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Referendariat: Illustration zum Thema

Referendariat: Beihilfe, PKV und DU ab Tag eins

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Mit dem Referendariat wirst du in der Regel Beamtin auf Widerruf. Das klingt nach Übergang, nach anderthalb Jahren Ausbildung. Für deine Absicherung ist es aber ein echter Systemwechsel, vom ersten Tag an.

Du bekommst Beihilfe, musst deine Krankenversicherung neu ordnen und bist bei Krankheit anders geschützt als später auf Lebenszeit. Hier steht, was du am Anfang entscheidest, welche Fristen laufen und was passiert, wenn du nach dem Referendariat nicht übernommen wirst.

Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest du den Job wechselst

Hier geht es nur um die Zeit als Referendarin

Dieser Artikel gilt für Lehramtsanwärterinnen im Beamtenverhältnis auf Widerruf. In einigen Ländern ist das Referendariat anders geregelt, das steht in deinem Einstellungsschreiben. Die Grundlagen zur Beihilfe stehen in Beihilfe und PKV für Beamtinnen und Beamte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Referendarin auf Widerruf bist du beihilfeberechtigt und in der gesetzlichen Kasse versicherungsfrei. Du wählst zwischen gesetzlich und privat.
  • Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer gilt seit 2019 auch für Beamtinnen auf Widerruf: kein Ausschluss wegen Vorerkrankung, höchstens 30 % Zuschlag. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung gestellt sein.
  • Willst du aus der gesetzlichen Kasse austreten, hast du dafür zwei Wochen nach ihrem Hinweis.
  • Wirst du im Referendariat ohne Dienstunfall dienstunfähig, wirst du entlassen. Eine Pension gibt es nicht, nur eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rente.
  • Wirst du nach dem Referendariat nicht übernommen, endet die Beihilfe. Deinen Tarif kannst du dann innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung auf vollen Schutz umstellen.

So gehst du vor

  • Lies in deinem Einstellungsschreiben nach, ob du Beamtin auf Widerruf bist und ab wann.
  • Frag die Beihilfestelle nach deinem Bemessungssatz und danach, ob dein Land eine pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte zahlt.
  • Entscheide dich innerhalb der ersten Wochen für deine Krankenversicherung. Wie du Gesundheitsfragen richtig beantwortest, steht in Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht.
  • Prüf, ob du für den Fall der Dienstunfähigkeit abgesichert bist. Was eine gute Absicherung ausmacht, steht in Dienstunfähigkeitsversicherung.
  • Lass alles zusammen prüfen, solange die Fristen laufen: Termin oder Rückrufbitte.
Inhalt
  1. Was ändert sich mit dem Referendariat für deine Absicherung?
  2. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  3. Gesetzlich oder privat im Referendariat?
  4. Welche Fristen laufen ab dem ersten Tag?
  5. Was passiert, wenn du im Referendariat dienstunfähig wirst?
  6. Was gilt, wenn du nach dem Referendariat nicht übernommen wirst?
  7. Was tust du jetzt?
  8. Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich mit dem Referendariat für deine Absicherung?

Die kurze Antwort: Du bist ab dem ersten Tag Beamtin, wenn auch auf Widerruf. Damit bekommst du Beihilfe, bist in der gesetzlichen Kasse nicht mehr pflichtversichert und trägst bei Krankheit ein anderes Risiko als Angestellte.

Du hast das Studium hinter dir und startest in die Schule. Vielleicht kommst du direkt von der Uni, vielleicht aus einem anderen Beruf. Als Beamtin auf Widerruf bist du in einem Ausbildungsverhältnis, das mit der Prüfung endet. Danach beginnt ein neues: auf Probe, wenn du übernommen wirst.

Beamtinnen mit Anspruch auf Beihilfe sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die Beihilfe ist der Anteil, den dein Dienstherr an deinen Krankheitskosten selbst trägt. Beim Bund sind das für Aktive 50 % (§ 46 BBhV). Für Lehrkräfte gelten die Regeln deines Landes.

Den Rest versicherst du selbst. Dafür gibt es zwei Wege, und für beide laufen ab dem ersten Tag Fristen.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

In diesem Artikel wird Lisa Lehrerin. Sie hat Wirtschaft studiert, mehrere Jahre als Projektmanagerin gearbeitet und wechselt nun ins Lehramt an einer berufsbildenden Schule. Das Referendariat dauert in ihrem Land 18 Monate, das ist eine Annahme im Beispiel.

