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Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit: Illustration zum Thema

Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit: was du wirklich bekommst

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Als Beamtin oder Beamter wirst du nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Dann zahlt dein Dienstherr ein Ruhegehalt. So weit die gute Nachricht. Die andere: In den ersten fünf Dienstjahren gibt es ohne Dienstunfall gar keins.

Hier steht, was du in welchem Dienstjahr wirklich bekommst, wie das Ruhegehalt berechnet wird und wo die Untergrenze liegt. Stand: Bundesrecht 2026, mit Hinweisen zu den Ländern.

Betrifft dich, wenn du länger ausfällst du deine Arbeitszeit reduzierst ein Kind kommt

Hier geht es nur um das Ruhegehalt

Diese Seite erklärt, was dir dein Dienstherr bei Dienstunfähigkeit zahlt. Wie du die Lücke privat absicherst, steht auf der Seite Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtinnen und Beamte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit gibt es erst nach fünf Jahren Dienstzeit. Ausnahme: Du bist durch den Dienst dienstunfähig geworden, ohne grobes Verschulden.
  • Vorher wirst du entlassen. Deine Dienstjahre werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
  • Danach gibt es pro Dienstjahr 1,79375 Prozent deiner ruhegehaltfähigen Bezüge. Bist du jünger als 60, wird die Zeit bis 60 zu zwei Dritteln hinzugerechnet.
  • Vor dem 65. Geburtstag gibt es einen Abschlag von 3,6 Prozent pro Jahr, höchstens 10,8 Prozent.
  • Untergrenze ist die Mindestversorgung: 35 Prozent deiner Bezüge oder, wenn das mehr ist, ein fester Betrag aus einer niedrigen Besoldungsgruppe.

So gehst du vor

  • Beantrage bei deiner Dienstbehörde eine Versorgungsauskunft. Darauf hast du nach § 49 BeamtVG Anspruch.
  • Notiere dir das Datum deiner ersten Berufung ins Beamtenverhältnis. Ab dann zählen die fünf Jahre.
  • Prüfe, ob deine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Klausel für Dienstunfähigkeit hat. Mehr dazu auf der Seite Dienstunfähigkeitsversicherung.
  • Lass dir die Lücke zwischen Ruhegehalt und deinem Netto ausrechnen: Absicherung prüfen lassen.
Inhalt
  1. Was heißt Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit?
  2. Was bekommst du in den ersten fünf Dienstjahren?
  3. Wie wird das Ruhegehalt nach fünf Jahren berechnet?
  4. Wie hoch ist die Mindestversorgung?
  5. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  6. Was ändern Teilzeit und Beurlaubung?
  7. So läuft es ab, wenn du dienstunfähig wirst
  8. Was beim Ruhegehalt jetzt zählt
  9. Häufig gestellte Fragen

Was heißt Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit?

Die kurze Antwort: Ruhegehalt ist die Pension, die dein Dienstherr zahlt, wenn du dauerhaft nicht mehr dienstfähig bist. Bei Dienstunfähigkeit beginnt sie früher als die normale Pension und fällt kleiner aus.

Dienstunfähig bist du nach § 26 Beamtenstatusgesetz, wenn du wegen deiner Gesundheit dauernd unfähig bist, deine Dienstpflichten zu erfüllen.

Es reicht auch, wenn du in sechs Monaten mehr als drei Monate krank warst und keine Aussicht besteht, dass du in einer Frist wieder voll dienstfähig wirst. Die Frist legt das Landesrecht fest.

Vor dem Ruhestand prüft dein Dienstherr, ob du anders eingesetzt werden kannst. Er kann dir ein anderes Amt übertragen, auch ohne deine Zustimmung, wenn das Grundgehalt mindestens gleich bleibt. Erst wenn das nicht geht, kommt der Ruhestand.

Das unterscheidet die Dienstunfähigkeit von der Erwerbsminderung bei Angestellten. Die Rentenversicherung fragt, ob du irgendeine Arbeit schaffst. Dein Dienstherr fragt, ob du deinen Dienst noch leisten kannst.

Was bekommst du in den ersten fünf Dienstjahren?

Die kurze Antwort: Kein Ruhegehalt. Wer in den ersten fünf Jahren dauerhaft dienstunfähig wird, wird entlassen. Die Ausnahme ist eine Dienstbeschädigung, also eine Krankheit oder Verletzung, die du dir im Dienst zugezogen hast.

