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Dienstunfähigkeit: Illustration zum Thema

Dienstunfähigkeit: was die echte DU-Klausel ausmacht

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Wirst du als Beamtin dauerhaft krank, entscheidet dein Dienstherr, ob du dienstunfähig bist. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet nach eigenen Regeln. Diese beiden Entscheidungen können auseinanderlaufen.

Die Dienstunfähigkeitsklausel soll sie zusammenbringen. Ob sie das wirklich tut, hängt an wenigen Sätzen im Vertrag. Hier steht, was die sogenannte echte DU-Klausel ausmacht, wann sie für dich zählt und wie du deinen Vertrag prüfst.

Betrifft dich, wenn du länger ausfällst du ins Berufsleben startest du deine Arbeitszeit reduzierst

Hier geht es nur um die Klausel im Vertrag

Dieser Artikel erklärt, worauf es bei der Klausel für Dienstunfähigkeit ankommt. Was der Dienstherr in welchem Status zahlt und wie du deine Lücke berechnest, steht ausführlich in Dienstunfähigkeitsversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob du dienstunfähig bist, entscheidet dein Dienstherr nach Beamtenrecht. Ob du berufsunfähig bist, prüft der Versicherer nach seinem Vertrag. Das ist nicht dasselbe.
  • Bei der echten DU-Klausel reicht die Entscheidung deines Dienstherrn. Der Versicherer prüft nicht noch einmal selbst.
  • Wichtig ist, dass die Klausel auch die Entlassung nennt, nicht nur den Ruhestand. Sonst fehlt der Schutz in Ausbildung und Probezeit.
  • In den ersten fünf Dienstjahren gibt es ohne Dienstunfall meist kein Ruhegehalt. Gerade dann zählt die Klausel am meisten.
  • Begrenzte Dienstfähigkeit und Rückkehr in den Dienst regelt jeder Vertrag anders. Lies diese Stellen, bevor du unterschreibst.

So gehst du vor

  • Leg dein Bedingungswerk bereit und such nach dem Abschnitt zu Beamtinnen und Beamten oder zur Dienstunfähigkeit.
  • Prüf die Klausel mit den sechs Fragen aus diesem Artikel. Notier dir zu jeder die Fundstelle.
  • Schau nach, was dein Dienstherr dir heute zahlen würde. Die Rechnung steht in Dienstunfähigkeitsversicherung.
  • Prüf, ob deine Rente zur Lücke passt. Wie du die Höhe bestimmst, steht in Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Lass die Klausel prüfen, bevor du kündigst oder neu abschließt: Termin oder Rückrufbitte.
Inhalt
  1. Warum reicht eine normale BU für Beamtinnen oft nicht?
  2. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  3. Was ist der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
  4. Was macht die echte DU-Klausel aus?
  5. Wie prüfst du die Klausel in deinem Vertrag?
  6. Was zahlt dein Dienstherr, wenn du dienstunfähig wirst?
  7. Was gilt bei begrenzter Dienstfähigkeit und Rückkehr in den Dienst?
  8. Was tust du jetzt?
  9. Häufig gestellte Fragen

Warum reicht eine normale BU für Beamtinnen oft nicht?

Die kurze Antwort: Weil der Versicherer ohne Klausel selbst prüft, ob du berufsunfähig bist. Dein Dienstherr kann dich längst entlassen oder in den Ruhestand versetzt haben, und der Versicherer kommt trotzdem zu einem anderen Ergebnis.

Du bist Beamtin, Lehrerin oder auf dem Weg dorthin. Dein Einkommen hängt bei langer Krankheit an zwei Stellen: an deinem Dienstherrn und an deiner privaten Absicherung. Der Dienstherr zahlt viel weniger, als viele denken. Und in den ersten Jahren oft gar nichts.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, schließt diese Lücke mit einer monatlichen Rente. Für Beamtinnen kommt eine Zusatzregel für Dienstunfähigkeit dazu. Um genau diese Regel geht es hier.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

In diesem Artikel ist Lisa Lehrerin an einer Berufsschule. Sie hat Wirtschaft studiert und unterrichtet Betriebswirtschaft. Wir rechnen nach den Regeln des Bundes. Die Länder haben eigene, oft ähnliche Gesetze.

  • Mit 24Berufsstart als angestellte Projektmanagerin. Lisa schließt eine BU mit 1.500 € Monatsrente ab, ohne Klausel für Dienstunfähigkeit.
  • Mit 29Lisa beginnt das Referendariat. Danach wird sie Lehrerin.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa wird Beamtin auf Probe. Sie fragt sich, ob ihre alte BU als Beamtin noch passt.

