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Krankenversicherung
PKV-Beitrag im Alter: Illustration zum Thema

PKV-Beitrag im Alter: was er heute und später kostet

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Beim Abschluss mit Anfang 30 wirkt die private Krankenversicherung oft günstig. Mit 70 sieht die Rechnung anders aus. Die Frage ist nicht, ob dein PKV-Beitrag im Alter steigt. Die Frage ist, wie stark und was du dagegen in der Hand hast.

Hier steht, wie der Beitrag berechnet wird, was die Alterungsrückstellung wirklich auffängt und was nicht. Dazu eine ehrliche Beispielrechnung bis zur Rente, mit allen Annahmen offen. Stand: Oktober 2026.

Betrifft dich, wenn du an die Rente denkst die Rente näher rückt dein Einkommen steigt

Hier geht es nur um die Kosten über die Jahre

Diese Seite erklärt, wie sich der PKV-Beitrag vom Abschluss bis ins Alter entwickelt. Was die PKV leistet und für wen sie passt, steht auf der Seite Private Krankenversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der PKV-Beitrag hängt nicht am Einkommen, sondern an Eintrittsalter, Gesundheit beim Abschluss und Tarif. In jungen Jahren zahlst du mehr, als du kostest. Der Überschuss wird als Alterungsrückstellung angespart.
  • Bis zum Jahr deines 60. Geburtstags zahlst du zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent. Er fließt komplett in die Rückstellung und dient ab 65 dazu, Erhöhungen abzufedern (§§ 149, 150 VAG).
  • Die Rückstellung gleicht nur aus, dass du älter wirst. Steigen die Kosten für Behandlungen stärker als kalkuliert, darf der Versicherer den Beitrag anpassen, wenn eine unabhängige Treuhandprüfung zustimmt.
  • Mit der Rente fällt der Arbeitgeberzuschuss weg. Die Rentenversicherung zahlt einen kleineren Zuschuss: die Hälfte von allgemeinem Beitragssatz plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag auf deine Rente, 2026 also 8,75 Prozent der Rente.
  • Wird es zu teuer, ist der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG der erste Hebel. Rückstellung und Rechte bleiben dabei erhalten.

So gehst du vor

  • Such deine letzten Beitragsmitteilungen heraus und notiere, wie sich dein Beitrag in den letzten Jahren verändert hat. Das ist deine eigene Zahl, keine Statistik.
  • Frag deinen Versicherer nach dem Übertragungswert, also dem Teil deiner Rückstellung, den du bei einem Wechsel mitnehmen könntest. Er muss ihn dir jährlich mitteilen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).
  • Leg für die Jahre ab Rentenbeginn eine eigene Rücklage für den Beitrag an. Wie du dafür ein Konto einplanst, steht im Kontenmodell mit vier Konten.
  • Kommt eine Erhöhung, prüf zuerst andere Tarife deines Versicherers. Lass dir das bei Bedarf durchrechnen: PKV-Beitrag prüfen lassen.
Inhalt
  1. Wie wird der PKV-Beitrag eigentlich berechnet?
  2. Was ist die Alterungsrückstellung und was leistet sie?
  3. Warum steigt der Beitrag trotzdem?
  4. Was kostet die PKV heute und was im Alter?
  5. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  6. Was ändert sich mit dem Rentenbeginn?
  7. Was gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Vergleich?
  8. So läuft eine Beitragserhöhung ab
  9. Was bei den PKV-Kosten im Alter jetzt zählt
  10. Häufig gestellte Fragen

Wie wird der PKV-Beitrag eigentlich berechnet?

Die kurze Antwort: Dein Beitrag richtet sich nach deinem Alter beim Eintritt, deiner Gesundheit beim Abschluss und dem Tarif, den du wählst. Dein Einkommen spielt keine Rolle. Der Versicherer rechnet so, als müsste der Beitrag ein Leben lang reichen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du einen Prozentsatz vom Einkommen. In der PKV zahlst du einen festen Betrag für einen festen Leistungsumfang. Wer mehr verdient, zahlt deshalb nicht mehr. Wer weniger verdient, zahlt aber auch nicht weniger.

Damit der Beitrag im Alter nicht explodiert, ist die PKV-Vollversicherung „nach Art der Lebensversicherung“ kalkuliert. Der Versicherer darf den Vertrag nicht ordentlich kündigen und muss Rückstellungen bilden. So steht es in § 146 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Wichtig für deine Planung: Jede Person zahlt einen eigenen Beitrag. Eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Kasse gibt es nicht. Kinder und Partnerinnen oder Partner ohne eigenes Einkommen kosten extra.

