Zum Inhalt springen
Was zählt.Der Ratgeber von FemininFinance
Lebensphasen

Arbeit und Einkommen

BerufsstartJobwechselTeilzeitJobverlustAuszeitSelbstständig

Liebe und Partnerschaft

ZusammenziehenHeiratTrennungVerwitwetOhne Trauschein

Kinder und Familie

KinderwunschKindZweites KindKindervorsorgeAlleinerziehendPatchworkKinder und GeldVolljährigLeeres Nest

Gesundheit und Fürsorge

KrankLanger AusfallPflegeEigene Pflege

Rente und Alter

RenteRuhestandNachlass

Vermögen

VermögenMehr EinkommenEigenheimKapitalanlageErbe

Finanzorganisation

Finanzen im BlickBudgetplanerKontenmodell
Alle auf einen Blick
System trippelnSo ist der Ratgeber gedacht
Baufinanzierung und Wohnen
Titelbild zur Wohngebäudeversicherung: ein Haus mit Solardach unter einem goldenen Schutzbogen, daneben eine Person, eine Gewitterwolke und ein Wassertropfen.

Wohngebäudeversicherung: Schutz, Kosten und Elementar

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Ein Rohr platzt hinter der Badewand. Ein Sturm deckt das Dach ab. Ein Funke aus der Steckdosenleiste setzt das Wohnzimmer in Brand. Für ein Haus oder eine Eigentumswohnung kann so ein Moment schnell sechsstellig werden. Die Wohngebäudeversicherung zahlt dann Reparatur oder Wiederaufbau, so dass aus dem Schaden keine Lebenskrise wird.

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Trotzdem ist sie für Eigentümerinnen und Eigentümer die wichtigste Sachversicherung. Ihr Wert hängt aber an Details, die kaum jemand liest: am richtigen Versicherungswert, an der Klausel zur groben Fahrlässigkeit und an der Frage, ob Starkregen und Hochwasser überhaupt mitversichert sind.

Hier liest du, wie der Versicherer rechnet, wo Lücken stecken und wie es um die geplante Pflicht zum Elementarschutz steht, Stand: Oktober 2026.

Betrifft dich, wenn du ein Zuhause kaufst du in Immobilien investierst du erbst

Das Wichtigste in Kürze

  • Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst gegen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Möbel und alles Bewegliche gehören in die Hausratversicherung.
  • Starkregen, Hochwasser und Rückstau sind nur mit dem Baustein Elementarschaden versichert. Laut GDV haben ihn rund 59 Prozent der Wohngebäude, Stand: September 2026. Eine Pflicht gibt es noch nicht.
  • Wichtig ist der richtige Versicherungswert. Mit dem gleitenden Neuwert und einem korrekt ermittelten Wert 1914 wächst der Schutz mit den Baupreisen mit, und eine Unterversicherung wird vermieden.
  • Gute Verträge verzichten darauf, bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Ohne diese Klausel darf der Versicherer die Leistung nach § 81 VVG anteilig senken.
  • Stiftung Warentest fand für ein Modellhaus sehr gute Tarife mit Elementarschutz ab 635 Euro im Jahr, Stand: September 2026. Die Beiträge steigen jedes Jahr mit den Baukosten.
Inhalt
  1. Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
  2. Was gilt ohne Wohngebäudeversicherung?
  3. Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel: was die Wohngebäudeversicherung abdeckt
  4. Warum Elementarschutz ein eigener Baustein ist und wie es um die Pflicht steht
  5. Wie Wert 1914 und gleitender Neuwert dich vor Unterversicherung schützen
  6. Worauf es im Vertrag einer Wohngebäudeversicherung ankommt
  7. Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten: wann der Versicherer kürzen darf
  8. Eigentumswohnung, Gemeinschaft und Mietwohnung: wer was versichert
  9. Was eine Wohngebäudeversicherung kostet und warum die Beiträge steigen
  10. So läuft der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ab
  11. Wenn am Haus ein Schaden passiert: so bekommst du dein Geld
  12. Was bei der Wohngebäudeversicherung als Nächstes zählt
  13. Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die kurze Antwort: Sie zahlt, wenn dein Wohngebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt oder zerstört wird. Sie übernimmt die Reparatur oder den Wiederaufbau zu heutigen Preisen und viele Kosten rund um den Schaden.

Weil sie diese drei Gefahren in einem Vertrag bündelt, heißt sie auch verbundene Wohngebäudeversicherung. Versichert ist das Gebäude mit allem, was fest dazugehört: Dach, Mauern, Fenster, Türen, Heizung, Leitungen, Fliesen und fest verklebte Böden. Dazu zählt auch Zubehör am oder im Haus, etwa Klingel- und Briefkastenanlage.