Stell dir zwei Wege vor. Im ersten wird Lisa mit 33 schwer krank, noch in der Probezeit. Das Land entlässt sie wegen Dienstunfähigkeit. Ein Ruhegehalt gibt es nicht, ihre Dienstzeit wird in der gesetzlichen Rente nachversichert.

Ihre alte BU zahlt nur, wenn der Versicherer selbst zu dem Ergebnis kommt, dass Lisa berufsunfähig ist. Zuletzt ausgeübt hat sie den Beruf Lehrerin. Daran misst er sie. Mit einer echten DU-Klausel würde die Entlassung genügen.

Im zweiten Weg wird Lisa mit 45 dienstunfähig, nach 14 Dienstjahren auf Lebenszeit. Wie viel ihr Dienstherr dann zahlt, steht weiter unten. Es ist deutlich weniger als ihr Gehalt.

Was ist der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Die kurze Antwort: Dienstunfähig bist du, wenn du deine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst und dein Dienstherr dich nicht anders einsetzen kann. Berufsunfähig bist du, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kannst.

Die Dienstunfähigkeit regelt das Beamtenstatusgesetz (§ 26 BeamtStG). Dienstunfähig kann auch sein, wer in sechs Monaten mehr als drei Monate krank war. Dazu kommt: Eine volle Genesung ist in einer bestimmten Frist nicht absehbar. Diese Frist legt dein Land fest.

Bevor dein Dienstherr dich in den Ruhestand versetzt, prüft er, ob er dich anders einsetzen kann. Ein anderes Amt mit mindestens gleichem Grundgehalt darf er dir auch ohne deine Zustimmung übertragen (§ 26 Abs. 2 BeamtStG).

Die Berufsunfähigkeit regelt das Versicherungsvertragsgesetz (§ 172 VVG). Maßstab ist dein zuletzt ausgeübter Beruf. Was genau als berufsunfähig gilt und ab welchem Grad gezahlt wird, legt dein Vertrag fest.

DienstunfähigkeitBerufsunfähigkeit
Wer entscheidetdein Dienstherrdein Versicherer
RechtsgrundlageBeamtenrecht, § 26 BeamtStGVersicherungsvertrag, § 172 VVG
Maßstabdeine Dienstpflichten und andere Verwendung beim Dienstherrndein zuletzt ausgeübter Beruf, wie im Vertrag beschrieben
FolgeRuhestand oder EntlassungRente aus dem Vertrag

Was macht die echte DU-Klausel aus?

Die kurze Antwort: Bei der echten DU-Klausel übernimmt der Versicherer die Entscheidung deines Dienstherrn. Entlässt er dich wegen Dienstunfähigkeit oder versetzt er dich deshalb in den Ruhestand, gilt das als Leistungsfall.

„Echt“ und „unecht“ sind keine Begriffe aus dem Gesetz. Sie haben sich im Markt eingebürgert. Gemeint ist: Bei der unechten Klausel prüft der Versicherer zusätzlich nach seinen eigenen BU-Regeln. Die Entscheidung des Dienstherrn ist dann nur ein Hinweis, kein Auslöser.

Für dich zählt, was im Vertrag steht, nicht das Etikett. Die entscheidende Frage lautet: Reicht der Bescheid deines Dienstherrn allein, damit die Rente fließt? Steht dort sinngemäß, dass „auch“ Berufsunfähigkeit vorliegen muss, ist es keine echte Klausel.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Bei Beamtinnen ist die Frage selten, ob sie eine BU haben. Die Frage ist, auf wessen Urteil die BU hört. Der Dienstherr kennt deinen Dienst, der Versicherer kennt seinen Vertrag. Eine gute Klausel sorgt dafür, dass du im schwersten Moment nicht zwischen beiden stehst. Deshalb lese ich bei Beamtinnen immer zuerst diese eine Seite im Bedingungswerk.“

Wie prüfst du die Klausel in deinem Vertrag?

Die kurze Antwort: Mit sechs Fragen. Die ersten drei entscheiden, ob die Klausel in deinem Status überhaupt greift. Die anderen drei zeigen, wie gut sie in Grenzfällen ist.

1

Reicht der Bescheid des Dienstherrn?

Steht im Vertrag, dass die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gilt? Ohne eigene Prüfung nach BU-Regeln? Dann ist es eine echte Klausel.

2

Nennt die Klausel auch die Entlassung?

Beamtinnen auf Widerruf und auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall meist entlassen, nicht pensioniert. Nennt die Klausel nur den Ruhestand, hilft sie dir genau in diesen Jahren nicht.

3

Gilt sie für jeden Status?

Widerruf, Probe und Lebenszeit sollten ausdrücklich genannt sein. Setzt die Klausel eine Mindestdauer im Dienst voraus, hast du am Anfang eine Lücke.

