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Krankenversicherung
Arbeitgeberzuschuss PKV und Versicherungspflichtgrenze: Illustration zum Thema

Arbeitgeberzuschuss PKV und Versicherungspflichtgrenze

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Die Gehaltserhöhung ist da, und mit ihr kommt die Frage: Darf ich jetzt in die private Krankenversicherung? Viele denken, ein Gehalt über der Grenze reicht. Ganz so einfach ist es nicht. Entscheidend ist, ob du die Versicherungspflichtgrenze in diesem und im nächsten Jahr überschreitest.

Hier steht, ab welchem Gehalt Angestellte wechseln dürfen, was 2027 neu gilt und wie viel der Arbeitgeberzuschuss zur PKV beträgt. Mit allen Grenzen und Höchstbeträgen, Stand: 12.10.2026.

Betrifft dich, wenn dein Einkommen steigt du den Job wechselst du deine Arbeitszeit reduzierst

Hier geht es nur um Grenze und Zuschuss

Diese Seite erklärt, ab wann du als Angestellte oder Angestellter in die PKV darfst und was der Arbeitgeber zahlt. Ob die PKV überhaupt zu dir passt, erklärt die Seite PKV für Angestellte. Wie die gesetzliche Kasse rechnet, steht bei der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Angestellte dürfen in die PKV, wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. 2026 sind das 77.400 € im Jahr, also 6.450 € im Monat.
  • Wächst dein Gehalt im laufenden Job über die Grenze, endet die Versicherungspflicht erst zum Jahresende. Und nur, wenn du auch die Grenze des nächsten Jahres überschreitest.
  • Für 2027 sind 84.150 € im Jahr geplant, mit einer gesetzlichen Sonderanhebung von 300 € im Monat. Das Kabinett hat den Wert beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Für einen Wechsel zum 01.01.2027 brauchst du dann mehr als 84.150 €.
  • Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte deines PKV-Beitrags. 2026 höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung und höchstens 104,63 € für die Pflegeversicherung.
  • Selbstständige, Beamtinnen und Beamte können unabhängig vom Einkommen in die PKV. Für sie gilt die Grenze nicht.

So gehst du vor

  • Rechne dein regelmäßiges Jahresgehalt für dieses und das nächste Jahr aus und frag deine Personalabteilung, mit welchem Betrag sie rechnet.
  • Vergleiche es mit der Grenze: 77.400 € für 2026, geplant 84.150 € für 2027.
  • Liegt beides darüber, prüfe vor dem Jahreswechsel, ob die PKV zu deinem Leben passt. Hilfe dazu gibt die Seite PKV für Angestellte.
  • Wechselst du, reiche die Bescheinigung des Versicherers beim Arbeitgeber ein, damit der Zuschuss fließt.
Inhalt
  1. Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze genau?
  2. Ab wann darfst du in die PKV wechseln?
  3. Was gilt, wenn du gesetzlich versichert bleibst?
  4. Wie viel zahlt der Arbeitgeber zur PKV?
  5. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  6. So läuft der Wechsel in die PKV als Angestellte ab und was passiert, wenn dein Gehalt wieder sinkt
  7. Was bei Grenze und Zuschuss jetzt zählt
  8. Häufig gestellte Fragen

Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze genau?

Die kurze Antwort: Die Gehaltsgrenze, ab der Angestellte nicht mehr gesetzlich krankenversichert sein müssen. Sie heißt auch Versicherungspflichtgrenze und liegt 2026 bei 77.400 € im Jahr.

Angestellte sind in Deutschland grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Wer mehr verdient als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist davon frei. So steht es in § 6 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Diese Freiheit heißt Versicherungsfreiheit. Sie ist die Tür zur privaten Krankenversicherung.

Gemeint ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt: das Bruttogehalt, mit dem du im Jahr fest rechnen kannst. Zuschläge, die nur wegen des Familienstands gezahlt werden, zählen nicht mit.

Was ist der Unterschied zur Beitragsbemessungsgrenze?

