Dieser Artikel gehört zur Serie „System trippeln“. Darin geht es um das, was zwischen zwei Regeln passiert, hier zwischen Mutterschutz und Elterngeld.
Rund um die Geburt bekommst du Geld aus drei Töpfen: Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, einen Zuschuss vom Arbeitgeber und danach Elterngeld. Drei Töpfe klingen nach mehr Geld. Tatsächlich greifen sie ineinander, und an den Nahtstellen wird verrechnet.
Hier siehst du an einer durchgerechneten Beispielrechnung, was in welchem Monat ankommt, warum die ersten zwei Elterngeld-Monate oft leer bleiben und wo die Lücke liegt, wenn du privat versichert oder selbstständig bist.
Betrifft dich, wenn ein Kind kommt noch ein Kind kommt du dir ein Kind wünschst
Das Wichtigste in Kürze
- Als gesetzlich versicherte Angestellte bekommst du im Mutterschutz dein Netto weiter: bis zu 13 Euro am Tag von der Krankenkasse, den Rest bis zu deinem Netto vom Arbeitgeber.
- Mutterschaftsgeld und Zuschuss werden voll aufs Elterngeld angerechnet. Die Monate mit Mutterschaftsgeld zählen als deine Basiselterngeld-Monate, auch wenn dafür kein Elterngeld fließt.
- Danach ersetzt Elterngeld 65 bis 100 Prozent deines Nettos von vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat.
- Privat versicherte Angestellte bekommen statt 13 Euro am Tag einmalig höchstens 210 Euro vom Staat. Selbstständige bekommen ohne eigene Absicherung gar kein Mutterschaftsgeld.
- Alle drei Leistungen sind steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz aufs übrige Einkommen. Eine Nachzahlung ist möglich.
So gehst du vor
- Beantrage das Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse. Bist du privat versichert, beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
- Beantrage das Elterngeld spätestens im 4. Lebensmonat, sonst verfallen Monate. Zum größten Hebel davor lies Elterngeld: der größte Hebel liegt vor der Schwangerschaft.
- Bist du privat versichert, prüfe, ob dein Krankentagegeld in den Schutzfristen zahlt.
- Bist du selbstständig, kläre die Absicherung vor der Schwangerschaft: Selbstständig machen: Was du vorher mit Geld und Absicherung klären solltest.
- Leg für die Steuererklärung des Geburtsjahres eine Rücklage an. Oder sprich mit uns in der Beratung.
Inhalt
- Wie greifen Mutterschaftsgeld, Zuschuss und Elterngeld ineinander?
- Wie viel Geld bekommst du im Mutterschutz?
- Warum bleiben die ersten Elterngeld-Monate oft leer?
- Wie viel Elterngeld kommt danach?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was gilt, wenn du privat versichert oder selbstständig bist?
- Was passiert mit der Steuer und der Krankenversicherung?
- Welche Fallen gibt es beim zweiten Kind und beim Antrag?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Wie greifen Mutterschaftsgeld, Zuschuss und Elterngeld ineinander?
Die kurze Antwort: Nacheinander und verrechnet. Erst zahlen Krankenkasse und Arbeitgeber im Mutterschutz zusammen dein Netto. Dann kommt Elterngeld. Wo sich beides überschneidet, wird das Mutterschaftsgeld vom Elterngeld abgezogen.
Du bist schwanger und angestellt. Damit gilt der Mutterschutz: 6 Wochen vor dem errechneten Termin und 8 Wochen nach der Geburt. Vor der Geburt darfst du auf eigenen Wunsch weiterarbeiten. Nach der Geburt nicht.
Für diese Zeit sichert dir das Gesetz dein Einkommen fast vollständig. Danach beginnt das Elterngeld, und das ist deutlich weniger. Die meisten Fragen entstehen genau an der Nahtstelle zwischen beiden.
Wie viel Geld bekommst du im Mutterschutz?
Die kurze Antwort: Als gesetzlich versicherte Angestellte etwa so viel wie dein Netto. Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag, den Rest zahlt dein Arbeitgeber.
Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse richtet sich nach deinem Netto der letzten 3 abgerechneten Monate vor dem Mutterschutz. Es ist auf 13 Euro am Tag gedeckelt.
Der Arbeitgeberzuschuss füllt den Rest auf. Er ist der Unterschied zwischen 13 Euro und deinem durchschnittlichen Netto pro Kalendertag. Er gilt für die Schutzfrist vor der Geburt, den Tag der Geburt und die Schutzfrist danach. Kommt das Kind am errechneten Termin, sind das 99 Tage.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen. Kommt das Kind zu früh, werden die verpassten Tage vor der Geburt hinten angehängt.
Wenn du Beamtin bist
Für Beamtinnen gelten eigene Mutterschutzverordnungen von Bund oder Land. Die Besoldung läuft in den Schutzfristen voll weiter.
