Bei einer Trennung ist der Kopf voll mit Wohnung, Geld und vielleicht den Kindern. Die Versicherungen bei Trennung rutschen nach hinten. Dabei laufen gerade hier Fristen, und manche Verträge schützen dich ab dem Auszug nicht mehr.
Hier liest du, welche Verträge sich teilen, welche einfach weiterlaufen und welche du neu brauchst. Mit allen Fristen auf einen Blick und dem Unterschied, ob ihr verheiratet wart oder nicht.
Betrifft dich, wenn ihr euch trennt du allein erziehst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest
Das Wichtigste in Kürze
- Bei jedem Vertrag zählt eine Frage: Wer ist Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer? Diese Person behält den Vertrag, die andere steht oft ohne Schutz da.
- Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet mit der Scheidung. Danach bist du automatisch freiwillig versichert und zahlst eigene Beiträge.
- In der Privathaftpflicht reicht für Ehepaare ein Vertrag bis zur Scheidung, auch nach dem Auszug. Schäden untereinander sind aber nie versichert.
- In der Hausrat nimmt die Person, die den Vertrag hält, den Schutz beim Auszug mit. Wer nicht Vertragspartnerin ist und neu einzieht, braucht sofort eine eigene Police.
- Ein Bezugsrecht in der Lebensversicherung gilt weiter, bis du es änderst. Sonst bekommt im Todesfall womöglich der oder die Ex das Geld.
So gehst du vor
- Leg eine Liste aller Verträge an. Schreib zu jedem dazu, wer Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist, wer versichert ist und von welchem Konto der Beitrag abgeht.
- Warst du familienversichert, lies Krankenversicherung nach der Trennung: was wann endet.
- Prüfe die Bezugsrechte deiner Risikolebensversicherung und anderer Lebens- und Rentenversicherungen.
- Schließ neue Verträge ab, bevor du alte kündigst. Was Geld und Rente bei der Scheidung betrifft, steht in Scheidung ohne Kinder: Was Geld, Rente und Kopf brauchen.
- Lass deine Verträge in der Beratung gemeinsam mit uns durchgehen.
Inhalt
- Was ändert eine Trennung an deinen Versicherungen?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Welche Verträge laufen weiter, welche musst du neu abschließen?
- Welche Fristen laufen nach der Trennung?
- Was passiert mit deiner Krankenversicherung?
- Bist du nach dem Auszug noch haftpflichtversichert?
- Wer ist in der Hausrat versichert, wenn eine oder einer auszieht?
- Wer bekommt das Geld aus der Lebensversicherung?
- Was gilt für BU, Unfall, Auto und Rechtsschutz?
- Wie vermeidest du Lücken beim Kündigen und Neuabschließen?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Was ändert eine Trennung an deinen Versicherungen?
Die kurze Antwort: Sie trennt nicht nur euch, sondern auch eure Verträge. Wer bisher nur mitversichert war, verliert den Schutz oft mit dem Auszug oder spätestens mit der Scheidung.
Ihr trennt euch. In einer gemeinsamen Wohnung reicht für vieles ein Vertrag: eine Haftpflicht, eine Hausrat, ein Auto. Einer von euch beiden hat ihn abgeschlossen, der oder die andere ist mitversichert. Das ist günstig und praktisch, solange ihr zusammen seid.
Mit der Trennung kippt diese Ordnung. Rechte am Vertrag hat nur der Versicherungsnehmer, also die Person, die ihn abgeschlossen hat und die Beiträge schuldet. Sie kann kündigen, ändern und festlegen, wer im Todesfall Geld bekommt. Mitversicherte haben diese Rechte nicht.
Dazu kommt ein zweiter Unterschied: ob ihr verheiratet wart. Für Ehepaare gelten manche Verträge bis zur Scheidung weiter, auch wenn ihr längst getrennt wohnt. Bei Paaren ohne Trauschein regeln das die einzelnen Tarife unterschiedlich.
Eine Trennung ist ein lebensveränderndes Risiko. Sie verändert Einkommen, Ausgaben und Zuständigkeiten auf einmal. Deine Absicherung sollte diese neue Lage abbilden, nicht die alte.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Stell dir vor · 27Lisa heiratet Tom. Sie ziehen zusammen. Privathaftpflicht und Hausrat laufen über Tom, Lisa ist mitversichert. Lisa schließt eine Risikolebensversicherung über 200.000 Euro ab und setzt Tom als Bezugsberechtigten ein.
