Ein Gewitter steht eine Stunde über deinem Ort. Die Kanalisation läuft voll, Wasser drückt aus dem Bodenablauf im Keller und steigt über die Kellertreppe. Kein Fluss in der Nähe, kein Rohr geplatzt. Genau für solche Schäden gibt es die Elementarschadenversicherung. Ohne sie zahlt weder die normale Wohngebäude- noch die Hausratversicherung.
Laut dem Gesamtverband der Versicherer, kurz GDV, haben nur rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland diesen Schutz, Stand: September 2026. Viele merken die Lücke erst, wenn das Wasser schon im Haus steht.
Hier liest du, welche Naturgefahren versichert sind, wie die Versicherer dein Risiko einstufen, was der Schutz kostet und wie es um die geplante Pflicht steht. Auch für Mieterinnen und Mieter, denn ihr Hausrat im Keller ist genauso betroffen.
Betrifft dich, wenn du ein Zuhause kaufst du in Immobilien investierst du erbst ihr zusammenzieht
Das Wichtigste in Kürze
- Die Elementarschadenversicherung ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und zur Hausratversicherung. Sie zahlt bei Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
- Sturmflut ist in den Musterbedingungen ausgeschlossen. Grundwasser zählt nur, wenn es durch Niederschlag an die Oberfläche steigt.
- Den Preis bestimmt vor allem die Lage. Die Versicherer nutzen dafür das Zonierungssystem ZÜRS. Nur rund 1,5 Prozent der Adressen liegen laut Stiftung Warentest in den beiden höchsten Hochwasserklassen, Stand: September 2026.
- Fast immer gilt ein Selbstbehalt, oft auch eine Wartezeit. Viele Verträge verlangen eine gewartete Rückstausicherung.
- Eine Pflicht gibt es noch nicht. Geplant ist, dass neue Wohngebäudeverträge Elementarschutz enthalten und man ihn bewusst abwählen kann, Stand: Oktober 2026.
Inhalt
- Was ist eine Elementarschadenversicherung?
- Welche Naturgefahren versichert sind und welche nicht
- Was gilt ohne Elementarschutz?
- Wie das Zonierungssystem ZÜRS dein Risiko einstuft
- Kommt die Pflicht zur Elementarversicherung? Der Stand im Oktober 2026
- Elementarschutz in der Hausratversicherung: warum er auch beim Mieten zählt
- Worauf es im Vertrag beim Elementarschutz ankommt
- Was eine Elementarschadenversicherung kostet
- So schließt du eine Elementarschadenversicherung ab
- Wenn nach Starkregen Wasser im Haus steht: so bekommst du dein Geld
- Was beim Elementarschutz als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Elementarschadenversicherung?
Die kurze Antwort: Sie ist eine Erweiterung deiner Wohngebäude- oder Hausratversicherung um Naturgefahren, die dort sonst fehlen. Sie zahlt, wenn Wasser von außen, Schnee, Erdbewegungen oder ein Erdbeben dein Haus oder deine Sachen beschädigen.
Ein eigenständiges Produkt ist sie fast nie. Du schließt sie als Baustein zu einem bestehenden Vertrag ab. In der Wohngebäudeversicherung schützt sie das Gebäude selbst: Wände, Estrich, Heizung, Elektrik, Fenster und Türen. In der Hausratversicherung schützt sie alles Bewegliche: Möbel, Kleidung, Geräte und die Kisten im Keller.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Leitungswasser. Platzt ein Rohr im Haus, zahlt die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung. Kommt das Wasser dagegen von außen oder drückt es aus der Kanalisation zurück, ist es ein Elementarschaden. Das gilt auch dann, wenn es durch dieselben Abflussrohre ins Haus kommt.