Was ist die Alterungsrückstellung und was leistet sie?

Die kurze Antwort: Die Alterungsrückstellung ist angespartes Geld aus deinen eigenen Beiträgen. In jungen Jahren zahlst du mehr, als du an Kosten verursachst. Im Alter fängt dieses Polster auf, dass du mehr Behandlungen brauchst.

Dazu kommen drei gesetzliche Bausteine. Erstens der gesetzliche Zuschlag: Ab dem Jahr nach deinem 21. Geburtstag bis zum Jahr deines 60. Geburtstags zahlst du 10 Prozent auf deinen Beitrag. Das Geld fließt direkt in die Rückstellung (§ 149 VAG).

Zweitens der Überzins: Erwirtschaftet der Versicherer mit den Rückstellungen mehr als den kalkulierten Rechnungszins, muss er dir 90 Prozent dieses Überschusses gutschreiben. Der Anteil aus deinem 10-Prozent-Zuschlag wird dir bis zum Jahr deines 65. Geburtstags voll gutgeschrieben (§ 150 VAG).

Drittens die Verwendung im Alter: Ab 65 werden diese Gutschriften eingesetzt, um Beitragserhöhungen zu finanzieren. Was bis 80 nicht verbraucht ist, senkt dann deinen Beitrag. Ab 65 kommt außerdem eine Beitragsrückerstattung aus Zinserträgen dazu, die innerhalb von drei Jahren zur Entlastung eingesetzt werden muss.

Wechselst du später den Versicherer, nimmst du nur einen Teil der Rückstellung mit. Bei Verträgen ab 2009 ist das der Teil, der auf Leistungen in Höhe des Basistarifs entfällt (§ 204 Abs. 1 VVG). Bei Verträgen vor 2009 nimmst du in aller Regel nichts mit. Darum bindet dich die Rückstellung an deinen Versicherer.

Der häufigste Denkfehler: „Ich habe doch Rückstellungen, also bleibt mein Beitrag stabil.“ Die Rückstellung fängt nur ab, dass du älter wirst. Werden Behandlungen insgesamt teurer oder leben die Versicherten länger als kalkuliert, steigt der Beitrag trotzdem. Das gilt in jedem Alter.

Warum steigt der Beitrag trotzdem?

Die kurze Antwort: Weil Medizin teurer wird und die Kalkulation von früher nicht mehr reicht. Der Versicherer vergleicht jedes Jahr die tatsächlichen mit den kalkulierten Kosten. Weichen sie zu stark ab, muss er alle Beiträge des Tarifs prüfen.

Die Schwelle steht in § 155 VAG: Liegen die Leistungsausgaben eines Tarifs mehr als 10 Prozent über der Kalkulation, wird neu gerechnet. Der Vertrag kann auch einen niedrigeren Wert vorsehen. Bei der Lebenserwartung liegt die Schwelle bei 5 Prozent.

Die Anpassung braucht die Zustimmung einer unabhängigen Treuhänderin oder eines unabhängigen Treuhänders. Sie ist nur erlaubt, wenn die Veränderung nicht bloß vorübergehend ist (§ 203 Abs. 2 VVG). Mit dem Beitrag dürfen auch ein vereinbarter Selbstbehalt und ein Risikozuschlag steigen.

Das erklärt, warum Erhöhungen oft in Sprüngen kommen. Jahrelang passiert nichts, weil die Schwelle nicht erreicht ist. Dann holt eine Anpassung mehrere Jahre auf einmal nach. Für die Planung zählt deshalb der Durchschnitt über viele Jahre, nicht der einzelne Sprung.

Ein Sonderfall sind ältere Tarife, die vor dem 21.12.2012 nach Geschlecht kalkuliert wurden. In diese Tarife kommen keine neuen Versicherten mehr. Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass sie weiter teurer werden, weil dort fast nur noch ältere Menschen versichert sind.

Was kostet die PKV heute und was im Alter?

Die kurze Antwort: Was du heute zahlst, steht in deinem Vertrag. Was du im Alter zahlst, kann dir niemand verbindlich sagen. Auch die Verbraucherzentrale betont: Niemand kann sicher vorhersagen, wie sich die Beiträge entwickeln. Du kannst sie nur mit Annahmen durchrechnen.

Ein Anhaltspunkt ist die Vergangenheit deines Tarifs. Vor dem Abschluss muss der Versicherer zeigen, wie sich der Beitrag des Tarifs in den letzten zehn Jahren entwickelt hat (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 VVG-InfoV). Das ist keine Garantie, aber eine ehrlichere Zahl als jede Werbeaussage.

