Ein Kind bringt viele Anträge mit. Die meisten Checklisten stellen sie nebeneinander, als hätten alle dieselbe Eile. Haben sie nicht. Eine Frist ist schon vorbei, bevor du den Mutterpass hast. Eine andere lässt dir ein halbes Jahr.
Hier bekommst du darum einen Fahrplan statt einer Liste: was du wann regelst, sortiert nach dem Moment, in dem eine Tür zugeht. Mit den Fristen aus dem Gesetz, damit du weißt, was warten kann und was nicht.
Betrifft dich, wenn ein Kind kommt noch ein Kind kommt du dir ein Kind wünschst
Das Wichtigste in Kürze
- Der früheste Hebel liegt vor der Geburt. Das Elterngeld rechnet mit den 12 Monaten vor dem Geburtsmonat. Ein Wechsel der Steuerklasse zählt nur, wenn er in den meisten dieser Monate galt.
- Elternzeit verlangst du spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn in Textform beim Arbeitgeber. Soll sie direkt nach dem Mutterschutz beginnen, ist das schon etwa eine Woche nach der Geburt.
- Ist ein Elternteil privat versichert, muss das Kind dort binnen 2 Monaten nach der Geburt angemeldet sein. Nur dann gilt der Schutz ohne Risikozuschläge und Wartezeiten.
- Elterngeld gibt es rückwirkend nur für 3 Lebensmonate, Kindergeld für 6 Monate. Darum kommt der Elterngeldantrag zuerst.
- Ins erste Jahr gehören die Verträge: Nachversicherung der BU nach den Fristen im Vertrag, eine Risikolebensversicherung und der Antrag auf Kindererziehungszeiten.
So gehst du vor
- Nimm den errechneten Termin und trag die Fristen rückwärts in deinen Kalender ein. Die Tabelle weiter unten hilft dir dabei.
- Seid ihr verheiratet, lies früh in der Schwangerschaft: Elterngeld: der größte Hebel liegt vor der Schwangerschaft.
- Schau, welche Versicherung nach der Geburt welche Frist hat: Elternzeit und Versicherungen: die vier Fristen, die zählen.
- Such in deiner BU nach der Nachversicherung: Die Nachversicherungsgarantie: zwei Wörter, an denen alles hängt.
- Ist einer von euch privat versichert, kläre die Krankenversicherung für Kinder vor der Geburt. Oder sprich mit uns in der Beratung.
Inhalt
- Warum zählt nach der Geburt die Reihenfolge mehr als die Liste?
- Was musst du schon in der Schwangerschaft regeln?
- Was ist in den ersten Wochen nach der Geburt fällig?
- Welche Fristen gelten, und was kostet es, eine zu verpassen?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was gehört ins erste Jahr, wenn das Kind da ist?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Warum zählt nach der Geburt die Reihenfolge mehr als die Liste?
Die kurze Antwort: Weil die Fristen sehr unterschiedlich lang sind. Einige laufen ab, bevor das Kind da ist, andere lassen dir Monate. Wer nach Liste arbeitet, erledigt leicht zuerst das Bequeme und verpasst das Eilige.
Du bist schwanger, oder deine Partnerin ist es. Damit ändert sich mehr als der Alltag. Einkommen, Steuer, Krankenversicherung, Rente und Absicherung verschieben sich fast gleichzeitig.
In unserer Finanzplanung nennen wir eine Schwangerschaft ein lebensveränderndes Ereignis. Das ist keine Wertung. Es heißt nur: Mehrere Ebenen ändern sich auf einmal, das Geld, die Organisation, der Kopf und die Zeit.
Vorab planen lässt sich vor allem das Geld. Darum sortiert dieser Fahrplan nicht nach Behörde, sondern nach Zeit. Die Frage ist immer: Wann geht welche Tür zu?
Was musst du schon in der Schwangerschaft regeln?