Einbauküchen gelten meist dann als Gebäudebestandteil, wenn sie eigens für dieses Haus gefertigt wurden. Eine Küche von der Stange gehört eher zum Hausrat. Carports, Gartenhäuser, Mauern und Wegbefestigungen sind oft nur versichert, wenn das ausdrücklich im Vertrag steht.

Die Grenze zu anderen Verträgen ist einfach zu merken. Stell dir vor, du drehst dein Haus um und schüttelst es. Was herausfällt, ist Hausrat. Was festsitzt, ist Gebäude. Schäden, die dein Haus bei anderen anrichtet, etwa ein Dachziegel auf einem fremden Auto, deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

SchadenWohngebäudeversicherungHausratversicherungHaftpflicht
Rohrbruch, Parkett und Estrich durchnässtjaneinnein
Rohrbruch, Sofa und Teppich durchnässtneinjanein
Sturm deckt das Dach abjaneinnein
Brand zerstört Einbauküche nach Maßjaneinnein
Brand zerstört Kleidung und Laptopneinjanein
Dachziegel beschädigt das Auto der Nachbarinneinneinja, wenn du haftest
Starkregen flutet den Kellernur mit Elementarnur mit Elementarnein

Was gilt ohne Wohngebäudeversicherung?

Ohne Vertrag zahlst du jeden Schaden am eigenen Haus selbst. Der Staat springt nicht verlässlich ein. Nach großen Fluten gab es zwar Hilfsfonds, einen Anspruch darauf hast du aber nicht.

Wie groß diese Schäden werden, zeigen die Zahlen des Gesamtverbands der Versicherer, kurz GDV. Allein Naturgefahren kosteten die Sachversicherer 2024 rund 4,4 Milliarden Euro. Das teuerste Ereignis bisher war die Sturzflut Bernd im Juli 2021 mit 11,6 Milliarden Euro versicherten Schäden, Stand: Juli 2026.

Dazu kommen Schäden ohne Unwetter. Laut GDV registrierten die Versicherer 2025 rund 180.000 Blitz- und Überspannungsschäden. Und etwa die Hälfte aller Wohnungsbrände beginnt in der Küche, Stand: Oktober 2026.

Wer ein Haus mit einem Kredit kauft, kommt ohnehin kaum ohne Vertrag aus. Banken verlangen eine Wohngebäudeversicherung, weil das Haus ihre Sicherheit ist. Bei der Baufinanzierung gehört der Nachweis darum fast immer zu den Unterlagen.

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel: was die Wohngebäudeversicherung abdeckt

Die Wohngebäudeversicherung deckt feste Gruppen von Gefahren ab. Alles andere ist nur versichert, wenn du es dazu vereinbarst.

Feuer, Blitz, Explosion und Überspannung

Versichert sind Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion. Auch Schäden durch Löschwasser und Ruß zählen dazu, Stand: Oktober 2026 laut GDV.

Schlägt der Blitz in der Nähe ein, entsteht oft eine Überspannung. Das ist ein kurzer Stromstoß in den Leitungen. Er kann die Heizungssteuerung, die Wärmepumpe oder fest verbaute Elektrik zerstören. Diese Schäden am Gebäude trägt die Wohngebäudeversicherung, den Fernseher die Hausratversicherung.

Leitungswasser und Rohrbruch

Versichert ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungen austritt. Dazu gehören Zu- und Ableitungen, Heizung, Fußbodenheizung und angeschlossene Geräte wie Wasch- und Spülmaschine. Auch der Rohrbruch selbst und Frostschäden an Leitungen sind versichert.

Die Feinheiten stecken in den Rohren außerhalb des Hauses. Zuleitungen auf dem Grundstück sind meist mitversichert. Ableitungsrohre im Erdreich und Leitungen außerhalb des Grundstücks oft nur, wenn es vereinbart ist. Bei alten Häusern ist das teuer, weil der Garten aufgegraben werden muss.

Nicht zum Leitungswasser zählt Regen, der durchs Dach dringt, Grundwasser oder Wasser, das bei Starkregen aus der Kanalisation zurückdrückt. Das gehört zum Elementarschutz. Auch eine undichte Fuge in der Dusche ist meist kein Rohrbruch.

Sturm und Hagel

Als Sturm zählt Wind ab Windstärke 8, Stand: Oktober 2026 laut GDV. Versichert sind abgedeckte Dächer, Schäden durch umstürzende Bäume und herumfliegende Teile. Hagel ist unabhängig von der Windstärke versichert. Gegen Sturm und Hagel sind laut GDV 96 Prozent der Wohngebäude versichert, Stand: 2024.

