Die private Krankenversicherung, kurz PKV, verspricht viel: freie Arztwahl, schnelle Termine, Chefarzt und Einbettzimmer. Oft startet sie mit einem Beitrag unter dem der Krankenkasse. Die Regeln dahinter kennen aber nur wenige.
Der Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, sondern von Alter, Gesundheit und Tarif. Er steigt, oft in Sprüngen. Und ab 55 ist der Weg zurück in die gesetzliche Kasse fast verschlossen. Hier findest du die Grundlagen, die Zahlen für 2026 und was sich 2027 ändert.
Betrifft dich, wenn dein Einkommen steigt du dich selbstständig machst du ins Berufsleben startest ein Kind kommt
Das Wichtigste in Kürze
- In die PKV dürfen vor allem Selbständige, Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte über 77.400 Euro brutto im Jahr. Stand: 2026.
- Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif. Jede Person braucht einen eigenen Vertrag, auch Kinder.
- Alterungsrückstellung und ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent bremsen die Beiträge im Alter. Steigen werden sie trotzdem.
- Bei einer Erhöhung ist der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG meist der beste Hebel.
- Ab 55 ist die Rückkehr in die gesetzliche Kasse in der Regel ausgeschlossen.
Inhalt
- Was ist eine private Krankenversicherung?
- Wer sich privat krankenversichern darf
- Was gilt ohne private Krankenversicherung?
- Wie Alterungsrückstellung und gesetzlicher Zuschlag wirken
- Was kostet eine private Krankenversicherung?
- Warum PKV-Beiträge sprunghaft steigen und was du dann tun kannst
- So setzt du PKV-Beiträge von der Steuer ab
- Den Versicherer wechseln: alte Welt, neue Welt und Übertragungswert
- So läuft der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ab
- Wenn du krank bist: so bekommst du dein Geld von der PKV
- Kinder, Schwangerschaft und Elternzeit in der PKV
- Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: wann das geht
- Worauf es im Vertrag einer privaten Krankenversicherung ankommt
- Was bei der privaten Krankenversicherung als Nächstes zählt
Was ist eine private Krankenversicherung?
Die kurze Antwort: Eine private Krankenversicherung ersetzt die gesetzliche Krankenkasse ganz. Sie zahlt Arzt, Krankenhaus, Zahnarzt und Medikamente nach den Regeln deines Vertrags.
Fachleute sagen Krankheitskostenvollversicherung. Davon zu unterscheiden ist die Krankenzusatzversicherung, mit der gesetzlich Versicherte einzelne Lücken schließen. Die Kasse rechnet nach dem Solidarprinzip: Wer mehr verdient, zahlt mehr, Familie ohne Einkommen ist kostenlos dabei. Die PKV rechnet nach dem Äquivalenzprinzip. Dein Beitrag deckt dein eigenes Risiko.
In der PKV gilt die Kostenerstattung: Du bekommst die Rechnung, zahlst sie und reichst sie ein. Seit 2009 gilt eine Pflicht zur Krankenversicherung. Privat Versicherte brauchen nach § 193 Abs. 3 VVG mindestens Schutz für ambulante und stationäre Behandlung, mit höchstens 5.000 Euro Selbstbehalt im Jahr. Dazu kommt immer die private Pflege-Pflichtversicherung.
Wer sich privat krankenversichern darf
Die kurze Antwort: Wer gesetzlich pflichtversichert ist, darf nicht in die PKV. Frei wählen dürfen Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze, Selbständige, Beamtinnen und Beamte. Das regeln die §§ 5, 6 und 8 SGB V.
Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro brutto im Jahr. Stand: Januar 2026. Wer schon angestellt ist und darüber liegt, wird nach § 6 Abs. 4 SGB V erst mit Ablauf des Kalenderjahres frei, und nur, wenn das Gehalt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt. Wer neu in einen Job startet und gleich darüber verdient, ist sofort frei.
| Gruppe | Darf in die PKV? | Was dabei zählt |
|---|---|---|
| Angestellte | Ja, über 77.400 Euro brutto im Jahr | Arbeitgeber zahlt die Hälfte, höchstens 508,59 Euro im Monat |
| Selbständige | Ja, unabhängig vom Einkommen | Kein Zuschuss, Krankentagegeld selbst absichern |
| Beamtinnen und Beamte | Ja | Beihilfe zahlt einen Teil, die PKV den Rest |
| Studierende | Ja, per Befreiung zu Studienbeginn | Gilt für das ganze Studium, unwiderruflich |
| Teilzeit unter der Grenze | Nur mit Befreiung nach § 8 SGB V, wenn du vorher lange versicherungsfrei warst | Antrag binnen drei Monaten |
Stand der Tabelle: 2026. Wer privat versichert war und durch eine höhere Grenze oder Teilzeit, auch in der Elternzeit, wieder pflichtig würde, kann sich nach § 8 SGB V befreien lassen. Der Antrag muss binnen drei Monaten bei der Krankenkasse liegen und ist unwiderruflich. Wer schon am 31.12.2002 privat versichert war, hat eine niedrigere Grenze von 69.750 Euro. Stand: 2026.
