Die Gehaltserhöhung ist da, und mit ihr ein Brief der Krankenkasse. Du verdienst jetzt mehr als die Versicherungspflichtgrenze. Ab dem nächsten Jahr darfst du wählen: gesetzlich bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.
Die Entscheidung fühlt sich an wie eine Tarifwahl. Sie ist aber eine für Jahrzehnte. Hier steht, wann du wechseln darfst, was es heute kostet und welche Folgen erst mit Kind, Teilzeit und Rente sichtbar werden.
Betrifft dich, wenn dein Einkommen steigt ein Kind kommt du deine Arbeitszeit reduzierst
Hier geht es nur um die Krankenversicherung
Dieser Artikel klärt GKV oder PKV für Angestellte, deren Gehalt über die Grenze steigt. Was dir bei hohem Gehalt sonst gesetzlich fehlt, etwa beim Krankengeld und bei der Rente, steht in einem eigenen Artikel.
Für Beamtinnen und Beamte und für Selbstständige gilt etwas anderes: Sie dürfen unabhängig vom Einkommen in die PKV. Für sie gelten Beihilfe und PKV und Krankenversicherung für Selbständige.
Das Wichtigste in Kürze
- In die PKV darfst du als Angestellte nur, wenn dein regelmäßiges Jahresentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt: 2026 sind das 77.400 €. Für 2027 hat das Bundeskabinett 84.150 € beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
- Die Pflicht endet erst zum Jahresende und nur, wenn du auch über der Grenze des Folgejahres liegst. Machst du nichts, bleibst du freiwillig in der GKV.
- Heute wirkt die PKV oft günstiger. Teuer wird sie in den Jahren ohne Gehalt: In unbezahlter Elternzeit zahlst du den vollen Beitrag allein, jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag.
- Zurück in die GKV kommst du vor 55 nur über eine neue Versicherungspflicht, ab 55 fast gar nicht mehr. Wer wechselt, entscheidet für sein ganzes Leben.
So gehst du vor
- Rechne dein regelmäßiges Jahresentgelt aus und leg es neben 77.400 € (2026) und 84.150 € (2027, Bundesrat ausstehend).
- Schreib auf, was in den nächsten 15 Jahren kommen kann: Kind, Elternzeit, Teilzeit, Selbstständigkeit, Rente.
- Lies nach, wie beide Systeme rechnen: PKV für Angestellte, gesetzliche Krankenversicherung und Krankenversicherung für Kinder.
- Prüf, ob dir eine Zusatzversicherung reicht, wenn du vor allem bessere Leistungen willst: Krankenzusatzversicherung.
- Lass beide Wege durchrechnen, bevor du der Kasse etwas erklärst: Termin oder Rückrufbitte.
Inhalt
- Ab welchem Gehalt darfst du in die private Krankenversicherung?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was kostet dich GKV oder PKV heute?
- Was passiert mit Kind, Elternzeit und Teilzeit?
- Kommst du aus der PKV wieder zurück?
- Was zahlst du im Alter und in der Rente?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Gehalt darfst du in die private Krankenversicherung?
Die kurze Antwort: Wenn dein regelmäßiges Jahresentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 sind das 77.400 € im Jahr, also 6.450 € im Monat. Darunter bist du in der GKV pflichtversichert.
Dein Einkommen ist gestiegen. Eine Beförderung, ein neuer Job, eine Tariferhöhung. Damit stellt sich eine Frage, die du vorher nicht hattest.
Die Versicherungspflichtgrenze heißt auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG. Sie trennt Pflicht und Wahl. Darunter bist du pflichtversichert, darüber darfst du wählen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Gerechnet wird mit dem, was regelmäßig kommt, also mit dem Gehalt, das du im Jahr sicher erwartest. Eine einmalige Prämie macht dich nicht frei. Frag im Zweifel in der Personalabteilung, wie sie dein Jahresentgelt ansetzt.