Warum bleiben die ersten Elterngeld-Monate oft leer?
Die kurze Antwort: Weil Mutterschaftsgeld und Zuschuss voll aufs Elterngeld angerechnet werden. Da beide zusammen meist höher sind als dein Elterngeld, bleibt in diesen Monaten nichts übrig.
Elterngeld wird nicht pro Kalendermonat gezahlt, sondern pro Lebensmonat des Kindes. Der erste Lebensmonat beginnt am Tag der Geburt. Der Mutterschutz nach der Geburt deckt mit 8 Wochen den ersten Lebensmonat ganz und den zweiten fast ganz ab.
In diesen Monaten wird alles, was du an Mutterschaftsleistungen bekommst, vom Elterngeld abgezogen. Andere Lohnersatzleistungen bleiben bis 300 Euro Elterngeld frei. Für Mutterschaftsgeld und Zuschuss gilt diese Grenze nicht.
Dazu kommt eine Regel, die viele erst im Bescheid entdecken. Monate mit Mutterschaftsleistungen gelten als deine Basiselterngeld-Monate, auch wenn darin kein Euro Elterngeld ankommt. Sie zählen also bei deinen höchstens 12 Monaten mit.
Wie viel Elterngeld kommt danach?
Die kurze Antwort: 65 bis 100 Prozent deines Nettos aus der Zeit vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Je höher dein Netto, desto niedriger der Prozentsatz.
Liegt dein Netto unter 1.000 Euro, steigt der Satz, je niedriger es ist, bis auf 100 Prozent. Zwischen 1.000 und 1.200 Euro liegt er bei 67 Prozent. Darüber sinkt er schrittweise und erreicht bei rund 1.240 Euro 65 Prozent.
Für Angestellte zählen die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Monate mit Mutterschutz, mit Elterngeld für ein älteres Kind oder mit Krankheit wegen der Schwangerschaft werden übersprungen. Für Selbstständige zählt das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt.
Statt eines Monats Basiselterngeld kannst du zwei Monate ElterngeldPlus nehmen. Arbeitest du während des Elterngelds, bekommst du in der Regel 65 Prozent der Differenz zwischen deinem Netto vor und nach der Geburt.
Für Geburten ab November 2027 plant die Bundesregierung Änderungen, etwa bei Bezugsdauer und Beträgen. Beschlossen ist das noch nicht (Stand 11.10.2026). Für dieses Beispiel gilt das heutige Recht.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Mit 31Sie arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto. Sie ist gesetzlich versichert, ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro.
- Stell dir vor · 31Lisa erwartet ihr erstes Kind. Sie plant 12 Monate Elternzeit, ihr Partner nimmt danach die 2 Partnermonate.
- Im Beispiel jetzt · 31Das Kind kommt am errechneten Termin. Lisa rechnet durch, was in welchem Monat auf ihrem Konto landet.
Lisas Netto liegt bei 2.500 Euro im Monat. Auf den Tag gerechnet sind das rund 83,33 Euro. Die genaue Zahl hängt an den Kalendertagen der drei Monate vor dem Mutterschutz.
Im Mutterschutz: 99 Tage
| Mutterschutz bei Lisa | Pro Tag | Für 99 Tage |
|---|---|---|
| Mutterschaftsgeld der Krankenkasse | 13,00 € | 1.287 € |
| Zuschuss des Arbeitgebers | rund 70,33 € | rund 6.963 € |
| Zusammen | rund 83,33 € | rund 8.250 € |
Im Mutterschutz merkt Lisa also kaum einen Unterschied. Das Geld kommt nur aus zwei Quellen statt aus einer.
Die Nahtstelle: Lebensmonat 1 und 2
Beim Elterngeld rechnen wir mit 65 Prozent. Wir nehmen im Beispiel an, dass die Elterngeldstelle auf ein Netto von 2.500 Euro kommt. Sie rechnet mit Pauschalen, darum kann ihr Wert etwas abweichen. Dann stehen Lisa 1.625 Euro Elterngeld im Monat zu.
Im ersten Lebensmonat bekommt sie Mutterschaftsgeld und Zuschuss für jeden Tag, also rund 2.500 Euro. Das ist mehr als 1.625 Euro. Elterngeld: 0 Euro.
Im zweiten Lebensmonat laufen die Mutterschaftsleistungen noch rund 27 Tage. Das sind rund 2.250 Euro, wieder mehr als 1.625 Euro. Elterngeld: wieder 0 Euro. Die letzten Tage dieses Monats bleiben ganz ohne Geld.
Beide Monate zählen trotzdem als Lisas Basiselterngeld-Monate. Von ihren 12 Monaten sind damit 2 verbraucht, bevor das erste Elterngeld ankommt.
