Das Wichtigste
Wer 2025 neu eine Erwerbsminderungsrente bekam, erhielt laut Bundesregierung im Schnitt als Frau 1.037 Euro im Monat, als Mann 1.118 Euro.
Die gesetzliche Rente fragt nicht nach deinem Beruf. Sie fragt, ob du irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch schaffst.
Wenn du nichts tust, bleibt die Differenz zwischen dieser Zahl und deinen Fixkosten dein Problem.
Vielleicht kennst du die Erwerbsminderungsrente nur als Wort. Sie klingt nach Netz. Nach etwas, das da ist, wenn nichts mehr geht.
Sie ist da. Aber sie kann kleiner sein, als du denkst. Und sie ist an Bedingungen geknüpft, die bei unterbrochenen Erwerbsbiografien eng werden können.
Dieser Artikel zeigt dir die echten Zahlen, die Voraussetzungen und die Stellen, an denen es bei Elternzeit, Teilzeit und Pflege knapp wird.
Die Zahl
Wie viel wirklich ankommt
Nicht geschätzt. Das sind die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung für das Jahr 2025.
1.118 €
Durchschnitt bei Männern, neue Renten 2025
1.037 €
Durchschnitt bei Frauen, neue Renten 2025
683 €
Teilweise Erwerbsminderung im Bestand
Die letzte Zahl verdient einen zweiten Blick. Wer nur teilweise erwerbsgemindert ist, bekommt die halbe Rente. Und die halbe Rente von wenig ist sehr wenig.
95,2 %
So viele der 2025 neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten hatten einen Abschlag. Im Schnitt 9,7 Prozent, das sind 129 Euro im Monat. Für immer.
Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den du die Rente vor dem 65. Geburtstag beziehst. Er ist bei 10,8 Prozent gedeckelt, weil die Zeit vor dem 62. Geburtstag nicht als vorzeitig gilt.
Das steht in Paragraf 77 des Sechsten Sozialgesetzbuchs. Du kannst es nicht verhandeln.
Zum Ausgleich rechnet die Rentenversicherung dir eine Zurechnungszeit an. Sie stellt dich so, als hättest du weitergearbeitet – bei Rentenbeginn 2026 bis zum Alter von 66 Jahren und drei Monaten.
Die Rechnung
Nina, 41, Erzieherin in Teilzeit
Ein Beispiel mit echten Durchschnittswerten. Deine Zahlen sind andere – der Mechanismus ist derselbe.
Nina arbeitet 30 Stunden, hat zwei Kinder und 2.400 Euro netto im Monat. Nach einer schweren Erkrankung schafft sie keine drei Stunden am Tag mehr. Sie bekommt die volle Erwerbsminderungsrente.
1.363 Euro im Monat. Jeden Monat. Bis zur Regelaltersrente, also womöglich mehr als 25 Jahre lang.
Die gesetzliche Rente ist kein Netz. Sie ist ein Boden, auf dem man sich ziemlich hart aufschlägt.
Die Hürde
Drei Stunden entscheiden über alles
Nicht dein Beruf zählt, sondern was du irgendwo noch schaffen könntest.
| Was du noch schaffst | Was du bekommst |
|---|---|
| sechs Stunden täglich oder mehr | nichts |
| drei bis unter sechs Stunden | teilweise Erwerbsminderungsrente |
| unter drei Stunden | volle Erwerbsminderungsrente |
Entscheidend ist der Satz in Paragraf 43 Absatz 3: Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann.
Allgemeiner Arbeitsmarkt heißt: irgendeine Tätigkeit. Nicht deine. Ob es diese Stelle in deiner Stadt gibt, spielt ausdrücklich keine Rolle.
Private Berufsunfähigkeit
Geprüft wird dein zuletzt ausgeübter Beruf. Kannst du den zu mindestens 50 Prozent nicht mehr, zahlt die Versicherung.
Gesetzliche Erwerbsminderung
Geprüft wird der gesamte Arbeitsmarkt. Wer noch sechs Stunden irgendetwas kann, bekommt nichts.
Einen Bestandsschutz auf den eigenen Beruf gibt es nur noch für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Das ist Paragraf 240 SGB VI, und er läuft aus.
Achtung
2024 wurden 360.482 Anträge gestellt und 161.876 abgelehnt. Bezogen auf die entschiedenen Anträge ist das eine Ablehnungsquote von rund 47 Prozent.
Erwerbsbrüche
Drei von fünf Jahren – und was dich rettet
Hier entscheidet sich, ob Elternzeit und Pflege dich den Anspruch kosten.
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor überhaupt jemand deine Gesundheit prüft.
- Fünf Jahre versichertDie allgemeine Wartezeit nach Paragraf 50 SGB VI.
- Drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf JahrenGerechnet ab dem Eintritt der Erwerbsminderung, Paragraf 43 SGB VI.
Die zweite Bedingung ist die, an der es bei unterbrochenen Erwerbsbiografien hängt. Wer drei Jahre gar nicht erwerbstätig war, hat keine Pflichtbeiträge – und damit keinen Anspruch.
