Deine private Rentenversicherung läuft aus. Jetzt musst du wählen: lebenslange Rente oder Kapital auf einen Schlag. Und dann stellt sich die Frage, die in keiner Standmitteilung steht: Wie viel davon will das Finanzamt?
Die Antwort hängt an zwei Regeln mit sperrigen Namen: dem Ertragsanteil und der 12/62-Regel. Hier steht, wie beide rechnen, für welche Verträge sie gelten und warum die Steuer allein nie entscheiden sollte, ob du Rente oder Kapital nimmst.
Betrifft dich, wenn du an die Rente denkst die Rente näher rückt du deine Finanzen im Blick behalten möchtest
Hier geht es nur um private Renten- und Lebensversicherungen
Diese Seite erklärt die Steuer auf Auszahlungen aus privaten Renten- und Kapitallebensversicherungen, die du aus deinem Netto bezahlt hast. Gesetzliche Rente, Rürup, Riester und Betriebsrente werden anders besteuert. Sie stehen hier nur zum Vergleich. Wie die Verträge selbst funktionieren, erklärt die Seite Private Rentenversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Nimmst du eine lebenslange Rente, versteuerst du nur den Ertragsanteil. Bei Rentenbeginn mit 67 sind das 17 Prozent der Rente.
- Nimmst du Kapital, versteuerst du den Ertrag: Auszahlung minus eingezahlte Beiträge.
- Nach der 12/62-Regel ist nur die Hälfte dieses Ertrags steuerpflichtig, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und du bei Auszahlung mindestens 62 bist. Sonst gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent.
- Der Versicherer zieht zunächst Steuer auf den vollen Ertrag ab. Die Halbierung bekommst du erst über die Steuererklärung zurück.
- Für Kapitalauszahlungen aus Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt weiter das alte Steuerrecht.
So gehst du vor
- Such Abschlussdatum, Rentenbeginn und Kapitalwahlrecht in deinem Versicherungsschein. Ohne diese drei Angaben lässt sich nichts rechnen.
- Erteil dem Versicherer vor der Auszahlung einen Freistellungsauftrag, wenn dein Sparer-Pauschbetrag noch frei ist.
- Rechne Rente und Kapital nach Steuer nebeneinander, mit deinem erwarteten Steuersatz im Ruhestand. Die Grundlagen stehen bei Steuern auf Kapitalerträge.
- Prüf, wie viel gesetzliche Rente du bekommst. Erst dann weißt du, wie hoch dein Steuersatz im Alter wirklich ist. Hilfe dazu: Die Renteninformation lesen.
- Lass die Entscheidung Rente oder Kapital mit uns in der Beratung durchrechnen.
Inhalt
- Was sind Ertragsanteil und 12/62-Regel genau?
- Wann zahlst du auf deine Rente überhaupt Steuer?
- Wie werden die verschiedenen Renten besteuert?
- Wie hoch ist der Ertragsanteil?
- Wie wird eine Kapitalauszahlung versteuert?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was ist bei Fondspolicen und Altverträgen anders?
- So läuft die Besteuerung bei der Auszahlung ab
- Was gilt nach einer Scheidung?
- Was bei der Steuer auf deine Rentenversicherung jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was sind Ertragsanteil und 12/62-Regel genau?
Die kurze Antwort: Der Ertragsanteil ist der Teil einer lebenslangen Rente, den das Finanzamt als Gewinn zählt. Die 12/62-Regel halbiert die Steuer auf eine Kapitalauszahlung, wenn der Vertrag lange genug lief und du alt genug bist.
Eine private Rente aus deinem Netto besteht aus zwei Teilen. Ein Teil ist dein eigenes Geld, das du zurückbekommst. Der andere Teil sind Zinsen und Überschüsse. Nur dieser zweite Teil soll besteuert werden. Wie groß er ist, weiß aber niemand, denn er hängt davon ab, wie lange du lebst.
Darum pauschaliert das Gesetz. Für eine lebenslange Rente legt es je nach Alter bei Rentenbeginn einen festen Prozentsatz fest, den Ertragsanteil (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG). Er gilt für die ganze Laufzeit.
Bei einer Kapitalauszahlung ist der Gewinn dagegen genau bekannt: Auszahlung minus Summe der Beiträge (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Das gilt auch, wenn du den Vertrag vorher kündigst. Die 12/62-Regel entscheidet dann, ob dieser Ertrag voll oder nur zur Hälfte zählt.
Ob du die Wahl hast, steht im Vertrag. Eine Einmalzahlung statt Rente gibt es nur, wenn dein Vertrag ein Kapitalwahlrecht vorsieht. Wählst du die Rente, gilt der Ertragsanteil. Die 12/62-Regel spielt dann keine Rolle.
Wann zahlst du auf deine Rente überhaupt Steuer?