Ein Jahr über der Grenze reicht nicht
Die Pflicht endet nicht sofort. Du bleibst bis zum Ende des Kalenderjahres pflichtversichert, in dem du die Grenze überschreitest. Sie endet nur, wenn dein Entgelt auch über der Grenze des Folgejahres liegt (§ 6 Abs. 4 SGB V).
Für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 heißt das: über 77.400 € im Jahr 2026 und über 84.150 € ab 2027. Die 84.150 € hat das Bundeskabinett am 07.10.2026 beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen (Stand: 12.10.2026).
Die Grenze steigt damit um 6.750 €. Wer knapp über der alten Grenze liegt, liegt leicht unter der neuen und bleibt pflichtversichert.
Wer nichts tut, bleibt freiwillig gesetzlich
Endet die Pflicht, macht dich die Kasse automatisch zum freiwilligen Mitglied. Austreten kannst du binnen zwei Wochen, nachdem sie dich darauf hingewiesen hat. Der Austritt wirkt nur, wenn du eine andere Absicherung nachweist (§ 188 Abs. 4 SGB V).
Du musst also nichts tun, um in der GKV zu bleiben. Für die PKV musst du aktiv werden, und zwar rechtzeitig.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
In diesem Artikel ist Lisa Teamleiterin in einem Unternehmen mit zwölf Monatsgehältern. Sie ist gesetzlich versichert. Ihr Gehalt nach der Beförderung ist eine Annahme im Beispiel.
- Mit 24Berufsstart als Projektmanagerin. Lisa schließt ihre BU ab, 1.500 € Monatsrente. Sie ist gesetzlich pflichtversichert.
- Mit 30Lisa übernimmt erste Projekte mit Budgetverantwortung. Ihr Gehalt liegt noch deutlich unter der Grenze.
- Im Beispiel jetzt · 31Seit April 2026 leitet Lisa ein Team: 7.200 € brutto im Monat, also 86.400 € im Jahr. Das liegt über 77.400 € und über 84.150 €.
Lisa liegt in beiden Jahren über der Grenze. Bleibt es bei den 84.150 € für 2027, endet ihre Versicherungspflicht am 31. Dezember 2026. Ihr Abstand zur neuen Grenze beträgt 2.250 € im Jahr.
Lisa will verstehen, bevor sie handelt. Ein Bekannter hat ihr gesagt, die PKV sei für sie viel billiger. Sie will wissen, ob das auch in zehn Jahren noch stimmt.
Stell dir vor, Lisa wechselt zum 1. Januar 2027 in die PKV. Mit 34 bekommt sie ein Kind, nimmt ein Jahr Elternzeit und kommt danach mit 60 Prozent zurück. Was das heißt, zeigen die nächsten Abschnitte.
Was kostet dich GKV oder PKV heute?
Die kurze Antwort: In der GKV zahlst du bei hohem Gehalt den Höchstbeitrag, 2026 sind das 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung. In der PKV hängt dein Beitrag am Tarif, und dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte, höchstens ebenfalls 508,59 €.
In der GKV zählt dein Einkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2026 sind das 5.812,50 € im Monat. Darauf kommen 14,6 % allgemeiner Beitrag und im Durchschnitt 2,9 % Zusatzbeitrag. Das ergibt 1.017,19 € im Monat, du und dein Arbeitgeber zahlen je die Hälfte.
In der PKV richtet sich der Beitrag nach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheit beim Abschluss. Dein Gehalt spielt keine Rolle. Der Zuschuss deines Arbeitgebers hat zwei Deckel: nie mehr als bei GKV-Versicherung und nie mehr als die Hälfte deines Beitrags (§ 257 Abs. 2 SGB V).
Die Tabelle zeigt Lisas Monat. Der PKV-Beitrag von 700 € ist angenommen, damit die Regel sichtbar wird. Die Pflegeversicherung ist nicht eingerechnet, für sie gibt es einen eigenen Zuschuss.
| Lisas Lage (Stand 2026) | Beitrag Krankenversicherung | Zuschuss Arbeitgeber | Lisas Anteil |
|---|---|---|---|
| GKV, Gehalt über der Grenze | 1.017,19 € | 508,59 € | 508,59 € |
| PKV, Beitrag 700 € (angenommen) | 700,00 € | 350,00 € | 350,00 € |
| PKV in unbezahlter Elternzeit | 700,00 € | 0 € | 700,00 € |
Heute spart Lisa mit der PKV 158,59 € im Monat. Genau dieser Vergleich bringt viele zum Wechsel. Er zeigt aber nur ein einziges Jahr.
