|
| Auf Antrag ab 63 | 3,6 % je Jahr vor der Regelaltersgrenze | 14,4 % |
| Auf Antrag mit Schwerbehinderung ab 62 | 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag | 10,8 % |
| Wegen Dienstunfähigkeit, ohne Dienstunfall | 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag | 10,8 % |
Stand: § 14 Abs. 3 BeamtVG und §§ 51, 52 BBG, Bund, 2026. Kein Abschlag fällt an, wenn du auf Antrag mit mindestens 65 und 45 Jahren gehst oder bei Dienstunfähigkeit mit mindestens 63 und 40 Jahren. Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr zählt dabei mit.
Was das für Lisa heißt: Geht sie mit 63 statt mit 67, hat sie nur 31 Dienstjahre. Ihr Satz sinkt auf 55,61 Prozent, also 2.502,28 Euro. Davon gehen 14,4 Prozent Abschlag ab. Es bleiben 2.141,95 Euro, 683,21 Euro weniger als mit 67.
Eine Steuererleichterung fürs Weiterarbeiten nach der Altersgrenze gibt es für Beamtinnen nicht. Die Aktivrente, 2.000 Euro steuerfrei im Monat seit 2026, gilt nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Beamtinnen und Beamte.
Was kostet dich die Pension: Steuer und Krankenversicherung?
Die kurze Antwort: Beiträge zahlst du für die Pension nicht. Dafür wird sie wie Arbeitslohn versteuert, und deine Kranken- und Pflegeversicherung bezahlst du im Ruhestand weiter selbst.
Die Pension ist steuerlich ein Versorgungsbezug. Sie wird wie Arbeitslohn versteuert. Laut dbb beamtenbund werden Versorgungsbezüge noch bis 2058 höher besteuert als Renten. Plane die Pension darum brutto, nicht netto.
In der Krankenversicherung bleibt das System gleich. Die Beihilfe zahlt weiter einen Teil deiner Krankheitskosten, den Rest deckt deine private Krankenversicherung. Die Beiträge dafür zahlst du aus der bereits versteuerten Pension. Wie das genau läuft, steht in Beihilfe und PKV für Beamtinnen und Beamte.
Rechne also so: Pension brutto, minus Steuer, minus Kranken- und Pflegeversicherung. Erst was dann bleibt, vergleichst du mit deinen Ausgaben.
So läuft der Weg in die Pension ab
Die kurze Antwort: Deine oberste Dienstbehörde setzt die Pension fest. Vorher kannst du jederzeit eine Versorgungsauskunft beantragen und Zeiten vorab anerkennen lassen.
1
Versorgungsauskunft beantragen
Auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bekommst du eine Auskunft zu deinem Anspruch. Sie zeigt den Stand nach heutiger Rechtslage. Spätere Gesetzesänderungen und falsche oder fehlende Daten bleiben vorbehalten.
2
Zeiten vorab klären
Ob Zeiten vor der Verbeamtung als ruhegehaltfähig zählen, wird auf deinen Antrag vorab entschieden. Je früher du das klärst, desto genauer wird jede spätere Rechnung.
3
Ruhestand beginnen
Mit der Regelaltersgrenze trittst du kraft Gesetzes in den Ruhestand. Willst du früher gehen, stellst du einen Antrag bei deinem Dienstherrn. Danach setzt die Behörde die Versorgungsbezüge fest.
4
Bescheid prüfen
Prüfe im Festsetzungsbescheid die Dienstzeit, die Teilzeitjahre und den Kindererziehungszuschlag. Fehlt etwas, melde dich sofort bei der Versorgungsdienststelle.
Tipp
Leg dir eine Mappe mit allen Bescheiden zu Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung an. Wer nach 30 Jahren eine Lücke in der Dienstzeit belegen muss, ist froh über das Schreiben von damals.
