Ein Baby kommt, und plötzlich stellt sich eine Frage, an die vorher kaum jemand denkt: Wie ist unser Kind krankenversichert? Bei der Krankenversicherung für Kinder hängt viel davon ab, wie ihr Eltern selbst versichert seid, wer wie viel verdient und ob ihr verheiratet seid.
Meist ist die Antwort einfach. Dein Kind ist kostenlos in der Familienversicherung der Krankenkasse. Aber es gibt Konstellationen, in denen das nicht klappt. Dann kostet die Versicherung jeden Monat Geld, und eine verpasste Frist kann teuer werden.
Hier liest du, was in welcher Familie gilt, welche Fristen zählen und was die Kasse bei Zahnspange, Brille und Kinderkrankengeld zahlt. Mit den Werten für 2026.
Betrifft dich, wenn du dir ein Kind wünschst ein Kind kommt du allein erziehst du für dein Kind vorsorgen willst
Das Wichtigste in Kürze
- Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, ist dein Kind in der Regel kostenlos familienversichert. Bis 18 immer, bis 23 ohne Job, bis 25 in Schule, Ausbildung oder Studium.
- Ausnahme nach § 10 Abs. 3 SGB V: Seid ihr verheiratet und verdient der privat versicherte Elternteil mehr als der andere und 2026 mehr als 6.450 Euro im Monat, ist das Kind nicht kostenlos mitversichert.
- Bei unverheirateten Eltern gilt diese Ausnahme nicht. Das Kind kann über den gesetzlich versicherten Elternteil kostenlos versichert werden.
- In der privaten Krankenversicherung braucht jedes Kind einen eigenen Vertrag. Meldest du es binnen zwei Monaten nach der Geburt an, gibt es keine Gesundheitsprüfung.
- Kinderkrankengeld gibt es 2026 für 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30. Voraussetzung: Du und dein Kind seid gesetzlich versichert.
So gehst du vor
- Bist du privat versichert, melde dein Baby spätestens zwei Monate nach der Geburt bei deinem Versicherer an. Dann ist es rückwirkend ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung versichert.
- Ist dein Kind wegen § 10 Abs. 3 SGB V nicht familienversichert, kann es freiwillig in die Kasse. Das musst du binnen drei Monaten nach der Geburt bei der Kasse anzeigen.
- Wird dein privat versichertes Kind später familienversichert, etwa nach einer Scheidung, kannst du den privaten Vertrag binnen drei Monaten rückwirkend kündigen.
Inhalt
- Wie ist ein Kind in Deutschland krankenversichert?
- Wann dein Kind kostenlos in der Familienversicherung ist
- Was gilt, wenn ein Elternteil privat versichert ist?
- Unverheiratete, getrennte und geschiedene Eltern: was sich ändert
- Was die Krankenkasse für Kinder zahlt, auch ohne Zusatzversicherung
- So kommt dein Baby über die Kindernachversicherung in die private Krankenversicherung
- Was kostet die Krankenversicherung für ein Kind?
- Zahnspange: was die Kasse zahlt und was du selbst trägst
- Welche Zusatzversicherungen für Kinder sinnvoll sein können
- Wenn dein Kind krank ist: Kinderkrankengeld, Rechnungen und Erstattung
- Wann dein Kind die Krankenversicherung wechseln kann oder muss
- Was bei der Krankenversicherung deines Kindes jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Wie ist ein Kind in Deutschland krankenversichert?
Die kurze Antwort: Jedes Kind, das in Deutschland lebt, muss krankenversichert sein, entweder in der gesetzlichen Krankenkasse oder in der privaten Krankenversicherung. Welcher Weg gilt, entscheidet nicht ihr frei, sondern das Gesetz anhand eurer eigenen Versicherung.
In der Kasse ist ein Kind meist über die Familienversicherung dabei. So heißt die kostenlose Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern eines Mitglieds. Das Kind bekommt eine eigene Versichertenkarte und die vollen Leistungen, zahlt aber keinen eigenen Beitrag. Mehr zum System liest du unter Gesetzliche Krankenversicherung.