Die fünf Jahre zählen ab deiner ersten Berufung ins Beamtenverhältnis, soweit die Zeit ruhegehaltfähig ist. So steht es in § 4 Beamtenversorgungsgesetz. Wer nach vier Jahren und elf Monaten dienstunfähig wird, steht deshalb völlig anders da als nach fünf Jahren.

Nach der Entlassung wirst du in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dein Dienstherr zahlt die Beiträge für deine Dienstjahre nach. Du stehst dann so da, als hättest du in dieser Zeit als Angestellte oder Angestellter gearbeitet.

Daraus folgt aber keine Rente für dich. Eine Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn du weniger als sechs Stunden am Tag irgendeine Arbeit schaffst. Wer den eigenen Dienst nicht mehr leisten kann, ist für die Rentenversicherung oft noch erwerbsfähig. Dann kommt aus beiden Systemen nichts.

Der häufigste Denkfehler: „Als Beamtin bin ich ja abgesichert.“ Das stimmt erst nach fünf Dienstjahren. Davor fängt dich nur die Rentenversicherung auf, und die zahlt nur bei Erwerbsminderung. Wer in dieser Zeit ohne eigene Absicherung dienstunfähig wird, hat oft weder Ruhegehalt noch Rente.

Wie wird das Ruhegehalt nach fünf Jahren berechnet?

Die kurze Antwort: Pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit gibt es 1,79375 Prozent deiner ruhegehaltfähigen Bezüge, höchstens 71,75 Prozent. Bei Dienstunfähigkeit kommen eine Zurechnungszeit und ein Abschlag dazu.

Ruhegehaltfähige Bezüge sind im Kern dein Grundgehalt, dazu können weitere Teile kommen. Der Prozentsatz davon heißt Ruhegehaltssatz. Er richtet sich nach deiner Dienstzeit.

Wirst du vor deinem 60. Geburtstag dienstunfähig, rechnet dein Dienstherr die Zeit bis zum Ende des Monats, in dem du 60 wirst, zu zwei Dritteln hinzu. Das ist die Zurechnungszeit nach § 13 Beamtenversorgungsgesetz. Sie macht gerade bei jungen Beamtinnen und Beamten einen großen Teil aus.

Dann folgt der Versorgungsabschlag. Für jedes Jahr vor dem Ende des Monats, in dem du 65 wirst, sinkt das Ruhegehalt um 3,6 Prozent. Höchstens sind es 10,8 Prozent. Wer jünger als 62 ist, hat also immer den vollen Abschlag.

Kein Abschlag fällt an, wenn die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall beruht. Ebenso, wenn du bei Beginn des Ruhestands 63 bist und mindestens 40 anrechenbare Jahre hast.

Wie hoch ist die Mindestversorgung?

Die kurze Antwort: Nach fünf Dienstjahren bekommst du mindestens 35 Prozent deiner ruhegehaltfähigen Bezüge. Ist es günstiger, gilt stattdessen ein fester Betrag: 65 Prozent aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus 30,68 €.

Die erste Variante heißt amtsabhängige, die zweite amtsunabhängige Mindestversorgung. Die zweite hängt nicht an deinem eigenen Gehalt. Sie ist für alle in derselben Lage gleich hoch und steigt mit jeder Besoldungsanpassung.

Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte gilt A 4. Die Länder haben eigene Gesetze und teils andere Bezugsgruppen. In Niedersachsen zum Beispiel ist es die Endstufe von A 5. Dort liegt die amtsunabhängige Mindestversorgung ab 1. April 2026 bei 2.142,21 € brutto ohne Familienzuschlag.

Für den Abschlag gilt eine Untergrenze. Die Versorgungsstellen in Nordrhein-Westfalen und Bayern schreiben ausdrücklich, dass er die Mindestversorgung nicht unterschreiten darf. Den genauen Betrag für dich nennt deine Versorgungsauskunft.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Stell dir vor, Lisa ist nach dem Wirtschaftsstudium und drei Jahren als Projektmanagerin in den Bundesdienst gewechselt. Mit 27 wurde sie verbeamtet, im gehobenen Dienst. Ihre ruhegehaltfähigen Bezüge liegen bei 4.300 € brutto im Monat. Das ist eine Annahme im Beispiel.

Ihre BU über 1.500 € hat sie mit 24 abgeschlossen, noch als Angestellte. Eine Klausel für Dienstunfähigkeit hat sie nie geprüft.