Wenn du dienstunfähig wirst
Die kurze Antwort: Nach fünf Dienstjahren bekommst du eine Pension, mit Abschlag und mindestens in Höhe der Mindestversorgung. Davor wirst du in der Regel entlassen und nachversichert.
Dienstunfähig bist du, wenn du deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr leisten kannst. Ab dem fünften Dienstjahr wirst du dann in den Ruhestand versetzt.
Bist du jünger als 60, rechnet das Gesetz dir Zeit hinzu. Die Jahre bis zu deinem 60. Geburtstag zählen zu zwei Dritteln als Dienstzeit, die Zurechnungszeit. Danach gilt der Abschlag von 3,6 Prozent je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 Prozent.
Bei einem Dienstunfall gelten bessere Regeln, schon ab dem ersten Tag. In den ersten fünf Jahren ohne Dienstunfall bleibt nur die Nachversicherung. Genau diese Lücke deckt eine private Dienstunfähigkeitsversicherung.
Was passiert mit Rentenansprüchen aus der Zeit vor der Verbeamtung?
Die kurze Antwort: Sie bleiben dir erhalten. Hast du weniger als fünf Jahre Beiträge, kannst du die Wartezeit mit freiwilligen Beiträgen auffüllen. Treffen Rente und Pension zusammen, ruht ein Teil der Pension.
Viele Beamtinnen haben vor der Verbeamtung als Angestellte gearbeitet. Diese Rentenansprüche verfallen nicht. Eine Rente gibt es aber erst nach fünf Beitragsjahren. Wer darunter liegt, kann sich auch als Beamtin freiwillig versichern und die Lücke schließen.
Bekommst du später Rente und Pension, gilt die Ruhensregelung. Die Pension wird neben der Rente nur bis zu einer Höchstgrenze gezahlt. Was darüber liegt, ruht. Nicht die Rente wird gekürzt, sondern die Pension. Ob sich freiwillige Beiträge lohnen, hängt deshalb an deiner Gesamtrechnung.
Was bekommt deine Familie, wenn du stirbst?
Die kurze Antwort: Deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner bekommt Witwengeld oder Witwergeld, 55 Prozent deines Ruhegehalts. War sie oder er mehr als 20 Jahre jünger und gibt es kein gemeinsames Kind, wird es gekürzt.
Bei Lisa wären das 55 Prozent von 2.825,16 Euro, also rund 1.553,84 Euro. Ohne Trauschein gibt es diese Versorgung nicht. Wer unverheiratet zusammenlebt, sichert die Partnerin oder den Partner anders ab, etwa mit einer Risikolebensversicherung.
Bei einer Scheidung wird auch die Pension geteilt. Die Ansprüche aus der Ehezeit kommen in den Versorgungsausgleich. Das kann deine eigene Pension spürbar senken oder erhöhen, je nachdem, wer in der Ehe mehr erworben hat.
Reicht die Pension, oder brauchst du zusätzliche Vorsorge?
Die kurze Antwort: Bei 40 vollen Dienstjahren oft nicht unbedingt. Bei Teilzeit, Beurlaubung oder früherem Ruhestand fast immer. Entscheidend ist der Abstand zwischen Pension netto und deinen Ausgaben.
Auch Beamtinnen können staatlich geförderte Vorsorge nutzen. Für das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 bleiben Beamtinnen, Richterinnen und Berufssoldatinnen förderberechtigt, wenn sie in die Datenübermittlung einwilligen. Das Gesetz hat der Bundesrat am 8. Mai 2026 gebilligt.