Sturm und Hagel sind dagegen schon im Grundschutz enthalten. Laut GDV haben 96 Prozent der Wohngebäude diesen Schutz, Stand: 2024. Die Lücke liegt also fast immer beim Wasser von außen. Die Versicherer sprechen deshalb auch von weiteren Elementargefahren, weil Sturm und Hagel im engeren Sinn ebenfalls Naturgefahren sind.
Welche Naturgefahren versichert sind und welche nicht
Die Definitionen stehen in den Bedingungen deines Vertrags. Als Maßstab dienen die unverbindlichen Musterbedingungen des GDV, für den Hausrat die VHB 2022, Stand: Juni 2026. Die meisten Versicherer folgen ihnen oder gehen darüber hinaus.
| Gefahr | Was nach den Musterbedingungen gemeint ist | Typischer Fall |
|---|---|---|
| Überschwemmung | Grund und Boden deines Grundstücks oder direkt daneben wird überflutet, durch ein über die Ufer tretendes Gewässer, durch Niederschlag oder durch Grundwasser, das deshalb an die Oberfläche tritt | Starkregen fließt vom Hang über die Terrasse ins Erdgeschoss |
| Rückstau | Wasser dringt durch die gebäudeeigenen Ableitungsrohre ins Haus, weil ein Gewässer über die Ufer tritt oder Niederschlag die Kanalisation überlastet | Wasser drückt aus Bodenablauf, Dusche oder Toilette im Keller |
| Erdbeben | Naturbedingte Erschütterung des Bodens, ausgelöst im Erdinneren | Risse in tragenden Wänden nach einem Beben |
| Erdsenkung | Naturbedingte Absenkung des Bodens über natürlichen Hohlräumen | Der Boden unter dem Anbau sackt über einem Hohlraum ab |
| Erdrutsch | Erd- oder Gesteinsmassen rutschen oder stürzen naturbedingt ab | Nach Dauerregen rutscht der Hang gegen die Hauswand |
| Schneedruck | Das Gewicht von Schnee oder Eis, auch Schnee, der vom Dach rutscht | Das Flachdach gibt unter nassem Schnee nach |
| Lawinen | Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen | Eine Lawine trifft ein Haus in den Alpen |
| Vulkanausbruch | Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste mit Lava, Asche oder Gas | In Deutschland sehr selten, aber eingeschlossen |
Schneedruck trifft laut GDV vor allem Häuser mit Flachdach, Stand: Januar 2025. Erdsenkung meint nur natürliche Hohlräume. Schäden durch Bergbau gehören nicht dazu.
Was ausdrücklich nicht versichert ist
Die Musterbedingungen schließen Sturmflut aus. Wer direkt an der Küste wohnt, findet dafür in normalen Verträgen praktisch keinen Schutz. Auch Grundwasser ist nur versichert, wenn es durch Niederschlag oder Hochwasser an die Oberfläche steigt. Drückt es einfach durch eine undichte Kellerwand, zahlt der Versicherer nicht.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch Trockenheit, etwa Risse, weil der Boden im Sommer schrumpft. Dazu kommen Schäden, weil Wasser durch nicht geschlossene Öffnungen eindringt, zum Beispiel durch ein offen gelassenes Kellerfenster. Hat erst der Starkregen das Fenster eingedrückt, ist der Schaden dagegen versichert.
Beim Hausrat gilt der Schutz nur für Sachen in Gebäuden. Das Fahrrad im Hof oder die Gartenmöbel auf der Wiese sind nicht über Elementar versichert. Gebäude, die noch nicht bezugsfertig sind, schließen die Musterbedingungen ebenfalls aus. Während der Bauzeit brauchst du darum eine eigene Lösung.
Dein Auto ist kein Fall für diesen Baustein. Überflutet ein Unwetter die Tiefgarage, zahlt nach Angaben der Verbraucherzentrale die Teilkasko, Stand: August 2026. Mehr dazu auf unserer Seite zur Kfz-Versicherung.
Was gilt ohne Elementarschutz?
