Das Wichtigste
Deine Familienversicherung endet nicht mit dem Auszug. Sie endet erst, wenn die Scheidung rechtskräftig ist.
Danach bist du automatisch weiterversichert. Du musst nichts unterschreiben – aber du musst dich melden, sonst zahlst du zu viel.
Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei rund 278 Euro im Monat. Auch ohne eigenes Einkommen.
Die Lage
Zwischen Auszug und Scheidung liegt mehr Zeit, als du denkst
Und in dieser Zeit ändert sich bei der Krankenkasse nichts.
Rund 130.100 Ehen wurden 2025 in Deutschland geschieden. Fast alle mit einem Trennungsjahr davor.
Das Trennungsjahr ist für die Krankenkasse irrelevant. Solange ihr verheiratet seid, bleibt die Familienversicherung bestehen.
Der Tag, der zählt, ist der Tag der Rechtskraft. Nicht der Tag des Auszugs.
Das ist eine gute Nachricht. Du hast Zeit, dich vorzubereiten. Vorausgesetzt, du weißt, worauf.
Wenn du gesetzlich mitversichert warst
Du bleibst automatisch versichert
Paragraf 188 Absatz 4 SGB V.
Endet deine Familienversicherung, rutschst du in die obligatorische Anschlussversicherung. Deine Kasse versichert dich freiwillig weiter, ohne dass du etwas tun musst.
Das klingt bequem. Es ist eine Falle, wenn du dich nicht meldest.
Denn ohne deine Angaben schätzt die Kasse dein Einkommen. Sie setzt im Zweifel die Beitragsbemessungsgrenze an – also das Maximum.
Achtung
Melde dich bei deiner Kasse, sobald die Scheidung rechtskräftig ist. Wer das versäumt, bekommt Beitragsbescheide über mehrere hundert Euro zu viel – und muss sie erst mühsam korrigieren lassen.
Der Beitrag richtet sich danach, was du hast. Nach unten gibt es aber eine Grenze.
Mindestbemessungsgrundlage1.318,33 €
Krankenversicherung, 17,5 Prozent230,71 €
Pflegeversicherung mit Kind, 3,6 Prozent47,46 €
Monatsbeitrag278,17 €
Der genaue Betrag hängt vom Zusatzbeitrag deiner Kasse ab und davon, wie viele Kinder du hast. Die Spanne liegt 2026 bei rund 270 bis 290 Euro.
Diesen Beitrag zahlst du auch dann, wenn du gar kein eigenes Einkommen hast.
Tipp
Nimmst du einen Job auf, der mehr als 556 Euro im Monat bringt, wirst du pflichtversichert. Dann zahlt dein Arbeitgeber die Hälfte, und der Mindestbeitrag ist weg.
Wenn er privat versichert war
Die Scheidung kann deine Kinder zurückholen
Paragraf 10 Absatz 3 SGB V.
Es gibt eine Regel, die vielen Familien teuer zu stehen kommt: Ist ein Elternteil privat versichert und verdient mehr als der gesetzlich versicherte, dürfen die Kinder nicht in die Familienversicherung.
Sie müssen privat versichert werden. Mit eigenem Beitrag, oft 150 bis 250 Euro pro Kind.
Diese Regel gilt nur für Ehegatten. Mit der Rechtskraft der Scheidung fällt sie weg.
Während der Ehe
Er verdient mehr und ist privat versichert.
Die Kinder sind von deiner Familienversicherung ausgeschlossen.
Eigener PKV-Beitrag je Kind.
Nach der Scheidung
Der Ausschluss gilt nur für Ehegatten.
Die Kinder können beitragsfrei zu dir in die Familienversicherung.
Voraussetzung: Du bist gesetzlich versichert.
Das ist einer der wenigen Punkte, an denen eine Scheidung Geld spart.
Die private Versicherung der Kinder kannst du nach Paragraf 205 Absatz 2 VVG kündigen. Du hast dafür drei Monate ab dem Tag, an dem du vom Beginn der gesetzlichen Versicherung erfahren hast.
Die Kündigung wirkt rückwirkend. Zu viel gezahlte Beiträge bekommst du zurück.
Achtung
Die drei Monate sind eine Ausschlussfrist. Wer sie verpasst, kann nur zum regulären Termin kündigen und zahlt doppelt weiter. Setz dir den Termin in den Kalender, bevor das Urteil kommt.