Ab Lebensmonat 3: Elterngeld
Ab dem dritten Lebensmonat bekommt Lisa 1.625 Euro. Das sind 875 Euro weniger als ihr Netto. Ihre Fixkosten von 1.600 Euro sind gedeckt, für alles andere bleiben 25 Euro.
| Lisas erstes Jahr mit Kind | Betrag |
|---|---|
| Lebensmonat 1 und 2: Mutterschaftsgeld und Zuschuss (57 Tage) | rund 4.750 € |
| Lebensmonat 3 bis 12: Elterngeld (10 mal 1.625 €) | 16.250 € |
| Zusammen im ersten Jahr | rund 21.000 € |
| Zum Vergleich: 12 Monate Netto | 30.000 € |
| Weniger als mit Gehalt | rund 9.000 € |
Diese 9.000 Euro sind die eigentliche Zahl hinter dem Elternjahr. Sie entsteht nicht im Mutterschutz, sondern in den 10 Monaten danach.
Rechner: Wie viel Elterngeld bekommst du?
Rechne mit deinem eigenen Netto nach, wie viel Basiselterngeld oder ElterngeldPlus dir zusteht.
Ein Plus hat das Jahr auch: Für die Kindererziehung bekommt Lisa Zeiten in der Rente gutgeschrieben. Ein Jahr ist laut Rentenversicherung derzeit rund 42,52 Euro Monatsrente wert. Beantragen muss sie diese Zeiten selbst, mehr dazu in Kindererziehungszeiten und Mütterrente.
Was gilt, wenn du privat versichert oder selbstständig bist?
Die kurze Antwort: Dann fehlt ein Teil des Geldes, wenn du nicht selbst vorgesorgt hast. Privat versicherte Angestellte verlieren den Teil der Krankenkasse, Selbstständige ohne Absicherung alles.
Privat versicherte Angestellte
Bist du nicht gesetzlich versichert, zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung auf Antrag einmalig höchstens 210 Euro Mutterschaftsgeld. Den Arbeitgeberzuschuss bekommst du trotzdem, er hängt an deinem Arbeitsverhältnis. Die 210 Euro werden nicht aufs Elterngeld angerechnet (§ 3 BEEG).
Rechnen wir mit Lisas Zahlen: Statt 1.287 Euro von der Krankenkasse kommen 210 Euro. Es fehlen 1.077 Euro. Diese Lücke schließt ein Krankentagegeld. Es muss in den Schutzfristen zahlen, soweit du keinen anderen angemessenen Ersatz bekommst.
Selbstständige
Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Frauen, die ausschließlich selbstständig sind. Ein Recht auf Mutterschaftsgeld haben sie nur, wenn sie vorgesorgt haben.
Bist du freiwillig gesetzlich versichert und hast den Anspruch auf Krankengeld gewählt, bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Bist du über die Künstlersozialkasse versichert, bekommst du 70 Prozent deines regelmäßigen Einkommens für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
Ohne Krankengeld-Wahl oder privates Krankentagegeld bekommst du kein Mutterschaftsgeld. Weil beide Wege Wartezeiten haben können, muss die Absicherung vor der Schwangerschaft stehen.
Tipp
Wenn du privat versichert bist, such in deinem Vertrag das Wort „Mutterschutz“ oder „Schutzfristen“ beim Krankentagegeld. Schau, ab welchem Tag es zahlt und in welcher Höhe. Das klärst du am besten, bevor der Mutterschutz beginnt.
Was passiert mit der Steuer und der Krankenversicherung?
Die kurze Antwort: Die Leistungen sind steuerfrei, erhöhen aber deinen Steuersatz. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du auf sie keine Beiträge.
Mutterschaftsgeld, Zuschuss und Elterngeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Sie selbst werden nicht besteuert. Sie zählen aber mit, wenn das Finanzamt den Steuersatz für dein übriges Einkommen festlegt. Dadurch kann eine Nachzahlung entstehen.
Liegen diese Leistungen im Jahr über 410 Euro, musst du eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG). Bei Angestellten ist das im Jahr der Geburt fast immer so.
In der gesetzlichen Krankenversicherung bist du beitragsfrei, solange du Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bekommst. Bist du freiwillig versichert und hast weitere Einnahmen, können auf diese Beiträge anfallen.
Ein Punkt, den kaum jemand auf dem Schirm hat: Änderst du den Elterngeldantrag nachträglich und verschiebst Monate, kann für diese Monate die beitragsfreie Versicherung entfallen. Frag vorher bei deiner Krankenkasse nach.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Viele Frauen schauen auf den Mutterschutz und atmen auf, weil dort fast das volle Netto kommt. Ich schaue lieber auf den dritten Lebensmonat. Dort beginnt das eigentliche Elternjahr, mit einem Drittel weniger Geld und denselben Fixkosten. Wer diesen Monat kennt, bevor er kommt, plant ruhiger. Die Lücke ist dieselbe. Nur der Schreck fällt weg.“
Welche Fallen gibt es beim zweiten Kind und beim Antrag?