Für 2027 hat das Kabinett eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € im Monat beschlossen. Bliebe der Zusatzbeitrag gleich, stiege Lisas GKV-Höchstbeitrag auf 557,81 €. Den Zusatzbeitrag für 2027 gibt es noch nicht, die Zahl ist eine Annahme.
Krankengeld gibt es in der PKV nicht
Bist du krank, zahlt dein Arbeitgeber sechs Wochen weiter. In der GKV kommt danach das Krankengeld. In der PKV gibt es das nicht automatisch. Dort brauchst du ein Krankentagegeld, einen fest vereinbarten Betrag für jeden Tag, an dem du nicht arbeiten kannst.
Das Krankentagegeld kostet extra und gehört in jeden ehrlichen Preisvergleich. Wie es funktioniert, steht in Krankentagegeld.
Was passiert mit Kind, Elternzeit und Teilzeit?
Die kurze Antwort: In der PKV zahlt jede Person ihren eigenen Beitrag, auch ohne Gehalt. Mit Kind, Elternzeit und Teilzeit zeigt sich das am deutlichsten. Aber auch in der GKV ist die Elternzeit für freiwillig Versicherte nicht automatisch beitragsfrei.
| Was passiert | GKV, freiwillig versichert | PKV |
|---|---|---|
| Elternzeit ohne Gehalt | Das Elterngeld ist beitragsfrei. Für die übrige Zeit kann ein Mindestbeitrag anfallen (§ 224, § 240 Abs. 4 SGB V). | Kein Zuschuss mehr. Den vollen Beitrag zahlst du allein. |
| Ein Kind kommt | Kostenlose Familienversicherung ist oft möglich, mit einer Ausnahme bei Verheirateten. | Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. |
| Teilzeit unter der Grenze | Du wirst wieder pflichtversichert. | Unter 55 wirst du wieder pflichtversichert, außer du lässt dich befreien. |
Elternzeit: der volle Beitrag ohne Gehalt
Der PKV-Zuschuss richtet sich nach deinem Arbeitsentgelt. In unbezahlter Elternzeit fehlt das Entgelt, also fehlt auch der Zuschuss. Für Lisa heißt das 700 € statt 350 € im Monat, über zwölf Monate 8.400 €.
Diesen Betrag kannst du puffern: Du legst ihn vorher auf einem eigenen Tagesgeldkonto zurück. Dazu kommt der Beitrag für das Kind. So wird aus einer Überraschung ein Posten, den du kennst.
Bleibst du freiwillig in der GKV, ist das Elterngeld beitragsfrei. Für die Monate danach kann ein Mindestbeitrag fällig werden, wenn du nicht über deinen Partner familienversichert sein kannst. Frag deine Kasse, bevor die Elternzeit beginnt.
Kinder: wann die Familienversicherung entfällt
Ist ein Elternteil privat und einer gesetzlich versichert, kann das Kind oft kostenlos in die GKV. Es gibt eine Ausnahme.
Seid ihr verheiratet und verdient der privat versicherte Elternteil mehr als der andere und mehr als ein Zwölftel der Grenze, entfällt die kostenlose Familienversicherung (§ 10 Abs. 3 SGB V).
Ein Zwölftel der Grenze sind 2026 genau 6.450 € im Monat. Lisa liegt mit 7.200 € darüber. Verdient ihr Partner weniger und ist sie privat versichert, muss ihr Kind privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden. Mehr dazu in Krankenversicherung für Kinder.
Teilzeit: zurück in die GKV oder befreien lassen
Kommt Lisa mit 60 Prozent zurück, verdient sie 51.840 € im Jahr. Das liegt unter der Grenze, sie wird mit 35 wieder pflichtversichert.
