Die Tür ist aufgehebelt, der Laptop ist weg. Oder das Wasser aus der Wohnung oben tropft auf dein Sofa. Dann zählt, ob du eine Hausratversicherung hast und was in ihr steht.
Sie ersetzt alles, was in deiner Wohnung lose ist, zum Neupreis. Ob du am Ende alles bekommst oder nur einen Teil, entscheiden wenige Klauseln. Hier liest du, welche das sind und was im Schadenfall zu tun ist.
Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest ihr zusammenzieht ihr euch trennt du ein Zuhause kaufst
Das Wichtigste in Kürze
- Versichert sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch. Ersetzt wird der Neuwert.
- Einfacher Diebstahl ist nicht versichert. Für das Fahrrad unterwegs brauchst du die Fahrradklausel.
- Mit 650 Euro Versicherungssumme je Quadratmeter gibt es meist den Unterversicherungsverzicht. Dann wird im Schaden nicht nachgerechnet.
- Wähle einen Tarif ohne Kürzung bei grober Fahrlässigkeit. Guter Schutz kostet laut Stiftung Warentest ab rund 61 Euro im Jahr, Stand: September 2026.
Inhalt
- Was ist eine Hausratversicherung?
- Was gilt ohne Hausratversicherung?
- Welche Schäden die Hausratversicherung bezahlt
- Einbruchdiebstahl oder einfacher Diebstahl: wo die Grenze liegt
- Wann die Hausratversicherung dein Fahrrad ersetzt
- Wertsachen und Außenversicherung auf Reisen
- Die richtige Versicherungssumme und der Unterversicherungsverzicht
- Grobe Fahrlässigkeit: die Klausel, die über dein Geld entscheidet
- Elementarschäden, Überspannung und versicherte Kosten
- Worauf es im Vertrag einer Hausratversicherung ankommt
- Umzug, WG und Zusammenziehen: so bleibt dein Hausrat versichert
- Was eine Hausratversicherung kostet
- So läuft der Abschluss einer Hausratversicherung ab
- Nach Einbruch, Brand oder Wasserschaden: so bekommst du dein Geld
- Was bei der Hausratversicherung als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Hausratversicherung?
Die kurze Antwort: Sie ist eine Sachversicherung für alles, was deinem Haushalt zum privaten Gebrauch dient. Wird es durch eine versicherte Gefahr zerstört, beschädigt oder gestohlen, zahlt sie, was der Neukauf kostet.
Zum Hausrat gehört, was herausfallen würde, wenn du deine Wohnung umdrehst: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher, Vorräte, Fahrräder. Auch Bargeld und Schmuck sind versichert, aber nur bis zu Grenzen. Versichert ist die Wohnung aus dem Versicherungsschein, nach den GDV-Musterbedingungen samt Balkon, Fahrrad- und Waschkeller und privater Garage in der Nähe, Stand: Juni 2026.
Wie sich Hausrat, Gebäude und Haftpflicht unterscheiden
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus selbst: Wände, Dach, Leitungen, Fenster, Böden. Sie ist Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers. Faustregel: Was du beim Auszug mitnimmst, ist Hausrat. Eine maßgefertigte Einbauküche gehört meist zum Gebäude, eine Serienküche zum Hausrat.
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt Schäden, die du anderen zufügst. Läuft deine Badewanne über und zerstört das Parkett unter dir, zahlt deine Haftpflicht. Deinen eigenen nassen Teppich zahlt deine Hausrat.
Kraftfahrzeuge sind kein Hausrat, auch keine schnellen E-Bikes mit Kennzeichen. Ein E-Bike bis 25 Kilometer pro Stunde zählt dagegen wie ein Fahrrad, so der GDV, Stand: Januar 2025.
Was gilt ohne Hausratversicherung?
Ohne Hausratversicherung trägst du jeden Schaden an deinen Sachen selbst. Der Staat zahlt nichts, und die Versicherung des Hauses ersetzt deine Möbel auch dann nicht, wenn ein Rohr in der Wand geplatzt ist.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin und wohnt zur Miete. Eines Abends: Wasserrohrbruch in ihrer Wohnung, Rechnung 1.400 Euro. Weil sie einen Notgroschen auf dem Tagesgeld hat, kann sie sofort zahlen.