- Mit 31Lisa verdient 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto. Sie ist selbst gesetzlich krankenversichert.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa und Tom trennen sich. Lisa zieht in eine eigene Mietwohnung. Die Scheidung ist noch nicht eingereicht.
Lisa geht ihre Verträge durch. Ihre BU und ihre Krankenversicherung gehören ihr allein. Daran ändert die Trennung nichts.
In der Haftpflicht bleibt sie über Toms Vertrag geschützt, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Zerbricht beim Auszug aber Toms Lampe, zahlt dieser Vertrag nicht. Schäden zwischen den beiden sind nicht versichert.
Die Hausrat bleibt bei Tom, weil er den Vertrag abgeschlossen hat. Lisas Möbel in der neuen Wohnung sind darüber nicht versichert. Sie braucht ab dem Einzug einen eigenen Vertrag.
Und die Risikolebensversicherung? Stirbt Lisa morgen, bekommt Tom die 200.000 Euro. Die Summe ist eine Annahme im Beispiel. Die Trennung ändert daran nichts, solange Lisa das Bezugsrecht nicht beim Versicherer ändert.
Welche Verträge laufen weiter, welche musst du neu abschließen?
Die kurze Antwort: Eigene Verträge auf deinen Namen laufen weiter. Verträge, in denen du nur mitversichert bist, musst du in den meisten Fällen durch eigene ersetzen.
| Vertrag | Was mit der Trennung passiert | Was du tust |
|---|---|---|
| Gesetzliche Krankenversicherung | Familienversicherung endet mit der Scheidung | Krankenkasse informieren, Beitrag einplanen |
| Private Krankenversicherung | Mitversicherte können den Vertrag selbst fortsetzen | Bei Kündigung binnen 2 Monaten handeln |
| Privathaftpflicht | Ehepaare: ein Vertrag bis zur Scheidung. Ohne Trauschein: je nach Tarif | Eigenen Vertrag abschließen, spätestens zur Scheidung |
| Hausrat | Schutz geht mit der Person, die den Vertrag hält | Als Mitversicherte sofort eigenen Vertrag |
| Risikoleben und Lebensversicherung | Läuft weiter, Bezugsrecht bleibt bestehen | Bezugsrecht prüfen und ändern |
| BU und Unfall | Laufen unverändert weiter | Prüfen, wer Vertrag hält und zahlt |
| Kfz | Schadenfreiheitsrabatt bleibt beim Vertragsinhaber | Eigene Versicherung fürs eigene Auto |
| Rechtsschutz | Gemeinsame Police endet für eine Person mit der Scheidung | Bedarf neu prüfen |
Die Tabelle zeigt die Regel. Was genau gilt, steht in deinen Versicherungsbedingungen. Vor allem bei Paaren ohne Trauschein unterscheiden sich die Tarife.
Welche Fristen laufen nach der Trennung?
Die kurze Antwort: Die kürzeste Frist hat zwei Wochen, die meisten liegen zwischen einem und drei Monaten. Keine davon wartet, bis du wieder Kraft hast.
1
2 Wochen: Krankenkasse nach der Scheidung
Endet die Familienversicherung, versichert dich deine Krankenkasse automatisch freiwillig weiter. Willst du austreten, weil du anders abgesichert bist, hast du dafür zwei Wochen, nachdem die Kasse dich auf diese Möglichkeit hingewiesen hat. Den Nachweis über die andere Absicherung legst du bei.
2
2 Monate: privat mitversichert
Kündigt dein Partner oder deine Partnerin die private Krankenversicherung für dich, kannst du den Vertrag innerhalb von zwei Monaten als eigene Versicherungsnehmerin fortsetzen.
3
2 Wochen: Beitrag nicht bezahlt
Bleibt ein Folgebeitrag offen, setzt der Versicherer eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Passiert danach ein Schaden, muss er nicht zahlen.
4
1 bis 3 Monate: Kündigung zum Ablauf
Die Kündigungsfrist eines Versicherungsvertrags liegt zwischen einem und drei Monaten. Stillschweigend verlängert sich ein Vertrag jeweils um höchstens ein Jahr.
Die dritte Frist ist die tückischste. Geht der Beitrag bisher vom gemeinsamen Konto ab und wird das Konto aufgelöst oder leer geräumt, platzt die Lastschrift. Niemand merkt es, bis die Mahnung kommt.
Tipp
Stell jeden Vertrag, der auf deinen Namen läuft, auf dein eigenes Konto um, bevor ihr das gemeinsame Konto auflöst. Ein kurzes Schreiben mit neuer IBAN an jeden Versicherer genügt. So läuft kein Schutz aus, nur weil eine Lastschrift ins Leere geht.