Die beiden Grenzen werden oft verwechselt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem die gesetzliche Kasse Beiträge berechnet. Was du darüber verdienst, bleibt beitragsfrei. Sie liegt niedriger als die Versicherungspflichtgrenze.

Grenze20262027 (geplant)
Versicherungspflichtgrenze im Jahr77.400 €84.150 €
Versicherungspflichtgrenze im Monat6.450 €7.012,50 €
Beitragsbemessungsgrenze im Jahr69.750 €76.500 €
Beitragsbemessungsgrenze im Monat5.812,50 €6.375 €
Grenze für alle, die am 31.12.2026 schon wegen ihres Gehalts privat versichert sind–80.550 €
Besondere Grenze für Altfälle (seit 2002 privat)69.750 €72.900 €

Stand: Bundesgesundheitsministerium, 03.09.2026, und Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026. Die Werte für 2027 sind geplant. Sie gelten erst, wenn der Bundesrat zustimmt. Die besondere Grenze gilt für Angestellte, die schon am 31.12.2002 wegen ihres Gehalts privat versichert waren.

Was gilt 2027, wenn du schon privat versichert bist?

Für dich gilt die Sonderanhebung nicht. Wer am 31.12.2026 wegen seines Gehalts versicherungsfrei und privat versichert ist, für den steigt die Grenze 2027 ohne den Sonderzuschlag. So steht es im neuen § 6 Abs. 8 SGB V aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Geplant sind für dich 80.550 € im Jahr, also 6.712,50 € im Monat. Liegt dein Gehalt 2027 darüber, bleibst du versicherungsfrei, auch wenn es unter 84.150 € liegt. Auch dieser Wert gilt erst, wenn der Bundesrat zustimmt.

Warum steigt die Grenze 2027 so stark?

Die Grenzen steigen jedes Jahr mit den Löhnen. 2027 kommt eine einmalige Sonderanhebung um 300 € im Monat dazu. Sie stammt aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Wer gut verdient und gesetzlich versichert bleibt, zahlt laut Bundesgesundheitsministerium dadurch bis zu rund 26 € mehr Beitrag im Monat.

Ab wann darfst du in die PKV wechseln?

Die kurze Antwort: Wenn dein regelmäßiges Gehalt über der Grenze des laufenden Jahres liegt und auch über der Grenze des nächsten Jahres. Dann endet die Versicherungspflicht zum 31. Dezember. Für einen Wechsel zum 01.01.2027 brauchst du 2026 mehr als 77.400 € und ab 2027 mehr als die geplanten 84.150 €.

Das ist die Regel für alle, die im laufenden Job über die Grenze wachsen, etwa durch eine Beförderung oder eine Gehaltserhöhung. Die Versicherungspflicht endet nicht sofort, sondern mit Ablauf des Kalenderjahres (§ 6 Abs. 4 SGB V). Und nur, wenn dein Gehalt auch die Grenze überschreitet, die ab dem neuen Jahr gilt.

Gerade 2027 wird diese zweite Hürde zur Falle. Die Grenze soll um 6.750 € nach oben springen. Wer 2026 knapp über 77.400 € liegt, ist 2027 trotzdem weiter gesetzlich versichert.

Was gilt beim neuen Job?

Fängst du bei einem neuen Arbeitgeber an und liegt dein regelmäßiges Gehalt von Anfang an über der Grenze, bist du ab Beginn versicherungsfrei. Dann musst du nicht bis zum Jahresende warten. Ein Jobwechsel ist deshalb oft der Moment, in dem die Frage nach der Krankenversicherung zum ersten Mal ernst wird.

Rückwirkende Gehaltserhöhungen

Bekommst du eine Erhöhung rückwirkend, zählt sie zu dem Jahr, in dem der Anspruch darauf entstanden ist. So steht es ebenfalls in § 6 Abs. 4 SGB V. Entscheidend ist also, wann die Erhöhung vereinbart wurde, nicht für welche Monate nachgezahlt wird.

Für wen gilt die Grenze nicht?

Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sind nicht über ihr Gehalt an die gesetzliche Kasse gebunden. Sie können unabhängig vom Einkommen in die PKV. Für Beamtinnen und Beamte gibt es dabei eigene Regeln, die die Seite Beihilfe und PKV für Beamtinnen und Beamte erklärt.

Was gilt, wenn du gesetzlich versichert bleibst?

Die kurze Antwort: Du zahlst Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze, der Arbeitgeber trägt die Hälfte. Liegt dein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze und du bleibst freiwillig in der Kasse, bekommst du ebenfalls einen Arbeitgeberzuschuss.

Bleibst du unter der Grenze, bist du pflichtversichert. Der allgemeine Beitragssatz liegt 2026 bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent. Arbeitgeber und du teilen sich den Beitrag. Beiträge fallen nur bis 5.812,50 € im Monat an.

Bei einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze zahlst du 2026 als Angestellte oder Angestellter höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung, wenn deine Kasse den durchschnittlichen Zusatzbeitrag nimmt. Dazu kommt die Pflegeversicherung.

Liegst du über der Versicherungspflichtgrenze, musst du nicht wechseln. Die gesetzliche Kasse versichert dich dann freiwillig weiter. Der Arbeitgeber zahlt dir einen Zuschuss in der Höhe, die er bei Versicherungspflicht tragen müsste (§ 257 Abs. 1 SGB V). Finanziell ändert sich für dich also wenig.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber zur PKV?

Die kurze Antwort: Die Hälfte deines Beitrags, aber höchstens so viel, wie er bei gesetzlicher Versicherung zahlen würde. 2026 sind das höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung.

Der Arbeitgeberzuschuss steht in § 257 SGB V. Die Obergrenze rechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze: die Hälfte von 14,6 Prozent plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent. Das sind 8,75 Prozent von 5.812,50 €, also 508,59 €.

Für die Pflegeversicherung gilt dasselbe Prinzip (§ 61 SGB XI). Der Arbeitgeberanteil liegt bei 1,8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, also höchstens 104,63 € im Monat. In Sachsen trägt der Arbeitgeber nur 1,3 Prozent, das sind höchstens 75,56 €.

Zuschuss 2026Höchstbetrag im MonatBedingung
Krankenversicherung508,59 €höchstens die Hälfte deines Beitrags
Pflegeversicherung104,63 € (Sachsen 75,56 €)höchstens die Hälfte deines Beitrags
Zusammen613,22 €

Stand: 2026, eigene Rechnung nach § 257 SGB V und § 61 SGB XI mit den Werten des Bundesgesundheitsministeriums. Mit der höheren Beitragsbemessungsgrenze steigt der Höchstzuschuss 2027. Die genaue Höhe hängt vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 ab.

Zuschuss auch für Kinder und Partner

Der Zuschuss gilt auch für Angehörige, die bei gesetzlicher Versicherung über dich familienversichert wären. Das sind vor allem Kinder und eine Ehe- oder Lebenspartnerin oder ein Ehe- oder Lebenspartner ohne eigenes Einkommen. Ihre Beiträge zählen zum Gesamtbeitrag. Der Höchstbetrag bleibt derselbe.

Was bei Kindern sonst gilt, erklärt die Seite Krankenversicherung für Kinder.

Welche Bedingungen der Vertrag erfüllen muss

Zuschuss gibt es nur für eine PKV, die bestimmte Regeln einhält. Der Versicherer muss nach Art der Lebensversicherung kalkulieren, einen Basistarif anbieten und auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten (§ 257 Abs. 2a SGB V). Das trifft auf die übliche Krankheitskostenvollversicherung zu.

Die Bescheinigung darüber stellt dir der Versicherer aus. Du legst sie dem Arbeitgeber alle drei Jahre neu vor.

Der häufigste Denkfehler: „Mein Gehalt liegt über der Grenze, also kann ich wechseln.“

Nicht unbedingt. Im laufenden Job zählt auch die Grenze des nächsten Jahres. 2027 soll sie auf 84.150 € steigen. Wer 2026 mit 80.000 € über der Grenze liegt, bleibt trotzdem gesetzlich versichert. Rechne immer zwei Jahre.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit. Bisher verdient sie 3.850 € brutto im Monat und ist gesetzlich versichert. Stell dir vor, Lisa wird 2026 Teamleiterin. Ihr neues Gehalt: 6.700 € brutto im Monat, zwölf Gehälter, keine Sonderzahlungen.