Ohne Elementarbaustein zahlst du Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Rückstau selbst. Weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung springen ein, auch wenn du beide hast. Und der Staat hilft nur unsicher.
Wie teuer das werden kann, zeigen die Zahlen des GDV. 2024 gab es rund 255.000 versicherte Elementarschäden mit zusammen 2,6 Milliarden Euro. Im Schnitt kostete ein Schaden 10.200 Euro, Stand: August 2025. Das teuerste Ereignis bisher war die Sturzflut Bernd im Juli 2021 mit 11,6 Milliarden Euro versicherten Schäden, auf Preise von 2024 hochgerechnet, Stand: Juli 2026.
Die Schäden steigen. Laut GDV lagen sie im Jahresschnitt 2000 bis 2009 bei rund 1,4 Milliarden Euro, im Schnitt 2016 bis 2025 bei rund 2,4 Milliarden Euro, Stand: September 2026. Für das ganze Jahr 2026 erwartet der Verband rund eine Milliarde Euro Elementarschäden.
Staatliche Hilfen: kein Anspruch, keine Planungssicherheit
Nach großen Fluten haben Bund und Länder immer wieder Hilfsfonds aufgelegt, zuletzt nach der Flut im Ahrtal 2021. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Ob, wann und wie viel gezahlt wird, entscheidet die Politik nach jedem Ereignis neu.
Manche Länder ziehen eine klare Linie. Bayern zahlt seit Juli 2019 nach Naturkatastrophen grundsätzlich keine Soforthilfen mehr für Gebäude, die versicherbar gewesen wären. Nur in Härtefällen wird im Einzelfall geholfen, so das bayerische Wirtschaftsministerium. Wer sich auf den Staat verlässt, verlässt sich auf eine Entscheidung, die noch niemand getroffen hat.
Für Mieterinnen und Mieter gilt dasselbe beim Hausrat. Die Gebäudeversicherung deiner Vermieterin oder deines Vermieters zahlt nie für deine Möbel. Für Rücklagen, die einen Elementarschaden ersetzen könnten, ist ein Notgroschen meist zu klein.
Wie das Zonierungssystem ZÜRS dein Risiko einstuft
Die kurze Antwort: ZÜRS ordnet jede Adresse in Deutschland einer Gefährdungsklasse für Hochwasser und einer für Starkregen zu. Danach richten sich Preis, Selbstbehalt und manchmal die Frage, ob ein Versicherer überhaupt anbietet.
ZÜRS steht für Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Der GDV hat es 2001 eingeführt und pflegt es als ZÜRS Geo weiter. Es umfasst laut GDV über 22 Millionen Adressen, Stand: Juli 2025.
Die vier Hochwasserklassen
Für Flusshochwasser kennt ZÜRS vier Gefährdungsklassen. Die Häufigkeiten beschreiben, wie oft statistisch mit einem Hochwasser zu rechnen ist. Objekte hinter einem Deich, der mindestens ein hundertjährliches Hochwasser abhält, ordnet der GDV der Klasse 2 zu.
| ZÜRS-Klasse | Statistische Häufigkeit eines Hochwassers | Was das für dich heißt |
|---|---|---|
| GK 1 | seltener als einmal in 200 Jahren | Elementarschutz ist meist günstig zu bekommen |
| GK 2 | einmal in 50 bis 200 Jahren | In der Regel versicherbar, Preis etwas höher |
| GK 3 | einmal in 10 bis 50 Jahren | Versicherbar, oft mit höherem Selbstbehalt und Einzelprüfung |
| GK 4 | mindestens einmal in 10 Jahren | Schwierig und teuer, Prävention am Haus wird entscheidend |
Die gute Nachricht: In den beiden höchsten Klassen liegen laut Stiftung Warentest nur rund 1,5 Prozent aller Adressen, Stand: September 2026. Für die große Mehrheit ist Elementarschutz zu bekommen.
