Dieser Artikel gehört zur Serie „System trippeln“. Sie zeigt, was zwischen zwei Regeln passiert, wenn sich dein Leben ändert. Hier: zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, wenn ein Kind kommt.
Du bist gesetzlich versichert, dein Partner privat. Oder umgekehrt. Dann stellt sich mit der Geburt eine Frage, die viele erst im Wochenbett bemerken: Kommt euer Kind in die GKV oder in die PKV?
Die Antwort hängt an drei Bedingungen, an eurem Trauschein und an zwei Fristen. Hier liest du, wann dein Kind kostenlos mitversichert ist, was die beiden anderen Wege kosten und woran du in den ersten zwei Monaten denken solltest. Mit einer Beispielrechnung in Euro.
Betrifft dich, wenn ein Kind kommt ihr heiratet noch ein Kind kommt
Das Wichtigste in Kürze
- Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, ist euer Kind meist kostenlos familienversichert. Das gilt auch, wenn der andere Elternteil privat versichert ist.
- Ausgeschlossen ist das Kind nur, wenn alle drei Bedingungen zutreffen: Ihr seid verheiratet, der privat versicherte Elternteil verdient regelmäßig mehr als 6.450 Euro im Monat (2026), und er verdient mehr als der gesetzlich versicherte.
- Seid ihr nicht verheiratet, greift diese Regel nicht. Dann könnt ihr frei wählen.
- Ohne Familienversicherung bleiben zwei Wege: die freiwillige gesetzliche Versicherung, in unserem Beispiel rund 270 Euro im Monat, oder ein eigener privater Vertrag für das Kind.
- Für die private Versicherung zählt eine Frist: Meldest du dein Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an, ist es ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit versichert, rückwirkend ab Geburt.
So gehst du vor
- Prüfe die drei Bedingungen mit euren Bruttoeinkommen. Liegt eine nicht vor, kann dein Kind in die Familienversicherung.
- Trag dir die Zwei-Monats-Frist nach der Geburt in den Kalender, auch wenn ihr die gesetzliche Lösung plant. Sie hält dir den privaten Weg offen.
- Alle Regeln für Kinder auf einen Blick: Krankenversicherung für Kinder. Grundlagen zu beiden Systemen: Gesetzliche Krankenversicherung und Private Krankenversicherung.
- Welche Fristen rund um die Geburt sonst noch laufen: Elternzeit und Versicherungen: die vier Fristen, die zählen.
- Ihr seid unsicher, welcher Weg zu eurer Familie passt? Sprich mit uns in der Beratung.
Inhalt
- Wo wird dein Kind versichert, wenn ihr unterschiedlich versichert seid?
- Wann ist dein Kind kostenlos familienversichert?
- Welche Wege bleiben, wenn die Familienversicherung nicht geht?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was kostet welcher Weg im Jahr?
- Kann dein Kind später das System wechseln?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Wo wird dein Kind versichert, wenn ihr unterschiedlich versichert seid?
Die kurze Antwort: In den meisten Fällen kostenlos in der gesetzlichen Familienversicherung. Nur wenn ihr verheiratet seid und der privat versicherte Elternteil mehr verdient und über 6.450 Euro im Monat liegt, braucht euer Kind eine eigene Versicherung.
Ein Kind kommt. Damit braucht ein neuer Mensch eine Krankenversicherung, und zwar ab dem ersten Tag. Sind beide Eltern gesetzlich versichert, ist das kein Thema. Sind beide privat versichert, auch nicht: Dann bekommt das Kind einen eigenen privaten Vertrag.
Spannend wird es, wenn ihr in zwei Systemen steckt. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kennt die Familienversicherung: Kinder sind dort beitragsfrei mit drin. Die private Krankenversicherung (PKV) kennt das nicht. Dort zahlt jede Person einen eigenen Beitrag.
Zwischen diesen beiden Welten entscheidet das Gesetz mit einer klaren Regel. Sie schaut auf eure Ehe und auf eure Einkommen. Wer sie kennt, kann ausrechnen, was auf die Familie zukommt, bevor das Kind da ist.
Wann ist dein Kind kostenlos familienversichert?
Die kurze Antwort: Wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist und nicht alle drei Ausschluss-Bedingungen zutreffen. Dazu darf das Kind selbst nicht zu viel verdienen.
Der Ausschluss steht in § 10 Absatz 3 SGB V. Er greift nur, wenn alle drei Punkte gleichzeitig stimmen:
1
Ihr seid verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft.
2
Der privat versicherte Elternteil verdient regelmäßig mehr als 6.450 Euro im Monat.
3
Er verdient regelmäßig mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil.