Die kurze Antwort: Drei Dinge. Die Steuerklasse, wenn ihr verheiratet seid. Die Krankenversicherung des Kindes, wenn einer von euch privat versichert ist. Und die Elternzeit des Elternteils, der ab der Geburt zu Hause bleibt.
Die Steuerklasse: früher, als du denkst
Das Elterngeld richtet sich nach deinem Netto im Bemessungszeitraum. Für Angestellte sind das die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Monate mit Mutterschutz werden übersprungen, der Zeitraum rutscht dann weiter nach vorn.
Ehepaare dürfen die Steuerklassen im Lauf des Jahres wechseln. Der Antrag muss bis zum 30. November gestellt sein und wirkt ab dem Folgemonat.
Fürs Elterngeld zählt die neue Klasse aber nur, wenn sie in der überwiegenden Zahl der Monate im Bemessungszeitraum galt, also in mindestens 7 von 12.
Praktisch heißt das: Wer diesen Hebel nutzen will, entscheidet sehr früh in der Schwangerschaft. Ob sich der Wechsel für euch rechnet, steht in Elterngeld: der größte Hebel liegt vor der Schwangerschaft.
Für Geburten ab November 2027 plant die Bundesregierung Änderungen beim Elterngeld. Für Angestellte soll dann das Netto aus dem Kalenderjahr vor der Geburt zählen (Stiftung Warentest). Beschlossen ist das noch nicht (Stand 11.10.2026). Bis dahin gilt die Regel oben.
Die Krankenversicherung des Kindes
Seid ihr verheiratet und einer von euch ist privat versichert, kann das Kind aus der Familienversicherung der gesetzlichen Kasse fallen. Das passiert, wenn der privat versicherte Elternteil mehr als 6.450 Euro im Monat verdient (2026) und zugleich mehr als der gesetzlich versicherte.
Dann braucht das Kind eine eigene Versicherung. In der privaten Krankenversicherung gibt es dafür die Kindernachversicherung: Du meldest das Kind binnen 2 Monaten nach der Geburt an, rückwirkend ab Geburt, ohne Risikozuschläge und Wartezeiten.
Zwei Haken: Der Schutz darf nicht besser sein als der des Elternteils. Und der Versicherer darf verlangen, dass der Elternteil bei der Geburt schon bis zu 3 Monate bei ihm versichert ist. Das klärt man vor der Geburt, nicht im Wochenbett.
Die Elternzeit des Elternteils, der ab der Geburt zu Hause ist
Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Du verlangst sie spätestens 7 Wochen vor dem Beginn in Textform beim Arbeitgeber. Soll sie mit der Geburt starten, rechnest du vom errechneten Termin zurück.
Mit der Anmeldung legst du verbindlich fest, wann du in den nächsten 2 Jahren Elternzeit nimmst. Weitere Elternzeit kannst du später anmelden.
Was ist in den ersten Wochen nach der Geburt fällig?
Die kurze Antwort: Die Anzeige beim Standesamt, die Elternzeit der Mutter, die Krankenversicherung des Kindes und die Anträge auf Elterngeld und Kindergeld. In genau dieser Reihenfolge.
Die Geburt muss binnen einer Woche dem Standesamt des Geburtsorts angezeigt werden. Kommt dein Kind in der Klinik zur Welt, ist die Klinik dazu verpflichtet.
Jetzt kommt die Frist, die viele überrascht. Der Mutterschutz endet 8 Wochen nach der Geburt. Soll deine Elternzeit direkt danach beginnen, musst du sie 7 Wochen vorher verlangt haben. Das ist etwa eine Woche nach der Geburt. Viele melden sie darum schon vor dem Mutterschutz an.
Nach einer Früh- oder Mehrlingsgeburt dauert der Mutterschutz 12 Wochen, dann bleibt mehr Zeit. Aus dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine kürzere Frist möglich (§ 16 BEEG).
Tipp
Plane rückwärts. Nimm den errechneten Termin und zieh 7 Wochen ab: Bis dahin meldet der Elternteil, der ab der Geburt zu Hause bleibt, seine Elternzeit an. Und 6 Wochen vor dem Termin beginnt dein Mutterschutz. Beide Daten gehören jetzt in deinen Kalender.
