Du hast deine Stunden reduziert, und jetzt fehlt am Monatsende Geld. Ein Minijob neben der Teilzeit wirkt wie die einfache Lösung: bis zu 603 Euro im Monat, fast ohne Abzüge, Stunden nach deinem Kalender.
Das stimmt. Nur ist die Rechnung nicht vollständig, wenn du allein aufs Netto schaust. Hier liest du, was der Minijob dir wirklich bringt, wo er dich weniger schützt als dein Hauptjob und welche zwei Fragen du vor dem ersten Arbeitstag klären solltest.
Betrifft dich, wenn du deine Arbeitszeit reduzierst ein Kind kommt du an die Rente denkst
Das Wichtigste in Kürze
- Neben einer versicherungspflichtigen Teilzeit darfst du einen Minijob bis 603 Euro im Monat haben (2026), der für dich abgabenfrei bleibt. Nur der Rentenbeitrag von 3,6 Prozent geht ab.
- Jeder weitere Minijob wird mit deinem Hauptjob zusammengerechnet und ist dann voll versicherungspflichtig, außer in der Arbeitslosenversicherung.
- Der Minijob selbst bringt dir kein Krankengeld. Plane diesen Lohn nicht als abgesichertes Einkommen ein.
- Die Befreiung von der Rentenpflicht spart dir bei 603 Euro rund 21,71 Euro im Monat. Sie kann dich Schutz bei Reha und Erwerbsminderung kosten, sobald die Teilzeit einmal wegfällt. Seit Juli 2026 kannst du sie einmal zurücknehmen.
- Frag vor dem Start, ob dein Minijob mit Pauschsteuer abgerechnet wird. Sonst kann Steuerklasse VI greifen, und es bleibt deutlich weniger übrig.
So gehst du vor
- Kläre mit dem Minijob-Arbeitgeber schriftlich zwei Dinge: Wird pauschal versteuert? Und bleibt die Rentenpflicht bestehen?
- Zähl deine Minijobs. Mehr als einer neben der Teilzeit kostet dich volle Sozialabgaben.
- Rechne nach, was dich die Teilzeit bis zur Rente kostet: Was Teilzeit deine Rente kostet und was sie dir zurückgibt.
- Lies, wann du Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hast. Darauf zielt die Frage nach der Befreiung.
- Gib dem Minijob-Lohn eine feste Aufgabe, zum Beispiel deine Rücklage: Kontenmodell mit vier Konten. Oder sprich mit uns in der Beratung.
Inhalt
- Was ändert ein Minijob, wenn du schon in Teilzeit arbeitest?
- Was bringt dir ein Minijob neben der Teilzeit?
- Welche Abgaben fallen im Minijob an, und wer zahlt sie?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Lohnt sich der Rentenbeitrag im Minijob?
- Kann ich die Befreiung von der Rentenpflicht zurücknehmen?
- Wo liegen die Fallen beim Minijob neben dem Hauptjob?
- Was gilt, wenn du in Elternzeit bist?
- Minijob oder mehr Stunden im Hauptjob?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Was ändert ein Minijob, wenn du schon in Teilzeit arbeitest?
Die kurze Antwort: Er bringt dir mehr Geld fast ohne Abzüge, aber deutlich weniger Schutz als ein Euro aus deinem Hauptjob. Ob sich das lohnt, hängt daran, was du absicherst und wie lange der Minijob bleibt.
Du hast deine Arbeitszeit reduziert. Damit ändern sich zwei Größen gleichzeitig: Es kommt weniger Geld rein, und du hast mehr Zeit. Ein Minijob nimmt einen Teil dieser Zeit und macht daraus wieder Geld.
Was dabei leicht untergeht: In deiner Teilzeit hängt an jedem Euro Gehalt ein ganzes Paket. Rentenpunkte, Krankengeld, Schutz bei Erwerbsminderung. Im Minijob hängt an jedem Euro deutlich weniger dran. Du tauschst also nicht nur Zeit gegen Geld. Du tauschst auch Schutz gegen Netto.
Das ist keine falsche Entscheidung. Teilzeit kann richtig sein, ein Minijob auch. Du sollst nur wissen, was die Kombination kostet, bevor du sie für Jahre einrichtest.
Was bringt dir ein Minijob neben der Teilzeit?
Die kurze Antwort: Bis zu 603 Euro im Monat, von denen dir bei Rentenpflicht 581,29 Euro bleiben. Steuer und Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber pauschal.
Ein Minijob ist eine Beschäftigung mit kleinem Verdienst. 2026 liegt die Grenze bei 603 Euro im Monat, im Jahr also bei 7.236 Euro. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt, der 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt.