In der privaten Krankenversicherung gibt es so etwas nicht. Jede Person hat dort einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, auch ein Neugeborenes. Dafür gibt es die Kindernachversicherung: Ein Baby wird ohne Fragen zur Gesundheit in den Vertrag aufgenommen, wenn du es rechtzeitig anmeldest. Die Grundlagen stehen unter Private Krankenversicherung.
Zusatzversicherungen ergänzen die Kasse an einzelnen Stellen, bei Kindern vor allem bei Zähnen und Krankenhaus. Die Pflegeversicherung folgt immer der Krankenversicherung.
Wann dein Kind kostenlos in der Familienversicherung ist
Dein Kind ist familienversichert, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und keine Ausnahme greift. Das regelt § 10 SGB V. Es spielt keine Rolle, ob du pflichtversichert, freiwillig versichert oder in Elternzeit beitragsfrei versichert bist.
Die Altersgrenzen sind gestaffelt. Bis zum 18. Geburtstag ist ein Kind ohne weitere Bedingung mitversichert. Bis 23 bleibt es dabei, wenn es nicht erwerbstätig ist. Bis 25 gilt der Schutz, solange es zur Schule geht, eine Berufsausbildung macht oder studiert. Ein Wehrdienst oder Freiwilligendienst verlängert die Zeit um bis zu zwölf Monate, so die Verbraucherzentrale, Stand: März 2026.
Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze, wenn sie sich wegen der Behinderung nicht selbst unterhalten können. Die Behinderung muss schon bestanden haben, als das Kind über eine der Altersstufen familienversichert war.
Auch eigenes Einkommen zählt. 2026 darf das Kind höchstens 565 Euro im Monat einnehmen, mit Minijob 603 Euro. Laut Verbraucherzentrale darf es die Grenze bis zu zweimal im Jahr überschreiten, Stand: März 2026. Beginnt dein Kind eine Ausbildung, wird es dort selbst pflichtversichert, auch bei kleiner Vergütung.
Nicht nur leibliche Kinder gehören dazu. Nach § 10 Abs. 4 SGB V zählen auch Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält. Das hilft in Patchwork-Familien.
Was gilt, wenn ein Elternteil privat versichert ist?
Die kurze Antwort: Seid ihr verheiratet und ist ein Elternteil privat versichert, prüft die Kasse zwei Dinge. Verdient der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als der gesetzlich versicherte und liegt sein Einkommen über einem Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze, ist das Kind nicht familienversichert. Das steht in § 10 Abs. 3 SGB V.
2026 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 77.400 Euro im Jahr. Die Schwelle beträgt also 6.450 Euro im Monat, Stand: März 2026 laut Verbraucherzentrale. Beide Bedingungen müssen zusammenkommen. Verdient der gesetzlich versicherte Elternteil mehr, ist das Kind kostenlos versichert, egal wie hoch das Einkommen des anderen ist.
Gemeint ist das Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts. Dazu zählen Gehalt, Gewinn aus Selbständigkeit und zum Beispiel Mieteinnahmen. Steuerfreie Leistungen wie das Elterngeld zählen nach Auskunft der Verbraucherzentrale bei der Familienversicherung nicht mit. Die Regel gilt genauso, wenn der andere Elternteil Beamtin oder Beamter ist, denn auch dann ist er kein Mitglied einer Kasse.
| Eure Situation | Wo ist das Kind versichert? | Was kostet das? |
|---|---|---|
| Beide Eltern gesetzlich versichert | Familienversicherung über einen von euch | Nichts |
| Verheiratet, ein Elternteil privat, der gesetzlich versicherte verdient mehr | Familienversicherung | Nichts |
| Verheiratet, ein Elternteil privat, verdient mehr und über 6.450 Euro im Monat | Private Krankenversicherung oder freiwillig in der Kasse | Eigener Beitrag |
| Nicht verheiratet, ein Elternteil gesetzlich | Familienversicherung über diesen Elternteil | Nichts |
| Beide Eltern privat versichert | Private Krankenversicherung | Eigener Beitrag |
| Ein Elternteil Beamtin oder Beamter mit Beihilfe | Beihilfe plus private Restkostenversicherung, wenn das Kind nicht familienversichert ist | Eigener, meist kleiner Beitrag |
Werte: Versicherungspflichtgrenze und Schwelle Stand 2026. Grundlage: § 10 SGB V, Verbraucherzentrale, Stand: März 2026.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, verdient 3.850 Euro brutto und ist gesetzlich versichert. Stell dir vor: Lisa bekommt ein Kind. Ihr Partner arbeitet als Ingenieur, verdient 7.200 Euro brutto im Monat und ist privat versichert.