  • Mit 24Berufsstart als Angestellte. Lisa schließt eine BU über 1.500 € im Monat ab.
  • Mit 27Erste Berufung ins Beamtenverhältnis. Ab jetzt zählen die fünf Jahre.
  • Mit 31Vier Dienstjahre. Würde Lisa jetzt dienstunfähig, bekäme sie kein Ruhegehalt.
  • Mit 32Fünf Dienstjahre. Ab jetzt greift mindestens die Mindestversorgung.
  • Im Beispiel jetzt · 34Stell dir vor, Lisa wird nach sieben Dienstjahren dienstunfähig, ohne Dienstunfall.

Mit 31 hätte Lisa nur die Nachversicherung: sieben Jahre in der Rentenversicherung, drei als Angestellte und vier nachversichert. Eine Rente bekäme sie daraus nur, wenn sie auch erwerbsgemindert ist. Mit 34 sieht es so aus:

SchrittRechnungErgebnis
Dienstzeit7 Jahre7,00 Jahre
Zurechnungszeitzwei Drittel von 26 Jahren bis 6017,33 Jahre
Ruhegehaltssatz24,33 Jahre × 1,79375 %43,64 %
Ruhegehalt vor Abschlag43,64 % von 4.300 €1.876,52 €
Abschlag10,8 %, weil Lisa jünger als 62 istminus 202,66 €
Ruhegehalt1.876,52 € minus 202,66 €1.673,86 €
zum Vergleich: 35 % Mindestversorgung35 % von 4.300 €1.505,00 €

Lisas erdientes Ruhegehalt liegt über der amtsabhängigen Mindestversorgung. Bleibt die Frage nach der amtsunabhängigen Variante aus A 4. Liegt sie höher, bekommt Lisa diesen Betrag.

Zum Vergleich: In Niedersachsen liegt die amtsunabhängige Mindestversorgung ab April 2026 bei 2.142,21 €. Ein Betrag in dieser Höhe läge über Lisas erdientem Ruhegehalt. Ihren Wert nennt die Versorgungsauskunft.

Von den Beträgen gehen noch Steuer und Krankenversicherung ab. Gegenüber ihrem aktiven Gehalt fehlt Lisa in jedem Fall ein großer Teil. Ob ihre BU dann zahlt, hängt daran, wie ihr Vertrag Dienstunfähigkeit behandelt.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Bei Beamtinnen und Beamten erlebe ich oft eine ruhige Sicherheit: Der Staat kümmert sich. Nach fünf Jahren stimmt das meist, in den ersten Jahren nicht. Genau dann ist man jung, gesund und denkt an alles andere als an Dienstunfähigkeit.

Und genau dann ist eine Absicherung am leichtesten zu bekommen. Die erste Versorgungsauskunft gehört in diese Jahre, nicht in die Zeit kurz vor der Pension.“

Was ändern Teilzeit und Beurlaubung?

Die kurze Antwort: Teilzeit zählt bei der Dienstzeit nur anteilig. Eine Beurlaubung ohne Bezüge, etwa für die Familie, zählt grundsätzlich gar nicht.

Ein Jahr mit halber Stelle zählt nur als halbes Dienstjahr. Das senkt den Ruhegehaltssatz.

Beurlaubung ohne Dienstbezüge fällt nach § 6 Beamtenversorgungsgesetz grundsätzlich ganz heraus. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Beurlaubung dienstlichen Interessen dient und ein Versorgungszuschlag gezahlt wird.

Für Kinder gibt es eigene Zuschläge zum Ruhegehalt. Sie können einen Teil der Kinderzeiten ausgleichen. Wie viel davon bei dir ankommt, zeigt dir die Versorgungsauskunft.

Wer nach einer Elternzeit in Teilzeit zurückkommt, sollte deshalb zweimal hinschauen: Die Mindestversorgung schützt nach unten. Darüber wird jedes Jahr mit weniger Stunden sichtbar teurer. Wie Teilzeit bei Angestellten auf die Rente wirkt, steht in Was Teilzeit deine Rente kostet.

So läuft es ab, wenn du dienstunfähig wirst

Die kurze Antwort: Erst kommt die lange Krankheit, dann prüft dein Dienstherr eine andere Verwendung, erst danach entscheidet er über den Ruhestand oder die Entlassung.

Während du krank bist, bekommst du deine Bezüge weiter. Eine Krankengeld-Treppe wie bei Angestellten gibt es nicht. Wie die Treppe dort aussieht, steht in Krankengeld.

Bist du länger krank, prüft dein Dienstherr die Dienstfähigkeit. Kann er dir ein anderes Amt oder eine andere Tätigkeit geben, musst du unter Umständen an einer Qualifizierung teilnehmen.