In den ersten 2 Monaten meldest du das Kind bei der Krankenkasse an. Bei der gesetzlichen Kasse über die Familienversicherung. Bei der privaten über die Kindernachversicherung, mit der harten Frist von 2 Monaten.
Danach kommen die Anträge auf Geld. Elterngeld gibt es rückwirkend nur für die 3 Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Kindergeld gibt es rückwirkend für höchstens 6 Monate. Darum gehört der Elterngeldantrag nach vorn.
Ab März 2027 soll es beim Kindergeld leichter werden. Dann zahlt die Familienkasse für neugeborene zweite und weitere Kinder ohne Antrag, wenn ihr alle Daten und die Kontoverbindung vorliegen.
Der Bundestag hat das am 9. Juli 2026 beschlossen (Stand 11.10.2026). Für das erste Kind soll das später folgen, einen festen Termin im Gesetz gibt es dafür noch nicht.
Welche Fristen gelten, und was kostet es, eine zu verpassen?
Die kurze Antwort: Die kürzeste Frist nach der Geburt hat die Elternzeit, die teuerste das Elterngeld. Jeder verpasste Elterngeld-Monat ist ganz weg.
| Wann | Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Früh in der Schwangerschaft | Steuerklasse wechseln (nur Ehepaare) | muss in mindestens 7 der 12 Monate vor dem Geburtsmonat gelten | § 2c BEEG, § 39 EStG |
| 7 Wochen vor dem Termin | Elternzeit ab der Geburt verlangen | 7 Wochen vor Beginn, in Textform | § 16 BEEG |
| 6 Wochen vor dem Termin | Mutterschutz beginnt, Mutterschaftsgeld beantragen | Beginn der Schutzfrist | § 3 MuSchG |
| 1 Woche nach der Geburt | Geburt beim Standesamt anzeigen (in der Klinik macht das die Klinik) | 1 Woche | § 18, § 20 PStG |
| Etwa 1 Woche nach der Geburt | Elternzeit, die direkt nach dem Mutterschutz beginnt | 7 Wochen vor Beginn | § 16 BEEG |
| 2 Monate nach der Geburt | Kind in der privaten Krankenversicherung anmelden | 2 Monate | § 198 VVG |
| Bis zum 4. Lebensmonat | Elterngeld beantragen, ohne einen Monat zu verlieren | 3 Lebensmonate rückwirkend | § 7 BEEG |
| Bis 6 Monate nach dem Geburtsmonat | Kindergeld beantragen, ohne einen Monat zu verlieren | 6 Monate rückwirkend | Familienkasse |
| Im ersten Jahr | BU nachversichern, Risikoleben prüfen | steht im Vertrag | Versicherungsbedingungen |
| Ohne Frist, besser bald | Kindererziehungszeiten beantragen | keine | Deutsche Rentenversicherung |
Was ein verpasster Monat Elterngeld kostet, hängt an deinem Einkommen. Bei Lisa, unserer Beispielperson, sind es 1.625 Euro. Gleich mehr dazu.
Rechner: Wann musst du deine Elternzeit anmelden?
Rechne mit deinem Geburtstermin selbst nach: wie lange deine Elternzeit dauert, wie ihr sie aufteilt und bis wann du sie anmelden musst.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Mit 31Sie arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto. Sie ist gesetzlich versichert, ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro.
- Stell dir vor · 31Lisa ist verheiratet. Ihr Mann ist privat versichert und verdient 7.000 Euro brutto im Monat. Lisa ist in der 10. Woche schwanger.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa legt ihren Fahrplan an. Sie will wissen, was zuerst kommt und was warten kann.
Zuerst die Krankenversicherung. Lisas Mann verdient mehr als 6.450 Euro und mehr als sie. Das Kind kann deshalb nicht über Lisa familienversichert werden. Die beiden klären jetzt mit seinem Versicherer die Kindernachversicherung und notieren die 2 Monate ab Geburt.