Danach zählt, wer was trägt. Rohr und Estrich sind Sache der Gebäudeversicherung des Hauses. Regal, Teppich und die nassen Kartons im Flur sind Hausrat. Ohne eigenen Vertrag bleibt Lisa darauf sitzen. Mit Vertrag kann sie ihren Notgroschen wieder auffüllen.
2025 gab es in Deutschland knapp 83.000 Wohnungseinbrüche, so der GDV, Stand: Juli 2026. Dazu kamen rund 180.000 Blitz- und Überspannungsschäden, Stand: August 2026.
Welche Schäden die Hausratversicherung bezahlt
Die Hausratversicherung zahlt nur bei den Gefahren, die im Vertrag stehen. Die Grundgefahren sind fast überall gleich. Die Definitionen hier folgen den GDV-Musterbedingungen VHB 2022, Stand: Juni 2026.
| Gefahr | Was gemeint ist | Typischer Fall |
|---|---|---|
| Feuer | Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion | Der Toaster fängt Feuer, die Küche brennt aus |
| Leitungswasser | Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Heizung, Geräten, Aquarium oder Wasserbett austritt | Die Waschmaschine oben läuft aus, dein Sofa ist nass |
| Sturm und Hagel | Wind ab Stärke 8, also ab 62 Kilometer pro Stunde, und Hagel | Ein Ast zerschlägt das Fenster, Regen zerstört Möbel |
| Einbruchdiebstahl | Eindringen mit Gewalt oder falschem Schlüssel und Diebstahl | Die Balkontür wird aufgehebelt, der Schmuck ist weg |
| Raub | Gewalt oder Drohung gegen dich | Dir wird die Tasche entrissen |
| Vandalismus nach Einbruch | Absichtliche Zerstörung durch den Einbrecher | Polster aufgeschlitzt, Kleidung besprüht |
| Überspannung durch Blitz | Gewitterstrom beschädigt Elektrogeräte | Fernseher und Router sind nach dem Gewitter kaputt |
| Elementar, nur als Zusatz | Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen | Starkregen flutet deinen Kellerraum |
Nie versichert sind Krieg, innere Unruhen und Kernenergie, ebenso Sturmflut und Verschleiß. Grundwasser zählt nur mit Elementarschutz, wenn es durch Niederschlag an die Oberfläche steigt.
Zwei Begriffe für die Feinheiten: Ein Sengschaden entsteht durch Hitze ohne Flamme, etwa Zigarettenglut auf der Couch. Ein Nutzwärmeschaden trifft Sachen, die du absichtlich erhitzt, etwa die Bluse unter dem Bügeleisen. Beides ist kein Feuer im Sinne der Bedingungen und nur versichert, wenn dein Vertrag es nennt.
Einbruchdiebstahl oder einfacher Diebstahl: wo die Grenze liegt
Versichert ist nur der Einbruchdiebstahl, nicht der einfache Diebstahl. Entscheidend ist, wie der Dieb an deine Sachen kam. Hier entstehen die meisten Missverständnisse.
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand in einen Raum einbricht, einsteigt oder mit falschem Schlüssel oder Werkzeug eindringt. Versichert ist auch, wenn er einen Schrank in der Wohnung aufbricht, sich vorher eingeschlichen hat oder auf frischer Tat Gewalt anwendet, um die Beute zu behalten.
Mit deinem echten Schlüssel ist ein Einbruch nur versichert, wenn der Täter ihn durch Einbruch oder Raub bekommen hat. Oder durch einen Diebstahl, bei dem du nicht fahrlässig warst. Der Schlüssel unter der Fußmatte ist darum keine gute Idee. Als Nachweis zählen Einbruchspuren, Fotos und die Anzeige bei der Polizei.
Raub heißt: Jemand wendet Gewalt gegen dich an oder droht damit. Wird dir am Geldautomaten das Bargeld entrissen, ist das Raub und versichert. Zieht dir jemand unbemerkt das Handy aus der Jacke, ist das einfacher Diebstahl und nicht versichert.
Auch Gartenmöbel vom Balkon oder der Kinderwagen aus dem Hausflur sind einfacher Diebstahl. Viele Tarife bieten dafür eigene Einschlüsse, auch für Rollstühle und Gehhilfen. Die Stiftung Warentest wertet sie als Zusatzschutz, Stand: September 2026.
Wann die Hausratversicherung dein Fahrrad ersetzt
Ohne Zusatz ist dein Fahrrad nur versichert, wenn es aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen wird, etwa aus dem aufgebrochenen Fahrradkeller. Steht es abgeschlossen am Bahnhof, brauchst du die Fahrradklausel.