  • Mit 24Berufsstart als angestellte Projektmanagerin. Lisa ist gesetzlich versichert und schließt eine BU mit 1.500 € Monatsrente ab.
  • Mit 30Lisa entscheidet sich für das Lehramt und holt die nötigen Abschlüsse berufsbegleitend nach.
  • Im Beispiel jetzt · 31Am 1. November 2026 beginnt ihr Referendariat. Lisa wird Beamtin auf Widerruf. Ihre Krankenkasse schreibt ihr zur Mitgliedschaft.

Für Lisa laufen jetzt die Fristen. Die Öffnungsaktion kann sie bis zum 30. April 2027 nutzen, falls sie wegen einer Vorerkrankung Sorge hat. Aus der Krankenkasse austreten kann sie innerhalb von zwei Wochen nach deren Brief.

Lisas Vorteil: Sie war sieben Jahre angestellt und hat in dieser Zeit Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rente gezahlt. Würde sie im Referendariat dienstunfähig, hätte sie zumindest die Wartezeit für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt. Ob sie die Rente bekommt, hängt aber an einem anderen Maßstab als dem Dienst.

Gesetzlich oder privat im Referendariat?

Die kurze Antwort: Privat versicherst du nur den Teil, den die Beihilfe nicht zahlt. In der gesetzlichen Kasse zahlst du als freiwilliges Mitglied den vollen Beitrag allein, außer dein Land bietet eine pauschale Beihilfe.

In der privaten Krankenversicherung versicherst du nur deinen Anteil, den Restkostenanteil. Ob das günstiger ist als die gesetzliche Kasse, hängt von Tarif und Gesundheit ab.

Wichtig ist, dass der Tarif zu deinem Beihilfesatz passt. Frag außerdem, ob du nach dem Referendariat ohne neue Gesundheitsprüfung in den regulären Tarif wechseln kannst.

In der gesetzlichen Kasse bleibst du als freiwilliges Mitglied. Einige Länder übernehmen auf Antrag die Hälfte des Beitrags, die pauschale Beihilfe. Diese Wahl gilt in der Regel dauerhaft. Ob dein Land sie anbietet, sagt dir deine Beihilfestelle.

Dazu kommt die Pflegeversicherung. Als privat versicherte Beamtin brauchst du eine private Pflegepflichtversicherung, die deine Beihilfe ergänzt (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Innerhalb von sechs Monaten kannst du dafür auch einen anderen Anbieter wählen als für die Krankenversicherung (§ 23 Abs. 2 SGB XI).

Die Öffnungsaktion bei Vorerkrankungen

Die privaten Krankenversicherer haben zugesagt, neue Beamtinnen trotz Vorerkrankung oder Behinderung aufzunehmen. Ohne Ablehnung, ohne Leistungsausschluss, mit höchstens 30 % Zuschlag auf den Tarifbeitrag.

Seit 2019 gilt das auch für Beamtinnen auf Widerruf, so hat es das bayerische Finanzministerium seinen Dienststellen mitgeteilt.

Voraussetzung ist der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung. Das ist bei dir der Beginn des Referendariats. Es handelt sich um eine freiwillige Zusage, keine gesetzliche Pflicht. Lass dir deshalb schriftlich bestätigen, dass dein Antrag darunter fällt.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Im Referendariat ist der Kopf voll mit Unterrichtsbesuchen und Lehrproben. Versicherungen wirken daneben wie Verwaltung. Ich sehe das anders. Das Referendariat ist der Moment, in dem du gesund und jung über Jahrzehnte entscheidest. Viele Weichen, die später schwer zu stellen sind, liegen jetzt offen vor dir. Zwei Abende reichen, um sie bewusst zu stellen.“

Welche Fristen laufen ab dem ersten Tag?

Die kurze Antwort: Zwei Wochen für den Austritt aus der gesetzlichen Kasse, sechs Monate für die Öffnungsaktion und sechs Monate für die Wahl der Pflegeversicherung. Für die Absicherung bei Dienstunfähigkeit gibt es keine Frist, aber jeder Monat ohne Schutz ist ein Monat mit Risiko.

WasFristGrundlage
Austritt aus der gesetzlichen Kasse2 Wochen nach dem Hinweis der Kasse§ 188 Abs. 4 SGB V
Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer6 Monate nach der ersten Verbeamtungfreiwillige Zusage der Versicherer
Anderer Anbieter für die Pflegepflichtversicherung6 Monate nach Beginn der Pflicht§ 23 Abs. 2 SGB XI
Tarif anpassen, wenn sich der Beihilfesatz ändert oder wegfällt6 Monate nach der Änderung§ 199 Abs. 2 VVG

Warst du vorher gesetzlich pflichtversichert, macht die Kasse dich automatisch zum freiwilligen Mitglied. Austreten kannst du nur, wenn du das innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Hinweis erklärst und eine andere Absicherung nachweist (§ 188 Abs. 4 SGB V). Sichere also zuerst den neuen Vertrag, dann tritt aus.