Dann die Elternzeit. Lisa will 12 Monate zu Hause bleiben, ihr Mann 2 Monate: einen direkt nach der Geburt, einen später. Basiselterngeld gleichzeitig bekommen beide nämlich nur in einem der ersten 12 Lebensmonate (§ 4 BEEG).
Er meldet beide Monate 7 Wochen vor dem Termin an. Lisa meldet ihre Elternzeit gleich mit, bevor ihr Mutterschutz beginnt.
Beim Elterngeld rechnet Lisa mit 65 Prozent ihres Nettos. Wir nehmen im Beispiel an, dass die Elterngeldstelle auf 2.500 Euro kommt. Dann sind es 1.625 Euro im Monat. Jeder Monat, den ein zu später Antrag kostet, sind 1.625 Euro weniger.
Die Verträge plant sie für die ersten Wochen nach der Geburt. Ihre BU hat eine Nachversicherung. Wie lange sie dafür Zeit hat, steht in ihren Bedingungen, nicht im Gesetz. Lisa sucht die Stelle jetzt heraus, nicht erst mit Kind auf dem Arm.
Für die Risikolebensversicherung nennt die Verbraucherzentrale eine Faustregel: Alleinverdienende mit kleinen Kindern sichern mindestens das Vierfache ihres Jahresnettos ab. Bei Lisa wären das 4 mal 30.000 Euro, also 120.000 Euro. Weil beide verdienen, rechnen Lisa und ihr Mann lieber, was dem anderen fehlen würde.
Was gehört ins erste Jahr, wenn das Kind da ist?
Die kurze Antwort: Die Absicherung und die Rente. Diese Schritte haben selten eine gesetzliche Frist, aber sie werden umso schwerer, je länger sie liegen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung nachversichern
Mit der Nachversicherungsgarantie erhöhst du deine BU-Rente ohne neue Gesundheitsprüfung, etwa nach der Geburt eines Kindes. Ob und wie lange du dafür Zeit hast, steht nur in deinem Vertrag, nicht im Gesetz. Ist die Frist vorbei, gibt es mehr Schutz in der Regel nur mit neuer Gesundheitsprüfung.
Wie deine BU in der Elternzeit weiterläuft, steht in Deine BU in der Elternzeit.
Die Familie absichern
Für Familien mit Kindern nennt die Verbraucherzentrale die Risikolebensversicherung. Sie zahlt eine feste Summe, wenn ein Elternteil stirbt. Die Kinderinvaliditäts- und die Kinderunfallversicherung zählt sie ebenfalls dazu. Eine Sterbegeldversicherung hält sie für entbehrlich.
Dahinter steht eine Frage aus unserem Kurs: Für jedes Risiko hast du drei Wege. Absichern, mit einer Rücklage puffern oder bewusst in Kauf nehmen. Mit einem Kind verschiebt sich, was du in Kauf nehmen kannst.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Wenn ein Kind kommt, wollen fast alle alles auf einmal richtig machen. Das kostet Kraft, die in dieser Zeit woanders gebraucht wird. Ich sortiere deshalb mit Familien nicht nach Wichtigkeit, sondern nach Türen. Welche geht in sechs Wochen zu, welche erst in sechs Monaten? Was danach noch offen ist, ist meistens gar nicht dringend. Es fühlt sich nur so an.“
Die Kindererziehungszeiten beantragen
Für Kinder ab Geburtsjahr 1992 gibt es bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit in der Rente. Ein Jahr ist laut Rentenversicherung derzeit rund 42,52 Euro Monatsrente wert. 3 Jahre sind also rund 127,56 Euro im Monat, ein Leben lang.
Diese Zeiten kommen nicht von allein aufs Rentenkonto. Du beantragst sie mit der Kontenklärung, Formular V0800 mit dem Zusatzbogen V0805. Eltern können die Zeit untereinander aufteilen. Mehr dazu in Kindererziehungszeiten und Mütterrente.