Als Obergrenze zum Vergleich dient der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 € im Monat. Mit 14,6 Prozent allgemeinem Beitragssatz und 2,9 Prozent durchschnittlichem Zusatzbeitrag ergibt das rund 1.017 € im Monat.

So viel darf auch der Basistarif der PKV höchstens kosten (§ 152 VAG). Er ist der gesetzliche Notausgang mit Leistungen ähnlich der gesetzlichen Kasse. Wer hilfebedürftig ist oder es durch den Beitrag würde, zahlt dort nur die Hälfte.

Bei den Kosten im Alter zählen drei Posten, die oft vergessen werden: der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung, ein steigender Selbstbehalt und Leistungen, die du selbst zahlst, weil dein Tarif sie nicht abdeckt.

Zwei Punkte entlasten. Den Teil deines Beitrags, der die Basisabsicherung abdeckt, setzt du in der Steuererklärung als Sonderausgabe an, auch in der Rente (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).

Außerdem lassen sich manche Tarife um einen Baustein ergänzen, mit dem du heute mehr zahlst, damit dein Beitrag ab einem festen Alter um einen vereinbarten Betrag sinkt.

Tipp

Rechne mit zwei Annahmen, nie mit einer. Eine vorsichtige und eine pessimistische Steigerung pro Jahr. Liegt deine Rücklage für das Alter in beiden Fällen im Rahmen, bist du gut aufgestellt. Passt nur die vorsichtige, weißt du, wo du nachschärfen musst.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Stell dir vor, Lisa ist als Projektleiterin aufgestiegen und verdient 7.000 € brutto im Monat. Damit liegt sie über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr. Schon mit 29 ist sie in die PKV gewechselt.

Mit 31 liegt ihr Beitrag für die Krankenversicherung bei 560 € im Monat, inklusive 10-Prozent-Zuschlag. Alle Beträge sind Annahmen im Beispiel.

  • Mit 29Wechsel aus der gesetzlichen Kasse in die PKV, weil ihr Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
  • Mit 31Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, Lisa selbst 280 € im Monat. Rund 51 € ihres Beitrags sind der gesetzliche Zuschlag.
  • Mit 45Stell dir vor, der Beitrag ist in Sprüngen gestiegen. Lisa prüft zum ersten Mal einen Tarifwechsel bei ihrem Versicherer.
  • Mit 61Der 10-Prozent-Zuschlag fällt weg. Der Beitrag sinkt um diesen Anteil, die Rückstellung bleibt.
  • Ab 65Die Gutschriften aus Überzins und Zuschlag werden eingesetzt, um Erhöhungen abzufedern.
  • Im Beispiel jetzt · 67Rentenbeginn. Der Arbeitgeberzuschuss endet, die Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss auf die Rente.

Wie hoch ist Lisas Beitrag mit 67? Das hängt allein davon ab, wie stark er im Schnitt steigt. Wir rechnen 36 Jahre mit zwei Annahmen: 3 Prozent und 5 Prozent pro Jahr. Damit die Zahlen vergleichbar bleiben, rechnen wir sie zusätzlich in heutiges Geld um, bei angenommenen 2 Prozent Preissteigerung im Jahr.

Annahme Steigerung pro JahrBeitrag mit 67in heutigem Geldminus Zuschuss auf 2.000 € RenteLisas Eigenanteil heute gerechnet
3 %1.623 €rund 796 €minus 175 €rund 621 €
5 %3.243 €rund 1.590 €minus 175 €rund 1.415 €

Heute zahlt Lisa selbst 280 €. Mit 67 sind es bei 3 Prozent Steigerung umgerechnet gut doppelt so viel, bei 5 Prozent rund das Fünffache. Die Rente von 2.000 € ist ebenfalls eine Annahme in heutigem Geld. Die Steigerungsraten sind keine Prognose. Sie zeigen nur, wie viel an dieser einen Zahl hängt.

Was die Rechnung nicht zeigt: Die Gutschriften ab 65 und der wegfallende Zuschlag dämpfen den Anstieg. Ein Tarifwechsel kann ihn senken. Endet ein Krankentagegeld mit der Rente, sinkt der Beitrag um diesen Teil. Für eine Rücklage reicht die Rechnung trotzdem: Sie zeigt die Spanne, auf die Lisa sich einstellen sollte.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Bei der PKV frage ich zuerst, wer den Beitrag mit 70 zahlt. Mit 30 trägt der Arbeitgeber die Hälfte, mit 70 fast niemand mehr. Die PKV ist kein schlechter Vertrag fürs Alter. Sie ist ein Vertrag, für den man im Alter einen eigenen Plan braucht. Wer ihn mit 35 macht, hat Zeit. Mit 60 bleibt oft nur der Tarifwechsel.“

Was ändert sich mit dem Rentenbeginn?