Beschlossen für 2027: Die Grenze steigt außerplanmäßig
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet im Juli 2026, ist beschlossen: Ab 1. Januar 2027 steigt die Versicherungspflichtgrenze einmalig um zusätzlich 3.600 Euro, die Beitragsbemessungsgrenze um zusätzlich 300 Euro im Monat. Den genauen Betrag legt eine Verordnung fest, die Stand Oktober 2026 noch nicht beschlossen ist. Die Werte können sich noch ändern.
Wer als Angestellte oder Angestellter schon privat versichert ist, hat nach dem Gesetz Bestandsschutz. Wer erst wechseln will, braucht ab 2027 mehr Gehalt. Mehr zur GKV-Reform 2027.
Was gilt ohne private Krankenversicherung?
Die kurze Antwort: Ohne PKV bist du gesetzlich versichert und zahlst einen Prozentsatz deines Einkommens, höchstens bis 5.812,50 Euro im Monat. 2026 sind das 14,6 Prozent plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, dazu 3,6 Prozent Pflege, kinderlos 4,2 Prozent. Stand: Januar 2026.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31 und verdient 3.850 Euro brutto im Monat, also 46.200 Euro im Jahr. Sie ist pflichtversichert und darf nicht in die PKV. Ihr Anteil liegt bei rund 429 Euro im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung. Wird sie länger krank, zahlt die Kasse ab der siebten Woche Krankengeld, bei ihr rund 1.980 Euro netto.
Die Kasse versichert Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen kostenlos mit, 2026 bis 565 Euro Einkommen im Monat, im Minijob bis 603 Euro. Stand: Februar 2026, Quelle: Verbraucherzentrale. Wer gar nicht versichert ist, zahlt nach § 193 Abs. 4 VVG nach: für jeden Monat ohne Schutz einen Monatsbeitrag als Zuschlag, ab dem sechsten Monat ein Sechstel.
Wie Alterungsrückstellung und gesetzlicher Zuschlag wirken
Die kurze Antwort: Du zahlst in jungen Jahren mehr, als du kostest. Der Überschuss wird verzinst angespart und im Alter verbraucht. Dazu kommt ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent.
Krankheitskosten steigen mit dem Alter. Den altersabhängigen Wert nennen Fachleute Risikobeitrag. Die PKV kalkuliert stattdessen einen gleichbleibenden Nettobeitrag. Anfangs liegt er über dem Risikobeitrag, die Differenz fließt in die Alterungsrückstellung. Reicht der Beitrag später nicht mehr, wird sie abgebaut. Das Altern selbst macht so nicht teurer. Steigende Kosten in der Medizin aber schon.
Der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent
Seit 2000 gibt es den gesetzlichen Zuschlag, heute in § 149 VAG. Du zahlst ihn ab dem Kalenderjahr, in dem du 22 wirst, bis zum Ende des Jahres, in dem du 60 wirst. Er fällt auf ambulante, stationäre und Zahn-Bausteine an, auch auf Ergänzungs- und Beihilfetarife. Berechnet wird er vom aktuellen Beitrag ohne Risikozuschläge und ändert sich mit jeder Anpassung.
Kein Zuschlag fällt an für Kranken-, Krankenhaus-, Kur- und Pflegetagegeld, die Pflege-Pflichtversicherung, Anwartschaften, Ausbildungstarife, Kindertarife und Zusatzversicherungen zur Kasse. Nach § 150 VAG wird das Geld ab 65 gegen Erhöhungen eingesetzt, ab 80 senkt es den Beitrag. Dazu kommen 90 Prozent der Zinsen über dem Rechnungszins. Wechselst du in eine Zusatzversicherung zur Kasse, bleibt der Zuschlag erhalten.