Was passiert mit deiner Krankenversicherung?
Die kurze Antwort: Warst du über deinen Ehepartner familienversichert, endet das mit der Scheidung. Danach bist du freiwillig versichert und zahlst selbst, 2026 mindestens auf ein Einkommen von 1.318,33 Euro im Monat.
Die Familienversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Familienversichert sein können nur Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und Kinder. Paare ohne Trauschein betrifft das also nicht.
Während des Trennungsjahres bleibt die Familienversicherung bestehen, solange dein Einkommen regelmäßig unter 565 Euro im Monat liegt, im Minijob unter 603 Euro (2026). Mit der rechtskräftigen Scheidung endet sie. Du wirst dann automatisch freiwillig weiterversichert.
Dafür musst du nichts beantragen. Die freiwillige Mitgliedschaft schließt sich am Tag nach dem Ende der Familienversicherung automatisch an, das ist die obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V. Austreten kannst du nur innerhalb von zwei Wochen, nachdem dich die Kasse auf diese Möglichkeit hingewiesen hat, und nur mit Nachweis einer anderen Absicherung im Krankheitsfall.
Melde dich trotzdem gleich nach der Scheidung bei deiner Krankenkasse. Sie braucht deine Einkommensangaben, um den Beitrag festzusetzen. Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt können Teil des Unterhalts sein. Alles Weitere steht in Krankenversicherung nach der Trennung: was wann endet.
In der privaten Krankenversicherung ist es anders. Dort kann der Versicherungsnehmer den Vertrag für mitversicherte Personen kündigen. Die Kündigung wirkt aber erst, wenn du davon weißt. Dann hast du zwei Monate, um den Vertrag selbst weiterzuführen. Eine Pflichtversicherung darf nur gekündigt werden, wenn eine Anschlussversicherung nachgewiesen ist.
Bist du nach dem Auszug noch haftpflichtversichert?
Die kurze Antwort: Als Ehefrau ja, bis zur Scheidung, auch wenn ihr nicht mehr zusammen wohnt. Ohne Trauschein hängt es an deinem Tarif.
Die Privathaftpflicht zahlt, wenn du anderen versehentlich einen Schaden zufügst. Ein Schaden mit Verletzten kann schnell sehr teuer werden. Darum gehört sie zu den Verträgen, die nie eine Lücke haben sollten.
Für Ehepaare reicht ein gemeinsamer Vertrag bis zur Scheidung. Danach führt ihn der Versicherungsnehmer allein weiter. Wer nur mitversichert war, braucht ab dann einen eigenen.
Ein eigener Vertrag kann schon früher sinnvoll sein. Der gemeinsame Vertrag zahlt nicht für Schäden, die ihr euch gegenseitig zufügt. Gerade beim Auszug passiert das leicht.
Wart ihr nicht verheiratet, sieh in die Bedingungen. Ob und wie lange du nach dem Auszug noch mitversichert bist, regelt bei Paaren ohne Trauschein der jeweilige Tarif. Steht dort nichts Eindeutiges, schließ mit dem Auszug einen eigenen Vertrag ab.
Wer ist in der Hausrat versichert, wenn eine oder einer auszieht?
Die kurze Antwort: Die Person, die den Vertrag hält, nimmt den Schutz mit. Wer nicht Vertragspartnerin ist und neu einzieht, sollte sich in der Regel sofort selbst versichern.
Die Hausratversicherung versichert alles, was in deiner Wohnung steht, gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Sturm. Sie hängt am Vertrag und an der Wohnung.
Zieht die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer aus, geht der Schutz mit in die neue Wohnung. Für eine Übergangszeit sind dann beide Wohnungen versichert, bis zu drei Monate nach der nächsten Beitragszahlung. Danach ist der Hausrat in der alten Wohnung ohne Schutz.
Ziehst du aus und hast den Vertrag nicht abgeschlossen, bist du in deiner neuen Wohnung nicht versichert. Schließ deine eigene Hausrat dann mit dem Einzug ab. Die genaue Regel für die Übergangszeit steht in den Bedingungen des Vertrags.
Wer bekommt das Geld aus der Lebensversicherung?
Die kurze Antwort: Die Person, die beim Versicherer als bezugsberechtigt eingetragen ist. Eine Trennung oder Scheidung ändert daran nichts, solange du das Bezugsrecht nicht änderst.