Der häufigste Denkfehler: „Das Referendariat ist nur eine Übergangszeit, die Versicherung regle ich nach der Übernahme.“ Die Öffnungsaktion zählt ab der ersten Verbeamtung, also ab heute. Und gerade in der Ausbildung ist der Schutz durch den Dienstherrn bei Krankheit am kleinsten.

Was passiert, wenn du im Referendariat dienstunfähig wirst?

Die kurze Antwort: Ohne Dienstunfall wirst du entlassen. Eine Pension gibt es nicht. Deine Zeit als Referendarin wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Beamtinnen auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit, also wenn sie ihren Dienst dauerhaft nicht mehr leisten können, entlassen (§ 23 BeamtStG). Ein Ruhegehalt setzt in der Regel fünf Dienstjahre voraus (§ 4 BeamtVG). Die hast du im Referendariat nicht.

Stattdessen versichert dein Dienstherr deine Dienstzeit in der gesetzlichen Rente nach (§ 8 SGB VI). Aus diesen Beiträgen kann eine Erwerbsminderungsrente entstehen. Dafür brauchst du fünf Jahre Versicherungszeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI).

Der Maßstab ist dann aber ein anderer. Voll erwerbsgemindert bist du erst, wenn du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst. Teilweise erwerbsgemindert bist du unter sechs Stunden. Als Lehrerin dienstunfähig zu sein, reicht dafür nicht.

Wie hoch diese Rente ausfällt, steht in Erwerbsminderungsrente: wie viel wirklich kommt.

Was eine private Absicherung leisten muss

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Klausel für Dienstunfähigkeit kann diese Lücke schließen. Für Referendarinnen kommt es auf einen Punkt besonders an: Die Klausel muss auch die Entlassung nennen, nicht nur den Ruhestand. Sonst greift sie genau in deinem Status nicht.

Hast du schon eine BU aus einem früheren Beruf, wie Lisa, prüf die Bedingungen. Steht dort nichts zur Dienstunfähigkeit, zahlt der Vertrag nur nach seinen eigenen BU-Regeln. Ob du ihn ergänzen kannst, steht in Die Nachversicherungsgarantie.

Tipp

Stell den Antrag für deine Absicherung bei Dienstunfähigkeit, solange du gesund bist und noch keine neuen Diagnosen in der Akte stehen. Hast du Vorerkrankungen, mach vorher eine anonyme Risikovoranfrage. So erfährst du die Bedingungen, ohne dass ein Antrag gespeichert wird.

Was gilt, wenn du nach dem Referendariat nicht übernommen wirst?

Die kurze Antwort: Dann endet mit dem Beamtenverhältnis auch die Beihilfe. Deine private Krankenversicherung musst du auf vollen Schutz umstellen. Stellst du den Antrag innerhalb von sechs Monaten, gibt es keine Gesundheitsprüfung.

Ändert sich dein Beihilfesatz oder fällt die Beihilfe ganz weg, muss dein Versicherer den Schutz passend anpassen. Beantragst du das innerhalb von sechs Monaten, gibt es keine Risikoprüfung und keine Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG). Der Beitrag steigt dann deutlich, weil du 100 % versicherst statt nur deines Anteils.

Zurück in die gesetzliche Kasse kommst du nur über eine neue Versicherungspflicht. Das passiert etwa, wenn du als angestellte Lehrerin unter der Versicherungspflichtgrenze arbeitest. Wer zuletzt privat versichert war, wird durch den Bezug von Grundsicherung dagegen nicht wieder gesetzlich versichert (§ 5 Abs. 5a SGB V).

Auch deine Zeit als Referendarin geht nicht verloren. Scheidest du ohne Anspruch auf Versorgung aus, wird sie in der gesetzlichen Rente nachversichert (§ 8 SGB VI). Wirst du übernommen, wirst du Beamtin auf Probe. Dann prüfst du, ob Tarif und Absicherung zum neuen Status passen.

Was tust du jetzt?

Die kurze Antwort: Das hängt von deiner Gesundheit, deinem Land und deinen bestehenden Verträgen ab.