Die kurze Antwort: Nur, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. 2026 sind das 12.348 Euro im Jahr, für Verheiratete das Doppelte.
Der Ertragsanteil einer privaten Rente ist nur ein Baustein deines Einkommens im Alter. Dazu kommen der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente, eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen. Erst die Summe entscheidet, ob Steuer anfällt und wie hoch dein Steuersatz ist.
Die Deutsche Rentenversicherung zieht von der gesetzlichen Rente keine Steuer ab. Sie meldet die Rente dem Finanzamt. Wer steuerpflichtig ist, muss eine Steuererklärung abgeben, mit der Anlage R für Renten. Bei Kapitalauszahlungen aus Versicherungen ist es anders, dazu unten mehr.
Wie werden die verschiedenen Renten besteuert?
Die kurze Antwort: Je nachdem, ob die Beiträge steuerlich gefördert waren. Was gefördert war, wird im Alter voll oder fast voll besteuert. Was du aus versteuertem Geld gezahlt hast, nur mit dem Ertragsanteil.
| Rente aus | Was steuerpflichtig ist | Grundlage |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Rentenversicherung | 84 Prozent bei Rentenbeginn 2026, jedes Jahr 0,5 Punkte mehr | DRV, § 22 Nr. 1 EStG |
| Rürup-Rente | wie die gesetzliche Rente | § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG |
| Riester, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung | voll, soweit die Beiträge gefördert oder steuerfrei waren | § 22 Nr. 5 EStG |
| Privater Rentenversicherung als lebenslange Rente | nur der Ertragsanteil, zum Beispiel 17 Prozent mit 67 | § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG |
| Privater Renten- oder Lebensversicherung als Kapital | der Ertrag, nach 12/62 zur Hälfte | § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG |
Stand: 2026. Bei Riester und Betriebsrente gilt eine Mischregel: Der Teil, der auf ungeförderten Beiträgen beruht, wird mit dem Ertragsanteil oder nach § 20 EStG besteuert. Für die gesetzliche Rente steigt der Anteil bis zu 100 Prozent für alle, die ab 2058 in Rente gehen.
Wie hoch ist der Ertragsanteil?
Die kurze Antwort: Je älter du bei Rentenbeginn bist, desto kleiner ist er. Mit 60 sind es 22 Prozent, mit 67 noch 17 Prozent. Der Satz bleibt danach für die ganze Rentenzeit gleich.
| Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil |
|---|---|
| 60 und 61 | 22 % |
| 62 | 21 % |
| 63 | 20 % |
| 64 | 19 % |
| 65 und 66 | 18 % |
| 67 | 17 % |
| 68 | 16 % |
| 69 und 70 | 15 % |
Stand: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG, 2026. Die Logik dahinter: Wer später startet, bekommt die Rente im Schnitt kürzer. Das Gesetz unterstellt deshalb, dass in jeder Zahlung weniger Ertrag steckt.
Für Frauen ist das ein stiller Vorteil. Seit Dezember 2012 dürfen Versicherer für neue Verträge nur noch Unisex-Tarife anbieten, also gleiche Preise für Frauen und Männer. Wer im Schnitt länger lebt, bekommt die gleiche Monatsrente länger. Und auf jede dieser Zahlungen fällt nur der niedrige Ertragsanteil an.
Wie wird eine Kapitalauszahlung versteuert?
Die kurze Antwort: Steuerpflichtig ist der Ertrag, also Auszahlung minus Beiträge. Gilt die 12/62-Regel, zählt nur die Hälfte, und zwar mit deinem persönlichen Steuersatz. Gilt sie nicht, fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die 12/62-Regel hat zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein müssen. Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre gelaufen sein. Und das Geld muss nach deinem 62. Geburtstag fließen. Für Verträge, die von 2005 bis 2011 abgeschlossen wurden, reicht der 60. Geburtstag (§ 52 Abs. 28 EStG).
Bei Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden, gibt es eine dritte Bedingung. Die Leistung im Todesfall muss mindestens die Hälfte der Beitragssumme erreichen. Ist der Todesfallschutz kleiner, gibt es keine Halbierung (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 6 EStG).
Ohne Halbierung gilt der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent. Mit Solidaritätszuschlag sind das 26,375 Prozent.
Dann hilft der Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr bleiben steuerfrei, für zusammen veranlagte Paare 2.000 Euro. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen.
Der häufigste Denkfehler: „Nach zwölf Jahren ist die Auszahlung steuerfrei.“ Das gilt nur für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, und auch dort nur unter weiteren Bedingungen. Für alle späteren gilt die 12/62-Regel, und die halbiert die Steuer nur, sie streicht sie nicht.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 22Stell dir vor, Lisa schließt eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ab: 100 Euro im Monat bis 67.