Das Bezugsrecht legt fest, wer im Todesfall das Geld bekommt. Als Versicherungsnehmerin bestimmst du die Person und kannst sie jederzeit austauschen, ohne dass der Versicherer zustimmen muss. Ein widerrufliches Bezugsrecht kannst du ändern. Ein unwiderrufliches gibt der Person ihren Anspruch sofort, das lässt sich nicht einfach zurücknehmen.
Der Bundesgerichtshof hat 2015 entschieden: Maßgeblich ist, was dem Versicherer gegenüber erklärt wurde. Eine spätere Scheidung macht die Benennung nicht unwirksam. Im Fall bekam die erste Ehefrau das Geld, obwohl der Mann wieder verheiratet war.
Der häufigste Denkfehler: „Mit der Scheidung ist auch das Bezugsrecht erledigt.“ Das stimmt nicht. Der Versicherer zahlt an die Person, die eingetragen ist. Was du dir gedacht, aber nie mitgeteilt hast, zählt nicht. Die Änderung schickst du schriftlich an den Versicherer.
Habt ihr Kinder, passt oft eine andere Lösung besser. Etwa ein Bezugsrecht für die Kinder. Wie du Familie und Kinder nach einer Trennung absicherst, steht in Familie absichern.
Eine Kapitallebensversicherung mit Sparanteil gehört bei der Scheidung zum Zugewinnausgleich, nicht zum Versorgungsausgleich. Das ist für die Vermögensaufteilung wichtig, nicht für den Schutz.
Was gilt für BU, Unfall, Auto und Rechtsschutz?
Die kurze Antwort: BU und Unfall laufen weiter. Beim Auto bleibt der Rabatt beim Vertragsinhaber, der Rechtsschutz endet für eine Person mit der Scheidung.
Berufsunfähigkeit und Unfall
Deine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Unfallversicherung laufen nach der Trennung unverändert weiter. Prüfe nur, wer den Vertrag hält und wer zahlt. Läuft deine BU über deinen Partner als Versicherungsnehmer, hat er die Rechte am Vertrag. Dann klärt ihr, wer den Vertrag künftig hält und wer die Beiträge zahlt.
Nach einer Trennung trägt dein Einkommen oft allein den Haushalt. Unterhalt ersetzt keine BU. Passt die versicherte Rente noch zu deinen neuen Kosten?
Auto
Der Schadenfreiheitsrabatt gehört dem Versicherungsnehmer. Fährst du künftig ein eigenes Auto, beginnst du womöglich mit einem schlechteren Rabatt. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Wer das Auto überwiegend, aber nicht allein gefahren hat, kann die Übertragung des Rabatts nicht verlangen (Az. II-8 WF 105/11).
Rechtsschutz
Eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung endet für einen von euch mit der Scheidung. Die Kosten für die Scheidung selbst übernehmen viele Tarife nicht oder nur für eine Erstberatung.

Samiras Blick
Samira Harkat
„In einer Beziehung ist es oft eine Frage der Bequemlichkeit, wer welchen Vertrag unterschreibt. Bei der Trennung wird daraus eine Frage der Macht. Wer Versicherungsnehmer ist, entscheidet, wer geschützt bleibt. Ich rate darum nicht erst bei der Trennung, sondern schon beim Zusammenziehen: Die Verträge, die dein Leben tragen, gehören auf deinen Namen. Das ist kein Misstrauen. Das ist Eigenständigkeit.“
Wie vermeidest du Lücken beim Kündigen und Neuabschließen?
Die kurze Antwort: Erst den neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen. Und den Beitrag ab sofort von deinem eigenen Konto zahlen.
Die Reihenfolge ist wichtig. Kündigst du zuerst, entsteht im schlechtesten Fall eine Lücke. In dieser Lücke ist ein Schaden nicht versichert, und bei manchen Verträgen kommen beim Neuabschluss neue Gesundheitsfragen.
Bleibt ein Beitrag offen, setzt dir der Versicherer in Textform eine Frist von mindestens zwei Wochen. Zahlst du nicht, ist ein Schaden nach Fristablauf nicht versichert, und der Versicherer kann kündigen. Zahlst du innerhalb eines Monats nach der Kündigung, wird sie unwirksam. Der Schaden in der Zwischenzeit bleibt trotzdem unversichert.
Gibt es Streit mit einem Versicherer, widersprichst du zuerst schriftlich. Bleibt er bei seiner Haltung, kannst du kostenlos den Versicherungsombudsmann anrufen. Bis 10.000 Euro ist seine Entscheidung für den Versicherer bindend. Das Verfahren hemmt die Verjährung, eine Klage bleibt möglich.