Befreien lassen kannst du dich in dieser Lage nur unter Bedingungen. Für Teilzeit nach der Elternzeit musst du schon mindestens fünf Jahre wegen deines Gehalts versicherungsfrei sein. Der Antrag muss binnen drei Monaten bei der Kasse sein und ist nicht widerrufbar (§ 8 SGB V).
Lisa wäre erst seit rund drei Jahren privat versichert. Eine Befreiung ginge also nicht, sie ist wieder in der GKV. Ihre PKV kann sie dann innerhalb von drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 VVG).

Samiras Blick
Samira Harkat
„Fast jede Rechnung zur PKV, die ich zu sehen bekomme, vergleicht genau einen Monat: den mit vollem Gehalt. Ich frage lieber nach den Monaten ohne Gehalt und nach dem Jahr, in dem du 67 wirst. Die PKV kann für dich genau richtig sein. Aber nur, wenn sie auch in deinem schwierigsten Jahrzehnt trägt und nicht nur in deinem besten.“
Kommst du aus der PKV wieder zurück?
Die kurze Antwort: Vor deinem 55. Geburtstag meist nur über eine neue Versicherungspflicht, etwa durch Teilzeit unter der Grenze oder Arbeitslosengeld. Ab 55 ist der Weg fast immer zu.
Zurück in die GKV wählst du nicht wie einen Tarif. Du brauchst einen Grund, der dich wieder versicherungspflichtig macht. Ein höherer PKV-Beitrag ist kein solcher Grund.
Ab 55 bleibst du versicherungsfrei, auch wenn du eigentlich pflichtversichert würdest. Das gilt, wenn du in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert warst und davon mindestens die Hälfte versicherungsfrei, befreit oder selbstständig warst (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Auch die Ehe mit einer Person, auf die das zutrifft, wird so gewertet. Mit 31 klingt 55 weit weg. Die Teilzeit, die dich zurückbringen könnte, liegt aber meist in den Jahren davor.
Der häufigste Denkfehler: „Wenn die PKV zu teuer wird, gehe ich eben zurück.“ Genau das geht in den meisten Fällen nicht. Wer wechselt, sollte so planen, als sei es für immer. Innerhalb der PKV kannst du zwar den Tarif wechseln, aber nicht zurück in die GKV.
Was zahlst du im Alter und in der Rente?
Die kurze Antwort: In der GKV zahlst du im Alter einen Anteil deiner Rente. In der PKV zahlst du deinen Tarifbeitrag weiter, und die Rentenversicherung gibt einen Zuschuss. Wie hoch der Beitrag dann ist, weiß heute niemand.
Die PKV bildet für dich Alterungsrückstellungen. Das ist Geld, das in jungen Jahren zurückgelegt wird, damit der Beitrag im Alter nicht so stark steigt. Dazu kommt ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent auf den Beitrag bis zum Jahr, in dem du 60 wirst (§ 149 VAG).
Steigen die Leistungsausgaben in deinem Tarif dauerhaft, darf der Versicherer den Beitrag anpassen (§ 203 VVG). Wird er dir zu hoch, kannst du in einen anderen Tarif desselben Versicherers wechseln und nimmst deine Rückstellung mit (§ 204 VVG).
Was die Rentenversicherung dazugibt
Als Rentnerin in der PKV bekommst du von der Rentenversicherung einen Zuschuss. Er ist halb so hoch wie das, was allgemeiner Beitrag und durchschnittlicher Zusatzbeitrag auf deine Rente ausmachen. Höchstens bekommst du die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags (§ 106 SGB VI).
Bei 2.000 € Rente (Annahme) und den Sätzen von 2026 sind das 175 € im Monat. Den Rest deines PKV-Beitrags trägst du selbst, aus deiner Rente.
In der GKV zahlst du als Rentnerin in der Regel Beiträge auf deine Rente. Pflichtversichert als Rentnerin bist du, wenn du in der zweiten Hälfte deines Berufslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert warst (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V).