Zum Mindestlohn sind das gut 43 Stunden im Monat, ungefähr 10 Stunden pro Woche. Verdienst du pro Stunde mehr, arbeitest du entsprechend weniger Stunden für denselben Betrag.
Neben einer Teilzeit, in der du selbst versicherungspflichtig bist, bleibt ein Minijob für dich abgabenfrei. Die einzige Ausnahme ist die Rente. Du zahlst 3,6 Prozent deines Minijob-Lohns in die Rentenversicherung, bei 603 Euro sind das 21,71 Euro.
Maßgeblich ist der Jahresverdienst. Dein Lohn darf also von Monat zu Monat schwanken, solange du übers Jahr unter 7.236 Euro bleibst. 2027 steigt die Grenze mit dem Mindestlohn von 14,60 Euro auf 633 Euro im Monat, also 7.596 Euro im Jahr.
Welche Abgaben fallen im Minijob an, und wer zahlt sie?
Die kurze Antwort: Fast alles zahlt der Arbeitgeber. Du trägst bei Rentenpflicht 3,6 Prozent, im gewerblichen Minijob. Im Privathaushalt ist dein Anteil höher.
Gewerblich heißt: Du arbeitest für ein Unternehmen, eine Praxis oder einen Verein. Dort zahlt der Arbeitgeber pauschale Beiträge. Sie stehen auf deiner Abrechnung oft gar nicht, weil sie dich nicht direkt betreffen.
| Abgabe im gewerblichen Minijob (2026) | Satz | Bei 603 Euro Lohn | Wer zahlt |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung, pauschal | 13 % | 78,39 € | Arbeitgeber |
| Rentenversicherung, Arbeitgeberanteil | 15 % | 90,45 € | Arbeitgeber |
| Rentenversicherung, dein Anteil | 3,6 % | 21,71 € | du (wenn nicht befreit) |
| Pauschsteuer | 2 % | 12,06 € | Arbeitgeber |
| Umlagen U1, U2, Insolvenzgeld | 0,8 % + 0,22 % + 0,15 % | 7,06 € | Arbeitgeber |
| Unfallversicherung | je nach Branche | – | Arbeitgeber |
Zusammen gibt der Arbeitgeber für deine 603 Euro also rund 188 Euro zusätzlich aus, dazu die Unfallversicherung. Arbeitest du im Privathaushalt, zum Beispiel als Haushaltshilfe, zahlt der Arbeitgeber nur 5 Prozent zur Rente. Dein eigener Anteil liegt dann bei 13,6 Prozent.
Ab 2027 wird der gewerbliche Minijob für den Arbeitgeber teurer. Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung steigt dann von 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent. Das ist beschlossen, der genaue Satz hängt am durchschnittlichen Zusatzbeitrag. An deinem Lohn ändert das nichts.
Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung macht dich übrigens nicht zusätzlich versichert. Versichert bist du über deine Teilzeit. Dazu gleich mehr.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Mit 31Sie arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro.
- Stell dir vor · 31Lisa reduziert von 40 auf 30 Stunden pro Woche. Ihr Gehalt sinkt auf 2.887,50 Euro brutto. Die 40 Stunden Vollzeit sind eine Annahme im Beispiel.
- Im Beispiel jetzt · 31Eine Agentur bietet ihr einen Minijob: Firmenreisen planen, 30 Stunden im Monat zu 20,10 Euro, also 603 Euro. Auf dem Personalbogen steht ein Kästchen: „Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“.
Lisa rechnet zuerst brutto. Teilzeit und Minijob zusammen ergeben 3.490,50 Euro. Das sind 359,50 Euro weniger als in Vollzeit.
Dann rechnet sie die Stunden. 30 Stunden im Monat sind knapp 7 Stunden pro Woche. Mit der Teilzeit kommt sie auf fast 37 Stunden. Sie arbeitet also beinahe so viel wie vorher, verdient weniger und hat für die 603 Euro kein Krankengeld.
Bleibt sie in der Rentenpflicht, gehen von den 603 Euro 21,71 Euro ab. Ihr bleiben 581,29 Euro. Kreuzt sie die Befreiung an, bekommt sie 603 Euro, über das Jahr rund 260 Euro mehr.
Für die 21,71 Euro bekommt sie mehr als die Zahl vermuten lässt. Der Arbeitgeber zahlt seine 90,45 Euro ohnehin. Erst mit ihrem Anteil zählt der Minijob voll für die Rentenversicherung, mit allem, was daran hängt.
Lohnt sich der Rentenbeitrag im Minijob?