Die 6.450 Euro sind ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 2026. Das ist die Einkommensgrenze, ab der Angestellte in die PKV wechseln dürfen. Gerechnet wird mit dem Gesamteinkommen, also allem, was steuerlich als Einkunft zählt.
Fehlt auch nur ein Punkt, ist euer Kind beim gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert. Verdient also die gesetzlich versicherte Mutter mehr als der privat versicherte Vater, bleibt das Kind kostenlos versichert. Dasselbe gilt, wenn der privat versicherte Elternteil unter 6.450 Euro im Monat liegt.
Der Trauschein macht den Unterschied
Seid ihr nicht verheiratet, schaut die Kasse gar nicht auf das Einkommen des privat versicherten Elternteils. Dann könnt ihr wählen: Familienversicherung beim gesetzlich versicherten Elternteil oder ein privater Vertrag.
Das ist der Punkt, an dem zwei Lebensphasen ineinandergreifen. Eine Heirat kann bei Paaren in zwei Systemen ändern, wie ein Kind versichert werden kann. Mehr zu allem, was sich mit der Ehe ändert: Heirat: Was sich bei Steuern, Absicherung und Vertrag ändert.
Was das Kind selbst verdienen darf
Auch das Kind hat eine Grenze. Familienversichert bleibt es, solange sein Gesamteinkommen regelmäßig nicht über 565 Euro im Monat liegt (2026). Mit einem Minijob sind es 603 Euro.
Bei Babys klingt das weit weg. Es betrifft aber schon junge Kinder, wenn ihnen Geld gehört. Zinsen und Dividenden zählen zum Gesamteinkommen, abzüglich des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro. Wer ein großes Kinderdepot auf den Namen des Kindes führt, sollte diese Grenze kennen.
Wie lange die Familienversicherung läuft
Kinder sind bis 18 familienversichert. Bis 23, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Bis 25, solange sie in Schule, Ausbildung oder Studium sind oder einen Freiwilligendienst machen. Ohne Altersgrenze, wenn sie wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen können.
Welche Wege bleiben, wenn die Familienversicherung nicht geht?
Die kurze Antwort: Zwei. Dein Kind wird freiwillig gesetzlich versichert und zahlt einen eigenen Beitrag. Oder es bekommt einen eigenen privaten Vertrag, meist beim Versicherer des privat versicherten Elternteils.
Weg 1: freiwillig in der GKV
Das Kind wird eigenes Mitglied einer Krankenkasse. Weil es kein Einkommen hat, rechnet die Kasse mit dem gesetzlichen Mindestwert. Das ist der 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße pro Tag, 2026 also 1.318,33 Euro im Monat.
Darauf zahlt das Kind den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent, weil es keinen Anspruch auf Krankengeld hat. Dazu kommen der Zusatzbeitrag seiner Kasse und 3,6 Prozent für die Pflegeversicherung. Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent sind das zusammen rund 270 Euro im Monat.
Weg 2: ein eigener privater Vertrag
In der PKV hat jedes Kind einen eigenen Tarif. Der Beitrag hängt vom Versicherer und vom Leistungsumfang ab. Dafür gibt es einen Vorteil, den viele nicht kennen: die Kindernachversicherung nach § 198 VVG.
Meldest du dein Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beim Versicherer eines Elternteils an, ist es rückwirkend ab Geburt versichert. Ohne Gesundheitsfragen, ohne Risikozuschlag, ohne Wartezeit. Der Schutz darf dabei nicht höher sein als der des Elternteils.
Eine Bedingung hat die Regel: Der Versicherer darf verlangen, dass der Elternteil am Tag der Geburt schon mindestens drei Monate bei ihm versichert ist. Wer kurz vor der Geburt den Versicherer wechselt, sollte das prüfen.
Zwei Punkte senken den Preis. In der privaten Pflege-Pflichtversicherung sind Kinder in der Regel beitragsfrei beim Elternteil mitversichert.
Und der Arbeitgeberzuschuss des angestellten Elternteils kann auch den Beitrag für das Kind abdecken, solange der Höchstbetrag von 508,59 Euro im Monat (2026) für die Krankenversicherung nicht erreicht ist.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin und schließt zum Berufsstart eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Mit 31Sie arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto. Sie ist gesetzlich versichert.
- Stell dir vor · 31Lisa heiratet. Ihr Mann ist angestellt, verdient 7.200 Euro brutto im Monat und ist privat versichert.
- 31 · GeburtIhr Kind kommt. Alle drei Bedingungen treffen zu: verheiratet, über 6.450 Euro, mehr als Lisa. Die Familienversicherung fällt weg.