Von gut 26 Millionen Hausratverträgen hatten 2020 rund 47 Prozent diese Klausel, so der GDV, Stand: Januar 2025. 2025 wurden rund 214.000 Fahrräder als gestohlen gemeldet, die Versicherer zahlten in rund 115.000 Fällen, so der GDV in seiner Statistik für 2025, Stand: 2026.
Das Rad muss mit eigenem Schloss gesichert sein. Ältere Verträge haben oft eine Nachtzeitklausel: Unterwegs ist das Rad nur von 6 bis 22 Uhr versichert. Gute Tarife verzichten darauf. Im Vergleich der Stiftung Warentest ist Fahrraddiebstahl bis 1.500 Euro versichert, Stand: September 2026. Für ein teures E-Bike reicht das oft nicht, dann hilft eine höhere Summe oder eine eigene Fahrradversicherung.
Lisa fährt am Wochenende gern raus in die Natur. Ihr Trekkingrad hat 1.200 Euro gekostet. Wird es abgeschlossen vor dem Café geklaut, bekommt sie mit Fahrradklausel den Preis eines gleichwertigen neuen Rads. Ohne Klausel bekommt sie nichts. Kaufbeleg und Rahmennummer hebt sie darum als Foto auf.
Wertsachen und Außenversicherung auf Reisen
Wertsachen sind mitversichert, meist bis insgesamt rund 20 Prozent der Versicherungssumme, so der GDV, Stand: Januar 2025. Als Wertsachen gelten in den meisten Verträgen:
- Bargeld und Guthaben auf Geldkarten
- Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere
- Schmuck, Edelsteine, Perlen, Gold, Platin, Münzen und Briefmarken
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunst und Antiquitäten, meist ab 100 Jahren
Für Bargeld liegt die Grenze oft bei 1.000 bis 2.000 Euro, so der GDV. Die Stiftung Warentest legt für Schmuck 30.000 Euro und für Wertpapiere 5.000 Euro zugrunde, Stand: September 2026. Im geprüften Tresor gelten meist höhere Grenzen. Hast du mehr, erhöhst du die Grenze, bevor etwas passiert.
Die Außenversicherung schützt dich unterwegs
Die Außenversicherung gilt weltweit für Sachen, die vorübergehend nicht zu Hause sind: im Hotel, im Ferienhaus, im Krankenhaus. Vorübergehend heißt in vielen Verträgen höchstens drei Monate, die Entschädigung ist oft auf 10 Prozent der Summe begrenzt.
Wird dein Laptop aus dem aufgebrochenen Hotelzimmer gestohlen, zahlt sie. Liegt er unbeaufsichtigt am Strand, ist das einfacher Diebstahl. Raub zählt unterwegs nur, wenn die Gewalt vor Ort passiert. Gegen Sturm und Hagel sind Sachen draußen nur in Gebäuden geschützt. Für Diebstahl aus dem Auto brauchst du einen eigenen Einschluss.
Die richtige Versicherungssumme und der Unterversicherungsverzicht
Die Versicherungssumme muss so hoch sein wie der Neupreis deines gesamten Hausrats. Ist sie erheblich zu niedrig, zahlt der Versicherer nach § 75 Versicherungsvertragsgesetz nur im Verhältnis von Summe zu Wert. Das ist die Unterversicherung.
Ein Beispiel: Dein Hausrat ist 40.000 Euro wert, versichert sind 20.000 Euro. Bei einem Einbruch mit 6.000 Euro Schaden bekommst du nur 3.000 Euro. Gekürzt wird also auch jeder kleine Schaden.
Den Wert findest du auf zwei Wegen. Entweder mit einer Inventarliste, Raum für Raum, wie es die Stiftung Warentest rät, Stand: September 2026. Oder mit einem Pauschalwert: Üblich sind 650 Euro je Quadratmeter, so der GDV, Stand: Januar 2025. 80 Quadratmeter ergeben so 52.000 Euro.
So funktioniert der Unterversicherungsverzicht
Wählst du den Pauschalwert, verzichtet der Versicherer meist darauf, im Schadenfall nachzurechnen. Das ist der Unterversicherungsverzicht. Die Stiftung Warentest empfiehlt ihn, Stand: September 2026.