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Die kurze Antwort: Eine feste Zahl gibt es nicht. Der Beitrag hängt vom Alter beim Abschluss, der Gesundheit, der Leistung und dem Selbstbehalt ab, nicht vom Einkommen. Vorerkrankungen können einen Risikozuschlag auslösen.
Angestellte bekommen nach § 257 SGB V die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss, 2026 höchstens 508,59 Euro für die Kranken- und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung, in Sachsen weniger. Er gilt auch für Kinder und Ehepartner, die in der Kasse familienversichert wären. Stand: Januar 2026, Quelle: PKV-Verband.
Wie stark Beiträge steigen, ist umstritten. Das Institut des PKV-Verbands nennt für 2006 bis 2026 3,4 Prozent im Jahr, in der Kasse 3,9 Prozent. Eine IGES-Studie sah für 2003 bis 2023 je nach Tarif 1,6 bis 4,8 Prozent. Zum Jahr 2026 stiegen die Beiträge für rund 60 Prozent der Privatversicherten, im Schnitt um 13 Prozent. Stand: Dezember 2025, Quelle: Stiftung Warentest.
Stell dir vor: Lisa macht sich mit 33 selbständig, mit 4.000 Euro Gewinn im Monat. Freiwillig gesetzlich versichert zahlt sie mit Krankengeld-Anspruch 17,5 Prozent plus 4,2 Prozent Pflege, rund 868 Euro allein. Ein privater Tarif könnte günstiger starten. Nehmen wir 500 Euro an. Steigt er um 3,4 Prozent im Jahr, zahlt Lisa mit 67 rund 1.560 Euro.
In der Rente gibt es nach § 106 SGB VI einen Zuschuss der Rentenversicherung von 8,75 Prozent der Rente, höchstens die Hälfte des Beitrags. Bei Lisas geschätzter Rente von 1.333 Euro wären das rund 117 Euro. Stand: 2026. Wer in die PKV geht, sollte darum schon heute für die Beiträge im Alter sparen.
Warum PKV-Beiträge sprunghaft steigen und was du dann tun kannst
Die kurze Antwort: Der Versicherer darf erhöhen, wenn die Kosten eines Tarifs deutlich von der Kalkulation abweichen. Dann oft viel auf einmal. Du hast dann ein Sonderkündigungsrecht und das Recht auf einen Tarifwechsel.
Nach § 203 VVG und § 155 VAG prüft der Versicherer jährlich Leistungsausgaben und Sterbewahrscheinlichkeiten. Weichen die Leistungen mehr als 10 Prozent ab, muss er nachkalkulieren, viele Tarife sehen weniger vor. Das heißt auslösender Faktor. Ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen. Weil sich Kosten sammeln, bis die Schwelle erreicht ist, kommen Erhöhungen oft als Sprung.
Die Erhöhung gilt ab dem zweiten Monat nach der Mitteilung. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass darin steht, welche Rechnungsgrundlage sie ausgelöst hat, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19. Sonst ist sie unwirksam. Rückforderungen verjähren aber nach drei Jahren, so der BGH am 17.11.2021, IV ZR 113/20.
Tarifwechsel nach § 204 VVG
Der stärkste Hebel ist der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer. Du darfst jederzeit in jeden Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln und nimmst Alterungsrückstellung und erworbene Rechte mit. Für Mehrleistungen darf der Versicherer Zuschlag, Wartezeit oder Ausschluss verlangen. Das kannst du abwenden, indem du auf die Mehrleistung verzichtest.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Gerade in der PKV kostet das Geld. Viele Versicherer haben neuere Tarife mit gleicher Leistung zu niedrigerem Beitrag. Ein Blick nach jeder Erhöhung lohnt sich fast immer.
Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif
Wird der Beitrag zu hoch, gibt es drei gesetzliche Auffangtarife.
| Tarif | Für wen | Beitrag 2026 | Leistung |
|---|---|---|---|
| Standardtarif | Verträge von vor 2009, meist ab 65 oder ab 55 mit geringem Einkommen, nach zehn Jahren Vorversicherung | höchstens 848,62 Euro, oft weniger | etwa wie die Kasse, ohne Chefarzt |
| Basistarif | Alle in der PKV, bei Verträgen ab 2009 jederzeit | höchstens 1.017,18 Euro, bei Hilfebedürftigkeit 508,59 Euro | wie die Kasse |
| Notlagentarif | Automatisch bei Beitragsschulden | niedrig, ohne neue Rückstellung | nur akute Erkrankungen, Schmerzen, Schwangerschaft |
Stand: 2026, Quelle: PKV-Verband. Den Basistarif muss jeder Versicherer allen mit Zugang ohne Risikozuschlag und ohne Ablehnung anbieten.