Er kann dir auch eine geringerwertige Tätigkeit übertragen, wenn sie zumutbar ist. Dein Amt und dein Grundgehalt bleiben dann.

Geht beides nicht, wirst du nach fünf Dienstjahren in den Ruhestand versetzt, vorher entlassen. Wirst du später wieder gesund, kann dich dein Dienstherr erneut in den Dienst berufen.

Für Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamte, also auch für die meisten Lehrerinnen und Lehrer, gelten die Versorgungsgesetze der Länder. Sätze und Mindestversorgung können dort abweichen. Für Beamtinnen und Beamte auf Probe gelten eigene Regeln.

Was beim Ruhegehalt jetzt zählt

Beim Ruhegehalt zählen zwei Daten: der Tag deiner ersten Berufung und der Tag, an dem du fünf Jahre im Dienst bist. Davor ist die Versorgung eine Lücke, danach eine Untergrenze, die mit jedem Dienstjahr wächst.

Darum zählt zuerst die Versorgungsauskunft. Sie zeigt dir die Zahl, mit der du rechnen kannst. Danach zählt die Frage, ob deine private Absicherung genau die Jahre abdeckt, in denen der Dienstherr noch nicht zahlt.

Reicht dein Ruhegehalt, wenn du früh dienstunfähig wirst?

Wir rechnen mit dir aus, was dir in deinem Dienstjahr bei Dienstunfähigkeit bleibt, und prüfen, ob deine BU eine Klausel für Dienstunfähigkeit hat. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

DU-Absicherung prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich bin seit drei Jahren verbeamtet und werde wahrscheinlich dienstunfähig. Bekomme ich eine Pension?

Ohne Dienstunfall in der Regel nicht. Ruhegehalt gibt es erst nach fünf Jahren Dienstzeit. Vorher wirst du entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Eine Rente bekommst du daraus nur, wenn du auch erwerbsgemindert bist.

Zählt meine Zeit als Beamtin auf Probe bei den fünf Jahren mit?

Die fünf Jahre zählen ab deiner ersten Berufung ins Beamtenverhältnis, soweit die Zeit ruhegehaltfähig ist. Das steht in § 4 Beamtenversorgungsgesetz. Für den Fall, dass du schon in der Probezeit dienstunfähig wirst, gelten eigene Regeln.

Wie hoch ist meine Pension, wenn ich mit 40 dienstunfähig werde?

Das hängt von deiner Dienstzeit und deinen Bezügen ab. Zu deiner Dienstzeit kommen zwei Drittel der Zeit bis 60 dazu. Pro Jahr gibt es 1,79375 Prozent, dann zieht der Dienstherr bis zu 10,8 Prozent Abschlag ab. Die genaue Zahl nennt dir die Versorgungsauskunft deiner Dienstbehörde.

Ich war zwei Jahre ohne Bezüge beurlaubt, weil meine Kinder klein waren. Fehlt mir das?

Ja. Beurlaubung ohne Dienstbezüge zählt bei der ruhegehaltfähigen Dienstzeit grundsätzlich nicht. Für Kinder gibt es eigene Zuschläge zum Ruhegehalt, die einen Teil ausgleichen können. Lass dir das in der Versorgungsauskunft zeigen.

Gilt das alles auch für Lehrerinnen?

Lehrerinnen und Lehrer sind meist Landesbeamtinnen und Landesbeamte. Für sie gilt das Versorgungsgesetz ihres Landes. Die Grundidee ist ähnlich, Sätze und Mindestversorgung können abweichen. Maßgeblich ist die Auskunft deiner Versorgungsstelle.

Quellen: §§ 4, 6, 13, 14 und 49 Beamtenversorgungsgesetz, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · §§ 23 und 26 Beamtenstatusgesetz, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · § 8 SGB VI, Nachversicherung, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Mindestversorgung ab 01.04.2026, Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung, Stand 01.04.2026, geprüft am 12.10.2026 · Merkblatt Versorgungsabschläge, Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Stand 12/2025, geprüft am 12.10.2026 · Lexikon: Mindestversorgung, dbb beamtenbund und tarifunion, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Bei jungen Beamtinnen und Beamten lohnt die Frage nach dem Datum der ersten Berufung. Daran hängt, wann die fünf Jahre voll sind.
  • Eine gemeinsam beantragte Versorgungsauskunft macht die Lücke greifbar, gerade nach Teilzeit oder Beurlaubung.
  • Bei BU-Verträgen aus der Zeit vor der Verbeamtung lohnt ein Blick, ob eine Klausel für Dienstunfähigkeit fehlt.

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