Aber das Gesetz kennt drei Rettungsanker.
Kindererziehung zählt als Pflichtbeitrag
36 Monate ab dem Monat nach der Geburt. Paragraf 3 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Paragraf 56 SGB VI.
Pflege zählt als Pflichtbeitrag
Ab Pflegegrad 2, mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen, in häuslicher Umgebung. Paragraf 3 Satz 1 Nummer 1a SGB VI.
Der Fünfjahreszeitraum dehnt sich
Berücksichtigungszeiten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr, Anrechnungszeiten und Ausbildung verlängern ihn. Paragraf 43 Absatz 4 SGB VI.
Kindererziehung und Pflege können den Anspruch retten. Sie retten nicht die Höhe.
Das ist ein wichtiger Punkt. Der Anspruch bleibt bestehen, weil das Gesetz die Lücke überbrückt. Die Rente selbst richtet sich aber nach deinen Entgeltpunkten – und die sammelst du in Teilzeit langsamer.
Tipp
Schau in deine Renteninformation. Dort steht unter der Regelaltersrente auch der Betrag für die volle Erwerbsminderungsrente. Diese Zahl ist deine echte Ausgangslage.
Wenn sie läuft
Dazuverdienen, ohne sie zu verlieren
Die Grenzen für 2026 und eine wichtige Bedingung.
| Rentenart | Hinzuverdienst 2026 |
|---|---|
| volle Erwerbsminderungsrente | 20.763,75 Euro im Kalenderjahr |
| teilweise Erwerbsminderungsrente | mindestens 41.527,50 Euro, individuell auch mehr |
Wer die Grenze überschreitet, verliert die Rente nicht sofort. 40 Prozent des übersteigenden Betrags werden angerechnet.
Eine wichtige Bedingung: Die Tätigkeit darf nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden. Wer mit einer vollen EM-Rente regelmäßig sechs Stunden arbeitet, kann die Rente selbst infrage stellen – egal wie wenig er verdient.
Seit Juli 2024 gibt es einen Zuschlag für alte Bestandsrenten: 7,5 Prozent bei Rentenbeginn zwischen 2001 und Mitte 2014, 4,5 Prozent bei Beginn zwischen Mitte 2014 und Ende 2018. Laut Bundesregierung profitieren rund drei Millionen Renten davon.
Was jetzt
Fünf Dinge, die du heute prüfen kannst
- Renteninformation heraussuchen und den Betrag für volle Erwerbsminderung notieren.
- Deine monatlichen Fixkosten danebenlegen. Die Differenz ist deine Lücke.
- Prüfen, ob du in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge hast – Kindererziehung und Pflege zählen mit.
- Kontenklärung beantragen, wenn Zeiten fehlen. Das geht online und kostet nichts.
- Nachsehen, ob du privat abgesichert bist – und ob die Police zu deinem heutigen Leben passt.
Häufige Fragen
Reicht die Erwerbsminderungsrente zum Leben?
Das hängt von deinen Fixkosten ab. Im Rentenzugang 2025 lag der durchschnittliche Zahlbetrag bei Frauen bei 1.037 Euro im Monat, bei Männern bei 1.118 Euro.
Zählt Elternzeit für die drei Jahre Pflichtbeiträge?
Ja, über die Kindererziehungszeit. Für 36 Monate ab dem Monat nach der Geburt gelten Pflichtbeiträge als gezahlt. Zusätzlich verlängert die Berücksichtigungszeit bis zum zehnten Geburtstag des Kindes den maßgeblichen Fünfjahreszeitraum.
Ersetzt die Erwerbsminderungsrente eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein. Sie prüft einen anderen Maßstab. Die private Versicherung fragt nach deinem Beruf, die gesetzliche Rente nach dem gesamten Arbeitsmarkt. Wer noch sechs Stunden täglich irgendetwas arbeiten kann, bekommt vom Staat nichts.
Warum wird fast jede Rente gekürzt?
Weil der Abschlag greift, sobald die Rente vor dem 65. Geburtstag beginnt. 0,3 Prozent je Monat, höchstens 10,8 Prozent. 2025 hatten 95,2 Prozent der neuen Renten einen Abschlag, im Schnitt 9,7 Prozent.
Was ist der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung?
Psychische Erkrankungen. 2024 gingen 42,0 Prozent aller neuen Erwerbsminderungsrenten darauf zurück. Das durchschnittliche Alter beim Rentenbeginn lag bei Frauen bei 53,5 Jahren.
Du willst wissen, wie groß deine Lücke wirklich ist?
Wir rechnen sie mit dir durch – mit deiner Renteninformation und deinen echten Fixkosten. Und wenn du schon eine Police hast, prüfen wir, ob sie zu deinem heutigen Leben passt.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Statistikband Rente 2025, Bundestags-Drucksache 21/7357 vom 27.07.2026, Bundestags-Drucksache 21/1792 vom 23.09.2025, Deutsche Rentenversicherung zur Erwerbsminderungsrente, Paragrafen 3, 43, 50, 56, 57, 77, 96a, 240 und 307i SGB VI. Zuletzt geprüft am 16.10.2026.