Die kurze Antwort: Die größte Falle ist eine neue Schwangerschaft in der Elternzeit. Dazu kommen Fristen für Antrag und Widerspruch.
Wirst du in der Elternzeit wieder schwanger und beendest sie nicht vorzeitig, bekommst du nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. Den Arbeitgeberzuschuss gibt es dann nicht.
Du darfst die Elternzeit für den Mutterschutz vorzeitig beenden, ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Du musst ihn nur rechtzeitig informieren. Rückwirkend geht das nicht. Arbeitest du in der Elternzeit in Teilzeit, richtet sich der Zuschuss sonst nach dem kleineren Teilzeitverdienst.
Beim Antrag gilt: Elterngeld gibt es rückwirkend nur für 3 Lebensmonate. Ändern kannst du den Antrag bis zum Ende des Bezugs. Gegen den Bescheid kannst du binnen eines Monats Widerspruch einlegen.
Der häufigste Denkfehler: „Mutterschaftsgeld und Elterngeld kommen zusammen, also ist das erste Jahr gut abgesichert.“ Beides kommt nacheinander, und wo es sich überschneidet, wird verrechnet. Die ersten zwei Monate sind Mutterschutz-Monate, die dein Elterngeld-Konto mit verbrauchen.
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wie du versichert bist und wie dein Jahr mit Kind aussehen soll. Prüfe zuerst, aus welchem Topf dein Geld im Mutterschutz kommt.
1
Das kannst du so lassen
Du bist gesetzlich versichert und angestellt. Dann sind Mutterschaftsgeld und Zuschuss geregelt. Rechne nur das Jahr nach dem Mutterschutz mit 65 Prozent deines Nettos durch.
2
Wenn du privat versichert bist
Prüfe, ob dein Krankentagegeld in den Schutzfristen zahlt und in welcher Höhe. Sonst fehlt dir der Teil, den sonst die Krankenkasse zahlt.
3
Wenn du selbstständig bist
Kläre vor der Schwangerschaft, ob du Krankengeld oder Krankentagegeld hast. Ohne das gibt es kein Mutterschaftsgeld.
4
Wenn du in der Elternzeit wieder schwanger bist
Rechne nach, ob sich das vorzeitige Ende der Elternzeit lohnt. Nur dann bekommst du den Arbeitgeberzuschuss.
5
Wenn die 10 Monate danach nicht reichen
Leg vor der Geburt eine Rücklage für die Differenz an und denk an eine mögliche Steuernachzahlung.
Ist dein Einkommen rund um die Geburt abgesichert?
Wir prüfen mit dir, ob Krankentagegeld, Krankengeld und BU auch im Mutterschutz und in der Elternzeit tragen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Fast. Vom Bundesamt für Soziale Sicherung bekommst du einmalig höchstens 210 Euro, vom Arbeitgeber den Zuschuss über 13 Euro am Tag hinaus. Den Teil von bis zu 13 Euro am Tag ersetzt nur ein Krankentagegeld, das in den Schutzfristen zahlt.
Weil Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss voll aufs Elterngeld angerechnet werden. Sie sind meist höher als dein Elterngeld. Die Monate zählen trotzdem als deine Basiselterngeld-Monate.
Wenn du den Arbeitgeberzuschuss willst, beende die Elternzeit vorzeitig für den Mutterschutz. Dafür brauchst du keine Zustimmung, musst den Arbeitgeber aber rechtzeitig informieren. Rückwirkend geht das nicht.
Ja, wenn Elterngeld, Mutterschaftsgeld und andere Leistungen mit Progressionsvorbehalt im Jahr zusammen über 410 Euro liegen. Sie sind steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.
Ja, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Quellen: § 24i SGB V, Mutterschaftsgeld, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 20 MuSchG, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 3 BEEG, Anrechnung von anderen Einnahmen, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 4 BEEG, Art und Dauer des Bezugs, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 2 BEEG, Höhe des Elterngeldes, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Mutterschutz, Familienportal des Bundes, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Mutterschaftsgeld und Elterngeld
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Bei privat versicherten Kundinnen mit Kinderwunsch lohnt ein gemeinsamer Blick, ob das Krankentagegeld in den Schutzfristen leistet.
- Bei Selbstständigen ist das Gespräch über Krankengeld oder Krankentagegeld vor einer Schwangerschaft am wertvollsten.
- Eine kleine Monatsrechnung des Elternjahres macht die Lücke greifbar und öffnet das Gespräch über Rücklagen.