Sind die beiden verheiratet, greift § 10 Abs. 3 SGB V. Er verdient mehr als Lisa und liegt über 6.450 Euro. Das Kind kann nicht kostenlos über Lisa versichert werden. Sind die beiden nicht verheiratet, gilt die Regel nicht. Das Kind ist kostenlos über Lisa familienversichert. Derselbe Alltag, dieselben Gehälter, ein ganz anderes Ergebnis.
Wenn die Familienversicherung ausgeschlossen ist: privat oder freiwillig in die Kasse
Greift der Ausschluss, habt ihr zwei Wege. Der erste ist die private Krankenversicherung über die Kindernachversicherung beim privat versicherten Elternteil. Der zweite ist die freiwillige Versicherung in der Kasse nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Das geht, wenn der gesetzlich versicherte Elternteil die Vorversicherungszeit erfüllt, also in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder direkt davor zwölf Monate ohne Unterbrechung gesetzlich versichert war.
Für die freiwillige Versicherung gilt eine Frist. Du musst den Beitritt binnen drei Monaten nach der Geburt bei der Kasse anzeigen, so § 9 Abs. 2 SGB V. Was der Beitrag kostet, rechnet die Kasse im Einzelfall aus. Lass dir den Betrag vorher nennen und vergleiche ihn mit dem privaten Kinderbeitrag.
Beschlossen für 2027: Die Schwelle steigt
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen, dass die Versicherungspflichtgrenze ab 1. Januar 2027 zusätzlich zur üblichen Anpassung einmalig um 3.600 Euro steigt. Damit steigt auch die Schwelle für die Familienversicherung von Kindern. Den genauen Wert legt eine Verordnung fest, die Stand Oktober 2026 noch nicht beschlossen ist. Der Wert kann sich also noch ändern.
Unverheiratete, getrennte und geschiedene Eltern: was sich ändert
Die kurze Antwort: Die Sonderregel für privat versicherte Elternteile gilt nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Seid ihr nicht verheiratet, kann euer Kind über den gesetzlich versicherten Elternteil kostenlos versichert werden, egal wie viel der andere verdient. Das bestätigt die Verbraucherzentrale, Stand: März 2026, ebenso der PKV-Verband.
Daraus folgt ein Punkt, den viele übersehen: Wenn ihr heiratet, prüft die Kasse neu. Verdient der privat versicherte Elternteil mehr und liegt über der Schwelle, endet die Familienversicherung des Kindes mit der Heirat. Die Zwei-Monats-Frist der Kindernachversicherung ist dann längst vorbei. Einen privaten Vertrag gibt es nur noch mit Gesundheitsprüfung. Plant ihr eine Heirat, klärt diese Frage vorher.
Es bleibt der Weg in die freiwillige Versicherung der Kasse. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V kann ein Kind beitreten, dessen Familienversicherung endet, wenn der gesetzlich versicherte Elternteil die Vorversicherungszeit erfüllt. Die Anzeige muss binnen drei Monaten nach dem Ende der Familienversicherung bei der Kasse sein.
Bei Trennung und Scheidung kommt es auf die Ehe an, nicht auf den gemeinsamen Haushalt. Laut Verbraucherzentrale gilt die Ehe für die Familienversicherung bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils, Stand: März 2026. Danach greift § 10 Abs. 3 SGB V nicht mehr. Ein bisher privat versichertes Kind kann dann über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden.
Was die Krankenkasse für Kinder zahlt, auch ohne Zusatzversicherung
Die kurze Antwort: Für Kinder zahlt die Kasse mehr als für Erwachsene, und sie verlangt weniger Zuzahlungen. Kinder und Jugendliche unter 18 sind von Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrkosten. Stand: 2026 laut Bundesgesundheitsministerium.
