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Beamtin
Verbeamtung: Illustration zum Thema

Verbeamtung: was du in den ersten sechs Monaten regelst

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Die Urkunde ist überreicht, du bist Beamtin auf Probe. Für dich ändert sich damit mehr als die Gehaltsabrechnung: Krankenversicherung, Pflege und die Absicherung deiner Arbeitskraft folgen ab jetzt anderen Regeln.

Einige Fristen laufen ab dem Tag der Verbeamtung, die kürzeste nur zwei Wochen. Hier steht, was du in den ersten sechs Monaten regelst, in welcher Reihenfolge und warum die Probezeit dabei besonders zählt.

Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest du den Job wechselst

Hier geht es nur um die ersten sechs Monate

Dieser Artikel zeigt, was nach der ersten Verbeamtung eine Frist hat. Wie Beihilfe und PKV im Detail funktionieren, steht in Beihilfe und PKV für Beamtinnen und Beamte. Die Absicherung bei Dienstunfähigkeit erklärt Dienstunfähigkeitsversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Beamtin bist du nicht mehr gesetzlich pflichtversichert. Du wählst zwischen gesetzlicher Kasse und privater Krankenversicherung mit Beihilfe.
  • Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer nimmt dich trotz Vorerkrankung auf, mit höchstens 30 % Zuschlag. Den Antrag stellst du innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung.
  • Willst du aus der gesetzlichen Kasse austreten, erklärst du das innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Hinweis. Sonst läufst du als freiwilliges Mitglied weiter.
  • Wirst du in der Probezeit ohne Dienstunfall dienstunfähig, gibt es meist keine Pension. Ein Ruhegehalt setzt in der Regel fünf Dienstjahre voraus.
  • Eine alte Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht automatisch, wenn dein Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit entlässt. Prüf den Vertrag jetzt.

So gehst du vor

  • Notier dir den Tag deiner Ernennung. Ab ihm rechnest du alle Fristen in diesem Artikel.
  • Frag deine Beihilfestelle, welcher Bemessungssatz für dich gilt und ob dein Land eine pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte anbietet.
  • Sammle deine Gesundheitsdaten der letzten Jahre, bevor du Anträge stellst. Wie du Fragen richtig beantwortest, steht in Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht.
  • Leg deine bestehende BU-Versicherung bereit und such im Bedingungswerk nach dem Wort „Dienstunfähigkeit“.
  • Lass alles zusammen prüfen, solange die Fristen laufen: Termin oder Rückrufbitte.
Inhalt
  1. Was musst du nach der Verbeamtung sofort regeln?
  2. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  3. Welche Fristen laufen ab dem Tag der Ernennung?
  4. Gesetzlich oder privat: Was ändert sich mit der Beihilfe?
  5. Wie funktioniert die Öffnungsaktion bei Vorerkrankungen?
  6. Was gilt für die Pflegeversicherung?
  7. Was passiert, wenn du in der Probezeit dienstunfähig wirst?
  8. Hilft deine alte Berufsunfähigkeitsversicherung?
  9. Was tust du jetzt?
  10. Häufig gestellte Fragen

Was musst du nach der Verbeamtung sofort regeln?

Die kurze Antwort: Drei Dinge: deine Krankenversicherung, deine Pflegeversicherung und die Absicherung für den Fall, dass du dienstunfähig wirst. Für die ersten beiden laufen gesetzliche oder vereinbarte Fristen. Beim dritten läuft die Zeit, weil die Probezeit die verletzlichste Phase ist.

Du startest in ein neues Dienstverhältnis. Vielleicht direkt nach der Ausbildung, vielleicht nach Jahren als Angestellte. In beiden Fällen gilt ab der Ernennung ein anderes System. Statt Arbeitgeberzuschuss gibt es Beihilfe: Dein Dienstherr trägt einen Anteil deiner Krankheitskosten selbst.

Beamtinnen mit Anspruch auf Beihilfe sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Das heißt: Du musst nicht mehr gesetzlich versichert sein. Du darfst wählen.

Die Probezeit dauert mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre (§ 10 BeamtStG). In ihr prüft dein Dienstherr, ob du dich bewährst, auch gesundheitlich. Erst danach wirst du Beamtin auf Lebenszeit.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

In diesem Artikel ist Lisa Beamtin. Nach Jahren als Projektmanagerin wechselt sie in die Verwaltung ihres Landes und wird in den gehobenen Dienst übernommen. Bis zur Ernennung war sie gesetzlich versichert.

  • Mit 24Berufsstart als angestellte Projektmanagerin. Lisa schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 € Monatsrente ab.
  • Mit 27Stell dir vor, Lisa macht in einer anstrengenden Phase eine Psychotherapie über ein Jahr. Sie ist längst abgeschlossen.
  • Im Beispiel jetzt · 31Am 1. Oktober 2026 wird Lisa zur Beamtin auf Probe ernannt. Ihre Krankenkasse schickt ihr einen Brief zur Mitgliedschaft.