Diese Kosten zahlt der Versicherer zusätzlich

Gute Verträge ersetzen auch die Kosten rund um den Schaden, meist bis zu einer festen Grenze:

  • Aufräumen, Abbruch und Entsorgung des Schutts, dazu die Absicherung der Brandstelle.
  • Bewegungs- und Schutzkosten, also wenn Möbel oder Bauteile weichen müssen, um reparieren zu können.
  • Mehrkosten durch behördliche Auflagen, wenn neue Bauvorschriften den Wiederaufbau teurer machen.
  • Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen Schaden und Wiederaufbau, wenn du ohne Verzögerung baust.
  • Mietausfall bei vermieteten Wohnungen oder der Mietwert, wenn du selbst nicht im Haus wohnen kannst, meist für eine begrenzte Zahl von Monaten.

Nie versichert sind Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie. Diese Ausschlüsse stehen in praktisch allen Bedingungen.

Warum Elementarschutz ein eigener Baustein ist und wie es um die Pflicht steht

Die kurze Antwort: Starkregen, Überschwemmung und Hochwasser sind in der Grundversicherung nicht enthalten. Du brauchst dafür die Elementarschadenversicherung als Zusatz. Eine Pflicht dazu gibt es in Deutschland bisher nicht, Stand: Oktober 2026.

Der Baustein deckt laut GDV Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Bezahlt werden Trocknung, Reparatur, Abriss und Neubau, oft auch Hotel oder Mietausfall.

Starkregen kann jedes Haus treffen, auch fern von jedem Fluss. Laut GDV sind die Elementarschäden in der Sachversicherung gestiegen: von rund 1,4 Milliarden Euro im Jahresschnitt 2000 bis 2009 auf rund 2,4 Milliarden Euro im Schnitt 2016 bis 2025, Stand: September 2026.

Der Preis richtet sich nach der Lage. Dafür nutzen die Versicherer das Zonierungssystem ZÜRS des GDV. Es teilt Adressen nach der Hochwassergefahr in vier Klassen ein. In der höchsten Klasse ist statistisch mindestens einmal in zehn Jahren mit Hochwasser zu rechnen, in der niedrigsten seltener als einmal in 200 Jahren. Starkregen und Rückstau bewertet ZÜRS bundesweit gleich.

Fast jedes Gebäude ist versicherbar. Laut GDV haben aber nur rund 59 Prozent der Wohngebäude Elementarschutz, Stand: September 2026.

So steht es um die Pflicht-Elementarversicherung, Stand: Oktober 2026

Ein Gesetz gibt es noch nicht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat am 28.09.2026 ein ausformuliertes Eckpunktepapier angekündigt, das in der Abstimmung der Ministerien liegt. Einen Referentenentwurf hat sie für das erste Quartal 2027 in Aussicht gestellt. Geplant ist: Jede neue Wohngebäudeversicherung soll Elementargefahren in einem bestimmten Umfang einschließen. Bestehende Verträge sollen zu passenden Bedingungen erweitert werden können. Statt einer harten Pflicht wie bei der Kfz-Haftpflicht prüft die Koalition ein Opt-out. Du könntest den Schutz dann bewusst abwählen. Das alles ist geplant und kann sich noch ändern.

Eine Bedingung zieht sich durch fast alle Verträge: die Rückstausicherung. Das ist eine Klappe in der Abwasserleitung, die verhindert, dass Wasser aus der Kanalisation ins Haus drückt. Viele Versicherer verlangen sie, und sie muss regelmäßig gewartet werden. Fehlt sie, kann der Versicherer bei Rückstau kürzen.

Wie Wert 1914 und gleitender Neuwert dich vor Unterversicherung schützen

Die kurze Antwort: Der Versicherer rechnet dein Haus auf die Baupreise des Jahres 1914 zurück und passt diesen Wert jedes Jahr an die heutigen Preise an. So stimmt die Versicherungssumme auch nach zwanzig Jahren noch.

Was der Wert 1914 ist

Der Wert 1914 ist ein gedachter Betrag in Mark. Er sagt, was dein Haus in seiner heutigen Größe und Ausstattung im Jahr 1914 gekostet hätte. Das Jahr gilt als letztes mit stabilen Baupreisen vor dem Ersten Weltkrieg. Der Wert ändert sich nur, wenn du am Haus etwas änderst, etwa das Dach ausbaust.