Wenn du selbst privat versichert warst
Der Weg zurück ist versperrt
Hier wird es unangenehm.
Warst du über deinen Mann privat versichert, hattest du einen eigenen Vertrag. Der läuft nach der Scheidung weiter, mit deinem eigenen Beitrag.
Zurück in die gesetzliche Kasse kommst du nur über einen dieser Wege:
- Du nimmst einen Job an, der unter der Versicherungspflichtgrenze liegt
- Du wirst arbeitslos und beziehst Arbeitslosengeld
- Du heiratest neu und wirst dort familienversichert
Ab 55 Jahren ist der Weg in die gesetzliche Kasse praktisch komplett zu. Dann bleibt nur der Basistarif.
Höchstbeitrag1.017,18 €
Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit508,59 €
Der Basistarif ist ein Auffangnetz, kein guter Tarif. Die Leistungen entsprechen der gesetzlichen Kasse, der Preis oft nicht.
Tipp
Bevor du in den Basistarif wechselst: Prüfe den Standardtarif und einen internen Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG. Beides behält deine Altersrückstellungen und ist oft günstiger.
Das Geld
Krankenvorsorgeunterhalt: der Posten, den keiner nennt
Paragraf 1578 Absatz 2 BGB.
Wenn dir Unterhalt zusteht, gehören die Kosten deiner Krankenversicherung dazu. Als eigener Posten, zusätzlich zum Elementarunterhalt.
Dasselbe gilt für die Altersvorsorge. Das heißt Altersvorsorgeunterhalt und steht im selben Paragrafen.
Beide Posten musst du ausdrücklich geltend machen. Von allein rechnet sie niemand mit.
Ab Rechtskraft der Scheidung gilt das. Im Trennungsjahr ist die Rechtslage enger, weil du da noch familienversichert bist.
Deine Schritte
Was du vor dem Scheidungstermin erledigst
Vier Schritte, alle vor dem Urteil.
- Kasse anrufenSag, dass die Scheidung ansteht. Frag nach dem Formular für die Einkommenserklärung.
- Kinder klärenWaren sie wegen Paragraf 10 Absatz 3 privat versichert? Dann können sie zu dir zurück.
- Drei-Monats-Frist notierenFür die Kündigung der privaten Verträge nach Paragraf 205 Absatz 2 VVG.
- Vorsorgeunterhalt ansprechenKranken- und Altersvorsorgeunterhalt gehören auf die Liste deiner Anwältin.
Häufige Fragen
Bin ich im Trennungsjahr noch mitversichert?
Ja. Die Familienversicherung endet erst mit der Rechtskraft der Scheidung, nicht mit dem Auszug oder dem Beginn des Trennungsjahres.
Was passiert, wenn ich mich nicht bei der Kasse melde?
Du bist trotzdem versichert, über die obligatorische Anschlussversicherung. Ohne deine Einkommensangaben setzt die Kasse aber den Höchstbeitrag an.
Können meine Kinder nach der Scheidung zu mir in die Kasse?
Ja, wenn du gesetzlich versichert bist. Der Ausschluss nach Paragraf 10 Absatz 3 SGB V gilt nur für Ehegatten und fällt mit der Scheidung weg.
Ich bin privat versichert. Komme ich zurück in die gesetzliche Kasse?
Nur über Versicherungspflicht: eine Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze, Arbeitslosengeld oder eine neue Familienversicherung. Ab 55 ist dieser Weg praktisch versperrt.
Muss mein Ex-Mann meine Beiträge zahlen?
Wenn dir Unterhalt zusteht, gehören die Krankenversicherungskosten als Krankenvorsorgeunterhalt dazu. Das musst du ausdrücklich geltend machen.
Du stehst vor der Trennung und willst wissen, was dich die Krankenversicherung danach kostet? Wir rechnen deine Situation einmal durch, bevor der Termin kommt.
Quellen: Paragraf 10 Absatz 3, Paragraf 188 Absatz 4, Paragraf 240 SGB V; Paragraf 204, 205 Absatz 2 VVG; Paragraf 1578 Absatz 2 BGB; GKV-Spitzenverband, Beitragsbemessung 2026; PKV-Verband, Basistarif 2026; Statistisches Bundesamt, Scheidungen 2025. Zuletzt geprüft am 20.09.2026.