Er hat Bedingungen, so die GDV-Musterbedingungen, Stand: Juni 2026. Die Wohnfläche muss stimmen. Die Summe muss mindestens dem Wert je Quadratmeter entsprechen, den der Versicherer vorsieht. Und für dieselbe Wohnung darf es keinen zweiten Vertrag ohne Verzicht geben. Das wird wichtig, wenn ihr zusammenzieht.
Stell dir vor: Lisas Mietwohnung hat 60 Quadratmeter. Mit 650 Euro je Quadratmeter versichert sie 39.000 Euro und hat den Verzicht. Kauft sie später teurere Möbel, muss sie nicht nachrechnen, solange die Fläche gleich bleibt. Gute Verträge passen die Summe zudem jährlich an den Verbraucherpreisindex an.
Neuwert statt Zeitwert
Ersetzt wird der Neuwert, also der Preis für Sachen gleicher Art und Güte in neuem Zustand. Für Lisas vier Jahre alten Laptop gibt es den Preis eines vergleichbaren neuen Geräts. Den Zeitwert zahlt der Versicherer nur für Dinge, die im Haushalt nicht mehr genutzt werden.
Grobe Fahrlässigkeit: die Klausel, die über dein Geld entscheidet
Hast du einen Schaden grob fahrlässig verursacht, darf der Versicherer nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz kürzen, je nach Schwere deines Fehlers. Darum ist der Verzicht auf diese Kürzung eine der wichtigsten Klauseln im Vertrag.
Grob fahrlässig ist, wer die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt. Etwa eine brennende Kerze im leeren Raum, der Herd, der beim Gehen noch an ist, oder die Waschmaschine, die läuft, während du stundenlang weg bist.
Ein gekipptes Fenster allein ist nicht automatisch grob fahrlässig, so der GDV mit Blick auf mehrere Urteile, Stand: Juli 2026. Es zählt, wie leicht das Fenster erreichbar war und wie lange du weg warst. Das Oberlandesgericht Hamm sah 2000 über 7,5 Stunden Abwesenheit bei gekipptem Fenster als grob fahrlässig an. Das Oberlandesgericht Braunschweig hielt 1993 ein schlicht vergessenes Fenster nicht dafür.
Der GDV nennt als Beispiel eine gekippte Terrassentür, bei der nur 75 Prozent gezahlt werden, Stand: Januar 2025. Bei 30.000 Euro Brandschaden trägst du dann 7.500 Euro selbst. Die Stiftung Warentest empfiehlt nur Tarife, die bei grober Fahrlässigkeit gar nicht kürzen. Tarife mit Kürzung bei Feuer, Leitungswasser oder Sturm bekommen bei ihr die Note mangelhaft, Stand: September 2026.
Fachlich wichtig: Der Verzicht gilt für das Herbeiführen des Schadens, nicht automatisch für Obliegenheiten. Das sind Pflichten aus dem Vertrag, etwa eine leere Wohnung im Winter zu heizen oder das Wasser abzusperren. Verletzt du sie, darf der Versicherer nach § 28 Versicherungsvertragsgesetz kürzen, wenn das für den Schaden ursächlich war. Steht die Wohnung länger leer als im Vertrag erlaubt, musst du das als Gefahrerhöhung melden.
Elementarschäden, Überspannung und versicherte Kosten
Neben den Grundgefahren gibt es Bausteine, die gute Tarife oft schon enthalten. Drei sind besonders wichtig.
Elementar schützt vor Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Die Stiftung Warentest rät dringend dazu, weil Starkregen überall auftreten kann, Stand: September 2026. Auch in der dritten Etage stehen oft Sachen im Keller. Beim Rückstau drückt Wasser aus der Kanalisation ins Haus, manche Versicherer setzen eine Rückstauklappe voraus. Elementarschutz hat oft eine Wartezeit. Mehr auf unserer Seite zur Elementarschadenversicherung.
Überspannung nach einem Blitz zerstört oft Fernseher, Computer und Router. Für bewegliche Geräte zahlt die Hausrat, für fest eingebaute Elektrik die Wohngebäudeversicherung, so der GDV, Stand: August 2026. Die Musterbedingungen decken nur Überspannung durch Blitz oder Gewitter. Eine Störung im Stromnetz ist nur versichert, wenn der Vertrag sie nennt. Achte darauf, dass bis zur vollen Summe gezahlt wird.