  • Mit 24Lisa startet ins Berufsleben, gesetzlich pflichtversichert.
  • Mit 31Lisa wird Teamleiterin. Ihr Jahresgehalt steigt auf 80.400 €. Das liegt über der Grenze 2026 von 77.400 €.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa prüft die zweite Hürde: Für 2027 sind 84.150 € geplant. 80.400 € reichen nicht. Lisa bleibt 2027 gesetzlich pflichtversichert.

Lisa hatte schon Angebote für die PKV angefragt. Jetzt weiß sie: Ein Wechsel zum 01.01.2027 ist nicht möglich. Sie bleibt in ihrer Kasse und zahlt dort Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Stell dir eine zweite Variante vor: Lisa verhandelt 7.100 € im Monat. Das ergibt 85.200 € im Jahr. Damit liegt sie 2026 über 77.400 € und 2027 über 84.150 €. Ihre Versicherungspflicht endet am 31.12.2026, wenn der Bundesrat den Werten für 2027 zustimmt.

Lisas Gehalt im JahrÜber 77.400 € (2026)?Über 84.150 € (2027)?Wechsel zum 01.01.2027?
80.400 €janeinnein
85.200 €jajaja

Wechselt Lisa, zahlt ihr Arbeitgeber die Hälfte ihres PKV-Beitrags. Nehmen wir an, ihr Tarif kostet 520 € für die Krankenversicherung und 70 € für die Pflegeversicherung. Das ist eine Annahme im Beispiel. Dann zahlt der Arbeitgeber 260 € und 35 €, beides unter den Höchstbeträgen. Lisa trägt 295 € selbst.

So läuft der Wechsel in die PKV als Angestellte ab und was passiert, wenn dein Gehalt wieder sinkt

Die kurze Antwort: Grenze prüfen, Antrag mit Gesundheitsfragen stellen, die gesetzliche Kasse rechtzeitig verlassen. Sinkt dein Gehalt später unter die Grenze, wirst du wieder versicherungspflichtig.

1

Gehalt für zwei Jahre prüfen

Rechne mit deinem regelmäßigen Gehalt für dieses und das nächste Jahr. Frag in der Personalabteilung nach, mit welchem Jahresentgelt sie rechnet.

2

Antrag stellen

Die PKV prüft deine Gesundheit vor dem Vertrag. Beantworte die Gesundheitsfragen vollständig und wahr. Wie das geht, erklärt die Seite Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht.

3

Die gesetzliche Kasse verlassen

Endet die Versicherungspflicht, führt die Kasse dich automatisch als freiwilliges Mitglied weiter. Willst du in die PKV, musst du binnen zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Kasse den Austritt erklären. Wirksam wird er nur mit Nachweis der neuen Versicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V).

4

Zuschuss beantragen

Gib die Bescheinigung des Versicherers beim Arbeitgeber ab. Darin stehen der Beitrag und die Bestätigung, dass der Vertrag die Bedingungen für den Zuschuss erfüllt.

5

Wenn dein Gehalt wieder sinkt

Gehst du zum Beispiel in Teilzeit und liegst unter der Grenze, wirst du wieder versicherungspflichtig. Die PKV kannst du dann binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 VVG).

Wer seit mindestens fünf Jahren wegen hohen Gehalts versicherungsfrei war und auf höchstens die Hälfte der Arbeitszeit reduziert, kann sich stattdessen befreien lassen. Der Antrag ist binnen drei Monaten zu stellen und unwiderruflich (§ 8 SGB V).