Die kurze Antwort: Wegen der Rente selbst kaum, denn sie steigt nur geringfügig. Wegen des Schutzes oft schon, vor allem wenn der Minijob deine Teilzeit überdauern könnte.
Im Minijob bist du grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der volle Beitrag liegt bei 18,6 Prozent. Du kannst dich auf Antrag von deinem Anteil befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt seinen Pauschalbeitrag dann trotzdem weiter.
Was du mit deinem Anteil kaufst, sind vor allem Rechte. Wartezeit, Reha und Riester nennt die Minijob-Zentrale als Vorteile der Rentenpflicht. Der Schutz bei Erwerbsminderung folgt aus dem Gesetz:
1
Volle Wartezeit
Minijobzeiten zählen voll als Wartezeit. Das ist die Mindestzeit, die du in der Rentenversicherung brauchst, um überhaupt eine Rente zu bekommen. Sie zählen auch für die Grundrente.
2
Reha mit Übergangsgeld
Für eine Reha der Rentenversicherung brauchst du unter anderem 6 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren. Befreite Minijobzeiten sind keine vollen Pflichtbeiträge. Mit Rentenpflicht gibt es während der Reha Übergangsgeld.
3
Schutz bei Erwerbsminderung
Eine Erwerbsminderungsrente zahlt die Rentenversicherung, wenn du aus gesundheitlichen Gründen kaum noch arbeiten kannst. Voraussetzung sind 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren. Ohne deinen Anteil im Minijob kann genau hier eine Lücke entstehen.
4
Zugang zur Riester-Förderung
Mit Rentenpflicht hast du Zugang zur Riester-Förderung, und über dich auch dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin.
Jetzt der Punkt, den kaum jemand ausspricht. Solange deine Teilzeit läuft, sammelst du dort ohnehin Pflichtbeiträge. Wartezeit, Reha und Erwerbsminderung hängen dann nicht am Minijob.
Kritisch wird es, wenn die Teilzeit endet und der Minijob bleibt. Etwa in einer längeren Familienpause, einer Auszeit oder einer Gründung ohne eigene Rentenpflicht. Dann ist der Minijob vielleicht dein einziger Job. Wer dort befreit ist, zahlt keine vollen Pflichtbeiträge mehr. Die Frist von 3 aus 5 Jahren läuft trotzdem weiter.
Darum ist die Frage nicht: Was bringt der Beitrag heute? Sondern: Wie wahrscheinlich ist es, dass dieser Minijob bleibt, wenn sich deine Lage wieder ändert?
Rechner: Was kostet Teilzeit bis zur Rente?
Hier rechnest du bald selbst nach: wie viele Rentenpunkte dir deine Teilzeit kostet und wie viel ein Minijob daneben ausgleicht.
Kann ich die Befreiung von der Rentenpflicht zurücknehmen?
Die kurze Antwort: Ja, seit 1. Juli 2026 einmal. Den Antrag stellst du beim Arbeitgeber, er gilt ab dem Folgemonat.
Bisher galt: Wer sich befreit hatte, blieb für die ganze Dauer des Minijobs befreit. Jetzt darfst du die Befreiung einmalig aufheben lassen. Das gilt dann für alle deine Minijobs gleich und bleibt bindend, solange die Beschäftigung läuft.
Umgekehrt gilt dasselbe für den Antrag auf Befreiung. Er wirkt automatisch für alle Minijobs, die du gleichzeitig hast. Darum musst du jeden Minijob-Arbeitgeber informieren. Eine Befreiung gibt es nicht für den einen Job ja und den anderen nein.
Wo liegen die Fallen beim Minijob neben dem Hauptjob?
Die kurze Antwort: Bei der Steuer, beim zweiten Minijob, beim Überschreiten der Grenze und beim Krankengeld. Alle vier lassen sich vorher klären.
Abrechnung nach Steuerklasse VI statt Pauschsteuer
Der Arbeitgeber darf statt der 2 Prozent Pauschsteuer auch nach deiner Steuerklasse abrechnen. Neben einem Hauptjob ist das Steuerklasse VI, die Klasse für jeden zweiten und weiteren Job. Dann bleibt vom Minijob deutlich weniger übrig.
Tipp
Lass dir vor der Unterschrift schriftlich bestätigen, dass dein Minijob mit Pauschsteuer abgerechnet wird und wie der Haken bei der Rentenpflicht gesetzt ist. Ein Satz per Mail genügt. So weißt du es, bevor die erste Abrechnung kommt.
Geplant ist, die Pauschsteuer ab 2027 von 2 auf 5 Prozent anzuheben. Das steht im Regierungsentwurf vom 2. September 2026 und ist noch nicht beschlossen. Sie trägt weiterhin der Arbeitgeber.