Versicherte Kosten machen im Ernstfall viel aus: Aufräumen und Entsorgen, Transport und Lagerung von Möbeln, neue Schlösser nach gestohlenen Schlüsseln, Notreparaturen an Türen und Hotelkosten, solange die Wohnung unbewohnbar ist. Hotelkosten sind meist nach Tagen und Betrag begrenzt. Glas in Möbeln und Ceranfeldern deckt eine eigene Glasversicherung. Wer zu Hause arbeitet, kann Arbeitsräume und eigene Arbeitsgeräte mitversichern.
Worauf es im Vertrag einer Hausratversicherung ankommt
Einen guten Vertrag erkennst du an wenigen Punkten. Die Werte sind Orientierung aus dem Vergleich der Stiftung Warentest und den GDV-Musterbedingungen, Stand: September 2026.
| Punkt | Darauf achten | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Grobe Fahrlässigkeit | Voller Verzicht auf Kürzung | Sonst zahlst du einen großen Teil selbst |
| Unterversicherungsverzicht | Mindestens 650 Euro je Quadratmeter, Fläche korrekt | Sonst wird jeder Schaden gekürzt |
| Fahrrad | Klausel ohne Nachtzeit, Summe passend zum Rad | Unterwegs ist das Rad sonst nicht versichert |
| Wertsachen | Grenzen passend zu Schmuck und Bargeld | Standardgrenzen sind oft niedrig |
| Außenversicherung | Weltweit, mindestens drei Monate | Schutz auf Reisen und im Krankenhaus |
| Überspannung | Bis zur vollen Versicherungssumme | Technik ist teuer |
| Elementar | Eingeschlossen, auch für Keller und Rückstau | Starkregen trifft jede Region |
| Sengschäden und Nutzwärme | Ausdrücklich eingeschlossen | Sonst bleibt das Brandloch ungedeckt |
| Bedingungen | Neue, bessere Bedingungen gelten automatisch | Dein Vertrag bleibt aktuell |

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Bei der Hausrat heißt das oft: Die Summe stammt aus der ersten kleinen Wohnung, die Fahrradklausel fehlt, bei grober Fahrlässigkeit wird gekürzt. Neue Tarife enthalten häufig ohne Aufpreis, was früher extra kostete.
Umzug, WG und Zusammenziehen: so bleibt dein Hausrat versichert
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands geht dein Schutz auf die neue Wohnung über. Die alte bleibt nach den Musterbedingungen eine Zeit lang mitversichert, meist bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Melde den Umzug spätestens bei Umzugsbeginn, mit der neuen Wohnfläche. Der Unterversicherungsverzicht bleibt zwei Monate bestehen. Passt du den Vertrag bis dahin nicht an, entfällt er, Stand: Juni 2026. Hausrat im Möbelwagen ist nicht automatisch versichert, so der GDV, Stand: Januar 2025. Für den Transport brauchst du eine eigene Lösung, etwa über das Umzugsunternehmen.
Steigt der Beitrag durch den Umzug, darfst du laut GDV innerhalb eines Monats nach dem Hinweis auf die Erhöhung kündigen. Beim Umzug ins Ausland geht der Schutz nicht mit.
In der WG: wer ist versichert?
Nach § 89 Versicherungsvertragsgesetz sind auch Sachen von Menschen versichert, die mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben, also Partnerin, Partner und Kinder. Ob Mitbewohnerinnen und Mitbewohner einer WG dazugehören, regeln Versicherer unterschiedlich. Viele verlangen einen eigenen Vertrag je Person. Im Vertrag sollte klar stehen, wessen Sachen versichert sind.
Zusammenziehen: aus zwei Verträgen wird einer
Stell dir vor: Lisa zieht mit ihrem Partner in 80 Quadratmeter. Beide haben einen Hausratvertrag. Für die neue Wohnung reicht einer, denn seine Sachen sind über die häusliche Gemeinschaft mitversichert. Die Summe muss für beide reichen: 80 mal 650 Euro sind 52.000 Euro.
Zwei Verträge bringen kein doppeltes Geld. Sie können sogar den Unterversicherungsverzicht kosten, wenn einer davon keinen Verzicht hat. Passt einen Vertrag an, lasst euch beide eintragen und kündigt den anderen. Viele Versicherer erlauben beim Zusammenzug eine vorzeitige Aufhebung. Stehen beide im Vertrag, ist bei einer Trennung klarer, wer ihn behält. Mehr unter wenn ihr zusammenzieht.