Die Verbraucherzentrale rät ohnehin, den eigenen Versicherungsschutz bei jeder Änderung der Lebenslage zu prüfen. Eine Trennung ist der deutlichste dieser Momente. Existenzielle Risiken wie Einkommen und Haftung haben dabei Vorrang.
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, was in deiner Vertragsliste steht. Für jeden Vertrag gibt es einen klaren nächsten Schritt.
1
Das kannst du so lassen
Alle wichtigen Verträge laufen auf deinen Namen, werden von deinem Konto bezahlt, und kein Bezugsrecht nennt deinen Ex-Partner. Dann passt deine Absicherung. Prüfe nur, ob die BU-Rente zu deinen neuen Kosten passt.
2
Wenn du nur mitversichert bist
Schließ für Hausrat sofort einen eigenen Vertrag ab, wenn du ausziehst. Für die Haftpflicht spätestens zur Scheidung, ohne Trauschein am sichersten mit dem Auszug. Erst dann lass dich aus dem alten Vertrag nehmen.
3
Wenn ein Bezugsrecht noch deinen Ex-Partner nennt
Ändere es schriftlich beim Versicherer, sobald du weißt, wer künftig abgesichert sein soll. Ist es unwiderruflich, lass dich beraten, bevor du etwas unterschreibst.
4
Wenn du familienversichert bist
Plane den Krankenkassenbeitrag ab der Scheidung in dein Budget ein und melde dich gleich bei deiner Krankenkasse. Die freiwillige Versicherung läuft automatisch weiter. Austreten kannst du nur binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse und mit Nachweis einer anderen Absicherung. Klär, ob Krankenvorsorgeunterhalt für dich in Frage kommt.
5
Wenn Beiträge noch vom gemeinsamen Konto abgehen
Teil jedem Versicherer deine neue IBAN mit, bevor das gemeinsame Konto aufgelöst wird. So verlierst du keinen Schutz wegen einer geplatzten Lastschrift.
Welche deiner Verträge musst du nach der Trennung neu ordnen?
Wir gehen deine Verträge mit dir durch: wer sie hält, wer geschützt ist und wo eine Lücke droht. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Für Ehepaare reicht ein gemeinsamer Vertrag bis zur Scheidung, auch wenn ihr getrennt wohnt. Schäden, die ihr euch gegenseitig zufügt, sind aber nicht versichert. Ab der Scheidung brauchst du einen eigenen Vertrag, wenn du nicht selbst Versicherungsnehmerin bist.
In der Regel nicht. Der Schutz bleibt bei der Person, die den Vertrag abgeschlossen hat. Schließ deine eigene Hausratversicherung mit dem Einzug ab. Die genaue Regel steht in den Bedingungen des bisherigen Vertrags.
Ja. Der Versicherer zahlt an die Person, die eingetragen ist. Eine Scheidung macht die Benennung nicht unwirksam, so hat es der Bundesgerichtshof 2015 entschieden. Ein widerrufliches Bezugsrecht änderst du schriftlich beim Versicherer.
Mit der rechtskräftigen Scheidung, oder früher, wenn dein Einkommen regelmäßig über 565 Euro im Monat liegt, im Minijob über 603 Euro (2026). Danach bist du automatisch freiwillig versichert, ohne Antrag. Austreten kannst du nur binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse und mit Nachweis einer anderen Absicherung.
Der Versicherer setzt dir eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Passiert nach Ablauf ein Schaden, muss er nicht zahlen, und er kann den Vertrag kündigen. Zahlst du binnen eines Monats nach der Kündigung, wird sie unwirksam, der Schaden in der Zwischenzeit bleibt aber unversichert.
Quellen: § 188 SGB V, Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 207 VVG, Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 38 VVG, Zahlungsverzug bei Folgeprämie, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · BGH, Urteil vom 22.07.2015, IV ZR 437/14, Bezugsrecht nach Scheidung, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Familienversicherung: Gesamteinkommen und Einkommensgrenzen, vdek, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Versicherungen und Scheidung: Trennen und teilen, Stiftung Warentest, Stand 09.08.2024, geprüft am 11.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Versicherungen bei Trennung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Im Jahresgespräch mit Paaren lohnt ein Blick darauf, wer bei welchem Vertrag Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist. Viele wissen es nicht.
- Erzählt eine Kundin oder ein Kunde von einer Trennung, ist das ein guter Moment, die Bezugsrechte gemeinsam durchzugehen.
- Bei Mitversicherten hilft der Hinweis auf eigene Haftpflicht und Hausrat, bevor die Lücke entsteht.