Für Lisa laufen jetzt drei Uhren. Die Öffnungsaktion endet am 31. März 2027. Die Frist für den Austritt aus der Krankenkasse beginnt mit dem Brief und dauert zwei Wochen. Und ihre Probezeit läuft, ohne Anspruch auf Pension bei Krankheit.

Wegen der Psychotherapie würde ein normaler Antrag in der privaten Krankenversicherung schwierig. Über die Öffnungsaktion darf kein Versicherer sie deshalb ablehnen. Der Zuschlag wäre höchstens 30 % des Tarifbeitrags.

Ihre BU zahlt 1.500 € im Monat, wenn Lisa berufsunfähig wird. Ob sie auch zahlt, wenn das Land Lisa wegen Dienstunfähigkeit entlässt, steht nur in ihrem Vertrag. Das prüft sie jetzt, nicht erst im Leistungsfall.

Welche Fristen laufen ab dem Tag der Ernennung?

Die kurze Antwort: Zwei Wochen für den Austritt aus der gesetzlichen Kasse, sechs Monate für die Öffnungsaktion und sechs Monate für die Wahl deiner Pflegeversicherung. Der Austritt hat die kürzeste Frist.

WasFristGrundlage
Austritt aus der gesetzlichen Kasse2 Wochen nach dem Hinweis der Kasse§ 188 Abs. 4 SGB V
Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer6 Monate nach der ersten Verbeamtungfreiwillige Zusage der Versicherer
Anderer Anbieter für die Pflegepflichtversicherung6 Monate nach Beginn der Versicherungspflicht§ 23 Abs. 2 SGB XI
Absicherung bei Dienstunfähigkeitkeine Frist, aber ohne Schutz in der Probezeit§ 28 BeamtStG, § 4 BeamtVG

Endet deine Versicherungspflicht, macht die Kasse dich automatisch zum freiwilligen Mitglied. Austreten kannst du nur, wenn du es innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Hinweis erklärst. Wirksam wird der Austritt erst, wenn du eine andere Absicherung nachweist (§ 188 Abs. 4 SGB V).

Verpasst du die zwei Wochen, bist du nicht ohne Schutz. Du zahlst dann aber den vollen Beitrag als freiwilliges Mitglied, bis du regulär kündigst. Die Reihenfolge ist deshalb: erst den neuen Vertrag sichern, dann fristgerecht austreten.

Gesetzlich oder privat: Was ändert sich mit der Beihilfe?

Die kurze Antwort: In der privaten Krankenversicherung versicherst du nur den Teil, den die Beihilfe nicht zahlt. In der gesetzlichen Kasse zahlst du den Beitrag meist ganz allein, außer dein Land bietet eine pauschale Beihilfe.

Die Beihilfe zahlt einen festen Prozentsatz deiner Krankheitskosten. Beim Bund sind das für aktive Beamtinnen 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 % (§ 46 BBhV). Die Länder haben eigene Regeln. Den Rest deckt ein Beihilfetarif, ein privater Tarif, der genau auf deinen Satz zugeschnitten ist.

In der gesetzlichen Kasse gibt es diesen Anteil nicht. Du zahlst als freiwilliges Mitglied den vollen Beitrag. Einige Länder übernehmen auf Antrag die Hälfte, die pauschale Beihilfe. Diese Wahl gilt in der Regel dauerhaft. Ob dein Land sie anbietet, sagt dir deine Beihilfestelle.

Die Entscheidung trägt lange. Als Beamtin bist du versicherungsfrei. Eine neue Versicherungspflicht, die dich zurück in die gesetzliche Kasse bringt, entsteht deshalb in der Regel nicht. Mehr dazu, auch zu Kindern und Partnern, steht in Beihilfe und PKV für Beamtinnen und Beamte.

Wie funktioniert die Öffnungsaktion bei Vorerkrankungen?

Die kurze Antwort: Die privaten Krankenversicherer haben zugesagt, neue Beamtinnen trotz Vorerkrankung oder Behinderung aufzunehmen. Ohne Ablehnung, ohne Leistungsausschluss, mit höchstens 30 % Zuschlag. Voraussetzung ist der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung.

Ohne diese Zusage entscheidet der Versicherer frei, ob er dich nimmt. Mit einer Vorerkrankung kann das eine Ablehnung bedeuten, einen hohen Zuschlag oder einen Ausschluss bestimmter Leistungen. Die Öffnungsaktion schaltet das für einen kurzen Zeitraum ab.

Seit 2019 gilt sie auch für Beamtinnen auf Widerruf, also in der Ausbildung. Angehörige können mit aufgenommen werden. Das hat das bayerische Finanzministerium seinen Dienststellen so mitgeteilt.