So setzt du PKV-Beiträge von der Steuer ab
Die kurze Antwort: Den Teil, der dem Niveau der Kasse entspricht, setzt du voll als Sonderausgabe ab. Chefarzt, Einbettzimmer oder Krankentagegeld zählen nicht dazu.
Grundlage ist § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Absetzbar ist die Basisabsicherung mit Pflege-Pflichtversicherung, auch für Ehepartner und Kinder mit Kindergeld. Der Versicherer meldet den Anteil je Tarif an das Finanzamt. Tagegelder, Optionstarife und Anwartschaften zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit 1.900 Euro Höchstbetrag, bei Selbständigen 2.800 Euro. Der ist meist schon ausgeschöpft.
Abgezogen werden der volle Arbeitgeberzuschuss und Beitragsrückerstattungen, Letztere mit ihrem Basisanteil. Selbst gezahlte Rechnungen und der Selbstbehalt sind keine Sonderausgabe, so der Bundesfinanzhof am 1.6.2016, X R 43/14. Sie zählen nur als außergewöhnliche Belastung über der zumutbaren Belastung von 1 bis 7 Prozent nach § 33 EStG. Basisbeiträge darfst du bis zum Zweieinhalbfachen im Voraus zahlen und im Zahljahr absetzen.
Den Versicherer wechseln: alte Welt, neue Welt und Übertragungswert
Die kurze Antwort: Bei Verträgen vor 2009 nimmst du beim Versichererwechsel keine Alterungsrückstellung mit, bei späteren nur einen Teil.
Seit 1.1.2009 gibt es die Portabilität. Mitgegeben wird der Übertragungswert: so viel, wie im Basistarif angespart worden wäre. Darauf kannst du nicht verzichten. Rückstellung der Pflege-Pflichtversicherung und gesetzlicher Zuschlag gehen ganz mit. Verträge vor 2009, die alte Welt, geben nichts mit, auch nicht beim Wechsel in einen Basistarif. Verträge der neuen Welt enthalten dafür eine Wechslerkomponente, bei jungen Menschen am höchsten.
Seit 21.12.2012 gibt es nur noch Unisex-Tarife, nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1.3.2011, C-236/09. Aus älteren Tarifen kannst du hinein, zurück nicht. Weil beim neuen Versicherer Alter und Gesundheit von heute zählen, rät die Verbraucherzentrale, zuerst den Tarifwechsel im eigenen Haus zu prüfen.
So läuft der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ab
Die kurze Antwort: Du stellst einen Antrag mit ausführlichen Gesundheitsfragen. Der Versicherer nimmt dich an, mit Zuschlag, mit Ausschluss oder gar nicht. Erst mit schriftlicher Zusage kündigst du die Kasse.
Gefragt wird oft drei bis zehn Jahre zurück, nach Behandlungen, Diagnosen, Medikamenten, Klinik, Psychotherapie und fehlenden Zähnen. Hol dir vorher Patientenakte und Leistungsauszug der Kasse. Bei Vorerkrankungen hilft die anonyme Risikovoranfrage: Eine Maklerin oder ein Makler fragt ohne deinen Namen bei mehreren Versicherern an.
Nach § 19 VVG gibst du alles an, wonach in Textform gefragt wird. Bei Fehlern kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen. In der Krankenversicherung erlöschen diese Rechte nach § 194 VVG nach drei Jahren, bei Arglist nach zehn. Ordentlich kündigen darf er die Vollversicherung nie, § 206 VVG.
Nach § 197 VVG gelten Wartezeiten von höchstens drei Monaten, für Entbindung, Psychotherapie und Zahn acht Monate. Bei Unfällen und beim direkten Wechsel aus der Kasse entfallen sie. Vor der Unterschrift bekommst du Produktinformationsblatt und Bedingungen, meist aufgebaut auf den Musterbedingungen MB/KK. Die Unterschiede stehen in den Tarifbedingungen.
Wenn du krank bist: so bekommst du dein Geld von der PKV
Die kurze Antwort: Du reichst die Rechnung ein und bekommst den versicherten Betrag zurück. Bezahlt wird nach § 192 VVG jede medizinisch notwendige Heilbehandlung, wie dein Tarif sie beschreibt.