4

Was gilt bei begrenzter Dienstfähigkeit?

Kannst du noch mindestens die Hälfte arbeiten, wirst du meist nicht pensioniert, sondern arbeitest weniger. Ob und wie viel dein Vertrag dann zahlt, steht nur dort.

5

Was passiert, wenn du in den Dienst zurückkehrst?

Wirst du wieder dienstfähig, kann dein Dienstherr dich zurückholen. Was das für deine Rente bedeutet, regelt allein der Vertrag. Lies diese Stelle.

6

Bis zu welchem Alter läuft der Schutz?

Für Beamtinnen gilt eine eigene Altersgrenze für den Ruhestand. Endet die Rente deutlich früher, entsteht eine Lücke bis zur Pension.

Der häufigste Denkfehler: „Ich habe eine BU, also bin ich als Beamtin abgesichert.“ Eine BU ohne Klausel für Dienstunfähigkeit fragt nur nach deinem Beruf. Ob dein Dienstherr dich entlassen hat, spielt für sie keine Rolle. Das zeigt sich sonst erst im Leistungsfall.

Was zahlt dein Dienstherr, wenn du dienstunfähig wirst?

Die kurze Antwort: In den ersten fünf Dienstjahren ohne Dienstunfall meist nichts. Danach ein Ruhegehalt, das sich nach Dienstjahren richtet, mit Zurechnungszeit und Abschlag, mindestens die Mindestversorgung.

Ein Ruhegehalt setzt mindestens fünf Dienstjahre voraus, außer die Dienstunfähigkeit kommt aus dem Dienst (§ 4 BeamtVG). Bist du noch nicht so weit, wirst du entlassen und in der gesetzlichen Rente nachversichert (§ 23 BeamtStG, § 8 SGB VI).

Nach fünf Jahren rechnet die Pension so (Bund):

  • Für jedes Dienstjahr gibt es 1,79375 % deiner ruhegehaltfähigen Bezüge (§ 14 Abs. 1 BeamtVG).
  • Wirst du vor 60 dienstunfähig, zählt die Zeit bis 60 zu zwei Dritteln dazu, die Zurechnungszeit (§ 13 BeamtVG).
  • Pro Jahr vor deinem 65. Geburtstag sinkt das Ruhegehalt um 3,6 %, höchstens um 10,8 % (§ 14 Abs. 3 BeamtVG).
  • Mindestens gibt es 35 % deiner ruhegehaltfähigen Bezüge oder, wenn günstiger, 65 % aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 (§ 14 Abs. 4 BeamtVG).

Für Lisa im zweiten Weg heißt das: 14 Dienstjahre plus zwei Drittel von 15 Jahren bis 60, also 10 Jahre. Zusammen 24 Jahre, das ergibt 43,05 %. Weil sie 20 Jahre vor 65 ausscheidet, greift der volle Abschlag von 10,8 %.

Lisa, dienstunfähig mit 45Wert
Ruhegehaltfähige Bezüge (Annahme im Beispiel)5.500 € brutto
Ruhegehaltssatz aus 24 Jahren43,05 %
Ruhegehalt vor Abschlag2.367,75 €
Ruhegehalt nach 10,8 % Abschlag2.112,03 €
Fehlbetrag zu den Bezügen3.387,97 €

Hat Lisa zwischendurch in Teilzeit gearbeitet, zählen diese Jahre nur anteilig (§ 6 BeamtVG). Ihr Ruhegehalt wäre dann niedriger. Ihre alte BU mit 1.500 € würde die Lücke nur zum Teil schließen, und nur, wenn der Versicherer sie als berufsunfähig anerkennt.

Was gilt bei begrenzter Dienstfähigkeit und Rückkehr in den Dienst?

Die kurze Antwort: Kannst du noch mindestens die Hälfte arbeiten, soll dein Dienstherr dich nicht pensionieren, sondern deine Arbeitszeit verringern. Und wirst du wieder gesund, kann er dich zurückholen. Beides muss dein Vertrag mitdenken.

Bei begrenzter Dienstfähigkeit arbeitest du weniger, mindestens die Hälfte (§ 27 BeamtStG). Deine Besoldung sinkt entsprechend, dazu kommt beim Bund ein Zuschlag. Arbeitest du zusätzlich freiwillig in Teilzeit, etwa wegen der Kinder, gibt es den Zuschlag nur anteilig. Er zählt auch nicht für die Pension (§ 6a BBesG).

Ob deine BU in dieser Lage zahlt, hängt allein am Vertrag. Prüf, ob die begrenzte Dienstfähigkeit genannt ist und ab welchem Grad gezahlt wird.