Die kurze Antwort: Mit der Rente zahlst du deinen Beitrag fast allein. Der Arbeitgeberzuschuss endet. Die Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss, der sich nach deiner Rente richtet, nicht nach deinem Beitrag.

Den Zuschuss regelt § 106 SGB VI. Er beträgt die Hälfte von allgemeinem Beitragssatz und durchschnittlichem Zusatzbeitrag, gerechnet auf deine Rente. 2026 sind das 8,75 Prozent der Rente. Höchstens zahlt die Rentenversicherung die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags.

Bei 2.000 € gesetzlicher Rente sind das 175 € im Monat. Bei 1.200 € Rente sind es nur 105 €. Wer wegen Kindererziehung oder Teilzeit eine kleinere Rente hat, bekommt also auch einen kleineren Zuschuss, obwohl der PKV-Beitrag gleich hoch ist. Den Zuschuss beantragst du bei der Rentenversicherung.

Ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Alter meist versperrt. Nach den Hinweisen der Verbraucherzentrale geht der Wechsel in der Regel nur vor dem 55. Geburtstag und nur, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst. Die Entscheidung für die PKV ist deshalb fast immer eine Entscheidung fürs Leben.

Wie du deine Rente selbst einschätzt, steht in Die Renteninformation lesen. Der PKV-Beitrag gehört bei der Planung auf die Ausgabenseite, genau wie die Miete.

Was gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Vergleich?

Die kurze Antwort: In der gesetzlichen Kasse richtet sich der Beitrag auch im Alter nach dem Einkommen. Als Pflichtversicherte in der Rente zahlst du die Hälfte von 14,6 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag auf deine Rente. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung.

Bei 2.000 € Rente und durchschnittlichem Zusatzbeitrag wären das 2026 rund 175 € für die Krankenversicherung. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent, ohne Kinder 4,2 Prozent, die du als Rentnerin oder Rentner allein trägst.

Steigen die Gesundheitskosten, steigen auch hier die Sätze. Der Unterschied: Eine kleine Rente bedeutet einen kleinen Beitrag.

In der PKV ist es umgekehrt. Der Beitrag ist unabhängig von der Rente. Mit hoher Rente oder Vermögen kann das günstig sein. Mit kleiner Rente wird derselbe Beitrag zur großen Last. Genau darum zählt bei der PKV nicht dein Gehalt von heute, sondern dein Einkommen im Alter.

Mehr zur gesetzlichen Seite steht auf Gesetzliche Krankenversicherung.

So läuft eine Beitragserhöhung ab

Die kurze Antwort: Du bekommst eine schriftliche Mitteilung mit den Gründen. Die Erhöhung gilt frühestens ab dem zweiten Monat danach. Ab dann hast du drei Wege: zahlen, Tarif wechseln oder kündigen.

Die Mitteilung muss die maßgeblichen Gründe nennen. Wirksam wird die neue Prämie erst zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung (§ 203 Abs. 5 VVG).

Fehlen die Gründe, wird die Erhöhung nicht zum genannten Termin wirksam. Die Frist beginnt erst, wenn der Versicherer die Gründe nachliefert. So hat es der Bundesgerichtshof 2020 entschieden. Prüf darum zuerst, ob die Mitteilung nachvollziehbar sagt, warum der Beitrag steigt.

Mit jeder Erhöhung muss dich der Versicherer auf dein Recht zum Tarifwechsel hinweisen. Ab 60 muss er dir zusätzlich bis zu zehn gleichartige Tarife mit günstigerem Beitrag nennen und auf Standard- und Basistarif hinweisen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).

Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben deine Rückstellung und deine Rechte erhalten. Eine neue Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen im neuen Tarif. Gestrichene Leistungen sind meist dauerhaft weg. Prüf deshalb genau, was du aufgibst, etwa bei Hilfsmitteln oder Psychotherapie. Wie der Wechsel Schritt für Schritt geht, steht im Artikel „Tarifwechsel in der PKV: Beitrag senken ohne Kündigung“.

Eine Kündigung ist nach einer Erhöhung binnen zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung möglich, zum Zeitpunkt der Erhöhung. Ohne lückenlosen neuen Schutz geht das aber nicht, denn in Deutschland gilt eine Pflicht zur Krankenversicherung. Und ein Anbieterwechsel kostet einen Teil der Rückstellung.