Was eine Hausratversicherung kostet
Die Hausrat gehört zu den günstigeren Versicherungen. Für 100 Quadratmeter im zweiten Stock fand die Stiftung Warentest gute Tarife ab rund 61 Euro im Jahr. Die teuersten kosten bis zu siebenmal so viel, Stand: September 2026.
Den Preis bestimmen vor allem Wohnort und Tarifzone, Wohnfläche, Etage, Bausteine wie Fahrrad und Elementar, die Selbstbeteiligung und die Zahlweise. An einem günstigen Ort kostete im Test guter Schutz rund 60 Euro, der teuerste ähnliche Tarif 105 Euro.
Für Lisa ist der Beitrag ein kleiner Teil ihrer Fixkosten von 1.600 Euro im Monat. Bei 60 bis 120 Euro im Jahr sind das 5 bis 10 Euro im Monat. Absetzen lässt sich die Hausrat in der Regel nicht. Nur der Anteil für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer kann als Werbungskosten zählen.
So läuft der Abschluss einer Hausratversicherung ab
Der Abschluss ist einfach, Gesundheitsfragen gibt es nicht. Du brauchst Adresse, Wohnfläche, Etage und Angaben zum Gebäude. Manche Versicherer fragen nach Vorschäden und nach der Sicherung der Tür.
Antworte trotzdem genau. Stimmt die Wohnfläche nicht, kann der Unterversicherungsverzicht entfallen. Übernimm sie aus dem Mietvertrag und frag nach, ob Keller oder Dachboden mitzählen. Überlege vorher: Wie teuer ist dein Rad, hast du Schmuck über den Standardgrenzen, liegen Sachen im Keller? Dann vergleichst du nach Leistung, nicht nur nach Preis.
Kündige einen alten Vertrag erst, wenn der neue bestätigt ist. Die Frist liegt meist bei drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres, so der GDV, Stand: Januar 2025. Nach einem Schaden dürfen nach § 92 Versicherungsvertragsgesetz beide Seiten kündigen, innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.
Ein Tipp, der heute beginnt: Fotografiere jeden Raum mit offenen Schränken und speichere die Bilder samt Kaufbelegen für teure Dinge außerhalb der Wohnung.
Nach Einbruch, Brand oder Wasserschaden: so bekommst du dein Geld
Im Schadenfall hast du Pflichten aus Gesetz und Vertrag. Wer sie kennt, bekommt sein Geld schneller. Nach einem Einbruch zählt die Reihenfolge.
1
Schaden begrenzen und die Polizei rufen
Nach § 82 Versicherungsvertragsgesetz musst du den Schaden nach Möglichkeit mindern: Wasser abdrehen, Feuerwehr rufen. Nach Einbruch, Raub oder Fahrraddiebstahl rufst du sofort die Polizei und fasst möglichst nichts an. Bank- und Kreditkarten und Sparbücher lässt du gleich sperren.
2
Den Versicherer unverzüglich informieren
Melde den Schaden ohne Zögern, am besten am selben Tag. Frag, ob du einen Handwerker beauftragen darfst. Wirf beschädigte Sachen erst weg, wenn der Versicherer zustimmt.
3
Die Stehlgutliste einreichen
Nach einem Einbruch verlangen die Bedingungen in aller Regel eine Stehlgutliste, also ein Verzeichnis der gestohlenen Sachen, unverzüglich an Polizei und Versicherer. Notiere Marke, Modell, Seriennummer, Kaufdatum und Preis. Was dir später einfällt, reichst du nach.
4
Schaden dokumentieren und Belege sammeln
Fotografiere Spuren und Schäden, bevor du aufräumst. Heb Rechnungen für Notreparatur, Schlosswechsel und Hotel auf. Bei großen Schäden kommt oft eine Sachverständige oder ein Sachverständiger.
Fällig ist die Entschädigung, wenn der Versicherer den Anspruch festgestellt hat. Dauert das länger als einen Monat nach der Meldung, kannst du nach § 14 Versicherungsvertragsgesetz eine Abschlagszahlung verlangen. Taucht Gestohlenes wieder auf, meldest du das. Nach den Musterbedingungen kannst du dann wählen, ob du die Entschädigung zurückzahlst und die Sache behältst.