Dazu gehören die Früherkennungsuntersuchungen, kurz U-Untersuchungen, von der U1 direkt nach der Geburt bis zur U9 im Vorschulalter, und die J1 für Jugendliche. Impfungen nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zahlt die Kasse ebenfalls. Rezeptfreie Medikamente zahlt sie bei Kindern unter zwölf Jahren, wenn die Ärztin oder der Arzt sie verordnet, so § 34 SGB V.
Bei der Brille zahlt die Kasse nach § 33 SGB V für Kinder und Jugendliche unter 18 die Gläser, nicht aber das Gestell. Kontaktlinsen gibt es nur in medizinisch zwingenden Ausnahmefällen. Muss dein Kind ins Krankenhaus, kann ein Elternteil nach § 11 Abs. 3 SGB V als Begleitperson mit aufgenommen werden, wenn das medizinisch nötig ist.
Bei der Zahnspange zahlt die Kasse nur bei deutlichen Fehlstellungen und nur bis 18. Was das genau bedeutet, steht im Abschnitt zur Zahnspange.
So kommt dein Baby über die Kindernachversicherung in die private Krankenversicherung
Die kurze Antwort: Bist du privat versichert, muss dein Versicherer dein neugeborenes Kind nach § 198 VVG aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit. Voraussetzung ist, dass du es spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt anmeldest. Dann gilt der Schutz rückwirkend ab der Geburt.
Es gibt Bedingungen. Der Schutz für das Kind darf nicht höher oder umfassender sein als dein eigener. Der Versicherer darf außerdem verlangen, dass du am Tag der Geburt schon eine Weile versichert bist, höchstens drei Monate. Es reicht, wenn ein Elternteil bei dem Versicherer ist. Für ein minderjähriges Adoptivkind gilt dasselbe, nur darf der Versicherer bei erhöhtem Risiko einen Zuschlag bis zur Höhe des einfachen Beitrags verlangen.
Die Regel gilt nicht nur für die Vollversicherung. Ausgenommen ist nach § 198 Abs. 4 VVG die Auslandsreisekrankenversicherung, wenn das Kind schon anders krankenversichert ist.
Verpasst du die Frist, ist das Kind nicht automatisch versichert. Dann gibt es einen normalen Antrag mit Gesundheitsfragen. Der Versicherer kann Zuschläge verlangen, Leistungen ausschließen oder ablehnen. Als Auffangnetz bleibt der Basistarif, den jeder private Versicherer ohne Risikozuschlag anbieten muss.
Ein Kind allein privat zu versichern, ohne dass ein Elternteil beim selben Versicherer ist, bieten nur manche Gesellschaften an, oft mit Altersgrenzen und immer mit Gesundheitsprüfung.
Was kostet die Krankenversicherung für ein Kind?
Die kurze Antwort: In der Familienversicherung kostet dein Kind nichts. In der privaten Krankenversicherung zahlst du einen eigenen Beitrag. Wie viel es genau ist, hängt vom Tarif, vom Selbstbehalt und von den Leistungen ab.
Kindertarife haben keinen gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent, wie ihn Erwachsene für das Alter zahlen. Mit dem Wechsel in den Jugend- und später in den Erwachsenentarif steigt der Beitrag in Stufen. Ab welchem Alter, steht in den Bedingungen deines Tarifs.
Die private Pflegepflichtversicherung ist für Kinder beitragsfrei. Das schreibt § 110 SGB XI vor, unter denselben Bedingungen wie in der sozialen Pflegeversicherung. Du zahlst für dein Kind also nur die Krankenversicherung.
Angestellte bekommen nach § 257 SGB V einen Arbeitgeberzuschuss auch für Kinder, die sonst familienversichert wären. Er beträgt die Hälfte des Beitrags, höchstens bis zum Höchstzuschuss. Die Beiträge für die Basisabsicherung deines Kindes kannst du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, wenn du Kindergeld bekommst.
Den Rest deckt ein kleiner privater Tarif. Mehr dazu unter Beihilfe.