Der häufigste Denkfehler: „Nach der Geburt ist für die Anträge noch genug Zeit.“ Für Kindergeld stimmt das, für die Elternzeit nicht. Wer direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen will, hat dafür ab der Geburt nur rund eine Woche. Und das Elterngeld wartet nicht länger als 3 Lebensmonate.
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wie weit du schon bist und wie ihr versichert seid. Fang bei der Tür an, die als Nächstes zugeht.
1
Das kannst du so lassen
Ihr seid beide gesetzlich versichert, die Elternzeit ist angemeldet und die Anträge liegen bereit. Dann reicht es, die Fristen aus der Tabelle im Kalender zu haben.
2
Wenn ihr verheiratet seid und die Schwangerschaft noch jung ist
Prüft jetzt die Steuerklasse. Später zählt der Wechsel fürs Elterngeld nicht mehr.
3
Wenn einer von euch privat versichert ist
Klärt vor der Geburt, wo das Kind versichert wird. Bei der privaten Kasse läuft die Frist 2 Monate ab Geburt.
4
Wenn das Kind schon da ist und Anträge fehlen
Stell zuerst den Elterngeldantrag, dann den Kindergeldantrag. Elterngeld wartet höchstens 3 Lebensmonate, Kindergeld höchstens 6 Monate.
5
Wenn das erste Jahr läuft und die Verträge noch die alten sind
Such in deiner BU die Frist für die Nachversicherung und rechnet die Risikolebensversicherung durch. Beides geht in einem Termin.
Passt eure Absicherung schon zur Familie?
Wir schauen mit dir auf BU, Risikoleben und Krankenversicherung des Kindes und darauf, welche Frist als Nächstes zugeht. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Spätestens 7 Wochen vor dem Beginn, in Textform beim Arbeitgeber. Der Mutterschutz endet 8 Wochen nach der Geburt. Die Frist läuft also etwa eine Woche nach der Geburt ab. Viele melden die Elternzeit deshalb schon vor dem Mutterschutz an.
Elterngeld gibt es rückwirkend nur für die 3 Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Beim Antrag im fünften Lebensmonat ist der erste Lebensmonat verloren. Bei Müttern ist er oft ohnehin mit Mutterschaftsgeld belegt, trotzdem lohnt sich frühes Beantragen.
Seid ihr verheiratet und verdient er mehr als 6.450 Euro im Monat (2026) und mehr als du, ist das Kind nicht familienversichert. Dann kann es privat über die Kindernachversicherung versichert werden, wenn ihr es binnen 2 Monaten nach der Geburt anmeldet.
Höchstens für die letzten 6 Monate vor dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht. Ab März 2027 zahlt die Familienkasse für neugeborene zweite und weitere Kinder ohne Antrag, wenn ihr alle Daten vorliegen.
Nein. Bei der Anmeldung legst du verbindlich nur die nächsten 2 Jahre fest. Weitere Elternzeit vor dem 3. Geburtstag meldest du später mit 7 Wochen Vorlauf an, Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag mit 13 Wochen Vorlauf.
Quellen: § 16 BEEG, Inanspruchnahme der Elternzeit, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 7 BEEG, Antragstellung, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 2c BEEG, Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 198 VVG, Kindernachversicherung, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Kindererziehung, Deutsche Rentenversicherung, Stand Juli 2026, geprüft am 11.10.2026 · Einführung eines antragslosen Kindergeldes beraten, Deutscher Bundestag, Stand Juli 2026, geprüft am 11.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Der Fahrplan rund um die Geburt
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Die Frage nach Familienplanung im Jahresgespräch öffnet oft den Blick auf die Steuerklasse, solange sie fürs Elterngeld noch zählt.
- Wenn eine Kundin von ihrer Schwangerschaft erzählt, ist ein guter Moment, gemeinsam die Nachversicherungsfristen in BU und Risikoleben herauszusuchen.
- Bei Paaren mit einem privat versicherten Elternteil hilft es, die Kindernachversicherung vor der Geburt durchzusprechen.