- Im Beispiel jetzt · 31Drei Wochen nach der Geburt. Lisa und ihr Mann müssen sich entscheiden, solange die Zwei-Monats-Frist für die Kindernachversicherung läuft.
Lisa will verstehen, bevor sie unterschreibt. Also legt sie die drei Wege nebeneinander, die es für Paare in zwei Systemen gibt. Zwei stehen ihr offen. Die Familienversicherung ginge nur ohne Trauschein.
Die Beiträge in der PKV sind Annahmen im Beispiel, weil jeder Tarif anders kostet: 560 Euro im Monat für die Krankenversicherung ihres Mannes und 160 Euro für das Kind.
Was kostet welcher Weg im Jahr?
Die kurze Antwort: In Lisas Beispiel kostet die freiwillige GKV rund 3.243 Euro im Jahr. Der private Weg kostet die Familie nach Arbeitgeberzuschuss 960 Euro. Unverheiratet wäre das Kind kostenlos versichert.
| Weg für Lisas Kind (Stand 2026) | Beitrag im Monat | davon trägt der Arbeitgeber | Familie zahlt im Jahr |
|---|---|---|---|
| Familienversicherung bei Lisa (nur ohne Trauschein möglich) | 0 € | – | 0 € |
| Freiwillig gesetzlich: 1.318,33 € × 16,9 % Krankenversicherung | 222,80 € | – | – |
| Freiwillig gesetzlich: 1.318,33 € × 3,6 % Pflegeversicherung | 47,46 € | – | – |
| Freiwillig gesetzlich zusammen | 270,26 € | – | 3.243,12 € |
| Privat beim Vater (Annahme im Beispiel), Pflege beitragsfrei | 160,00 € | 80,00 € | 960,00 € |
So entsteht die Zeile für die PKV: Der Mann zahlt mit Kind 720 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Die Hälfte davon sind 360 Euro. Das liegt unter dem Höchstzuschuss von 508,59 Euro.
Also trägt sein Arbeitgeber die vollen 360 Euro. Ohne Kind wären es 280 Euro gewesen. Für das Kind kommen damit 80 Euro dazu.
Auf ein Jahr gerechnet liegt der private Weg in diesem Beispiel um rund 2.283 Euro unter dem freiwilligen gesetzlichen. Das ist ein großer Unterschied. Er ist aber eine Momentaufnahme, und er hängt an Annahmen, die sich ändern können.
Was die Rechnung nicht zeigt
Der Arbeitgeberzuschuss fließt nur, solange der Vater angestellt ist und Gehalt bekommt. Geht er in Elternzeit, wird selbstständig oder verliert den Job, zahlt die Familie den vollen Beitrag allein. Was das bedeutet, zeigt der Artikel „PKV in der Elternzeit“ aus dieser Serie.
Private Beiträge können außerdem steigen, und jedes weitere Kind braucht einen eigenen Vertrag. Der freiwillige Kassenbeitrag des Kindes richtet sich dagegen nach der Bezugsgröße und dem Zusatzbeitrag der Kasse. Auch er verändert sich von Jahr zu Jahr.
Tipp
Rechne mit euren echten Zahlen, bevor das Kind da ist. Frag beim Versicherer des privat versicherten Elternteils nach dem Beitrag für ein Kind im passenden Tarif. Den Beitrag für die freiwillige GKV kennt jede Krankenkasse. Mit beiden Zahlen dauert die Entscheidung nach der Geburt zehn Minuten statt zwei Wochen.
Kann dein Kind später das System wechseln?
Die kurze Antwort: Ja. Die Bedingungen werden nicht einmal bei der Geburt geprüft und dann vergessen. Ändern sich Ehe oder Einkommen auf Dauer, kann sich auch der Weg deines Kindes ändern.
Die Regel spricht von Einkommen, das „regelmäßig“ über den Grenzen liegt. Verdient der privat versicherte Elternteil auf Dauer weniger als der gesetzlich versicherte, fällt eine Bedingung weg. Dann kann das Kind in die Familienversicherung. Melde solche Änderungen der Krankenkasse.
Wechselt ein privat versichertes Kind in die Familienversicherung, kannst du den privaten Vertrag innerhalb von drei Monaten rückwirkend kündigen. Verpasst du diese Frist, endet er erst später, und ihr zahlt eine Zeit lang doppelt.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Bei Paaren in zwei Systemen sehe ich oft, dass die Versicherung des Kindes nebenbei entschieden wird. Meist so, wie der Elternteil versichert ist, der sich gerade darum kümmert. Dabei ist es eine Entscheidung über Jahre. Die PKV wirkt mit Zuschuss oft günstiger, die GKV ist ruhiger, wenn das Leben sich bewegt. Ich rate Paaren, beide Wege einmal ohne Arbeitgeberzuschuss durchzurechnen. Was dann noch passt, ist eine gute Wahl.“
Auch eine Trennung verändert die Lage. Nach der Scheidung seid ihr keine Ehegatten mehr, und der Ausschluss knüpft an die Ehe an. Wie Krankenversicherung und Trennung zusammenhängen, steht in Krankenversicherung nach der Trennung: was wann endet.