Was bei Grenze und Zuschuss jetzt zählt

Die Versicherungspflichtgrenze ist keine Linie, die du einmal überschreitest. Sie bewegt sich jedes Jahr, 2027 besonders stark. Ob du wechseln darfst, entscheidet dein Gehalt in zwei Jahren, nicht in einem.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Eine Gehaltserhöhung ist ein guter Moment, über die Krankenversicherung nachzudenken. Aber sie ist kein Grund, sofort zu wechseln. Die PKV ist eine Entscheidung für Jahrzehnte, mit Kindern, mit Teilzeit, mit dem Alter.

Ich frage deshalb zuerst nicht: Darfst du wechseln? Sondern: Wie sieht dein Leben in zehn Jahren aus? Wer Kinder plant oder später kürzer arbeiten will, rechnet anders als jemand, der allein lebt und Vollzeit bleibt.“

Prüfe dein Gehalt also immer gegen beide Grenzen. Und wenn du wechseln darfst, entscheide nicht nach dem Zuschuss, sondern nach deinem Leben. Was dabei zählt, steht auf der Seite Private Krankenversicherung.

Welche Krankenversicherung passt zu deinem Leben?

Wir prüfen mit dir, ob du die Grenze sicher überschreitest und ob gesetzlich oder privat zu deinen Plänen passt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Krankenversicherung analysieren lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich verdiene ab Dezember mehr und liege damit über 77.400 €. Kann ich zum 1. Januar in die PKV?

Nur, wenn dein regelmäßiges Gehalt auch über der Grenze für 2027 liegt. Geplant sind 84.150 € im Jahr, der Bundesrat muss noch zustimmen. Liegt dein Gehalt darunter, bleibst du 2027 gesetzlich pflichtversichert.

Zählt mein Bonus zum Jahresgehalt?

Entscheidend ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, also das, womit du sicher rechnen kannst. Frag deine Personalabteilung, ob sie deinen Bonus dazurechnet. Zuschläge nur wegen des Familienstands zählen nicht.

Wie viel zahlt mein Arbeitgeber zu meiner PKV?

Die Hälfte deines Beitrags. 2026 höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung und höchstens 104,63 € für die Pflegeversicherung, in Sachsen 75,56 €.

Bekomme ich auch für die PKV meines Kindes einen Zuschuss?

Ja, wenn das Kind bei gesetzlicher Versicherung über dich familienversichert wäre. Sein Beitrag zählt dann zu deinem Gesamtbeitrag. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte davon, bis zum Höchstbetrag.

Ich gehe in Teilzeit und verdiene dann weniger. Muss ich zurück in die gesetzliche Kasse?

Liegst du unter der Grenze, wirst du wieder versicherungspflichtig. Warst du seit mindestens fünf Jahren wegen hohen Gehalts versicherungsfrei und reduzierst auf höchstens die Hälfte, kannst du dich binnen drei Monaten befreien lassen. Die Befreiung gilt dann unwiderruflich.

Quellen: § 6 SGB V Versicherungsfreiheit und § 257 SGB V Beitragszuschüsse für Beschäftigte, dejure.org und dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Beiträge 2026, Bundesgesundheitsministerium, Stand 03.09.2026, geprüft am 12.10.2026 · Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027, Bundesarbeitsministerium, 07.10.2026, geprüft am 12.10.2026 · Finanzierung der Pflegeversicherung, Bundesgesundheitsministerium, Stand 14.09.2026, geprüft am 12.10.2026 · Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Bundesgesundheitsministerium, Stand 10.07.2026, und Gesetzesbeschluss, Drucksache 411/26, Bundesrat, 10.07.2026, geprüft am 12.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Versicherungspflichtgrenze 2027

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Kundinnen und Kunden, die 2026 knapp über 77.400 € liegen, freuen sich über einen kurzen Hinweis vor dem Jahreswechsel: Für 2027 ist eine Grenze von 84.150 € geplant.
  • Bei bestehenden PKV-Verträgen lohnt im Jahresgespräch der Blick auf die Angehörigen: Sind die Kinderbeiträge beim Arbeitgeberzuschuss angegeben?
  • Bei Kundinnen und Kunden, die schon privat versichert sind, hilft der Hinweis auf § 6 Abs. 8 SGB V: Für sie zählt 2027 die Grenze ohne Sonderanhebung.

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