Die drei Starkregenklassen
Starkregen kann überall fallen, auch weit weg von jedem Fluss. Darum gibt es seit einigen Jahren eigene Starkregengefährdungsklassen. Klasse 1 gilt für Häuser auf Kuppen und an oberen Hängen. Klasse 2 für ebenes Gelände und mittlere Hänge ohne Bach in der Nähe. Klasse 3 für Tallagen und Häuser nahe an Bächen.
Laut GDV liegen gut 22 Prozent der Adressen in Klasse 1, rund 66 Prozent in Klasse 2 und knapp 12 Prozent in Klasse 3, Stand: Juli 2025. Die Klasse deines Hauses erfährst du vom Versicherer. Eine erste Einschätzung gibt der kostenlose Hochwasser-Check des GDV.
Gut zu wissen
Der Hochwasser-Check auf dieversicherer.de zeigt für deine Adresse, wie wahrscheinlich Flusshochwasser und Starkregen sind, mit Daten von Landesbehörden und Deutschem Wetterdienst bis 2024. Die genaue ZÜRS-Klasse zeigt er nicht. Die nennt dir nur ein Versicherer.
Kommt die Pflicht zur Elementarversicherung? Der Stand im Oktober 2026
Die kurze Antwort: Nein, noch nicht. Ein Gesetz gibt es nicht. Die Bundesregierung plant aber, Elementarschutz in neuen Wohngebäudeverträgen zum Standard zu machen, Stand: Oktober 2026.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat am 28.09.2026 ein ausformuliertes Eckpunktepapier angekündigt. Einen Referentenentwurf, also den ersten Gesetzentwurf aus dem Ministerium, hat sie für das erste Quartal 2027 in Aussicht gestellt. So berichtet es der GDV.
Geplant ist: Jede neu angebotene Wohngebäudeversicherung soll Elementargefahren in einem bestimmten Umfang einschließen. Bestehende Verträge sollen erweitert werden können. Statt einer harten Pflicht wie bei der Kfz-Haftpflicht prüft die Koalition ein Opt-out. Du könntest den Schutz dann bewusst abwählen. Für Häuser mit hohem Risiko sind Selbstbehalte und risikoabhängige Beiträge im Gespräch. Die Versicherer rechnen damit, für die Umstellung der Bestandsverträge rund sechs Monate zu brauchen. Das alles ist geplant und kann sich noch ändern.
Wie viele Häuser heute schon geschützt sind
Bundesweit sind laut GDV rund 59 Prozent der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert, Stand: September 2026. 2024 waren es noch 57 Prozent. Nach der Flut 2021 ist die Quote in den betroffenen Ländern deutlich gestiegen: in Nordrhein-Westfalen innerhalb von fünf Jahren von 47 auf 65 Prozent, in Rheinland-Pfalz von 37 auf 49 Prozent.
Die Unterschiede zwischen den Ländern sind groß. Für 2024 nennt der GDV in Baden-Württemberg 94 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern dagegen nur 37 Prozent, in Bremen 38 und in Niedersachsen 39 Prozent. Wer heute ohne Schutz ist, sollte nicht auf das Gesetz warten. Bis es gilt, trägst du Starkregen und Rückstau allein.
Elementarschutz in der Hausratversicherung: warum er auch beim Mieten zählt
Die kurze Antwort: Ja, auch als Mieterin oder Mieter brauchst du Elementarschutz, wenn du Sachen im Keller, im Erdgeschoss oder im Souterrain hast. Die Elementarversicherung des Hauses zahlt nur für das Gebäude, nie für deinen Hausrat.
Auch wer im dritten Stock wohnt, hat oft einen Kellerraum. Dort stehen Fahrrad, Winterreifen, Umzugskartons und Erinnerungen. Die Stiftung Warentest rät darum auch beim Hausrat dringend zum Elementarschutz, Stand: September 2026.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin und wohnt in einer Mietwohnung mit 60 Quadratmetern. Ihren Hausrat hat sie mit 39.000 Euro versichert, 650 Euro je Quadratmeter. In ihrem Kellerabteil stehen ihr Trekkingrad für 1.200 Euro, Campingausrüstung für ihre Reisen und Kisten mit Büchern.