Zahnspange: was die Kasse zahlt und was du selbst trägst
Die kurze Antwort: Die Kasse zahlt eine Zahnspange für Kinder und Jugendliche unter 18, wenn die Fehlstellung deutlich ist. Du gehst mit einem Eigenanteil in Vorleistung und bekommst ihn nach erfolgreichem Abschluss zurück. Das regelt § 29 SGB V.
Die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde ordnet die Fehlstellung einer von fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen zu, kurz KIG. Die Kasse zahlt bei KIG 3, 4 und 5. KIG 1 und 2 gelten als nicht behandlungsbedürftig, dort zahlst du alles selbst, so die Verbraucherzentrale, Stand: April 2026.
Der Eigenanteil liegt bei 20 Prozent der Behandlungskosten. Sind mindestens zwei Kinder unter 18 aus eurem Haushalt gleichzeitig in Behandlung, zahlst du ab dem zweiten Kind 10 Prozent. Die Kasse erstattet den Anteil, wenn die Behandlung wie geplant abgeschlossen ist. Dafür brauchst du eine Abschlussbescheinigung der Praxis. Bricht dein Kind die Behandlung ab, kann das Geld verloren sein.
Viele Praxen bieten Extras an, etwa unauffällige Brackets oder besondere Drähte. Die Kasse zahlt sie nicht, und laut Verbraucherzentrale sind sie in der Regel nicht nötig. Die Kassenbehandlung darf nicht von Extras abhängig gemacht werden. Lass dir alle Privatleistungen schriftlich mit Preis geben und hol bei Zweifeln eine Zweitmeinung ein.
Eine Zahnzusatzversicherung kann bei KIG 1 und 2 und bei Extras helfen. Sie zahlt aber nur, wenn beim Abschluss noch keine Behandlung angeraten oder begonnen ist. Die Wartezeit darf bei Kieferorthopädie nach § 197 VVG höchstens acht Monate betragen. Viele Tarife begrenzen die Leistung für Kieferorthopädie auf einen festen Betrag.
Welche Zusatzversicherungen für Kinder sinnvoll sein können
Die kurze Antwort: Für gesetzlich versicherte Kinder können einzelne Zusatzversicherungen sinnvoll sein, vor allem für Zähne und Krankenhaus. Sie sind für Kinder meist günstig. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Abschließen musst du, bevor ein Befund da ist.
| Baustein | Was die Kasse zahlt | Was die Zusatzversicherung bringen kann | Worauf du achtest |
|---|---|---|---|
| Zähne und Kieferorthopädie | Zahnspange ab KIG 3 bis 18, 20 Prozent Eigenanteil mit Erstattung | Leistung bei KIG 1 und 2, Extras, später Zahnersatz | Abschluss vor der ersten kieferorthopädischen Untersuchung, Leistungsgrenzen |
| Krankenhaus | Mehrbettzimmer, diensthabende Ärztin oder diensthabender Arzt, Begleitperson wenn medizinisch nötig | Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, Unterbringung eines Elternteils | Bis zu welchem Alter die Begleitperson mitversichert ist |
| Ambulant und Brille | Brillengläser bis 18, kein Gestell | Zuschuss zur Brille, Heilpraktiker, Osteopathie | Erstattungshöchstbeträge pro Jahr |
| Reisen ins Ausland | Nur im Rahmen der Abkommen, kein Rücktransport | Behandlung im Ausland, Rücktransport | Familientarif, Dauer der Reise |
Stand: Oktober 2026.
Viele Tarife versichern eine Begleitperson im Zimmer bis zu einem Alter zwischen neun und 15 Jahren. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist meist über einen Familientarif der Eltern günstig dabei.
Hast du selbst eine Zusatzversicherung, nutze die zwei Monate nach der Geburt, um dein Kind ohne Gesundheitsfragen aufzunehmen. Eine Übersicht aller Bausteine findest du unter Krankenzusatzversicherung.