Ärztinnen und Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung GOÄ ab, meist bis zum 2,3-fachen Satz, mit Begründung bis zum 3,5-fachen. Gute Tarife erstatten bis zum Höchstsatz. Im Krankenhaus rechnet die Klinik meist direkt mit dem Versicherer ab. Bei voraussichtlich über 2.000 Euro muss der Versicherer nach § 192 Abs. 8 VVG vorab binnen vier Wochen sagen, ob er zahlt, bei Dringlichkeit binnen zwei.
Kosten spielen bei der medizinischen Notwendigkeit keine Rolle, so der Bundesgerichtshof am 12.3.2003, IV ZR 278/01. Bei Streit hilft kostenlos der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Ansprüche verjähren nach drei Jahren zum Jahresende. Für eine Beitragsrückerstattung sammelst du Rechnungen bis Dezember und zahlst sie selbst, wenn die Rückerstattung höher ist.
Kinder, Schwangerschaft und Elternzeit in der PKV
Die kurze Antwort: Eine kostenlose Familienversicherung gibt es nicht. Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag. Rechtzeitig angemeldet wird es ohne Gesundheitsprüfung versichert.
Die Kindernachversicherung nach § 198 VVG: Anmeldung binnen zwei Monaten nach der Geburt, rückwirkend ab Geburt, ohne Zuschlag und Wartezeit, wenn der Schutz nicht besser ist als deiner. Du selbst musst mindestens drei Monate versichert sein. Für Adoptivkinder gilt das auch. Bei verheirateten Eltern kann ein Kind nach § 10 Abs. 3 SGB V nicht in die Kasse, wenn der privat versicherte Elternteil über der Versicherungspflichtgrenze und mehr als der andere verdient. Mehr zur Krankenversicherung für Kinder.
Elternzeit ist eine gewollte Pause, für Mütter wie für Väter. In der PKV läuft der Beitrag weiter, der Arbeitgeberzuschuss fällt weg. In der Kasse sind Pflichtversicherte während des Elterngelds beitragsfrei. Im Mutterschutz zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung privat Versicherten einmalig höchstens 210 Euro Mutterschaftsgeld. Ein Krankentagegeld zahlt seit 2017 auch in den Schutzfristen, teils nach Wartezeit.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: wann das geht
Die kurze Antwort: Vor 55 geht es zurück, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst. Danach meist nicht mehr. Eine Rückkehr nach Wunsch gibt es nicht.
Pflichtig wirst du mit einem Gehalt unter der Grenze, mit Arbeitslosengeld I oder über die Familienversicherung deiner Ehepartnerin oder deines Ehepartners. Auch Teilzeit oder ein Sabbatical mit weniger Gehalt kann reichen. Ab 55 bleibst du nach § 6 Abs. 3a SGB V frei, wenn du in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich und mindestens die Hälfte davon privat oder versicherungsfrei warst. Umwege über das EU-Ausland klappen laut Verbraucherzentrale seit 2026 meist nicht mehr.
In die Krankenversicherung der Rentner kommt nur, wer in der zweiten Hälfte des Berufslebens zu neun Zehnteln gesetzlich versichert war. Wirst du pflichtig, kündigst du die PKV nach § 205 VVG binnen drei Monaten rückwirkend. Sonst gilt: drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, wirksam erst mit Nachweis einer neuen Versicherung. Für Pausen kannst du eine Anwartschaft abschließen und später ohne neue Gesundheitsprüfung zurück.
Worauf es im Vertrag einer privaten Krankenversicherung ankommt
Die kurze Antwort: Entscheidend ist, ob der Tarif in 30 Jahren noch gut leistet. Was heute fehlt, bekommst du später nur mit neuer Gesundheitsprüfung dazu.
| Punkt | Worauf du achtest | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Hilfsmittel | Offener Katalog statt fester Liste | Neue Hilfsmittel sind sonst nicht versichert |
| Psychotherapie | Genug Sitzungen, auch bei Psychologinnen und Psychologen | Viele Tarife begrenzen stark |
| GOÄ | Erstattung bis zum Höchstsatz und darüber | Sonst zahlst du die Differenz |
| Hausarzt zuerst | Direkt zur Fachärztin oder zum Facharzt erlaubt | Sonst kürzt der Versicherer |
| Zahn | Erstattung und Zahnstaffel der ersten Jahre | Zahnersatz ist früh begrenzt |
| Reha und Kur | Anschlussheilbehandlung und Reha versichert | Kuren sind oft ausgeschlossen |
| Selbstbehalt | Höhe pro Jahr, auch für Kinder | Senken nur mit Gesundheitsprüfung |
| Krankentagegeld | Ab wann und wie hoch | Ein Krankengeld wie in der Kasse gibt es nicht |
Für das Alter gibt es Beitragsentlastungstarife, die ab 65 oder 67 den Beitrag um einen festen Betrag senken. Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber daran.