Und auf lange Sicht gilt: Ein privat versichertes Kind ist nicht für immer in der PKV. Beginnt es später eine Ausbildung oder einen Job unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird es in der Regel versicherungspflichtig und kommt in die GKV.
Der häufigste Denkfehler: „Ein Elternteil ist gesetzlich versichert, also ist das Kind automatisch kostenlos mit drin.“ Das stimmt oft, aber nicht immer. Bei Verheirateten entscheidet auch das Einkommen des privat versicherten Elternteils. Wer das erst nach der Geburt merkt, hat für die Entscheidung nur noch wenige Wochen.
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, ob die Familienversicherung für euer Kind offen ist und wie sicher die Einkommen der nächsten Jahre sind.
1
Das kannst du so lassen
Einer von euch ist gesetzlich versichert, und mindestens eine der drei Bedingungen trifft nicht zu. Dann ist euer Kind kostenlos familienversichert. Prüfe nur, ob sich daran durch Heirat oder Gehaltssprünge etwas ändert.
2
Wenn die Familienversicherung wegfällt und die Einkommen stabil sind
Vergleiche den freiwilligen GKV-Beitrag mit dem privaten Beitrag nach Arbeitgeberzuschuss. Entscheidest du dich für die PKV, melde das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an.
3
Wenn eine Elternzeit, Selbstständigkeit oder ein Jobwechsel absehbar ist
Rechne den privaten Weg auch ohne Arbeitgeberzuschuss. Passt er dann noch in euer Budget, trägt er auch durch unruhige Jahre.
4
Wenn ihr nicht verheiratet seid
Ihr könnt frei wählen. Die Familienversicherung kostet nichts. Ein privater Vertrag kommt vor allem dann infrage, wenn euch die Leistungen der PKV für euer Kind wichtig sind.
5
Wenn sich bei euch etwas ändert
Nach einer Heirat, einer Trennung oder einem dauerhaften Einkommenswechsel prüft ihr die drei Bedingungen neu. Vielleicht steht eurem Kind dann ein anderer Weg offen.
Welche Krankenversicherung passt zu deinem Leben und dem deines Kindes?
Wir rechnen mit euren Zahlen durch, welcher Weg für euer Kind passt und was er in den nächsten Jahren kostet. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Oft ja. Ausgeschlossen ist es nur, wenn ihr verheiratet seid, dein Mann regelmäßig mehr als 6.450 Euro im Monat verdient (2026) und mehr als du. Fehlt einer dieser Punkte, ist euer Baby bei dir kostenlos familienversichert.
Nein. Der Ausschluss gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Seid ihr nicht verheiratet, kann euer Kind beim gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden, egal was der andere verdient.
Zwei Monate ab der Geburt. Meldest du dein Kind in dieser Zeit an, ist es rückwirkend ab Geburt versichert, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit. Der Schutz darf nicht höher sein als der des Elternteils.
2026 rund 270 Euro im Monat, wenn das Kind kein eigenes Einkommen hat und die Kasse den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent nimmt. Grundlage ist der Mindestwert von 1.318,33 Euro im Monat.
Ja, wenn die Voraussetzungen dann vorliegen, etwa weil sich die Einkommen dauerhaft verschoben haben. Den privaten Vertrag kannst du dann innerhalb von drei Monaten rückwirkend kündigen.
Quellen: § 10 SGB V, Familienversicherung, dejure.org, Fassung 01.01.2026, geprüft am 11.10.2026 · § 16 SGB IV, Gesamteinkommen, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · § 198 VVG, Kindernachversicherung, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 240 SGB V, Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 257 SGB V, Beitragszuschüsse für Beschäftigte, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Familienversicherung in der Krankenkasse, Verbraucherzentrale, Stand 03.03.2026, geprüft am 12.10.2026
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Kind in GKV oder PKV
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Bei Paaren in zwei Systemen passt die Frage nach der Versicherung des Kindes schon in der Schwangerschaft gut ins Gespräch. Dann bleibt Zeit für den Vergleich.
- Eine gemeinsame Rechnung mit und ohne Arbeitgeberzuschuss macht die Entscheidung für viele Familien greifbar.
- Nach Heirat oder Gehaltssprung lohnt ein kurzer Blick auf die drei Bedingungen des § 10 Abs. 3 SGB V.