Nach einem Sommergewitter steht der Keller 40 Zentimeter unter Wasser. Rad, Zelt, Schlafsäcke und Bücher sind hinüber, zusammen rund 2.600 Euro Neuwert. Mit Elementarbaustein bekommt Lisa den Neuwert abzüglich ihres Selbstbehalts. Ohne Baustein bekommt sie nichts, auch wenn sie eine Hausratversicherung hat. Die Summe müsste sie aus ihrem Tagesgeld nehmen.
Ein Detail zählt dabei: Hätte Lisa ihr Rad im Hof abgestellt, wäre es auch mit Elementarschutz nicht versichert. Der Baustein gilt nur für Sachen in Gebäuden.
Worauf es im Vertrag beim Elementarschutz ankommt
Elementarschutz ist nicht gleich Elementarschutz. Selbstbehalt, Wartezeit und Bedingungen zum Rückstau entscheiden darüber, wie viel im Schaden wirklich ankommt. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Punkte.
| Merkmal | Worauf du achtest | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | Höhe passend zu deinen Rücklagen, fester Betrag oder Prozentsatz mit Höchstgrenze | Bei Elementar gibt es fast immer einen eigenen Selbstbehalt |
| Wartezeit | Möglichst keine Wartezeit beim Wechsel aus einem Vertrag mit Elementarschutz | In der Wartezeit zahlt der Versicherer für Elementarschäden nicht |
| Rückstau | Klare Regel, welche Rückstausicherung verlangt wird und wie sie gewartet werden muss | Fehlt sie, kann der Versicherer kürzen |
| Überschwemmung | Auch Wasser, das ohne Ausuferung eines Gewässers über das Grundstück fließt | Starkregen ist heute der häufigste Fall |
| Keller und Nebengebäude | Garage, Carport und Gartenhaus ausdrücklich mitversichert | Nebengebäude fehlen oft im Grundvertrag |
| Versicherte Kosten | Aufräumen, Trocknung, Hotel oder Mietausfall in ausreichender Höhe | Trocknen dauert bei Wasserschäden oft Wochen |
| Grobe Fahrlässigkeit | Verzicht auf Kürzung, auch für die Elementargefahren | Sonst darf der Versicherer nach § 81 VVG kürzen |
Der Selbstbehalt: dein Anteil an jedem Elementarschaden
Laut Stiftung Warentest gibt es bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel keinen generellen Selbstbehalt, bei Elementargefahren aber schon, Stand: September 2026. Üblich ist ein fester Betrag oder ein Prozentsatz des Schadens mit Mindest- und Höchstbetrag. In gefährdeten Lagen ist er oft höher.
Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag. Er sollte aber zu deinen Rücklagen passen. Ein Selbstbehalt, den du im Ernstfall nicht zahlen kannst, ist keine Ersparnis.
Die Wartezeit: warum Abschluss bei Unwetterwarnung nicht hilft
Viele Verträge haben für Elementargefahren eine Wartezeit. Das ist die Zeit nach Vertragsbeginn, in der noch kein Schutz besteht. So verhindern Versicherer, dass jemand erst abschließt, wenn das Unwetter schon angekündigt ist. Die Dauer steht in deinen Bedingungen.
Wechselst du den Versicherer, kann die Wartezeit nur für Elementar neu anfangen, so die Stiftung Warentest. Manche Tarife verzichten darauf, wenn du nachweist, dass du vorher schon Elementarschutz hattest. Kündige deinen alten Vertrag darum erst, wenn der neue ohne Lücke anschließt.