Der zweite Minijob
Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob bleibt nur der erste Minijob für dich abgabenfrei. Jeder weitere wird mit deiner Teilzeit zusammengerechnet. Er ist dann voll versicherungspflichtig, außer in der Arbeitslosenversicherung. Das gilt auch, wenn er unter 603 Euro bleibt.
Mehr verdienen als 603 Euro
Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist erlaubt. Höchstens 2 Kalendermonate innerhalb von 12 Monaten, bis zum Doppelten der Monatsgrenze. 2026 sind das 1.206 Euro, 2027 dann 1.266 Euro. Ein Beispiel ist eine Krankheitsvertretung. Planbare Mehrarbeit fällt nicht darunter.
Kein Krankengeld aus dem Minijob
Der Minijob selbst begründet keine Krankenversicherung mit Krankengeld. Krankengeld ist der Lohnersatz der Krankenkasse, wenn du länger krank bist. Es hängt an deinem versicherungspflichtigen Job. Mehr dazu in unserer Wissensseite zum Krankengeld.
Die ersten sechs Wochen sind trotzdem abgedeckt. Nach vier Wochen im Job zahlt dir der Minijob-Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn bis zu sechs Wochen weiter, das ist die Lohnfortzahlung.
Danach endet sie. Ab der siebten Woche fehlt dir der Minijob-Lohn ganz. Rechne ihn darum nicht ein, wenn du überlegst, wie viel Geld bei längerer Krankheit fehlen würde. Brauchst du ihn für deine Fixkosten, ist er Einkommen ohne Netz.
Der häufigste Denkfehler: „Der Minijob ist abgabenfrei, also kostet er mich nichts.“ Die Abgaben zahlt fast komplett der Arbeitgeber, das stimmt. Die Kosten liegen woanders: im fehlenden Krankengeld, in einer möglichen Lücke bei Erwerbsminderung und in den Rentenpunkten, die du in derselben Zeit im Hauptjob sammeln würdest.
Was gilt, wenn du in Elternzeit bist?
Die kurze Antwort: In der Elternzeit darfst du mehrere Minijobs haben, solange sie zusammen 603 Euro im Monat nicht übersteigen. Insgesamt darfst du höchstens 32 Wochenstunden arbeiten.
In der Elternzeit zählt ein Minijob nicht als Job neben einem Hauptjob. Deshalb greift die Regel mit dem einen Minijob hier nicht.
Arbeitest du für einen anderen Arbeitgeber, braucht das die Zustimmung deines Arbeitgebers. Er kann nur innerhalb von 4 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen widersprechen, und zwar in Textform.
Gerade hier lohnt der Blick auf die Rentenpflicht. Die Elternzeit ist genau die Phase, in der dein Hauptjob ruht. Wie das mit dem Kind zusammenspielt, steht in der Lebensphase Wenn ein Kind kommt.
Minijob oder mehr Stunden im Hauptjob?
Die kurze Antwort: Der Minijob bringt pro Euro mehr Netto. Mehr Stunden im Hauptjob bringen pro Euro mehr Schutz und volle Rentenpunkte.
Jeder Euro aus deiner Teilzeit zählt fürs Krankengeld und für deine Rentenpunkte. Verdienst du in der Teilzeit wenig, zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat, liegst du im Übergangsbereich, auch Midijob genannt. Dort zahlst du reduzierte Sozialbeiträge, bekommst aber Rentenpunkte aus deinem vollen Verdienst.
Ein Minijob daneben wird beim Übergangsbereich nicht mitgezählt. Er schiebt dich also nicht aus dem Midijob heraus. Zwei versicherungspflichtige Jobs dagegen werden addiert.
Willst du das Minijob-Geld für später nutzen, gibt es auch den Weg über die Betriebsrente im Hauptjob. Wer Gehalt umwandelt, muss 2026 mindestens rund 296,63 Euro im Jahr einzahlen, also knapp 25 Euro im Monat. Das ist ungefähr so viel wie dein Rentenbeitrag im Minijob.
Ob mehr Stunden überhaupt möglich sind, hängt an deinem Arbeitgeber und deinem Vertrag. Was du beim Weg zurück verhandeln kannst, steht in Teilzeit und Wiedereinstieg.