Wie groß deine Lücke ist, rechnest du wie bei der Rente: Wunscheinkommen im Ruhestand minus Pension nach Steuer und Krankenversicherung. Wie das geht, steht in Deine Rentenlücke: die Zahl, die du einmal gerechnet haben solltest.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Bei Beamtinnen höre ich oft den Satz: Ich habe ja die Pension. Dahinter steckt ein Bild von 40 Jahren Vollzeit. Die meisten Lebensläufe, die ich sehe, haben Elternzeit, Teilzeit und manchmal eine Beurlaubung. Die Pension ist dann immer noch gut, aber nicht mehr das, was im Kopf steht. Die Versorgungsauskunft ist darum kein Formular für später. Sie ist der Moment, in dem aus dem Bild eine Zahl wird.“
Was bei der Pension jetzt zählt
Die Pension ist eine starke Versorgung. Sie belohnt Zeit und das letzte Amt. Genau deshalb trifft sie jede Unterbrechung direkt: Ein Jahr Beurlaubung fehlt ganz, ein Jahr halbe Stelle zur Hälfte, und ein früherer Ruhestand kostet doppelt.
Was jetzt zählt, ist eine echte Zahl statt eines Gefühls. Beantrage die Versorgungsauskunft, rechne vor jeder Teilzeit nach und kläre, wie du in den ersten fünf Dienstjahren abgesichert bist. Deine Entscheidung für Teilzeit bleibt deine. Du sollst nur wissen, was sie kostet.
Wie groß ist deine Pensionslücke wirklich?
Wir rechnen mit dir, was Teilzeit, Elternzeit und ein früherer Ruhestand an deiner Pension ändern, und prüfen deine Absicherung bei Dienstunfähigkeit. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Jedes Jahr mit halber Stelle zählt im Bund als halbes Dienstjahr. Das kostet dich rund 0,9 Prozentpunkte Ruhegehaltssatz. Als Lehrerin gilt für dich das Versorgungsgesetz deines Landes. Die genaue Zahl zeigt dir die Versorgungsauskunft deiner Versorgungsdienststelle.
Nicht aus der gesetzlichen Rente, wenn deine Versorgung die Erziehung berücksichtigt. Stattdessen gibt es für Kinder ab 1992 einen Kindererziehungszuschlag für 36 Monate. Im Bund sind das rund 127,51 Euro im Monat je Kind, Stand Juli 2026.
Ohne Dienstunfall in der Regel nicht. Vor fünf Dienstjahren wirst du bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das bringt oft nur eine kleine Erwerbsminderungsrente.
Im Bund 3,6 Prozent je Jahr vor der Regelaltersgrenze, bei 67 also 14,4 Prozent. Der Abschlag gilt dauerhaft. Dazu fehlen dir die Dienstjahre zwischen 63 und 67.
Nicht die Rente wird gekürzt, sondern die Pension ruht teilweise. Pension und Rente zusammen werden nur bis zu einer Höchstgrenze gezahlt. Was darüber liegt, wird von der Pension abgezogen.
Quellen: Beamtenversorgungsgesetz, §§ 4, 5, 6, 13, 14, 20, 49, 50a, 55, lxgesetze.de, Stand 27.02.2025, geprüft am 11.10.2026 · Bundesbeamtengesetz, §§ 51, 52 Altersgrenzen, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · § 56 SGB VI, Kindererziehungszeiten, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Renten steigen zum 1. Juli, Bundesregierung, Stand 01.07.2026, geprüft am 12.10.2026 · Versorgung, dbb beamtenbund und tarifunion, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Beschlussempfehlung Finanzausschuss zur Reform der privaten Altersvorsorge, BT-Drs. 21/4996, Deutscher Bundestag, Stand 25.03.2026, geprüft am 11.10.2026
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Beamtenversorgung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Vor Teilzeit oder Beurlaubung ist ein guter Moment, gemeinsam mit Kundinnen und Kunden die Versorgungsauskunft anzuschauen.
- In den ersten fünf Dienstjahren lohnt die Frage, ob eine Dienstunfähigkeitsabsicherung die Lücke bis zur Wartezeit schließt.
- Bei früheren Angestelltenjahren hilft ein Blick auf Wartezeit und Ruhensregelung, bevor freiwillige Beiträge gezahlt werden.