Rückstausicherung und andere Pflichten
Eine Rückstauklappe ist ein Verschluss in der Abwasserleitung. Sie verhindert, dass Wasser aus der überlasteten Kanalisation ins Haus drückt. Laut GDV machen Versicherer ihre Leistung davon abhängig, dass eine solche Sicherung eingebaut ist, Stand: Juni 2026. Für Rückstau haften Kommunen grundsätzlich nicht.
Solche Pflichten heißen Obliegenheiten. Verletzt du sie grob fahrlässig, darf der Versicherer nach § 28 VVG kürzen. Bei Vorsatz zahlt er nichts. Er muss aber zahlen, wenn die Pflichtverletzung den Schaden nicht verursacht hat. Lass die Klappe darum regelmäßig warten und heb den Nachweis auf.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Beim Elementarschutz zeigt sich das besonders deutlich. Viele Wohngebäude- und Hausratverträge stammen aus einer Zeit, in der Starkregen kaum ein Thema war. Sie laufen einfach weiter, ohne den Baustein.
Was eine Elementarschadenversicherung kostet
Die kurze Antwort: In wenig gefährdeten Lagen kostet Elementarschutz für ein Einfamilienhaus oft deutlich weniger als 100 Euro im Jahr. In Hochwasserlagen wird er spürbar teurer oder ist nur schwer zu bekommen.
Die Stiftung Warentest hat im September 2026 Wohngebäudetarife mit Elementarschutz für ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern verglichen. Viele Tarife boten Elementarschutz in ZÜRS-Klasse 1 schon für deutlich unter 100 Euro im Jahr. Der gesamte Wohngebäudeschutz mit Elementar kostete bei sehr guten Tarifen am günstigen Standort ab 635 Euro, am teureren Standort Bremen ab 695 Euro im Jahr.
Den Preis bestimmen vor allem die ZÜRS-Klassen für Hochwasser und Starkregen, der Wert des Gebäudes, Keller und Bauweise, frühere Schäden und die Höhe des Selbstbehalts. Bauliche Vorsorge kann helfen: Eine Rückstauklappe, erhöhte Eingänge oder abgedichtete Kellerfenster senken das Risiko. Manche Versicherer berücksichtigen das bei der Einstufung.
Beim Hausrat ist der Elementarbaustein meist ein kleiner Aufschlag auf den Beitrag. Gute Tarife enthalten ihn teils schon. Steuerlich gilt: Für dein selbst bewohntes Haus kannst du den Beitrag nicht absetzen. Bei vermieteten Häusern dürfen Vermieterinnen und Vermieter die Kosten der Gebäudeversicherung samt Elementar nach § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung auf die Nebenkosten umlegen.
Wenn du in einer Hochrisikolage keinen Schutz findest
Lehnt ein Versicherer ab, ist das nicht das letzte Wort. Andere Versicherer bewerten Lage und Gebäude unterschiedlich. Oft hilft es, Vorsorge am Haus nachzuweisen und einen höheren Selbstbehalt anzubieten. Eine Maklerin oder ein Makler kann mehrere Versicherer gleichzeitig anfragen.
So schließt du eine Elementarschadenversicherung ab
Am einfachsten ergänzt du deinen bestehenden Vertrag um den Baustein. Frag deinen Versicherer, ob das möglich ist und zu welchem Beitrag. Gesundheitsfragen gibt es keine. Gefragt wird nach der Adresse, nach Keller und Bauweise und nach Vorschäden durch Wasser in den letzten Jahren. Beantworte diese Fragen genau, denn falsche Angaben können den Schutz kosten.
Ist der Baustein in deinem Vertrag nicht möglich oder zu teuer, lohnt ein Vergleich des ganzen Vertrags. Achte dabei auf die Punkte aus der Tabelle oben, nicht nur auf den Preis.