Tipp
Leg dir jeden Herbst eine Erinnerung an: Liegt mein Gehalt über der Grenze des nächsten Jahres? Die neuen Werte beschließt die Bundesregierung meist im Oktober. So entscheidest du vorher und nicht nach dem Brief der Kasse.
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Erst rechnen, dann wechseln. Je nachdem, wo du stehst, sieht der nächste Schritt so aus.
1
Das kannst du so lassen
Du bist gesetzlich versichert, zufrieden mit deiner Kasse und rechnest in den nächsten Jahren mit Kind oder Teilzeit. Dann bleibst du freiwillig in der GKV. Du musst dafür nichts tun.
2
Du willst vor allem bessere Leistungen
Zahnersatz, Einzelzimmer im Krankenhaus, Heilpraktiker: Das kannst du auch als GKV-Mitglied mit einer Zusatzversicherung abdecken. Prüf das, bevor du das ganze System wechselst.
3
Du liegst sicher über der Grenze und planst langfristig Vollzeit
Dann kann die PKV passen. Rechne drei Lagen durch: volles Gehalt, ein Jahr ohne Gehalt mit Kind, Rente mit 67. Erst wenn alle drei tragen, ist es deine Entscheidung und nicht nur der Beitrag von heute.
4
Du bist schon privat und gehst in Teilzeit
Prüf zuerst, ob eine Befreiung überhaupt möglich ist und ob du sie willst. Ohne Antrag bist du zurück in der GKV. Mit Antrag bleibst du privat, und das endgültig. Die Frist sind drei Monate.
5
Du bist über 50 und privat versichert
Dann ist dein Weg zurück bald zu. Prüf, ob ein Tarifwechsel innerhalb deines Versicherers den Beitrag senkt, bevor du an einen Wechsel denkst.
Welche Krankenversicherung passt zu deinem Leben?
Wir rechnen GKV und PKV für dein Einkommen durch, mit Elternzeit, Teilzeit und Rente. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Wenn dein regelmäßiges Jahresentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt: 2026 sind das 77.400 €. Für einen Wechsel zum 1.1.2027 musst du auch über der Grenze für 2027 liegen. Das Kabinett hat 84.150 € beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen (Stand: 12.10.2026).
Nein. Machst du nichts, bleibst du als freiwilliges Mitglied in der GKV. Nur wer in die PKV will, muss binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten und eine andere Absicherung nachweisen.
Die Hälfte deines Beitrags, 2026 höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung. Für die Pflegeversicherung gibt es einen eigenen Zuschuss. In unbezahlter Elternzeit fällt der Zuschuss weg.
Vor 55 meist nur, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst, zum Beispiel durch Teilzeit unter der Grenze. Ab 55 ist eine Rückkehr fast immer ausgeschlossen. Plane den Wechsel deshalb so, als sei er endgültig.
Nur das Elterngeld ist beitragsfrei. Für die übrige Zeit kann ein Mindestbeitrag anfallen, wenn du nicht über deinen Partner familienversichert sein kannst. Frag deine Kasse vor Beginn der Elternzeit.
Quellen: Sozialgesetzbuch V, §§ 5, 6, 8, 10, 188, 224, 240 und 257, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen 2026, Bundesregierung, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Beschluss vom 07.10.2026, geprüft am 11.10.2026 · Beiträge zur Krankenversicherung, Bundesministerium für Gesundheit, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Versicherungsvertragsgesetz §§ 203 bis 205 und Versicherungsaufsichtsgesetz § 149, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Sozialgesetzbuch VI, § 106 Zuschuss zur Krankenversicherung, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.
Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: über der Versicherungspflichtgrenze
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Im Herbst, wenn die neuen Grenzen beschlossen sind, lohnt ein kurzer Blick: Wer von deinen Kundinnen und Kunden liegt jetzt erstmals darüber?
- Bei einem Wechselwunsch hilft es, gemeinsam drei Jahre durchzurechnen: volles Gehalt, ein Jahr Elternzeit, Teilzeit danach.
- Bei privat Versicherten ab Anfang 50 kann ein Gespräch über den Tarifwechsel nach § 204 VVG viel Druck nehmen.