- Mit 24Zum Berufsstart kommt ihre BU dazu. Die Rentenversicherung läuft getrennt davon weiter.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa ist Projektmanagerin und verdient 2.500 Euro netto. Sie will heute verstehen, was mit 67 auf sie zukommt.
Bis 67 zahlt Lisa 45 Jahre lang ein, zusammen 54.000 Euro. Annahme im Beispiel: Mit 67 bietet der Versicherer 80.000 Euro Kapital oder 280 Euro Rente im Monat, lebenslang.
Lisa will verstehen, bevor sie handelt. Also rechnet sie beide Wege durch. Für ihren Steuersatz im Ruhestand nimmt sie 20 Prozent an, auf den zusätzlichen Betrag gerechnet. Auch das ist eine Annahme im Beispiel, der echte Satz hängt von ihrem übrigen Einkommen ab.
| Rechnung | Kapital | Lebenslange Rente |
|---|---|---|
| Was steuerpflichtig ist | 80.000 minus 54.000 Euro = 26.000 Euro Ertrag | 17 % von 3.360 Euro im Jahr = 571 Euro |
| Nach 12/62-Regel | die Hälfte: 13.000 Euro | gilt hier nicht |
| Steuer bei 20 % Steuersatz | einmalig 2.600 Euro | rund 114 Euro im Jahr |
| Zum Vergleich ohne 12/62 | 26,375 % auf 25.000 Euro (nach Pauschbetrag) = 6.594 Euro | – |
Auf den ersten Blick ist die Rente steuerlich günstiger: Selbst nach 20 Jahren Rentenbezug zahlt Lisa zusammen nur rund 2.285 Euro Steuer. Aber die Steuer ist nicht die ganze Rechnung.
Mit 280 Euro im Monat dauert es knapp 24 Jahre, bis die Rente die 80.000 Euro Kapital erreicht hat. Lisa wäre dann fast 91. Lebt sie länger, gewinnt die Rente. Stirbt sie früher und hat der Vertrag keine Rentengarantiezeit, gewinnt das Kapital. Die Steuer verschiebt diese Rechnung nur ein wenig.
Tipp
Frag deinen Versicherer ein Jahr vor Rentenbeginn nach beiden Werten: garantierte Monatsrente und Kapital. Lass dir dazu den Stand deiner eingezahlten Beiträge geben. Mit diesen drei Zahlen kannst du die Steuer für beide Wege selbst überschlagen.
Was ist bei Fondspolicen und Altverträgen anders?
Die kurze Antwort: Bei Fondspolicen sind zusätzlich 15 Prozent des Ertrags steuerfrei. Bei Verträgen von vor 2005 gilt für die Kapitalauszahlung weiter das alte Recht.
In einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung wird dein Geld in Investmentfonds angelegt. Für den Teil des Ertrags, der aus diesen Fonds stammt, gilt eine Teilfreistellung von 15 Prozent (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG). Sie kommt zur Halbierung nach der 12/62-Regel hinzu.
Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt bei Kapitalauszahlung § 20 Abs. 1 Nr. 6 in der alten Fassung weiter (§ 52 Abs. 28 Satz 5 EStG). Nach Angaben der Verbraucherzentrale bleibt die Auszahlung bei mindestens zwölf Jahren Laufzeit steuerfrei, wenn weitere Bedingungen des alten Rechts erfüllt sind. Diesen Vorteil gibt es für neue Verträge nicht mehr.
Wer so einen Vertrag kündigt, um einen neuen abzuschließen, verliert die alten Regeln endgültig. Kläre das vor jeder Änderung mit dem Finanzamt, einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Was beim Kündigen sonst noch zählt, steht in Private Rentenversicherung.
So läuft die Besteuerung bei der Auszahlung ab
Die kurze Antwort: Bei Kapital zieht der Versicherer zuerst Steuer ab, die Korrektur kommt über die Steuererklärung. Bei einer Rente gibst du den Ertragsanteil in der Steuererklärung an.
1
Freistellungsauftrag erteilen
Gib dem Versicherer vor der Auszahlung einen Freistellungsauftrag, wenn dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht bei Banken verbraucht ist. Dann zieht er weniger Kapitalertragsteuer ab.
2
Abzug bei Kapitalauszahlung
Der Versicherer behält Kapitalertragsteuer auf den vollen Ertrag ein. Die 12/62-Regel berücksichtigt er dabei nicht (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG). Du bekommst eine Steuerbescheinigung.
3
Steuererklärung abgeben
Trag die Kapitalauszahlung in die Anlage KAP ein, damit das Finanzamt die Halbierung anwendet und zu viel gezahlte Steuer erstattet. Eine lebenslange Rente gehört in die Anlage R.
4
Bescheid prüfen
Vergleiche, ob der Ertrag zur Hälfte oder der richtige Ertragsanteil angesetzt wurde. Weicht etwas ab, leg Einspruch ein. Die Frist dafür steht im Bescheid.