Ermittelt wird er über einen Wertermittlungsbogen. Darin stehen Wohnfläche, Bauart, Keller, Dach, Ausstattung von Bad und Böden. Alternativ rechnen ihn Sachverständige aus dem Neubauwert zurück. Beim Wohnflächenmodell fragen Versicherer nur Quadratmeter und wenige Merkmale ab und rechnen selbst.

Wie der gleitende Neuwert jedes Jahr mitwächst

Beim gleitenden Neuwert ersetzt der Versicherer, was der Wiederaufbau zum Zeitpunkt des Schadens kostet. Eine feste Summe in Euro gibt es nicht. Der Beitrag passt sich jährlich an, laut GDV über den Baupreisindex für Wohngebäude und den Tariflohnindex im Baugewerbe des Statistischen Bundesamts, Stand: Oktober 2026.

Ein Rechenweg mit ausgedachten Zahlen zeigt das Prinzip. Ein Haus hat einen Wert 1914 von 25.000 Mark. Liegt der Umrechnungsfaktor für die heutigen Baupreise bei 25, ergibt das einen Neubauwert von 625.000 Euro. Steigen die Baupreise, steigt der Faktor, und damit wächst der Schutz automatisch mit.

So entsteht eine Unterversicherung

Von Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegt. Dann zahlt der Versicherer nach § 75 VVG nur im Verhältnis der Summe zum Wert. Das gilt auch für kleine Schäden.

Ein Beispiel: Dein Haus würde im Neubau 500.000 Euro kosten, versichert sind aber nur 400.000 Euro. Das sind 80 Prozent. Bei einem Wasserschaden von 20.000 Euro bekommst du dann nur 16.000 Euro. Die übrigen 4.000 Euro zahlst du selbst.

Beim gleitenden Neuwert passiert das vor allem, wenn der Wert 1914 von Anfang an falsch war oder ein Umbau nie gemeldet wurde. Ein Dachausbau, ein Wintergarten, eine neue Wärmepumpe oder eine Photovoltaikanlage erhöhen den Wert. Viele Versicherer erklären einen Unterversicherungsverzicht, wenn der Wert nach ihrem Bogen oder über die Wohnfläche korrekt ermittelt wurde. Dann rechnen sie im Schaden nicht nach.

Neuwert gibt es übrigens nur, wenn du wieder aufbaust. Laut GDV muss der Wiederaufbau meist innerhalb von drei Jahren gesichert sein, Stand: Oktober 2026. Sonst zahlt der Versicherer nur den Zeitwert, also den Wert nach Abzug für Alter und Abnutzung. Diese Wiederherstellungsklausel erlaubt § 93 VVG ausdrücklich.

Worauf es im Vertrag einer Wohngebäudeversicherung ankommt

Die Unterschiede zwischen guten und schwachen Verträgen sind groß. Stiftung Warentest hat im September 2026 genau diese Punkte geprüft: grobe Fahrlässigkeit, Elementarschutz, Rückstau, Mehrkosten durch Auflagen sowie Photovoltaik und Wärmepumpe. Die Tabelle zeigt, worauf du achten solltest.

MerkmalWorauf du achtestWarum es zählt
VersicherungswertGleitender Neuwert, Wert 1914 korrekt oder Wohnflächenmodell, UnterversicherungsverzichtVerhindert Kürzungen nach § 75 VVG
Grobe FahrlässigkeitVerzicht auf Kürzung, am besten bis zur vollen VersicherungssummeSonst Kürzung nach § 81 VVG
ElementarschutzEingeschlossen, Selbstbeteiligung tragbarStarkregen ist sonst nicht versichert
AbleitungsrohreAuch außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück, idealerweise bis zum öffentlichen KanalTeure Erdarbeiten bei alten Rohren
Mehrkosten durch AuflagenHohe Grenze, auch für Energiestandards beim WiederaufbauNeue Bauvorschriften machen den Neubau teurer
Mietausfall oder MietwertAusreichend viele MonateWohnen woanders kostet während des Wiederaufbaus
Photovoltaik, WärmepumpeAusdrücklich mitversichert, auch Überspannung und ErtragsausfallOft nicht automatisch Teil des Gebäudes
LeerstandKlare Regel, ab wann gemeldet werden mussLeerstand ist eine Gefahrerhöhung

Photovoltaik und Wärmepumpe richtig einbinden

Eine Solaranlage auf dem Dach kannst du auf zwei Wegen versichern. Entweder als Baustein in der Wohngebäudeversicherung oder mit einer eigenen Photovoltaikversicherung. Der Baustein hat laut GDV einen Vorteil: Trifft ein Schaden Haus und Anlage, regelt ihn ein Versicherer aus einer Hand.