Stell dir vor: Lisa kauft eine Eigentumswohnung in einem Haus mit zwölf Parteien. Die Gebäudeversicherung schließt die Gemeinschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer ab, nicht Lisa allein. Ob Elementar dazugehört, entscheidet die Eigentümerversammlung. Lisa sollte darum vor dem Kauf die Unterlagen der Verwaltung lesen und nach dem Kauf auf ihrer ersten Versammlung nach dem Baustein fragen.
Ist er drin, gilt auch beim Selbstbehalt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.09.2022, Aktenzeichen V ZR 69/21: Den Selbstbehalt tragen grundsätzlich alle nach ihren Anteilen. Bei 5.000 Euro Selbstbehalt und einem Anteil von 60 Tausendsteln zahlt Lisa 300 Euro, auch wenn nur der Keller nass war. Ihre Sachen im Kellerabteil schützt weiter nur ihre eigene Hausratversicherung mit Elementar.
Wenn nach Starkregen Wasser im Haus steht: so bekommst du dein Geld
Nach einem Elementarschaden zählt, was du in den ersten Stunden tust. Die Verbraucherzentrale fasst es in drei Worte: sichern, dokumentieren, informieren, Stand: August 2026.
- Während das Wasser steigtBring dich und andere in Sicherheit. Schalte den Strom im betroffenen Bereich ab und betritt keinen überfluteten Keller mit laufender Elektrik.
- Sobald es sinktFotografiere und filme alles, bevor du aufräumst: Wasserstand, Schäden, Ursache, beschädigte Sachen. Dann beginnst du, das Wasser abzupumpen und Sachen ins Trockene zu bringen.
- Am selben TagMelde den Schaden bei deiner Wohngebäude- und bei deiner Hausratversicherung. Wirf nichts weg, was der Versicherer noch sehen könnte, und lass nicht vorschnell reparieren.
- In den Wochen danachTrocknung, Gutachten und Reparatur folgen. Bei großen Schäden schickt der Versicherer eine Sachverständige oder einen Sachverständigen. Bewahre alle Rechnungen auf.
Du bist verpflichtet, den Schaden so klein wie möglich zu halten. Das regelt § 82 VVG. Die Kosten dafür, etwa für Pumpen oder eine Notabdichtung, ersetzt der Versicherer nach § 83 VVG, auch wenn sie am Ende nicht geholfen haben.
Ein Elementarschaden zieht sich oft über Wochen. Estrich und Wände müssen trocknen, bevor repariert werden kann. Bist du mit der Höhe der Entschädigung nicht einverstanden, sehen viele Bedingungen ein Sachverständigenverfahren vor. Dabei benennen beide Seiten je eine Sachverständige oder einen Sachverständigen.
Nach einem Schaden dürfen beide Seiten den Vertrag kündigen. So steht es in § 92 VVG. Die Kündigung ist nur bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung möglich, der Versicherer muss eine Frist von einem Monat einhalten. In einer Hochrisikolage kann es danach schwer werden, neuen Schutz zu finden. Darum lohnt nach einem Schaden die Vorsorge am Haus doppelt.
Was beim Elementarschutz als Nächstes zählt
Beim Elementarschutz zählt zuerst eine einfache Frage: Ist er in deinen Verträgen enthalten? In der Wohngebäudeversicherung, in der Hausratversicherung und bei einer Eigentumswohnung im Vertrag der Gemeinschaft. Die Antwort steht im Versicherungsschein, meist unter Elementar, weitere Naturgefahren oder erweiterte Elementarschäden.
Danach zählen die Details, die im Schaden über dein Geld entscheiden: Selbstbehalt, Wartezeit, Rückstausicherung und Nebengebäude. Die geplante Reform kann den Schutz für neue Verträge zum Standard machen. Für bestehende Verträge ändert sie zunächst nichts, und bis ein Gesetz gilt, vergeht Zeit, Stand: Oktober 2026. Wenn du deine Verträge dabei nicht allein durchgehen möchtest, schauen wir sie gern gemeinsam an.