Was gilt nach einer Scheidung?
Die kurze Antwort: Wird deine Rentenversicherung im Versorgungsausgleich geteilt, gilt dein neuer Vertrag steuerlich als zum selben Zeitpunkt abgeschlossen wie der alte. Die zwölf Jahre beginnen also nicht neu.
Im Versorgungsausgleich werden bei einer Scheidung die Rentenansprüche aus der Ehezeit geteilt. Gehört eine private Rentenversicherung dazu, bekommt die ausgleichsberechtigte Person einen eigenen Vertrag. Steuerlich zählt das Abschlussdatum des ursprünglichen Vertrags (§ 52 Abs. 28 EStG).
Für dich heißt das: Ein Altvertrag von vor 2005 behält seinen Status auch in deinem neuen Vertrag. Frag beim Versicherer nach, welches Abschlussdatum in deinen Unterlagen steht. Mehr zur Teilung selbst steht auf der Seite Versorgungsausgleich.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Die Steuer ist bei Rente oder Kapital die Frage, die alle zuerst stellen. Dabei ist sie die kleinste. Die größere Frage ist: Wer trägt das Risiko, dass du sehr alt wirst? Mit der Rente trägt es der Versicherer. Mit dem Kapital trägst du es selbst. Frauen leben im Schnitt länger. Das ist kein Argument für das eine oder das andere, aber es gehört auf den Tisch, bevor man über Prozente spricht.“
Was bei der Steuer auf deine Rentenversicherung jetzt zählt
Die kurze Antwort: Drei Daten aus deinem Vertrag entscheiden fast alles: Abschlussdatum, Laufzeit und dein Alter bei Auszahlung. Wer sie kennt, kann die Steuer für beide Wege überschlagen.
Steht die Auszahlung in den nächsten Jahren an, prüf zuerst, ob du die 12/62-Regel erfüllst. Fehlen nur wenige Monate bis zum 62. Geburtstag, kann sich ein späterer Auszahlungstermin lohnen, wenn der Vertrag das erlaubt.
Ist die Rente noch weit weg, zählt etwas anderes: Ein lange laufender Vertrag aus der Zeit vor 2005 oder mit hohem Garantiezins hat steuerliche und rechnerische Vorteile, die du heute nicht mehr kaufen kannst. Ihn vorschnell aufzugeben, kostet oft mehr als jede Steuer.
Rente oder Kapital: Was bleibt dir nach Steuer?
Wir rechnen mit dir beide Wege für deinen Vertrag durch, mit deiner gesetzlichen Rente und deinem Steuersatz im Alter. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Bei einer lebenslangen Rente aus einer privaten Rentenversicherung versteuerst du nur den Ertragsanteil. Bei Rentenbeginn mit 67 sind das 17 Prozent der Rente, mit 65 sind es 18 Prozent.
Nein. Die Auszahlung muss nach dem 62. Geburtstag fließen, bei Verträgen von 2005 bis 2011 nach dem 60. Dann ist der volle Ertrag steuerpflichtig, mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro mindert ihn.
Weil der Versicherer die Kapitalertragsteuer auf den vollen Ertrag einbehält. Die Halbierung nach der 12/62-Regel wirkt erst über deine Steuererklärung. Trag die Auszahlung in die Anlage KAP ein, dann erstattet das Finanzamt den zu viel gezahlten Betrag.
Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt das alte Steuerrecht. Nach Angaben der Verbraucherzentrale bleibt die Kapitalauszahlung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit steuerfrei, wenn weitere Bedingungen des alten Rechts erfüllt sind. Prüf die Bedingungen deines Vertrags mit dem Finanzamt oder einer Steuerberaterin.
Nein. Leistungen aus Riester-Verträgen sind voll steuerpflichtig, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruhen (§ 22 Nr. 5 EStG). Der Ertragsanteil gilt nur für private Renten aus versteuertem Geld.
Quellen: § 20 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 9 EStG, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · § 22 EStG, Ertragsanteil und nachgelagerte Besteuerung, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 52 Abs. 28 EStG, Übergangsregeln, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · § 32d EStG, Abgeltungsteuer, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Wie wird meine Rente besteuert?, Deutsche Rentenversicherung, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Lebensversicherung kündigen? Diese Alternativen sind oft besser, Verbraucherzentrale, Stand 13.08.2026, geprüft am 12.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Steuer auf Rentenversicherungen
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Im Jahr vor dem Rentenbeginn freuen sich viele über eine Gegenüberstellung von Rente und Kapital nach Steuer. Dazu gehört die Frage nach Abschlussdatum und Todesfallschutz.
- Nach einer Scheidung lohnt der Blick, ob ein geteilter Vertrag in den Unterlagen das ursprüngliche Abschlussdatum trägt.