Was bei der privaten Krankenversicherung als Nächstes zählt
Die PKV ist eine Entscheidung für Jahrzehnte. Sie bringt gute Leistung, wenn der Tarif zu deinem Leben passt und du für die Beiträge im Alter vorsorgst. Wer nur wegen des niedrigen Einstiegs wechselt, rechnet mit der falschen Zahl.
Bist du schon privat versichert, zählt der Blick auf den Tarif nach jeder Erhöhung. Denkst du über die PKV nach, zählen ehrliche Gesundheitsangaben, eine anonyme Voranfrage und ein Plan für Familie, Pausen und Rente. Ab 2027 kommt die höhere Grenze dazu. Gern gehen wir das in einer Beratung mit dir durch.
Lass uns deine Krankenversicherung einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Als Angestellte oder Angestellter wirst du mit Ablauf des Kalenderjahres frei, wenn dein Gehalt über 77.400 Euro und auch über der Grenze des nächsten Jahres liegt. Ab 2027 steigt die Grenze per Gesetz einmalig um zusätzlich 3.600 Euro. Mit 80.000 Euro wird es darum knapp. Lass das vorher genau prüfen. Stand: Oktober 2026.
Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt. Dann ist dein Kind rückwirkend ab Geburt versichert, ohne Gesundheitsfragen, Zuschlag und Wartezeit, wenn du selbst seit mindestens drei Monaten versichert bist und der Schutz nicht besser ist als deiner. Danach gibt es eine normale Gesundheitsprüfung.
Prüfe, ob die Mitteilung den Grund nennt. Du hast zwei Monate ein Sonderkündigungsrecht. Meist besser ist ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach Paragraf 204 VVG. Deine Alterungsrückstellung bleibt, und für gleiche Leistungen gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Auch ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag.
Melde sie deinem Versicherer selbst und schriftlich nach. Je nach Verschulden kann er den Vertrag mit einem Zuschlag anpassen, zurücktreten oder kündigen, aber nur, wenn er in Textform danach gefragt hat. In der Krankenversicherung erlöschen diese Rechte nach drei Jahren, bei Arglist nach zehn. Wer selbst nachmeldet, steht besser da.
Nein, kündigen darf der Versicherer nicht. Er mahnt dich, und es fällt ein Säumniszuschlag von 1 Prozent pro Monat an. Zahlst du weiter nicht, landest du im Notlagentarif mit Leistung nur bei akuten Erkrankungen, Schmerzen und Schwangerschaft. Sind die Schulden bezahlt, kommst du in deinen alten Tarif zurück. Sprich früh mit deinem Versicherer.
Sammle die Rechnungen bis zum Jahresende. Ist die Rückerstattung höher als die Summe, zahlst du selbst. Bedenke: Die Rückerstattung senkt deine absetzbaren Beiträge, und selbst gezahlte Rechnungen sind keine Sonderausgabe. Prüfe auch, ob dein Tarif Fristen zum Einreichen setzt.
Bis zu deinem 55. Geburtstag geht das, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst, etwa durch ein Gehalt unter der Grenze oder Arbeitslosengeld I. Ab 55 bleibst du meist versicherungsfrei, wenn du die letzten fünf Jahre nicht gesetzlich versichert warst. Eine Rückkehr nach Wunsch gibt es nicht.
Quellen:PKV-Verband: Was ist, wenn ich meinen PKV-Beitrag nicht zahlen kann und Warum die Beiträge steigen, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung: Tarif wechseln, Stand Dezember 2025, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Wie wechsle ich von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung?, Stand 26.02.2026, geprüft am 07.10.2026 · Gesetze: §§ 193, 198, 204, 205 VVG und §§ 149, 150 VAG, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Private Krankenversicherung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Kundinnen und Kunden mit PKV nach jeder Beitragserhöhung von dir aus anschreiben und einen Tarifwechsel nach § 204 VVG anbieten.
- Angestellte zwischen alter und neuer Versicherungspflichtgrenze jetzt auf die Sonder-Anhebung 2027 ansprechen.
- Bei Familienplanung früh an Kindernachversicherung und Elternzeit-Beitrag erinnern.