Samiras Blick
Samira Harkat
„In der Beratung sehe ich oft, dass der Minijob als Übergang gedacht war und dann Jahre bleibt. Die Teilzeit wird angepasst, der Minijob läuft einfach weiter. Darum frage ich nicht, ob er sich lohnt. Ich frage, was er ersetzt. Ersetzt er Stunden, die dir im Hauptjob auch Schutz bringen würden, dann kaufst du Netto mit Sicherheit. Das kann eine gute Entscheidung sein, wenn du sie bewusst triffst.“
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, was du auf deiner Abrechnung findest und wie lange der Minijob bleiben soll. Für jedes Risiko hast du drei Wege: absichern, puffern oder bewusst in Kauf nehmen.
1
Das kannst du so lassen
Du hast einen Minijob, er wird pauschal versteuert, und du zahlst den Rentenbeitrag. Dann passt die Grundlage. Prüfe nur einmal im Jahr, ob du unter 7.236 Euro bleibst, 2027 unter 7.596 Euro.
2
Wenn du befreit bist und der Minijob bleiben soll
Frag dich, ob die Teilzeit in den nächsten Jahren enden oder ruhen könnte. Wenn ja, prüfe die einmalige Rücknahme der Befreiung. Sie kostet dich bei 603 Euro 21,71 Euro im Monat und hält Reha und Erwerbsminderung im Blick.
3
Wenn du einen zweiten Minijob planst
Rechne ihn wie einen Teil deines Hauptjobs. Er ist dann voll versicherungspflichtig. Vergleiche das Netto mit dem, was mehr Stunden im Hauptjob bringen würden.
4
Wenn nach Steuerklasse abgerechnet wird
Sprich mit dem Arbeitgeber über die Pauschsteuer. Sie kostet ihn 2 Prozent und lässt dir deinen Lohn.
5
Wenn du den Minijob-Lohn für deine Fixkosten brauchst
Dann ist er Einkommen ohne Krankengeld. Puffere ihn mit einer Rücklage, die diese Summe für einige Monate trägt. Oder entscheide bewusst, dass du das Risiko trägst. Nur nicht aus Versehen.
Was fehlt dir durch Teilzeit und Minijob bei Krankheit und Rente?
Wir legen Teilzeit, Minijob und deine Verträge nebeneinander und zeigen dir, wo bei längerer Krankheit und im Alter Geld fehlt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ja, aber nur der erste bleibt für dich abgabenfrei. Jeder weitere Minijob wird mit deiner Teilzeit zusammengerechnet und ist voll versicherungspflichtig, außer in der Arbeitslosenversicherung. Das gilt auch unter 603 Euro.
Ja, wenn es unvorhersehbar ist. Erlaubt sind höchstens 2 Kalendermonate innerhalb von 12 Monaten, bis zum Doppelten der Monatsgrenze, 2026 also bis 1.206 Euro. Planbare Mehrarbeit zählt nicht dazu.
Ja, seit 1. Juli 2026 einmal. Den Antrag stellst du beim Arbeitgeber. Er gilt ab dem Folgemonat für alle deine Minijobs und bleibt bindend, solange die Beschäftigung läuft.
Ja, für eine Weile. Nach vier Wochen im Job zahlt dir der Minijob-Arbeitgeber den Lohn bis zu sechs Wochen weiter. Krankengeld bringt der Minijob danach nicht. Das hängt an deiner versicherungspflichtigen Teilzeit.
Der Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro, die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat und 7.596 Euro im Jahr. Beschlossen ist auch ein höherer Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung im gewerblichen Minijob, voraussichtlich 17,5 statt 13 Prozent. Geplant, aber noch nicht beschlossen, ist eine Pauschsteuer von 5 statt 2 Prozent. Beides zahlt der Arbeitgeber.
Quellen: Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, Deutsche Rentenversicherung, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Mindestlohn jetzt bei 13,90 Euro, Bundesregierung, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Rentenversicherungspflicht im Minijob, Minijob-Zentrale, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Mehrere Jobs: Mehrere Minijobs gleichzeitig, Minijob-Zentrale, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Lohnfortzahlung und Sonderzahlungen im Minijob, Minijob-Zentrale, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Aktuelle Minijob-Vorhaben, Minijob-Zentrale, Stand 01.10.2026, geprüft am 11.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Minijob neben der Teilzeit
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Im Jahresgespräch lohnt die Frage nach Nebenjobs. Viele Kundinnen und Kunden nennen den Minijob nicht, weil er sich nicht wie ein Job anfühlt.
- Wenn eine Teilzeit endet oder ruht, ist der Moment gut, gemeinsam auf eine Befreiung von der Rentenpflicht zu schauen. Seit Juli 2026 lässt sie sich einmal aufheben.
- Bei der Bedarfsrechnung für Krankentagegeld hilft es, den Minijob-Lohn getrennt aufzuführen.