Verletzt du nach dem Schaden grob fahrlässig eine Pflicht, darf der Versicherer nach § 28 Versicherungsvertragsgesetz kürzen. Vorher muss er dich in Textform auf diese Folge hingewiesen haben. War die Verletzung für den Schaden ohne Bedeutung, zahlt er trotzdem, außer bei Arglist.
Stell dir vor: Bei Lisa wird am Sonntag eingebrochen, während sie im Café sitzt. Laptop, Kamera und der Ring ihrer Großmutter sind weg. Sie ruft die Polizei, fotografiert die Tür, meldet den Schaden am Abend und reicht am Montag die Stehlgutliste ein, mit Kaufbelegen aus dem Mailpostfach. Neues Schloss und Notreparatur zahlt ihr Versicherer mit.
Was bei der Hausratversicherung als Nächstes zählt
Bei der Hausratversicherung zählen weniger der Preis als ein paar Zeilen im Vertrag: voller Verzicht bei grober Fahrlässigkeit, Unterversicherungsverzicht mit richtiger Fläche, Fahrradklausel ohne Nachtzeit. Gute Momente für einen Blick hinein sind ein Umzug, das erste teure Rad oder das Zusammenziehen.
Welche Versicherungen daneben wirklich zählen, zeigt unsere Übersicht Welche Versicherungen brauche ich?. Deinen Vertrag gehen wir gern mit dir durch, hier geht es zur Beratung.
Lass uns deine Hausratversicherung einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nur mit Fahrradklausel. Ohne sie ist das Rad nur aus einem abgeschlossenen Raum versichert. Prüfe auch, ob eine Nachtzeitklausel gilt. Zeige den Diebstahl sofort bei der Polizei an und reiche Kaufbeleg und Rahmennummer ein.
Meistens ja. Ein gekipptes Fenster ist nicht automatisch grob fahrlässig. Es zählt, wie leicht es erreichbar war und wie lange du weg warst. Mit vollem Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit bekommst du den ganzen Schaden ersetzt.
Für dein Sofa zahlt deine Hausratversicherung, Leitungswasser ist versichert. Decke und Wände zahlt die Gebäudeversicherung des Hauses. War die Nachbarin schuld, holt sich dein Versicherer das Geld von ihrer Haftpflicht zurück.
Nein, das ist einfacher Diebstahl. Entreißt dir jemand das Handy mit Gewalt oder droht dir, ist das Raub und über die Außenversicherung auch unterwegs geschützt. Zeige beides bei der Polizei an.
Ja, wenn das Zimmer aufgebrochen wurde. Dann greift die Außenversicherung, meist weltweit und bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme. Lass dir den Einbruch vom Hotel bestätigen und zeige ihn vor Ort an.
Ja, wenn ein Blitz die Überspannung ausgelöst hat und dein Vertrag Überspannung einschließt. Lass Ursache und Defekt von einer Fachwerkstatt bestätigen und heb die Geräte auf, bis der Versicherer entschieden hat.
Ein Vertrag reicht, denn Sachen von Menschen in häuslicher Gemeinschaft sind mitversichert. Passt ihn an die neue Wohnfläche an, lasst euch beide eintragen und kündigt den zweiten Vertrag.
Quellen: Stiftung Warentest: Hausratversicherungen im Vergleich, Stand 20.04.2026, aktualisiert 24.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · GDV: Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2022, Versicherungssummenmodell und Quadratmetermodell, unverbindliche Musterbedingungen, Stand 26.06.2026, geprüft am 07.10.2026 · GDV: Hausratversicherung, Stand 31.01.2025, geprüft am 07.10.2026 · GDV: Einbruch bei angekipptem Fenster, Stand 14.07.2026, Blitzeinschlag, Stand 10.08.2026, Fahrraddiebstahl-Statistik, Zahlen für 2025, und Hausratversicherung kündigen, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: Versicherungsvertragsgesetz §§ 14, 28, 75, 81, 82, 89 und 92, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Hausratversicherung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Ein Umzug oder Zusammenzug ist ein guter Anlass, sich von sich aus zu melden: Wohnfläche, Summe und doppelte Verträge lassen sich schnell gemeinsam klären.
- Ältere Hausratverträge kürzen oft noch bei grober Fahrlässigkeit oder haben eine Nachtzeitklausel. Ein kurzer Abgleich mit aktuellen Bedingungen hilft Kundinnen und Kunden direkt.
- Nach einem Starkregen-Ereignis in der Region lohnt die Frage nach dem Elementarschutz.