Versichert sind dann Module, Gestell, Wechselrichter, Kabel und oft der Batteriespeicher, gegen Feuer, Blitz, Sturm, Hagel und Schneelast. Je nach Vertrag kommt der Ertragsausfall hinzu, also die entgangene Einspeisevergütung während der Reparatur. Melde die Anlage, sobald sie auf dem Dach ist, sonst kann sie im Versicherungswert fehlen. Für Schäden, die die Anlage bei anderen anrichtet, brauchst du zusätzlich Haftpflichtschutz.

Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten: wann der Versicherer kürzen darf

Die kurze Antwort: Hast du einen Schaden grob fahrlässig verursacht, darf der Versicherer kürzen. Das regelt § 81 Abs. 2 VVG. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere deines Verschuldens. Bei Vorsatz zahlt er gar nichts.

Grob fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß außer Acht lässt. Typische Fälle sind brennende Kerzen in einem leeren Raum oder ein Topf mit Fett auf der heißen Platte, während du einkaufen gehst. Gerichte entscheiden das im Einzelfall. Laut GDV werteten sie es als grob fahrlässig, das falsche Kochfeld einzuschalten und dann das Haus zu verlassen.

Wie weit die Kürzung gehen kann, hat der Bundesgerichtshof am 22.06.2011 entschieden, Aktenzeichen IV ZR 225/10. In besonders schweren Fällen ist eine Kürzung bis auf null möglich, nach Abwägung aller Umstände. Der Fall betraf eine Kaskoversicherung, § 81 VVG gilt aber für alle Sachversicherungen.

Darum ist die Klausel zum Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit so wichtig. Mit ihr zahlt der Versicherer voll, oft bis zu einer Grenze. Ältere Verträge haben diese Klausel häufig nicht.

Obliegenheiten vor und nach dem Schaden

Obliegenheiten sind Pflichten, die du als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer erfüllen musst, damit der Schutz voll greift. Vor dem Schaden heißt das vor allem: Haus und Anlagen in Ordnung halten, im Winter heizen oder ungenutzte Leitungen entleeren, die Rückstauklappe warten. Laut GDV musst du das Haus auch bei längerer Abwesenheit beheizen.

Hinzu kommt die Gefahrerhöhung. Das ist jede Änderung, die einen Schaden wahrscheinlicher macht. Laut GDV gehören Leerstand oder eine gewerbliche Nutzung dazu, Stand: Oktober 2026. Steht ein geerbtes Haus leer, musst du das melden.

Verletzt du eine Obliegenheit, gilt § 28 VVG. Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei. Bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen, wobei du beweisen musst, dass sie nicht vorlag. Er muss aber zahlen, wenn deine Pflichtverletzung den Schaden weder verursacht noch seine Prüfung behindert hat, außer bei Arglist. Für Pflichten nach dem Schaden muss er dich vorher in Textform auf die Folgen hingewiesen haben.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“

Bei der Wohngebäudeversicherung wiegt das besonders schwer. Ein Vertrag aus dem Jahr des Hauskaufs läuft oft unverändert weiter, während Dachausbau, Solaranlage und neue Heizung dazukommen und Elementarschutz fehlt.

Eigentumswohnung, Gemeinschaft und Mietwohnung: wer was versichert

Die kurze Antwort: Bei einer Eigentumswohnung versichert die Gemeinschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer das ganze Gebäude in einem Vertrag. Du schließt dafür keinen eigenen Vertrag ab, zahlst deinen Anteil aber über das Hausgeld.

Rechtlich steht das in § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG. Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört danach die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert. Meist schließt die Verwaltung den Vertrag ab, und er umfasst auch das Sondereigentum, also etwa Bodenbeläge und Innenwände deiner Wohnung.

Ein Urteil sorgt in Gemeinschaften oft für Streit. Der Bundesgerichtshof hat am 16.09.2022 entschieden, Aktenzeichen V ZR 69/21: Hat der Vertrag eine Selbstbeteiligung, tragen sie grundsätzlich alle nach ihren Anteilen. Das gilt auch, wenn der Schaden nur in einer Wohnung entstanden ist.

„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin und wohnt zur Miete. Sie zahlt die Wohngebäudeversicherung schon heute mit. Nach § 2 Nr. 13 der Betriebskostenverordnung darf ihre Vermieterin oder ihr Vermieter die Kosten der Gebäudeversicherung auf die Nebenkosten umlegen. Lisa zahlt sie also jeden Monat mit ihren Fixkosten von 1.600 Euro.