Wenn dein Kind krank ist: Kinderkrankengeld, Rechnungen und Erstattung
Die kurze Antwort: Ist dein Kind krank und du musst zu Hause bleiben, bekommst du von der Kasse Kinderkrankengeld, wenn du und dein Kind gesetzlich versichert seid und das Kind jünger als zwölf ist. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze. So regelt es § 45 SGB V.
2026 gibt es je Kind und Elternteil 15 Arbeitstage, bei mehreren Kindern höchstens 35. Alleinerziehende bekommen 30 Tage je Kind, höchstens 70. Diese Zahl ist eine Sonderregel für 2026. Nach dem geltenden Gesetz gilt ab 2027 wieder die Grundregel mit zehn Tagen je Kind, für Alleinerziehende 20, höchstens 25 und 50 Tage. Laut ZDF plant die Bundesregierung keine Verlängerung, Stand: 23. September 2026.
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, 100 Prozent, wenn du in den letzten zwölf Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bekommen hast. Es ist auf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Mit der Grenze von 69.750 Euro im Jahr sind das 2026 rechnerisch rund 135,63 Euro am Tag. Vom Kinderkrankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Auch Lisa würde das betreffen. Ist ihr Kind über sie familienversichert, bekommt sie 2026 bis zu 15 Tage Kinderkrankengeld. Ist das Kind aber privat über ihren Ehemann versichert, bekommt Lisa kein Kinderkrankengeld, obwohl sie selbst gesetzlich versichert ist. Das Kind muss gesetzlich versichert sein. Dann bleibt nur, was ihr Arbeitsvertrag hergibt, oder eine unbezahlte Freistellung nach § 45 SGB V.
Wird dein Kind im Krankenhaus behandelt und du wirst aus medizinischen Gründen als Begleitperson mit aufgenommen, hast du nach § 45 Abs. 1a SGB V ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld. Für Kinder, die so schwer erkrankt sind, dass sie nur noch Wochen oder wenige Monate zu leben haben, gibt es nach § 45 Abs. 4 SGB V einen zeitlich unbegrenzten Anspruch.
So läuft es ab: Die ärztliche Bescheinigung reichst du bei der Kasse ein, deinem Arbeitgeber sagst du Bescheid. Die Kasse fragt den Verdienstausfall ab und zahlt. In der privaten Krankenversicherung zahlst du die Rechnungen der Praxis und reichst sie beim Versicherer ein. Er erstattet nach Tarif, abzüglich Selbstbehalt.
Wann dein Kind die Krankenversicherung wechseln kann oder muss
Die kurze Antwort: Die Familienversicherung endet automatisch, wenn das Kind eine Altersgrenze erreicht, zu viel verdient oder selbst versicherungspflichtig wird. Ein privat versichertes Kind kann in die Kasse wechseln, sobald es dort pflichtversichert oder familienversichert wird.
Endet die Familienversicherung, fällt dein Kind nicht ins Leere. Die Kasse führt es als freiwilliges Mitglied weiter, das nennt sich obligatorische Anschlussversicherung. Dann zahlt es einen eigenen Beitrag, außer es weist eine andere Versicherung nach. Studierende sind nach dem 25. Geburtstag meist in der studentischen Pflichtversicherung.
Wird ein privat versichertes Kind familienversichert, etwa weil ihr euch scheiden lasst, weil das Einkommen des privat versicherten Elternteils dauerhaft sinkt oder weil die Schwelle 2027 steigt, kannst du den privaten Vertrag nach § 205 Abs. 2 VVG kündigen. Das geht binnen drei Monaten, rückwirkend ab Beginn der Familienversicherung. Auf Nachfrage musst du sie dem Versicherer binnen zwei Monaten nachweisen.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Bei Kindern heißt das ganz konkret: Ändert sich bei euch etwas, eine Heirat, eine Scheidung, ein neuer Job, Teilzeit oder eine neue Grenze ab 2027, fragt bei der Kasse nach, ob euer Kind familienversichert sein kann. Manchmal spart ein Anruf jeden Monat einen ganzen Kinderbeitrag.
Was bei der Krankenversicherung deines Kindes jetzt zählt
Bei der Krankenversicherung deines Kindes zählt vor allem der Anfang. Ob dein Kind kostenlos in der Kasse ist oder einen eigenen Vertrag braucht, entscheidet sich an eurer eigenen Versicherung, an euren Einkommen und am Trauschein. Wer das vor der Geburt klärt, verpasst keine Frist.