Lass uns deinen Elementarschutz einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Das ist ein Rückstau. Versichert ist er nur mit dem Baustein Elementarschaden, in der Wohngebäudeversicherung für das Gebäude und in der Hausratversicherung für deine Sachen. Viele Verträge verlangen eine funktionierende und gewartete Rückstausicherung. Fehlt sie, kann der Versicherer kürzen.
Wenn du einen Kellerraum hast, meistens ja. Dort stehen oft Fahrrad, Kartons und Vorräte. Die Versicherung des Hauses zahlt nur für das Gebäude, nie für deine Sachen. Ohne Elementarbaustein in deiner Hausratversicherung trägst du den Schaden selbst. Sachen im Hof oder im Garten sind auch mit Baustein nicht versichert.
Sturmflut ist in den Musterbedingungen der Versicherer ausdrücklich ausgeschlossen, auch mit Elementarbaustein. Schäden durch Wind am Dach zahlt die normale Sturmversicherung ab Windstärke 8. Für das Wasser bleibt meist nur staatliche Hilfe, auf die es keinen Anspruch gibt.
Schneedruck gehört zum Elementarschutz. Der Carport ist aber nur versichert, wenn er im Vertrag als Nebengebäude mitversichert ist. Steht beides im Vertrag, zahlt der Versicherer abzüglich des Selbstbehalts.
Nein, Stand Oktober 2026. Die Bundesregierung plant, dass neue Wohngebäudeverträge Elementarschutz enthalten und man ihn bewusst abwählen kann. Ein Referentenentwurf ist für das erste Quartal 2027 angekündigt. Das ist geplant und kann sich noch ändern.
Darauf gibt es keinen Anspruch. Nach großen Fluten gab es Hilfsfonds, aber Höhe und Bedingungen werden jedes Mal neu entschieden. Bayern zahlt seit Juli 2019 grundsätzlich keine Soforthilfen mehr für Gebäude, die versicherbar gewesen wären, nur noch in Härtefällen.
In der Regel nicht. Grundwasser ist nur versichert, wenn es durch Niederschlag oder Hochwasser an die Oberfläche steigt und dann eindringt. Drückt es dauerhaft durch eine undichte Kellerwand, ist das ein Baumangel und kein versicherter Elementarschaden.
Quellen: GDV, dieversicherer.de: Elementarschadenversicherung, Stand 31.01.2025, und Hochwasser und Starkregen: 7 Tipps, Stand 01.06.2026, geprüft am 07.10.2026 · GDV: Bundesregierung stellt Weichen für mehr Elementarschutz, Stand 28.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · GDV: Naturgefahren-Schäden im ersten Halbjahr 2026, Stand September 2026, und Datenservice zum Naturgefahrenreport 2025, Stand August 2025, geprüft am 07.10.2026 · GDV: ZÜRS Geo, Stand 24.07.2025, Hochwasser-Check, Daten bis 2024, und Die 10 heftigsten Naturkatastrophen, Stand 13.07.2026, geprüft am 07.10.2026 · GDV: Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2022, unverbindliche Musterbedingungen, Stand Juni 2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Wohngebäudeversicherungen im Vergleich, Stand 16.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Hochwasserschäden am Haus, Stand 14.08.2026, geprüft am 07.10.2026 · Bayerisches Wirtschaftsministerium: Elementarschadenversicherung, Regel seit Juli 2019, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 81 VVG und § 92 VVG, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Elementarschadenversicherung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Die Elementar-Pläne vom 28.09.2026 sind ein guter Anlass, Kundinnen und Kunden ohne Baustein von sich aus anzusprechen, auch beim Hausrat.
- Fragt nach Rückstauklappe und Wartungsnachweis. Das hilft im Schaden mehr als jeder Preisvorteil.
- Bei Eigentumswohnungen lohnt ein Blick in den Vertrag der Gemeinschaft vor der nächsten Versammlung.