Stell dir vor: Lisa kauft eine Eigentumswohnung in einem Haus mit zwölf Parteien. Ihr Miteigentumsanteil liegt bei 60 von 1.000 Anteilen. Im zweiten Stock platzt ein Rohr, die Gebäudeversicherung hat 2.500 Euro Selbstbeteiligung. Nach dem Urteil trägt Lisa davon 60 Tausendstel, also 150 Euro, obwohl ihre Wohnung trocken geblieben ist.

Läuft das Wasser bei Lisa durch die Decke, zahlt die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft Estrich, Parkett und Wände. Ihr Sofa und ihren Laptop ersetzt nur ihre eigene Hausratversicherung. Als Eigentümerin sollte Lisa darum zweierlei tun: den Gebäudevertrag in den Unterlagen der Verwaltung lesen und ihren Hausrat an die neue Wohnung anpassen.

Was eine Wohngebäudeversicherung kostet und warum die Beiträge steigen

Die kurze Antwort: Für ein Einfamilienhaus mit Elementarschutz zahlst du meist mehrere Hundert Euro im Jahr, an gefährdeten Standorten deutlich mehr. Gute Verträge sind nicht automatisch teuer.

Stiftung Warentest hat im September 2026 insgesamt 182 Tarife mit Elementarschutz bewertet. Modellfall war ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern, Baujahr 2005. Am günstigen Standort Regensburg gab es sehr gute Tarife ab 635 Euro im Jahr. In Bremen kostete der bessere Schutz im Modellfall mindestens 695 Euro. Teure Angebote kosteten ein Mehrfaches.

Der Preis hängt vor allem ab von Wohnfläche und Wert 1914, Bauart und Dach, Lage und ZÜRS-Klasse, Alter von Leitungen und Heizung, Selbstbeteiligung und früheren Schäden. Ein Haus mit Holzbauweise oder Reetdach kostet mehr als ein Massivhaus mit Ziegeldach.

Die Beiträge steigen jedes Jahr, weil der gleitende Neuwert an die Baukosten gekoppelt ist. Laut Stiftung Warentest stiegen sie 2026 allein dadurch um 4,2 Prozent. Das Statistische Bundesamt meldet für den Neubau von Wohngebäuden ein Plus von 5,0 Prozent zum Vorjahr, Stand: Mai 2026. Das ist der Preis dafür, dass dein Schutz mitwächst.

Sparen kannst du über eine höhere Selbstbeteiligung. Am Schutz zu sparen ist dagegen riskant. Wer selbst im Haus wohnt, kann den Beitrag steuerlich nicht absetzen. Bei vermieteten Häusern ist er Teil der umlagefähigen Nebenkosten.

So läuft der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ab

Am Anfang stehen die Daten deines Hauses: Wohnfläche, Baujahr, Bauart, Dach, Heizung, Keller und Garage. Hilfreich sind Baubeschreibung und Rechnungen von Modernisierungen. Neue Leitungen oder ein neues Dach können den Preis senken.

Dann wird der Versicherungswert festgelegt, über den Wertermittlungsbogen oder das Wohnflächenmodell. Hier lohnt es sich, genau zu sein. Ein zu niedriger Wert spart ein paar Euro im Jahr und kann im Schaden Tausende kosten.

Der Versicherer fragt außerdem nach Vorschäden, die du wahrheitsgemäß angeben musst. Danach wählst du die Bausteine: Elementarschutz, Glas, Photovoltaik, erweiterte Rohrleitungen.

Beim Hauskauf übernimmst du den Vertrag der bisherigen Eigentümerin oder des bisherigen Eigentümers automatisch. So regelt es § 95 VVG. Nach § 96 VVG kannst du ihn innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen. Die Frist beginnt erst, wenn du von dem Vertrag weißt. Prüf ihn also gleich nach dem Kauf. Erbinnen und Erben treten ebenfalls in den Vertrag ein und sollten ihn genauso prüfen.

Wenn am Haus ein Schaden passiert: so bekommst du dein Geld

Nach einem Schaden zählt die Reihenfolge. Was du in den ersten Stunden tust, entscheidet oft darüber, ob der Versicherer voll zahlt.

1

Schaden stoppen und kleiner halten

Dreh den Haupthahn zu, schalte den Strom im betroffenen Bereich ab, deck ein offenes Dach provisorisch ab. Kosten für solche Notmaßnahmen ersetzt der Versicherer in aller Regel, auch wenn sie am Ende nicht helfen.

2

Sofort melden und alles dokumentieren

Melde den Schaden unverzüglich, am besten noch am selben Tag. Mach Fotos und Videos vom Schaden, von der Ursache und von beschädigten Bauteilen. Bei Brand, Einbruch oder Vandalismus gehört eine Anzeige bei der Polizei dazu.