Die Öffnungsaktion ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige Zusage der Versicherer. Lass dir deshalb schriftlich bestätigen, dass dein Antrag unter diese Bedingungen fällt. Bist du ohne Vorerkrankungen, kann ein normaler Antrag günstiger sein. Vergleich beides.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„In den ersten Wochen nach der Ernennung höre ich oft: Ich kümmere mich, wenn ich angekommen bin. Das ist verständlich, alles ist neu. Nur sind genau diese Wochen die einzigen, in denen eine alte Diagnose keine Rolle spielt. Später wird aus demselben Antrag eine Gesundheitsprüfung. Ankommen darfst du trotzdem. Den Antrag stellst du vorher.“

Was gilt für die Pflegeversicherung?

Die kurze Antwort: Als privat versicherte Beamtin brauchst du eine private Pflegepflichtversicherung. Sie ergänzt die Beihilfe so, dass du denselben Schutz hast wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 3 SGB XI).

Meist schließt du sie beim selben Versicherer ab wie deine Krankenversicherung. Innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Pflicht kannst du aber einen anderen Anbieter wählen (§ 23 Abs. 2 SGB XI).

Im beihilfekonformen Tarif ist der Beitrag gedeckelt. Er darf höchstens 50 % des Höchstbeitrags der sozialen Pflegeversicherung betragen (§ 110 Abs. 1 SGB XI). Kinder sind beitragsfrei mitversichert, wenn sie die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllen.

Was passiert, wenn du in der Probezeit dienstunfähig wirst?

Die kurze Antwort: Ohne Dienstunfall meist die Entlassung. Ein Ruhegehalt gibt es in der Regel erst nach fünf Dienstjahren. Statt Pension bekommst du eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dienstunfähig bist du, wenn du wegen deiner Gesundheit deine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst. Wirst du das in der Probezeit, kommt es auf die Ursache an (§ 28 BeamtStG).

  • Hast du dir die Krankheit ohne grobes Verschulden im Dienst zugezogen, muss dein Dienstherr dich in den Ruhestand versetzen.
  • Bei jeder anderen Ursache kann er das tun, muss aber nicht. Ein Ruhegehalt setzt dann außerdem fünf Dienstjahre voraus (§ 4 BeamtVG).
  • Kommt es nicht zum Ruhestand, wirst du entlassen (§ 23 BeamtStG). Deine Dienstzeit wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 SGB VI).

Eine Krebserkrankung, ein Unfall in der Freizeit oder eine psychische Erkrankung haben meist nichts mit dem Dienst zu tun. Für genau diese Fälle trägt der Dienstherr in der Probezeit kein festes Einkommen. Wie groß die Lücke dann ist, rechnet Dienstunfähigkeitsversicherung durch.

Der häufigste Denkfehler: „Als Beamtin bin ich doch abgesichert.“ Das gilt für Beamtinnen auf Lebenszeit nach fünf Dienstjahren, und auch dann nur teilweise. In der Probezeit hängt dein Einkommen bei Krankheit davon ab, ob die Ursache im Dienst lag. Der Status sicher wirkt größer, als er am Anfang ist.

Hilft deine alte Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die kurze Antwort: Nur, wenn dein Vertrag eine Klausel für Dienstunfähigkeit hat. Ohne sie prüft der Versicherer nach seinen eigenen Maßstäben, ob du berufsunfähig bist. Die Entscheidung deines Dienstherrn bindet ihn dann nicht.

Berufsunfähig ist nach dem Gesetz, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 VVG). Dienstunfähigkeit regelt dagegen das Beamtenrecht (§ 26 BeamtStG). Beides kann zusammenfallen, muss aber nicht.

Eine Dienstunfähigkeitsklausel verbindet die beiden Welten. Im Kern sagt sie: Entlässt dich dein Dienstherr wegen Dienstunfähigkeit oder versetzt er dich deshalb in den Ruhestand, gilt das als Leistungsfall. Worauf du bei der Klausel achtest, steht in Dienstunfähigkeitsversicherung.

Hast du schon eine BU, schau in die Bedingungen. Manche Verträge erlauben bei Ereignissen wie einer Verbeamtung eine Erhöhung oder Ergänzung ohne neue Gesundheitsfragen. Wie das funktioniert, steht in Die Nachversicherungsgarantie. Fristen dafür stehen im Vertrag und sind oft kurz.

Tipp

Such im Bedingungswerk deiner BU nach drei Wörtern: „Dienstunfähigkeit“, „Beamte“ und „Nachversicherung“. Steht keins davon drin, hat dein Vertrag keine Regel für deinen neuen Status. Dann weißt du, dass du handeln musst.

Was tust du jetzt?