Danach zählt das, was die Kasse nicht zahlt: die Zahnspange bei leichter Fehlstellung, das Brillengestell, der Komfort im Krankenhaus. Hier hilft eine Zusatzversicherung nur, wenn sie früh genug da ist. Und es zählt, die Versicherung mitwachsen zu lassen, wenn sich euer Leben ändert. Wenn du das mit allen Zahlen auf dem Tisch durchgehen willst, sprich uns in der Beratung an.
Lass uns die Krankenversicherung deines Kindes einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Das hängt vom Einkommen ab. Verdient dein Mann mehr als du und 2026 mehr als 6.450 Euro im Monat, ist euer Kind nach § 10 Abs. 3 SGB V nicht familienversichert. Dann meldet ihr es binnen zwei Monaten in seiner privaten Krankenversicherung an oder zeigt binnen drei Monaten bei deiner Kasse die freiwillige Versicherung an. Verdienst du mehr oder liegt er darunter, ist das Kind kostenlos über dich versichert.
Nein. Die Sonderregel für privat versicherte Elternteile gilt nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Bist du gesetzlich versichert, kann euer Kind kostenlos über dich familienversichert werden. Wenn ihr heiratet, prüft die Kasse aber neu.
Liegt die Fehlstellung in KIG 3, 4 oder 5 und ist sie jünger als 18, zahlt die Kasse. Ihr zahlt zunächst 20 Prozent, bei einem zweiten Kind in Behandlung 10 Prozent, und bekommt das nach erfolgreichem Abschluss zurück. Extras wie unauffällige Brackets zahlt ihr selbst. Bei KIG 1 und 2 tragt ihr die ganze Behandlung.
Ja, wenn du und dein Sohn gesetzlich versichert seid und er jünger als zwölf ist. 2026 bekommst du Kinderkrankengeld für bis zu 15 Arbeitstage je Kind, als Alleinerziehende oder Alleinerziehender 30. Es beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung für die Kasse.
Ist die Zwei-Monats-Frist vorbei, gibt es keinen Anspruch mehr auf Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung. Der Versicherer prüft die Gesundheit und kann Zuschläge verlangen oder ablehnen. Prüfe, ob euer Kind über den anderen Elternteil familienversichert sein kann oder ob die freiwillige Versicherung in der Kasse noch möglich ist. Die Frist dafür beträgt drei Monate nach der Geburt.
Ja, solange sie studiert und jünger als 25 ist und mit dem Minijob 2026 nicht mehr als 603 Euro im Monat verdient. Ab dem 25. Geburtstag kommt sie in der Regel in die studentische Pflichtversicherung.
Quellen: Verbraucherzentrale: Familienversicherung in der Krankenkasse, Stand 03.03.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Eigenanteil, Kassenleistung und Zusatzkosten beim Kieferorthopäden, Stand 13.04.2026, geprüft am 07.10.2026 · PKV-Verband: Privatversichert als Familie, ohne Datumsangabe, Werte 2026, geprüft am 07.10.2026 · Sozialgesetzbuch über dejure.org: § 10 SGB V, § 9 SGB V, § 29 SGB V, § 33 SGB V, § 45 SGB V, § 110 SGB XI, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026 · Versicherungsvertragsgesetz über dejure.org: § 198 VVG und § 205 VVG, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026 · ZDF: Kinderkrankentage: Bundesregierung plant Rückkehr zu zehn Tagen, Stand 23.09.2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Krankenversicherung für Kinder
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Kundinnen und Kunden mit Kinderwunsch und gemischt versicherter Ehe früh auf § 10 Abs. 3 SGB V und die Fristen nach der Geburt ansprechen.
- Unverheiratete Paare vor einer Heirat fragen, wie ihr Kind versichert ist. Das Gespräch lohnt sich für beide Seiten.
- Wenn 2027 die Versicherungspflichtgrenze steigt, privat versicherte Kinder auf eine mögliche Familienversicherung prüfen.