3

Erst abstimmen, dann reparieren

Wirf kaputte Teile nicht weg und lass nicht vorschnell reparieren. Der Versicherer darf den Schaden erst ansehen. Oft schickt er eine Sachverständige oder einen Sachverständigen oder vermittelt eine Trocknungsfirma.

4

Wiederaufbau sichern und die Neuwertspitze abholen

Bei großen Schäden zahlt der Versicherer zunächst den Zeitwert. Den Rest bis zum Neuwert, die sogenannte Neuwertspitze, bekommst du, sobald der Wiederaufbau gesichert ist. Meist hast du dafür drei Jahre.

Ein Leitungswasserschaden zieht sich oft über Wochen, weil Wände und Estrich erst trocknen müssen. Bist du mit der Entschädigung nicht einverstanden, sehen viele Bedingungen ein Sachverständigenverfahren vor.

Nach einem Schaden dürfen beide Seiten den Vertrag kündigen, so steht es in § 92 VVG. Die Frist ist ein Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Der Versicherer muss dabei eine Frist von einem Monat einhalten. Nach mehreren Schäden musst du darum unter Umständen neu suchen.

Was bei der Wohngebäudeversicherung als Nächstes zählt

Bei der Wohngebäudeversicherung zählt weniger der Preis als die Frage, ob dein Vertrag noch zu deinem Haus passt. Ein Vertrag, der beim Kauf richtig war, kann zehn Jahre später Lücken haben: ein Dachausbau im Wert 1914, eine nie gemeldete Solaranlage, eine fehlende Klausel zur groben Fahrlässigkeit.

Der zweite große Punkt ist der Elementarschutz. Die Politik plant, ihn für neue Verträge zum Standard zu machen. Bis daraus ein Gesetz wird, vergeht aber Zeit, Stand: Oktober 2026. Wer heute ohne Elementarschutz versichert ist, trägt Starkregen und Rückstau allein. Ein Blick in den eigenen Vertrag, oder bei einer Eigentumswohnung in den der Gemeinschaft, ist darum der sinnvollste nächste Schritt. Wenn du dabei Unterstützung möchtest, schauen wir ihn gern gemeinsam an.

Lass uns deine Wohngebäudeversicherung einmal durchgehen.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Nein, ein Gesetz schreibt sie nicht vor. Banken verlangen sie aber fast immer, wenn du ein Haus finanzierst. Bei Eigentumswohnungen gehört eine Gebäudeversicherung zum Neuwert nach § 19 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung der Gemeinschaft. Auch der Elementarschutz ist noch freiwillig. Die Bundesregierung plant, ihn für neue Verträge zum Standard zu machen, Stand: Oktober 2026.

Der Schlauch meiner Waschmaschine ist geplatzt und das Wasser läuft in die Wohnung darunter. Wer zahlt?

Die Schäden am Gebäude, also Boden, Estrich, Decke und Wände in beiden Wohnungen, zahlt die Wohngebäudeversicherung des Hauses. Möbel und Gegenstände ersetzt jeweils die eigene Hausratversicherung. Deine Haftpflicht kommt ins Spiel, wenn dich ein Verschulden trifft und Nachbarinnen oder Nachbarn Ansprüche gegen dich haben, die keine Versicherung trägt.

Ich habe den Adventskranz brennen lassen und das Wohnzimmer hat Feuer gefangen. Zahlt die Versicherung?

Feuer ist versichert. Hast du die Kerzen unbeaufsichtigt gelassen, kann der Versicherer das als grob fahrlässig werten und nach § 81 VVG kürzen. Steht in deinem Vertrag ein Verzicht auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit, zahlt er trotzdem voll, oft bis zu einer vereinbarten Grenze. Türen, Fenster und fest verbaute Böden zahlt die Wohngebäudeversicherung, Sofa und Vorhänge die Hausratversicherung.

Nach einem Starkregen steht Wasser im Keller. Ist das ein Leitungswasserschaden?

Nein. Wasser von außen oder aus der Kanalisation ist kein Leitungswasser. Versichert ist es nur, wenn du den Baustein Elementarschaden hast. Viele Verträge verlangen dann eine funktionierende Rückstauklappe. Fehlt sie oder wurde sie nicht gewartet, kann der Versicherer bei einem Rückstau kürzen.

Ein Sturm hat den Baum der Nachbarin auf unser Dach geworfen. Wer zahlt?