1

Das kannst du so lassen

Du bist schon privat mit einem Tarif für Beihilfe versichert, und deine BU hat eine Klausel für Dienstunfähigkeit, die auch die Entlassung nennt. Dann prüf nur, ob dein Tarif zum Satz deines Landes passt.

2

Du kommst aus der gesetzlichen Kasse und willst privat

Sichere den neuen Vertrag, dann erklär den Austritt innerhalb von zwei Wochen nach dem Brief deiner Kasse. Achte darauf, dass der Tarif später ohne neue Gesundheitsprüfung zum Satz auf Probe wechseln kann.

3

Du hast eine Vorerkrankung

Nutze die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Referendariats. Lass dir die Bedingungen schriftlich bestätigen.

4

Du hast noch keine Absicherung bei Dienstunfähigkeit

Kümmer dich jetzt darum. Achte darauf, dass die Klausel Entlassung und Ruhestand nennt und für Widerruf, Probe und Lebenszeit gilt.

5

Deine Übernahme ist unsicher

Notier dir das Ende des Referendariats. Ab dann hast du sechs Monate, um deine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung umzustellen. Beginnst du eine Anstellung, prüf, ob du wieder gesetzlich pflichtversichert wirst.

Ist dein Referendariat von Anfang an abgesichert?

Wir prüfen Krankenversicherung, Pflege und deine Absicherung bei Dienstunfähigkeit, solange deine Fristen laufen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Absicherung prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Referendarin in die private Krankenversicherung?

Nein. Du bist versicherungsfrei und darfst wählen. In der privaten Krankenversicherung versicherst du nur den Teil, den die Beihilfe nicht zahlt. In der gesetzlichen Kasse zahlst du den Beitrag allein, außer dein Land bietet eine pauschale Beihilfe.

Gilt die Öffnungsaktion auch im Referendariat?

Ja, seit 2019 auch für Beamtinnen auf Widerruf. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung gestellt sein. Dann gibt es keine Ablehnung wegen Vorerkrankung, keinen Leistungsausschluss und höchstens 30 % Zuschlag.

Was passiert, wenn ich im Referendariat krank werde und nicht mehr unterrichten kann?

Ohne Dienstunfall wirst du entlassen. Eine Pension gibt es nicht. Deine Zeit wird in der gesetzlichen Rente nachversichert. Eine Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn du auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kaum noch arbeiten kannst.

Was passiert mit meiner PKV, wenn ich nach dem Referendariat nicht übernommen werde?

Die Beihilfe fällt weg. Dein Versicherer muss deinen Schutz auf 100 % umstellen. Beantragst du das innerhalb von sechs Monaten, gibt es keine Gesundheitsprüfung. Zurück in die gesetzliche Kasse kommst du nur über eine neue Versicherungspflicht, etwa durch eine Anstellung.

Brauche ich im Referendariat schon eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Gerade dann, weil der Dienstherr bei Krankheit ohne Dienstunfall nichts zahlt. Wichtig ist eine Klausel, die auch die Entlassung nennt. Gesund und jung ist der Antrag am einfachsten.

Quellen: Sozialgesetzbuch V, § 5, § 6, § 188, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Sozialgesetzbuch XI, § 23, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Beamtenstatusgesetz, § 23, lxgesetze.de, geprüft am 11.10.2026 · Beamtenversorgungsgesetz, § 4, lxgesetze.de, geprüft am 11.10.2026 · Sozialgesetzbuch VI, § 8, § 43, lxgesetze.de, geprüft am 11.10.2026 · Versicherungsvertragsgesetz, § 199, lxgesetze.de, geprüft am 11.10.2026 · Bundesbeihilfeverordnung, § 46, lxgesetze.de, geprüft am 11.10.2026 · Öffnungsaktion der PKV für Beamtenanfänger, Schreiben vom 25.01.2019, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, geprüft am 11.10.2026 · Rundschreiben I Nr. 4/2016 zu krankenversicherungsrechtlichen Grundsatzentscheidungen, Senatsverwaltung für Inneres Berlin, geprüft am 11.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: das Referendariat

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Bei Lehramtsanwärterinnen lohnt der Hinweis auf die Öffnungsaktion schon vor dem ersten Schultag. Die sechs Monate beginnen mit der ersten Verbeamtung.
  • Bei bestehenden BU-Verträgen gemeinsam prüfen, ob eine Klausel für Dienstunfähigkeit die Entlassung nennt.
  • Kurz vor dem Ende des Referendariats nachfragen, ob die Übernahme steht. Sonst läuft die Frist für die Umstellung der PKV.

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