Die kurze Antwort: Das hängt von deiner Gesundheit, deinem Land und deinem bestehenden Vertrag ab.

1

Das kannst du so lassen

Du bist schon privat mit Beihilfetarif versichert, etwa aus der Ausbildung, und deine BU hat eine Klausel für Dienstunfähigkeit für alle Status. Dann prüf nur, ob dein Beihilfesatz zum Tarif passt.

2

Du hast eine Vorerkrankung und willst in die private Krankenversicherung

Stell den Antrag über die Öffnungsaktion vor Ablauf der sechs Monate. Lass dir die Bedingungen schriftlich bestätigen. Erst wenn der Vertrag steht, trittst du aus der gesetzlichen Kasse aus.

3

Du willst in der gesetzlichen Kasse bleiben

Frag nach der pauschalen Beihilfe in deinem Land und stell den Antrag. Ohne sie zahlst du den Beitrag allein. Bedenk, dass diese Wahl in der Regel dauerhaft gilt.

4

Deine BU hat keine Klausel für Dienstunfähigkeit

Prüf, ob dein Vertrag eine Ergänzung ohne neue Gesundheitsfragen erlaubt. Wenn nicht, vergleich, ob ein neuer Vertrag mit Klausel für dich zu bekommen ist. Kündige den alten erst, wenn der neue angenommen ist.

5

Du hast noch gar keine Absicherung für deine Arbeitskraft

Kümmer dich in der Probezeit darum. Gesund und jung ist der Antrag am einfachsten. Bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage.

Passt deine Absicherung zu deinem neuen Status?

Wir prüfen Krankenversicherung, Pflege und deine BU auf Dienstunfähigkeit, solange deine Fristen laufen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Absicherung prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mich als Beamtin privat versichern?

Nein. Du bist in der gesetzlichen Kasse versicherungsfrei und darfst wählen. In der privaten Krankenversicherung versicherst du nur den Teil, den die Beihilfe nicht zahlt. In der gesetzlichen Kasse zahlst du den Beitrag meist allein, außer dein Land bietet eine pauschale Beihilfe.

Wie lange habe ich Zeit für die Öffnungsaktion?

Sechs Monate nach der ersten Verbeamtung. In dieser Zeit darf dich kein teilnehmender Versicherer wegen einer Vorerkrankung ablehnen. Der Zuschlag ist auf 30 % begrenzt, Leistungsausschlüsse gibt es nicht.

Was passiert, wenn ich die zwei Wochen für den Austritt aus der Krankenkasse verpasse?

Du bleibst freiwilliges Mitglied und zahlst den vollen Beitrag. Du bist also versichert. Austreten kannst du dann nur noch mit regulärer Kündigung, wenn du eine andere Absicherung nachweist.

Bekomme ich eine Pension, wenn ich in der Probezeit krank werde?

Nur sicher, wenn die Dienstunfähigkeit durch den Dienst entstanden ist. Sonst entscheidet der Dienstherr, und ein Ruhegehalt setzt in der Regel fünf Dienstjahre voraus. Meist folgt die Entlassung mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rente.

Zahlt meine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich als Beamtin dienstunfähig werde?

Nur automatisch, wenn dein Vertrag eine Klausel für Dienstunfähigkeit hat. Ohne sie prüft der Versicherer selbst, ob du berufsunfähig bist. Schau jetzt in deine Bedingungen.

Quellen: Sozialgesetzbuch V, § 6, § 188, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Beamtenstatusgesetz, § 10, § 23, § 26, § 28, lxgesetze.de, geprüft am 11.10.2026 · Beamtenversorgungsgesetz, § 4, lxgesetze.de, geprüft am 11.10.2026 · Sozialgesetzbuch XI, § 23, § 110, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Bundesbeihilfeverordnung, § 46, lxgesetze.de, geprüft am 11.10.2026 · Öffnungsaktion der PKV für Beamtenanfänger, Schreiben vom 25.01.2019, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, geprüft am 11.10.2026 · Rundschreiben I Nr. 4/2016 zu krankenversicherungsrechtlichen Grundsatzentscheidungen, Senatsverwaltung für Inneres Berlin, geprüft am 11.10.2026 · Versicherungsvertragsgesetz, § 172, lxgesetze.de, geprüft am 11.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: die ersten Monate nach der Verbeamtung

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Bei Kundinnen kurz vor der Ernennung lohnt der Hinweis auf die zwei Wochen für den Austritt aus der Kasse. Die Frist beginnt mit deren Brief.
  • Bei bestehenden BU-Verträgen gemeinsam nach einer Klausel für Dienstunfähigkeit und nach Nachversicherung bei Verbeamtung schauen.
  • Bei Vorerkrankungen den Antrag über die Öffnungsaktion früh im Halbjahr stellen, damit Rückfragen noch in die Frist passen.

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