Zuerst deine eigene Wohngebäudeversicherung, wenn der Wind mindestens Windstärke 8 hatte. Sie zahlt das Dach und meist auch das Entfernen des Baums vom Haus. Die Haftpflicht der Nachbarin zahlt nur, wenn sie etwas versäumt hat, etwa weil der Baum erkennbar morsch war.

Wir waren im Winter drei Wochen verreist und ein Rohr ist eingefroren. Zahlt die Versicherung?

Frostschäden an Leitungen sind versichert. Du musst aber dafür sorgen, dass das Haus beheizt ist oder ungenutzte Leitungen entleert sind. Hast du die Heizung ganz abgedreht, kann der Versicherer wegen einer verletzten Obliegenheit nach § 28 VVG kürzen. Ein Verzicht auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit hilft hier nicht immer, weil er oft nur für die Herbeiführung des Schadens gilt.

Quellen: GDV, dieversicherer.de: Wohngebäudeversicherung, Elementarschadenversicherung, Photovoltaikversicherung, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · GDV, dieversicherer.de: Küchenbrand, Stand 06.10.2026, Blitzeinschlag, Stand 10.08.2026, Die teuersten Naturkatastrophen, Stand 13.07.2026, geprüft am 07.10.2026 · GDV: Bundesregierung stellt Weichen für mehr Elementarschutz, Stand 28.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · GDV: Naturgefahren-Schäden im ersten Halbjahr 2026, Stand September 2026, geprüft am 07.10.2026 · GDV: Datenservice zum Naturgefahrenreport 2025, Stand 10.10.2025, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Wohngebäudeversicherungen im Vergleich, Stand 16.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · Statistisches Bundesamt: Baupreise und Immobilienpreisindex, Stand Mai 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 81 VVG, § 75 VVG, § 28 VVG, § 93 VVG, § 92 VVG, § 95 VVG, § 96 VVG, § 19 WEG, § 2 BetrKV, BGH IV ZR 225/10 und V ZR 69/21, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.

Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Wohngebäudeversicherung

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Die Elementar-Pläne vom 28.09.2026 sind ein guter Anlass, Bestandskundinnen und -kunden ohne Elementarschutz von sich aus anzusprechen.
  • Fragt nach Umbauten, Solaranlage und Wärmepumpe seit Vertragsbeginn. Dort steckt oft eine unbemerkte Unterversicherung.
  • Bei Eigentumswohnungen lohnt ein Blick in den Vertrag der Gemeinschaft, bevor über den Hausrat gesprochen wird.

So arbeiten wir mit Berater:innen zusammen

Nächster Artikel

Inhalt

    Vertrag prüfen lassen ›

    Hier findest du uns

    Finanzberatung für dichRückrufbitteFür Berater:innenInstagramLinkedIn
    FemininFinance

    Freie Finanz- und Versicherungsberatung für Frauen, die selbst verstehen und selbst entscheiden wollen.

    Beratung

    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Dienstunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Krankentagegeld
    • Private Krankenversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Pflegezusatzversicherung
    • Altersvorsorge & Rente
    • Vermögensaufbau
    • Immobilie & Finanzierung

    Lebensphasen

    • Elternzeit & Teilzeit
    • Jobwechsel
    • Selbstständigkeit
    • Eigenheim
    • Trennung
    • Pflege
    • Weitere Lebensphasen

    Zweitmeinung

    • Berufsunfähigkeit
    • Dienstunfähigkeit
    • Private Krankenversicherung
    • Altersvorsorge
    • Alle Policen

    Rechner & Tools

    • Unabhängigkeits-Check
    • Rentenlücken-Rechner
    • Gehaltsausgleich- & Care-Rechner
    • Finanzcheck-PDF
    • Alle Rechner und Tools

    Ratgeber „Was zählt.“

    • Zum Ratgeber
    • Arbeit und Einkommen
    • Liebe und Partnerschaft
    • Kinder und Familie
    • Gesundheit und Fürsorge
    • Rente und Alter
    • Vermögen und Wohnen
    • Finanzorganisation
    • So ist der Ratgeber gedacht

    Unternehmen

    • Über uns
    • Wissen
    • Kontakt
    • FAQ
    • Rückrufbitte
    • So verdienen wir Geld
    • Instagram
    • LinkedIn

    Rechtliches

    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB
    • Widerrufsbelehrung
    • Haftungsausschluss
    • Erstinformation
    • Transparenzverordnung
    • Beschwerdemanagement
    Du bist Maklerin oder Makler? → Für Maklerinnen und Makler

    FemininFinance GmbH & Co. KG · § 34d GewO · Reg.-Nr. D-TAJS-4I8JO-48 · HRA 28456, Amtsgericht Düsseldorf

    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.