Wirst du nach dem Ruhestand wieder dienstfähig, kann dein Dienstherr dich zurückholen. Beantragst du es selbst innerhalb von zehn Jahren, muss er dem in der Regel stattgeben (§ 29 BeamtStG). Was dann mit deiner Rente aus dem Vertrag geschieht, steht in den Bedingungen.

Tipp

Markier im Bedingungswerk drei Stellen mit Textmarker: den Satz zur Dienstunfähigkeit, den zur begrenzten Dienstfähigkeit und den zur Reaktivierung. Fehlt eine davon, schreib dem Versicherer und frag schriftlich nach. Die Antwort heftest du zum Vertrag.

Was tust du jetzt?

Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, was in deinem Vertrag steht und in welchem Status du bist.

1

Das kannst du so lassen

Deine BU hat eine Klausel, bei der der Bescheid des Dienstherrn reicht. Sie nennt Ruhestand und Entlassung und gilt für alle Status. Dann prüf nur noch, ob die Rentenhöhe zu deiner Lücke passt.

2

Deine Klausel nennt nur den Ruhestand

Dann fehlt der Schutz für die Entlassung, also für Ausbildung, Probezeit und die ersten fünf Jahre. Frag den Versicherer, ob du die Klausel erweitern kannst. Sonst lass prüfen, ob ein neuer Vertrag für dich zu bekommen ist.

3

Deine BU hat gar keine Klausel für Dienstunfähigkeit

Prüf, ob dein Vertrag bei Verbeamtung eine Ergänzung ohne neue Gesundheitsfragen erlaubt. Wie das funktioniert, steht in Die Nachversicherungsgarantie. Kündige den alten Vertrag nie, bevor ein neuer angenommen ist.

4

Du hast noch keine Absicherung

Schließ sie möglichst früh ab, am besten in Ausbildung oder Probezeit. Bei Vorerkrankungen hilft vorher eine anonyme Risikovoranfrage.

Hört deine BU auf deinen Dienstherrn?

Wir lesen deine Klausel für Dienstunfähigkeit mit den sechs Fragen aus diesem Artikel und rechnen deine Lücke aus. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

BU-Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine echte DU-Klausel?

Eine Regel in der Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der die Entscheidung deines Dienstherrn reicht. Versetzt er dich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand oder entlässt er dich deshalb, zahlt der Versicherer, ohne selbst nach BU-Regeln zu prüfen. Der Begriff stammt aus dem Markt, nicht aus dem Gesetz.

Ist dienstunfähig dasselbe wie berufsunfähig?

Nein. Dienstunfähigkeit entscheidet dein Dienstherr nach Beamtenrecht. Berufsunfähigkeit prüft der Versicherer nach deinem Vertrag und deinem zuletzt ausgeübten Beruf. Beides kann zusammenfallen, muss aber nicht.

Warum ist die Entlassung in der Klausel so wichtig?

Weil Beamtinnen auf Widerruf und auf Probe und alle mit weniger als fünf Dienstjahren bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall meist entlassen werden. Nennt die Klausel nur den Ruhestand, greift sie in diesen Jahren nicht.

Was zahlt der Staat, wenn ich als Beamtin dienstunfähig werde?

In den ersten fünf Dienstjahren ohne Dienstunfall meist kein Ruhegehalt, sondern eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rente. Danach ein Ruhegehalt nach Dienstjahren mit Zurechnungszeit und bis zu 10,8 % Abschlag beim Bund, mindestens die Mindestversorgung.

Ich bin Lehrerin. Brauche ich eine besondere Klausel?

Für Lehrkräfte gibt es keine eigene Art der Dienstunfähigkeit. Wichtig ist, dass deine Klausel Ruhestand und Entlassung nennt und für deinen Status gilt.

Quellen: Beamtenstatusgesetz, § 23, § 26, § 27, § 28, § 29, lxgesetze.de, geprüft am 11.10.2026 · Beamtenversorgungsgesetz, § 4, § 6, § 13, § 14, lxgesetze.de, geprüft am 11.10.2026 · Bundesbesoldungsgesetz, § 6a, lxgesetze.de, geprüft am 11.10.2026 · Sozialgesetzbuch VI, § 8, lxgesetze.de, geprüft am 11.10.2026 · Versicherungsvertragsgesetz, § 172, lxgesetze.de, geprüft am 11.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: die DU-Klausel

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Bei Kundinnen, die verbeamtet werden, lohnt ein Blick in die bestehende BU: Gibt es eine Klausel für Dienstunfähigkeit, und nennt sie auch die Entlassung?
  • Im Jahresgespräch mit Lehrerinnen und Beamtinnen die Stellen zu begrenzter Dienstfähigkeit und Reaktivierung gemeinsam lesen.
  • Nach dem Wechsel auf Lebenszeit prüfen, ob die Rentenhöhe noch zur Lücke passt.

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