Weigert sich dein Versicherer, einen Tarifwechsel umzusetzen, kannst du dich kostenlos an den PKV-Ombudsmann wenden, die Schlichtungsstelle der privaten Krankenversicherung, oder an die Finanzaufsicht BaFin.

Was bei den PKV-Kosten im Alter jetzt zählt

Bei den PKV-Kosten im Alter zählt nicht der Beitrag von heute, sondern der Anteil, den du im Alter selbst trägst. Die Rückstellung und der 10-Prozent-Zuschlag helfen. Sie ersetzen aber keinen eigenen Plan für die Jahre, in denen der Arbeitgeber nicht mehr mitzahlt.

Darum zählt jetzt zweierlei: eine ehrliche Rechnung mit zwei Annahmen und eine eigene Rücklage für den Beitrag im Alter. Kommt eine Erhöhung, ist der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer der erste Schritt. Ein Anbieterwechsel kommt erst danach, und nie ohne neutrale Prüfung.

Ist dein PKV-Beitrag im Alter bezahlbar?

Wir rechnen mit dir durch, was dein Beitrag mit Rentenbeginn für dich bedeutet, und prüfen, ob ein Tarifwechsel bei deinem Versicherer etwas bringt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

PKV-Beitrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Mein PKV-Beitrag ist dieses Jahr um 15 Prozent gestiegen. Ist das überhaupt erlaubt?

Ja, wenn die Voraussetzungen stimmen. Die tatsächlichen Leistungsausgaben müssen dauerhaft von der Kalkulation abweichen, meist um mehr als 10 Prozent, und eine unabhängige Treuhandprüfung muss zustimmen. Die Mitteilung muss die maßgeblichen Gründe nennen. Fehlen sie, wird die Erhöhung frühestens zu Beginn des zweiten Monats wirksam, nachdem die Gründe nachgereicht wurden.

Ich bin 58 und privat versichert. Komme ich noch zurück in die gesetzliche Kasse?

In der Regel nicht. Nach den Hinweisen der Verbraucherzentrale ist der Wechsel zurück meist nur vor dem 55. Geburtstag möglich und nur, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst. Ab 55 bleiben dir vor allem der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer sowie Standard- oder Basistarif.

Bekomme ich meine Alterungsrückstellung ausgezahlt, wenn ich kündige?

Nein. Die Rückstellung gehört zum Vertrag, nicht auf dein Konto. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer nimmst du nur einen Teil mit, bei Verträgen von vor 2009 gar nichts. Kündigst du ganz, etwa weil du gesetzlich versichert wirst, bleibt sie beim Versicherer.

Wie viel zahlt die Rentenversicherung zu meiner PKV dazu?

Die Hälfte von allgemeinem Beitragssatz und durchschnittlichem Zusatzbeitrag auf deine gesetzliche Rente, 2026 also 8,75 Prozent der Rente. Höchstens die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags. Den Zuschuss musst du bei der Rentenversicherung beantragen.

Lohnt es sich, im Alter einen hohen Selbstbehalt zu wählen?

Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag, wie stark, hängt vom Tarif. Im Alter brauchst du aber meist mehr Behandlungen, und der Selbstbehalt kann bei einer Beitragsanpassung ebenfalls steigen. Rechne darum aus, was du im Jahr selbst zahlst, nicht nur, was du monatlich sparst.

Quellen: §§ 146, 149, 150, 152 und 155 Versicherungsaufsichtsgesetz, §§ 203 bis 205 Versicherungsvertragsgesetz, §§ 3 und 6 VVG-Informationspflichtenverordnung und § 106 SGB VI, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Urteil zur Begründung von Beitragserhöhungen, IV ZR 294/19 vom 16.12.2020, Bundesgerichtshof, geprüft am 12.10.2026 · Beiträge zur Krankenversicherung 2026, Bundesministerium für Gesundheit, Stand 03.09.2026, geprüft am 12.10.2026 · Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung, Bundesministerium für Gesundheit, Stand 14.09.2026, geprüft am 12.10.2026 · Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung – was nun?, Verbraucherzentrale, Stand 13.04.2026, geprüft am 12.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: PKV-Kosten im Alter

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Im Jahresgespräch lohnt die Frage, wie sich der Beitrag seit Abschluss entwickelt hat. Die eigene Kurve sagt Kundinnen mehr als jede Branchenzahl.
  • Eine Rechnung mit zwei Steigerungsannahmen und dem Zuschuss der Rentenversicherung macht den Eigenanteil im Alter greifbar.
  • Bei einer Erhöhung ab 60 ist die Liste gleichartiger Tarife aus dem Anschreiben ein guter Anlass, gemeinsam draufzuschauen.

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